Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Steffen
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AG Düsseldorf-Az. 10 C 84/15

#5141 Beitrag von Steffen » Dienstag 26. Januar 2016, 22:44

WALDORF FROMMER: Amtsgericht Düsseldorf verurteilt Anschlussinhaberin zu 1.000,00 EUR Schadenersatz wegen illegalen Filesharings - kein Beweisverwertungsverbot im Auskunftsverfahren


22:45 Uhr

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WALDORF FROMMER Rechtsanwälte
Beethovenstraße 12 | 80336 München
Telefon: 089 / 52 05 72 10 | Telefax: 089 / 52 05 72 30
E-Mail: web@waldorf-frommer.de | Web: www.waldorf-frommer.de


Bericht
Autorin: Rechtsanwältin Claudia Lucka
Quelle: news.waldorf-frommer.de
Urteil als PDF: AG Düsseldorf, Urteil vom 09.12.2015, Az. 10 C 84/15


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Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.12.2015, Az. 10 C 84/15


Vor Gericht bestritt die Anschlussinhaberin ihre eigene Verantwortlichkeit und behauptete, ihr Lebensgefährte und dessen Bruder hätten ihren Internetanschluss zum Tatzeitpunkt jeweils mit eigenen Computern genutzt. Als die Beklagte den Bruder ihres Lebensgefährten mit dem Verletzungsvorwurf konfrontiert habe, hätte ihr dieser finanzielle Hilfe zugesagt. Die Rechtsverletzung hingegen habe er nicht eingestanden.

Dem Amtsgericht reichte dieser Vortrag nicht aus, um die sekundäre Darlegungslast der Anschlussinhaberin als erfüllt anzusehen. Eigene Feststellungen zur konkreten Nutzung ihres Internetanschlusses durch Dritte habe die Beklagte nicht vorgetragen. Insbesondere sei kein Dritter ernsthaft als Täter in Betracht gekommen:
  • "Ihre Nachforschung, die die obergerichtliche Rechtsprechung vom Anschlussinhaber verlangt (vgl. BGH, Urteil vom 08.01.2014 "BearShare", I ZR 169/12), hat nicht ergeben, dass der verdächtigte Gast die Verletzungshandlung zugegeben hat. Dann hätte die Beklagte einen Sachverhalt vortragen müssen, dass eine dritte Person für die Verletzungen auch aufgrund ihres Nutzungsverhaltens generell und insbesondere zu den Verletzungszeiten als Täter in Betracht kommt. Derart konkret ist das Beklagtenvorbringen aber nicht: es wird nicht einmal die konkrete Zeit angegeben, zu der [...] als Gast in der Wohnung der Beklagten zeitweilig gewohnt haben soll. Vielmehr ist das Vorbringen diffus, wenn nicht gar widersprüchlich [...]."
Die Beklagte wurde daher zur Leistung von Schadenersatz, zur Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten sowie zur Übernahme sämtlicher Verfahrenskosten verurteilt.

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Bild

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Das Amtsgericht sprach hierbei dem geschädigten Rechteinhaber für das illegale öffentliche Zugänglichmachen des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes einen Schadensersatzbetrag in Höhe von 1.000,00 EUR zu. Hierbei erachtete das Gericht die Höhe dieser Lizenzentschädigung "auch unter Berücksichtigung der Relation zu anderen Filmwerken für gerechtfertig". Die Lizenzentschädigung entspräche fünf Titeln eines populären Musikalbums, welchen üblicherweise 200,00 EUR pro Titel zugebilligt werden, so das Amtsgericht.

