Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

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mk2011
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#421 Beitrag von mk2011 » Montag 27. Juni 2011, 07:31

Hallo ihr,

habe eine Frage wegen des Versands der modifizierten UE, welche ja laut der offiziellen Vorgehensweise durch einen Zeugen beeidet werden soll...
Versand:
1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
1-mal per Einschreiben (Einwurf oder mit Rückschein)
1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und Versand beeiden kann.
soll ich diese Beeidung zusammen mit der mod. UE an U+C zurück schicken, oder soll ich diese einfach "für mich" aufheben, falls es stunk gibt?

Gruß
mk2011

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#422 Beitrag von Steffen » Freitag 1. Juli 2011, 17:23

Strafbefehl und Freispruch nach U+C Abmahnung


Freitag, den 01.07.2011



Bild

Rechtsanwalt Daniel Gönnheimer
Hans-Thoma-Str. 25
68163 Mannheim
Telefon: 0621-16738030
Telefax: 0621-1673831
E-Mail: info@mp3abmahnung.de
Web: www.mp3abmahnung.de


Am 30.06.2011 musste sich ein Mandant meiner Kanzlei einer Hauptverhandlung im Strafverfahren in Karlsruhe stellen, nachdem
ihm im Vorfeld durch die Kanzlei U+C eine Abmahnung wegen des unerlaubten Uploads urheberrechtlich geschützter Werke eine
Abmahnung zugestellt wurde.



Falsche Anwaltswahl - vorher informieren, worauf es ankommt!

Den Mandanten hat es gleich doppelt getroffen - zunächst hat sein Anwalt sämtliche Fristen verstreichen lassen und keine
Unterlassungserklärung abgegeben - vielmehr hat er angeboten, man könne den Computer durchsuchen bzw. begutachten lassen.
Das LG Magdeburg hat in einem aktuellen Urteil (11.05.2011, Az. 7 O 1337/10) klargestellt, dass dies gerade kein taugliches
Beweismittel ist. Auch hier zeigt sich, dass die Zahl der Anwälte, die gegen Abmahnungen verteidigen zwar stetig steigt, die
Qualität der Arbeit aber hierdurch aber eher sinkt und es umso wichtiger ist, sich einen tatsächlich auf das Urheberrecht
spezialisierten Anwalt zu suchen.


Das Strafverfahren

Aber zurück zur Strafverhandlung. ...


... weiterlesen!

Marco1973NRW
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#423 Beitrag von Marco1973NRW » Mittwoch 13. Juli 2011, 18:19

Zuerst ein mal ein dickes Lob an dieses Forum und die vielen Informationen, die einen ja schon ein wenig beruhigen.

Ich bin vor einem Monat einmal wegen einem Porno angemahnt worden und jetzt heute noch mal wieder wegen zwei Pornos. :,:

Habe beim ersten Mal am 14.06.11 mit mod. UE geantwortet und bis jetzt noch nichts wieder gehört und nun liegen da heute wieder zwei Briefe von U+C im Briefkasten. Aber es ist schon eine psychische Belastung für mich und meine Frau. Was ist, wenn die Dinger jetzt nur so reinflattern? Macht mich echt fertig das Ganze.

Die haben das Schreiben an mich UND meine Frau adressiert. Darf das? Wer ist denn nun der jenige der zahlen muss? in der ModUE habe ich das mal so übernommen und als Paar geantwortet und mich verpflichtet und sollten wir beide unterschreiben? Beim ersten mal haben wir das getan!

Ich verstehe nicht, warum die den Anschlussinhaber einfach so belangen dürfen, ohne dass sicher gestellt ist, das nicht jemand anderes ins Netzwerk eingedrungen ist oder jemand anderes aus der Familie, dem man den Anschluss zur Verfüngung gestellt hat, weil dieser kein Internet hat, irgendwas angeboten hat.
Bei mir war es so, dass meine Nichten und Neffen immer für ein bis zwei Stunden nach der Schule im Internet gesurft haben, weil sie zu Hause kein Internet haben. Da war ich nicht die ganze Zeit bei...

