Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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uhli
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5421 Beitrag von uhli » Donnerstag 21. Juli 2016, 13:24

zwischen zustellung Mahnbescheid und Zustellung Klage lagen 11 monate

Bamberger
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5422 Beitrag von Bamberger » Montag 25. Juli 2016, 17:47

Abmahnung 2012 ?
Das sind 4 Jahre her.
Selbst 3 Jahre + Mahnbescheid sind 3 Jahre 6 Monate.
Kannst Du das Aufklären?

uhli
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5423 Beitrag von uhli » Dienstag 26. Juli 2016, 07:58

Beitrag von Bamberger » Montag 25. Juli 2016, 17:47
Abmahnung 2012 ?
Das sind 4 Jahre her.
Selbst 3 Jahre + Mahnbescheid sind 3 Jahre 6 Monate.
Kannst Du das Aufklären?

moin Bamberger,

ich werde zur zeit garnichts aufklären da ich mich immer noch in einem schwebenden Verfahren befinde habe bitte dafür Verständnis

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5424 Beitrag von Steffen » Dienstag 26. Juli 2016, 09:42

uhli hat geschrieben:ich werde zur zeit garnichts aufklären da ich mich immer noch in einem schwebenden Verfahren befinde habe bitte dafür Verständnis
Kein Problem, dann eben, wenn Du es als richtig erachtest.

VG Steffen

1029384756
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5425 Beitrag von 1029384756 » Dienstag 26. Juli 2016, 14:54

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der sekundären Darlegungslast.

Ich wohne in einer WG, habe als AI vor 2 Jahren eine Abmahnung erhalten, den Urheberrechtsverstoß jedoch nicht getätigt. Habe anschließend eine mod. UE abgegeben und dann nichts mehr getan, da ich mir keiner Schuld bewusst bin/war. Im Falle eines Prozesses, hätte ich bereits damals mit Erhalt der Abmahnung Personen benennen oder meine Lage schildern müssen? Wenn ja, gegenüber wem?

Viele Dank,
Grüße

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5426 Beitrag von Steffen » Dienstag 26. Juli 2016, 15:11

1029384756 hat geschrieben:(...) ich habe eine Frage bezüglich der sekundären Darlegungslast. (...)
Hallo @1029384756,

gerade dieser Punkt ist ja selbst unter den Juristen streitig. Wann muss man als Abgemahnter seiner sekundären Darlegungslast i.S.d. § 138 - Erklärungspflicht über Tatsachen; Wahrheitspflicht - ZPO nachkommen?

Pro:
Die Abmahner sagen sinngemäß, man weiß ja nicht wie die Situation am Anschluss zum Vorwurf aussah, der Abgemahnte muss sich selbst aus der möglichen Störung befreien und sich erklären.

Contra:
Anwälte und "Foren-Experten" raten davon ab, wenn, erst im Klageverfahren.

Jetzt kommt der berühmt berüchtigte Satz: "Es hängt vom jeweiligen Einzelfall ab!" Man kann nicht einfach sagen: "10 Std. und 20 min nach Erhalt der Abmahnung!" Ist der Abgemahnte von Anfang an anwaltlich vertreten, wird man sowieso sofort seine Argumente austauschen. Ist man hingegen nicht anwaltlich vertreten und hat sich für: "mod. UE + Nichtzahlen" entschieden, ist es ratsam erst im Klageverfahren mittels Klageerwiderung zur sekundären Darlegungslast vorzutragen. Warum? Wenn man sowieso nicht vor hat zu zahlen, sollte man sich nicht durch unbedarfte außergerichtliche Äußerungen um Kopf und Kragen schrieben oder reden.

VG Steffen

AbduL03
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5427 Beitrag von AbduL03 » Donnerstag 28. Juli 2016, 13:07

Hallo,

nun melde ich mich auch mal zu Wort. Seit 2013 habe ich gepokert, aber nun (heute) ist die Klageschrift eingetroffen. Ich habe mich entschieden mit WF außergerichtlich zu vergleichen.

Hierzu habe ich aber einige Fragen, auf die ich keine Antwort weiß.

1. Hier wird doch als Beispiel eine Summe für die Hauptforderung genannt (650€ Abmahnung + 150€ MB). Ist das nun so zu verstehen, dass ich WF ein Vergleichsangebot von 800€ anbieten soll, oder doch nur 650€ ? (Das später eine weitere Rechnung kommt, ist mir klar)
2. Ich werde ab dem 30.07, also in 2 Tagen, in den Urlaub fliegen, welches leider nicht stornierbar ist. Wie antworte ich nun dem schriftlichen Verkehr zwischen mir und WF ?
3. Wenn, wie gesagt, WF ein Vergleich angeboten wird, was geschieht mit den Fristen in der Klageschrift ? Muss ICH dem AG (=Amtsgericht) mitteilen, dass eine Verhandlung zwischen mir und WF läuft, oder wird das dem AG durch WF mitgeteilt ?

MfG
AbduL03

Future2013
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5428 Beitrag von Future2013 » Donnerstag 28. Juli 2016, 13:36

um Zeit zu gewinnen habe ich es so gemacht:

Hiermit bestätige ich, dass ich Ihr Schreiben vom XXXX am XXXX per Post erhalten habe. Ich zeige an, dass ich mich gegen die Klage verteidigen möchte.

Desweiteren beantrage ich, die am XXXXX ablaufende Frist zur Klageerwiderung um 3 Wochen, somit bis zum XXSXX wegen laufender Vergleichsverhandlungen zu verlängern.
Dieser Brief ging an das Gericht

Nuhn liegt es an Dir mit WF Kontakt aufzunehmen und um Aufschub wegen Urlaub zu bitten.
Dann kannst Dich ja immer noch vergleichen.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5429 Beitrag von Steffen » Donnerstag 28. Juli 2016, 15:20

Hallo @AbduL03,

zuerst einmal sollte man keine Zeit bzw. die 1. Frist (Anzeige Verteidigung) verstreichen lassen,

Warum?

zu a)
Falls die Vergleichsverhandlungen - deshalb sofort telefonisch - zu lange andauern und dadurch die 1. Frist fruchtlos abläuft, fängt man ein Versäumnisurteil.

