Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Abgemahnt1234
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#141 Beitrag von Abgemahnt1234 » Sonntag 21. November 2010, 16:32

reine Vorsichtsmaßnahme. Man weiss ja nie, wer, wofür den Anschluss missbraucht hat. Und da der RI fürs Abmahnen besagter Dateien bekannt ist (mittlerweile werden 2 Datenbanken über sog. Abmahner geführt) trifft man so halt Vorsichtsmaßnahmen und zeigt seinen guten Willen.
Wäre es dann nicht einleuchtender, wenn die UE allgemeiner verfasst ist? Also Musikalben des RI allgemein? Wäre für mich irgendwie einleuchtender, wenn ich ehrlich bin. So könnte man eher sagen,dass man guten Willen gezeigt hat, als wenn man nur 2 der großen Menge an Musikalben nennen würde. Oder?
Aber in Deinen Ausführungen war davon die Rede, dass dann der SE bezahlt werden würde. In diesem Fall, ist ein Einklagen gar nicht notwendig. Der Versuch wäre schon erfolgreich gewesen.
Sorry da habe ich mich in meinem letzten Post wohl falsch ausgedrückt. Mit Schadensersatzklage meinte ich eigentlich die Abmahnungen durch die Kanzlei von denen Steffen geschrieben hat. Ich habe das so verstanden, dass A eine mod. UE abschickt in der er erklärt die betroffenen Alben (oder eben alle Alben des RI) nichtmehr zu verbreiten. Danach könnte die Kanzlei zwar weitere Abmahnungen schicken, diese könnten aber nurnoch den SE-Betrag (der ggf. höher als vorher ausfällt) enthalten. Deswegen wäre es wohl eher unwahrscheinlich, dass diese Abmahnungen kommen, da diese sowieso schwer durchzusetzen wären.

Ist das korrekt?

Danke und Gruß

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#142 Beitrag von Steffen » Sonntag 21. November 2010, 17:10

Wäre es dann nicht einleuchtender, wenn die UE allgemeiner verfasst ist? Also Musikalben des RI allgemein?
Wäre für mich irgendwie einleuchtender, wenn ich ehrlich bin. So könnte man eher sagen,dass man guten
Willen gezeigt hat, als wenn man nur 2 der großen Menge an Musikalben nennen würde. Oder?
Eine mod. UE auf alle Werke!? Es wäre zu ausufernd, denn je mehr man sich - freiwillig - unterwirft, desto
höher steigt das Risiko, gegen das Vertragsstrafeversprechen zu verstoßen. Dieser Vertrag ist 30 Jahre bindend.


Ich habe das so verstanden, dass A eine mod. UE abschickt, in der er erklärt die betroffenen Alben (oder
eben alle Alben des RI) nicht mehr zu verbreiten. Danach könnte die Kanzlei zwar weitere Abmahnungen schicken,
diese könnten aber nurnoch den SE-Betrag (der ggf. höher als vorher ausfällt) enthalten. Deswegen wäre es
wohl eher unwahrscheinlich, dass diese Abmahnungen kommen, da diese sowieso schwer durchzusetzen wären.

Ist das korrekt?
Ho, ho, es war bis jetzt die Rede, das B - max. noch 2 Alben - geladen hat. Jetzt war er wohl doch ein sehr
fleißiger Filesharer?
Abmahnungen kann man auch auf die Erweiterungen erhalten. Man kann aber nur den SE einfordern. In der Regel
hört man bei einer Erweiterung nichts mehr von denen, oder die Gegenseite mahnt trotzdem das volle Programm
ab, da man die Erweiterung nicht bemerkt hat. Da weist man sie darauf hin (3-Zeiler) und legt eine Kopie der
abgegebenen mod. UE bei.
Ich bin nicht angestellt bei Waldorf Frommer, deshalb kann ich Dir auch nicht sagen, wie sie in Deinem Fall
vorgehen.

