Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Antworten
Nachricht
Autor
AbduL03
Beiträge: 154
Registriert: Montag 30. September 2013, 16:00

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3321 Beitrag von AbduL03 » Donnerstag 24. Oktober 2013, 20:05

Warum ratet der Anwalt (Dr. Wachs) vom Vergleich ohne Anwalt bei WF ab ? Man kann sich doch auch ohne Anwalt vergleichen, nur das die Summe am ende mehr ist, als mit Anwalt. Ich verstehe nicht, warum er das sagt.

muensteraner
Beiträge: 752
Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3322 Beitrag von muensteraner » Donnerstag 24. Oktober 2013, 20:20

hat er doch beschrieben.
Die Wissens- und Machtverhältnisse zwischen den Anwälten bei Waldorf, die sich den ganzen Tag praktisch ausschließlich mit Abmahnungen beschäftigen und Endverbrauchern sind einfach zu ungleich verteilt. Dafür gibt es nun einmal spezialisierte Anwälte.

AbduL03
Beiträge: 154
Registriert: Montag 30. September 2013, 16:00

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3323 Beitrag von AbduL03 » Donnerstag 24. Oktober 2013, 20:22

Ja das habe ich schon gesehen, aber es gibt doch so viele hier im Thread, die ohne einen Anwalt einen vergleich beschlossen haben. Es geht also auch ohne Anwalt. Auch wenn die Summe wie gesagt, höher ist als mit Anwalt, aber es geht. Daher verstehe ich seine Aussage nicht, wenn es auch ohne einen Anwalt geht. Warum spricht er das überhaupt an ? ...

Wenn man halt eine Anfrage macht und eine Summe nennt, sie die nicht akzeptieren und mir einen neuen Vergleich schicken, dann nehme ich den halt an, wenn der unter der eigentlich geforderten Summe liegt. Jeder hier weiß, das sie das sagen bei einem Vergleich haben. Könnte man theoretisch und praktisch auch ohne Anwalt durchführen.

muensteraner
Beiträge: 752
Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3324 Beitrag von muensteraner » Donnerstag 24. Oktober 2013, 20:39

Denke er rät erstmal davon ab, weil viele versuchen telefonisch irgendetwas zu erklären um zu handeln und dann Dinge sagen, die sie besser nicht sagen würden.
Ich habe in einem anderen Thread gelesen, dass jemand Abmahner angerufen hat und ihm den Sachverhalt ( Kind hat Tablet gekauft, wo wohl die Filesharing software lief) und nun der Meinung ist, die Sache wäre geregelt und die hätten Verständnis gezeigt.
Somit ist der Rat aus Anwaltssicht nachvollziehbar. Wenn man verhandeln will, dann eben mit dem Musterschreiben aus dem Forum. Nicht telefonisch. Man muss sich einfach darüber im Klaren sein, dass die alles notieren was man sagt und evntl bei Gericht vorbringen als Belastungsmaterial sollte man sich nicht auf einen Vergleich einigen.

VG

AbduL03
Beiträge: 154
Registriert: Montag 30. September 2013, 16:00

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3325 Beitrag von AbduL03 » Donnerstag 24. Oktober 2013, 20:46

Bin jetzt davon ausgegangen, das man mit einem Musterschreiben vergleicht. Beim Telefonvergleich sollte man natürlich aufpassen. Aber dazu gibt es hier auch ein Text, den man dann vorlesen kann.

Wenn man WF nun ein Vergleich (Musterschreiben) schickt und die Summe zu wenig ist, dann werden die sicherlich ein Gegenangebot machen, da sie ja ohne großen Aufwand Geld wollen. Somit sollte man das Gegenangebot auch annehmen und nicht erneut ein Vergleich machen oder ? Sie wissen ja nun, das man Zahlwillig ist/oder keine Beweise hat und wenn man nun das Gegenangebot nicht akzeptiert, dann wissen sie, das der Abgemahnte sich spätestens beim MB nochmal an ein Vergleich herantraut.

muensteraner
Beiträge: 752
Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3326 Beitrag von muensteraner » Donnerstag 24. Oktober 2013, 20:51

es finden nicht alle Abgemahnten dieses Forum :lol:

