Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1901 Beitrag von Steffen » Samstag 10. November 2012, 01:48

@quinni,

letztendlich ist es doch Dein ureigenes Problem und Verantwortung
  • wie Du Dich entscheidest,
  • ob Du eine UVE abgibst,
  • ob Du keine UVE abgibst,
  • welches Musterschreiben, von welchen Anbieter Du verwendest,
  • wie weit, oder wie eng Du die UVE abfasst,
  • ob Du den oder jenen Titel hineinschreibst,
  • ob Du reagieren willst,
  • ob Du nicht reagieren willst,
  • ob Du blöd oder klug Nachfragen willst,
  • ob Du blöd oder klug nicht Nachfragen willst
  • ob Du die Frist verstreichen lässt
  • ob Du die Frist nicht verstreichen lässt usw. usf.
Wir können Dir nur per empfohlener Vorgehensweise (siehe Signatur) mögliche
Reaktionen ans Herz legen, solltest Du mit ohne Anwalt reagieren wollen und
Deine Kosten und Risiken minimieren. Warum? Weil letztendlich - Dein - Geld
auf den Spiel steht, nicht unseres.


VG Steffen

qinni
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1902 Beitrag von qinni » Samstag 10. November 2012, 12:54

@Steffen
Rede doch nicht so um den heißen Brei herum und sage klar und deutlich, dass so eine Antwort, wie ich sie gerne bezüglich der unterschiedlichen Filmtitel haben möchte, Geld kostet. Und ich dazu einen RA engagieren muss und mir diese Antwort keiner "kostenlos" gibt.
Sorry ich möchte nicht unhöflich sein, aber dein letzter Beitrag ist doch nur Blah blah.

Ich habe nicht gefragt "wie" ich mich bei all den Punkten entscheiden soll! Sondern mich interessiert, ob Tele München Fernseh GmbH überhaupt die Rechte an dem Film hat, den ich ein paar Minuten hochgeladen haben soll. Denn in der UE geht es um die deutsche Fassung.

Fiktives Bsp.
Also nehmen wir an es ginge um "Harry Potter und der Feuerkelch" Rechteinhaber ist Verlag DHV - Der Hörverlag München. Der Spielfilm ist aber "Harry Potter and the Goblet of Fire"!
Wie kann ich herausfinden, ob DHV - Der Hörverlag München überhaupt RI für "Harry Potter and the Goblet of Fire" ist? Oder ob DHV nur für "Harry Potter und der Feuerkelch" dir Rechte hat. Dann könnten sie mich ja gar nicht abmahnen, oder?

Kann man dazu hier einen Tipp bekommen oder muss ich zum RA gehen?
Danke

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1903 Beitrag von Steffen » Samstag 10. November 2012, 13:45

@quinni,

ich formuliere es einmal dezent so. Wenn Du so supi schlau bist, dann verstehe ich nicht warum Du hier ins Forum kommst und versuchst mir öffentlich ans Bein zu pinkeln? Ich sage es noch einmal und deutlicher. Fragen sind erwünscht, wenn Euch die Antworten gefallen!

Woher bitte schön soll denn ein Verbraucherforum wissen wer alles welche Rechte an was hat?
Wenn Du, statt Dich Neunmalschlau zu präsentieren, die empfohlene Vorgehensweise einmal durchgelesen hättest, dann wüsstest Du, das eine Akteneinsicht Antwort auf Deine speziellen Fragen bringt, aber niemals ein Forum!

VG Steffen

qinni
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1904 Beitrag von qinni » Samstag 10. November 2012, 14:35

Steffen hat geschrieben:...eine Akteneinsicht Antwort auf Deine speziellen Fragen bringt, ...
VG Steffen
Danke für die Antwort.
Ich muss dir ehrlich sagen, dass ich auf der einen Seite natürlich dankbar bin für all die Infos, auf der anderen finde ich "Wissensmanagement" per Forensoftware sehr mühsam. Ich würde sofort 100 EUR spenden, wenn jemand ein Wiki aufbauen würde, wo die Informationen schön sachlich geordnet werden.