Kommt kein außergerichtlicher Vergleich zu Stande, erkennt man an oder erwidert innerhalb der 2. Frist die Klage (mit Anwalt).


zu b)
Keine Angst sofort ans Telefon und WF anrufen und nicht erst in den Urlaub fahren (Beachte: Link). Ansonsten schriftlich, was aber dauert. Man sollte aber bedenken, es wird auf so ca. 800,- - 900,- € +/- für die Abmahnung hinauslaufen, und vom Gericht wird später ein separater Kostenfestsetzungsbeschluss so ca. 300,- - 400,- € +/- erhalten.

Will man auf Nummer sicher gehen, kann man morgen eine Anwalt (gegen Bezahlung) für einen Vergleich beauftragen.

VG Steffen

AbduL03
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5430 Beitrag von AbduL03 » Donnerstag 28. Juli 2016, 15:40

Erstmal recht herzlichen Dank an euch beide.

@Steffen : Telefonisch will ich mich ungern melden, da ich bei heiklen Situationen recht unsicher wirke und die Angst besteht, dass ich etwas falsches sagen könnte. Kann man die 2. Frist nicht um 1 Woche (von 4 Wochen auf 5 Wochen(würde zeitlich dann passen)) verlängern bzw. eine Fristverlängerung beantragen? Zeitgleich würde ich WF schriftlich und per Mail anschreiben und um eine 5 wöchige (ab dato) Frist bitten, mit der Absicht, dass ich mich vergleichen möchte. Anzeige der Verteidigungsbereitschaft geht mit Sicherheit heute noch raus. Würde dieser Weg so funktionieren?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5431 Beitrag von Steffen » Donnerstag 28. Juli 2016, 15:57

Schau mal, das Gericht - nicht der Kläger - stellt 2 Fristen. 14 Tage Anzeige der Verteidigung + weitere 14 Tage für die Klageerwiderung. Wenn Du keine Lust auf Telefon hast, zeigt man die aktive Verteidigung an und verschickt diese heute oder morgen, sowie schreibt (heute oder morgen) den Kläger an zwecks Vergleich. Die Anzeige zur Verteidigung, da brauchst Du keine Fristverlängerung. Ich nehme auch nicht an, dass Du 4 Wochen im Urlaub bist. Wenn doch, musst Du einen Anwalt beauftragen, der den Vergleich für dich erledigt. Punkt.

VG Steffen

AbduL03
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5432 Beitrag von AbduL03 » Donnerstag 28. Juli 2016, 16:08

Die Frist für die Anzeige zur Verteidigung reicht. Jedoch nicht die Frist zur Klageerwiderung. Und ich bin sehr wohl 4 Wochen im Urlaub, wenn man das Urlaub nennen kann. Es geht um eine Besichtigung eines Familienmitglieds, der sehr Krank ist und neben dieser Sache wollte ich auch noch gleichen meinen Urlaub mit machen. Die Buchung ist leider nicht stornierbar.

Einen Anwalt will ich ungern beauftragen, da ich nicht noch mehr Kosten haben möchte. Mir ging es lediglich um ein Schreiben an WF, indem klar gemacht wird, dass nach Reiseende ein Vergleich angestrebt wird. Jedoch bräuchte ich die 4-5 Wöchige Frist von WF und eine Woche vom Amtsgericht für die Klageerwiderung.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5433 Beitrag von Steffen » Donnerstag 28. Juli 2016, 16:41

