Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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unbekannt
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1581 Beitrag von unbekannt » Donnerstag 31. Mai 2012, 10:45

Guten Morgen,

ich bin jetzt mal so dreist und sage, das stimmt doch in der Praxis so nicht. Erklärung folgt gleich danach:
Steffen hat geschrieben:Zahlenjonglierei

1. Kostenrisiko-Übersicht

Wert: 951,80 EUR

Auftraggeber: 1

Auftraggeber Gegenseite: 1
  • 1,0 Gerichtsgebühren gem. § 3 GKG - 55,00 EUR
  • 1,0 Gebühr gem. § 13 RVG - 85,00 EUR
  • 1,2 Gebühr gem. § 13 RVG - 102,00 EUR
  • 1,3 Gebühr gem. § 13 RVG - 110,50 EUR
 
 

Prozesskosten I. Instanz
 
  • 2,5 Rechtsanwaltsgebühren gem. § 13 RVG (Mandantenseite) - 212,50 EUR
  • Postauslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG (Mandantenseite) - 20,00 EUR
  • Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG (Mandantenseite) - 44,18 EUR
  • 2,5 Rechtsanwaltsgebühren gem. § 13 RVG (Gegenseite) - 212,50 EUR
  • Postauslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG (Gegenseite) - 20,00 EUR
  • Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG (Gegenseite) - 44,18 EUR
  • 3,0 Gerichtsgebühren gem. § 3 GKG - 165,00 EUR
--------------------------------------------------------------------------------------------------------
Summe (mit 88,36 EUR USt.) - 718,36 EUR
============================================= 
 
Wer glaubt denn nun mal ehrlich, das der Anwalt des Beklagten, der (nehmen wir als geographisches Beispiel mal die Mitte) aus z.B. Kassel kommt für 212,50 + 20,00 € nach München fahren wird um dort ein Gerichtsverhandlung zu führen? Die Realität sieht doch anders aus.

Der Anwalt der Beklagtenseite wird ein Pauschalhonorar ausarbeiten, wo die Fahrtkosten noch seperat dazugerechnet werden.
Ich rechne mal einfach: 10 Stunden gesamt Vorbereitung auf das Verfahren. 8 Stunden Gerichtstermin. 8 Stunden deshalb, da der Anwalt aus Kassel anreisen muss und somit mindestens 1 Arbeitstag dafür benötigt wird. Ist das Verfahren morgens früh geht es z.B. nur mit Übernachtung.

Sagen wir mal Pauschalhonorar zwischen 700 € und 800 € netto. Der Stundensatz wäre hiermit schon mal relativ übersichtlich (zwischen 38 und 45 €). Dazu kommen noch die Fahrkosten. Bahn ca. 200 €, Flugzeug (incl. allem, z.b. Taxi) ca. 500 €. Anreise des Beklagten ca. 200 € sowie einen Tag Urlaub.

Wir reden jetzt hier von eigenen Kosten alleine für die Verteidigung von 1.200 - 1.600 €. Und hier hat man noch nicht gewonnen. Verliert man jetzt, reden wir hier von schlanken 2.000 - 2.500 € an Kosten.

Selbst wenn man den Prozess gewinnt, wie hoch ist der Anteil an den eigenen Kosten, den man vom Gericht zugesprochen bekommt? Auf jeden Fall nicht die tatsächlichen eigenen Kosten von 1.200 - 1.600 €. Lasst es mal 400 € sein. (hier bitte ich um Berichtigung, sollte ich falsch liegen).

Betrachtet man es nun nur aus reiner wirtschaftlicher Sicht, ist fast schon günstiger sich zu vergleichen, als einen Prozess zu führen und diesen zu gewinnen!

Doc Wachs, können Sie meine Rechnung so bestätigen oder sehen sie das anders?

Das ist in meinen Augen das Perfide an diesem System. Durch den fliegenden Gerichtsstand und den Standort München sind die tatsächlichen eigenen Kosten und die Kosten für den eigenen Anwalt (solange er nicht aus dem Münchener Raum kommt) bereits so hoch, das man hier ans Grübeln kommt, was günstiger ist. Und die EierLegendeWollMilchSau, sprich den Beklagten, der sagt, Kosten sind mir egal, ich zieh das durch alle Instanzen durch, den habe ich hier noch nicht bzw. nicht oft gelesen.