Im Straßenverkehr brauchen die doch auch ein Foto vom Fahrer und können nicht einfach so den Halter belangen?

Auf Mallorca an der Standpromenade gab es dutzende freie WLAN-Zugänge, da haben die das Problem wohl nicht.

Schönen Gruß an alle Leidensgenossen und noch mal :te

;tö

Dark2605
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#424 Beitrag von Dark2605 » Sonntag 17. Juli 2011, 10:27

Ich schmeiß dann auch erst mal ein allgemeines Hallo in die Runde, ich habe gestern von den COLLEGEN ein Abzockschreiben bekommen. Mir sind auch erst mal sämtliche Gesichtszüge entglitten und ich habe mich dann erst mal an den Rechner gesetzt und bin dann auch dieses Forum gestoßen. Zum Einen :rp für die tolle Arbeit, die hier gemacht wird, zum Anderen ein dickes :te für die Beruhigung der Nerven von mir und meiner Frau!
Ich habe dann heute die modUE fertiggemacht und auch bereits per mail und per Fax losgeschickt, morgen früh kommt dann noch das Einschreiben mit Rückschein. Nach dem, was ich hier bisher gelesen habe, kommt ja vermutlich noch einiges mehr von dieser Kanzlei auf mich zu, offensichtlich geben die sich ja mit einer Abmahnung nicht zufrieden. Ich habe mir deshalb auch schon einen großen Ordner fertiggemacht, in dem ich dann die erbauliche Korrespondenz :l, mit diesem Verein abheften werde.
Eintrag in die Datenbank erfolgt auch gleich noch, nichtsdestotrotz bleibt ein ungutes Gefühl, aber genau darauf spekulieren die A.... wohl!
Gruß
Dark2605

Marco1973NRW
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#425 Beitrag von Marco1973NRW » Montag 18. Juli 2011, 08:37

Heute morgen habe ich eine weitere Abmahung aus dem Briefkasten geholt :-(

Werde wieder die modUE fertigmachen und auch ein viertes Mal per Einschreiben mit Rückschein zustellen lassen.

Was ist denn Nigges? Habe ich da vorher was überlesen?

"ModUe und Nigges ist man da auf einer fast sicheren Seite"

scorpio
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#426 Beitrag von scorpio » Montag 18. Juli 2011, 11:07

Erstmal ein freundliches "Hallo allerseits" in die Runde und herzlichen Dank für die umfassenden Informationen, die ich hier bisher gefunden habe.

Habe heute auch die dritte Abmahnung der Collegen im Briefkasten vorgefunden. Am 25.6. hatte ich bereits zwei erhalten. Alle drei mit modUE per Fax, Email und Einschreiben beantwortet.

Die gesetzte Frist von 2 Tagen ist ja wohl Teil der Masche. Was passiert eigentlich, wenn ich im Urlaub bin und gar nicht innerhalb der Frist reagieren kann? Wie sähe dann eine rechtssichere Reaktion von meiner Seite aus?
Oder steht diese Info hier schon irgendwo und ich habe sie nur nicht gefunden?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#427 Beitrag von Steffen » Montag 18. Juli 2011, 11:48

[quoteemscorpio]Die gesetzte Frist von 2 Tagen ist ja wohl Teil der Masche. Was passiert eigentlich, wenn ich im Urlaub bin und gar nicht innerhalb der Frist reagieren kann? Wie sähe dann eine rechtssichere Reaktion von meiner Seite aus?
Oder steht diese Info hier schon irgendwo und ich habe sie nur nicht gefunden?[/quoteem]

Es gibt immer wiederkehrende Fragen. Das Schreiben kam nicht per Einschreiben, es enthielt keine originalen Vollmachten, die Unterschrift ist nur kopiert, was ist, wenn ich sage, das ich das Schreiben nicht erhalten, was ist wenn ich in der Zeit in Urlaub bin usw.

