Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

Antworten
Nachricht
Autor
blackhawk01
Beiträge: 15
Registriert: Samstag 13. November 2010, 15:48

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#81 Beitrag von blackhawk01 » Samstag 13. November 2010, 21:21

[quoteemSteffen]Ich betone zum 1000. Mal, wenn man nicht zu Hause ist fordern Richter:
1. Geräte (PC, Router, Modem) mit der man Verbindung zum INet herstellt - aus;
2. Geräte mit der man Verbindung zum INet herstellt, werden vom Strom (kein Standby) genommen;
3. Zeugen (nicht nur der AI);
4. Belege (Rechnung, Tickets, Auszug Stempelkarte usw.).[/quoteem]

Das wäre mal wieder typisch Richter, der mit der Entwicklung nicht mitkommt. Er verbietet quasi damit, sofern jemand VDSL hat und darüber fernsehen schaut, dat Ding anzulassen und aufzunehmen. Dann sollte die Telekom mal in Ihren Prospekten hinweisen, wenn Sie im Urlaub sind, bitte alles vom Strom nehmen Aufnahmen sind dann nicht mehr möglich. Sonst könnten Sie wegen Filesharing abgemahnt werden.

carlton681ao
Beiträge: 1
Registriert: Sonntag 8. März 2009, 23:43

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#82 Beitrag von carlton681ao » Sonntag 14. November 2010, 00:05

Moin,

ich habe vor etwa 2 Wochen eine Abmahnung von U+C für DigiProtect bekommen. Obwohl ich mir 100% sicher bin dass ich das abgemahnte Werk nie heruntergeladen habe schickte ich eine modifizierte UE.
Heute bekomme ich schon wieder eine Abmahnung von U+C für DigiProtect wegen eines anderen Hoppelfilms den ich auch ganz sicher nicht geladen habe.

Ist die Fehlerquote bei U+C so hoch?

Theoretisch wäre es ja möglich dass jemand mein Wlan geknackt haben könnte. Praktisch kann ich das ausschließen. Ich sehe mir hin und wieder an welche Geräte mit dem Router verbunden sind, nichts was da nicht sein sollte. Ist auch kaum zu erwarten da mein Wlan per WPA verschlüsselt ist. Das Passwort ist per Wörterbuch nicht zu erraten.

Leide ich jetzt unter 'Schlafsaugen' oder macht U+C und deren Loggingpartner massenhaft Fehler? Ach ja, mit 'Outlander' hat das bei mir nichts zu tun, mir werden zwei Hoppelfilme vorgeworfen.

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#83 Beitrag von Steffen » Sonntag 14. November 2010, 00:20

[quoteemblackhawk01]Das wäre mal wieder typisch Richter, der mit der Entwicklung nicht mitkommt. Er verbietet quasi damit, sofern jemand
VDSL hat und darüber fernsehen schaut, dat Ding anzulassen und aufzunehmen. Dann sollte die Telekom mal in Ihren
Prospekten hinweisen, wenn Sie im Urlaub sind, bitte alles vom Strom nehmen Aufnahmen sind dann nicht mehr möglich.
Sonst könnten Sie wegen Filesharing abgemahnt werden.[/quoteem]

Ich kann nur darauf hinweisen, was Richter fordern, wie der Anschlussinhaber seinen Internetzugang zumutbar abzusichern
hat. Ob es mir dabei gefällt, wer immer keine Ahnung hat oder ob dabei irgendetwas unsinnig, ist uninteressant.


Was verlangen Richter vom Anschlussinhaber?

1. Teilen sich mehrere Benutzer einen Internetanschluss müssen für jeden Benutzer ein eigenes Benutzerkonto eingerichtet
sein mit eigener Log-in-Kennung (Passwort). Die Rechte sind dabei einzuschränken.

2. Installation von Sicherheitssoftware wie Firewall + Antivirus. Dabei ist diese ständig durch Updates zu aktualisieren sowie
sind die gängigen P2P-Ports zu sperren.

