Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

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trester
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Die Inkasso-Haie

#641 Beitrag von trester » Freitag 27. Januar 2012, 19:26

Hallo Miteinand,

mich erinnert die ganze Diskussion an vergangene Schlachten wg Dialer. Hier haben sich um die Jahrtausendwende und früher die verschiedensten Inkassounternehmen „rumgetrieben“. Die Masche war die gleiche, erschrecken und bei den Ängstlichen abkassieren.
Steffen hat geschrieben:Hier sollte man erst einmal keine Hektik aufkommen lassen. Seriöse Kanzleien und Inkassounternehmen
werden zu solchen unsauberen Maßnahmen nicht zurückgreifen. Wichtig, dass man mit der - nur - Abgabe
einer mod. UE + nicht zahlen, sich streiten kann, ob damit die Forderungen widersprochen sind.
Ich frage mal in die Runde, ob nicht zukünftig in der modifizierte UE ein Satz wie

"Ich widerspreche ausdrücklich der, von Ihnen geltend gemachten Forderungen."

auftauchen sollte?

Unabhängig davon, sprechen die Erfahrungen dafür, die Forderung gegenüber dem Inkasso-Hai als ungerechtfertigt zurückzuweisen.

Mir schwirrt da der Begriff "Aktivlegitimation" aus der alten Diskussion durch den Kopf. In < computerbetrug.de > steht eine Menge dazu. Die Übertragbarkeit ist für mich aber nicht zu beurteilen. Vielleicht kann sich ja mal jemand, der in den Weinbergen von Justizia arbeitet, dazu äußern.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#642 Beitrag von Steffen » Freitag 27. Januar 2012, 20:59

Man sollte hier einmal trennen. Die Unterlassungserklärung ist generell dazu da, den Unterlassungsanspruch abzugelten und die Wiederholungsgefahr auszuschließen mit Inkaufnahme einer Vertragsstrafe bei einem zukünftigen Verstoß. Da kommt sicherlich nicht sehr gut an einen Passus einzuarbeiten, das man den Forderungen widerspricht. Denn die Unterlassung ist auch eine Forderung.

Wer dieses möchte, kann es in einem zusätzlichen Begleitschreiben tun. Im Musterschreiben der mod. UE wird es nicht aufgenommen.



VG Steffen

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#643 Beitrag von Steffen » Samstag 28. Januar 2012, 21:50

Ich habe die berechtigte Kritik angenommen, meinen Fehler eingestanden
und das Musterschreiben geändert.

Aber man sollte jetzt nicht es übertreiben, @ oh_schreck.

VG Steffen

Targhas
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#644 Beitrag von Targhas » Dienstag 31. Januar 2012, 10:05

Tach,

habe nun auch Post von der Debcon bekommen. In dem Schreiben wird mir als Gläubiger "Silwa Filmvertrieb AG" angegeben. War das bisher net die Digiprotect?

Edit: Über mir hat Steffen geschrieben, dass er das Musterschreiben geändert hat bzw einen Fehler berichtigt, gehe ich da richtig in der Annahme, dass das Musterschreiben im Post bei http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 820#p19164" onclick="window.open(this.href); return false; nun aktuell ist und ich es nun auch so benutzen kann?

fu+c
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#645 Beitrag von fu+c » Dienstag 31. Januar 2012, 10:53

Targhas hat geschrieben:In dem Schreiben wird mir als Gläubiger "Silwa Filmvertrieb AG" angegeben. War das bisher net die Digiprotect?
Da mußt du mal in deine usprüngliche Abmahnung schauen. Beides sind Rechteinhaberinnen, die von U+C vertreten werden. (Interessant wäre es nur, wenn nun bei ein und demselben Vorgang die Gläubigerin gewechselt hätte.)

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#646 Beitrag von Steffen » Dienstag 31. Januar 2012, 11:23

[quoteemTarghas]habe nun auch Post von der Debcon bekommen. In dem Schreiben wird mir als Gläubiger "Silwa Filmvertrieb AG"
angegeben. War das bisher net die Digiprotect?