Diesbezüglich haben wir ein F.A.Q. verfasst, worauf man auf die gängigsten Fragen eine Antwort erhält.

Lesetipp: F.A.Q. - Initiative AW3P


Hier sagt der Gesetzgeber eindeutig: Erklärungen unter Abwesenden

Zugegangen ist ein Abmahnschreiben, wenn es so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, das dieser unter normalen Umständen die Möglichkeit hat vom Inhalt Kenntnis zu erhalten. Dazu gehört nun einmal der Briefkasten (selbst wenn man ihn zunagelt), genau wie Postfach, E-Mail, Fax oder Anrufbeantworter.
Ist der Empfänger (also Du) wegen Urlaub, Krankheit, Haft oder sonstiger Ortsabwesenheit nicht in der Lage, vom Inhalt des ihm übermittelten Abmahnschreiben Kenntnis zu nehmen, so steht das dem Zugang nicht entgegen.

Briefe gehen mit der Aushändigung (Post) an den Empfänger zu. Der Einwurf in einen Briefkasten (ist dieser zugenagelt mit Abgelegen vor der Haustür) bewirkt den Zugang, sobald nach der Verkehrsanschauung mit der nächsten Entnahme zu rechnen ist.

Zu gut Deutsch:
Ist man in Urlaub; erhält man in dieser Zeit ein Abmahnschreiben; kann man die Frist nicht einhalten; erhält darauf hin eine EV - hat man Pech. Oder man beauftragt eine Person des Vertrauens (die meist sowieso nach den rechten sieht oder Blumen gießt) mit der Sichtung der Post. Ist ein Abmahnschreiben dabei, sollte diese Person einen am Urlaubsort anrufen. Dann könnte man vom Urlaubsort eine Fristverlängerung telefonisch beim Abmahner beantragen. Wenn nicht - dann hat man eben Pech.

Klinkt hart, ist aber so.

Es gibt natürlich noch die Möglichkeit, unverzüglich nach Urlaubsrückkehr telefonisch beim Abmahner eine Fristverlängerung zu beantragen oder sofort per E-Mail und einen Tag später per Einschreiber die mod. UE zu versenden (in der Hoffnung, das noch kein EV erwirkt wurde).

VG Steffen

scorpio
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#428 Beitrag von scorpio » Montag 18. Juli 2011, 11:54

Hallo Steffen,
herzlichen Dank. Da habe ich wohl tatsächlich nicht intensiv genug gesucht. Sorry.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#429 Beitrag von Steffen » Montag 18. Juli 2011, 12:36

U+C Rechtsanwälte führen verstärkt Klageverfahren durch?

Montag, den 18.07.2011


U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ladehofstraße 26
D-93049 Regensburg
Fax: +49 941 89 96 48-99
Email: info@urmann.com
Telefon: +49 941 89 96 48 0


Nach einer Anfrage an die Kanzlei U+C erhielten wir freundlicherweise eine aktuelle Entscheidung
des AG Wittenberg. In diesem Anerkenntnisurteil heißt es: ...


... weiterlesen

Dark2605
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#430 Beitrag von Dark2605 » Montag 18. Juli 2011, 13:56

Hmmm, was ich mich aber mal frage...
Mittlerweile kann man überall lesen, dass Hacker Kundendaten ausspähen bei Sony usw., ganz aktuell bei REWE. Wie kann ich als "Otto Normalo" aber dann verhindern, dass jemand meinen Router knackt? Ich habe das Teil verschlüsselt, habe ein Passwort für den Router, habe für Wireless die MAC-Adressen reserviert. Dennoch liest man immer wieder, dass auch das von technisch versierten Freaks problemlos geknackt werden kann. Also kann ich doch gar nicht verhindern, dass im schlechtesten Fall von meinem Anschluss aus Daten illegal aus dem Netz gezogen werden? Das für mich eine "Störerhaftung" greift, wenn ich mein WLAN offen wie ein Scheunentor habe, kann ich ja verstehen, aber einen Angriff auf meinen Router kann ich nicht 100% verhindern.
...ein ziemlicher ratloser
Dark2605 ;9/