3. Ein Mac-Filter ist einzurichten (hier informieren Sie sich im Handbuch des Routers oder Anleitung zur Firewall).

4. Der Internetanschluss darf nicht, fremden Dritten (Bekannten, Freunden, Nachbarn, Mieter) zur Verfügung gestellt werden.
Zugangsdaten des Internetzugangs sowie Passwörter WLAN-Router oder Verschlüsselungssystem (WEP, WPA, WPA2 usw.)
dürfen nicht ausgehändigt werden.

5. Der WLAN-Router muss mit einem Verschlüsselungssystem abgesichert werden, wie z.B. WEP, WPA, WPA 2 (je höher,
desto besser).
Höherer Schutz wir erzielt durch eine Kombination von verschiedenen Sicherungsmethoden, wie z.B. Passwortschutz des
Routers + MAC-Filter + Verschlüsselung (WEP, WPA oder WPA 2).

6. Sichere kryptographische Passwörter

Das voreingestellte Passwort des Herstellers (Werkseinstellung) - ist absolut unsicher und grundsätzlich - sofort - zu wechseln!

Passwörter sollten sicher sein (Geburtsdatum oder 0815 sind unsicher) und aus einer zufälligen Reihenfolge von Zahlen,
Buchstaben, die sich zusätzlich noch in Groß- und Kleinbuchstaben abwechseln und Sonderzeichen bestehen und periodisch
zu wechseln.

z.B. 32 Zeichen WPA2 Schlüssel:
l$Yhy:6Gzr2P52XR,uAA6FrBwxAYpd4G7UL6/aub1rN3EpSXR29QhzGB0G5pCtZ

7. Schalten Sie Ihre Gerätschaften zur Herstellung einer Internetzugangsverbindung bei längerer Abwesenheit aus

Wichtig!

Trennung vom Strom.

8. Regelmäßige Belehrungen, Kontrollen und gegebenenfalls Sanktionen (schriftlicher Nachweis)?
Prüfung und Kontrolle der den Internetanschluss ausgehenden Handlungen (altersgemäß) im eigenen Haushalt, mit notfalls
Unterbindung von Rechtsverstößen. Instruktionspflicht, dass mit dem Anschluss keine Urheberrechtsverletzungen zu begehen
sind (bei Erwachsenen schriftlich). Regelmäßige Belehrungen und Schulungen (schriftlich) zur Sensibilisierung der Nutzer.

9. Ist der Anschlussinhaber nicht selbst dazu in der Lage, hat er sich entgeltliche technische Hilfe zu holen.

Wir hatten dieses Jahr einen Gerichtsfall, in dem der Beklagte ein Media-Paket hatte, wo der Internetanschluss ständig online
gewesen ist, zum Empfang von TV, Radio, Telefon usw. Das AG München hätte für die Einschätzung, ob es so sein muss,
ein Gutachter der Telekom für EUR 5.000,- bestellt + EUR 5.000,- für ein Gutachter zur Software der Log-Firma.
Der Beklagte hat es abgelehnt und sich verglichen.

VG Steffen

Moriuntur
Beiträge: 39
Registriert: Samstag 13. November 2010, 12:55

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#84 Beitrag von Moriuntur » Sonntag 14. November 2010, 03:01

Ich glaube Deine Worte zweifelt - glaube ich - keiner an, Steffen. :)
Unpraktikabel ist es dennoch. Und das in Frage stellen bzw Diskutieren solcher Passagen richtet sich nicht gegen Dich sondern gegen den sachlichen Inhalt.

Also bitte nicht als Angriff sehen - ok?

Abgemahnt2010
Beiträge: 3
Registriert: Sonntag 14. November 2010, 03:33

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#85 Beitrag von Abgemahnt2010 » Sonntag 14. November 2010, 03:56

Das wäre mal wieder typisch Richter, der mit der Entwicklung nicht mitkommt. Er verbietet quasi damit, sofern jemand VDSL hat und darüber fernsehen schaut, dat Ding anzulassen und aufzunehmen. Dann sollte die Telekom mal in Ihren Prospekten hinweisen, wenn Sie im Urlaub sind, bitte alles vom Strom nehmen Aufnahmen sind dann nicht mehr möglich. Sonst könnten Sie wegen Filesharing abgemahnt werden.
hallo zusammen,

hab gedacht ich melde mich hier auch mal an damit ich auch hier mal was schreiben kann.

wollte nur mal anmerken für @blackhawk01

TV via V-DSL ist unabhängig von dem I-Netanschluss mit dem Mann im Netz Rumflitzt.


beim Telekom Modem dem Speedport 920v jedenfalls ist das so da kann Mann die Funktion "immer online" bei den Routereinstellungen ausschalten, und dann die Internetverbindung dann auf der Startseite des Routers trennen das beeinflusst das Fernsehn via V-DSL nicht, da ist die Verbindung trotzdem aktiv auch wenn im Router die Internetverbindung offline ist.