VG Steffen

Abgemahnt1234
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#143 Beitrag von Abgemahnt1234 » Sonntag 21. November 2010, 17:51

Eine mod. UE auf alle Werke!? Es wäre zu ausufernd, denn je mehr man sich - freiwillig - unterwirft, desto
höher steigt das Risiko, gegen das Vertragsstrafeversprechen zu verstoßen. Dieser Vertrag ist 30 Jahre bindend.
Ok das klingt einleuchtend. Das hatte ich nicht bedacht. Also doch nur die 3 Alben.
Ho, ho, es war bis jetzt die Rede, das B - max. noch 2 Alben - geladen hat. Jetzt war er wohl doch ein sehr fleißiger Filesharer?
Naja der Begriff fleißig ist wahrscheinlich interpretationssache aber 6 Alben in 1 Jahr würde ich doch eher als gering aktiv einstufen. Da gibt es sicher fleißigere Leute. Aber das ist ja nicht Thema hier :-)
Ich bin nicht angestellt bei Waldorf Frommer, deshalb kann ich Dir auch nicht sagen, wie sie in Deinem Fall vorgehen.
Klar, erwarte ich auch nicht.

Danke für die Auskunft.

A wird dann die mod.UE auf die 2 zusätzlichen Alben erweitern und sich überlegen ein privates Vergleichsangebot zu unterbreiten.
B wird brav bezahlen und seinen Lebensstil nochmal überdenken.

Danke und Gruß

jeff
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#144 Beitrag von jeff » Donnerstag 25. November 2010, 11:15

Hallo,

erstmal danke für das tolle Forum und die vielen Informationen!
Ich habe am 3.11 eine Abmahnung für ein Filmwerk bekommen. Die Frist lief am 4.11 aus, so dass ich am gleichen Tag noch (3.11) die ModUE per Email und am nächsten Tag(4.11) per Einschrieben verschickte. Die Zahlungsfrist verstrich bereits vor 2 Wochen.
Nun habe ich bis heute keinerlei Rückmeldung von Waldorf erhalten. Wie lange dauert die Annahme einer ModUE? Ist es sinnvoll bei Waldorf nachzufragen?

Danke für die Hilfe

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#145 Beitrag von Steffen » Donnerstag 25. November 2010, 12:18

Wie lange dauert die Annahme einer ModUE?

Die melden sich schon. Wichtig - Doppelversand beachtet
(Fax/E-Mail + Einschreiber)?
Ist es sinnvoll bei Waldorf nachzufragen?
Nein!

VG Steffen

jeff
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#146 Beitrag von jeff » Donnerstag 25. November 2010, 12:41

Danke für die schneller Antwort.
Doppelversand wurde getätigt und laut der Webseite der Post wurde das Einschreiben am 9.11 zugestellt.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#147 Beitrag von Steffen » Donnerstag 25. November 2010, 12:58

Dann hast Du von deiner Seite aus, alles richtig gemacht.
Keine Sorge, die haben 3 Jahre Zeit und vergessen Dich schon nicht!
Es gibt Wichtigeres! Ab und zu in den Foren vorbei schauen, gut isses.

VG Steffen

Zonk0815
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#148 Beitrag von Zonk0815 » Donnerstag 25. November 2010, 14:00

Guten Tag zusammen,

ich habe da mal eine bzw. mehere Fragen zur UE bzw mod.UE. Der Vertrag ist ja für 30 Jahre.
Was passiert denn, wenn der RI fusioniert? Dann ist die Fimierung ja anders als in der UE angegeben.
Ist dann alles hinfällig?
Oder muß ich mich immer auf den aktuellsten Stand halten was mit dem RI passiert?

Danke für eventuelle Antorten und Gruß
Zonk0815

jeff
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#149 Beitrag von jeff » Donnerstag 25. November 2010, 16:38

zur Info:
Heute lag dann doch ein Brief von Waldorf im Briefkasten: ModUE angenommen, neue Zahlungsfrist gesetzt.
Der letzte Satz nach der "gerichtlichen Geltendmachung" lautet :
Weitere Mahnungen werden nicht erfolgen. (in fett)

Das ist schon ziemlich einschüchternd...

Feuerzauber
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#150 Beitrag von Feuerzauber » Donnerstag 25. November 2010, 17:08

Hallo zusammen,

auch ich habe Post bekommen, eine Abmahnung von den Waldorfs, ein Film soll angeblich von unserem DSL Anschluss hochgeladen worden sein.

Ich war auch am Anfang recht erschüttert, das so etwas einfach möglich ist, wirkliche Beweise sind bei solch einer Abmahnung ja nicht vorhanden. Das jeder Anschlussinhaber automatisch der Filesharer sein soll (und dafür haften soll) finde ich auch etwas suspeckt. Hier kam ich mir die ersten Tage vor wie in einem billigen Hollywood Streifen.