Letztlich sprach das Amtsgericht Düsseldorf dem Einwand der Beklagtenseite, das Auskunftsverfahren sei vermeintlich gegen den "falschen" Auskunftspflichtigen geführt worden und zöge ein Beweisverwertungsverbot hinsichtlich der erlangten Auskünfte mit sich, jegliche Erfolgschancen ab:
  • "Es ist auch unschädlich, dass die Verkehrsdaten des Anschlusses der Beklagten bei der Tochter der Deutschen Telekom AG, der Telekom Deutschland GmbH gespeichert waren, weil, wie die entsprechende Auskunft der DTAG ergibt, diese Zugriff zu den bei ihrer Tochter gespeicherten Daten hatte. Daher bestehen auch keine Bedenken dagegen, dass die Klägerin sich hinsichtlich der ermittelten Verletzungen auf die Auskunft der DTAG stützt."
Im Ergebnis hat die Beklagte die geforderten Rechtsanwaltskosten, Schadensersatz sowie die Kosten des Gerichtsverfahrens in Gesamthöhe von weit über 2.000,00 EUR zu tragen.



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Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.12.2015, Az. 10 C 84/15

econ90
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5142 Beitrag von econ90 » Mittwoch 27. Januar 2016, 22:56

Hi,

Habe heute auch Post von Waldorf Frommer erhalten.
Gilt die Vorgehensweise noch: mod. UE abgeben und abwarten? Wo finde ich die aktuellste mod. UE?
Wäre bereit zu zahlen (815€ für einen Film). Sollte direkt bezahlt werden odererst nach nochmaliger post?

Besten dank!


Heglaf
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5144 Beitrag von Heglaf » Donnerstag 28. Januar 2016, 15:10

Mein ursprünglicher post vor einigen Jahren: http://www.abmahnwahn-dreipage.de/forum ... 258#p22258
vom 12.6.2012

Das heißt das Ding ist jetzt verjährt. BOOM! Nichts gezahlt.

War aber sehr streßig und beängstigend teilweise. Im ersten Jahr gabs die üblichen Briefe blabla zahlen, blabla jetzt kostet es mehr, blabla zahlen. Dann sehr lange nichts.
Aber letztes Jahr fing es im Sommer wieder an, mit neuem Geschütz "wir bereiten die Anklage vor". Blabla wir werden nicht mehr verhandeln blabla, bestätigen Sie uns ihre ladungsfähige Adresse(darauf hab ich nicht geantwortet, sie behaupteten zwar man wäre verpflichtet, das glaube ich denen aber nicht), wir reichen jetzt Klage ein. Irgendwann kam ne gerichtliche Mahnung, da hab ich schlicht angekreuzt, dass ich die Forderung insgesamt bestreite und zurückgeschickt. Und das wars dann.

Dachte mir, ich schreib das mal hier rein ... es kann also gut gehen.
Dass das immer so ist, kann ich natürlich nicht garantieren, bei mir war es so.

econ90
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5145 Beitrag von econ90 » Donnerstag 28. Januar 2016, 15:24

Danke steffen.
Kannst dum ir dne link zur empfohlenen vorgehensweise nochmal schicken?
Der oben führt zu den gedanken zur sekundären darlegungslast.
Danke!

LarryHarry
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5146 Beitrag von LarryHarry » Donnerstag 28. Januar 2016, 17:44

econ90 hat geschrieben:Hi,

Wäre bereit zu zahlen (815€ für einen Film). Sollte direkt bezahlt werden odererst nach nochmaliger post?

Besten dank!
Davon kann ich abraten. Mod Ue und dann abwarten. Wirklich nerven behalten und abwarten. Man kann immer noch zahlen wenn die Klage eingereicht ist.

LarryHarry
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5147 Beitrag von LarryHarry » Donnerstag 28. Januar 2016, 17:47

Heglaf hat geschrieben:Mein ursprünglicher post vor einigen Jahren: http://www.abmahnwahn-dreipage.de/forum ... 258#p22258
vom 12.6.2012

Das heißt das Ding ist jetzt verjährt. BOOM! Nichts gezahlt.