Ich habe nun über 2 Ecken deinen Beitrag im Frommer Thread auf Seite 43 entdeckt, der über das Thema der Akteneinsicht handelt.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1905 Beitrag von Steffen » Samstag 10. November 2012, 15:15

@quinni,

Du hast ja recht. Irgend etwas kann man immer besser gestalten, ordnen, schreiben ... Natürlich wär ein besseres Design
der HP schön, eine Struktur via Wiki usw. aber wer soll dieses zeitlich und wirtschaftlich stemmen? Obwohl viele es unwahr
Behaupten, bekommen wir auf AW3P von niemanden einen müden Cent. Selbst unsere Herren Anwälte müssen nichts löhnen, das
sie auf einer Empfohlenen Liste stehen. Die einen sagen dumm, aber mein Anliegen war es von Anfang an - keine wirtschaftlichen
Interessen + keine Bezahl-Werbung sowie alles in DE.

Dann habe ich die Erfahrung in den Jahren seit 2006 gemacht, das die Meisten, besser gesagt fast alle - nicht ellenlang lesen
wollen. Deshalb steht bei mir in der Signatur auch nur wenige Hinweise.

Also nehme Akteneinsicht und berichte uns mal, was Du erfahren hast.


VG Steffen


::::::::::::::::::::::::::::::::::::



Ausgangslage:

Die Ausgangsposition ist doch in Kurzform, eine vom RI/RV beauftragte Log-Firma hat einen Verstoß gegen dessen Werke
in einer P2P-Tauschbörse festgestellt und dokumentiert. Diese P2P-IP sagt aber nur aus, das jemand (Filesharer-XYZ)
diese benutzt hat und es ist erst einmal nur der Provider ermittelbar. Nach einer Gestattungsanordnung (§ 101 Abs. 9
UrhG), wird jetzt die P2P-IP vom Provider dem Kunden zugeordnet, dem sie zum Log-Zeitpunkt und nach seinem Unterlagen
zugeordnet bekam. Es wird immer noch keine Aussage getroffen, wer die abscheuliche Missetat getätigt hat. Jetzt sagt
der Abmahner, ich weise Dich auf ein rechtswidriges Verhalten hin, was von Deinem Anschluss aus passiert ist, unterlasse
dieses zukünftig und dafür bekomme ich noch Kohle. Ob diese Ansprüche und Forderungen zurecht bestehen muss ein Richter
auf München klären. Hier hat der Abgemahnte mehrere starke Gegner. Einmal einen Abmahner, der sich meist besser
substantiiert vorbereitet, eine mittlerweile harte Rechtsprechung, die Störerhaftung und die sekundäre Darlegungslast.
Ganz einfach, Du musst Dich erklären, was zum jeweiligen Log-Zeitpunkt (es sind immer mehrere) in Deinem Verantwortungs-
bereich (Internetzugang) Sachverhalt war. Hier reicht aber ein einfaches Bestreiten - nicht - aus.

Seit Beginn des Abmahnwahns (04/2005) sagen wir nun: Wenn Ihr unsere Kohle wollt, müsst Ihr uns verklagen!
[/b]
Wer sich entscheidet für: mod. UE und nicht zahlen, trägt das Risiko (mind. 3 Jahre), das er auf die Kosten verklagt
werden kann! Hier besteht ein Risiko von ca. 1.000 - 1.200 €. Es kann niemand (zumindest der seriös empfiehlt) einen
Garantieschein ausstellen, was dem jeweiligen denn ereilt!

Wenn sich jeder so vorbereiten würde, als wenn er wüsste, das gerade er verklagt wird, hätten wir eine ganz andere
Rechtsprechung im Bereich Filesharing und niemand müsste bei jeder Briefpost zittern.


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Wir haben aber ein Fülle von Informationen, dessen inhaltliche Erschließung jeder selbst übernehmen sollte und muss.


Abgemahnte WF
2009 - 89.850
2010 - 86.670
2011 - 53.690

Klageverfahren WF
2010 - 1.500 (1 Richter)
2011 - 500 (2 Richter)
2012 - 2.300 (5 Richter)

Einige ausgewählte Resultate kann man hier nachlesen.