Unmittelbar vor Ablauf der gesetzten Klageerwiderungsfrist kann erstmals um Verlängerung der Klageerwiderungsfrist gebeten werden. Diese wird in der Praxis meist ohne Weiteres gewährt. Wenn nicht, hast Du Pech!


~~~~~~~~~~~~~~~~~~

[Beklagter]

[Gericht]

In dem Rechtsstreit

[Kläger] ./. [Beklagter]

- [Aktenzeichen Gericht] -

wird beantragt, die eingeräumte Frist zur Klageerwiderung um zwei Wochen bis zum

[Datum]

zu verlängern. Aufgrund eines geplanten Urlaubes, der nicht mehr storniert werden kann, hinsichtlich Besuch eines erkrankten Verwandten, ist die Einhaltung der Frist Klageerwiderung nicht einhaltbar. Daher wird um antragsgemäße Fristverlängerung gebeten.

Mit freundlichen Grüßen

[Beklagter]

~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Es tut mir jetzt ehrlich einmal leid. Den Telefonhörer in die Hand nehmen und WF anrufen ist da unkomplizierter. Wenn man höflich sein Anliegen vorbringt, wird man über alles aufgeklärt. Es ist aber Dein Geld, wenn der Antrag an das Gericht - nicht - gewährt wird, dann hast Du Pech und der Vortrag des Klägers als wahr eingestuft, da Du nichts bestritten hast.

Ich glaube Du denkst, dass hier ist ein Kinderspiel. Es geht um DEIN GELD! In der Zeit, die Du hier im Forum verplemperst, hättest Du lange die Sache telefonisch erledigen können.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5434 Beitrag von AbduL03 » Donnerstag 28. Juli 2016, 17:06

Vielen Dank Steffen!

Ich werde mich morgen überwinden und bei WF anrufen und sie beten, dass sie mir bitte eine Art Bestätigung per Post zwecks eines Vergleichs zuschicken und ich diese dann in 4 Wochen begleiche, oder sogar schon vor Reiseantritt, falls alles reibungslos abläuft.

Nehmen wir mal an, das klappt so, wie ich das geschildert habe. Muss die Frist zur Klageerwiderung trotzdem eingehalten werden, wenn WF dem Amtsgericht mitteilt, dass das nun außergerichtlich geklärt wird? Wenn ich das richtig verstanden habe, nicht, da diese Frist mir ja nur als Möglichkeit dient, Beweise und Einreden, einzureichen.

Und nein, ich denke nicht dass das ein Kinderspiel ist. Ich lese mich seit Jahren hier ein und weiß mittlerweile, dass mit WF nicht zu spaßen ist.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5435 Beitrag von Steffen » Donnerstag 28. Juli 2016, 17:51

AbduL03 hat geschrieben:Muss die Frist zur Klageerwiderung trotzdem eingehalten werden, wenn WF dem Amtsgericht mitteilt, dass das nun außergerichtlich geklärt wird?
Ich nehme an, dass der außergerichtliche Vergleich schon zustande kommen wird. Wie es dann im Verfahren weitergeht, wird dir WF am Telefon mitteilen bzw. einfach Nachfragen.

Viel Glück und schönen Urlaub.

VG Steffen

LilWayne
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5436 Beitrag von LilWayne » Donnerstag 28. Juli 2016, 19:28

Hallo,
hab mir jetzt einige Seiten hier durchgelesen und bin mehr durcheinander als zuvor.
Ich wurde auch von WF wegen eines Film aus 2013 abgemahnt, alle Schritte damals wie hier empfohlen gemacht (mod UE, auf bettelbriefe nicht antworten usw.)
letztens kam dann der MB, den Widersprochen, dann kam vom Landgericht eine Abgabenachricht.
Jezt kam vorgestern vom Amtsgericht ein dickes Paket, wegen Anspruchsbegründung und bei allen Schreiben soll ich das Geschäftszeichen angeben.
Dazu von WF eine beglaubigte Abschrift was sie mir vorwerfen und die Provider-Daten wie sie mich gefunden haben damals an das Amtsgericht. Und einen Streitwert von etwas über 1000Euro der sich aus Schadensersatz und Zinsen zusammensetzt
Ich bin gerade ratlos, was ich nun machen muss.
Soll ich mich jetzt mit WF in Verbindung setzen für einen aussergerichtlichen Vergleichswert zur Einigung, so wie ich hier schon gelesen habe?
Oder kann ich weiter "abwarten"?? Oder muss ich selbst etwas verfassen und an das Amtsgericht schicken?? Reicht es hier wieder wenn man nur schreibt das man das ganze Widerspricht oder ist das jetzt nicht mehr von der Hand zu weisen??
Verjährt wird das ganze glaube ich nach meinem Wissen noch nicht sein, da das Mitte 2013 war, geht es erst ab 2014 los und ist 3Jahre, also wäre es erst 2017 verjährt.
Für einen kleinen hilfreichen Rat wäre ich sehr dankbar.

Grüße

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5437 Beitrag von Steffen » Donnerstag 28. Juli 2016, 20:53

Hallo @LilWayne,

viele Abgemahnte und Interessierte können es entweder nicht mehr hören oder lesen:

»wer die Zahlung verweigert, entscheidet sich für entweder Klage oder Verjährung (Chancen = 50:50).«

Mit dieser aktuellen Gerichtspost bist Du aber so etwas inmitten eines laufenden Klageverfahrens. Jetzt musst Du für dich entscheiden, ob
  • a) man sich mit Anwalt aktiv verteidigen will,
    b) anerkennen oder versäumen, oder
    c) sich sofort mit dem Kläger sich in Verbindung setzt und sich außergerichtlich vergleicht (gleichzeitig bitte die aktive Verteidigung anzeigen).
Ich persönlich vertrete die Meinung, dass ein Forum (Käfig voller Nichtjuristen) keine aktive Klagehilfe leisten soll. Bestes Beispiel ist dabei ein großer "Foren-Experte", der schon 60 Klagen letztendlich in einen Vergleich pfuschte.

Dazu gibt es nun einmal Profis = Anwälte.

Natürlich kannst Du mich anrufen, und wir reden darüber (036652 359741).

VG Steffen

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Steffen
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AG Elmshorn, Az. 53 C 129/15

#5438 Beitrag von Steffen » Freitag 5. August 2016, 20:20

WALDORF FROMMER: Amtsgericht Elsmhorn bestätigt Rechteinhaberschaft der Klägerin sowie die Höhe der
anwaltlichen Abmahnkosten und des Schadensersatzes



20:20 Uhr


Gegenstand des Verfahrens: Illegales Tauschbörsenangebot urheberrechtlicher Filmaufnahmen. In einem aktuellen Verfahren am Amtsgericht Elmshorn wurde die Beklagte wegen des illegalen Tauschbörsenangebots eines Filmwerks auf Erstattung von Schadensersatz sowie anwaltlicher Abmahnkosten in Anspruch genommen. Von der Beklagten wurde nunmehr u.a. bestritten, dass die Klägerin Inhaberin der maßgeblichen Rechte an dem streitgegenständlichen Filmwerk sei.


~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~


WALDORF FROMMER Rechtsanwälte

Beethovenstraße 12 | 80336 München
