Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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goldi01
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#181 Beitrag von goldi01 » Sonntag 5. Dezember 2010, 01:08

Hallo an Alle,

ich habe einen Anruf auf dem AB von den netten von Waldorf.
Denke die rufen kommende Woche wieder an und da dürfte mein Dad an der Strippe sein.
was kann ich tun und wie ernst ist die Lage.
Der Mahnbescheid für das nicht bezahlen liegt bereits 6 Monate zurück und in meinem
Schreiben war noch eines von einer anderen Person.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#182 Beitrag von Steffen » Sonntag 5. Dezember 2010, 01:22

Ich hoffe, Du hast mit den netten Menschen - nicht ausführlich - gesprochen!?

Beachte:
Mit einem Abmahner, wenn man sich nicht gerade entschlossen hat zu zahlen,
wird nichts telefonisch besprochen!
<Danke für Ihren Anruf, aber telefonisch mach‘ich keinerlei Aussagen zum Sachverhalt.
Bitte rufen Sie mich nicht mehr an.> - Auflegen!

Wenn Du mit „Mahnbescheid“ ein Folgeschreiben meinst, dann ist es immer noch
nichts Beunruhigendes. Weiter aussitzen, oder was hat sich jetzt an Eurer Vorgehensweise
geändert?
Wegen eines Anrufes oder dem Textbaustein: "die Mandantin anraten, unverzüglich die
Forderungen gerichtlich gelten zu machen"?

Einfach an die Vorgehensweisen halten!


VG Steffen

goldi01
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#183 Beitrag von goldi01 » Sonntag 5. Dezember 2010, 01:26

danke für die schnelle Antwort.
Ich habe nichts gesagt, die wollten meinen Dad sprechen..er solle doch
zurückrufen, soll mir Nummer und Aktenzeichen notieren. Der wird da
sicherlich nicht anrufen, muss ihn aber drauf vorbereiten, dass wie womöglich
wieder anrufen werden.
hat das denn nie ein Ende mit denen.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#184 Beitrag von Steffen » Sonntag 5. Dezember 2010, 01:35

Ok. Auf was willst Du/Ihr/Euch den vorbereiten? Mit denen wird nix am Telefon
herumdiskutiert.
<Danke für Ihren Anruf, aber telefonisch mach‘ich keinerlei Aussagen zum Sachverhalt.
Bitte rufen Sie mich nicht mehr an.> - Auflegen!
Hat es je ein Ende?
Ja mit Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist oder mit einem rechtskräftigen Urteil bzw.
Vergleich. Die man aber, auch bei dem Abmahner hier, dieses Jahr an einer Hand zählen kann!

Ich habe mal gehört, glaube Medilaer Markt oder so:
"Ich hab nur gesagt es wird billig, nicht es wird einfach." :lol:

VG Steffen

goldi01
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#185 Beitrag von goldi01 » Sonntag 5. Dezember 2010, 09:20

Gab es bisher (von den Waldofern) eine Anklage und wurde jemand schonmal
verurteilt und war evtl. vor Gericht?
Ich habe in keinem Forum darüber gelesen. Die Frist von drei Jahren bezieht sich wohl auf das
aller erste Schreiben bzw. auf die Mod UE.
Kann den jemand, welcher vor drei Jahren bereits eine Mahnung erhalten hat etwas berichten?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#186 Beitrag von Steffen » Sonntag 5. Dezember 2010, 11:27

[quoteemgoldi01]Gab es bisher (von den Waldofern) eine Anklage und wurde jemand schonmal verurteilt und war evtl. vor Gericht?
Ich habe in keinem Forum darüber gelesen. Die Frist von drei Jahren bezieht sich wohl auf das aller erste Schreiben
bzw. auf die Mod UE. Kann den jemand, welcher vor drei Jahren bereits eine Mahnung erhalten hat etwas berichten?
Ja, es gab schon von den Waldofer-Frommern Klagen. Meist aber nur, wenn der Beklagte Fehler gemacht hat. Größter
Fehler - man unterzeichnet die originale UE (weil sie so ähnlich wie unsere klingt) und zahlt dann nicht.[/quoteem]


AG München, Urteil vom 26.08.2008, Az. 161 C 8047/08
(Hochburg der Störerhaftung, neben Hamburg und Köln):

