Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

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Rosenheimer69
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#101 Beitrag von Rosenheimer69 » Montag 15. November 2010, 23:55

Hallo zusammen,

auch ich bin ein U+C-Geschädigter, der aus Angst vor ein paar Wochen eine mod. UE abgegeben hat und auch den geforderten Betrag bezahlt hat.
Seitdem verfolge ich dieses Forum in unregelmäßigen Abständen.

Denn ich habe den mir vorgeworfenen Verstoß definitiv nicht begangen. Einen Porno mit dem abgemahnten Titel habe ich definitiv nicht heruntergeladen. Ich habe auch kein WLAN und wohne allein. Die Sache hat mich viel Zeit und Nerven gekostet und ich wollte am Schluss meine Ruhe haben und habe bezahlt - ich Vollidiot.

Nun hat sich ja herausgestellt, dass die bei U+C nicht sauber arbeiten - aber nachweisen kann ich denen in meinem Fall leider nix. Hab mir die Beiträge zu "U+C mahnt 22 mal das falsche Werk ab" durchgelesen - aber einen Hash konnte ich bei meinem Werk auf die schnelle nicht mehr im Netz finden. Ich will mit dieser Sache nun auch abschließen und mich wieder auf das wesentliche im Leben konzentrieren.

Interessant fand ich aber einen kürzlichen Beitrag zu www.loadfsk18.com, Diese Seite scheint ja einer der Herren des Überwachungsunternehmens von U+C einrichten zu wollen.

Eine WHO-IS-Abfrage zur domain loadfsk18.com kommt zu folgendem Ergebnis:
Zitat:
domain: loadfsk18.com
registrant-organization: BLUR Video on Demand GbR
registrant-type: ORG
registrant-address: Am Strieglhof 1
registrant-postcode: 93142
registrant-city: Maxhütte-Haidhof
registrant-country: DE

admin-c-name: Cesta Nocerveny
admin-c-organization: AMTRA S.R.O.
admin-c-type: PERSON
admin-c-address: Most 10
admin-c-postcode: 84101
admin-c-city: Bratislava
admin-c-country: SK
admin-c-phone: +421245918235
admin-c-email: Cesta Nocerveny@googlemail.com

Googelt man nun nach Amtra s.r.o., die hier als Admin-C vermerkt ist (was ist das ein Admin-C?) findet man das hier:

http://foaf.sk/firmy/140862

AMTRA, s.r.o.
Adresa: Cesta na Červený most 10, Bratislava
IČO: 35 882 573
Základné imanie: €6 639
Ing. Martin Dávidek PhD., Thomas Urmann

Heisst nicht der Chef bei U+C so?

Zuerst mahnen die das falsche Werk ab, dann ermittelt die Staatsanwaltschaft, in diesem Forum beschweren sich ständig die Leute und versichern (aus eigener Erfahrung glaubhaft), nix runtergeladen zu haben und dann plant diese undurchsichtige Beamer-Verleih-Maxhütte-Abmahnspionage Firma, die irgendwann aus dem Nichts aufgetaucht ist, einen Online-Shop für Porno-Downloads, an dem ganz offensichtlich auch ein Anwalt mit seinem tschechischem Unternehmen beteiligt ist.

Da stellen sich mir schon einige Fragen, ob da alles mit rechten Dingen zugeht?

Im letzten Beitrag spricht hier jemand vom Henne-Ei-Problem...

Räudiger Hund
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#102 Beitrag von Räudiger Hund » Dienstag 16. November 2010, 07:47

Hallo,

vielen vielen Dank für eure Hilfe.

nur mod.UE Nö ich nicht

Bei mir ist definitiv nix zu holen: armer Student mit sehr unwahrscheinlicher Aussicht auf zukünftigen Reichtum. Womit drohen die also alternativ? Komm ich dann in Knast?