:te an alle die sich gegen den ganzen wahnsinnigen Abmahnwahn stark machen.

dank euch allen die sich hier so reinhängen, hab ich schon einiges an Herzflattern weniger. :rp

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#86 Beitrag von Steffen » Sonntag 14. November 2010, 11:16

Und das in Frage stellen bzw Diskutieren solcher Passagen richtet sich nicht gegen
Dich sondern gegen den sachlichen Inhalt.
Weiß ich, aber das ist unsere Verteidigungsgrundlage - Absicherung des Zugangs.
Ich kenne leider sehr viele Verfahren, wo der Beklagte anders dachte und verteidigte.
Die Richter wollen dies hören, also gibt man es ihnen!

z.B.
Ich war nicht zu Hause - Abmahnung unberechtigt!?
Fragt man ob die Geräte aus waren und vom Strom genommen, es vielleicht dafür
Zeugen gibt: aber, eigentlich, nö machen wir nie usw. usf.

Wenn ich weiß, dass der Richter Wert darauf legt, muss ich es vortragen.
Dabei ist es egal, ob ich es gut heiße. Die Absicherung des Zugangs durch den
Betroffenen ist das Zünglein an der Waage.


VG Steffen

fossy37
Beiträge: 4
Registriert: Donnerstag 4. November 2010, 17:46

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#87 Beitrag von fossy37 » Sonntag 14. November 2010, 11:35

Ich habe jetzt in einem Zeitraum von 2 Wochen schon 5 Briefe von U+C für diverse Filme erhalten, bei denen es aber schwierig wird nachzuweisen nicht zu Hause gewesen zu sein. Diese Kanzlei ist m. M. n. sehr unseriös, aber leider wohl eine gute Geldeinnahmequelle wenn man sich die ganzen Geschichten aus dem Forum ansieht... sehr traurig..

Moriuntur
Beiträge: 39
Registriert: Samstag 13. November 2010, 12:55

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#88 Beitrag von Moriuntur » Sonntag 14. November 2010, 12:01

@Steffen:
Danke. Ich weiß das zu schätzen. Wirklich.
Ich wollte auch nur sicher gehen dass Du nicht denkst ich/wir würden Deine Ausführungen nicht richtig lesen/anzweifeln :)

Meine mUE'en liegen nun bereit und wird heute noch per E-Mail/Fax raus gehen und morgen per Einschreiben.
Man kann da ja schon ne menge Zeit rein versenken. Besonders wenn man die PDF's entsprechend mit Signierungen usw. versieht.

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#89 Beitrag von Steffen » Sonntag 14. November 2010, 13:19

[quoteemfossy37]Ich habe jetzt in einem Zeitraum von 2 Wochen schon 5 Briefe von U+C für diverse Filme erhalten, bei denen es
aber schwierig wird, nachzuweisen, nicht zu Hause gewesen zu sein. Diese Kanzlei ist m.M.n. sehr unseriös, aber
leider wohl eine gute Geldeinnahmequelle wenn man sich die ganzen Geschichten aus dem Forum ansieht ...
... sehr traurig.[/quoteem]

Jetzt wird Herr Urmann vom Sessel fallen, aber warum soll die Kanzlei unseriös sein? Weil Du 5 Abmahnungen
bekommen hast oder Du nicht Deine Unschuld beweisen kannst?