AbduL03
Beiträge: 154
Registriert: Montag 30. September 2013, 16:00

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3327 Beitrag von AbduL03 » Donnerstag 24. Oktober 2013, 20:53

muensteraner hat geschrieben:es finden nicht alle Abgemahnten dieses Forum :lol:
Stimmt :)

siegfriedklein
Beiträge: 126
Registriert: Samstag 4. Juni 2011, 21:21

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3328 Beitrag von siegfriedklein » Donnerstag 24. Oktober 2013, 21:05

miketheboy1 hat geschrieben:Ich wohne in München :D... deswegen dachte ich, dass es vllt wichtig ist das auch anzugeben.
wenn du Zeit hast gehe doch zum Amtsgericht, im 1 Stock sind ca . 10 Sitzungsräume , ab 9.00 Uhr geht los , mindestens in 2 Zimmer , ein ist 107 oder 108 , finden die Waldorff Fälle statt. In 10 Minuten findest du die richtigen Räume und du kannst rein und raus gehen ,auch während der Verhandlung, vor jedem Verhandlungszimmer hängen die Termine für den Tag, natürlich genau lesen ,nicht dass du bei einer Scheidung reingehst.
Meistens steht Sony oder Constantin vertreten d. RA Waldorf gegen xxxxx wegen Forderung. Mit viel Glück kann man in 2 Stunden alle Verhandlungsformen erleben, Güteverhandlung, Zeugenvernehmung, Hauptverhandlung. Es ist sehr interessant und hilfreich für Angsthasen.

Jippi
Beiträge: 8
Registriert: Montag 21. Oktober 2013, 12:51

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3329 Beitrag von Jippi » Donnerstag 24. Oktober 2013, 22:12

Wenn man schon den mit dem Gedanken spielt sich irgendwie zu vergleichen und sich nicht mit Beweisen retten kann, dann sollte man nicht warten bis man vor Gericht steht. Und selbst mir Beweisen würde ich wahrscheinlich nicht auf einen Anwalt verzichten.

muensteraner
Beiträge: 752
Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3330 Beitrag von muensteraner » Donnerstag 24. Oktober 2013, 22:24

Man muss ja nicht für jede Abmahnung einen Anwalt nehmen. Für eine reicht es. Für die anderen Abmahnkanzleien hat man da ja Schreiben die man nutzen kann :lol:
Für einen normalen Vergleich lohnt sich in der Regel ein Anwalt nicht. Aber man sollte sich eben an die Regel halten, nicht zu versuchen, irgendwelche "Verständnis" bei
den Anmahnern zu wecken, weil man denkt, die wären dann entgengenkommender. Schriftlich mit denen verhandeln und ok ist. Aber mit 180 Euro ist er noch günstig. Viele
wollen 250-300 Euro bei einer Abmahnung.

VG

Hessenjunge
Beiträge: 36
Registriert: Freitag 25. Oktober 2013, 09:06

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3331 Beitrag von Hessenjunge » Freitag 25. Oktober 2013, 09:34

Guten Morgen allerseits!


Es ist passiert: Gestern lag ein großer Din-A4-Umschlag in meinem Briefkasten. Die Reaktionskette meinerseits deckt sich wahrscheinlich mit den meisten Betroffenen in diesem (wirklich tollen!) Forum: Panik, Google, Gegenseite taxieren, Recherche, Lichtblicke, Verwirrung, Ratlosigkeit, alles garniert mit einer guten Prise Verzweiflung.

Vorgeworfen wird mir im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, zwei Folgen einer gerade in den USA angelaufenen Staffel "weltweit allen Nutzern der Tauschbörse bittorrent [...] zum Herunterladen angeboten" zu haben. Mein Anschluss wurde gleich zweimal innerhalb einer Stunde für jeweils ca. zwei bis drei Minuten von der ipoque GmbH geloggt.

Gefordert wird im neunseitigen Schreiben mit viel Tamtam die Gesamtsumme von 915,- EUR, zusammengesetzt aus 700,- EUR Schadenersatz sowie 215,- EUR Aufwendungsersatz. Die Fristen wurden mir für den Eingang der UE als auch zur Zahlung entsprechend zeitnah gesetzt.