Grüße

Räudiger Hund
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#103 Beitrag von Räudiger Hund » Dienstag 16. November 2010, 08:27

Hallo,

ich habe mal ne Frage zur Fristsetzung: ist das rechtens bzw. kann ein Versäumen der Frist überhaupt rechtliche Konsequenzen für den Abgemahnten haben? Ich mein, ich bekomme Freitag den Brief und Dienstag läuft die Frist ab. Das ist doch unzumutbar kurz, insbesondere wenn man bedenkt, dass man eventuell übers Wochenende wegfährt oder sowas... und Freitags ist eigentlich auch schon Wochenende ;-) Dann hat man praktisch nur ein Tag, um zu reagieren. Wie kann das sein?

Peter Stein
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#104 Beitrag von Peter Stein » Dienstag 16. November 2010, 09:55

Hallo,
ich habe auch eine Abmahnung vor U + C erhalten. Seit zwei Tagen bin ich nun am überlegen, was ich tue. Den Wegweiser und sämtliche FAQs, die ich gefunden habe, habe ich gelesen.

Mein Frage zielt auch ein bestimmtes Szenario.

Nähmen wir an ich sei gewillt zu zahlen. Es wird geraten Verhandlungen aufzunehmen und ein schriftlichen Gegenangebot zu machen. Die Vorlage dazu habe ich heruntergeladen.

Führt mein Gegenvorschlag automatisch dazu, dass sie diesen annehmen oder ablehnen und im Fall der Ablehnung auf dem ursprünglichem Betrag bestehen? Oder kann es auch passieren, dass sie das Angebot ablehnen, mir schreiben, dass die keine Überweisung innerhalb der Frist erhalten haben und sofort einen höheren Betrag fordern, wegen Fristversäumnis? Dieses Risiko möchte ich ja dann vielleicht nicht eingehen.


Vielen Dank für all die zusammen getragenen Hilfen und Hinweise. Man fühlt sich schonmal nicht mehr so allein und ängstlich.

Beste Grüße

Peter Stein
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#105 Beitrag von Peter Stein » Dienstag 16. November 2010, 11:18

Hallo,
Im "Wegweiser Abmahnung" 2. Edition 2009 sind zwei Links zu Mustervergleichen angegeben.

* Nummer 1 unter dem Titel "Verein gegen den Abmahnwahn e.V."
* Nummer 2 unter dem Titel "Initiative Abmahnwahn Dreipage"

Die modifizierte UE habe ich mit einem Zeugen und per Einschreiben mit Rückschein bereits abgeschickt. Von einem Gegenangebot habe ich abgesehen. Ob die Zahlung vornehme oder nicht, damit sind ja möglichweise 3 bange Jahre verbunden, habe ich noch nicht entschieden. In jedem Fall werde ich meine Daten noch eintragen.

Beste Grüße

einbenutzer
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#106 Beitrag von einbenutzer » Dienstag 16. November 2010, 11:52

@ fu+c

Falls DigiProtect der Rechte inhaber ist, dann ist wohl der Logger wohl Digi-Right Solutions.

[quoteemfu+c]Und, ja, eine bestimmte Torrentseite habe ich anzusurfen begonnen, kurz bevor meine eigene persönliche Abmahnwelle über mich herüberzuschwappen begann.[/quoteem]

Das war bei mir auch der Fall. Daher folgendes zum angesprochenen Henne Ei - Problem:

Es gibt Index-Seiten und Tracker-Seiten. Auf einer Index-Seite gibt es eine Liste von Torrents. Ein Tracker speichert außerdem noch eine Liste von Adressen, wo Dein Client die Datei(en) gerade finden kann. Richtige Tracker-Seiten gibt es nicht mehr viele.

Zur .Torrent-Datei: Diese enthält Meta-Infos, wie z.B. die Adresse mindestens eines Trackers, der Deinem Clienten sagt, wer noch die Datei shared und den Hash-Wert der Datei. Außerdem enthält die Datei den "original" Namen der Datei, der aber vollkommen irrelevant ist. Siehe dazu The BitTorrent Protocol Specification und Wikipedia:
The name key maps to a UTF-8 encoded string which is the suggested name to save the file (or directory) as. It is purely advisory.

Soll heißen: Wenn jemand einen Tracker laufen läßt und munter IP-Adressen von Leuten speichert, die die Torrent-Dateien runterladen, dann sollte es leicht sein sie dann per Log-Software auszuwerten. Außerdem ist es sehr hilfreich einen Tracker zu haben, dort hat man immer eine aktuelle Liste von Adressen, wo die Datei verfügbar ist.