Der Abgemahnte hat, nach Abmahnung bezüglich 2’er Hörbücher, die originale Unterlassungserklärung abgegeben,
nicht bezahlt und eine negative Feststellungsklage erhoben. Wie aber schon in einem früheren Interview mit RA Dr. Wachs
besprochen, kann zwar der Betroffene eine negative Feststellungsklage erheben, um die Richtigkeit der ergangenen
Abmahnung überprüfen zu lassen und diese auch gewinnen, die abmahnende Kanzlei geht im Endeffekt zu einem
Gerichtsstand ihrer Wahl und erhebt eine Leistungsklage. So wie auch in diesem Fall.
SH: Herr Dr. Wachs, es gab jetzt nach diesen Urteilen eine Menge Foren-User die Wissen wollten, wie läuft eine negative
Feststellungsklage ab, was muss man beachten, wie teuer ist sie, wer sollte eine erstatten und ist es überhaupt Sinnvoll,
denn im November, sagten Sie im Netzwelt-Forum:
„Negative Feststellungsklage in Mannheim:
Immer wieder wird an mich die Frage herangetragen, macht es nicht Sinn als Abgemahnter zuerst negative Feststellungsklage
in Mannheim zu erheben? Hintergrund ist die weniger weit ausgeprägte Störerhaftung in der Rechtsprechung des Landgericht
Mannheims. Die Antwort lautet leider: Nein. Dies mussten einige Kollegen bereits leidvoll in Prozessen erfahren?“

Dr. Wachs: Eine negative Feststellungsklage wird erhoben, um durch das Gericht festzustellen zu lassen, dass der Abgemahnte
nicht wegen der vorgeworfenen Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann.
Der Vorteil einer negativen Feststellungsklage ist, dass wenn der Abgemahnte diese erhebt, er das Gericht auswählen kann. In
der Vergangenheit war dies das LG Mannheim, nun wäre wohl in einigen Konstellationen das LG Frankfurt das bevorzugte
Gericht. Die Kosten einer solchen Klage kann man nicht pauschalisieren.
Dazu sollte man individuell einen Anwalt befragen.

Das Problem ist aber, dass wenn der Abgemahnte auf Feststellung klagt, die Gegenseite auf Leistung wieder vor einem anderen
Gericht klagen kann. Naturgemäß einem Gericht, dem die Abmahnkanzlei gewogen ist. Dann würde aber das gesamte Verfahren
zu dem Gericht der Abmahnkanzlei gezogen, damit nicht in „derselben Sache“ zwei unterschiedliche Urteile ergehen. Ich rate
daher vorsichtig zu sein, und dies im Hinterkopf zu behalten, bevor man eine entsprechende Klage einreicht.
Urteil:                             
  • 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 506,00 nebst Zinsen in Höhe von
    fünf Prozentpunkten  über dem Basiszinssatz hieraus seit XX.02.2008 zu bezahlen
    2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
    3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
    4. Der Streitwert wird auf EUR 506,00 festgelegt.
Hinweis von meinereiner:
Es wurde - keine - mod. UE abgegeben und nicht gezahlt, sondern die im Abmahnschreiben als Entwurf enthaltene Originale und
nicht gezahlt!

Richterin Gröncke-Müller:
[…]“Das Bestreiten der Begehung der Rechtsverletzung durch den Beklagten ist zum einen unsubstantiiert und zum anderen aufgrund
der uneingeschränkt abgegebenen Unterlassungserklärung unbeachtlich. “[…]
[…]“Soweit der Beklagte einwendet, er habe den Urheberechtsverstoß nicht begangen, ist sein Bestreiten unsubstantiiert, da unstreitig
unter die IP-Adresse des Beklagten der Verstoß behangen wurde, hätte der Beklagte substantiiert darlegen müssen, wer außer ihm
Zugang zu seinem Computer hat und ob er, zu den angegebenen Zeiten im Internet war. Da der Beklagte dies nicht getan hat, ist sein
Bestreiten unbeachtlich. “[…]
[…]“Da es sich bei der vom Beklagten am **.02.2008 abgegebene Erklärung um eine Unterlassungserklärung handelt, die verbindlich
und ohne Einschränkung hinsichtlich des Unterlassungswillens abgegeben wurde, kann ein Bestreiten der rechtswidrigen Handlung
und deshalb des bestehenden Unterlassungsanspruches nicht mehr erfolgen.“
[…]

[…]“Der angesetzte Streitwert ist nicht zu beanstanden. Da sich der mit der Abmahnung geltend gemachte Anspruch in die Zukunft
richtet
, ist das Interesse der Klägerin anders zu bewerten als nach der Höhe des Schadensersatzanspruches.“[…]