Hier ist der Gesetzgeber gefragt. Würde es den fliegenden Gerichtsstand in diesen Fällen nicht geben, wäre die Drohkulisse der tatsächlichen Eigenen Kosten so nicht mehr vorhanden und es wären evtl. mehrere Bereit zu klagen bzw. den Klageweg zu gehen.
Wenn jemand etwas von mir möchte (hier: mein GELD), soll er doch auch bitte zu mir kommen, sprich zuständig ist das Gericht am Wohnort.

Gruß

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1582 Beitrag von Steffen » Donnerstag 31. Mai 2012, 16:14

@unbekannt, @all,

zuerst einmal muss man bei Urheberstreitigkeiten -nicht - einen Anwalt aus seinem Wohnort beauftragen.
Wenn ich weiß, dass zum Beispiel WF immer auf München geht, dann suche ich mir einen empfohlenen
Anwalt aus München. Hier entfallen dann die Reisekosten für den Anwalt.

Ansonsten sind die gerichtlichen Gebühren für den eigenen Anwalt festgelegt. Hier zählt kein pauschaler
Stundenlohn, sondern das RVG. Heißt, aus dem Klagewert errechnet sich die AG. Realistisch, von
Beauftragung zur aktiven Verteidigung, Minimum 4 Stunden für eine Klageerwiderung, 4 Stunden für den
Rest, bis zur Entscheidung. Ergo 8 Stunden - Minimum. Hier wird aber nach RVG (AG aus Klagewert)
abgerechnet und - nicht - nach Stunde. Wer Stundenlohn zahlt und ausmacht - selbst Schuld.
Beispiel des Herrn RA Dr. Wachs: (Klage-)Wert: 951,80 EUR
AG = ca. 211 € (ohne Reisekosten, Übernachtung, Mahlzeiten usw.). Punkt. Aus.
Wenn ich aus Berlin komme, einen Berliner Anwalt beauftrage, muss ich natürlich die Reisekosten
zusätzlich zu der festgelegten AG (RVG) übernehmen. Und wenn er über Nacht bleibt, natürlich auch
das. Aber dies muss man im Vorfeld abklären und vergleichen lohnt sich immer!

Dann ist es bei den auswärtigen Anwälten meist so, dass man hier mehrere Klageverfahren des betreffenden
Anwaltes zu einem Termin zusammenfasst, so dass sich die Reisekosten, z.B. für einen Hamburger Anwalt
nach München wieder aufteilt auf die einzelnen Beklagten.
Varianten (dieses muss vorab abgeklärt werden):
  • 1. Anwalt aus dem Wohnort
    + Reisekosten und andere Spesen, wie Übernachtung, Mahlzeiten usw.
    2. Anwalt nicht aus dem Wohnort/nicht aus dem Klageort
    + Reisekosten, die geteilt werden können auf Terminzusammenfassungen.
    z.B. Herr RA Dr. Wachs berechnet nach "Bahn-Card 50" ca. 70,- € Reisekosten, die sich wieder aufteilen, je
    nach Beklagten zum Termin. Finden "3 Termine in Einem" statt, zahlt eben jeder Mandant nur ca. 24 € an
    Herrn Doktor hinsichtlich Reisekosten.
    2.1. Terminvertretung
    Hier beauftragt man über seinen eigenen Anwalt, das dieser einen AW in München beauftragt - seinen Termin,
    für ihm - wahrzunehmen. Hier wird dann für den Terminvertretungs-AW Gebühren berechnet, bis zur kompletten
    AG. Natürlich ist hier auch weniger drin, dieses muss man eben im Vorfeld abklären. Denn wenn es höhere
    Gebühren wären, als die Reisekosten, spart man ja letztendlich nichts.
    3. Anwalt nicht aus dem Wohnort/aus dem Klageort
    keine Reisekosten
Ansonsten gilt eben der fliegende Gerichtsstand (§ 32 ZPO), egal was Du oder ich darüber denke. Solange der
Gesetzgeber hier nichts ändert, ist es eben so.