Das ganze ist wohl einfacher, als wenn man DHT benutzt (siehe Wikipedia).

Oder man lädt einfach die Torrent-Datei einer großen Index/Tracker-Seite und fängt an Leute zu loggen.

Was ich damit sagen wollte: Wenn man sich mit seinem Clienten grad in einer Cloud befindet, in der auch der Logger mitrumwurschtelt, dann ist das natürlich einfacher gefunden zu werden, als wenn man z.B. private Tracker benutzt.

So weiß man jetzt, dass der Logger vermutlich gerne mal torrentesx benutzt.
Oder man geht einen Schritt weiter. Wie kann es sich der Logger denn noch einfacher machen? Richtig. Er läßt eine Tracker-Seite laufen, speichert munter IP-Adressen von Leuten die dort hinsurfen und nimmt einfach an, daß sie bestimmt auch was laden. Was, oder überhaupt ist doch dann egal, oder?

Den Nachweis, dass wirklich geladen wurde braucht man ja erst vor Gericht zu erbringen und dort auch meist nur schlecht. Den Landgerichten reicht ja eine eidesstattliche Erklärung und eine IP-Adresse. Wenn der Abgemahnte sofort zahlt, hat man als Logger/Rechteinhaber/Kanzlei viel Geld verdient.

So wird auch wieder das Geschäftsmodell deutlich:

IP-Adressen sammeln.
Abmahnen.
???
Profit!

Grüße.

fu+c
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#107 Beitrag von fu+c » Dienstag 16. November 2010, 14:00

Danke für diese Ausführungen, @ einbenutzer.

Daß es sich beim massenhaften Abmahnen privater Filesharer um ein gutes Geschäft handelt, ist klar. Der Gesetzgeber hat eine Situation entstehen lassen, in der Rechteinhaber und deren Abmahnanwälte überhaupt kein Interesse mehr daran haben können, gegen illegales Filesharing per se vorzugehen – nur gegen den einzelnen Filesharer. Wenn es ihnen darum ginge, illegales Filesharing zu unterbinden, würden sie ja z. B. gegen die Betreiber relevanter Index-Seiten vorgehen, was juristisch problemlos möglich wäre.

Aber daran haben sie kein Interesse, im Gegenteil: Je mehr illegale Downloads urheberrechtlich geschützter Werke stattfinden, desto besser, aus ihrer Sicht. Ich bin zynisch genug, um diese Argumentation gut nachvollziehen zu können. An deren Stelle würde ich das, ehrlich gesagt, genauso handhaben.

Nur: Die derzeitige Praxis, daß irgendwelche dubiosen IP-Logging-Firmen diese Verstöße mit einer haarsträubenden Fehlerquote (in meinem persönlichen Fall sind es sage und schreibe 50%) "gerichtsfest beweisen", ohne daß sich die Beschuldigten im Regelfall wirksam dagegen wehren können, ist meines Erachtens untragbar. Im regelfixierten Deutschland muß man für so ziemlich jede Aktivität, bei der etwas schiefgehen könnte, eine Zulassung und einen Sachkundenachweis besitzen. Logging-Firmen scheinen da bislang die große Ausnahme zu sein. Die "gerichtsfeste" Dokumentation von Verstößen gegen das Urheberrecht ist ein Geschäft, das jeder ausüben kann, der sich dazu berufen fühlt. Dabei begangene Fehler gelten offenbar als akzeptable Kollateralschäden – noch. Man kann nur hoffen, daß sich das bald ändert.