Telefon: 089 / 52 05 72 10 | Telefax: 089 / 52 05 72 30
E-Mail: web@waldorf-frommer.de | Web: www.waldorf-frommer.de




Bericht

Link:
http://news.waldorf-frommer.de/waldorf- ... sersatzes/


Urteil als PDF:
http://news.waldorf-frommer.de/wp-conte ... 129_15.pdf



Autorin:
Rechtsanwältin Cornelia Raiser



~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~


Infolgedessen wurde der Justiziar der Klägerin als Zeuge zum Bestehen der bestrittenen Rechteinhaberschaft vom Gericht vernommen. In seinen Urteilsgründen sieht es das Gericht nach der Vernehmung des Zeugen als bestätigt, dass die Klägerin Inhaberin des Online-Rechts aus § 19a UrhG am streitgegenständlichen Filmwerk ist. Aufgrund der Aussage des Zeugen wurde nachgewiesen, dass der Klägerin die Rechte exklusiv übertragen wurden und insbesondere die Online Rechte auch exklusiv bei ihr verblieben sind.

Zudem bestätigt das Gericht die Höhe der gelten gemachten anwaltlichen Abmahnkosten in Höhe von 506,00 EUR und damit den in Ansatz gebrachten Gegenstandswert in Höhe von 10.000,00 EUR. Auch der Schadensersatz in Höhe von 600,00 EUR wurde der Klägerin vollumfänglich zugesprochen.

Schließlich stellt das Gericht klar, dass § 97a Abs. UrhG n.F. nicht anwendbar ist, da allein das im Zeitpunkt der Rechtsverletzung geltende Recht maßgebend ist.
  • "Von einer nur unerheblichen Rechtsverletzung, die dazu führen würde, dass die Kosten der Abmahnung auf 100,00 EUR begrenzt wären (§ 97a Urheberrechtsgesetz in der Fassung vom 01.09.2008 bis 08.10.2013) kann angesichts der Ausführungen der Klägerin zu Bedeutung und Verbreitung des Films nicht ausgegangen werden. § 97 Abs. 3 Urheberrechtsgesetz in der jetzigen Fassung ist nicht anwendbar, es ist das im Zeitpunkt der Rechtsverletzung geltende Recht maßgebend."




AG Elmshorn, Urteil vom 22.07.2016, Az. 53 C 129/15


  • (...) Beglaubigte Abschrift

    53 C 129/15

    Verkündet am 22.07.2016
    [Name], Justizangestellte
    als Urkundsbeamtin/er der Geschäftsstelle


    Amtsgericht Elmshorn


    Urteil


    Im Namen des Volkes


    In dem Rechtsstreit



    [Name],
    - Klägerin -

    Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Waldorf, Frommer, Beethovenstraße 12, 80336 München,


    [Name],
    - Beklagter -

    Prozessbevollmächtigte: [Name],


    wegen Urheberrechtsverletzung


    hat das Amtsgericht Elmshorn durch die Richterin am Amtsgericht [Name] auf Grund der am 22.01.2016 geschlossenen mündlichen Verhandlung für Recht erkannt:
    • 1. Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Coburg vom 22.10.2015, Az. [Aktenzeichen] wird aufrechterhalten.
      2. Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
      3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch die Klägerin abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

    Tatbestand

    Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Erstattung von Abmahnkosten und Schadensersatz nach einer Urheberrechtsverletzung in Anspruch.

    Die Klägerin wertet nationale und internationale Bild- und Tonaufnahmen in Deutschland exklusiv aus, darunter auch den Film "[Name]". Mithilfe des "Peer-to-Peer Forensic System" ermittelte die Klägerin, dass am [Datum] um [Uhrzeit] Uhr bis [Uhrzeit] Uhr von der IP-Adresse [IP] Teile dieses Films heruntergeladen worden sind. Diese Adresse war im Zeitpunkt des Herunterladens dem Internetanschluss des Beklagten zugeordnet.

    Am [Datum] forderte der Prozessbevollmächtigte der Klägerin den Beklagten zur Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Der Beklagte kam dieser Aufforderung nicht nach. Der Klägerin entstanden dadurch Rechtsverfolgungskosten Höhe von 506,00 EUR, die sie nach einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR berechnete.

    Diesen Betrag sowie einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 450,00 EUR beansprucht die Klägerin vom Beklagten.

    Am 22.10.2015 erließ das Amtsgericht Coburg einen Vollstreckungsbescheid, der dem Beklagten am 24.10.2015 zugestellt wurde. Der Einspruch des Beklagten gegen diesen Vollstreckungsbescheid ging am 05.11.2015 beim Mahngericht ein.

    Die Klägerin behauptet, sie sei Inhaberin der Online-Rechte aus § 19a Urheberrechtsgesetz an dem Film "[Name]".


    Die Klägerin beantragt,
    den Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Coburg vom zweiten 20.10.2015 aufrecht zu erhalten.


    Die Beklagte beantragt,
    den Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Coburg vom 20.10.2015 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

    Der Beklagte bestreitet zum einen die Aktivlegitimation der Klägerin, zum anderen, dass er diese Datei heruntergeladen habe.

    Wegen des weiteren Vorbringens der Parteien wird auf die gewechselten Schriftsätze und die Erklärungen in der mündlichen Verhandlung Bezug genommen.

    Das Gericht hat Beweis erhoben durch Vernehmung des Zeugen [Name]. Wegen des Ergebnisses der Beweisaufnahme wird auf das Terminsprotokoll des Amtsgerichts München vom 24.05.2016 verwiesen.



    Entscheidungsgründe

    Die Klage ist begründet, die Klägerin kann vom Beklagten sowohl Schadenersatz gem. § 97 Urheberrechtsgesetz als auch Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten gem. § 97a Urheberrechtsgesetz beanspruchen. Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Coburg ist deshalb nach dem zulässigen Einspruch des Beklagten aufrechtzuerhalten.


    1.

    Die Klägerin ist Inhaberin der Online-Rechte aus § 19a Urheberrechtsgesetz bezüglich des Films "[Name]". Das steht fest aufgrund der glaubhaften Aussage des Zeugen [Name] der kommissarisch vor dem Amtsgericht München vernommen worden ist. Der Zeuge hat ausgesagt, dass die Produzentin des Films, die [Name] die Rechte an diesem Film exklusiv an die Klägerin übertragen hat und zwar am [Datum]. Die Klägerin ihrerseits hat Kinorechte und Rechte auf physische Bild und Bild und Tonträger an diesem Film weiter übertragen, die Rechte zur öffentlichen Zugänglichmachung, also die Online-Rechte, sind diese aber exklusiv bei der Klägerin verblieben. Die entsprechenden Verträge sind dem Zeugen aus eigener Anschauung bekannt.


    2.