Ich mache mir nichts vor, dass ich in irgendeiner Weise belangt werde, obwohl ich ggf. sogar nachweisen kann, dass zum Tatzeitpunkt mein W-Lan nach einem Umzug ungesichert war und ich nicht allein in meiner Wohnung und Nachbarschaft wohne. Bevor jetzt hier die Aufschreie beginnen: Ja, ich habe meine Sorgfaltspflicht vernachlässigt - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht; Danke, alles bekannt. Es gerichtlich auf eine Störerhaftung hinauslaufen zu lassen wird kostentechnisch wahrscheinlich nicht unbedingt geringer ausfallen.

Ich habe überlegt, einen Frankfurter Fachanwalt um eine Beratung zu bitten, da ich hier in nächster Nähe keinen geeigneten RA gefunden habe. Da ich jedoch nach Erwerbslosigkeit nun Student bin, der von BaföG lebt, stehe ich jetzt natürlich ohne irgendwelche Rücklagen vor diversen finanziellen Fragen. Eine davon ist die:

Meine Universität bzw. der Allgemeine Studierendenausschuss bietet einmal wöchentlich eine kostenlose Rechtsberatung durch einen sozial engagierten Anwalt an. Soll ich ihm ggf. erst einmal nach Klärung des Sachverhaltes die modUE zur Prüfung vorlegen, um diese dann (nach gängiger Art per Fax und Einschreiben) an WF zu senden?

Ist es sinnvoll, die Kanzlei in einem nächsten Schritt um einen außergerichtlichen Vergleich zu bitten, damit ich nicht komplett ruiniert werde? Wenn ja, wie könnte der bestenfalls ausfallen?

Ich bin im Moment dabei, mich mit solchen Dingen wie "Beratungshilfe" und "Prozesskostenhilfe" auseinanderzusetzen, und der Schlafentzug der letzten Nacht macht sich so langsam bemerkbar.


Vielen Dank fürs Lesen und etwaige Antworten!

muensteraner
Beiträge: 752
Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3332 Beitrag von muensteraner » Freitag 25. Oktober 2013, 09:41

Du kannst zu deinen Amtsgericht gehen und einen Beratungshilfeschein beantragen. Dann kostet dich der anwalt nur 10 Euro. Wenn du zum amtsgericht alle notwendigen Unterlagen wie aktuelle Kontoauszüge mitbringst, kannst du den Schein direkt mitnehmen.

VG

Hessenjunge
Beiträge: 36
Registriert: Freitag 25. Oktober 2013, 09:06

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3333 Beitrag von Hessenjunge » Freitag 25. Oktober 2013, 09:50

Dafür gibts schon mal ein "Danke", für weitere gute Ratschläge bin ich natürlich auch dankbar.

siegfriedklein
Beiträge: 126
Registriert: Samstag 4. Juni 2011, 21:21

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3334 Beitrag von siegfriedklein » Freitag 25. Oktober 2013, 09:59

beim ungesichertem W-Lan muss man doch kein SE zahlen , oder?

Hessenjunge
Beiträge: 36
Registriert: Freitag 25. Oktober 2013, 09:06

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3335 Beitrag von Hessenjunge » Freitag 25. Oktober 2013, 10:02

So, wie ich das sehe, bringt das nicht viel - wenn man den unzähligen Infos im Internet glauben darf. Leider scheint das Urheberrecht die einzige Disziplin im deutschen Recht zu sein, in der "im Zweifel für den Angeklagten" (hier "den Abgemahnten") nicht gilt...

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3336 Beitrag von Steffen » Freitag 25. Oktober 2013, 10:18

Hallo @Hessenjunge,


mhm, zuallererst haben wir eine allgemein empfohlene Vorgehensweise, die sich auch mit inkrafttreten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken erst einmal nicht ändert. Die ist ausgerichtet auf eine Vorgehensweise ohne Anwalt (bis Erhalt Klageschrift).
.
.
Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Verfügung eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

.
.
.
Wer kein Geld hat, oder nur wenig, der kann am Amtsgericht des Wohnortes einen Antrag auf Beratungsbeihilfe (bei Browserproblemen: Rechtsklick / Ziel speichern unter...) stellen. Dieser ist Selbsterklärung und mit nützlichen Ausfüllhinweisen versehen. Herunterladen - Ausdrucken - Ausfüllen - Abgeben! Ca. 3-5 Werktage erhältst Du dann den Bescheid ob, oder ob nicht. Wenn Beratungsbeihilfe genehmigt wird, kann man einen Rechtsanwalt beauftragen (+ 10 EUR). Wichtig, das man vorher -alles- abklärt, da es um ein reines Beratungsbeihilfemandat geht, nicht das man später eine Rechnung erhält und vom Stuhl kippt.