Aber tatsächlich scheint so etwas in Deutschland möglich zu sein und auch praktiziert zu werden. Aus Prinzip habe ich mir direkt einen (hier) empfohlenen Anwalt genommen, welcher eine mod UE erstellt hat, in dieser stehen nun auch gefühlte 58 weitere Werke, die von Waldorf gemolken werden. Wenn ich schon Geld verbrennen muss, dann gebe ich es den "besseren".

Auch hoffe ich damit für die Zukunft gerüstet zu sein, denn es werden sicherlich weitere Abmahnungen folgen, ich kann doch nicht beweisen wann ich welche IP Adresse an meinem Anschluss vor 3 Monaten hatte oder gar ob nicht zu dem Zeitpunkt jemand Fremdes Zugang zu meinem Netz hatte.

Als konsequenz habe ich mir einen neuen W-LAN Router zugelegt... mit derzeit aktueller WPA 2 Verschlüsseluung. Hm überlege gerade vielleicht auch ein Log einzurichten wann mir welche Adresse zugeteilt wurde...

Ach und Kinobesuche... mir ist die Lust vergangen, hiermit finanziere ich doch noch gewerbliche Abmahnfirmen, oder?

So harre ich der Dinge die da kommen mögen.

@ Jeff, dieses allerletzte Drohschreiben habe ich auch erhalten, Vorteil bei mir, ist, dass es über den Anwalt läuft, so habe ich eine Empfehlung und das ganze gefiltert...

Wir sind nicht allein :-)

Nö ich nicht

scmcduck
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#151 Beitrag von scmcduck » Freitag 26. November 2010, 10:03

So, nach über 2 Jahren Ruhe hat mein Anwalt nun auch wieder einen Bettelbrief von den Waldörfern erhalten, letzte Chance und so, die übliche Drohkulisse halt. Bemerkenswert ist, dass sie sogar ein Vordruck-Formular zur Ratenzahlung beigelegt haben (50 oder 100 EUR pro Monat).

Nö ich nicht

3r4zZ1n
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#152 Beitrag von 3r4zZ1n » Freitag 26. November 2010, 18:22

Danach bekommst du ein Schreiben mit dem Betreff: "Vorbereitung der Klageerhebeung" (habe ich jetzt bekommen) und laut einigen usern kommt danach "Klageerhebung abgeschlossen"

edit: Wie Klagefreudig ist Waldorf Frommer? Oder in welchen Fällen haben sie bislang wirklich geklagt?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#153 Beitrag von Steffen » Freitag 26. November 2010, 23:19

wenn man klagen wollte, klagt man auch ohne:
- klage vorbereitet,
- klage abgeschossen,
- klage wird der mandantschaft angeraten,
- klage, oder sie zahlen bis zum usw. usf. :lol:

die klagefreundlichkeit ist wie bei allen anderen kanzleien -
sehr gering!


vg steffen

JoernK
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#154 Beitrag von JoernK » Samstag 27. November 2010, 14:19

3r4zZ1n hat geschrieben:Danach bekommst du ein Schreiben mit dem Betreff: "Vorbereitung der Klageerhebeung" (habe ich jetzt bekommen) und laut einigen usern kommt danach "Klageerhebung abgeschlossen"
Das Schreiben habe ich heute auch bekommen. Die Penner wissen echt wie man einem das We ruiniert. Hab schon die Grippe und dann noch sowas. Lustig finde ich auch die neue Frist. Soll bis zum 02.12 zahlen, aber pfffffffff sag ich da nur!!!!! Nö ich nicht
Selbst meine Verlobte sagt wir warten auf das was da kommt, falls was kommt.
Aber zum Glück gibt es ja dieses Forum und dank dem Beitrag von Steffen mit
die klagefreundlichkeit ist wie bei allen anderen kanzleien -
sehr gering!
geht mir doch ein bisschen besser(wenn die Grippe nicht wäre)

gruß JoernK

Elizas Song
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#155 Beitrag von Elizas Song » Sonntag 28. November 2010, 09:42

darf ich fragen, wie euch das schreiben mit der vorbereitung zur klageerhebung erreichte? per einschreiben oder als normaler brief?

ich hab mich hier bereits im netzwelt forum dazu äußert und spekulationen führen da nun zu nichts. dennoch lässt es einem natürlich auch keine ruhe ;).