    Der Beklagte hat das Urheberrecht der Klägerin verletzt. Er hat am [Datum] von [Uhrzeit] Uhr bis [Uhrzeit] Uhr Dateien von diesem Film von seinem Computer aus heruntergeladen. Das steht fest aufgrund der von der Klägerin geführten Ermittlungen, deren Richtigkeit der Beklagte nicht bestritten hat. Danach ist zu der genannten Uhrzeit von den IP-Adressen mit der Nummer [IP] von [Uhrzeit] Uhr bis [Uhrzeit] Uhr der Download erfolgt. Diese Adressen waren zu dem jeweiligen Zeitpunkt dem Internetanschluss des Beklagten zugeordnet. Das ergibt sich aus der Mitteilung des zuständigen Providers. Dieser war aufgrund Beschlusses des Landgerichts Köln vom [Datum] Aktenzeichen [Aktenzeichen] zur Auskunftserteilung berechtigt.

    Damit sind diese Dateien zugleich auch öffentlich zugänglich gemacht und damit das Urheberrecht der Klägerin verletzt worden. Beim Download werden die heruntergeladenen Dateien auf dem Computer des Anschlussinhabers gespeichert. Während des Downloads werden die Teile der Datei, die bereits heruntergeladen worden sind, weiteren Nutzern wiederum zum Download angeboten. Zu dieser Verbreitung war der Beklagte nicht berechtigt, entsprechende Rechte waren ihm von der Klägerin nicht übertragen worden.

    Soweit der Beklagte bestritten hat, den Download nicht ausgeführt zu haben, ist das unerheblich. Wird ein geschütztes Werk von einem Internetanschluss aus zugänglich gemacht, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass derjenige, der Inhaber dieses Anschlusses ist, auch die Verletzung begangen hat. Der Anschlussinhaber muss dann im Rahmen der ihn treffenden sekundären und Darlegungslast vortragen, dass und warum er nicht selbst gehandelt hat und welche konkreten Personen Zugang zu seinem Rechner haben und als Täter infrage kommen. Dazu hat sich der Beklagte trotz entsprechenden Hinweises des Gerichts nicht geäußert.


    3.

    Danach ist der Beklagte gem. § 97 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz der Klägerin zum Ersatz des ihr durch die Rechtsverletzung entstandenen Schadens verpflichtet. Die Klägerin hat ihren Schaden mit 600,00 EUR beziffert und die Berechnungsweise dargelegt. Dem ist der Beklagte nicht entgegengetreten.


    4.

    Nach der vom Beklagten begangenen Rechtsverletzung war die Klägerin berechtigt, gem. § 97a Urheberrechtsgesetz den Beklagten abzumahnen, die Kosten der Abmahnung kann sie vom Beklagten ersetzt verlangen. Die Abmahnkosten sind nach einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR berechnet worden. Auch dem ist der Beklagte nicht entgegengetreten. Danach betragen diese 506,00 EUR.

    Von einer nur unerheblichen Rechtsverletzung, die dazu führen würde, dass die Kosten der Abmahnung auf 100,00 EUR begrenzt wären (§ 97a Urheberrechtsgesetz in der Fassung vom 01.09.2008 bis 08.10.2013) kann angesichts der Ausführungen der Klägerin zu Bedeutung und Verbreitung des Films nicht ausgegangen werden.
    § 97 Abs. 3 Urheberrechtsgesetz in der jetzigen Fassung ist nicht anwendbar, es ist das im Zeitpunkt der Rechtsverletzung geltende Recht maßgebend.

    Der Zinsanspruch der Klägerin folgt aus Paragraf 288 BGB.

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO, die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit auf §§ 708 Ziffer 11, 711 ZPO.



    Rechtsbehelfsbelehrung:

    Gegen die Entscheidung kann das Rechtsmittel der Berufung eingelegt werden Die Berufung ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600,00 Euro übersteigt oder das Gericht des ersten Rechtszuges die Berufung im Urteil zugelassen hat

    Die Berufung ist binnen einer Notfrist von einem Monat bei dem

    Landgericht Flensburg
    Theodor-Heuss-Platz 3
    25524 Itzehoe


    einzulegen.

    Die Frist beginnt mit der Zustellung der vollständigen Entscheidung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.

    Die Berufung muss mit Schriftsatz durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt eingelegt werden Die Berufungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung und die Erklärung enthalten, dass Berufung eingelegt werde.

    Die Berufung muss binnen zwei Monaten mit Anwaltsschriftsatz begründet werden. Auch diese Frist beginnt mit der Zustellung der vollständigen Entscheidung.


    [Name],
    Richterin am Amtsgericht


    [Dienstsiegel]


    Beglaubigt
    [Name], JAng
    - maschinell erstellt, ohne Unterschrift gültig - (...)



~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~


AG Elmshorn, Urteil vom 22.07.2016, Az. 53 C 129/15,
WALDORF FROMMER Rechtsanwälte,
Rechtsanwältin Cornelia Raiser,
Klage Waldorf Frommer,
Aktivlegitimation,
Vollstreckungsbescheid,
Bestreiten Aktivlegitimation,
keine sekundären und Darlegungslast

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5439 Beitrag von Steffen » Samstag 6. August 2016, 11:23

Habe Mahnbescheid erhalten ... habe Anspruchsbegründung nun doch erhalten - was nun was tun?


11.55 Uhr (fünf vor zwölf)



Eigentlich müsste man jetzt schreiben, dann beauftrage einfach einen Anwalt, der deine Interessen wahrnimmt, und das Posting wäre schon zu Ende. Eigentlich.

Wenn es nach den "Foren-Experten" geht, als Beispiel einer aus einem gewerblichen Forum: "Nö. Das Gesamtrisiko ist stark gesunken, da viele Massenabmahner nicht mehr / wenig klagen. Ob der jeweilige Abmahner (Firma) überhaupt klagt ist so nicht zu beantworten", dann ist bei einer Abmahnung mit der Abgabe einer mod. UE; beim Erhalt eines Mahnbescheid mit dem Widerspruch - alles für den Betroffenen erledigt. Denn es werden die alten guten Gulli-Parolen Anno 2006 dem Leser eingepeitscht. "Hu, hu, hu" ... raffgierige Unterhaltungsindustrie" ... "die klagen sowieso nicht" ... "alles Betrug" ... "kommt in das Forum, hier werden Sie geholfen! " ... "meine Erfolge, 60 grandiose und lehrbuchmäßige Vergleiche im Gerichtssaal" ... "Anwälte sind Porsche fahrende mit dem Abmahner unter die Decke liegende" usw. usf.