Edit: Über mir hat Steffen geschrieben, dass er das Musterschreiben geändert hat bzw einen Fehler berichtigt,
gehe ich da richtig in der Annahme, dass das Musterschreiben im Post bei viewtopic.php?f=17&t=77&start=820#p19164
nun aktuell ist und ich es nun auch so benutzen kann?[/quoteem]

Zuerst einmal, “Silwa Filmvertrieb AG“ wurde schon nach unserer Kenntnis 2009 von U+C (vor Umfirmierung KUW)
vertreten. Später sind dann diverse RI, die U+C mandiert hatten, auch noch zu anderen Kanzleien gegangen. Ist
nichts ungewöhnliches. Es muss niemand bei einem Anwalt nehmen und kann sogar mehrere beauftragen.

Auf berechtigten sowie kritisch hinterfragenden Hinweis von @oh_schreck, wurde das Musterschreiben eines Widerspruch
aktualisiert und offensichtliche Unrichtigkeiten (wie 1 Tippfehler + die Aufzählung des nicht zutreffenden § 19) entfernt.

Danke an @oh_schreck.


Es steht natürlich jetzt - korrigiert - zur freien Verfügung (auch in vorangegangenen Postings):


Musterschreiben eines möglichen Widerspruch

————————————————————————
<Herr/Frau Vorname Nachname
Straße Nummer
PLZ Wohnort>


<Einwurf Einschreiben....................................<25. Januar 2012>
Vorab per E-Mail: info@inkassowahn.tv
Inkassowahn GmbH
Mustermannstraße 12
09090 Musterstadt>



Widerspruch
Ihre Nachricht vom <21.01.2012>
Ihre Zeichen <S.20.092456.02.3-46>



Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbenannter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom <Datum>.

Ich, <Vorname Name>, widerspreche ausdrücklich der von Ihnen geltend gemachten Forderungen,
weise diese vollumfänglich zurück und fordere Sie auf, bis zum <Datum (14-Tage-Frist einräumen)>:

(1.) mir nach § 34 BDSG eine Eigenauskunft zu erteilen, über alle Daten, die über meine Person von Ihnen gespeichert
wurden, auch über die bekannten Score-Werte.

(2.) Zusendung einer Vollmachtserklärung des Gläubigers gemäß § 174 BGB oder der Abtretungsurkunde.

(3.) Legen Sie mir detailliert dar, weshalb genau der Betrag gefordert wird (Grundforderung plus Aufschlüsselung der
weiteren Kosten).

Mit bester Empfehlung



___________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift )


VG Steffen

pmolurus
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#647 Beitrag von pmolurus » Dienstag 31. Januar 2012, 11:53

Hallöchen zusammen
Hab heute auch das schreiben von der neuen "Firma" bekommen und hab natürlich ersmtal hier ein bissl gestöbert und gelesen :) (vielen dank nochmal für die netten hilfen bisher)
Nun hab ich doch noch 2 kleine fragen, und zwar

Ist es doch schon komisch das dieser Brief als Infopost (werbung) bei mir landet. Das ist normal nur bei werbung von banken handys etc üblich und nicht bei angeblichen seriösen schreiben. Das kam mir schon total komisch vor und ich muss gestehn das ich den Brief nur zufällig aufgemacht hab da ich sonst solche schreiben direkt in die tonne hau.

Und zweitens: Durch das Abtreten der Fälle von U+C ändert sich auch der "verjährungszeitraum"? Sprich hat man nun wieder 2jahre? auf die man warten muss oder zählt immer noch das datum vom ersten schreiben?

Und nochmal fix zusammengefasst schreib ich nun diese Vorlage und schick sie ab oder ist dies nichmal nötig?

Danke und liebe Grüsse

pmolurus
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#648 Beitrag von pmolurus » Dienstag 31. Januar 2012, 12:04

Die frist beträgt 2 jahre oder?

Und jau genau das Widerspruchsschreiben meint ich.

edit: Danke hatte es falsch aufgeschrieben, misst dann haben die noch nen jahr länger zeit hmpf

fishbone
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#649 Beitrag von fishbone » Dienstag 31. Januar 2012, 12:14

Hallo zusammen.