In Großbritannien ist man schon einen Schritt weiter. Die Kanzlei ACS:Law, das britische Pendant zu U+C, befindet sich bereits jetzt in rauhem Fahrwasser:
http://www.wired.com/epicenter/2010/10/ ... -business/
http://www.metro.co.uk/tech/842891-acs- ... a-pop-song
http://www.guardian.co.uk/technology/bl ... ng-accused

froggle
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#108 Beitrag von froggle » Dienstag 16. November 2010, 18:26

Hallo,

"schön" zu hören, dass es noch mehrere leute gibt, die jetzt auch so ein problem an der backe haben.

zuersteinmal ist man immer geschockt, wenn man solch einen brief bekommt,
wollte zunächst das problem aus der welt schaffen, die UE unterschreiben und das geld bezahlen,
aber dann ist mir in den sinn gekommen, dass ich diesen film weder runtergeladen habe, noch gesehen.
Iwann bin ich dann auf der Seite von Dr. Wachs gestoßen und habe dort angerufen. Man hat sich auf einen
pauschalhonorar geeinigt und die kanzlei wirds jez hoffentlich für mich richten.
der herr am telefon wusste sofort, wie hoch die summe ist, die ich zahlen sollte, was mir vorgeworfen wird etc
und wie man jez handeln wird.

betarchte ich die anwaltskosten und die wohl zu 100% niedrigere oder ganz ausfallende zahlung an die abmahner,
bezahle ich trotzdem einen hohen preis. wie sind denn die erfahrungen, wenn die sache erledigt ist?
zahlt man letztendlich nichts an die abmahner, weniger oder nur den eigenen anwalt? gehen wir mal davon aus,
dass ich unschuldig bin, mir wegen dieser scheisse ein anwalt holen musste, kann man das geld dann iwie wiederbekommen?

wenn man für eine sache zahlen soll, die man auch begangen hat, dann verstehe ich das, wenn die abmahner
nach dem schreiben von der kanzlei dann sagen "och, war doch nicht so schlimm", muss ich trotzdem meinen anwalt bezahlen
und das nervt mich. gott sei dank wird in der mod. UE zukünftige abmahnungen abgegolten, so dass ich hoffentlich
nach dieser sache ruhe habe. aber was ist, wenn man wieder ein brief bekommt, mit einem titel, den man in dem vorherigen
schreiben nicht ausgeschlossen hat - fängt dann alles wieder von vorne an? man kann sich ja nicht gegen alles im vorfeld
schützen, aber es könnte ja so kommen und dann kann ich von meinem gehalt immer wieder den anwalt einschalten,
damit er für mich die sache regelt. einfach ungerecht.

hoffentlich wird alles gut, aber man hat doch immer n schlechtes gefühl, wenn der briefträger im anmarsch ist.

achja, kann man sagen, ab wievielen monaten es sehr unwarscheinlich ist, dass man noch n brief bekommt?
die verjährungsfrist ist ja 3 jahre und mein vorfall war genau vor 2 monaten, aber nach 6 monaten für solch
eine im verhältnis gesehene "lapalie" noch mit einem brief zu rechnen ist doch recht unwarscheinlich oder?

danke & mfG

fu+c
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#109 Beitrag von fu+c » Dienstag 16. November 2010, 20:00

froggle hat geschrieben: gehen wir mal davon aus, dass ich unschuldig bin, mir wegen dieser scheisse ein anwalt holen musste, kann man das geld dann iwie wiederbekommen?
Hallo, @froggle. Dazu müßtest Du beweisen können, daß Du unschuldig bist. Kannst Du das, bist Du fein raus, aber im Regelfall kannst Du das eben nicht.

Mittlerweile bin ich so paranoid geworden, daß ich mich nach Möglichkeiten umgesehen habe, wie ich mein Verhalten im Internet dokumentieren kann, um künftigen unberechtigten Abmahnungen gelassen entgegentreten zu können. Dabei ist mir (dies soll keine Werbung darstellen) die Dokumentierungs-Funktion der FRITZ!Box ins Auge gefallen, mit der man zumindest die eigene IP-Adresse beweissicher protokollieren kann:
http://www.router-faq.de/index.php?id=fb&fb=pushservice