Schaut man aber genauer hin, verstecken sich diese Ratgeber hinter ihren selbst gewählten Anonymität und sind weg, wenn es hart auf hart kommt. Oder spielen selbst mit den Ängsten und Geiz der Betroffenen, um ihren privaten Klingelbeutel zu füllen. Natürlich könnte man es auch sehen, dass man im Untergrund agieren muss, weil ansonsten die Abmahnindustrie ihrer "Killer" aussendet. Wäre aber lächerlich! Für mich verstecken diese anonymen "Verbalhelden" nur ihre Angst, Feigheit und drücken sich vor der Übernahme von Verantwortung. Und wenn wir schon knallhart formulieren, ein Ingo Bentz (aka "Shual") wird niemals in einem Klageverfahren in "Old Germany" als Prozessbevollmächtigter auftauchen, egal was er auch schreibt. Genausowenig ein Steffen Heintsch, weil wir - keine - Anwälte sind, über- keine - nachgewiesenen juristischen Qualifikationen verfügen und aufgrund einer Festseinstellung - zumindest meinereiner - nicht über genügend Freizeit verfüge, über bzw. in Deutschland herum zu tingeln.



Grundlage:

  • 1. Ein Forum wird keinen Anwalt ersetzen
    2. Ein Forum darf auf keine konkrete Rechtsfrage eine konkrete Antwort erteilen
    3. Allgemein Antworten können zwar richtig sein, aber auch genauso falsch
    4. Im Grundsatz trifft man jede Entscheidung für sich allein und muss natürlich auch mit den möglichen Konsequenzen leben
    5. Jeder, der die Zahlung verweigerte, entscheidet für sich:
    a) Klage
    oder
    b) Verjährung, Chancen 50:50
    6. Niemand außer der Abmahner selbst kann sagen: "Du wirst jetzt verklagt"



Gerade bei dem für jeden spürbaren Rückgang der versendeten Abmahnungen - spätestens mit dem inkrafttreten des GguGpr (09.10.2013) - wird überdeutlich, dass zukünftig,

a) ein "Großabmahner"
- Waldorf Frommer
b) viele "Klein- bzw. Gelegenheitsabmahner"
- rka.-RAe, FAREDS, NIMROD, Sasse & Partner, Schutt & Wateke, RAe Daniel Sebastian, Y. Sarwari usw.,

Abmahnungen im Bereich Filesharing versenden werden. Wer aktuell diverse Anwalt-Blogs und Anwaltsuch-Webseiten besucht, wird zu keinem anderen Ergebnis kommen.

Das heißt aber auch im Umkehrschluss,
a) weniger Abmahnungen verhalten sich proportional zu der Klagezahl
- in den Hochzeiten (2008 - 2011) - wo massenhaft Abmahnungen jährlich versandt wurden - war das Verhältnis der Klagezahl gering anzusehen.
- das heißt, weniger Klagen, mehr Zeit für Nichtzahler.
- Natürlich kennt keiner - außer dem jeweiligen Abmahner - anzahlmäßig die Abmahnungen und die Klagen
b) im Gerichtssaal werden überwiegend stehen
aa) ein "Großkläger"
- Waldorf Frommer
ab) viele "Klein- bzw. Gelegenheitskläger
- rka.-RAe, FAREDS, NIMROD, Sasse & Partner, Schutt & Wateke, RAe Daniel Sebastian, Y. Sarwari usw.


Diese Grundlagen muss jeder für sich bedenken, bevor er sein Schreiben - egal ob vom Abmahner oder Gericht - beurteilt und sein Handeln bestimmt. Ein Forum kann nur eine Art "Seelsorger" sein, aber niemals ein aktiver Klagehelfer!




Habe Mahnbescheid erhalten ... habe Anspruchsbegründung doch erhalten - was nun was tun?

Wenn wie im Weiteren von den Grundlagen ausgehen, muss man sehen dass die Qualität der Abmahner hoch ist.
  • a) Kleine "Zahlenixe", die mit dem Lesen zweier Urteile betreff eines anderen Klägers - die Checker sind
    b) selbst ernannte "Prozessbegleiter", die ihre Begleitung in sinnfreie Vergleiche drängen und von naiven "****fans" abgefeiert werden
    c) aktive - aber anonyme - Klagehelfer in den Foren
    d) eine aktive Verteidigung mit - ohne - Anwalt ...

    ... dies alles muss der Vergangenheit angehören. Sicherlich kann man sich in einem Forum mit informieren, ansonsten muss die Arbeit einem Anwalt überlassen werden.


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Weiterlesen:

AW3P: Verteidigung gegen "Waldorf Frommer"-Klagen! Unmöglich?


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Grundlagen meiner Einschätzungen - Gerichtsentscheidungen 2016

Natürlich bin ich mir im Klaren, das jede Seite nur die ihr dienlichen Entscheidungen (Verfügung, Beschluss, Urteil) im Internet veröffentlichen wird. Das bedeutet, es gibt weit mehr Gerichtsverfahren bundesweit zu Filesharing-Abmahnungen, wo man gewinnt, verliert, anerkennt, versäumt, außergerichtlich bzw. gerichtlich vergleicht, sowie die Instanzgerichte aufruft. Und ja, auch "Waldorf Frommer" verlieren. Diese verlorenen Entscheidungen werde ich mit einem separaten "Grinsesmiley" kennzeichnen. In nachfolgender datumsmäßig chronologischen Auflistung werde ich im Weiteren nicht on Detail eingehen, jeder kann selbst alle Entscheidungen nachlesen. Auch werde ich die aktuellen BGH-Entscheide (12.05.2016) weglassen, da noch kein Volltext vorliegt.




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[col]AG Homburg, Urteil vom 23.11.2015, Az. 7 C 461/14 (18)
Bloßer Verweis auf Dritte genügt nicht den Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 481#p44481

---------

AG Charlottenburg, Urteil vom 04.12.2015, Az. 206 C 387/15
Beklagte in voller Höhe verurteilt - Lizenzgebühr von 600,00 EUR nicht nur angemessen, sondern eher niedrig!
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 481#p44481

---------

Bild AG Frankfurt am Main, Urteil vom 17.12.2015, Az. (mir nicht bekannt)
Niederlage für Waldorf Frommer in Frankfurt - Familienvater haftet nicht trotz BGH: Tauschbörse III
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 524#p44524

---------

LG Berlin, Urteil vom 03.11.2015, Az. 15 S 5/15
Kein zweites Gestattungsverfahren gegen "Reseller" erforderlich
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 527#p44527

---------

Bild AG Passau, Urteil vom 30.12.2015, Az. 15 C 582/15
Keine Haftung bei Zeugnisverweigerung der Kinder!
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 538#p44538

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Bild AG Düsseldorf, Urt. v. 07.01.2016, Az. 13 C 30/15
Rechteinhaberschaft unklar!
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 758#p44758

---------

AG Traunstein, Urteil vom 15.01.2016, Az. 314 C 522/15
Die pauschale Angabe der Zugriffsmöglichkeit anderer Haushaltsmitglieder reicht zur Erfüllung der sekundären Darlegungslast jedenfalls nicht aus.
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 764#p44764

---------

AG Düsseldorf, Urteil vom 09.12.2015, Az. 10 C 84/15
Kein Beweisverwertungsverbot im Auskunftsverfahren
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 768#p44768

---------

AG Freiburg im Breisgau, Urteil vom 11.01.2016, Az. 6 C 2451/15
Rechtsverletzung lediglich pauschal bestritten
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 833#p44833

---------