Schriftsatz-Zähler Waldorf Frommer (Produced from Netzwelt.de/Forum).

  • 1. Aufforderung Abgabe UE (wichtig mod. UE per Einschreiber verschickt und nicht die originale UE,
    die als Entwurf im Abmahnschreiben beigefügt ist)
    2. letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe mod. UE (Folgeschreiben - abheften)
    3. Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung (Folgeschreiben - abheften)
    => Bestätigung Erfüllung Unterlassungsansprüche
    => Zahlungsansprüche noch nicht erfüllt
    => Angebot der Ratenzahlung
    4. Vorbereitung Klageerhebung (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
    => Erhöhung der geforderten Summe
    5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
    => Mitteilung Datum zur Einleitung Gerichtsverfahren
    => Mitteilung des Prozesskostenrisikos
    => WF fordert die ladungsfähige Anschrift zu bestätigen (nur bei Adressänderung, in Hinblick der
    Verjährung,
    Stichunkt Meldepflicht)
    6. Mahnbescheid (Kreuz bei Punkt 2 und verschicken, wenn man unberechtigt abgemahnt wurde)
    7. Abgabemitteilung vom Mahngericht mit Az. des künftigen Prozessgerichtes
    8. WF muss Klage begründen und erheben
    9. Gerichtsverfahren

Mal einige weiterführende Links:
Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Ich muss mich einmal in den Vordergrund drängeln und an meinem Beispiel es verdeutlichen. Denn ich verstehe
nicht, wie man anderen immer die Schuld geben kann. Jeder ist seines Glückes Schmied.

Ich wurde am 15.12.2006 abgemahnt. Aonno 2006 gab es doch noch nicht so eine ausführliche Informationsfülle
oder empfohlene Foren wie Netzwelt.de/Forum, die des Vereins gegen den Abmahnwahn e.V., Gulli:Board, Sat.1-
Forum, AW3P und aber auch kein rechtswidriges, wie das der Li-La-Latscher Lollis.
Ich habe natürlich wie jeder andere auch, bald in den Slüppy gemacht und meine Festplatte x-mal formatiert.
Aber dann - und kein Forum nimmt mit dieses erwachsene Denken und Handeln ab - habe ich mich im Internet und
bei Anwälten informiert.

1. Anwälte:
Bearbeiten Sie so etwas, was muss ich tun und wie viel kostet es! Da es in der Regel doppelt so hoch, als
die Summe aus der Abmahnung war, kam es für mich nicht infrage. Denn ich hätte ja dann gleich den Abmahner bezahlen
können.

2. Internet:
Damals steckte der Abmahnwahn in den Kinderschuhen. Trotzdem gab es ein nicht mehr erreichtes Forum bei Gulli.com.
Aber auch hier wurde schnell deutlich, 30 Seiten diese, 30 Seiten das, 30 Seiten wieder etwas ganz anderes. So war
es damals. kein Grundkurs, keine empfohlene Vorgehensweise! Aber für mich war klar, zahlen tust Du erst einmal
nicht. An die UE habe ich noch gar nicht gedacht, denn das Thema: Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
wurde erst ab Mitte 2007 für uns aus der Sicht von Kosten und Risiko wichtig.

3. Obwohl niemand es richtig empfahl, habe ich meine Verteidigung aufgebaut. Arbeitsstelle - Stempelauszug, Familie
- eidesstattliche Erklärungen, Screens von Einstellungen der Geräte und Programme. nach dem 2. Folgeschreiben habe
ich aber gewusst, mein persönliches Risiko beim Nichtzahlen beträgt 1.900 € im Fall der Fälle. Natürlich hatte ich
mich bei jedem Schreiben wieder fast in den Slüppy gemacht, aber das Risiko getragen. Denn es ging um mein Geld!