War aber sehr streßig und beängstigend teilweise. Im ersten Jahr gabs die üblichen Briefe blabla zahlen, blabla jetzt kostet es mehr, blabla zahlen. Dann sehr lange nichts.
Aber letztes Jahr fing es im Sommer wieder an, mit neuem Geschütz "wir bereiten die Anklage vor". Blabla wir werden nicht mehr verhandeln blabla, bestätigen Sie uns ihre ladungsfähige Adresse(darauf hab ich nicht geantwortet, sie behaupteten zwar man wäre verpflichtet, das glaube ich denen aber nicht), wir reichen jetzt Klage ein. Irgendwann kam ne gerichtliche Mahnung, da hab ich schlicht angekreuzt, dass ich die Forderung insgesamt bestreite und zurückgeschickt. Und das wars dann.

Dachte mir, ich schreib das mal hier rein ... es kann also gut gehen.
Dass das immer so ist, kann ich natürlich nicht garantieren, bei mir war es so.
Ich glaube die werden versuchen die 10 jährige Verjährung durchzusetzen.

econ90
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5148 Beitrag von econ90 » Donnerstag 28. Januar 2016, 21:04

Frage zur Reaktion auf ein Waldorf Frommer:
Was wäre, wenn das geforderte Geld kommentarlos überwiesen wird, und auf eine geforderte Unterlassungserklärung nicht eingegangen wird?

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House
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5149 Beitrag von House » Samstag 30. Januar 2016, 06:10

Heglaf hat geschrieben:Das heißt das Ding ist jetzt verjährt. BOOM! Nichts gezahlt.

Dachte mir, ich schreib das mal hier rein ... es kann also gut gehen.
Vielen Dank für den Bescheid und herzlichen Glückwunsch.

Ich selber hatte gestern auch so eine dumme Abmahnung im Briefkasten.
Die geforderte Summe bekomme ich nicht mal mit 24 Monate sparen zusammen.
Also ModUE, nicht zahlen und bis zum Jahreswechsel 2019/2020 bangen.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5150 Beitrag von Steffen » Samstag 30. Januar 2016, 08:00

[quoteemecon90]Frage zur Reaktion:
Was wäre, wenn das geforderte Geld kommentarlos überwiesen wird, und auf eine geforderte Unterlassungserklärung nicht eingegangen wird?[/quoteem]
Dies ist eine berechtigte Frage. Theoretisch ist ja der Unterlassungsanspruch nicht abgegolten, so dass dieser eingefordert werden und auch gerichtlich durchgesetzt werden kann. Das bedeutet, man wird wohl auf die Abgabe einer strafbewehrten UE bestehen. Alles andere macht keinen Sinn.

VG Steffen

denker75
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5151 Beitrag von denker75 » Samstag 30. Januar 2016, 20:30

Die strafbewährte Unterlassungserklärung beseitigt erst die Wiederholungsgefahr. Solange das nicht geschehen ist, besteht ein Unterlassungsanspruch. Den einzuklagen dürfte sich jede Kanzlei freuen, da der Streitwert sehr hoch ist. Wenn man dann verurteilt wird, kommen noch hohe Kosten dazu.

Also ist die Unterlassungserklärung Pflicht! Sie sollte aber richtig formuliert sein.

VG denker75

Micha80
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5152 Beitrag von Micha80 » Samstag 30. Januar 2016, 21:54

Hallo bin neu hier....
Gott sei es gedankt auf dieses Forum zu stoßen. Hab ebenfalls bereits 2 Abmahnungen von WF erhalten. Hab erstmal einen musterbrief von der verbraucherzentrale geschickt und um Fristverlängerung (bis ich das juristisch geprüfte habe) gebeten bis ende Februar das direkt auch gewährt wurde.
Hatten Besuch aus dem Ausland (Kroatien) die hatten auf ihrem Laptop und Handy popcorn time installiert....Und höchstwahrscheinlich Filme geschaut.
So wie ich hier im Forum gelesen habe führt wohl in meinem Fall auch kein Weg daran vorbei eine mod.unterlassungserklärung abzugeben...Denn zahlen will ich nicht....
Da dieses Forum es schon seit 2007 gibt und von Anfang an viele hier von WF Abmahnungen erhielten....Würde mich interessieren wieviele von den jetzt doch zahlen mussten und vor Gericht verloren haben. Bzw. Bei wie vielen es tatsächlich zur Vorladung beim Gericht kam?
Gruß
Micha80