Was die Wahrscheinlichkeit betrifft, daß nach einer abgegebenen modifizierten UE ohne Zahlung des geforderten Betrages "noch etwas nachkommt", so muß man wohl zwischen den verschiedenen Abmahn-Kanzleien und zwischen den unterschiedlichen Arten inkriminierter Dateien unterscheiden. Nach meinem laienhaften, subjektiven Verständnis setzen Porno-Abmahner hauptsächlich auf das Prinzip "Die Masse macht's" und sind vergleichweise weniger geneigt, tatsächlich zu klagen, als, sagen wir, eine Kanzlei welche die Hersteller hochpreisiger CAD-Software vertritt. Bei Porno-Abmahnungen sorgt die Natur der inkriminierten Dateien ("Wie peinlich! Was wird meine Frau / Freundin / die Nachbarn / die Kollegen / mein Anwalt wohl dazu sagen?") schon dafür, daß ein ausreichend hoher Prozentsatz der Abgemahnten sofort zahlt. Die Anzahl der zu Unrecht Abgemahnten, die trotzdem gezahlt haben, spricht für die Wirksamkeit dieses Ansatzes.

Aus Sicht der in diesem speziellen Genre tätigen Anwälte lohnt es sich sicherlich eher, eine zusätzliche Bürokraft noch tausend Abmahnschreiben mehr im Monat heraushauen zu lassen, als sich wegen eines Streitwerts von 650 Euro vor Gericht zu stellen, wo einem obendrein noch höchst unangenehme Fragen gestellt werden könnten. Aber, wie gesagt, das ist nur meine laienhafte, subjektive Meinung.

Phara0
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#110 Beitrag von Phara0 » Dienstag 16. November 2010, 22:55

Ich habe inzwischen 5 Abmahnungen von U+C bekommen... der Witz an der Sache ist... Ich habe nicht einen der Filme die die mir da vorwerfen geladen? Das seltsame aber ist... ich habe dazu noch 3 weitere Abmahungen von 3 anderen Anwälten bekommen... dort stimmen die Angaben... naja was soll ich sagen... ich bin nicht jetzt nicht unbedingt das was man Unschuldig nennt, nur ich bin echt nicht so einfältig das ich mir Filme runter laden würden die zb. "Bohnerwachs und Bocksahne" heißen Oo

einbenutzer
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#111 Beitrag von einbenutzer » Mittwoch 17. November 2010, 08:14

@Phara0

Das spricht dafür, dass die alle unter einer Decke stecken und hoffen, dass man einfach alles bezahlt. Beweisen kann man es ja eh nicht, dass man es nicht war.

NewB
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#112 Beitrag von NewB » Mittwoch 17. November 2010, 12:42

Hallo,

erstmal vielen Dank an alle, die sich hier so viel Mühe geben.
Mich hat es inzwischen schon 4x erwischt. Zwei davon von Urmann & Collegen, 1x Schulenberg und 1x Negele.
Wobei die genannten Titel in der Abmahnung von Urmann ich nicht gedownloadet habe. Ich will nicht sagen das ich nicht Filesharing betrieben habe, aber diese beiden Titel kenne ich nicht.
Es ist auch ausgeschlossen das jemand anderes das gedownloadet hat.
Jedenfalls habe ich für alle Abmahnungen eine modUE verschickt und nicht bezahlt.
Leider belastet mich das schon. In den Briefkasten schau ich recht ungern.
Jetzt wollte ich im Dezember für 5 Wochen wegfahren und Urlaub machen, hab aber angst das in dieser Zeit noch weiter Abmahnungen kommen könnten.
Da ja meistens nach Ankunft des Schreibens 2 Tage übrig sind um eine UE abzugeben.
Kann man so eine modUE nachreichen wenn man im Urlaub war? Und wie schnell sind die mit einer Einstweiligen Verfügung?

Gruß

fu+c
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#113 Beitrag von fu+c » Mittwoch 17. November 2010, 12:57

Ich würde eher in eine andere Richtung spekulieren. U+C scheinen ja kürzlich den Logging-Dienstleister gewechselt zu haben, von Digi-Rights Solutions zu BHIP reliable Netservices.

Die DigiProtect GmbH als Mandantin von U+C hält Rechte an einer Riesenmenge pornographischer Filmwerke, von denen jeweils auch noch zahlreiche unterschiedliche Varianten (Rips) in den einschlägigen P2P-Netzwerken kursieren, jede davon mit einem anderen Hashwert. Da mußte der neue Logging-Dienstleister einen Blitzstart hinlegen, um womöglich Tausende von Hashwerten schnell zu erfassen und bestimmten urheberrechtlich geschützten Werken zuzuordnen.