[quoteemunbekannt]Betrachtet man es nun nur aus reiner wirtschaftlicher Sicht, ist fast schon günstiger sich zu vergleichen,
als einen Prozess zu führen und diesen zu gewinnen![/quoteem]
Ich frage mich manchmal, wo der Mut der ganzen "Unschuldigen" hin ist. Dann sollte man mit vorschnellen
Anerkenntnissen langsam machen. Ich kenne Kanzleien, die nachträglich dann noch Schadensersatz je Tag in
Rechnung stellen und gerichtlich geltend machen (wie z.B. rka-Rechtsanwälte).



Liebe Leut',

seit 2005 rufen wir, und schreiben, gebetsmühlenartig: Wenn Ihr Kohle wollt, klagt! Natürlich, solange die
Klagezahlen gering waren, konnten wir unser großes Maul aufreisen. Jetzt, wo die Klagezahlen ansteigen
(Bsp. Schulenberg/Schenk, der auf Hamburg dieses Jahr die 200'ter Marke knackt - ohne Verlierfall, trotz
Pisstitel!, WF nimmt sich vor - alle - renitenten Nichtzahler zu verklagen usw.), erkennen wir auf einmal
an, weil es billiger kommt.

Seit doch wenigsten ehrlich, das ihr es wart, oder eben keine Argumente bzw. deren Beweis findet! So ändert
sich natürlich nichts. Ein bisschen muss man schon riskieren, besonders, wenn man das große "Opfer-Unschulds-
Lamm" ist, wie man sich gern und lauthals in den Foren verkauft.

Eine Argumentation, dass der eigen Anwalt zu teuer wäre, man sich lieber anerkennt ist nur eine kindlich-naive
Ausrede und kann, wie z.B. bei rka-Rechtsanwälte, noch nicht das Ende der Fahnenstange sein. Denn wenn dann
noch SE geltend gemacht wird/je Tag von Abmahnung bis Gerichtstermin (da man das Angebot nicht angenommen hat)
kommen dann nochmals ein paar 1.000 - nachträglich - auf den Anerkennenden zu. Wenn WF auf die Idee kommt,
dann ist wieder das Geschrei groß.

Hört mal auf rumzuheulen, herauszureden und zeigt Rückgrat (, oder schweigt).


VG Steffen

unbekannt
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1583 Beitrag von unbekannt » Donnerstag 31. Mai 2012, 19:27

Steffen hat geschrieben:@unbekannt, @all,

Ich frage mich manchmal, wo der Mut der ganzen "Unschuldigen" hin ist. Dann sollte man mit vorschnellen
Anerkenntnissen langsam machen. Ich kenne Kanzleien, die nachträglich dann noch Schadensersatz je Tag in
Rechnung stellen und gerichtlich geltend machen (wie z.B. rka-Rechtsanwälte).
Dazu bekommst Du PN

Josaf
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1584 Beitrag von Josaf » Samstag 2. Juni 2012, 12:42

Interessant zu lesen, dass WF sich vorgenommen alle renitenten Nichtzahler zu verklagen.
Ich hätte dazu 5 Fragen:
1.Quelle?
2.Wieviele renitente Nichtzahler hat WF denn ungefähr?
3.Wie hoch ist die Quote denn ungefähr derzeit, um das derzeitige Risiko abschätzen zu können verklagt zu werden?
und 4. Wäre die Zahl der Klagen nicht viel zu hoch für die immer wieder erwähnten "überlasteteten" Gerichte?
5. Wie hoch steht die Chance, dass das Bundesjustizministerium in geraumer Zeit darum kümmert, dass Abmahnung, wie sie derzeit stattfinden verboten werden? Leutheusser-Schnarrenberger hat sich ja mal dazu geäußert, dass dies in dieser Form nicht optimal wäre.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1585 Beitrag von Steffen » Samstag 2. Juni 2012, 21:41

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VG Steffen

Thund3r
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1586 Beitrag von Thund3r » Sonntag 3. Juni 2012, 16:13

Hallo liebe Kämpfer, Abgemahnte und sonstige helfer,

erstmal vielen Dank für die tolle Seite und die ganzen Informationen.

Habe mir jetzt knapp die hälfte, der Beiträge durchgelesen [also vor allem die letzten seiten] und hab noch nen paar Fragen.