AG Frankfurt am Main, Verfügung vom 20.01.2016, Az. 380 C 2570/14 (14)
Pauschaler Verweis auf Dritte reicht insbesondere im Lichte der jüngsten BGH-Entscheidungen nicht aus
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 833#p44833

---------

AG Traunstein, Urteil vom 01.02.2016, Az. 314 C 159/15
Kein Ausschluss der Anschlussinhaberhaftung in Filesharing-Verfahren bei bloß spekulativem Verweis auf mögliche Tatbegehung durch Dritte
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 885#p44885

---------

LG München I, Urteil vom 13.01.2016, Az. 21 S 1401/15
Landgericht München I hebt Vorinstanz in Tauschbörsenverfahren auf - Anschlussinhaber beharren auf gerichtlicher Klärung und müssen nach Unterliegen auch Sachverständigenkosten in Höhe von ca. 12.000,00 EUR zahlen
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 936#p44936

---------

AG Frankfurt am Main, Beschluss vom 02.02.2016, Az. 30 C 4218/15 (68)
Amtsgericht Frankfurt verschärft Anforderungen an die Vortragslast des Anschlussinhabers
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 940#p44940

---------

Bild AG Charlottenburg, Urteil vom 18.02.2016, Az. 218 C 307/15
Keine Störerhaftung bei Wohngemeinschaft und LAN-Party
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 031#p45031

---------

Bild AG Frankfurt am Main, Urteil vom 26.02.2016, Az: 29 C 1395/15 (85)
Amtsgericht Frankfurt am Main weist Waldorf Frommer Klage ab
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 083#p45083

---------

Bild AG Leipzig, Urteil vom 16.06.2015, Az. 114 C 610/15
Berufung: LG Leipzig Berufung, Az. 05 S 372/15
Anschlussinhaber in einer Wohngemeinschaft haftet nicht automatisch für Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 095#p45095

---------

Bild AG Köln, Urteil vom 14.03.2016, Az. 148 C 326/15
Sony und Waldorf Frommer unterliegen vor dem Amtsgericht Köln
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 160#p45160

---------

LG München I, Urteil vom 17.02.2016, Az. 21 S 5929/15
Sachverständigengutachten belegt erneut die Fehlerfreiheit des "Peer-to-peer Forensic System"
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 188#p45188

---------

AG Frankfurt am Main, Urteil vom 17.02.2016, Az. 30 C 2838/15 (75)
Pauschaler Verweis auf Hacker verspricht keinen Erfolg!
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 192#p45192

---------

AG Magdeburg, Urteil vom 29.03.2016, Az. 160 C 3370/15 (160)
Anschlussinhaber haftet für Rechtsverletzung, wenn Verantwortlichkeit eines Dritten weder ausreichend dargelegt, noch unter Beweis gestellt wurde
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 201#p45201

---------

AG Charlottenburg, Urteil vom 22.03.2016, Az. 206 C 585/15
Das Amtsgericht Charlottenburg zur Haftung in Tauschbörsenverfahren bei unzureichender Darlegung eines alternativen Geschehensablaufs
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 209#p45209

---------

AG Charlottenburg, Urteil vom 10.03.2016, Az. 218 C 321/15
Vorlage einer bloßen schriftlichen Erklärung des behaupteten Verursachers verspricht keinen Erfolg!
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 231#p45231

---------

AG Künzelsau, Verfügung vom 05.04.2016, Az. 1 C 294/15
Anschlussinhaber hat in Filesharing-Verfahren substantiiert zur Zugriffsmöglichkeit Dritter zum Tatzeitpunkt vorzutragen und zudem weiterreichende Nachforschungen innerhalb seiner Sphäre anzustrengen
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 250#p45250

---------

AG Nürtingen, Urteil vom 01.03.2016, Az. 10 C 2031/15
Bloßes Nachfragen bei Mitnutzern reicht nicht aus, um klägerische Ansprüche zu erschüttern
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 272#p45272|---------

AG Leipzig, Urteil vom 24.02.2016, Az. 102 C 3470/15
Beklagter hat Nachforschungspflichten nicht erfüllt und blieb für seinen Sachvortrag beweisfällig
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 281#p45281

---------

AG München, Urteil vom 04.02.2016, Az. 173 C 22251/15
Widersprüchlicher Vortrag und unterlassene Nachforschungen führen zu Verurteilung in Filesharingverfahren
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 283#p45283

---------

AG Potsdam, Urteil vom 07.04.2016, Az. 37 C 457/14
Eintrag der Klägerseite unter 'Musicline.de' ausreichendes Indiz für Rechteinhaberschaft
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 289#p45289

---------

AG Magdeburg, Urteil vom 29.03.2016, Az. 160 C 3370/15 (160)
Bei illegalem Tauschbörsenangebot ist ein Gegenstandswert von 10.000,00 EUR und Schadenersatz von mindestens 450,00 EUR angemessen
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 320#p45320

---------

LG München I, Beschluss vom 22.02.2016, Az. 21 S 11700/14
Landgericht München I weist Gehörsrüge zurück - Beklagte ließ plausiblen Vortrag vermissen
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 327#p45327

---------

LG Berlin, Urteil vom 10.03.2016, Az. 16 S 31/15
sekundäre Darlegungslast durch bloßes Nachfragen nicht erfüllt - tatsächliche Vermutung einerseits und sekundäre Darlegungslast andererseits sind getrennt voneinander zu behandeln!
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 367#p45367

---------

AG Rostock, Urteil vom 15.04.2016, Az. 49 C 618/14
Anschlussinhaber haftet vollumfänglich, wenn kein hinreichender Vortrag zur Täterschaft eines Dritten erbracht wurde!
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 436#p45436

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Bild LG Berlin, Urteil vom 15.03.2016, Az. 16 S 35/14
Ortsabwesenheit zum Tatzeitpunkt lässt Haftung entfallen
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 438#p45438

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LG Potsdam, Urteil vom 04.05.2016, Az. 2 S 23/15
Tatsächliche Vermutung auch im Falle einer gemeinsamen Inhaberschaft eines Anschlusses.
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 443#p45443

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AG München, Urteil vom 13.04.2016, Az. 262 C 23085/13
Bloßer Verweis auf einen "Hacker" reicht nicht aus
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 455#p45455

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AG Nürnberg, Urteil vom 29.04.2016, Az. 238 C 9282/15