Dann gab es regelmäßig Gerüchte, dass die abmahnende Kanzlei jetzt - 500 Klagen - erhebt am AG München; erst jüngst wurde von
Netzwelt.de/Forum groß angekündigt: Klage- und Mahnbescheid-Tsunamis Ende dieses/Anfang nächstes Jahr; mit Auftauchen von
Constantin Film, wurde öffentlich vorgetragen (Quelle: FAZ.net; 04.05.2009), das

[…]“Die Aktion gegen Internetpiraten startete im März, als Constantin im Zusammenhang mit dem Vermarktungsstart von zwei wichtigen
Filmen des Unternehmens eine Kanzlei engagierte. Die Komödie „Männersache“ kam in die Kinos, und die DVD des Streifens „Der Baader
Meinhof Komplex“ wurde veröffentlicht. Seither hat Constantin „über einen technischen Dienstleister“ mehr als 10 000 Computerkennungen
(IP-Adressen) identifiziert, über die Filme im Internet verfügbar gemacht wurden. Über Internetzugangsanbieter wie die Deutsche Telekom
hat sich Constantin die Daten dieser Nutzer beschafft. Bislang hat Constantin nach Angaben von Burgener die Daten von rund 500 Nutzern
und hat nun mit dem Versenden von Abmahnungen begonnen.“[…]

[…]“Wer die Unterlassungserklärung nicht abgibt, muss nach den Worten des Constantin-Chefs mit einer Klage rechnen.“[…]

Hinweis:

!
Lasst Euch nicht verrückt machen! Zwischen "rechnen", "ankündigen", "vorschlagen", "Klageerhebung abgeschlossen" und letztendlichen
Klagen, ist ein gewaltiger Unterschied. Natürlich hat Waldorf Frommer die Ressourcen, aber auch das Risiko, mit einem gegen sich
negativen Grundsatzurteil, das Geschäftsmodell einfach zu vernichten.
Thema Verjährung: Vielleicht einmal unser F.A.Q. lesen! - Link Verjährung


[blink2]"Ich hab nur gesagt es wird billig, nicht es wird einfach."[/blink2]


VG Steffen

Alamram
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#187 Beitrag von Alamram » Sonntag 5. Dezember 2010, 11:54

hallo . ich habe ähnliche abmahnung -( kanzlei aus Regensburg ) , ich habe garnicht reagiert (ich meine geantwortet ) ,anstatt dessen ,habe ich anzeige wegen betrug erstattet bei polizei .
seit dem war ruhe . jetz habe die von waldorf frommer bekommen . zuerst habe mein internet anbieter angeschrieben - wegen meiner IP + ob gerichtbeschluss vorlag . als zweites gehe ich zur polizei .
das wurde mir auch vom berater meines internetanbiters empfohlen .
ich denke um jemanden zu beschuldigen -müssen die es beweisen . ich habe bekannten hier mit Iphone , habe Wpa2 Schlüssel geändert -und er brauchte 1 minute ,bis er drin war . und da kann er torrent & co -starten und laden -und angezeigt wird ja meine IP . also wie kan man jemanden anklagen ,wenn die schuld nicht beweisbar ist . ausser die haben durchsuchungsbefehl und haben die datei + log -oder änliches ,was transfear nachweist auf meinem Rechner entdeckt . (sogar wenn man es löscht -spezialisten bekommen es raus ) .

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#188 Beitrag von Steffen » Sonntag 5. Dezember 2010, 12:29

[quoteemAlamram]hallo . ich habe ähnliche abmahnung -( kanzlei aus Regensburg ) , ich habe garnicht reagiert (ich meine geantwortet ) ,
anstatt dessen ,habe ich anzeige wegen betrug erstattet bei polizei .
seit dem war ruhe . jetz habe die von waldorf frommer bekommen . zuerst habe mein internet anbieter angeschrieben -
wegen meiner IP + ob gerichtbeschluss vorlag . als zweites gehe ich zur polizei .
das wurde mir auch vom berater meines internetanbiters empfohlen .
ich denke um jemanden zu beschuldigen -müssen die es beweisen . ich habe bekannten hier mit Iphone , habe Wpa2
Schlüssel geändert -und er brauchte 1 minute ,bis er drin war . und da kann er torrent & co -starten und laden -und
angezeigt wird ja meine IP . also wie kan man jemanden anklagen ,wenn die schuld nicht beweisbar ist . ausser die
haben durchsuchungsbefehl und haben die datei + log -oder änliches ,was transfear nachweist auf meinem Rechner
entdeckt . (sogar wenn man es löscht -spezialisten bekommen es raus ) .[/quoteem]

Das Wichtigste, was aber die Wenigsten begreifen können oder bekannt ist: hier geht es in erster Linie erst einmal nicht
um Schuld oder Unschuld; Beweise/Nichtbeweise; ich war es /ich war es nicht.