Falls ihnen der frühere Logging-Dienstleister dabei nicht unter die Arme gegriffen hat (und warum sollten die der Konkurrenz helfen?) ist das eine absolute Mammutaufgabe. Dieser Aufgabe könnte ein Kleinunternehmen wie die BHIP reliable Netservices nicht hinreichend gewachsen gewesen sein. Die Abnehmer der ermittelten Daten werden ihnen schließlich kaum ein paar Monate zur Einarbeitung und zum gewissenhaften Überprüfen ihrer Hashwert <=> Filmwerk-Datenbank gewährt haben. Aus meiner Sicht stellt es sich jedenfalls so dar, als könne die von BHIP reliable netservices verwendete Software schon häufig feststellen, wenn jemand etwas aus dem DigiProtect-Rechtefundus zieht, nur: Was genau sich der Betreffende zieht, zu welchem Werk der erfaßte Hashwert tatsächlich gehört, da müssen sie Datenbank-Lotto spielen.

Nur so ist es für mich erklärlich, warum zu Unrecht von U+C Abgemahnte zahlen. Vermutlich nach dem Motto: "Na, den abgemahnten Film habe ich zwar nicht heruntergeladen, aber dafür einen anderen. Paßt schon." Falls ich mich mit dieser Mutmaßung irren sollte, bitte ich um Korrektur.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#114 Beitrag von Steffen » Mittwoch 17. November 2010, 16:33

U+C, müssten jetzt 3 Log-Firmen verschlissen haben.
  • 1. Müller & Dr. Dr. Theis GbR, Instant Solution
    2. Copyright Solutions GmbH (Schweiz)
    3. DigiTracing GmbH
    4. BHIP reliable netservices - Aktuell!
Ich kann immer wieder, bis zum völligen Erbrechen empfehlen:
Nur mod. UE - zahlt nicht, nehmt Akteneinsicht, es lohnt sich! In einem Fall wie von AW3Page beschrieben, kann man
Beschwerde einreichen, wo nach Gestattung, der komplette Beschluss dem Beweismittelverbot unterliegen kann. Alle
Abmahnungen dieses Beschlusses wären - nichtig!

Der Abgemahnte sollte:
  • 1. Mod. UE (Link: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.) abgeben

    Versand:
  • 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
  • 1-mal per Einschreiben (mit Einwurf oder Rückschein)
  • 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und
    Versand beeiden kann.
  • 2. Nichtzahlen

    Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • vom Gericht:
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen.
  • 3. Akteneinsicht
  • Abmahnkanzlei anrufen oder anschreiben, damit sie das Aktenzeichen für den jeweiligen LG Beschluss
    zur Herausgabe von Verkehrsdaten nach § 101 IX UrhG mitteilen.
    Wenn nicht im Abmahnschreiben thematisiert.

    Hinweis
    Keine Angaben zum Sachverhalt. Es werden nur Abmahndatum und Aktenzeichen mitgeteilt.
  • Geschäftsstelle des jeweiligen LG anschreiben.
  • Mustertext:
    <Absender>

    <Empfänger Geschäftsstelle des LG>


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit fordere ich, <Vor- und Zuname>, Akteneinsicht in die Beschlussakte vom <Datum>, Aktenzeichen
    <Aktennummer> an. Als Anlage lege ich die Kopie meiner Abmahnung anbei.

    <Ort>, den <Datum>

    Mit freundlichen Grüßen


    _____________________________
    <Vor- und Zuname>


    Anlage
    Kopie der Abmahnung vom <Datum>
  • Man kontrolliert nach dieser Vorlage,
    Link: Aktuell AW3Page
    ob die jeweilige Log-Firma ordentlich gearbeitet hat.

    Hash Control:
    ed2K: Ed2k.Shortypower
    Torrent: Torrentz.com

    (a) Wenn nicht, wird Strafanzeige erstattet und negative Feststellungsklage erhoben.
    (b) Wenn, dann gilt: Aussitzen
  • Hat man einen Rechtsanwalt beauftragt, über ihm Akteneinsicht einfordern.

