Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3301 Beitrag von Steffen » Mittwoch 23. Oktober 2013, 11:10

[quoteemJippi]Und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Egal ob man es nun war, nicht war oder falsch beschuldigt wird. Zahlen darf man in dem Fall immer. Egal für welche Seite, es ist ein lukratives Geschäft.[/quoteem]

Natürlich, aber auch Bäcker verdienen an der Not der hungernden Bevölkerung und noch schlimmer diese skrupellosen Kids, die Gebäck mit der Mum backen und dann für die Schule verkaufen, wollen letztendlich auch nur Dein Geld. Obwohl Du Hunger hast ...
... das wäre doch eine schiefe Diskussion, die niemand mit mir teilen würde, obwohl nicht anderes. In einem Zivilverfahren kostet eine Anwalt Geld und darauf bleibt man auch beim Obsiegen sitzen, außer, man holt sich bei einer unberechtigten Abmahnung die RA-Gebühren per SE wieder, wobei man dann wieder auf seine Anwaltskosten sitzen bleibt. So ist es nun einmal.

In der letzten Zeit konnte ich mit einigen München-Beklagten telefonisch unterhalten. Alle hatte auf mich einen nüchternen und sachlichen Eindruck gemacht. Aber es war jedes mal heraus zuhören:
  • - viele Klageverfahren
    - viele Erscheinen nicht (Versäumnis)
    - viel vertreten sich selbst (ohne Anwalt) - meist richterlicher Vergleich
    - Anwälte kommen ohne Mandanten - müssen wegen jeder Entscheidung nach Hause telefonieren
    - Anwälte kommen ohne Handwerkszeug im Gepäck (natürlich auch Umgedreht) usw.
    - Urteil am Fließband, sobald man in Richtung Anzweiflung Logfirma geht oder sich nicht erinnern kann, was man zum Log machte - Gutachten oder Vergleich

Es wird durch diesen Klagdruck aber deutlich, man kann in München gewinnen in der Kombination:
  • => Abgemahnter/Beklagter der den Anwalt beweismäßig füttert und Rückgrat
    => Anwalt mit Handwerkszeug und Biss
Natürlich ist die allgemeine Forenempfehlung ausgerichtet auf einer ersten Reaktion ohne Anwalt + mod. UE + Nichtzahlen. Aber hier hört man auf, das Kleingedruckte zu lesen, denn auch auf Akteneinsicht, Ursachenforschung, Sammlung von eigen Beweisen, was ihm zum Vorteil gereicht und seinen Anspruch stützt oder den gegnerischen Anspruch hindert (Prinzip des Zivilrechts) wie Belege, Screens, Zeugen, Delta-Theorie usw.

Und jetzt müsste man Unhöflich sein, ich bis es einfach (wie immer) und fragen: @Jippi, was passierte bei Dir nach dem vorbenannten Punkt: Nichtzahlen? In der Regel kommt jetzt ... dezent ausgedrückt, nicht sehr viel. Warum nur?

VG Steffen

Jippi
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3302 Beitrag von Jippi » Mittwoch 23. Oktober 2013, 12:42

Nicht viel stimmt nicht. Ich habe bzw. bin dabei meine Hausaufgaben zu machen und diese auch schön zu sammeln.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3303 Beitrag von Steffen » Mittwoch 23. Oktober 2013, 13:16

Das hört bzw. liest man gern!

VG Steffen

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3304 Beitrag von Steffen » Donnerstag 24. Oktober 2013, 00:44

