Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3381 Beitrag von Steffen » Donnerstag 31. Oktober 2013, 11:42

Filesharingfällen nicht auf Altfälle anwendbar -
Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken



BECKMANN UND NORDA - Rechtsanwälte
Welle 9
33602 Bielefeld
fon: 0521/98628-0
fax:0521/98628-28
email info@beckmannundnorda.de
web: www.beckmannundnorda.de

.....................................

Das AG München hat in dem Verfahren 158 C 17155/12 im Rahmen
einer mündlichen Verhandlung mitgeteilt, dass es die durch das Gesetz
gegen unseriöse Geschäftspraktiken eingeführte Kostendeckelung in
Filesharingfällen nicht auf Altfälle anwenden wird.

Zur Begründung verweist das Gericht auf die Rechtsprechung des BGH
(BGH, Urteil vom 28.09.2011 - I ZR 145/10 - BGH: Deckelung von
Abmahnkosten nach § 97a Abs. 2 UrhG gilt nicht für Altfälle) sowie auf
§ 60 RVG, wonach es für die Rechtsanwaltsvergütung auf den Zeitpunkt
der Auftragserteilung ankommt.

Leider bestätigt das AG München wieder einmal seinen Ruf als "Haus
und Hofgericht" der Abmahnkanzlei Waldorf Frommer.

___________________________

Autor: Rechtsanwalt Marcus Beckmann
Quelle: www.beckmannundnorda.de
_____________________

AbduL03
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3382 Beitrag von AbduL03 » Donnerstag 31. Oktober 2013, 12:03

Ist hier die Rede von den 155,30€ Anwaltskosten ? Bei einer Klage heißt das dann, das WF beliebige Anwaltskosten verlangen kann, wie es vor dem Gesetz der Fall war ?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3383 Beitrag von Steffen » Donnerstag 31. Oktober 2013, 12:11

Das eigentlich Bekannte:

Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken tritt am 09.10.2013 in Kraft.

Altfälle = Abmahnung vor dem 09.10.2013 erhalten!
  • Alle Klagen bzw. Anspruchsbegründungen vor dem 09.10. = Altfälle und werden so behandelt. Gesetz hat keine Rückwirkung.
  • Alle Klagen bzw. Anspruchsbegründungen nach dem 09.10. = hier entfällt der fliegende Gerichtsstand für diese Altfälle. Forderungshöhen bleiben aber unberührt und liegen im Ermessen der Richter.
VG Steffen

jeff
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3384 Beitrag von jeff » Donnerstag 31. Oktober 2013, 22:46

http://www.beckmannundnorda.de/serendip ... tiken.html

Obwohl dies hier immer wieder bereits erwähnt wurde, will es nicht in meinen Kopf wieso ein neues Gesetz auf alte Fälle nicht anwendbar ist. Wenn etwas durch den Gesetzgeber bereits zweimal geändert wurde, dann müssen doch gerade die Gerichte erkennen worauf dieser hinauswill...

muensteraner
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3385 Beitrag von muensteraner » Donnerstag 31. Oktober 2013, 23:10

ist doch logisch dass Gesetze nicht rückwirkend gelten. Gesetze gelten immer erst ab dem Datum an dem sie in Kraft treten. Wenn du eine Tat begangen hast, die zu dem Zeitpunkt der Tat noch nicht strafbar war möchtest du auch nicht, dass du rückwirkend belangt werden kannst. So etwas nennt man Rechtssicherheit. Nur weil einem ein Gesetz gefällt und man einen Vorteil für SICH sieht kann man nicht fordern, dass dies nun rückwirkend gilt. Bei neuen Gesetzen die zum eigenen Nachteil sind will man das auch nicht. Nimm einfach den Fall, dass die Bundesregierung beschlossen hätte, dass der Streitwert auf 100000 Euro festgesetzt wird. Würdest du dann fordern, dass das Gesetz rückwirkend gilt ?

AbduL03
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3386 Beitrag von AbduL03 » Donnerstag 31. Oktober 2013, 23:17

Wenn ich nun weiß durch Insider, das es ein Gesetz geben soll, das Menschen umbringen legal wird, dann erledige ich nun 20 Leute und bei eintreten des Gesetzes, werde ich entlassen, da ja das neue Gesetz da ist. Sollte nur mal so ein Beispiel sein.

Ich finde es sollte logisch sein, das Gesetze nicht rückwirkend sind.

jeff
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3387 Beitrag von jeff » Freitag 1. November 2013, 00:40

Also wer vor 1973 zwei 18 jährige in seiner Wohnung hat wohnen lassen, sollte nach 1973 dafür noch nach dem Strafbestand der Kuppelei bestraft werden? Wirklich?
Also wenn ein Gesetz überholt ist, wird sicher nicht mehr nach dem alten Strafbestand geurteilt auch wenn die Tat in diese Zeit fiel... oder wurde Homosexualität z.b. nie bestraft?

http://de.wikipedia.org/wiki/Kuppelei" onclick="window.open(this.href); return false;
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetze_zu ... eutschland" onclick="window.open(this.href); return false;

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3388 Beitrag von Steffen » Freitag 1. November 2013, 04:41

Es wäre schön, wenn Ihr beim Thema bleibt. Das Gesetzt gegen unseriöse Geschäftspraktiken bringt bezügllich Filesharing nur ein paar Neuerungen oder Änderungen mit sich - das Urhebergesetz an sich ist nach wie vor bindend!