Monschy
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#115 Beitrag von Monschy » Mittwoch 17. November 2010, 17:00

Moin Moin

Ich habe da mal eine Frage: Weis jemand von Euch wie das LG Köln seine Akten nummeriert? Aufsteigend oder absteigend?
Normal ja aufsteigend, so kenne ich das aus unserer Logistik.

Danke für die Antwort

MFG

Monschy

anno.tobak
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#116 Beitrag von anno.tobak » Donnerstag 18. November 2010, 01:39

Vorweg ein herzliches Dankeschoen an das Forum, den Webseitenbetreiber, allen Rechtsbeistaenden und wen ich sonst noch vergessen habe...

...nach einem Blick in meinen Briefkasten heute, eeehm nein gestern, um 17.00h bin ich ueber eine Suchmaschine hierhin gekommen. Mit einem Puls von 180 hab ich (fast) alle Seiten hier durchforstet, und konnte nunmehr ein Fax mit der modUE in Regensburg absetzen (statt termingerecht am 16.11.2010).

Dank Euch fallen mir jetzt doch die Augen zu. Hat mich dann doch sehr beruhigt, das alles hier. Zumindest vorerst.

Morgen gibts eine komplette Berichterstattung, wenn es interessiert.

Gutsnaechtle,

Alias
anno.tobak


EDIT by Grazer57
gute Nacht ...... einen DB-Eintag (ohne genaue Datumsangaben ) wäre nett.

sfs_micha
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#117 Beitrag von sfs_micha » Donnerstag 18. November 2010, 17:48

Abmahung die Dritte!!!

So, ich habe dann heute die dritte Abmahnung innerhalb kurzer Zeit erhalten.
So wie bei den meisten habe ich diese "Werke" allerdings nicht gesaugt bzw. sind mir diese überhaupt bekannt.

Soll ich jetzt weiterhin eine modUE abgeben und nicht zahlen und gut is, oder sollte man jetzt zusätzlich noch aktiv werden und den Herren Gegenwind bereiten? (evtl über die SA Kökn??)

Was meint ihr dazu??

fu+c
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#118 Beitrag von fu+c » Donnerstag 18. November 2010, 19:41

sfs_micha hat geschrieben: oder sollte man jetzt zusätzlich noch aktiv werden und den Herren Gegenwind bereiten?
Ich kann nur sagen, daß ich ihnen Gegenwind zu bereiten gedenke. Der erste Schritt dazu ist, wie hier geschildert
http://www.initiative-abmahnwahn.de/201 ... immer-gut/
Einsicht in die Beschlußakte zu verlangen. Das Aktenzeichen, unter dem U+C beim zuständigen Landgericht eine richterliche Anordnung erwirkt haben, teilen sie (zumindest in meinen Abmahnungen) fairerweise mit. Noch warte ich auf Akteneinsicht, aber diese verspricht, ausgesprochen spannend zu werden.

Neben dem Vergleich, ob der angegebene Hashwert der angeblich gesaugten Datei überhaupt zu einschlägigen Releases des inkriminierten Original-Filmwerks paßt, habe ich noch eine Reihe weiterer Fragen, die sich durch die Akteneinsicht bestimmt aufklären lassen werden. In dem oben verlinkten Blog-Eintrag ist zum Beispiel von einer IP-Logging-Firma namens BHIP reliable netservices die Rede, deren "Geschäftsführer" an Eides statt versichert haben soll, ein visueller Abgleich der inkriminierten Datei "durch einen Mitarbeiter oder mich selbst" habe zur Feststellung einer Übereinstimmung mit einem urheberrechtlich geschützten Werk geführt. Nun existiert aber nach meinem Kenntnisstand in Deutschland höchstens ein nicht eintragungspflichtiges Einzelunternehmen unter dem Namen BHIP reliable netservices. Den deutschen und britischen Handelsregistern sagt dieser Begriff jedenfalls nichts. Einzelunternehmen haben jedoch, soweit ich weiß, keine Mitarbeiter, und nach meinem laienhaften Rechtsverständnis muß der Firmenname eines solchen Einzelunternehmens stets den Vor- und Zunamen des Unternehmers enthalten.