Waldorf Frommers Neue unter der AW3P-Lupe


Bild


AW3P hat Waldorf Frommer‘s neues Abmahnschreiben unter den Gesichtspunkten des Gesetzes
gegen unseriöse Geschäftspraktiken unter die Lupe genommen, diese aus laienhafter und
nichtjuristischer Sicht nach § 97a Abs. 2 UrhG
(...) (2) Die Abmahnung hat in klarer und verständlicher Weise
1. Name oder Firma des Verletzten anzugeben, wenn der Verletzte nicht selbst, sondern ein
Vertreter abmahnt,
2. die Rechtsverletzung genau zu bezeichnen,
3. geltend gemachte Zahlungsansprüche als Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche
aufzuschlüsseln und
4. wenn darin eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung enthalten ist,
anzugeben, inwieweit die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte
Rechtsverletzung hinausgeht. (...)
beurteilt, sowie mit einem Abmahnschreiben des Monats Mai 2013 vergleichen. Im
vorliegenden Fall handelt es sich um eine Abmahnung, versendet nach dem Inkrafttreten des
Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken (09.10.2013), von 2 Folgen einer TV-Folge. Was
wie immer bei Waldorf Frommer sofort ins Auge sticht, viele, sehr viele Seiten bedrucktes
Papier, sowie ist es gelungen, altbewährte Textbausteine “einen neuen Anstrich“ zu
verpassen.

Alt
  • Seiten 1-5: Vorwurf, Sachverhalt
    Seite 6: UVE
    Seite 7: Ermittlungsdatensatz
    Seiten 8-10: Auszug LG Beschluss § 101 Abs. 9 UrhG
    Seite 11: Überweisung/Zahlschein
Neu
  • Seiten 1-7: Vorwurf, Sachverhalt
    Seite 8: UVE
    Seite 9: Ermittlungsdatensatz
    Seiten 10-12: Auszug LG Beschluss § 101 Abs. 9 UrhG
    Seite 13: Überweisung/Zahlschein

Geltend gemachte Ansprüche
  • 1. Unterlassung
    2. Schadensersatz
    3. Aufwendungsersatz



zu 1.) Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (kurz: UE)


Die Neue ist sogar eine Idee minimalistischer, als die Alte.

Alte UE
(...) es ab sofort zu unterlassen,
(...)
oder Teile daraus öffentlich zu machen bzw. öffentlich zugänglich machen zu lassen,
insbesondere über sog. Tauschbörsen im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten.
(...)

Neue UE
(...)
es ab sofort zu unterlassen, die Werke
(...)
(...) oder Teile daraus über sog. Tauschbörsen im Internet zum elektronischen Abruf
bereitzuhalten. (...)
Das Vertragsstrafeversprechen ist nach dem “neuen Hamburger Brauch“ formuliert.

Hinweis:
  • 1. Hände weg von der Originalen UE! Hier handelt es sich aber wieder um eine UE die nur
    auf die Täterschaft abstellt.
    2. Es ist weiterhin die Abgabe einer modifizierten Unterlassungs- und
    Verpflichtungserklärung (mod. UE) ratsam.


zu 2.) Schadensersatz

Der pauschale Schadensersatz wird nach Lizenzanalogie für hier vorliegenden 2 Serien der
TV-Folge, Staffel-xyz mit gesamt 600,00 EUR angegeben.



zu 3.) Ersatz der Rechtsverfolgungskosten (Aufwendungsersatz)

Anfänglich die Erläuterungen zum § 97a UrhG, einmal Abs. 3 S. 2 - 1.000,00 EUR und
andermal auf die mögliche Auffassung der Unbilligkeit Abs. 3 S. 4 sowie resultierender
Aufhebung des Abs. 3 S. 2. Das bedeutet, nur bei einer -außergerichtlichen-
Streitbeilegung, wird sich nicht auf die Unbilligkeit berufen! Dieser
Aufwendungsersatzanspruch wird deshal explizite nur auf Außergerichtlich thematisiert.

Hier vorliegend für 2 Serien einer TV-Folge, Staffel-xyz:

Gegenstandswert für den Unterlassungsanspruch EUR 1.000,00
Gegenstandswert für den Schadensersatzanspruch EUR 600,00
_________________________________________________________
Gegenstandswert für den Aufwendungsersatzanspruch EUR 1.600,00


1,3 GG 2300 VV RVG EUR 195,00
Auslagenpauschale (Nr. 7002 VV RVG) EUR 20,00
__________________________________________
Summe EUR 215,00

Zahlungshöhe:
Schadensersatz EUR 600,00
Aufwendungsersatz EUR 215,00
_____________________________
Gesamt EUR 815,00


Fristen
1. Eingang der Unterlassungserklärung
2. Zahlungsfrist

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::