hier der netzwelt text:

"so nach längerer zeit gibts auch was neues von mir.

nachdem wir letztes jahr ne abmahnung von waldorf erhalten haben sowie wenige tage darauf eine von kenne und partner hinsichtlich digiprotect (die auch wenige tage darauf eine bestätigung der anerkennung der mod.ue schickten samt ratenzahlungsvorschlag) und anfang diesen jahres der "bettelbrief" von waldorf erfolgte, rief uns diese woche ein netter herr von waldorf an und bat um rückruf, weil der anschlussinhaber nicht zu sprechen war. er fragte nur nach jenem und weil er tatsächlich nicht zugegen war, gab er uns seine telefonnummer, samt uhrzeiten, wann sie zu erreichen sind und das aktenzeichen durch.

was mir nun aber mehr bauchschmerzen als dieser anruf bereitet ist die tatsache, dass heute morgen ein "gewöhnlicher brief" per einschreiben bei uns eintrudelte, den wir jedoch nicht entgegen nehmen konnten, da niemand zu hause war. ich rechne nun mal mit einem mahnbescheid oder einem gerichtsbescheid. denn die jeweiligen bettelbriefe hatten wir wie schon erwähnt erhalten. beide abmahnungen bezogen sich jeweils auf ein album (nochmal zur info, da meine letzten postings nun recht lange zurückliegen)."

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#156 Beitrag von Steffen » Sonntag 28. November 2010, 12:07

:al

Jeder Abgemahnte weiß (sollte es zumindest), gebe ich eine mod. UE ab und zahle nicht, besteht ein
Risiko - wenn auch gering -, dass ich verklagt werden kann auf die Forderungen aus der Abmahnung.
Aber, wie viele Abgemahnte werden denn letztendlich verklagt? Dieses Jahr so wenig wie nie zuvor.
Das hat aber meistens den einfachen Grund, dass zu viele zahlen.

Selbst wenn es zu einem Mahnbescheid kommt, kann man - selbst - Widerspruch (insgesamt) einlegen
(innerhalb 14 Tagen; befindet sich im Anhang des Schreibens). Andere Post wird vom zuständigen
Amtsgericht zugestellt. Darin befindet sich eine Verfügungsanordnung mir beinhalteter beglaubigter
Abschrift einer Klageschrift, in der man aufgefordert wird, innerhalb 14 Tage zu antworten (nur mit
Fachanwalt).

Ein Schreiben mit der “Ankündigung einer Klagevorbereitung“ kann per Postwurfsendung oder Einschreiber
kommen. Solange es von der abmahnenden Kanzlei kommt = egal!

Wenn der Abmahner klagt, kündigt er es doch nicht 10-Mal an. Aber er kann doch ankündigen, was er
möchte! Am Ende des Jahres wiederholt sich zum dritten Mal, die Prozedur: Ende der Verjährungsfrist.
Der 2007 abgemahnt wurde, feiert am 31.12.2010/24:00 Uhr das Ende der Verjährung. Sicherlich wird man
jetzt noch eine Drohkulisse aufbauen, kann Mahnbescheide versenden (ca. 6 Monate Verlängerung der
Verjährung), man wird anwaltliche Post versenden oder klagen. Man kann auch vor die Haustür gehen
und eine Dachschindel löst sich und fällt einen aufs Haupt.

Wie leicht, ach,
gerät man doch zwischen die eine Angst,
dass etwas passieren könnte,
und die andere Angst,
dass es nicht passieren könnte.

Kurt Marti (*1921), schweizer. Pfarrer u. Schriftsteller

Der Abgemahnte sollte:
  • 1. Mod. UE (Link: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.) abgeben

    Versand:
  • 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
  • 1-mal per Einschreiben (mit Einwurf oder Rückschein)
  • 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und
    Versand beeiden kann.
........................................................................................................
  • 2. Nichtzahlen

    Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • vom Gericht:
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen.

........................................................................................................

  • 3. Akteneinsicht
  • Abmahnkanzlei anrufen oder anschreiben, damit sie das Aktenzeichen für den jeweiligen LG Beschluss
    zur Herausgabe von Verkehrsdaten nach § 101 IX UrhG mitteilen.
    Wenn nicht im Abmahnschreiben thematisiert.