Gebetsmühlenartig zelebriere ich:
U+C ist seit ca. April 2006 (unter verschiedenen Namen, man musste sich wahrscheinlich erst finden) im Abmahn-
karussell, haben aber noch niemand verklagt! Der einzige Vorwurf, man hat Probleme die richtige Log-Firma zu
finden.
Der Abgemahnte sollte:
  • 1. Mod. UE (Link: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.) abgeben

    Versand:
  • 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
  • 1-mal per Einschreiben (mit Einwurf oder Rückschein)
  • 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und
    Versand beeiden kann.
  • 2. Nichtzahlen

    Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • vom Gericht:
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen.
Wenn Du in 2 Wochen 5 Briefe erhältst, ist doch in meinen Augen die Ursachenforschung - neben der Abgabe der
mod. UE - das Wichtigste!
  • 1. wer nutzt den Anschluss mit,
    2. vermiete ich den Anschluss,
    3. ist mein Anschluss genügend abgesichert,
    4. Provider neue Zugangsdaten anfordern, Passwörter wechseln usw.
Dann ist es auch wichtig, die Kanzlei anzurufen oder anzuschreiben, damit sie Dir die Aktenzeichen für den jeweiligen
LG Beschluss mitteilen. Dann schreibst Du die Geschäftsstelle des LG an,


Mustertext:
<Absender>

<Empfänger Geschäftsstelle des LG>


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit fordere ich, <Vor- und Zuname>, Akteneinsicht in die Beschlussakte vom <Datum>, Aktenzeichen
<Aktennummer> an. Als Anlage lege ich die Kopie meiner Abmahnung anbei.

<Ort>, den <Datum>

Mit freundlichen Grüßen


_____________________________
<Vor- und Zuname>


Anlage
Kopie der Abmahnung vom <Datum>
Als Nächstes kontrollierst Du dann, nach dieser Vorlage,
Link: Aktuell AW3Page
ob die Log-Firma ordentlich gearbeitet hat. Wenn nicht, wird
Strafanzeige erstattet und negative Feststellungsklage erhoben. Wenn, dann gilt: Aussitzen




VG Steffen

AirArt
Beiträge: 3
Registriert: Sonntag 14. November 2010, 12:54

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#90 Beitrag von AirArt » Sonntag 14. November 2010, 13:20

Mich hat's heute auch erwischt. Ich lass die Sache mal ganz unbeantwortet, mal sehen was noch so alles kommt.

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#91 Beitrag von Steffen » Sonntag 14. November 2010, 13:30

[quoteemAirArt]Mich hat's heute auch erwischt. Ich lasse die Sache mal ganz unbeantwortet, mal sehen, was noch so alles kommt.[/quoteem]
Natürlich, des Menschen Wille ist sein Himmelreich.
“Toter Mann spielen“, das konnte ich mir 2006 leisten, heute ein NoGo.
Ich hatte zwar geschrieben, dass die Kanzlei noch niemand verklagt hat, aber einstweilige Verfügungsverfahren -
wenn jemand keine mod. UE abgibt - sind bekannt.

Also, zumindest eine mod. UE ist Pflicht!

VG Steffen

AirArt
Beiträge: 3
Registriert: Sonntag 14. November 2010, 12:54

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#92 Beitrag von AirArt » Sonntag 14. November 2010, 13:54

Warum sollte ich eine UE schreiben für etwas was ich nicht getan habe und mich auch noch verpflichten dieses "Nichts" noch nächste 30 (!!!) Jahre nich zu tun? Ich gehe damit lieber zu Polizei!

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#93 Beitrag von Steffen » Sonntag 14. November 2010, 14:35

[quoteemAirArt]Warum sollte ich eine UE schreiben für etwas was ich nicht getan habe und mich auch noch verpflichten dieses "Nichts"
noch nächste 30 (!!!) Jahre nicht zu tun? Ich gehe damit lieber zu Polizei![/quoteem]

Meines erachten gibt es hier nur Eines zu beachten, um die Abmahnung überhaupt zu verstehen.

  • Hier geht es nicht nach Schuld/Unschuld, Ich war es/Ich war es nicht, sondern, bist Du als
    Anschlussinhaber Deinen Prüf- und Aufsichtspflichten nachgekommen.