Wenn sich jeder so vorbereiten würde, als wenn er wüsste, das gerade er verklagt wird, hätten wir eine ganz andere
Rechtsprechung im Bereich Filesharing und niemand müsste bei jeder Briefpost zittern.
[/i][/b]

Kenick
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1906 Beitrag von Kenick » Samstag 10. November 2012, 15:22

@quinni,

also auf jeden Fall in der mod. UE den Titel eintragen, den Waldorf abmahnt-den Rest kann Du nur per Akteneinsicht klären oder durch ein Richter in einem möglichen Verfahren vor Gericht...
Leider habe ich im Bezug zu Filme in anderen Sprachen noch keine Gerichtsurteile gefunden, ausser
zu russischen Filme, wo aber der Rechteinhaber der russischen Version auch der Kläger ist.
Gruss

qinni
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1907 Beitrag von qinni » Sonntag 11. November 2012, 13:52

Hallo Steffen und Kenick,
danke für die Antworten.
  1. Werde die mod. UE mit dem genannten Filmtitel in der Abmahnung faxen u. verschicken.
  2. Werde beim LG Akteneinsicht anfordern. Hier steht: "Wichtig für die Akteneinsicht am zuständigen LG, ist das Aktenzeichen unter Punkt 2., in der Abmahnung!"
    Gibt es bei mir nicht. In meiner Abmahnung habe ich eine Kopie vom Gerichtsbeschluss-Fax mit drei Seiten. Insgesamt hat das Fax laut Kopfzeile 27 Seiten. Das Aktenzeichen "Az." von dort sollte das richtige sein. Ich nehme nicht das "interne" von Waldorf Frommer!

Im Gerichtsbeschluss-Fax heißt es auch, "die streitgegenständlichen Werke" gemäß Aufstellung in der beiliegenden Anlage Ast..."
Diese Anlage interessiert ich wohl am meisten, dort sollte ich sehen, um welches Werk (Spielfilm) es wirklich geht? Oder?
Wenn dort nur der DE Spielfilmtitel steht, sollte ich gute Chancen haben, dass der Mandant von W Frommer gar nicht Rechteinhaber vom ausländischen Spielfilmtitel ist, der auf den File-Hash in der Abmahnung verweist? Dann wäre "diese" Abmahnung wohl erledigt.
Wenn aber auch der ausländische Spielfilmtitel dabei ist, würde ich einen Vergleich mit 50% der Kosten vorschlagen.

Frage: Macht es Sinn, zu der mod. UE ein Schreiben beizulegen, in dem ich mitteile, dass ich beim LG Akteneinsicht beantrage, so dass die Kläger mich bis dahin nicht mit unnötigem Schriftverkehr belästigen?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1908 Beitrag von Steffen » Sonntag 11. November 2012, 14:04

WF fügt in der Regel in der Abmahnung einen LG Beschluss als Anlage bei!
Ansonsten, da einmal anrufen und um das Aktenzeichen bitten.

1. Bild Nummer und LG des Beschlusses
Bild 000.jpg
Bild 000.jpg (33.72 KiB) 12771 mal betrachtet

2. Bild Datum des Beschlusses
Bild 001.jpg
Bild 001.jpg (26.26 KiB) 12771 mal betrachtet

3. LG Köln vom 23.03.2009, Az. 9 OH 135/09

VG Steffen

Witalli
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1909 Beitrag von Witalli » Sonntag 11. November 2012, 15:44

Hallo Zusammen

meine Frage an euch ist,
ändert sich die Verjährungsfrist WENN der Abmahnende das Anliegen einem anderen Anwalt überträgt und dieser Neue ein neues Aktenzeichen setzt?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1910 Beitrag von Steffen » Sonntag 11. November 2012, 15:54

Nein!

VG Steffen

peter-pl
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1911 Beitrag von peter-pl » Montag 12. November 2012, 13:54

Hallo nochmal,

könnt ihr abschätzen, ob sich WF nach widersprochenem Mahnbescheid auf aussergerichtliche Vergleichsverhandlungen ohne eigenen Anwalt einlässt?

Klingt mit Sicherheit ein wenig naiv, wäre aber eine Idee.

