Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

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bloed123
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#81 Beitrag von bloed123 » Donnerstag 5. Mai 2011, 08:53

Hallo an alle.

Zunächst mal danke, dass es ein solches Forum gibt.
Leider wurde mein Vater (AI) jetzt auch von Rasch abgemahnt.
Es geht um das Bereitstellen eines Albums Anfang des Jahres mit den üblichen 1.200 EUR.

Er möchte allerdings nicht die hier empfohlene Variante des "Aussitzens" gehen, sondern direkt zahlen.
Auch der Weg zum Anwalt ist (und das nicht nur wegen der Kürze der Zeit) schwierig.
Es scheint möglich, dass evtl. noch andere relevante Alben bereitgestellt wurden (kann zumindest nicht definitiv ausgeschlossen werden).

Daher meine Fragen:
- Ist es dann in so einem Fall sinnvoll, die beiliegende UE sowie den Vergleich zu unterschreiben und das Geld zu bezahlen.
- Kann/soll man auch in diesem Fall die mod.UE verwenden und den Vergleich unterschreiben und bezahlen? (oder ist diese mod.UE nicht für die Variante mit bezahlen geeignet?)
- Sowas ist an diesem Anschluss in Zukunft erneut nicht zu erwarten (eine vollumfängliche UE (wie von Rasch geliefert?) wäre somit weniger das Problem?!)
- Ich lese öfters, dass das Unterschreiben der beil. Erklärungen einem Schuldeingeständnis gleichkommt. Ist das ein Problem, wenn man sowieso (EINMAL!) zahlen will? (Stichwort: Melkkuh, ... ?)
- Bis heute wurden seit dem in der Abmahnung genannten Datum keine weiteren Dateien zum Tausch angeboten (also ca. 3 Monate).
- Sofern doch weitere Abmahnungen kommen sollten, kann man dann noch auf die hier vorgeschlagene Varianten nur mod.UE und Nö ich nicht oder ist man durch die erste Zahlung im Prinzip hilflos ausgeliefert?!
- Sofern man sich doch für die Standardvariante (mod.UE + nicht zahlen) entscheidet und die Sache bis vor Gericht gehen sollte. Geht das dann bei Verurteilung mit einer Vorstrafe einher und wie hoch wären dann die zu tragenden Kosten für so eine Verhandlung (ganz grob)?

Bin euch sehr dankbar für die Antworten auf all die Fragen.


EDIT: Vielleicht noch wichtig. Provider ist die Telekom. Somit wohl Gerichtsstand Köln.



LG
Anni
;tö

bloed123
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#82 Beitrag von bloed123 » Donnerstag 5. Mai 2011, 16:18

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Zonk0815
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#83 Beitrag von Zonk0815 » Freitag 6. Mai 2011, 01:33

bloed123 hat geschrieben: - Sofern man sich doch für die Standardvariante (mod.UE + nicht zahlen) entscheidet und die Sache bis vor Gericht gehen sollte. Geht das dann bei Verurteilung mit einer Vorstrafe einher und wie hoch wären dann die zu tragenden Kosten für so eine Verhandlung (ganz grob)?

Bin euch sehr dankbar für die Antworten auf all die Fragen.


EDIT: Vielleicht noch wichtig. Provider ist die Telekom. Somit wohl Gerichtsstand Köln.



LG
Anni
;tö
Wenn Mod.UE abgegeben wurde und es dennoch vor Gericht gehen sollte, dann ist man nicht vorbestraft, da Zivilrecht. Das ist mein Verständnis. Kosten, rechne grob ein 1 /3 dazu, wenn es dazu kommen sollte. Nur da ja keiner von uns etwas illegal gemacht hat, erübrg sich die Frage(n) und es wird nach der Vorgehensweise eines Abgemahnten geahndelt.

SpiderK
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#84 Beitrag von SpiderK » Dienstag 10. Mai 2011, 19:59

Ich bin völlig neu mit der Abmahn-Situation konfrontiert und hab
ehrlich Schiss, weil ich mir finanziell keine solchen Späße erlauben
kann, ich hoffe ihr könnt mir kurz helfen.

Ich habe einige (wenige) Fragen zur vorbeugenden modUE (ich habe schon
den überaus hilfreichen Beitrag von Steffen gesehen, aber ich müsste
noch mehr wissen):

Zuerst: ich weiß genau, welche Lieder gedownloaded (geuploaded)
wurden. (insg. 18)

Bis vor ein paar Wochen waren diese Songs noch nicht in der
Abmahnliste, jetzt ist genau 1 Track erschienen, wird von Rasch
abgemahnt. Von diesem Künstler wurde das ganze Album gezogen, 11
Songs. Von denen ist aber bezügl Abmahnungen (noch) keine Rede. (Zumal
steht in der Liste hinter dem Liedname "diverse Sampler", das das Lied
vom Album gezogen wurde spielt keine Rolle?)

