ich bin jetzt mal so dreist und sage, das stimmt doch in der Praxis so nicht. Erklärung folgt gleich danach:
Wer glaubt denn nun mal ehrlich, das der Anwalt des Beklagten, der (nehmen wir als geographisches Beispiel mal die Mitte) aus z.B. Kassel kommt für 212,50 + 20,00 € nach München fahren wird um dort ein Gerichtsverhandlung zu führen? Die Realität sieht doch anders aus.Steffen hat geschrieben:Zahlenjonglierei
1. Kostenrisiko-Übersicht
Wert: 951,80 EUR
Auftraggeber: 1
Auftraggeber Gegenseite: 1
- 1,0 Gerichtsgebühren gem. § 3 GKG - 55,00 EUR
- 1,0 Gebühr gem. § 13 RVG - 85,00 EUR
- 1,2 Gebühr gem. § 13 RVG - 102,00 EUR
- 1,3 Gebühr gem. § 13 RVG - 110,50 EUR
Prozesskosten I. Instanz
--------------------------------------------------------------------------------------------------------
- 2,5 Rechtsanwaltsgebühren gem. § 13 RVG (Mandantenseite) - 212,50 EUR
- Postauslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG (Mandantenseite) - 20,00 EUR
- Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG (Mandantenseite) - 44,18 EUR
- 2,5 Rechtsanwaltsgebühren gem. § 13 RVG (Gegenseite) - 212,50 EUR
- Postauslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG (Gegenseite) - 20,00 EUR
- Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG (Gegenseite) - 44,18 EUR
- 3,0 Gerichtsgebühren gem. § 3 GKG - 165,00 EUR
Summe (mit 88,36 EUR USt.) - 718,36 EUR
=============================================
Der Anwalt der Beklagtenseite wird ein Pauschalhonorar ausarbeiten, wo die Fahrtkosten noch seperat dazugerechnet werden.
Ich rechne mal einfach: 10 Stunden gesamt Vorbereitung auf das Verfahren. 8 Stunden Gerichtstermin. 8 Stunden deshalb, da der Anwalt aus Kassel anreisen muss und somit mindestens 1 Arbeitstag dafür benötigt wird. Ist das Verfahren morgens früh geht es z.B. nur mit Übernachtung.
Sagen wir mal Pauschalhonorar zwischen 700 € und 800 € netto. Der Stundensatz wäre hiermit schon mal relativ übersichtlich (zwischen 38 und 45 €). Dazu kommen noch die Fahrkosten. Bahn ca. 200 €, Flugzeug (incl. allem, z.b. Taxi) ca. 500 €. Anreise des Beklagten ca. 200 € sowie einen Tag Urlaub.
Wir reden jetzt hier von eigenen Kosten alleine für die Verteidigung von 1.200 - 1.600 €. Und hier hat man noch nicht gewonnen. Verliert man jetzt, reden wir hier von schlanken 2.000 - 2.500 € an Kosten.
Selbst wenn man den Prozess gewinnt, wie hoch ist der Anteil an den eigenen Kosten, den man vom Gericht zugesprochen bekommt? Auf jeden Fall nicht die tatsächlichen eigenen Kosten von 1.200 - 1.600 €. Lasst es mal 400 € sein. (hier bitte ich um Berichtigung, sollte ich falsch liegen).
Betrachtet man es nun nur aus reiner wirtschaftlicher Sicht, ist fast schon günstiger sich zu vergleichen, als einen Prozess zu führen und diesen zu gewinnen!
Doc Wachs, können Sie meine Rechnung so bestätigen oder sehen sie das anders?
Das ist in meinen Augen das Perfide an diesem System. Durch den fliegenden Gerichtsstand und den Standort München sind die tatsächlichen eigenen Kosten und die Kosten für den eigenen Anwalt (solange er nicht aus dem Münchener Raum kommt) bereits so hoch, das man hier ans Grübeln kommt, was günstiger ist. Und die EierLegendeWollMilchSau, sprich den Beklagten, der sagt, Kosten sind mir egal, ich zieh das durch alle Instanzen durch, den habe ich hier noch nicht bzw. nicht oft gelesen.
Hier ist der Gesetzgeber gefragt. Würde es den fliegenden Gerichtsstand in diesen Fällen nicht geben, wäre die Drohkulisse der tatsächlichen Eigenen Kosten so nicht mehr vorhanden und es wären evtl. mehrere Bereit zu klagen bzw. den Klageweg zu gehen.
Wenn jemand etwas von mir möchte (hier: mein GELD), soll er doch auch bitte zu mir kommen, sprich zuständig ist das Gericht am Wohnort.
Gruß