VG Steffen

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JohnnyWalker
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3389 Beitrag von JohnnyWalker » Freitag 1. November 2013, 09:21

Hallo.

Ich hab hier gelesen, dass das neue Gesetzt für den fliegenden Gerichtsstand auch rückwirkend gilt.
Ist das auch so bei W&F? Und wenn ja gibt es da schon bekannte Klagen an ganz anderen Gerichten außer München und Köln?

Zur Info für manche:
Abmahnung 2010
Bin seit Juli bei "5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen"
seit dem nix.

AbduL03
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3390 Beitrag von AbduL03 » Freitag 1. November 2013, 10:48

JohnnyWalker hat geschrieben:Hallo.

Ich hab hier gelesen, dass das neue Gesetzt für den fliegenden Gerichtsstand auch rückwirkend gilt.
Ist das auch so bei W&F?
Wenn du vor 9.10.2013 keine Klage bekommen hast, dann gilt sie auch rückwirkend. Gilt für alle Kanzleien und nicht nur bei WF.

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JohnnyWalker
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3391 Beitrag von JohnnyWalker » Freitag 1. November 2013, 10:50

Ok danke für die Antwort. Habs in nem anderen Thread gelesen gehabt aber nicht mehr gefunden.
Dann bin ich mal gespannt, ob dann überhaupt zu einer Klage kommen würde.
Hoffe aber noch das ich kein Mahnbescheid bekomme.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3392 Beitrag von AbduL03 » Freitag 1. November 2013, 10:55

JohnnyWalker hat geschrieben:Dann bin ich mal gespannt, ob dann überhaupt zu einer Klage kommen würde.
Hoffe aber noch das ich kein Mahnbescheid bekomme.
Die haben ja noch 2 Monate Zeit einen Mahnbescheid zu beantragen. Auch wenn sie es am 31.12 beantragen, und es erst im Januar bei dir ankommt, gilt der trotzdem, da er noch in der Verjährungsfrist beantragt wurde.

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3393 Beitrag von Alter Sack » Freitag 1. November 2013, 11:11

Selbst wenn du fristgerecht einen MB bekommst und diesem widersprichst, bedeutet das noch lange nicht, dass es anschließend zur Klage kommt. Gab im Juli und August genügend Meldungen von Betroffenen, die im Dezember 2012 mit MB's beglückt wurden, diesen widersprachen und dann nichts mehr von WF gehört haben. Kann so laufen, muss es aber auch nicht.

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JohnnyWalker
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3394 Beitrag von JohnnyWalker » Freitag 1. November 2013, 11:29

Ähm ja, mir ist bewusst das die noch bis Silvester Zeit haben. ;) (Sind aber noch 2 Monate)
Aber die Zeit bis zur Verjährung läuft nun so langsam ab und man hofft, dass die es nicht hemmen.

Und wenn, dann hoffe ich, dass es auch zu keiner Klage kommt. Hoffen kann man ja immer.

Meiner Meinung nach, könnte mir die Sache mit dem Gerichtsstand in die Karten spielen, da dieser weit weg von München ist ;)

AbduL03
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3395 Beitrag von AbduL03 » Freitag 1. November 2013, 11:36

JohnnyWalker hat geschrieben:(Sind aber noch 2 Monate)
Stimmt ... hab mich verrechnet :lol:

Hessenjunge
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3396 Beitrag von Hessenjunge » Freitag 1. November 2013, 12:35

Aloha!

Neues Update von mir und meinem Fall, vielleicht sogar mit Infos, die für einige von euch interessant sind.

Nachdem ich am Di. ohne Probleme den Beratungshilfeschein beim AG bekam, hatte ich gestern ein Beratungsgespräch mit einem (mMn) sehr kompetenten RA, der mir über zweieinhalb Stunden Rede und Antwort stand. Viele Thematiken waren bekannt, da ich mich ja schon ein wenig vorinformiert hatte. Ich bin mit ihm so verblieben, dass ich selbst die modUE absende (vorhin geschehen, natürlich per Einschreiben) und ggf. am Montag per Sendungsnummer checke, ob sie angekommen ist. Wenn nicht, sende ich erst dann die E-Mail raus.

Die Mandatschaft ist noch nicht im Gange, wir vereinbarten, dass diese erst im Fall einer Klagevorbereitung (sollten meine Verhandlungen mit WF in Zukunft scheitern) in Kraft tritt. D.h. derzeit findet noch keine Vollmacht- oder Schriftverkehrübernahme statt, um WF nicht die falschen Signale zu senden ("Hier ist ein Schutzwall, dahinter verbirgt sich etwas").