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5153 Beitrag von Steffen » Sonntag 31. Januar 2016, 10:26

[quoteemdenker75]Also ist die Unterlassungserklärung Pflicht! Sie sollte aber richtig formuliert sein.[/quoteem]
Grundlegend generiert ein Urheberverstoß gewisse Ansprüche.
  • Unterlassung (§§ 97, 97a UrhG)
  • Beseitigung (§§ 97, 98 UrhG)
  • Auskunft (§§ 101 UrhG)
  • Schadensersatz (§§ 97):
    • a) Ersatz der erlittenen Vermögenseinbuße einschließlich des entgangenen Gewinns (§§ 249 ff. BGB)
      b) Zahlung einer angemessenen Lizenz oder
      c) die Herausgabe des vom Schädiger erlangten Gewinns.
In der Entwicklung der Rechtsprechung muss aber in gewissen Konstellationen keine geforderte strafbewehrte UE abgeben werden, weil durch den Abgemahnten kein UA besteht, oder in eine bestimmte Haftungsart präzisiert werden muss.
  • I. BGH: "Sommer unseres Lebens" - I ZR 121/08: unzureichend gesichertes WLAN-Netzwerk
    - mod. UE - ja; Störer - ja; Täter - nein
    - zwingende Erweiterung der mod. UE in puncto Störerhaftung auf die Unterkategorie: Ermöglichungshandlung Dritter bei unzureichend gesichertem WLAN-Netzwerk
    II. BGH: "Morpheus" - I ZR 74/12: Haftung von Eltern mit minderjährigen Kindern
    - unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Volltext): mod. UE - nein; Störer - nein; Täter - nein
    - unklar, was mit eventuell namentlich benannten minderjährigen Tätern infolge passiert (UE?, SE?)
    III. BGH: "BearShare" - I ZR 169/12: Haftung von Eltern mit volljährigen Kindern
    - unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Volltext): mod. UE - nein; Störer - nein; Täter - nein
Nur wird es im Abmahnfall einmal die Wenigsten abschätzen können, andermal will jeder das Geld für einen Anwalt sparen. Und es gerichtlich klären (negative Feststellung), sowieso niemand. Deshalb ist die Abgabe einer mod. UE definitiv in gewissen Konstellationen = keine Pflicht. Nur muss ein Forum seine Empfehlungen allgemein ausrichten. Was aber nicht heißt das diese ein Dogma darstellen. Wer sich als unberechtigt abgemahnt bzw. unschuldig ansieht, kann ja auch einmal aus Versehen dagegen (immer i.V.m. einem Anwalt) kämpfen, als hirnlos eine mod. UE abzugeben und sich dann hinter dieser, oder eventuell höheren Kosten und Risiken (bei Nichtabgabe) zu verstecken.



Hallo @Micha80,

[quoteemMicha80]Hab' erstmal einen Musterbrief von der Verbraucherzentrale geschickt und um Fristverlängerung (bis ich das juristisch geprüft habe) gebeten bis ende Februar das direkt auch gewährt wurde.[/quoteem]
Komisch, wenn DU es juristisch prüfen willst, sollten keine Fragen in einem Forum voller Nichtjuristen gestellt werden.