FortyTwo
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#431 Beitrag von FortyTwo » Montag 18. Juli 2011, 16:12

Naja, es ist schon ein qualitativer Unterschied die Kundendatenbank eines weltweit agierenden Unternehmens mit Millionen von Bestands- und vor allem Bank- und Kreditkartennummern anzugreifen, als ein einzelnes und örtlich begrenztes WLAN zu knacken, um P2P-Schnorring zu betreiben.

Dass es keine 100-prozentige Sicherheit gibt, wissen die Richter mittlerweile auch. Aber das zieht auf der anderen Seite eben auch nicht als Ausrede oder Gegenargument. Der Verdacht des WLAN-Missbrauchs muss eben auch begründet sein, das alleinige Behaupten genügt eben in den seltensten Fällen.

Und bei halbwegs komplexen Schlüsseln dauert auch das Entschlüsseln eines WPA2-Schlüssels noch immer Tage-Wochen. Sollte also der Verdacht bestehen, dass in der "näheren" Umgebung ein Hacker sein Unwesen treibt, würde ich a) die Komplexität des WLAN-Schlüssels erhöhen und diesen Schlüssel jede Woche erneuern.

Das ist zwar recht lästig, aber erhöht die Sicherheit ungemein. Außerdem glaube ich, dass das Filesharing über (wirklich) gehackte WLAN-Anschlüsse bei weitem nicht so verbreitet ist, wie es in Foren dargestellt wird.

FortyTwo
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#432 Beitrag von FortyTwo » Montag 18. Juli 2011, 22:49

Grazer57 hat geschrieben:@ FortyTwo

warum gehst Du von WPA2-Verschlüssung aus? Diese wird von keinem
Gericht zwingend vorgeschrieben. Es ist nur davon austzugehen, das
die zum Zeitpunkt des Kaufes eines Routers gängige Verschlüssung
auch angewendet werden muss. Auch ist ein jewiliges neues Aufrüsten nicht
erforderlich ......
Außerdem glaube ich, dass das Filesharing über (wirklich) gehackte WLAN-Anschlüsse bei weitem nicht so verbreitet ist, wie es in Foren dargestellt wird
.
Zwischen dem, was Du glaubst und was den Tatsachen entspricht, scheinen
doch Welten zu liegen ........
Das mit WPA2 mag richtig sein, aber selbst dieser Standard ist mittlerweile schon ein paar Jahre alt. Und wenn ich mir um meine WLAN-Sicherung ganz allgemein Gedanken mache, dann aktualisiere ich entweder die Hardware (wenn nötig), oder überlege, ob ich das WLAN eventuell deaktivieren sollte.

Ja, ein Richter schreibt nicht vor, welche Sicherung Dein WLAN zu haben hat, er schreibt Dir aber auch nicht vor, wie Du Deine Haustüre abzusichern hast, aber wunder Dich dann nicht, wenn der Einbrecher nur ein paar Sekunden zum Öffnen der Tür benötigt.

Und wegen der gehackten WLAN-Anschlüsse: Mein "Glaube" bezieht sich auf Praxiserfahrungen und Kontakt mit Betroffenen. Woraus ziehst Du Deine "Tatsachen" ??!!