Es wurde ein offensichtlicher Rechtsverstoß, vom Anschluss aus des Internetzugangsinhabers aus festgestellt.
Das heißt,- nur - der Anschlussinhaber
  • wird abgemahnt
  • muss eine mod. UE abgeben
  • kann bei Verletzung seiner Prüfpflichten als Anschlussinhaber, für Rechtsverletzungen eines bekannten/unbekannte
    Dritten verantwortlich und haftbar gemacht werden.
Warum? Es ist kein anderer - ermittelbar!

Ich muss auch davor warnen - nicht zu reagieren. Der Abgemahnte muss eine mod. UE abgeben! Außerdem ist zwischen
Waldorf Frommer und Regensburg, ein Unterschied wie zw. Tag und Nacht.

Bild

Nach Abgabe der mod. UE + nicht zahlen, hat man jetzt selbst Ruhe, seine weitere Vorgehensweise festzulegen, Akteneinsicht
beim zuständigen Beschluss-LG zu beantragen sowie seine Verteidigungsstrategie auszubauen.

VG Steffen

Der MO
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#189 Beitrag von Der MO » Dienstag 7. Dezember 2010, 13:28

Hallo,
ich habe ende Juli eine Abmahnung von Waldorf & Frommer erhalten. Dann habe ich gleich eine mod UE per einschreiben abgeschickt. Es kam auch er Zettel vom Einschreiben zurück. Im September kam dann auch noch einmal ein Schreiben von Waldorf & Frommer. Auf das Schreiben habe ich nicht reagiert in dem sie dann noch einmal die knapp 1000€ wollten.
Heute haben sie dann auf den Anrufbeantworter gesprochen. Ich möchte mich doch bitte bei denen melden.
Was soll ich da nun tun???

MfG

Marxxx
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#190 Beitrag von Marxxx » Dienstag 7. Dezember 2010, 13:34

Hallo, jetzt hat es mich auch erwischt.Ich soll 1878€ für vier Filme zahlen.Die modifizierte Ue ist schon weggeschickt.
Welche Vergleichszahlung würdet iht anbieten? Finanziell sieht es bei uns sehr schlecht aus, da ich schon über ein Jahr Krankengeld bekomme und mich im Jan arbeitslos melden muß.
Wir d so was von der Kanzlei berücksichtigt?Die Abmahnung ging an meine Frau , sie hat aber mit der Sache nix zu tun und war an den angegebenen Down/Uploadzeiten auf der Arbeit.

Der MO
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#191 Beitrag von Der MO » Dienstag 7. Dezember 2010, 13:46

el Chupa Cabra hat geschrieben: N I C H T S!

Oder hast Du vor zu bezahlen?
Sicherlich würde ich es vermeiden wollen. Nur wird das wahrscheinlich nicht der einzige Anruf bleiben!? Und irgendwann wird wohl auch jemand zuhause sein und ran gehen...

Der MO
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#192 Beitrag von Der MO » Dienstag 7. Dezember 2010, 13:59

Danke für den Tip!

JoernK
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#193 Beitrag von JoernK » Dienstag 7. Dezember 2010, 15:20

So liebe Gemeinde, heute war wieder Post von denen in meinem Briefkasten.
Betreff: Vorbereitung Klageverfahren abgeschlossen!!
Sie wollen nun von mir 1106€ haben.
Wörtlich steht drin: "Sie werden nunmehr gerichtlich auf Zahlung in Höhe von 1106€ in Anspruch genommen. Für die Einleitung des Gerichtsverfahrens haben wir uns den 10.12.2010 vorgemerkt. Zahlungen, die bis zu dem Zeitpunkt eingehen, können die Einleitung gerichtlicher Schritte rechtzeitig abwenden." Die haben wohl nen Knall. Zahlen tu ich nicht und wo sollte ich die Kohle auch hernehmen.

Wie Steffen schon schrieb, glaube ich auch: Wer klagen will, schreibt vorher nicht oder?!

Auf der letzen Seite steht noch ich soll meine ladungsfähige Anschrift für das Gerichtsverfahren bestätigen.