[quoteemMicha80]Hatten Besuch aus dem Ausland (Kroatien) die hatten auf ihrem Laptop und Handy "popcorn time" installiert ... Und höchstwahrscheinlich Filme geschaut. So wie ich hier im Forum gelesen habe, führt wohl in meinem Fall auch kein Weg daran vorbei eine mod. UE abzugeben ... Denn zahlen will ich nicht ...[/quoteem]
Die mod. UE an sich ist erst einmal das kleinste Übel. Nur wird sich der Abmahner bei insgesamt 2 Abmahnungen höchstwahrscheinlich nicht damit abfinden. Dieser will Kohle sehen und dann wahrscheinlich auch eine gerichtliche Klärung herbeiführen. Natürlich kann niemand - egal wie hoch die Klagewahrscheinlichkeit auch wäre - dir eine Garantie ausstellen, das Du verklagt wirst, aber auch nicht.


[quoteemMicha80]Da dieses Forum es schon seit 2007 gibt und von Anfang an viele hier von WF Abmahnungen erhielten ... Würde mich interessieren, wie viele von den jetzt doch zahlen mussten und vor Gericht verloren haben. Bzw. Bei wie vielen es tatsächlich zur Vorladung beim Gericht kam?[/quoteem]
Man muss erst einmal bedenken - Dr. House: "Der Mensch lügt immer!" -, dann, diejenigen die zahlen, sich verglichen oder gar verklagt worden und verloren, die werden sich sicherlich nicht in einem Forum darüber austauschen.

Die Auskunft die Du möchtest, kann nur der Abmahner dir geben und der wird es wohl eher nicht machen. Es gibt hierzu keine verbindlichen Aussagen. Und jeder der eine Klagewahrscheinlichkeit präsentieren möchte ist ein

}6&(


Der Abmahner klagt, gewinnt und verliert auch, es werden außergerichtliche und gerichtliche Vergleiche geschlossen usw.

Jeder muss sich im Klaren werden. Gebe ich nur eine mod. UE ab und verweigere die Zahlung, dann kann ich einmal verklagt werden oder die Ansprüche verjähren. Die Chancen stehen hierbei 50:50, deshalb bereite dich mit Erhalt einer Abmahnung so vor, als wenn du schon die Klageschrift in den Händen hättest.


Es kann auch niemand vorhersagen, inwieweit der Trend in der Rechtsprechung noch weiter hingeht.

Gerade nach dem BGH-Entscheid "Tauschbörse III" (Fortführung "Sommer unser Lebens", "Morpheus" und "BearShare") stellt der BGH die Verteidigung auf zwei Säulen.

1. Tatsächliche Vermutung der Täterschaft
Grundgedanke: AI ist verantwortlich; Verstoß ging vom Anschluss aus = Täterschaftsvermutung!

Diese kann erschüttert werden, durch z.B. des Aufzeigens eines möglich anderen typischen, der allgemeinen Lebenserfahrung angenommenen Geschehensablaufes. Das bedeutet, der AI bestreitet seine Täterschaft und benennt Mitnutzer, die das Internet zum Log selbstständig benutzten konnten und als mögliche Täter infrage kommen können. Hinweis: nicht zu verwechslen mit dem namentlichen Benennen eines Mitnutzer als den wahren Täter!


2. Sekundäre Darlegungslast
Grundgedanke: Der Abmahner hat keine Einsicht zu den Vorgängen zum Log rund um den Internetzugang. Deshalb hat der AI zumutbar sich zu erklären. Hinweis: auch wenn die Täterschaftsvermutung erschüttert ist!

Und spätestens seit dem BGH-Entscheid "Tauschbörse III" wird eben gesagt, das ein pauschales Benennen von Mitnutzern nicht ausreicht, sondern, das man neben einer Nachforschungspflicht (mit Erhalt Abmahnung) substantiiert vortragen MUSS.

Beispiel:
Bislang dachten alle viele, alles easy, es reicht nur pauschal Mitnutzer zu benennen und dies reicht für eine Klageabweisung. Nur geht es jetzt weiter, das man fordert, wer was wann genau machte. Man muss beide Säulen getrennt sehen.


Dann sollen weitere 9 entscheidende Termine am BGH (12.05.2016) ausstehen, die angeblich Klärung bringen sollen. Für welche Partei auch immer.