Heißt dass, dass Rasch auch nur diesen einen Song abmahnen wird, oder
kann es sein dass da noch welche folgen? Wie sind die Erfahrungswerte?
Ab wann kann man sagen, ob noch Songs erstmalig abgemahnt werden?

Macht es Sinn, überhaupt eine vorbeugende UE bezügl des einen Songs zu
schreiben? Oder soll ich bezügl des einen Songs das ganze Album
draufpacken? Welche Vertragsstrafe muss ich dann angeben?

Zu guter letzt, die relevanten Ports sind jetzt gesperrt, es kann nichts mehr passieren.

Aber wegen der Vertragsstrafe habe ich noch eine Frage: sende ich eine
vorbgde. mod. UE ab, diese wird auch angenommen, dann finden die RA,RI
heraus, dass ich tatsächl gedownloaded habe, bin ich dann mit der
Vertragsstrafe fällig? Welches Datum ist entscheidend, das LogDatum?
Wenn Logdatum zeitlich VOR vorbgnden mod UE dann alles OK u keine
Vertragsstrafe?

Und, Rasch ist ja bekannt für überzogene Forderungen. Wie viel könnte ich mir, wenn es hart auf hart kommt, mit einer vorbeugenden UE sparen oder macht das keinen unterschied und sollte ich erst mal warten ob überhaupt was kommt?


Vielen Dank fürs Lesen und tausend dank für hilfreiche antworten!!

Brando
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#85 Beitrag von Brando » Freitag 13. Mai 2011, 13:31

Hallo, das Forum hat mir schon sehr geholfen!! Ich stecke auch in der Klemme wegen einer vorbeugenden UE für Rasch. Ich habe schon die einschlägigen Tipps und Hinweise für vorbeugende UEs gelesen, ich weiß eine vorbeugende UE ist meine Entscheidung, aber etwas Feedback würde mir helfen.

Hat jemand mit Rasch schon Erfahrungen gemacht, wie vorbeugende mod UEs angenommen werden?

Werde wohl demnächst eine an Rasch und den RI schicken, bin mir aber nicht sicher, wie das gewertet wird.. Wegen schuldeingeständnis etc, Rasch sei ja ein harter gegner? Oder kein problem mit vorbeugender mod UE?
Jemand schon Rückmeldungen bekommen?

Gruß Brando

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#86 Beitrag von Steffen » Freitag 13. Mai 2011, 14:02

Bis jetzt wurden von Rasch noch keine vorbeugende mod. UE's abgelehnt, wenn man sie nach den Nutzungshinweisen abgefasst hat. Es ist auch maximal nur ein abstraktes Schuldversprechen. Das hat mit dem notwendigen Vertragsstrafeversprechen (Strafbewehrung) zu tun.

Aber, es ist - kein - Schuldeingeständnis, da man sich auch hier nur auf eine - zukünftige Handlung - bezieht.

Man sollte immer sich leiten lassen, nur wenn ich Kenntnis von den Werken habe. Das heißt, die gedownloadeten Files sind bekannt. Nicht wahllos aufs Blaue hinein abgeben!

VG Steffen

Brando
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#87 Beitrag von Brando » Freitag 13. Mai 2011, 15:31

Ah okay super, danke für die schnelle Antwort Steffen!!

Gibts denn auch generell Erfahrungswerte, wie Rasch nach der vorbeugenden UE Rasch verfahren hat,
also haben die dann auch Briefe mit SchE-Forderderungen rausgehauen oder lassen die das nach der vorbeugendenUE gleich sein, weil sie wissen, dass sie sich ihre RA-Kosten abschminken können?

germane41
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#88 Beitrag von germane41 » Dienstag 24. Mai 2011, 21:44

Habe gerade etwas merkwürdiges festgestellt - beim Lesen der Kopie vom Amtsgericht München, die uns die Kanzlei Rasch liebenswerter Weise zur Verfügung gestellt hat, stimmen die Titel, die wir angeblich runtergeladen haben gar nicht mit den Titeln im Schreiben von besagter Kanzlei überein. Was sollen wir nun tun? Was schreiben wir in die Unterlassungserklärung? Die Titel vom Gericht oder die aus dem Schreiben vom Anwalt??? Elf Lieder hat die Kanzlei Rasch aufgelistet und 12 das Gericht. Über eine schnelle Antwort würden wir uns sehr freuen, die Zeit drängt!!!!

wombat
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#89 Beitrag von wombat » Dienstag 24. Mai 2011, 21:53

@germane41
übernimm die titel aus der abmahnung der kanzlei für die du abgemahnt wurdest. das gericht hat dich ja nicht abgemahnt. und wenn wie bei dir offensichtlich etwas mit dem gerichtsbeschluss nicht stimmt ,beantrage akteneinsicht beim zuständigen gericht. siehe vorgehensweise!
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... =17#p11235
vg

BenjiWu
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#90 Beitrag von BenjiWu » Mittwoch 25. Mai 2011, 17:34

Hallo Zusammen,

mich hatte es im August 2009 erwischt --> Post vom RA Rasch!