2 Beispiele wo sich “Unschuldige“ - im Gerichtsverfahren - verglichen haben und letztendlich Störer waren. Der wahre Verursacher (Regelfall Filesharer) ist doch gar nicht ermittelbar, sondern nur der, von dem der Rechtsverstoß
aus getätigt wurde. Das heißt, der Anschluss ist ermittelbar bzw. der Anschlussinhaber. Hat man willentlich/fahrlässig gegen die
Prüfpflichten verstoßen, kann man haftbar gemacht werden, auch wenn man es selbst nicht gewesen ist. Das nennt sich
Störerhaftung.

Vergesst mal ganz schnell: Schuld/Unschuld; Ich war es/Ich war es nicht!, oder tragt die Konsequenzen wenn Ihr nicht reagiert.

Der Abgemahnte sollte:
  • 1. Mod. UE (Link: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.) abgeben

    Versand:
  • 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
  • 1-mal per Einschreiben (mit Einwurf oder Rückschein)
  • 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und
    Versand beeiden kann.
  • 2. Nichtzahlen

    Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • vom Gericht:
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen.
  • 3. Akteneinsicht
  • Abmahnkanzlei anrufen oder anschreiben, damit sie das Aktenzeichen für den jeweiligen LG Beschluss
    zur Herausgabe von Verkehrsdaten nach § 101 IX UrhG mitteilen.
    Wenn nicht im Abmahnschreiben thematisiert.

    Hinweis
    Keine Angaben zum Sachverhalt. Es werden nur Abmahndatum und Aktenzeichen mitgeteilt.
  • Geschäftsstelle des jeweiligen LG anschreiben.
  • Mustertext:
    <Absender>

    <Empfänger Geschäftsstelle des LG>


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit fordere ich, <Vor- und Zuname>, Akteneinsicht in die Beschlussakte vom <Datum>, Aktenzeichen
    <Aktennummer> an. Als Anlage lege ich die Kopie meiner Abmahnung anbei.

    <Ort>, den <Datum>

    Mit freundlichen Grüßen


    _____________________________
    <Vor- und Zuname>


    Anlage
    Kopie der Abmahnung vom <Datum>
  • Man kontrolliert nach dieser Vorlage,
    Link: Aktuell AW3Page
    ob die jeweilige Log-Firma ordentlich gearbeitet hat.
    (a) Wenn nicht, wird Strafanzeige erstattet und negative Feststellungsklage erhoben.
    (b) Wenn, dann gilt: Aussitzen
  • Hat man einen Rechtsanwalt beauftragt, über ihm Akteneinsicht einfordern.
VG Steffen

Moriuntur
Beiträge: 39
Registriert: Samstag 13. November 2010, 12:55

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#94 Beitrag von Moriuntur » Sonntag 14. November 2010, 17:39

Sodele, Akteneinsicht ist auch beantragt. Nun harre ich der Dinge die da kommen werden.
Diverse andere Kanäle, rechtliche Unterstützung zu erbitten, sind auch angefragt. Ich fühle mich zumindest gut gerüstet.

fu+c
Beiträge: 127
Registriert: Sonntag 14. November 2010, 16:31

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#95 Beitrag von fu+c » Sonntag 14. November 2010, 17:42

Hallo in die Runde! Ich habe in den letzten Wochen vier Abmahnungen von U+C wegen wegen Filesharings pornographischer Filme über Bittorrent erhalten. Zwei davon sind absolut unberechtigt. Diese beiden Filme sagen mir überhaupt nichts; ich habe diese Filme definitiv niemals heruntergeladen, auch nicht in Teilen. Ein Mißbrauch meines Internetanschlusses oder Computers durch Dritte ist so gut wie ausgeschlossen (Single-Haushalt, nur ich habe einen Schlüssel für meine Wohnung / kabelgebundener Router / meinen Mac habe ich nach bestem Wissen und Gewissen gesichert).

Als Download-Client verwendete (man beachte die Vergangenheitsform) ich Transmission, die Upload-Geschwindigkeit auf 0 KB/Sek gedrosselt. Nach jedem erfolgten Download habe ich die betreffende Datei in Transmission sofort aus der Download-Liste gelöscht, die heruntergeladene Datei umgehend auf DVD gebrannt und das heruntergeladene File in meinem Downloads-Ordner sicher gelöscht, d. h., mit Nullen und Einsen überschrieben. Mit dieser Vorgehensweise wähnte ich mich zu unrecht auf der sicheren Seite...