VG Steffen

Micha80
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5154 Beitrag von Micha80 » Sonntag 31. Januar 2016, 16:01

Hallo Steffen,
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das Musterschreiben war zu diesem Zeitpunkt das einzigste Schreiben das ich gefunden habe um mir etwas Zeit zu verschaffen wie das nun weitergehen soll etc. Die rechtschutzversicherung übernimmt natürlich nichts und der Rechtsanwalt will natürlich auch Kohle sehen (umsonst schafft keiner). Natürlich kann mir keiner sagen wie das ganze bei mir ausgehen wird....
Habe mich erstmal für die Variante entschieden (ohne rechtsanwal) die Mod.UE +nicht zahlen. Kann ich den die Mod.UE aus diesem Forum so komplett übernehmen und die div. Daten nur noch einpflegen?
Gruß
Micha80

LarryHarry
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5155 Beitrag von LarryHarry » Sonntag 31. Januar 2016, 19:40

Hi Micha. Genau so habe ich es auch gemacht.
Würde 2012 abgemahnt mehrfach.
Paar Briefe enthalten. Lange Pause.... Und jetzt Ende Januar immer noch nichts gehört.
Die sind Verjährt wenn es nach der drei jährigen Rechtssprechung geht

Micha80
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5156 Beitrag von Micha80 » Montag 1. Februar 2016, 00:04

Noch eine Frage...
Damit ich nichts falsch mache...Pro Abmahnung (AKTENZEICHEN) eine mod.UE...oder?
Gruß
Micha80

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House
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5157 Beitrag von House » Montag 1. Februar 2016, 00:30

Micha80 hat geschrieben:Pro Abmahnung (AKTENZEICHEN) eine mod.UE?
Steffen hat geschrieben:
... unseren Haushalt hat es heute auch erwischt, zwei Abmahnungen. Meine Frage ist jetzt:
Soll ich für jede Abmahnung eine mod. UE abschicken oder beide in einer?
Selbst beim gleichen Abmahner sollte man je Abmahnung eine mod. UE versenden (zeitversetzt,
aber in der gestellten Frist). Man sollte sie nicht noch mit der Nase darauf aufmerksam machen,
dass man zweimal “unschuldig“ abgemahnt wurde.

VG Steffen

Sokagirl
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5158 Beitrag von Sokagirl » Montag 1. Februar 2016, 10:44