Nach Abgabe einer mod. UE habe ich dann auch nichts weiter von denen gehört... bis gestern.

In dem aktuellen Schreiben wird sich dafür entschuldigt das die Bearbeitung so lange gedauert hat und das meine mod. UE anerkannt wurde, jedoch die Tatsache weiterhin besteht, dass ich dieses eine Album angeboten haben soll. Was ich definitiv nicht getan habe. Ich habe dieses weder runtergeladen noch auf meiner Festplatte gehabt.

Der aktuelle Vergleichsbetrag i.H.v. 1.200€ ist gegenüber 2009 gleich geblieben.

Was sollte ich jetzt tun? Die Frist der Zahlung ist bis zum 23.06.2011 angesetzt.

Ich habe mir auch alle Informationen auf der Seite durchgelesen, jedoch keinen Lösungsansatz gefunden.

Vielen Dank im Voraus

Gruß
Benji

Burnhard2k
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#91 Beitrag von Burnhard2k » Mittwoch 25. Mai 2011, 23:22

Guten Abend,
Es liegt mir ein Brief dieser Anwälte vor, der sich auf 2 Alben bezieht.

Meine aktuelle Formulierung
die urheberrechtlich geschützten Musikalben
1. "Hallo" von der Künstlerin "Tschüss",
2. "Bybye" von der Künstlergruppe "Haihai"
ganz oder Teile daraus [...]


geht die so in Ordnung ?
mfg Burnhard

BenjiWu
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#92 Beitrag von BenjiWu » Donnerstag 26. Mai 2011, 11:36

Supermops hat geschrieben:Da kommen 2 Löcher rein und in Ablage "Mist". Das ist ein sogenannter "Bettelbrief" und ohne Bedeutung.Keep cool!

Gruß Mops
Also völlig ignorieren und nichts unternehmen?

Sehen das die anderen auch so?

Danke + Grüße
Benji

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#93 Beitrag von Steffen » Donnerstag 26. Mai 2011, 12:33

Also völlig ignorieren und nichts unternehmen?
Sehen das die anderen auch so?
Wir haben eine einheitliche empfohlene Vorgehensweise (Link).

Die haben wir nicht niedergeschrieben, weil wir Langeweile haben, sondern, weil sie auf Erfahrungen von vielen beruht.
  • 1. mod. UE
    2. nicht zahlen
    3. Akteneinsicht am Beschluss-LG (warum?)
On Detail, wie man sich auf welche Schreiben verhält, einfach die Vorgehensweise lesen.

VG Steffen

Datt Ingo
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#94 Beitrag von Datt Ingo » Donnerstag 26. Mai 2011, 14:40

Hallo liebe Foraner, ich hätte da eine kleine Frage auf die ich hier bislang keine Antwort gefunden habe (oder sie muss verdammt gut versteckt sein ;) )
Ich habe eine Abmanung von Rasch bekommen, im Schreiben ist nur vom "geschützten Musikrepertoire" die Rede. Als Anlage ist dann eine Liste der betroffenen Inhalte beigefügt (34 Titel :oops: )

In der beigefügte UE ist wieder vom "geschützten Musikrepertoire" die Rede. Was gülldet den nun als Abgemahnt???

Datt Ingo
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#95 Beitrag von Datt Ingo » Donnerstag 26. Mai 2011, 14:57

Grazer57 hat geschrieben:@ Datt Ingo
meiner Einschätzung nach sind alle 34 Titel von einenm Rechteinhaber.
Alle 34 Titel wurden abgemahnt und zu einem "Musikrepertoire"
zusammen gefasst.