Dark2605
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#433 Beitrag von Dark2605 » Montag 18. Juli 2011, 23:10

Ups... immer friedlich... Ich habe bei mir nur WEP-Verschlüsselung, konnte bisher auch nicht weiter aufrüsten. Aber ich weiß, dass ich diese Datei nicht runtergeladen habe, und ich habe zwar zwei (volljährige) Jungs, die auch über diesen Anschluss ins Netz gehen, aber auch die beiden habe ich eigentlich entsprechend eingenordet, Software wie emule, BitTorrent usw. nicht zu verwenden.
Es kann aber doch nicht sein, dass die Rechtsprechung diese MÖGLICHEN Faktoren völlig außer Acht lässt? Egal also wie man es dreht und wendet, ich bin immer der Doofe?
Ich will hier keinen Freibrief für illegales Filesharing, aber diese Pauschalverdächtigung ist doch auch nicht das Gelbe vom Ei, oder?
Was da im Moment über diese Anwaltskanzleien passiert, ist doch einfach die Lizenz zum Gelddrucken auf dem Rücken - zumeist - unschuldiger User...
So langsam hasse ich unser System... Du darfst nur noch eines, und das ist ZAHLEN... (und hier fehlt mir jetzt der smiley für UNENDLICH GEFRUSTET (wie wäre es mit nem Hangmen?))
Gruß
Dark2605

Mac Allen
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#434 Beitrag von Mac Allen » Montag 18. Juli 2011, 23:17

Auch von mir ein freundliches Hallo in die Runde,
Tolles Forum hier :rp

auch mich haben Sie im Juni abgemahnt.
Mod UE abgegeben,
und bestätigt bekommen mit erneuter Zahlungsaufforderung.
Ich hoffe die zerren jetzt nicht vermehrt die Leute vor Gericht !
Mal auf die nächste Runde warten

FortyTwo
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#435 Beitrag von FortyTwo » Montag 18. Juli 2011, 23:33

Dark2605 hat geschrieben:Ups... immer friedlich... Ich habe bei mir nur WEP-Verschlüsselung, konnte bisher auch nicht weiter aufrüsten. Aber ich weiß, dass ich diese Datei nicht runtergeladen habe, und ich habe zwar zwei (volljährige) Jungs, die auch über diesen Anschluss ins Netz gehen, aber auch die beiden habe ich eigentlich entsprechend eingenordet, Software wie emule, BitTorrent usw. nicht zu verwenden.
Es kann aber doch nicht sein, dass die Rechtsprechung diese MÖGLICHEN Faktoren völlig außer Acht lässt? Egal also wie man es dreht und wendet, ich bin immer der Doofe?
Ich will hier keinen Freibrief für illegales Filesharing, aber diese Pauschalverdächtigung ist doch auch nicht das Gelbe vom Ei, oder?
Was da im Moment über diese Anwaltskanzleien passiert, ist doch einfach die Lizenz zum Gelddrucken auf dem Rücken - zumeist - unschuldiger User...
Keine Sorge, die Gerichte ignorieren solche "Möglichkeiten" nicht, aber sie müssen glaubhaft vorgetragen werden. Und der Hinweis der Eltern, seine Kinder entsprechend instruiert zu haben beeindruckt nicht wirklich. Nichts gegen Deine Jungs, aber die Wahrscheinlichkeit, dass der Nachwuchs die Instruktionen der Eltern wissentlich ignoriert, ist der Erfahrung nach um einiges höher, als dass eine WEP-Verschlüsselung gecknackt wurde, um damit illegales Filesharing zu betreiben.

In einem Verfahren ohne richtige Beweise geht es nunmal darum, welcher Geschichte ein Richter mehr "Glauben" schenkt, getreu dem Motto: "Gut erzählt ist halb gewonnen". Und sollte es wirklich hart auf hart, sprich zu einer Verhandlung kommen, dann bliebe ja noch die Abgabe von drei Eidesstattlichen Versicherungen, von Dir und den Jungs, das hätte dann schon Gewicht.