Beste Grüße

abzocke
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1912 Beitrag von abzocke » Montag 12. November 2012, 14:51

@peter

warum naiv,bedeutet doch für WF weniger Arbeit.Es gibt ein Muster für einen Vergleich ohne Anwalt :

http://www.abmahnwahn-dreipage.de/forum ... f=17&t=104" onclick="window.open(this.href); return false;

Wenn WF sich darauf einläßt hast du zumindest das Geld für deinen Anwalt gespart.Meist ist es beim vergleich so, dass ein Anwalt den Betrag herunterhandelt du aber noch seine Gebühren bezahlen mußt.Somit hättest du quasi den Betrag den WF fordert sofort zahlen können....

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1913 Beitrag von Steffen » Montag 12. November 2012, 17:41

Man sollte hier sehen, die meisten Abmahner vergleichen sich zwar noch kurz vor der Verjährung, aber nur noch in Höhe der ursprünglichen Abmahnforderung. Da hätte man doch auch gleich zahlen können!

VG Steffen



::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Wir haben aber ein Fülle von Informationen, dessen inhaltliche Erschließung jeder selbst übernehmen sollte und muss.


Abgemahnte WF
2009 - 89.850
2010 - 86.670
2011 - 53.690

Klageverfahren WF
2010 - 1.500 (1 Richter)
2011 - 500 (2 Richter)
2012 - 2.300 (5 Richter)

Einige ausgewählte Resultate kann man hier nachlesen.

Schriftsatz-Zähler Waldorf Frommer (Produced from Netzwelt.de/Forum).

  • 1. Aufforderung Abgabe UE (wichtig mod. UE per Einschreiber verschickt und nicht die originale UE,
    die als Entwurf im Abmahnschreiben beigefügt ist)
    2. letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe mod. UE (Folgeschreiben - abheften)
    3. Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung (Folgeschreiben - abheften)
    => Bestätigung Erfüllung Unterlassungsansprüche
    => Zahlungsansprüche noch nicht erfüllt
    => Angebot der Ratenzahlung
    4. Vorbereitung Klageerhebung (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
    => Erhöhung der geforderten Summe
    5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
    => Mitteilung Datum zur Einleitung Gerichtsverfahren
    => Mitteilung des Prozesskostenrisikos
    => WF fordert die ladungsfähige Anschrift zu bestätigen (nur bei Adressänderung, in Hinblick der
    Verjährung,
    Stichunkt Meldepflicht)
    6. Mahnbescheid (Kreuz bei Punkt 2 und verschicken, wenn man unberechtigt abgemahnt wurde)
    7. Abgabemitteilung vom Mahngericht mit Az. des künftigen Prozessgerichtes
    8. WF muss Klage begründen und erheben
    9. Gerichtsverfahren

Mal einige weiterführende Links:
Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Ich muss mich einmal in den Vordergrund drängeln und an meinem Beispiel es verdeutlichen. Denn ich verstehe
nicht, wie man anderen immer die Schuld geben kann. Jeder ist seines Glückes Schmied.

Ich wurde am 15.12.2006 abgemahnt. Aonno 2006 gab es doch noch nicht so eine ausführliche Informationsfülle
oder empfohlene Foren wie Netzwelt.de/Forum, die des Vereins gegen den Abmahnwahn e.V., Gulli:Board, Sat.1-
Forum, AW3P und aber auch kein rechtswidriges, wie das der Li-La-Latscher Lollis.
Ich habe natürlich wie jeder andere auch, bald in den Slüppy gemacht und meine Festplatte x-mal formatiert.
Aber dann - und kein Forum nimmt mit dieses erwachsene Denken und Handeln ab - habe ich mich im Internet und
bei Anwälten informiert.

1. Anwälte:
Bearbeiten Sie so etwas, was muss ich tun und wie viel kostet es! Da es in der Regel doppelt so hoch, als
die Summe aus der Abmahnung war, kam es für mich nicht infrage. Denn ich hätte ja dann gleich den Abmahner bezahlen
können.

