@quinni,
Du hast ja recht. Irgend etwas kann man immer besser gestalten, ordnen, schreiben ... Natürlich wär ein besseres Design
der HP schön, eine Struktur via Wiki usw. aber wer soll dieses zeitlich und wirtschaftlich stemmen? Obwohl viele es unwahr
Behaupten, bekommen wir auf AW3P von niemanden einen müden Cent. Selbst unsere Herren Anwälte müssen nichts löhnen, das
sie auf einer Empfohlenen Liste stehen. Die einen sagen dumm, aber mein Anliegen war es von Anfang an - keine wirtschaftlichen
Interessen + keine Bezahl-Werbung sowie alles in DE.
Dann habe ich die Erfahrung in den Jahren seit 2006 gemacht, das die Meisten, besser gesagt fast alle - nicht ellenlang lesen
wollen. Deshalb steht bei mir in der Signatur auch nur wenige Hinweise.
Also nehme Akteneinsicht und berichte uns mal, was Du erfahren hast.
VG Steffen
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Ausgangslage:
Die Ausgangsposition ist doch in Kurzform, eine vom RI/RV beauftragte Log-Firma hat einen Verstoß gegen dessen Werke
in einer P2P-Tauschbörse festgestellt und dokumentiert. Diese P2P-IP sagt aber nur aus, das jemand (Filesharer-XYZ)
diese benutzt hat und es ist erst einmal nur der Provider ermittelbar. Nach einer Gestattungsanordnung (§ 101 Abs. 9
UrhG), wird jetzt die P2P-IP vom Provider dem Kunden zugeordnet, dem sie zum Log-Zeitpunkt und nach seinem Unterlagen
zugeordnet bekam. Es wird immer noch keine Aussage getroffen, wer die abscheuliche Missetat getätigt hat. Jetzt sagt
der Abmahner, ich weise Dich auf ein rechtswidriges Verhalten hin, was von Deinem Anschluss aus passiert ist, unterlasse
dieses zukünftig und dafür bekomme ich noch Kohle. Ob diese Ansprüche und Forderungen zurecht bestehen muss ein Richter
auf München klären. Hier hat der Abgemahnte mehrere starke Gegner. Einmal einen Abmahner, der sich meist besser
substantiiert vorbereitet, eine mittlerweile harte Rechtsprechung, die Störerhaftung und die sekundäre Darlegungslast.
Ganz einfach, Du musst Dich erklären, was zum jeweiligen Log-Zeitpunkt (es sind immer mehrere) in Deinem Verantwortungs-
bereich (Internetzugang) Sachverhalt war. Hier reicht aber ein einfaches Bestreiten - nicht - aus.
Seit Beginn des Abmahnwahns (04/2005) sagen wir nun: Wenn Ihr unsere Kohle wollt, müsst Ihr uns verklagen!
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Wer sich entscheidet für: mod. UE und nicht zahlen, trägt das Risiko (mind. 3 Jahre), das er auf die Kosten verklagt
werden
kann! Hier besteht ein Risiko von ca. 1.000 - 1.200 €. Es kann niemand (zumindest der seriös empfiehlt) einen
Garantieschein ausstellen, was dem jeweiligen denn ereilt!
Wenn sich jeder so vorbereiten würde, als wenn er wüsste, das gerade er verklagt wird, hätten wir eine ganz andere
Rechtsprechung im Bereich Filesharing und niemand müsste bei jeder Briefpost zittern.
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Wir haben aber ein Fülle von Informationen, dessen inhaltliche Erschließung jeder selbst übernehmen sollte und muss.
Abgemahnte WF
2009 - 89.850
2010 - 86.670
2011 - 53.690
Klageverfahren WF
2010 - 1.500 (1 Richter)
2011 - 500 (2 Richter)
2012 - 2.300 (5 Richter)
Einige ausgewählte Resultate kann man
hier nachlesen.
Schriftsatz-Zähler Waldorf Frommer (Produced from Netzwelt.de/Forum).