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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#436 Beitrag von FortyTwo » Dienstag 19. Juli 2011, 00:17

Grazer57 hat geschrieben:
FortyTwo hat geschrieben:[
Und wegen der gehackten WLAN-Anschlüsse: Mein "Glaube" bezieht sich auf Praxiserfahrungen und Kontakt mit Betroffenen. Woraus ziehst Du Deine "Tatsachen" ??!!
Aus Berichten von Betroffenen ...... reine Praxis.
Sag mir bitte aus welchem Forum Deine "Betroffene" stammen ....
Ich ziehe meine Informationen nicht aus Foren, die dortigen Infos sind mir zu ungenau und vor allem zu einseitig. Meine Informationen hole ich mir von betroffenen Kunden, Gesprächen mit Anwälten beider Seiten und auch Gespräche mit Ermittlungsbeamten, Staatsanwälten und Richtern.

Und woher hast Du deine "Tatsachen"?
Grazer57 hat geschrieben:Es ist mir egal, wie meine Haustür gesichert ist, solange es als Grund
für den nachgewiesen Diebstahl dient und somit eine Art Versicherung
darstellt.
Dann weise mal Deiner Versicherung den Diebstahl nach, wenn sich an Deiner Haustür keine Einbruchsspuren feststellen lassen, da die Tür nur zugezogen (ins Schloss gefallen), nicht aber abgeschlossen wurde.

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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#437 Beitrag von FortyTwo » Dienstag 19. Juli 2011, 00:35

Grazer57 hat geschrieben:@ FortyTwo

:lo
Dann weise mal Deiner Versicherung den Diebstahl nach, wenn sich an Deiner Haustür keine Einbruchsspuren feststellen lassen, da die Tür nur zugezogen (ins Schloss gefallen), nicht aber abgeschlossen wurde.
Das wäere das offene W-LAN. Davon spricht aber niemand .....
Danke für das LOL - aber Du hast mir Deine Quelle noch immer nicht genannt - ich möchte auch lachen...

Und bezüglich des Tür-Vergleiches: Nein, ein offenes WLAN ist eine sperrangelweit offen stehende Tür.

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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#438 Beitrag von FortyTwo » Dienstag 19. Juli 2011, 00:44

Grazer57 hat geschrieben:@ FortyTwo
Grazer57 hat geschrieben:Aus Berichten von Betroffenen .
Das ist schon ein wenig einseitig, meinst Du nicht?

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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#439 Beitrag von FortyTwo » Dienstag 19. Juli 2011, 01:12

Grazer57 hat geschrieben:@ FortyTwo
Nein , wieso auch?
Was sollten mir diese Personen sagen können?
Betroffene Kunden ? Du meinst damit, die gehackten Anschlüsse?
Von welchen Ermittlungsbeamten schreibst Du da? Polizeibeamte?
Staatsanwaltschaft ist schon lange aus dem Geschäft .......
die haben auch m.W.n. nie wirklich ermittelt.
Gehackte Anschlüsse?! - Behauptet haben das schon einige Kunden, aber im Laufe der Gespräche stellte sich das immer mehr als haltlose Schutzbehauptungen heraus. Polizeibeamte?! Ja. Die haben in der Regel die Strafanzeigen gegen "Unbekannt", gegen den "Abmahner" oder den "Provider" zu bearbeiten. Auch Staatsanwälte sind noch im Geschäft, wennauch weniger als noch vor zwei Jahren. Die Strafanzeigen der Abgemahnten landen schliesslich auf deren Tisch und bei Filesharinggeschichten mit Kinderpornografie sind sie auch noch im Geschäft, wobei es da weniger um den urheberrechtlichen Aspekt geht. Dazu kommen noch interessante Gespräche mit den Anwälten beider Seiten.

Aber das ist natürlich alles weniger glaubhaft als Deine "Berichte von Betroffenen" ...

gejagte
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#440 Beitrag von gejagte » Dienstag 19. Juli 2011, 17:12

Heute drittes Schreiben bekommen neuer Geldbetrag wird gefordert: 1286,80,-€. Es wird auch gleich auf gerichtliche Geltendmachung hingewießen.
Wobei das meiste davon, wie ich es entnehmen kann, Anwaltskosten sind.

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