    Hinweis
    Keine Angaben zum Sachverhalt. Es werden nur Abmahndatum und Aktenzeichen mitgeteilt.
....................................................
  • 3.1. Akteneinsicht durch Privatpersonen nur nach Absprache mit und auf der Geschäftsstelle des
    jeweiligen Landgericht.
  • Geschäftsstelle des jeweiligen LG anschreiben.
  • Mustertext:
    Max Mustermann, Musterweg 04, 98987 Musterstadt
    Landgericht <Name>
    <Straße Nr.>
    <PLZ Ort>
    Fax: <Nummer>


    Akteneinsicht gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit stelle ich, <Vor- Zuname>, ohne anwaltliche Vertretung gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO
    Akteneinsicht in die Beschlussakte (§ 101 Abs. 9 UrhG) vom <Datum>, Aktenzeichen <Nummer>. Mein Abmahnschreiben
    lege ich als Kopie anbei.

    Ich erbitte um Übersendung von Kopien, was folgt
    1. Antragsschrift
    2. Unterlagen zur Glaubhaftmachung mit Ausnahme der ermittelten IP - Adressen, die dem Antragsteller nicht
    zugeordnet wurden
    3. Beschluss im Volltext
    4. Zustellungsurkunden.

    Bitte kopieren Sie nur den vorbenannten Inhalt sowie beachten Sie eine Kostenobergrenze von 35,00 €.


    <Ort>, den <Datum>

    Mit freundlichen Grüßen


    ____________________________________
    (rechtsverbindliche Unterschrift)



    Anlage
    Kopie Abmahnung Aktenzeichen <Nummer>
....................................................
  • 3.2. Aktenübersendung nur an einen - durch Sie - bevollmächtigten Rechtsanwalt (Kosten der Beauftragung
    ca. 60,- €).

........................................................................................................

  • 4. Man kontrolliert nach dieser Vorlage,

    Link: Aktuell AW3Page
    ob die jeweilige Log-Firma ordentlich gearbeitet hat.

    Hash Control:
    ed2K: Ed2k.Shortypower
    Torrent: Torrentz.com

    (a) Wenn nicht, wird Strafanzeige erstattet und Beschwerde gegen den Auskunftsbeschluss eingereicht.
    (b) Wenn, dann gilt: Aussitzen

VG Steffen

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#157 Beitrag von Steffen » Sonntag 28. November 2010, 16:55

Massenklagewellen oder nicht,
das ist hier die Frage!



Sonntag, den 28.11.2010

In letzter Zeit wurde, von wem auch immer, proklamiert, dass insbesondere dieser Abmahner riesige Klagen- und Mahnbescheids-Tsunamis
lostritt.

Klagen gab es, gibt es und wird es immer geben.


Wer sich für die Vorgehensweise: “mod. UE + nicht zahlen + Akteneinsicht am LG“ entscheidet, entscheidet sich auch gleichzeitig für
das Risiko, auf die Kosten der Abmahnung verklagt zu werden.

Besonders dieses Jahr ist aber das Jahr mit der geringsten Klagefreundlichkeit. Natürlich gibt es jetzt eine Besonderheit. Diejenigen
die 2007 abgemahnt wurden, können am 31.12.2010/24:00 Uhr, nicht nur aufs Neue Jahr langsam anstoßen, sondern auch auf das Ende ihrer
dreijährigen Verjährungsfrist. Gerade die Bedeutung dieses Datum ist auch der Gegenseite bekannt. Man ist gezwungen zu handeln, um
noch einige zum Zahlen zu bewegen.

Zielgerichtete Fehlinformationen werden gern von Kindern aufgenommen und als Panikmache verkauft. Sicherlich gibt es Klage- und
Mahnverfahren - aber keine Tsunamis!



Ich werde meinen Standpunkt einmal darlegen.

Wenn ich abgemahnt wäre, sagen wir einmal zum Beispiel für einen Film, Forderungen

AG 506,-
SE 350,-
______________
Gesamt 856,-

Gebe ich eine mod. UE ab, entscheide mich für das Nichtzahlen und beantrage Akteneinsicht am LG (§ 101 Abs. 9 UrhG).