Nun meine Frage: Was kann bei der Logging-Firma von U+C schiefgelaufen sein, daß mir Abmahnungen wegen zwei Filmen ins Haus flattern, von denen ich noch nie zuvor gehört habe? Gibt es eine Möglichkeit für mich, denen einen Irrtum nachzuweisen?

(Die relevanten Beiträge zu den "Regensburger Logspatzen" beziehen sich ja auf eMule, und einen Abgemahnten, der über ein wohlsortiertes Filmarchiv auf seiner Festplatte verfügte. Bei mir war es, wie erwähnt, Bittorrent, und meine Festplatte war blitzblank.)

fu+c
Beiträge: 127
Registriert: Sonntag 14. November 2010, 16:31

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#96 Beitrag von fu+c » Sonntag 14. November 2010, 18:10

@Grazer57

Warum sollte ich hier etwas erzählen von wegen "Oh, da muß wohl die Katze über die Tastatur gelaufen sein" oder dergleichen? Mir ging es nur darum, ein paar technische Tips zu erhalten, welche etwaigen Unterschiede es zwischen eMule und Bittorrent bezüglich Hashwerten etc. gibt. Ich werde ganz sicher über meinen RA Einsicht in die entsprechenden Beschlußakten verlangen, aber ich kenne mich mit Hashwerten und so weiter zu wenig aus, um zu wissen, wie ich bei Bittorrent über Hashwerte nach Dateien suchen kann.

fu+c
Beiträge: 127
Registriert: Sonntag 14. November 2010, 16:31

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#97 Beitrag von fu+c » Sonntag 14. November 2010, 18:35

Danke @ Grazer57. Ich hatte deine Formulierung "vorstellbar ist alles" mißverstanden, dachte, das bezöge sich auf meinen Internetanschluß und nicht auf das Wirken der für U+C tätigen Logging-Firma. Sorry.

Ich werde der weiteren Entwicklung in der Sache "Regensburger Log-Spatzen" mit Spannung folgen, und wäre dankbar, wenn mir ein technikversierter Forist bei Gelegenheit erklären könnte, wie ich die dort geschilderte Vorgehensweise beim Bittorrent-Netzwerk nachmachen könnte, und/oder ob es noch andere mögliche Erklärungen gibt, was in meinem Fall bei der Logging-Firma schiefgegangen sein könnte.

fu+c
Beiträge: 127
Registriert: Sonntag 14. November 2010, 16:31

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#98 Beitrag von fu+c » Montag 15. November 2010, 15:22

Hier eine konkrete Frage: Eine dieser unberechtigten Abmahnungen gibt den Namen der angeblich von mir heruntergeladenen Datei als "GangbangJunkies#5.torrent" an. Der dazugehörige Original-Produktname lautet "Gangbang Junkies 5."

Ist es nicht so, daß das Dateinamen-Suffix .torrent für Torrent-Dateien reserviert ist, daß also besagte Datei GangbangJunkies#5.torrent, die ich heruntergeladen haben soll, überhaupt keine Video-Datei sein kann? (Auch diese Torrent-Datei habe ich niemals heruntergeladen).
:h

einbenutzer
Beiträge: 26
Registriert: Montag 1. November 2010, 09:19

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#99 Beitrag von einbenutzer » Montag 15. November 2010, 21:37

@ fu+c

Um welchen Logging-Anbieter bzw. Rechteinhaber handelt es sich?
Bei welchem Provider bist Du?
Gibt es neue Internetseiten (Torrentseiten), die Du kürzlich angesurft hast?
(Brauchst Du alles nicht sagen, wenn Du nicht willst.)

Es geht bei dem IP-Adressen-Sammeln um Hash-Werte der Dateien. Der Dateiname ist egal. Das in der Abmahnung nur irgendein Dateiname steht, meistens auch ohne Dateiendung ist den Gerichten wohl ziemlich egal. Die haben scheinbar eh keine Ahnung.