- 1. Aufforderung Abgabe UE (wichtig mod. UE per Einschreiber verschickt und nicht die originale UE,
die als Entwurf im Abmahnschreiben beigefügt ist)
2. letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe mod. UE (Folgeschreiben - abheften)
3. Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung (Folgeschreiben - abheften)
=> Bestätigung Erfüllung Unterlassungsansprüche
=> Zahlungsansprüche noch nicht erfüllt
=> Angebot der Ratenzahlung
4. Vorbereitung Klageerhebung (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
=> Erhöhung der geforderten Summe
5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
=> Mitteilung Datum zur Einleitung Gerichtsverfahren
=> Mitteilung des Prozesskostenrisikos
=> WF fordert die ladungsfähige Anschrift zu bestätigen (nur bei Adressänderung, in Hinblick der
Verjährung,
Stichunkt Meldepflicht)
6. Mahnbescheid (Kreuz bei Punkt 2 und verschicken, wenn man unberechtigt abgemahnt wurde)
7. Abgabemitteilung vom Mahngericht mit Az. des künftigen Prozessgerichtes
8. WF muss Klage begründen und erheben
9. Gerichtsverfahren
Mal einige weiterführende Links:
Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, -
können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
- keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
Ausnahmen
a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
- Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
ein!
- Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
- Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
Ursachen bzw. Quellen)!
b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
- innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
- Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!
Ausführlich hier!
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Ich muss mich einmal in den Vordergrund drängeln und an meinem Beispiel es verdeutlichen. Denn ich verstehe
nicht, wie man anderen immer die Schuld geben kann. Jeder ist seines Glückes Schmied.
Ich wurde am 15.12.2006 abgemahnt. Aonno 2006 gab es doch noch nicht so eine ausführliche Informationsfülle
oder empfohlene Foren wie Netzwelt.de/Forum, die des Vereins gegen den Abmahnwahn e.V., Gulli:Board, Sat.1-
Forum, AW3P und aber auch kein rechtswidriges, wie das der Li-La-Latscher Lollis.
Ich habe natürlich wie jeder andere auch, bald in den Slüppy gemacht und meine Festplatte x-mal formatiert.
Aber dann - und kein Forum nimmt mit dieses erwachsene Denken und Handeln ab - habe ich mich im Internet und
bei Anwälten informiert.
1. Anwälte:
Bearbeiten Sie so etwas, was muss ich tun und wie viel kostet es! Da es in der Regel
doppelt so hoch, als
die Summe aus der Abmahnung war, kam es für mich
nicht infrage. Denn ich hätte ja dann gleich den Abmahner bezahlen
können.
2. Internet:
Damals steckte der Abmahnwahn in den Kinderschuhen. Trotzdem gab es ein nicht mehr erreichtes Forum bei Gulli.com.
Aber auch hier wurde schnell deutlich, 30 Seiten diese, 30 Seiten das, 30 Seiten wieder etwas ganz anderes. So war
es damals. kein Grundkurs, keine empfohlene Vorgehensweise! Aber für mich war klar, zahlen tust Du erst einmal
nicht. An die UE habe ich noch gar nicht gedacht, denn das Thema: Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
wurde erst ab Mitte 2007 für uns aus der Sicht von Kosten und Risiko wichtig.
3. Obwohl niemand es richtig empfahl, habe ich meine Verteidigung aufgebaut. Arbeitsstelle - Stempelauszug, Familie
- eidesstattliche Erklärungen, Screens von Einstellungen der Geräte und Programme. nach dem 2. Folgeschreiben habe
ich aber gewusst, mein persönliches Risiko beim Nichtzahlen beträgt 1.900 € im Fall der Fälle. Natürlich hatte ich
mich bei jedem Schreiben wieder fast in den Slüppy gemacht, aber das Risiko getragen. Denn es ging um mein Geld!
Wenn sich jeder so vorbereiten würde, als wenn er wüsste, das gerade er verklagt wird, hätten wir eine ganz andere
Rechtsprechung im Bereich Filesharing und niemand müsste bei jeder Briefpost zittern.
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