Tauschbörsen nutzt man nicht unbewusst - Anschlussinhaber haftet vollumfänglich
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 498#p45498

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Bild AG Frankfurt am Main, Urteil vom xx.xx.2016, Az. ?
Rechtsanwalt Volker Blees: Erfolg gegen Sony Music Entertainment Germany GmbH / Waldorf Frommer Rechtsanwälte. Zustellung MB / VB an nichtzutreffende Adresse
https://www.anwalt.de/rechtstipps/files ... 82854.html

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AG Traunstein, Urteil vom 24.05.2016, Az. 312 C 771/15
Zu den Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast - Unplausibler Vortrag führt zur vollen Verurteilung
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 504#p45504

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AG München, Urteil vom 25.05.2016, Az. 171 C 24217/13
Amtsgericht München gibt Klage nach Einholung eines umfangreichen Sachverständigengutachtens statt - erneut keine Zweifel an der Richtigkeit der Ermittlungen
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 506#p45506

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AG Frankfurt am Main, Urteil vom 24.05.2016, Az. 31 C 2837/15 (74)
Behauptungen ins Blaue hinein sind nicht geeignet, die Täterschaft des Anschlussinhabers auszuschließen
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 526#p45526

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AG Frankfurt am Main, Urteil vom 11.02.2016, Az. 30 C 2879/15 (68)
Keine erfolgreiche Verteidigung Tauschbörsenverfahren durch bloße Behauptung der Zugriffsmöglichkeit Dritter - Amtsgericht Frankfurt verurteilt Abgemahnten in voller Höhe
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 549#p45549

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Bild AG Charlottenburg, Urteil vom 24.05.2016, Az. 214 C 170/15
WBS-Law: Filesharing Sieg gegen Waldorf Frommer - Hauptmieter haftet nicht für Untermieter!
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 560#p45560

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OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.06.2016, Az. I-20 U 151/14
Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt Verurteilung in Tauschbörsenverfahren - Anschlussinhaberin beharrt auf gerichtlicher Klärung und schuldet nunmehr auch 6.000,00 EUR Sachverständigenkosten
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 602#p45602

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LG Leipzig, Urteil vom 25.05.2016, Az. 05 S 627/15
Anschlussinhaber haftet in voller Höhe! Bloße Zugriffsmöglichkeit weiterer Familienmitglieder und der Verweis auf familiäre Verbundenheit genügen nicht den Anforderungen an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 605#p45605

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AG Saarbrücken, Urteil vom 06.07.2016, Az. 121 C 34/15 (09)
Sachverständigengutachten attestiert erneut ordnungsgemäße Ermittlung - Amtsgericht Saarbücken verurteilt Anschlussinhaber aufgrund seines unplausiblen Vortrags
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 671#p45671

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AG Elmshorn, Urteil vom 22.07.2016, Az. 53 C 129/15
Amtsgericht Elsmhorn bestätigt Rechteinhaberschaft der Klägerin sowie die Höhe der
anwaltlichen Abmahnkosten und des Schadensersatzes
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 746#p45746[/col]

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Gerichtsentscheidungen hinsichtlich der Logfirma bzw. Software




Du verbreitest Angst und Panik - was soll dass!?

Wenn ich unrecht habe, jetzt die Gerichtsentscheidungen der IGGDAW (Ingo Bentz aka Shual, oder eines anderen Anonymen) und AW3P (Steffen Heintsch) in einem Klageverfahren als Prozessbevollmächtigter gegen Waldorf Frommer ... = null, nada, niente, nix ... Lasst Euch doch nicht verarschen! Wenn einer von uns "Foren-Experten" nur ein Verfahren gewonnen hätte, würde es doch in dem entsprechenden Forum in Fels gemeißelt sein. Oder denkt wirkich jemand, man müsse hier Stillschweigen wahren!?

In diesem Jahr widme ich mich genau 10 Jahre mit dem Thema Filesharing". Nicht als "Gelegenheits-Poster", sondern tagtäglich! Ich habe mich von Menschen und Forenuser getrennt, die mir vorschreiben wollten, dass ich dumm bin und nicht richtig schreiben kann, was ich sagen, schreiben oder denken soll, und was nicht. Wenn mir nur ein Posting von irgendeinen anonymen Verbalhelden eine Sekunde den Schlaf rauben würde, dann würde ich hier zumachen. Mir kommt es nicht darauf an, ob man mich cool oder gut findet, und sicherlich habe ich Fehler en masse. Nur die hier aufgezählten Gerichtsentscheidungen sind - keine - Anerkenntnisse + Versäumnisse, sondern Gewonnene und Verlorene des Abmahners - und sprechen doch für sich und über unsere Defizite - den Foren sei Dank! Dieses kann man nicht dümmlich verleugnen und Anrerkenntnise und Versäumnisse als Hauptteil seiner Einschätzung voranstellen.

Und wer denkt, er kann sich hier - vielleicht was bei BaumgartenBrandt noch ging - bei WF selbst verteidigen, hat sich gewaltig geschnitten. Und hier wird nicht nur ein Finger bluten, sondern vor allem die jeweilige Geldbörse.



Natürlich kann ich niemand zwingen, kann ich niemanden überwachen, ist es letztendlich jeden seine Entscheidung ...

... aber auch sein Risiko und seine Folgen.




VG Steffen Heintsch

Anduran74
Beiträge: 4
Registriert: Donnerstag 19. November 2015, 18:26

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5440 Beitrag von Anduran74 » Mittwoch 10. August 2016, 20:14

Hallo Ihr Lieben,
ein Update von uns:
Wir wurden 2012 für 2 Filme abgemahnt. Dank dieses Forums Ruhe bewahrt, mod. Unterlassungserklärung unterschrieben, und für den Weg des "Aussitzens" entschieden.
Ende 2015, nach diversen "Drohbriefen" 1 Film verjährt, für den anderen Mahnbescheid erhalten.
Verjährung also hier erst 06/2016.
Und nun, Mitte August denken wir, haben wir es überstanden.

Das wäre ohne euch, aber natürlich insbesondere ohne Steffen nicht möglich gewesen.

Ganz lieben Dank an alle. Wir drücken allen anderen weiterhin die Daumen.
Liebe Grüße

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