Nach langem "stillen" Mitlesen habe ich mich entschlossen, mich in diesem Forum anzumelden.
Im April 2013 bekam ich ein Abmahnschreiben von WF bezügl. "New Girl"/ via bittorent.
Habe damals gleich alles meinem Anwalt übergeben (hatte damals Prozesskostenhilfe) und die von ihm aufgesetzte mod. Erklärung unterzeichnet.
Danach kamen noch ein paar Briefchen von WF und dann ruhte still der See. Bis Dez. 2015... nun bin ich bei dem Schreiben "Klageverfahren abgeschlossen" angelangt.
Nun zu dem eigentlichen Tatvorwurf: "Ich wars nicht" wird wohl kaum als Begründung ausreichen. Angeblich habe ich o. g. Serie (die ich nicht mal kenne) nachts gegen 1:30 Uhr an einem Dienstag über bittorent (mein Anwalt musste mir erst mal erklären was das ist) runtergeladen. Nun kann sich ja jeder dumm stellen - aber ich habe von Technik/ Internet absolut keinen Schimmer. Ich bin alleinerziehend mit 2 Kindern (zum damaligen Zeitpunkt 1 und 5 Jahre alt). Nachts um 1.30 Uhr habe ich definitiv was anderes zu tun als mir irgendwelche unsinnigen Serien herunterzuladen, zumal mir dafür das technische Knowhow gänzlich fehlt. Meinen damaligen Internetanschluss gibt es nicht mehr, da wir umgezogen sind. Dieser Internetanbieter ist in unserer neuen Wohngegend nicht verfügbar, so dass ich mir einen anderen suchen musste. ich wüsste auch gar nicht, wie ich nachweisen sollte, zu dem Zeitpunkt nicht online gewesen zu sein - ich schaffe es ja nicht mal, meinen Laptop mit meinem WLan in der neuen Wohnung zu verbinden ...
Also - dumm gelaufen oder? ;9/ Unfähig, von technischer Seite die Unschuld zu bezeugen und ein gesichertes W-Lan kann ich auch nicht mehr nachweisen (nur in der aktuellen Wohnung).
Nützt es was, WF darauf hinzuweisen, dass bei uns eh nichts zu holen ist (so blöde das auch klingt...) Wie gesagt, ich bin allein mit zwei minderjährigen Kindern und lebe von meinem Gehalt, KiG und UHV.
Mein Anwalt leitet mir die WF-Schreiben immer weiter mit dem Hinweis, die Füße stillzuhalten. Sollte der Mahnbescheid ankommen (kommt dieser zu mir oder an meinen Anwalt? Sämtlicher SV lief bisher über meinen Anwalt), soll die Forderung bestritten werden.
Sollte es zu einer Klage kommen -was dann? Ich kann meine Unschuld nicht beweisen und ein einfaches "ich wars nicht" reicht nicht aus. Es ist wirklich zum heulen. Und das Schlimmste, dass ich mich frage, wie ich überhaupt in den ganzen Schlamassel geraten bin. Kann bei IP-Adressen auch mal ein Zahlendreher passieren? Oder hat sich jmd. in mein WLan eingeloggt und fleißig runtergeladen? Ich habe damals in einem Mehrfamilienhaus mit vielen Mitmietern um mich rum gewohnt - wer weiß, was da abgegangen ist.
Mich würde auch mal interessieren, ob es in diesem Forum auch Leute gibt, die tatsächlich unschuldig sind, also wirklich nichts heruntergeladen haben bzw. noch nicht mal entsprechende Software auf dem Rechner haben.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5159 Beitrag von Steffen » Montag 1. Februar 2016, 17:06

Hallo @Sokagirl,

wir haben doch ein Riesen Problem. Du bist anwaltlich vertreten. Das bedeutet, wenn man jetzt dir dies oder das sagt bzw. rät, dann ist es wie überall: "Viele Köche verderben den Brei!" Dein Anwalt sagt zu dir "hü", wir "hott", letztendlich weißt Du überhaupt nicht mehr, was du überhaupt machen sollst. Ich glaube man kommt am Besten, wenn man auf seinen Anwalt hört. Letztendlich ist er auch haftbar, wenn er falsch berät.

Ansonsten geht ein möglicher MB direkt an dich.

VG Steffen

MrChris
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5160 Beitrag von MrChris » Dienstag 2. Februar 2016, 00:17

Hallo Leute,
Bin neu hier und brauche eure Hilfe.
Habe gestern die 2.Abmahnung von dieser Frommer Kanzlei erhalten indem sie mich nochmal auffordern die UE zu unterschreiben und hinzuschicken. Die Frist dafür geht bis zum 05.02.2016 ansonsten drohen sie mit Klage und Gericht und allen weiteren Kosten die ich tragen muss. Die Frage die ich mir jetzt stelle ist, sollte ich nun eine ModUE hinschicken oder auf den Mahnbescheid warten und den dann wiederrufen? Anwalt habe ich noch nicht eingeschaltet. Es geht hierbei jediglich nur um eine TV Folge (lang). Bin mir nach der 2.Abmahnung ( die relativ schnell kam, wo die erste Frist abgelaufen ist) ziehmlich unsicher was jetzt der beste Schritt ist. Weiter nicht reagieren, oder antworten mit der ModUE.
Falls es zum Schritt der ModUE kommt, kennt jemand eine wirklich gute die ich evtl schon heute oder morgen losschicken könnte mit Einschreiben oder via Fax?
Würde mich über jede Hilfe freuen und bedanken!

MFG

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