Sachstand:
Bekannter hat von Waldorf ne Abmahnung bekommen (2012 -> 956 Euro)
Mod UE abgeben[Danke nochmal an dieser Stelle] -> Nicht gezahlt
Jetzt Antwort bekommen, dass die Mod UE aktzeptiert wurde, aber kein Geld bei denen eingegangen ist und sie natürlich weiterhin Geld haben wollen (also Bettelbrief und wenn ich es richtig verstanden habe + ne kleine mahngebühr)

Hab zwar erstmal gleich bei meinem nächsten Besuch W-LAN Passwort geändert und Router Einstellungen kontrolliert. Aber es gibt ja immer noch die Störerhaftung.

Deshalb such ich für meinen Bekannten die wirtschaftlichste Lösung, da ich denke bis 2015/16 wird sich noch einiges ändern[da WF ja anscheinend Personal aufgestockt hat und die soviel geld wie möglich anscheinend einsammeln wollen]

Und ich gerade wenig Hoffnung habe, dass sich gesetzlich bis dahin nicht viel ändern wird, zu den Abmahngebühren, also sprich erste Abmahnung nur 100€ usw. oder kann mir da jemand Hoffnung machen?

Daher wäre es Super, wenn mir jemand paar Fragen beantworten könnte. :)

1. Wieviel kann man denn momentan bei einen direktem Vergleichsangebot "raushandeln", also ohne annerkenntnis einer Schuld mit dem Musterschreiben von dieser Seite? Hatte auf einer seite iwas mit 650€ gelesen? Macht die Summe einen Unterschied bei Ratenzahlung?

2. Wenn man mit 1. scheitert, hat jemand Erfahrung wie es weiter geht? Bekommt ein anderes Vergleichsangebot von dennen zurück, kann man selber ein neues stellen oder ist dies dann allgemein schlecht für den weitere Verlauf?

3. Wann ist der späteste Zeitpunkt für einen Vergleich? Kann man sogar mit Erhalt der Klageschrift einen Vergleich aushandeln? Weil mir 2 Wochen Frist zur Antwort auf die Klageschrift recht wenig erscheint, besonders wenn die das Vergelichsangebot nicht annehmen sollten und man sich dann noch nen Anwalt suchen müsste? Ggf. Welche Kosten wären dann bei dem Vergelichsangebot zu erwarten?

4. Wenn man sich weiter fürs nicht Zahlen und abheften entscheidet, braucht man die Akteneinsicht wirklich? Da im ersten schreiben von dennen schon alles mit angegeben war, von IP bis zum Hash-Code und diese Angaben scheinen alle zu geben und zu stimmen.

und

5. Sind die ca. Kosten von 1200 Euro beim Gericht für die Störerhaftung? Da schien es ja noch Anfangs um Abmahngebühren von 6xx€ zu geben, mittlerweile wollen die ja direkt 956 Euro.

Sorry für die vielen Fragen und danke schonmal für Antworten :)

VG

Thund3r

Deathangel
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1587 Beitrag von Deathangel » Montag 4. Juni 2012, 00:42

Steffen hat geschrieben:
(Bsp. Schulenberg/Schenk, der auf Hamburg dieses Jahr die 200'ter Marke knackt - ohne Verlierfall, trotz
Pisstitel!


VG Steffen
Der Eine pisst, der Andere furzt,
nur des ist des Anwalts Trost,
weil Einer filmte es sich lohnt,
denn vor Gericht wird Keiner geschont.

Des geistigen Schöpfers in der Not,
ist manch ein Pissal die Rettung vor'm Tot.
Des ist schon Recht wenn einer dafür blecht.
Wer erwischt wird, hat eben Pech.

Geistiges Eigentum kommt von der Blas
und net von irgendeinem Hirnakrobat.
Der Stolz von der gefilmte Piss
doch jede Mutti erfüllen müsst !

Wozu denn Arzt oder Ingenieur,
das ist doch alles viel zu schwer.
Der Anwalt jetzt, der kann sich freuen,
denn Furz und Piss lassen sich teuren.
So viel hat er noch nie verdient,
weil einer sich in's Höschen peet.

Und weil das alle freut,
die Bundesmutti sich gleich miteinreiht,
Denn Eines weiß Sie ganz genau
als Pisser ist man nicht so schlau,
damit man damit leben kann,
muss eben jeder Loader ran.