Fazit

Rechtsanwalt Malte Dedden auf Conle§i

(...) Als Zwischenergebnis bleibt festzuhalten, dass Anwaltskosten von 124,00 EUR
gesetzeskonform sind. Waldorf Frommer machen hingegen 215,00 EUR geltend, also 195,00 EUR
aus einem Gegenstandswert von 1.600,00 EUR zzgl. 20,00 EUR Auslagenpauschale.
Soweit diese höheren Kosten darauf gestützt werden, dass die 1.000,00 EUR um einen
angeblich geschuldeten Schadensersatz erhöht werden, begegnet dies erheblichen Zweifeln:
zum einen sieht § 97a UrhG keinen Aufschlag dieser Art vor, sondern will die Kosten für
die Abmahnung insgesamt begrenzen, zum anderen sind diese Mehrkosten nicht von jedem
Abgemahnten zu tragen, sondern nur von denjenigen, die als Täter haften. Besteht nur eine
Störerhaftung (weil ein Dritter den Verstoß über einen nicht ausreichend gesicherten
begangen hat), sind Anwaltskosten für die Geltendmachung von Schadensersatz nicht
geschuldet. (...)





Bekannte Einzelfälle:

Film

- 215 EUR - anwaltliche Gebühren (1,3 GG 2300 VV RVG + AP 7200 VV RVG (20,00 €))
- 600 EUR - Schadensersatz
______________________________________________________________________
Gesamt: 815,00 EUR
==================


Gegenstandswert = 1.600 EUR:
- 1.000 EUR - § 97a Abs. 3 UrhG (Unterlassung)
- 600 EUR - SE
_______________________________________
Gesamt: 1.600 EUR
==================




TV Serien


1 Folge

- 169,50 EUR - AG (1,3 GG 2300 VV RVG + AP 7200 VV RVG (20,00 €))
- 350,00 EUR - SE
_________________________________________________________
Gesamt: 519,50 EUR
=================


Gegenstandswert = 1.350 EUR:
- 1.000 EUR - § 97a Abs. 3 UrhG (Unterlassung)
- 350,00 EUR - SE
_______________________________________
Gesamt: 1.350 EUR
=================



2 Folgen

- 215,00 EUR - AG (1,3 GG 2300 VV RVG + AP 7200 VV RVG (20,00 €))
- 600,00 EUR - SE
________________________________________________________
Gesamt: 815,00 EUR
==================


Gegenstandswert = 1.750 EUR:
- 1.000,00 EUR - § 97a Abs. 3 UrhG (Unterlassung)
- 600,00 EUR - SE
_________________________________________
Gesamt: 1.600,00 EUR
====================



3 Folgen

- 215,00 EUR - AG (1,3 GG 2300 VV RVG + AP 7200 VV RVG (20,00 €))
- 750,00 EUR - SE
_________________________________________________________
Gesamt: 965,00 EUR
==================


Gegenstandswert = 1.750 EUR:
- 1.000 EUR - § 97a Abs. 3 UrhG (Unterlassung)
- 750 EUR - SE
_______________________________________
Gesamt: 1.750 EUR

muensteraner
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3305 Beitrag von muensteraner » Donnerstag 24. Oktober 2013, 15:02

Ich finde den Mengenrabatt lustig. Wenn man nur eine Folge geladen hat muss man 350 SE bezahlen, bei 2 noch 300 Euro pro Folge und bei 3 nur noch 250 pro Folge. Wo steckt da der Sinn ? Das kann doch nur daran liegen, dass über den Schadensersatz der verringerte Aufwendungsersatz ausgeglichen werden soll.

miketheboy1
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3306 Beitrag von miketheboy1 » Donnerstag 24. Oktober 2013, 18:34

So Leute Expertenhilfe ist gefragt:
Ich muss einen Schadensersatz in Höhe von 450 Euro und die Rechtsanwaltkosten in Höhe von 578 Euro bezahlen. Insgesamt summiert sich das Ganze auf 1028 Euro.
Meine erste Frage nun: sind die 1028 Euro der Streitwert?
Die zweite und letzte Frage: wenn es zur Klage (in München) kommt und der Richter das neue Gesetz anwendet, wie hoch wären die Kosten für mich wenn ich verliere (wenn ich keinen Anwalt in Anspruch nehme)?