Dann sollte man sich überlegen, nicht so viele Einzelheiten in einem Forum öffentlich zu Posten. Hier gibt es immer noch die Möglichkeiten einer PN. Warum?

Bild

Solltest Du dich für einen Anwalt entscheiden, muss geklärt werden inwieweit die Entscheidung des BGH: “Sommer unsres Lebens“ bei unzureichender WLAN-Sicherung (Störer - ja, Täter - nein) greift. Dies kann man in einem Forum wohl abstrakt diskutieren, sollte aber mit dem Anwalt abgeklärt werden. Denn hier kommt es auf die Formulierungen an, um kein Schulkdeingeständnis für eine Täterschaft abzugeben.

VG Steffen

Hessenjunge
Beiträge: 36
Registriert: Freitag 25. Oktober 2013, 09:06

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3337 Beitrag von Hessenjunge » Freitag 25. Oktober 2013, 10:33

Hallo Steffen,

vielen Dank für die schnelle Antwort! Habe meinen Eingangspost ein wenig angepasst - danke auch an dich, dass ich nicht mehr der "Hasenjunge" bin. ;-)

Die anwaltliche Beratung an der Uni wird vom Semesterbeitrag gedeckt, weswegen ich das natürlich gern in Anspruch nehmen würde, um ggf. die modUE begutachten zu lassen, die quasi bereitliegt.

Ich weiß eben auch nicht, ob ein außergerichtlicher Vergleich für mich als Studenten nicht evtl. etwas "günstiger" ausginge, als jetzt eine Welle loszutreten. Ein Schuldgeständnis in Form der vorgefertigten UE von WF unterschreibe ich aber sicher nicht.

Was mich überrascht hat, ist die Geschwindigkeit der Kanzlei: Log-Tag bis Zustellung der Abmahnung < ein Monat.

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3338 Beitrag von Steffen » Freitag 25. Oktober 2013, 11:12

[quoteemHessenjunge]vielen Dank für die schnelle Antwort! Habe meinen Eingangspost ein wenig angepasst - danke auch an dich, dass ich nicht mehr der "Hasenjunge" bin. ;-)[/quoteem]
Sry, ich glaube der alte Mann sollte mal öfters die Lesebrille benutzen. War keine Absicht!


[quoteemHessenjunge]Die anwaltliche Beratung an der Uni wird vom Semesterbeitrag gedeckt, weswegen ich das natürlich gern in Anspruch nehmen würde, um ggf. die mod. UE begutachten zu lassen, die quasi bereitliegt.[/quoteem]
Also, gerade beim Abmahner hier, sollte man seine beigefügte UE nicht verwenden (auch wenn diese noch minimalistischer klingt als unser Musterschreiben). WF geht regelmäßig von der Täterschaft aus und sagt, der Betroffenen muss das Gegenteil beweisen wenn nicht. Inwieweit die Rechtsberatung der Uni dir weiterhelfen kann, weiß ich nicht.


[quoteemHessenjunge]Ich weiß eben auch nicht, ob ein außergerichtlicher Vergleich für mich als Studenten nicht evtl. etwas "günstiger" ausginge, als jetzt eine Welle loszutreten. Ein Schuldgeständnis in Form der vorgefertigten UE von WF unterschreibe ich aber sicher nicht.[/quoteem]
Wir befinden dich uns jetzt in einer Fase, wo jeder Betroffener mit entscheidet, ob und wieweit das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken reift.