2. Internet:
Damals steckte der Abmahnwahn in den Kinderschuhen. Trotzdem gab es ein nicht mehr erreichtes Forum bei Gulli.com.
Aber auch hier wurde schnell deutlich, 30 Seiten diese, 30 Seiten das, 30 Seiten wieder etwas ganz anderes. So war
es damals. kein Grundkurs, keine empfohlene Vorgehensweise! Aber für mich war klar, zahlen tust Du erst einmal
nicht. An die UE habe ich noch gar nicht gedacht, denn das Thema: Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
wurde erst ab Mitte 2007 für uns aus der Sicht von Kosten und Risiko wichtig.

3. Obwohl niemand es richtig empfahl, habe ich meine Verteidigung aufgebaut. Arbeitsstelle - Stempelauszug, Familie
- eidesstattliche Erklärungen, Screens von Einstellungen der Geräte und Programme. nach dem 2. Folgeschreiben habe
ich aber gewusst, mein persönliches Risiko beim Nichtzahlen beträgt 1.900 € im Fall der Fälle. Natürlich hatte ich
mich bei jedem Schreiben wieder fast in den Slüppy gemacht, aber das Risiko getragen. Denn es ging um mein Geld!


Wenn sich jeder so vorbereiten würde, als wenn er wüsste, das gerade er verklagt wird, hätten wir eine ganz andere
Rechtsprechung im Bereich Filesharing und niemand müsste bei jeder Briefpost zittern.
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JoernK
Beiträge: 19
Registriert: Dienstag 8. Dezember 2009, 15:11

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1914 Beitrag von JoernK » Montag 12. November 2012, 20:56

Wurde gerade im Gulliboard gepostet!!
http://www.gulli.com/news/20203-urteil- ... 2012-11-12

Payback
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1915 Beitrag von Payback » Donnerstag 15. November 2012, 23:00

Da wird sich ne Fromme Kanzlei aus München nun aber gaaaaaanz genau überlegen müssen wen man verklagt....könnte ja ne Familie mit Kindern hinter stecken....

eljefe
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Registriert: Freitag 16. November 2012, 01:35

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1916 Beitrag von eljefe » Freitag 16. November 2012, 01:43

Hey,

ich gehöre auch zu den Leuten, welche 2009 abgemahnt worden sind und jetzt nach drei Jahren (ohne große Vorankündigung) einen Mahnbescheid erhalten haben. Ich habe eben leider keine Verteidigung aufbauen können, weil ich die Sache - fälschlicherweise - für erledigt hielt. Jetzt stehe ich einer Forderung von 1.200,- € gegenüber.

Meine Frage: kann überhaupt jemand bestätigen, dass nach einem Mahnbescheid nicht geklagt wurde? Ich vermute, dass ich in München verlieren würde, weil ich nach der langen Zeit (inklusive Umzug) einfach nicht mehr substanziiert genug vortragen könnte. Ebenfalls habe ich Angst vor den Anwaltskosten (BAföG-Student).

Ich fürchte, dass ich sonst einen Vergleich anstreben werde, obwohl ich das in meinem subjektiven Gerechtigkeitsempfinden hochgradig "unfair" finde. :,:

Danke und Grüße!

Payback
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1917 Beitrag von Payback » Freitag 16. November 2012, 08:25

Warte doch erstmal ob eine Klage kommt....und mache Dich nicht verrückt. Sollte wirklich eine Klage kommen kannst Du immer noch einen Vergleich anstreben...wenns sein muss.

eljefe
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Registriert: Freitag 16. November 2012, 01:35

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1918 Beitrag von eljefe » Freitag 16. November 2012, 11:46

Wird der Vergleich nicht automatisch teuer, bzw. entstehen nicht weitere Gerichtskosten, sobald ich die Klageschrift im Briefkasten habe?

Grüße

Walldoof
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1919 Beitrag von Walldoof » Freitag 16. November 2012, 15:28

JoernK hat geschrieben:Wurde gerade im Gulliboard gepostet!!
http://www.gulli.com/news/20203-urteil- ... 2012-11-12



Tja, dass Leben ist doch noch schön!!!!!! -ö.,,ö.,,

Walldoof
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1920 Beitrag von Walldoof » Freitag 16. November 2012, 15:31

http://www.focus.de/digital/internet/fi ... 61702.html" onclick="window.open(this.href); return false;


Und es wird immer schöner......... .-:;

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