Auch ich habe heute von der Debcon Post erhalten - ebenfalls INFOPOST. Im Schreiben wird auf 3 Erstattungsansprüche verwiesen, in der rechten Spalte hingegen steht nur eine Gläubigerin. Von dieser Gläubigerin habe ich aber nur eine Abmahnung erhalten.

Werde nun das Widerspruchsschreiben absenden und Tee trinken.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#650 Beitrag von Steffen » Dienstag 31. Januar 2012, 12:19

[quoteempmolurus]Ist es doch schon komisch das dieser Brief als Infopost (werbung) bei mir landet. Das ist normal nur bei werbung
von banken handys etc üblich und nicht bei angeblichen seriösen schreiben. Das kam mir schon total komisch vor und
ich muss gestehn das ich den Brief nur zufällig aufgemacht hab da ich sonst solche schreiben direkt in die tonne hau.[/quoteem]

Ungewöhnlich? Im Abmahnkarussell schockt fast nichts mehr! Deshalb wird der Brief auch nicht ungültig.


[quoteempmolurus]Und zweitens: Durch das Abtreten der Fälle von U+C ändert sich auch der "verjährungszeitraum"? Sprich hat man nun
wieder 2jahre? auf die man warten muss oder zählt immer noch das datum vom ersten schreiben?[/quoteem]

Nein. Deshalb auch nur der Widerspruch gemäß Muster - nix anderes.


[quoteempmolurus]Und noch mal fix zusammengefasst, schreib ich nun diese Vorlage und schick sie ab oder ist dies nichmal nötig?[/quoteem]

Zuerst einmal, es ist ein Musterschreiben. Ob Du es abschickst oder nicht, liegt letztendlich bei Dir.

Solltest Du das erste Musterschreiben verwendet haben (vor der oh-schreck-Korrektur) - es wird dadurch - nicht -
ungültig. Es handelte sich um offensichtliche Unrichtigkeiten und ist trotzdem verständlich und erfasst den Sinn:
Widerspruch und Zurückweisung. Also keine Bange, die Punkte 1. - 3. sind sowieso nur gewünschte Mehrarbeit für
Debcon.

Hast Du noch keins abgesendet, kanst Du jetzt das aktuelle Musterschreiben verwenden oder zu einem Anwalt gehen und
ihn beauftragten.


————————————————————————
<Herr/Frau Vorname Nachname
Straße Nummer
PLZ Wohnort>


<Einwurf Einschreiben....................................<25. Januar 2012>
Vorab per E-Mail: info@inkassowahn.tv
Inkassowahn GmbH
Mustermannstraße 12
09090 Musterstadt>



Widerspruch
Ihre Nachricht vom <21.01.2012>
Ihre Zeichen <S.20.092456.02.3-46>



Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbenannter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom <Datum>.

Ich, <Vorname Name>, widerspreche ausdrücklich der von Ihnen geltend gemachten Forderungen,
weise diese vollumfänglich zurück und fordere Sie auf, bis zum <Datum (14-Tage-Frist einräumen)>:

(1.) mir nach § 34 BDSG eine Eigenauskunft zu erteilen, über alle Daten, die über meine Person von Ihnen gespeichert
wurden, auch über die bekannten Score-Werte.

(2.) Zusendung einer Vollmachtserklärung des Gläubigers gemäß § 174 BGB oder der Abtretungsurkunde.

(3.) Legen Sie mir detailliert dar, weshalb genau der Betrag gefordert wird (Grundforderung plus Aufschlüsselung der
weiteren Kosten).

Mit bester Empfehlung



___________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift )

————————————————————————


VG Steffen

egoist
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#651 Beitrag von egoist » Dienstag 31. Januar 2012, 13:14

moin
erstmal ein danke an die betreiber diese forums.
wenn jetzt nicht noch ein mahnbescheid der vor dem 31.12.11 beantragt wurde kommt, bin ich mit den abmahnungen von U&C durch.Die modue und 3 jahre daumen drücken haben sich ausgezahlt. Nö ich nicht
vg egoist

bladerunner
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#652 Beitrag von bladerunner » Dienstag 31. Januar 2012, 13:42

Hallo zusammen,

letzten März (2011) bekam ich den letzten Brief von U+C und dachte zwischenzeitlich (nach Absendung der Mod. UE), dass die Sache gegessen ist.