Mal als Beispiel WF:

2 Folgen TV Serie

- 215,00 EUR - AG (1,3 GG 2300 VV RVG + AP 7200 VV RVG (20,00 €))
- 700,00 EUR - SE
________________________________________________________
Gesamt: 815,00 EUR
==================


Gegenstandswert = 1.750 EUR:
- 1.000,00 EUR - § 97a Abs. 3 UrhG (Unterlassung)
- 700,00 EUR - SE
_________________________________________
Gesamt: 1.700,00 EUR
====================

!
Meine Güte, vor Kurzen war der Schadensersatz für 2 Folgen noch mit 600,-€ veranschlagt. Kannst Du mir bitte das Schreiben einscannen? Danke im Voraus, wird nicht veröffentlicht.
Jetzt kann man aber auch sagen, war es aber Wille des Gesetzgebers offenkundig gerade eine klare Trennung zwischen Anwaltskosten und Schadensersatz durchzusetzen vgl. § 97a Abs. 2 Ziffer 3 UrhG. Dies steht nun ja auch so im Gesetz. Die Addition vermischt dieses gewünschte Ergebnis wieder und bürdet außerdem dem möglichen - verschuldenunabhängigen - Störer höhere Anwaltskosten auf, als er tragen muss. Ist doch klar, natürlich kann WF nicht wissen, wer nur Störer ist, aber bürdet jetzt jeden: Störer, Täter, Störer +Täter die gleichen Forderungshöhen auf, indem man im Gegenstandswert die Deckelung 1.000€-Gegenstandswert + Schadensersatz mischt. Ich glaube man sollte mal davon abgehen, immer den leichteren Weg zu wählen und einmal für sich, für andere, Schneid haben und Zivilcourage. Sicherlich geht es wohl nur mit Anwalt und man muss Geld in die Hand nehmen. Aber es geht auch darum, inwieweit wir eine Rechtsprechung jetzt schon mit beeinflussen. Wenn niemand die Abmahnumsetzung anfechtet, dann geht nicht nur das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken ins Leere, wir geben kampflos auf, was schwer wiegender ist.


[quoteemHessenjunge]Was mich überrascht hat, ist die Geschwindigkeit der Kanzlei: Log-Tag bis Zustellung der Abmahnung < ein Monat.[/quoteem]
Das ist nichts mehr Neues, die Prozedere gem. § 101 Abs. 9 UrhG sind automatisiert und die Rechentechnik der Provider auf den neusten Stand.


VG Steffen

mrpinkeyes
Beiträge: 135
Registriert: Montag 23. August 2010, 21:51

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3339 Beitrag von mrpinkeyes » Freitag 25. Oktober 2013, 11:17

Log-Tag bis Zustellung der Abmahnung < ein Monat.

Schau mal nach in dein Router vielleicht kannst du noch sehen welcher IP du gehabt hast.
Irgendein bekannter muss eigentlich wissen ob es bei dir geht.

Über mein Samsung Router zum Beispiel gebe ich der Router IP ein bei Firefox und lande of der Seite der Router.
Über - system - ereignisprotocol

komme ich auf ein seite das zeigt
alles was gerade passierts und auch für die ca. letzten 3 Monate.
Jeders mal wo ich ein neue IP bekomme ist auch da geloggt.
Ich scrollen runter auf Datum 18.092013 zum Beispiel und schaue nach was für IP oder IP´s ich gehabt hebe.

Falls es wirklich über dein Router passiert ist , hole ein Beratungshilfeschein für 10 Euro und ab zum Anwalt.

ich kenne ein Student wer in ein WG war, der hat 6x50 Euro raten ausgehandelt allerfings bei ein andere RA/RI.

Du könntest natürlich versuchen ein Vergleich ohne Anwalt aber das könnte gefährlich werden und
als Student mit Beratungshilfeschein der sicheren Weg kostet erstmal nur 10 Euro.
Vielleicht könnte ein Anwalt ein niedrige Summe aushandeln und damit ist der 10 Euro schnell wieder rein.

Hessenjunge
Beiträge: 36
Registriert: Freitag 25. Oktober 2013, 09:06

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3340 Beitrag von Hessenjunge » Freitag 25. Oktober 2013, 11:26

Nochmals meinen Dank, Steffen! Ich werde dir nachher ein Foto der Forderung zukommen lassen - Scanner leider nicht vorhanden.

Ich würde natürlich gerne dagegen vorgehen, allerdings hindert mich die tatsächlich gegebene Mittellosigkeit (Reserven durch Erwerbslosigkeit aufgebraucht, jetzt BaföG) daran, "Geld in die Hand" zu nehmen und gegen die - meiner Meinung nach - hohe AG vorzugehen.

Dementsprechend fehlts mir etwas an Durchblick, was jetzt das Klügste wäre, vor Allem bzgl. der Reihenfolge.

Antworten