Die Akteneinsicht wird sicherlich Aufklärung darüber schaffen, was für eine Art von Unternehmen die betreffende Logging-Firma wirklich ist, wo, wenn überhaupt, sie im Handelsregister eingetragen ist, und wie genau sie sich dem LG Köln gegenüber identifiziert hat.

Sollten sich die in dem Antrag auf Herausgabe meiner persönlichen Daten als Anschlußinhaber beim LG Köln vorgelegten Daten als nachweislich falsch erweisen, würde sich natürlich die Frage nach der Qualität der von der IP-Logging-Firma – wie auch immer diese heißen mag – erbrachten Leistungen stellen. Die Rechteinhaberin, in meinem Falle die DigiProtect GmbH, bezahlt die Logging-Firma dafür, Urheberrechtsverstöße zum Nachteil der DigiProtect GmbH zuverlässig zu ermitteln. Kann die Logging-Firma diese Leistung nicht erbringen, weiß sie gar, daß die von ihr ermittelten Daten nicht zuverlässig sind, aber verkauft dennoch "schlechte" Daten als "gute" – fortgesetzt, gewerblich – so sähe ich mich genötigt, mich mittels einer Strafanzeige schützend vor die DigiProtect GmbH und die Canzlei U+C zu werfen …

EDIT by Grazer8

Bitte setzt Eure Links immer in Link. Danke
Dann funktioniert der auch immer. Es kann sonst vorkommen,
das der Link automatisch gekürzt wird und so nicht mehr funzt.
Das macht man wie folgt: Gesamten Link markieren und den Button
"url" oberhalb des Textfeldes anklicken.
Außerdem öffnet sich dann der Link automatisch in einem neuen Fenster. Danke!


So besser? *fg*

armerstudent
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#119 Beitrag von armerstudent » Donnerstag 18. November 2010, 23:24

habe meine abmahnug heute erhalten (bin fast sicher unberechtigterweise) und habe den ganzen tag!!! heute im internet gesessen und recherchiert. wollte nur danke sagen, habe dank des forums wieder mut gefasst!

werde jetzt wie hier vorgeschlagen wird vorgehen und selbstverständlich berichten!

thx

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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#120 Beitrag von Steffen » Freitag 19. November 2010, 04:20

Der Abgemahnte sollte:
  • 1. Mod. UE (Link: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.) abgeben

    Versand:
  • 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
  • 1-mal per Einschreiben (mit Einwurf oder Rückschein)
  • 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und
    Versand beeiden kann.
  • 2. Nichtzahlen

    Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • vom Gericht:
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen.
  • 3. Akteneinsicht
  • Abmahnkanzlei anrufen oder anschreiben, damit sie das Aktenzeichen für den jeweiligen LG Beschluss
    zur Herausgabe von Verkehrsdaten nach § 101 IX UrhG mitteilen.
    Wenn nicht im Abmahnschreiben thematisiert.

    Hinweis
    Keine Angaben zum Sachverhalt. Es werden nur Abmahndatum und Aktenzeichen mitgeteilt.
  • Geschäftsstelle des jeweiligen LG anschreiben.
  • Mustertext:
    <Absender>

    <Empfänger Geschäftsstelle des LG>


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit fordere ich, <Vor- und Zuname>, Akteneinsicht in die Beschlussakte vom <Datum>, Aktenzeichen
    <Aktennummer> an. Als Anlage lege ich die Kopie meiner Abmahnung anbei.

    <Ort>, den <Datum>

    Mit freundlichen Grüßen


    _____________________________
    <Vor- und Zuname>


    Anlage
    Kopie der Abmahnung vom <Datum>
  • Man kontrolliert nach dieser Vorlage,
    Link: Aktuell AW3Page
    ob die jeweilige Log-Firma ordentlich gearbeitet hat.

    Hash Control:
    ed2K: Ed2k.Shortypower
    Torrent: Torrentz.com

    (a) Wenn nicht, wird Strafanzeige erstattet und negative Feststellungsklage erhoben.
    (b) Wenn, dann gilt: Aussitzen
  • Hat man einen Rechtsanwalt beauftragt, über ihm Akteneinsicht einfordern.

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