Nachverfolgung der ganzen Geschichte ginge wohl nur bei Akteneinsicht in Akten des zuständigen Landgerichts.
Aber ich weiß nicht, ob man dann irgendwo den Hash-Wert mitgeteilt bekommt.
So wie ich das verstanden habe, bekommen die Gerichte einfach eine Latte von IP-Adressen und geben darauf die Aufforderungen an die Provider raus, so daß U+C dann an die Daten des Anschlußinhabers kommen. Ich denke nicht, daß da bei den Anzeigen mehr drinn steht als nötig, um an die Daten zu kommen.

Es gibt Paper zum Thema Bittorrent und Logging, aber, wie genau nun die proprietäre Software funktioniert, die die Logging-Firmen verwenden, weiß keiner. Und das die eidesstadlichen Erklärungen von Experten, die belegen sollen, dass die Software richtig funktioniert eh alle gekauft sind (im doppelten Sinne) ist wohl verständlich. Es gibt genug Belege, dass das Logging sehr fehleranfällig ist und gerne mal "falsche" IP-Adressen ausgespuckt werden. Dazu kommen noch Übertragungsfehler von Seiten der Anwaltskanzleien.

Grüße.

fu+c
Beiträge: 127
Registriert: Sonntag 14. November 2010, 16:31

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#100 Beitrag von fu+c » Montag 15. November 2010, 22:48

Hallo und danke @ einbenutzer

Der Rechteinhaber ist die DigiProtect GmbH, mein Internet-Provider ist T-Online, den Logging-Dienstleister kenne ich noch nicht, da ich erst heute meinen RA um Akteneinsicht beim LG Köln zu ersuchen gebeten habe. Und, ja, eine bestimmte Torrentseite habe ich anzusurfen begonnen, kurz bevor meine eigene persönliche Abmahnwelle über mich herüberzuschwappen begann:
http://www.torrentesx.com/
Ich glaube nicht, daß es einen dort beworbenen Pornofilm gibt, der noch nicht in DE abgemahnt wurde. Darunter sind überraschend (haha) viele deutschsprachige Pornos. Bei den übrigen Partner-Sites der spanischen Mutterfirma gibt es ferner alles, was das Downloader-Herz begehrt:
http://santanerowebs.com/
Aber das ist wohl ein Henne-oder-Ei-Problem: Werden solche Filme abgemahnt, weil sie auf derartigen Seiten beworben werden, oder stecken die Abmahner selbst hinter diesen Seiten und bewerben dort "ihre" Filme?

Für meine persönlichen Belange ist das irrelevant, denn zwei der vier Pornos, wegen denen ich abgemahnt wurde, sind mir schlicht und einfach unbekannt. Ich habe diese Filme niemals heruntergeladen, auch nicht die dazugehörigen Torrent-Dateien.

Die in der Abmahnung genannte IP-Adresse ist zumindest halbwegs plausibel, vom geographischen Standort her. Der Dateiname ist es jedoch nicht, da meines Wissens das Dateinamen-Suffix .torrent für Torrent-Dateien reserviert ist. Außerdem (sagt Google, und sagen die bekanntesten Torrent-Tracker) existiert unter dem Namen "Gangbang Junkies # 5.torrent" eben nur eine Torrent-Datei, keine urheberrechtlich geschützte Filmdatei.

Üblicherweise sind die über BitTorrent feilgebotenen Dateien ja meistens Datei-Ordner, in denen sich (bei einem DVD-Rip) zwei oder mehr auf CD-Größe komprimierte Video-Dateien und eine Info-Datei sowie ggfs. Scans des/der DVD-Cover befinden. Natürlich kann man solche Ordner im Prinzip benennen wie man möchte, da es eben keine Dateien sind, und Ordner nicht an die Benennungskonventionen für Dateien gebunden sind.

Dennoch glaube ich, daß ein Ordner-Name, der mit ".torrent" endet, von einem BitTorrent-Client eben als Torrent-Datei behandelt werden würde, und bei guten Trackern abgelehnt würde. Aber vielleicht kann mir ein Technik-Crack ja bei dieser Frage weiterhelfen?

Für Antworten wäre ich dankbar.

Antworten