Ich wäre sehr dankbar wenn jemand auf meine Fragen eingehen würde!

Schöne Grüße,
Mike

AbduL03
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3307 Beitrag von AbduL03 » Donnerstag 24. Oktober 2013, 18:37

miketheboy1 hat geschrieben:Ich muss einen Schadensersatz in Höhe von 450 Euro und die Rechtsanwaltkosten in Höhe von 578 Euro bezahlen. Insgesamt summiert sich das Ganze auf 1028 Euro.
Meine erste Frage nun: sind die 1028 Euro der Streitwert?
Nein. Der Streitwert steht in der Abmahnung drin. Musst mal genauer schauen auf den anderen Blättern, als nur auf die erste Seite. Das ist der geforderte Betrag und wird vom Streitwert ausgerechnet.

miketheboy1
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3308 Beitrag von miketheboy1 » Donnerstag 24. Oktober 2013, 18:42

Gegenstandswert 10.000. Was zum Teufel?
Wenn dieser so hoch ist, kann mir jemand die zweite Frage beantworten ? (wenn es zur Klage (in München) kommt und der Richter das neue Gesetz anwendet, wie hoch wären die Kosten für mich wenn ich verliere (wenn ich keinen Anwalt in Anspruch nehme)


Danke!

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3309 Beitrag von Alter Sack » Donnerstag 24. Oktober 2013, 18:49

Wieso wollen die Leute eigentlich alle nach München vor Gericht reisen?

miketheboy1
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3310 Beitrag von miketheboy1 » Donnerstag 24. Oktober 2013, 18:50

Ich wohne in München :D... deswegen dachte ich, dass es vllt wichtig ist das auch anzugeben.

muensteraner
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3311 Beitrag von muensteraner » Donnerstag 24. Oktober 2013, 18:51

Wie teuer das kommen kann ? Schwer zu sagen. Zu dem Schadensersatz den die einklagen kommen noch Gerichtskosten und die Kosten von WF. Wenn wirklich eine Klage kommt, solltest du einen Anwalt nehmen. Ohne Anwalt kannst du eigentlich sicher davon ausgehen, dass du gegen die verlierst. Ist die Frage, ob die bei dir noch Klage einreichen. Es gibt Gerüchte, dass die vorm 9.10 noch tausend Klagen in München eingereicht habe. Was heißt, dass die bis ins nächste Jahr mit Klagen ausgelastet sind.

VG

AbduL03
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3312 Beitrag von AbduL03 » Donnerstag 24. Oktober 2013, 18:56

muensteraner hat geschrieben:Es gibt Gerüchte, dass die vorm 9.10 noch mehrere tausend Klagen in München eingereicht habe. Was heißt, dass die bis ins nächste Jahr mit Klagen ausgelastet sind.
Welche Jahrgänge haben sie verklagt ? Hast du da eine Angabe oder Vermutung ? Würde mich interessieren, da ich 2013er bin und vielleicht auch eventuell zu denen gehöre.

muensteraner
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3313 Beitrag von muensteraner » Donnerstag 24. Oktober 2013, 18:57

ka. Aber ich denke erst mal 2010er. Mit den 2013ern haben sie ja noch ein paar Jahre Zeit :lol: So schnell braucht man eigentlich nicht mit Klage rechnen.