Warum laden die denn jeden Scheiß,
wenn Mutti alles besser weiß.
Den muss man die Leviten lesen
damit sie nicht von danne treten.
Bei schöner Pisse in den Ohren,
haben wir die Wahlen wenigstens nicht verlohren.
Der Anwalt bekommt Gicht vom Gelde zählen,
und der Pissfilmer kann sich mit Politikertöchtern vermählen.

Nun sind sie alle dick und rund,
denn Pisse macht marode Firmen doch gesund.
Das Pisse schlecken ist doch lecker,
wenn man nicht zu viel davon becher,
doch leider hilft das auch nicht Schlecker. :o :o :o

MfG

Deathangel

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1588 Beitrag von Steffen » Montag 4. Juni 2012, 09:57

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@Deathangel,

ich lass ihn hier zwar stehen, er gehört aber definitiv nicht in den Waldorf Frommer-Thread.
Bitte beachten. Dann Gratulation, Du hast dir innovative Gedanken gemacht. Ich hänge mal
noch ein Vers ran.

Obwohl verboten, haben wir darauf gepisst,
wir konnten nicht hören und wurden erwischt.

Jetzt sollen wir dafür die Verantwortung tragen,
suchen Ausreden und heulen, weil wir verzagen.

Wir schieben die Schuld all den anderen in die Schuhe,
so bleibt unser Gewissen rein und wir haben unsere Ruhe.

Und sollten Sch./Sch. dennoch wie in 200 Fällen schon klagen,
können wir dann nur Eines, nämlich jämmerlich versagen!


VG Steffen

hannes77
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1589 Beitrag von hannes77 » Dienstag 5. Juni 2012, 11:14

AKTUELL:

http://www.shortnews.de/id/960469/Finnl ... -Betreiber" onclick="window.open(this.href); return false;

hannes77
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1590 Beitrag von hannes77 » Dienstag 5. Juni 2012, 11:14

http://netzpolitik.org/2012/gerichte-in ... twortlich/" onclick="window.open(this.href); return false;

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1591 Beitrag von Steffen » Dienstag 5. Juni 2012, 11:42

Danke, aber wir sind Schland und hier gilt Deutsches Recht!


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VG Steffen

Mark Simpson
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1592 Beitrag von Mark Simpson » Dienstag 5. Juni 2012, 12:31

wat hackt ihr auf mir rum ? jedem seine sache wie er es macht, ich teile nur meine
meinung, wenn sie euch nicht passt, pech !

und ja erste abmahnung war mein rechtsanwalt im spiel der es zu garnichts gebracht hat,
bis ich es selbst in die hand genommen habe und zu einem besseren ergebnis kam.
damit schickte ich meinen anwalt in den wald.
die normale rechnung ist 956 euro ich zahle ca. 70 % weniger, weit über die hälfte wniger bei beiden abmahnungen.
für mich persönlich ein gutes angebot und ich bin raus aus der sache.
und habe die nächsten jahre kein schlechtes gewissen, das nochmal irgendwas kommt brief etc.

und ne das ist nicht mein richtiger name, so dumm kann eig. nur der sein, der die frage gestellt hat !!

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1593 Beitrag von Mark Simpson » Dienstag 5. Juni 2012, 12:34

@giand

was du glaubst, ist eig, irrelevant. wenn du es so nicht hinbekomst wie ich und nun einen auf
neidisch spielen musst, nicht mein problem :)

ich jedenfalls habe es schwarz auf weiß vor liegen

@ steffen, ich würde dir den vergleich ohne namen die unkenntlich von mir gemacht werrden zuschicken, bräcuhte nur deine mail adresse

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1594 Beitrag von Steffen » Dienstag 5. Juni 2012, 12:45

Etwas mehr Contenance bitte! ..nnn.

Hier kann jeder seine Meinung halbwegs sachlich darlegen. Sicherlich,
muss sich jeder letztendlich selbst entscheiden, wie er reagiert und
dieses mit sich selbst ausmachen.