Heute erreichte mich ein Brief der Debcon mi Zahlungsziel 03.02 und sonst einem Gerichtsverfahren + Eintrag in der Schufa.
Das weitere Vorgehen heißt wohl den Widerspruchsbrief (per Einschreiben) zur Debcon zu schicken? Oder gibts noch mehr zu tun?

Bisher eben nur damals die Mod UE verschickt...

Gruß und danke,
bladerunner

Targhas
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#653 Beitrag von Targhas » Dienstag 31. Januar 2012, 14:04

Ist das eigentlich irgendwie relevant, dass auf dem Brief das Datum des 24.01.2012 steht, dieser aber erst jetzt (1 Woche später) angekommen ist und mir nun nurnoch 3 Tage Zeit gibt 1300€ aufzutreiben um den Betrag zu bezahlen? Oo

Und welches Datum sollte ich in meinem Widerspruch angeben? Das heutige Datum, an dem der Brief angekommen ist oder das Datum, was die angegeben haben?

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#654 Beitrag von Alter Sack » Dienstag 31. Januar 2012, 14:06

Hej, hab' heute auch Post von Debcon bekommen und wundere mich ebenfalls, dass als Gläubigerin Silwa Filmvertrieb AG benannt ist. In der Abmahnung wird definitiv von DigiProtect geschrieben. Auf die hat sich dann auch mein mod.UE bezogen.Die geforderte Summe ist aber identisch, mit der im letzten Schriebs von U+C geforderten. Der Schriebs von Debcon ist aber völlig derselbe, der hier schon mehrmals erwähnt wurde. Also Gerichts- und Schufa-Androhung. Werde jetzt erstmal die DB (Seite 16) updaten und dann den Widerspruchsbrief aufsetzen, per E-Mail und morgen per Einschreiben abschicken. Meine Schreiben sind übrigens auch ganz einfach Kopien. Eine Zahlungsvereinbarung liegt auch dabei, die Zahlfrist ist ebenfalls sehr kurz gehalten.

s-pisch
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#655 Beitrag von s-pisch » Dienstag 31. Januar 2012, 14:07

Moin moin,
ich muss mich auch mal wieder hier melden, denn ich habe heute einen Brief erhalten, auf dem in der Ecke rechts oben (Briefmarke) Infopost steht. Normalerweise landet sowas im Mülleimer. (Hätte ich vielleicht auch machen sollen.)
Es handelt sich um ein kopiertes Schreiben von Debcon GmbH aus Witten. Der Brief wurde am 25.01.2012 erstellt und kam heute den 31.01.2012 hier an.
Es sind Kopien, keine Originale, selbst die Unterschrift ist eine Kopie.
Das kommt mir alles sehr dubios und spanisch vor!!!

Dort steht der erste Satz:
"Sehr geehrter Herr...,
mit diesem Schreiben werden Sie in Kenntnis gesetzt, dass uns Ihre rechts genannte Gläubigerin (Silwa Filmvertrieb AG) letzmalig außergerichtlich mit der einziehung, der gegen Sie bestehenden und unbestrittenen Forderungen beauftragt hat."

Ich habe jetzt Zeit, laut denen, bis zum 03.02.2012 alles zu zahlen. Es geht hier um 2 Erstattungsansprüchen die vom 01.04.2010 sind. Ich habe dann auch die geänderte UE und Auskunftserteilung am 13.04.2010 per Fax und Einschreiben mit Rückschein dort hingeschickt. Am 23.04.2010 kam dann die Bestätigung, das der Eingang und die Wirksamkeit der UE angekommen sind.
Dort belief sich die Forderungen von jeweils 650,-€.

Am 23.09.2010 kam dann ein Schreiben, bei dem festgestellt wurde, das die Angelegenheit durch außergerichtliche Einigung nicht zum Abschluss gekommen ist. Die Forderungen beliefen sich dann schon auf jeweils 1286,80€.
Darauf habe ich dann nicht geantwortet, so wie es hier auch beschrieben wurde.