Nun zur neuen Info, die mir der beratende RA gab:

Die modUE an sich ist eine gute Sache, jedoch sollte man auf jeden Fall in einem Satz die Ernsthaftigkeitsabsicht der modUE erwähnen. Mittels der hier zu findenden Version kann man auf jeden Fall arbeiten, allerdings kennen WF mittlerweile ja auch die hiesigen Vordrucke. Weiterhin kann im selben Zuge die "Verpflichtung" aus dem Betreff genommen werden ("Unterlassungserklärung" anstelle von "Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung"), da die Ernsthaftigkeit ja im weiteren Verlauf ausgedrückt wird.

Mit einem kurzen unverbindlichen Passus am Ende der modUE bittet man zudem höflich um schriftliche Rückmeldung und Verbesserungshinweise, sollte für WF die Ernsthaftigkeit der Absicht nicht ausreichend begründet bzw. formuliert sein, um dann die modUE nochmals anzupassen und zuzusenden. Und hier hat man die Möglichkeit, noch etwas Zeit rauszuholen: Formuliert man bereits in der ersten modUE zu unsicher und mehrdeutig, kann man diesbezüglich sogar noch etwas mehr Zeit herausschlagen - allerdings empfiehlt es sich dabei, einen juristisch versierten Berater an der Seite zu haben, nicht, dass man sich dabei selbst eine Falle stellt. Bestenfalls kann man auf diese Art und Weise (laut der Erfahrung des RA) zwei bis acht Wochen zusätzlich generieren.

Die Formulierung "das zuständige Amts- oder Landgericht" kann auch gerne durch "das zuständige ordentliche Gericht" ersetzt werden, da die beiden Formulierungen im Prinzip "entweder/oder" zu ungenau sind und damit Ablehnbarkeit durch WF bedeuten.

Im weiteren Gespräch sprachen wir über ein paar Fakten, die bei einem anstehenden Vergleich definitiv noch berücksichtigt werden können und auch sollten: Faktoren wie beispielsweise ein bereits zu bedienender Ratenkredit bei einer Bank kann ebenfalls mit ins Feld geführt werden, wenn es um die Ratenhöhe geht - gerade, wenn der/die Abgemahnte zu den Geringverdienern/Leistungsbeziehern gehört.

Prinzipiell riet der konsultierte RA dazu, in den nächsten zwei Monaten abzuwarten, wie WF mit den 2010er Fällen verfahren wird und ob sich nicht nach der Koalitionsbildung eventuell andere Rechtslagen ergeben - so dass sich vielleicht neue, günstige Gegebenheiten für Abgemahnte bieten. NICHT, um Null auf Null aus dem Mahnprozess herauszukommen, sondern mit einem blauen Auge verwarnt zu werden.


Ich hoffe, man kann mit meinen Infos etwas anfangen... falls nicht, einfach nachfragen. Sobald ich etwas vom RA (der mich mit Infos versorgt, sollte sich rechtlich etwas ändern) oder von WF (die am Montag Post von mir bekommen) höre, gibts auch von mir wieder Infos. :)

siegfriedklein
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3397 Beitrag von siegfriedklein » Freitag 1. November 2013, 19:09

früher von dir ( Hessenjunge ) berichtet:
obwohl ich ggf. sogar nachweisen kann, dass zum Tatzeitpunkt mein W-Lan nach einem Umzug ungesichert war und ich nicht allein in meiner Wohnung und Nachbarschaft wohne.

was hat der gute RA zu deinem offenen W-Lan gesagt?

Hessenjunge
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3398 Beitrag von Hessenjunge » Freitag 1. November 2013, 19:20

Was soll er besonderes dazu gesagt haben? Wir haben uns über eigentlich alles unterhalten, was hier auch schon im Forum steht. Dennoch gibt es noch die Störerhaftung. Die sauber zu umgehen... ich wüsste nicht, wie.

siegfriedklein
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3399 Beitrag von siegfriedklein » Freitag 1. November 2013, 20:21

Hessenjunge hat geschrieben:Was soll er besonderes dazu gesagt haben? Wir haben uns über eigentlich alles unterhalten, was hier auch schon im Forum steht. Dennoch gibt es noch die Störerhaftung. Die sauber zu umgehen... ich wüsste nicht, wie.
Von Steffen:
Solltest Du dich für einen Anwalt entscheiden, muss geklärt werden inwieweit die Entscheidung des BGH: “Sommer unsres Lebens“ bei unzureichender WLAN-Sicherung (Störer - ja, Täter - nein) greift. Dies kann man in einem Forum wohl abstrakt diskutieren, sollte aber mit dem Anwalt abgeklärt werden. Denn hier kommt es auf die Formulierungen an, um kein Schulkdeingeständnis für eine Täterschaft abzugeben

Hessenjunge
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3400 Beitrag von Hessenjunge » Samstag 2. November 2013, 09:38

Das Thema gehen wir an, sobald es zu den Vergleichsverhandlungen kommt. Es dient als Einstieg dafür. Was erwartest du hier gerade? Ein Geständnis? :D

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