AbduL03
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3314 Beitrag von AbduL03 » Donnerstag 24. Oktober 2013, 18:59

Jo denke ich auch. Danke

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3315 Beitrag von Alter Sack » Donnerstag 24. Oktober 2013, 19:01

Da hast du dann ja wirklich die Arschkarte gezogen! Wie sich die Sache kostenmäßig entwickelt, wird im Augenblick wohl noch niemand so recht sagen können. Weiss auch keiner, ob die "Deckelungsregel" überhaupt auf Altfälle angewandt wird. Gab zwar schon Andeutungen in der Richtung, von wegen Streitwert auch bei Altfällen 1000,- Euro. http://www.ra-dr-graf.de/blog/2013/08/2 ... 00000-eur/" onclick="window.open(this.href); return false; Aber letztlich werden das wohl erst die nächsten Monate mit eventuellen Urteilen zeigen. Ist zur Zeit alles recht ungewiss. Auf Gerüchte würde ich auf alle Fälle nicht hören, wenn ich mich zu entscheiden hätte.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3316 Beitrag von muensteraner » Donnerstag 24. Oktober 2013, 19:09

Stimmt. Mir hat das auch nur jemand per PN geschrieben. Deshalb habe ich auch nur von Gerücht gesprochen. Ob er es letztlich zur Klage kommen lässt muss er entscheiden. Bei Erhalt des MB kann er immer noch die Notbremse ziehen und sich vergleichem.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3317 Beitrag von miketheboy1 » Donnerstag 24. Oktober 2013, 19:10

Ja danke für die Antwort, aber meine Frage war:
Wenn ich den Prozess VERLIERE und dieser Streitwert auf 1000 Euro tatsächlich gedeckelt wird. Was muss ich insgesamt zahlen (denn darum gehts doch bei jedem von euch?!!!!)?

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3318 Beitrag von muensteraner » Donnerstag 24. Oktober 2013, 19:12

wie sollen wir dir hier sagen, wie teuer es letztendlich wird. Höchstwahrscheinlich teurer wie ein frühzeitiger Vergleich. Wenn du wenig oder kein Einkommen hast, kannst du bei deinem Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Dann kostet dich der Anwalt 10 Euro. Der kann dir das dann genauer sagen.
Ich verstehe auch nicht, warum du wissen möchtest wie teuer es wird wenn du verliert. Man sollte eine Klage nur durchziehen, wenn man Aussicht auf Erfolg hat. Entweder du hast eine vernünftige Verteidigungsstrategie und Entlastungsmaterial oder du vergleichst dich ALLERSPÄTESTENS wenn die Klage im Briefkasten liegt. Darauf zu hoffen, dass eine Verurteilung billiger wird als ein Vergleich ist eine Kamikazeaktion.
Aber wie gesagt, da kann dich ein Anwalt besser beraten.
VG

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3319 Beitrag von miketheboy1 » Donnerstag 24. Oktober 2013, 19:34

Wenn ich genau wüsste wie hoch diese Kosten sein könnten, dann könnte ich einen Vergleich ziehen und mich entsprechend entscheiden.
Wenn ich wüsste, dass z.B. die Gesamtkosten 5000 Euro hoch sind wenn es zur Klage kommen würde, dann würde ich natürlich die 1028 bezahlen und gut ist.
Aber wenn die Gesamtkosten 1500 hoch wären, dann geht man das Risiko der Verjährung doch ein...

Ich hoffe es gibt jemanden, der meine Logik nachvollziehen kann...

LG

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3320 Beitrag von muensteraner » Donnerstag 24. Oktober 2013, 19:43

ist schon klar. :lol: 5000 Euro werden es nicht sein. WF ist nicht Rasch :evil: . Aber dein Ansatz ist falsch. Erstens kannst du bei Vergleich die 1028 Euro herunterhandeln. Das heißt es sind dann noch irgendwo zwischen 700 und 800 Euro maximal. Und nochmal. Eine verlorene Klage wird mit Sicherheit teurer wie ein Vergleich. Also, wenn du ohne Anwalt die Klage durchziehen willst, dann kannst du davon ausgehen , dass du gegen WF verlierst (Steffen hat da mehr Informationen was in München im mom abgeht, wie viel ohne anwalt Klagen gewinnen) . Und dann wird es mit Sicherheit teurer wie 700 oder 800 Euro, je nach deiner wirtschaftlichen Situation auch weniger. Also wenn Klage kommt, entweder Anwalt beauftragen oder versuchen schnell selbst einen Vergleich auszuhandeln ( wobei ein Anwalt auch besser sein kann). Eine Klage ohne Entlastendes auf der Hand zu haben durchzuziehen OHNE Anwalt ist Kamikaze.

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