E-Mail: steffen.heintsch@t-online.de

VG Steffen

hannes77
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1595 Beitrag von hannes77 » Dienstag 5. Juni 2012, 14:34

ACHTUNG !!!
Warum betrifft mein Post mit dem finnischen Urteil auch uns?
Weil über dem Deutschen Rechts Europäisches Recht steht.
Und in dem finnischen Urteil wurde Europäisches Recht als Begründung genutzt - gibt grad viele Diskussionen in Anwaltskanzleien hier zu Lande deswegen.

siegfriedklein
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1596 Beitrag von siegfriedklein » Dienstag 5. Juni 2012, 14:54

Mark Simpson hat geschrieben: und ne das ist nicht mein richtiger name, so dumm kann eig. nur der sein, der die frage gestellt hat !!
nach einer Frage kannst du schon feststellen, dass jemand dumm ist. Gute Leistung.
Ich stelle keine neue Fragen , aus Angst über deine Beurteilung

spargeltarzan
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1597 Beitrag von spargeltarzan » Dienstag 5. Juni 2012, 16:38

Hallo,
ich bin am 27.04.09 abgemahnt worden und bis heute nichts mehr von Waldorf Frommer gehört.
Heute bekam ich eine Zahlungsaufforderung, keinen Mahnbescheid, in dem ich wählen kann zwischen bezahlen (956,00€ ) bis zum 11.06.2012 oder gerichtlichen Klärung der Angelegenheit vor Gericht.
Ich könnte auch in Raten bezahlen, 100€ pro Monat oder auch 50€ pro Monat.

Was könnt Ihr mir raten zu tun, bezahlen möchte ich eigentlich nicht für diesen Film?

Warte auf Antwort

Mark Simpson
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1598 Beitrag von Mark Simpson » Dienstag 5. Juni 2012, 16:43

Dokument ist an steffen unterwegs und ich entschuldige mich hiermit gleich für mein
verhalten.
ich kann es nur nicht haben, wenn man mir weiß machen will, das es nicht wahr ist,
obwohl ich es doch schwarz auf weiß vor mir habe und steffen nun auch.

JoernK
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1599 Beitrag von JoernK » Dienstag 5. Juni 2012, 21:03

So.

Ich schreib auch mal wieder was.

Ich habe 2007 ne Abmahnung von W&F bekommen. modUE und das ganze Programm durchgezogen wie es hier steht.
Am 31.12.2010 wäre Verjährung gewesen, welche aber durch nen Mahnbescheid von W&F im Dezember 2012 gehemmt wurde.
Im Januar diesen Jahres war dann nun der Termin vor Gericht in München, bei dem ich selber auch anwesend war.
Im Endeffekt haben mein Anwalt und ich uns mit den ******* darauf geeinigt, dass ich 800€ + die gebühren von 300 tragen werde. Sprich also ich habe 1100 €in München gelassen. Zum Glück hatte ich mir ein bisschen "kriegskasse" angespart. Es ist wirklich so wie alle sagen, selbst mein Anwalt hat mir vor beginn der Verhandlung gesagt, was passieren würde und es traf haargenau so ein. Der Richter eröffnet das Verfahren, erzähl kurz was und kam dann auch auf das Thema "Sommer meines Lebens" und ab dem Punkt wusste ich, dass meine ganzen Beweise, die ich vorgelegt hatte, nichts bringen würde. Den Richter hat es nicht wirklich interessiert, dass ich den Tag im Dienst war, da man ja auch nen PC alleine laufen lassen kann.
Ich war also ganz schön angefressen nach der Verhandlung, aber die alternative wäre eben der ganze Gang mit Gutachten und co gewesen und das Geld habe ich leider nicht.
Ich wollte dir und den anderen noch mal danken für alles was ihr hier tut und wünsche euch noch viel Glück für die Zukunft.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1600 Beitrag von Steffen » Dienstag 5. Juni 2012, 23:18

@spargeltarzan,

was soll schon passieren? Du legst Widerspruch ein, danach wird das streitige Verfahren nach München abgegeben und Du erhältst dann vor dort Post. Widerspruch gegen den MB sollte sein, weil hier die Forderungen meistens höher sind als später in der Klage. Mit Erhalt der Post solltest Du dann einen Fachanwalt einschalten und den Walldörfern einmal richtig zeigen!



@JoernK,

die aktuelle Situation mit diesem Sommer ist einfach nur besch...
Was mich einmal persönlich interessieren würde (ohne Veröffentlichung) und Du noch dazu Lust hast, mir mal per E-Mail zu schreiben, wie Deine Strategie aussah und was das AG dazu sagte.

Danke im Voraus.



VG Steffen

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