Und nun kam heute dieses Schreiben!!!!
Die Forderung beträgt zusammen 2573,60€, die ich wie gesagt bis zum 03.02.2012 bezahlen soll.

Was mach ich nun? Ich bräuchte mal eine Rat und Hilfe.

Gruß b,b,,,b,
Lebe im Jetzt, Lebe Heute!!!

pmolurus
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#656 Beitrag von pmolurus » Dienstag 31. Januar 2012, 14:14

also hab mich grad mal grob schlau gemacht wegen den infopost schreiben.
Laut meinem Nachbarn der bei der Post arbeitet dürfen per infopost keine rechnungen oder Mahnungen geschickt werden. Es müssen sogar alle schreiben (bis auf die anschrift) gleich sein da sie sonst als ungültig gelten.
Nun wär ja zu überlegen ob man denen nicht damit ein stich durch die rechnung machen könnte :)

fu+c
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#657 Beitrag von fu+c » Dienstag 31. Januar 2012, 14:16

Tja, soeben habe auch ich Post von Debcon bekommen, mit denselben Eckdaten (Infopost, Schreiben datiert vom 25.1., Gläubigerin DigiProtect GmbH).
Interessant ist, (1) daß dort von einer unbestrittenen Forderung die Rede ist, obwohl mein RA die Forderungen gegenüber U+C sehr wohl bestritten hat, und (2) daß bis zu 50% Rabatt auf die zuletzt von U+C erhobene Forderung gewährt werden, bei Zahlung in voller Höhe bis zum 3.2. Wenn Debcon 50% "Schnellzahlerrabatt" einräumen können und keine eigenen Inkassogebühren fordern, bedeutet das doch wohl, daß DigiProtect die in den Schreiben von U+C erwähnten Rechtsanwaltskosten nach RVG etc. nicht gezahlt haben kann und auch nicht zahlen will, oder sehe ich das falsch?

:_:

bladerunner
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#658 Beitrag von bladerunner » Dienstag 31. Januar 2012, 14:19

Schnellzahlerrabatt? Oooch, sowas tolles gibts in meinem Schreiben nicht :( Sonst hätte ich natürlich sofort überwiesen...

Naja, werde mal das Widerspruchsschreiben der letzten Seite fertig machen und hinschicken.. mal sehen ob wiedermal keine Reaktion kommt, wie bei der Mod UE auch.

Targhas
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#659 Beitrag von Targhas » Dienstag 31. Januar 2012, 14:22

Grazer57 hat geschrieben:@ Targhas

wenn Du bezahlen möchtest, kannst Du da ja einmal anrufen und um Verlängerung der Zahlungsfrist bitten.
Ansonsten reicht ja ein Vermerk im Betreff
Ihr Schreiben v. XX.XX.XXXX | Eingang 31.01.2012
Als ob ich zahle, soweit kommts noch :p

gejagte
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#660 Beitrag von gejagte » Dienstag 31. Januar 2012, 14:30

Zitat von Targhas:
"Ist das eigentlich irgendwie relevant, dass auf dem Brief das Datum des 24.01.2012 steht, dieser aber erst jetzt (1 Woche später) angekommen ist und mir nun nurnoch 3 Tage Zeit gibt 1300€ aufzutreiben um den Betrag zu bezahlen? Oo

Und welches Datum sollte ich in meinem Widerspruch angeben? Das heutige Datum, an dem der Brief angekommen ist oder das Datum, was die angegeben haben?"


Bei mir eben auch angekommen der Brief abgeschickt: 24.1.12 heute Zustelltag 31.1.12 Zahlung knappe 1300 eus bis zum 3.2.12 (kein 50%Rabatt Angebot)
Aber auch bei mir der Fehler in dem Schreiben mit dem Gläubiger Silwa Filmvertrieb AG. ;.ä
In meiner Abmahnug ist es aber Digiprotect!!!
Soll ich den ganz normalen Widerspruch schreiben, oder erst bei Debcon nachfragen Zwecks Gläubiger???

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