In meiner dreijährigen Verjährungsfrist, werde ich 1-3 Schreiben des Abmahners bekommen, Anrufe erhalten (auf alles beide, ich nicht
reagiere) und mit viel Nerven ist es dann ausgestanden. Natürlich kann man auch einen Mahnbescheid erhalten (Verlängerung der Verjährung
a. 6 Monate) - wo ich selbst widersprechen kann, insgesamt. Natürlich kann ich auch verklagt werden - das ist eben das Risiko!

Kommt es zu einer Klage, steht schon fast fest:

1. Gerichtsstand München
2. der Abmahner hat personell die Möglichkeiten
3. Klagewert (ca.)

AG 1,3 GG Streitwert 10.000,-: 651,80
SE: 350,00
________________________________
Gesamt: 1.001.80


Im schlimmsten Fall, im Verlierfall

Streitwert: 1.001,80
eigener Anwalt: 211,-
fremder Anwalt: 277,-
Gerichtskosten: 165,-
______________________________________________________

Gesamt: 1.654,80 (ohne Zeugen, Reisekosten, Gutachten)
======================================================

Aber wie ist es denn wirklich? Man kann sofort anerkennen, sich vor der Hautverhandlung vergleichen oder sogar gewinnen. Der Regelfall,
wenn man nicht gerade gesteht oder sich allein vertritt, werden meist nur die anwaltlichen Gebühren zugestanden, der Schadensersatz
nicht.Im Vergleichsfall werden auch meistens die Kosten des Rechtsstreites aufgeteilt (60-40; 50-50 usw.) usw. usf.

Sicherlich reagieren die Meisten erst einmal mit dem Ruf nach einem Sauerstoffzelt, wenn sie lesen: Klagen. Wenn der Abmahner klagen
will, fragt er aber nicht 10-Mal nach, sondern klagt. Mal sollte hier erst einmal Vorsicht walten lassen. Die Gegenseite verbreitet
immer ganz schnell die Infos von vermeintlichen Klagewellen. Leider gibt es immer ein paar Wichtigtuer, die mit in dieses Horn blasen.

Wenn es andere Informationen sich ergeben, sind diese sowieso in dem Forum hier ersichtlich. Solange nur Post nur vom Abmahner kommt
= keine Gefahr.

VG Steffen

Xany
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#158 Beitrag von Xany » Sonntag 28. November 2010, 18:48

Ich habe eine kurze Frage, wie verhält sich denn das folgende gegenüber einer mod. UE? Was ist sicherer?

Hiermit versichere ich, dass ich zum fraglichen Zeitpunkt weder in noch in der Nähe meiner Wohnung war. Des Weiteren versichere ich, dass mein Wlan mit dem höchst möglichen Verschlüsselungscode gesichert war. Daher werde ich Ihnen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz 100,00 € überweisen und betrachte diese Angelegenheit damit für erledigt. Sollten Sie anderer Auffassung sein, so bitte ich um eine entsprechende Stellungnahme.

Also 100€ zahlen und hoffen dass ruhe ist. Oder hat das den gleichen effekt wie eine mod. UE? Nur man ist 100 euro los? Sind die chancen damit besser? Schlechter? Wird man danach anders belangt?

Danke :/

*verzweifelt*

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#159 Beitrag von Steffen » Sonntag 28. November 2010, 19:13

Hiermit versichere ich, dass ich zum fraglichen Zeitpunkt weder in noch in der Nähe meiner Wohnung war. Des Weiteren versichere ich, dass mein Wlan mit dem höchst möglichen Verschlüsselungscode gesichert war. Daher werde ich Ihnen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz 100,00 € überweisen und betrachte diese Angelegenheit damit für erledigt. Sollten Sie anderer Auffassung sein, so bitte ich um eine entsprechende Stellungnahme.

Also 100€ zahlen und hoffen dass ruhe ist. Oder hat das den gleichen effekt wie eine mod. UE? Nur man ist 100 euro los? Sind die chancen damit besser? Schlechter? Wird man danach anders belangt?
Die Kanzlei vergleicht sich nicht unter 500,- €.
Die 100,- €-Strategie (ohne Anwalt) wird deshalb nach Hinten losgehen. Außerdem legt man
jetzt schon, seine ganze Strategie offen.
Schweigende Verteidigung: Mod. UE - gut isses. Kein Zusatzschreiben oder etwas anderes.
VG Steffen

Xany
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#160 Beitrag von Xany » Sonntag 28. November 2010, 22:18

Gilt das generell für alle Kanzlein oder speziell für Waldorf?

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