Hat noch jemand so nen Schrieb von denen bekommen?!?!

pokemember
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#194 Beitrag von pokemember » Dienstag 7. Dezember 2010, 16:28

JoernK hat geschrieben: Hat noch jemand so nen Schrieb von denen bekommen?!?!
Hallo!

Ich habe gestern mein mod. UE versendet und bin nun gespannt, was an Post auf mich zu kommt. Kann Dir daher leider nicht weiterhelfen, würde Dich aber gerne bitten, deine Erfahrung bzw. den weiteren Verlauf deines Falls hier zu beschreiben, da wir alle auf solche Erfahrungswerte angewiesen sind.
Denn die beschrieben Textpassagen können einen schon ganz schön nervös machen...also schreib uns doch bitte, ob es wirklich nur Säbelgerassel war und du von einer Anklage verschont bliebst.
Danke schon mal im Voraus!

Im Falle von Waldorf und Frommer würde mich interessieren:
Gibt es hier Leute, die die drei Jahre überstanden haben?
Gibt es hier Leute, die in letzter Zeit angeklagt wurden?

Gruß

Marxxx
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#195 Beitrag von Marxxx » Dienstag 7. Dezember 2010, 16:33

mich haben Waldorf auch abgemahnt, da sich sich die Summe bei mir um1878€ beläuft habe ich doch etwas schiss nicht zu zahlen bzw wenigstens nen einen Teilbetrag.Die Frage ist nur , wo hole ich das Geld her!!!

JoernK
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#196 Beitrag von JoernK » Dienstag 7. Dezember 2010, 16:34

Ich hatte schon ein paar seiten vorher geschrieben, dass ich das letzte mal 2007 von denen gehört hatte und das am 31.12.2010 um 00:00 die 3 Jahresfrist abläuft, aber ich werde definitiv schreiben was weiter passiert.
Meinen Freundin sagt auch, dass wir warten auf das was da kommen könnte. Falls also Post vom Gericht kommen sollte schreib ich es hier rein.

3r4zZ1n
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#197 Beitrag von 3r4zZ1n » Dienstag 7. Dezember 2010, 19:06

Hat noch jemand so nen Schrieb von denen bekommen?!?!
Ich habe heute ebenfalls genau den selben Brief erhalten. Selbes Datum nur andere name und Adresse :)

Im Forum "Datenbank" hatte ich noch andere Einträge gefunden, die diese bereits im Oktober hatten.

Bei mir läuft dir Frist allerdings "erst" 31.12.2011 ab und nicht schon dieses Jahr.
Logdatum: 2007
Abmahndatum: 2008

blackhawk01
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#198 Beitrag von blackhawk01 » Dienstag 7. Dezember 2010, 20:22

3r4zZ1n hat geschrieben:
Bei mir läuft dir Frist allerdings "erst" 31.12.2011 ab und nicht schon dieses Jahr.
Logdatum: 2007
Abmahndatum: 2008

Ist das wirklich so? Hemmt die modUE die Verjährung, bzw. lässt den Counter neu beginnen? Ich dachte bisher immer, ab wann der RI hätte von dem "Verstoß" Kenntiss erlangen können, das zählt. Wenn er Anzeige gestellt hatte und dann noch in 2007 die Daten erhalten hat, dann wäre doch das der Termin, oder liege ich da falsch?

3r4zZ1n
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#199 Beitrag von 3r4zZ1n » Dienstag 7. Dezember 2010, 20:42

Auszug von der Seite Abmahnwahn-Dreipage.de:
8. Wann beginnt diese Verjährungsfrist für mich?



Faustregel:

Am Ende des Jahres, indem man das Abmahnschreiben erhalten hat!



Z. B.

· Abmahnschreiben erhalten am 12.10.2010

· Beginn der Verjährungsfrist am 31.12.2010/24:00 Uhr

· Ende der Verjährungsfrist am 31.12.2013/24:00 Uhr

Goldesel
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#200 Beitrag von Goldesel » Dienstag 7. Dezember 2010, 22:17

Hallo, ich habe auch eine Abmahnung erhalten.

meine Frage:

bringt der Versuch eines Vergleiches mit Hilfe eines Rechtsanwalt was bzw. Wieviel kann man bei einem Vergleich sparen? Die Anwaltskosten dafür belaufen sich auf ca. 200 EUR.

oder wird der Versuch eines Vergleiches von den Abmahnern als Schuldeingeständniss gewertet und der Fall kommt bei Nichtzahlung vor Gericht?

danke für Infos.

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