Hmm, wenn ich aber in der mod.UE "gesamten Musikrepertoire" schreibe würde sich das doch "dehnbar" verhalten, oder verstehe ich da was falsch? :h
Ich frag mal nicht was ich jetzt in die mod.UE reinschreiben soll, aber was würdet schreiben? ;)

manre
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#96 Beitrag von manre » Montag 13. Juni 2011, 15:44

Hallo zusammen,
folgendes Problem:
Habe von LuN eine Abmahnung erhalten; danach stammt das abgemahnte Lied von einem Chart Container; habe nun wie vogeschlagen anhand der Liste "wer mahnt was ab" festgestellt, dass aus dem Container ca. 20 Songs von Rasch abgemahnt werden.
Hinweis: Gedownloaded wurde definitv nichts, ist aber, denke ich egal;

Kann ich davon ausgehen, dass ich in den nächsten Tagen Abmahnungen von Rasch bekomme und ich daher besser mein vorbUE für die möglichen Titel abbgebe (und gleich für weitere RAe, die dort als Abmahner auftauchen) oder ist die ganze Sache zu spekulativ (nicht alles wird abgemahnt, keine Download, keine Abmahnung)?
Ich weiß, meine Entscheidung, aber Entscheidungshife wäre nicht schlecht.

Vielen Dank

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#97 Beitrag von Steffen » Montag 13. Juni 2011, 16:21

Hier gibt es sehr viel unterschiedliche Meinungen. Nach m.E. sollte man jetzt die Risiken gering halten,
sprich man gibt eine mod. UE gegenüber Rasch und dem betreffenden RI vorbeugend ab. Aber nur
für die dir bekannten Werke.

Problem, sicherlich muss keine Abmahnung kommen, kommt eine bist Du mit 1.200,- dabei.

Wichtig, Hände weg von P2P!

VG Steffen

manre
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#98 Beitrag von manre » Montag 13. Juni 2011, 16:54

Vielen Dank für die schnelle Antwort; echt super!
Trotzdem habe ich noch ein paar ergänzende Fragen:
1) Vorbeugende UE an Rasch und eine an RI oder nur an Rasch?
2) schreibe ich die geschützte TONAUFNAHME oder das geschützte MUSIKWERK?
3) Titel und Künstler führe ich untereinander auf?
4) wenn ich schon dabei bin, vorbUE auch an weitere potentielle Abmahner?
5) dumme Frage zum Schluss: Anschrift der Abmahner google ich?

Vielen Dank

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#99 Beitrag von Steffen » Montag 13. Juni 2011, 20:04

1) Vorbeugende UE an Rasch und eine an RI oder nur an Rasch?
Empfänger Rasch
Rechteinhaber: Das Majot-Label

2) schreibe ich die geschützte TONAUFNAHME oder das geschützte MUSIKWERK?
geschützten Tonaufnahmen/Musikwerke

3) Titel und Künstler führe ich untereinander auf?
[...]zu unterlassen,
die geschützen Tonaufnahmen/Musikwerke
1. “Lady Dumdum - Was wie ich“,
2. “Lady Damdam - Wie heiß ich“,
3. usw.[/b]
ganz oder Teile[...]
4) wenn ich schon dabei bin, vorbUE auch an weitere potentielle Abmahner?
Das ist Deine Entscheidung! Vielleicht erst einmal hier lesen.

5) dumme Frage zum Schluss: Anschrift der Abmahner google ich?
Mal hier schauen für die RI, ansonsten:

:;,;:


VG Steffen

FritzFranz
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#100 Beitrag von FritzFranz » Sonntag 19. Juni 2011, 23:27

Hallo zusammen,

ich habe nun auch eine Abmahnung von Rasch erhalten, in der mir unterstellt wird, ein Musikalbum heruntergeladen zu haben. Nun hat es mich schon das ganze Wochenende beschäftigt, mich mit diesem Thema auseinander zu setzen und mich schlau zu machen. Ich habe bereits mit 3 Anwälten kostenlose Beratungsgespräche geführt und bin nun eigentlich fast schon zum Entschluss gekommen, die ohne eigenen Anwalt zu erledigen. Warum? Die Kanzleien zur Verteidigung haben sich den Abmahnwahn doch genauso zum Kassenfüller gemacht wie deren Gegner. Heute habe ich einen halbstündigen Rückruf von einem Anwalt erhalten, dessen jedes 5te Wort eilig, gefährlich, riskant oder sonstiges war. Mein Gott, es ist eine Abmahnung. Er hat mich versucht, unter Druck zu setzen, dass ich am besten direkt alles durchfaxe und ihm den Fall überlasse. Sein Lockstoff --> nichts bezahlen. Auf meine Frage, inwiefern seinen Erfahrungswerten nach das ganze positiv ausfällt, hat er nett umschrieben. Ich konnte raushören, dass meist der Abmahnbetrag von 1.200 € auf 600,00 - 900,00 € gedrückt werden kann. Kommen dann noch die 500,00 € Anwaltsrechung dazu, so habe ich mehr bezahlt als ich hätte müssen.

Ich werde jetzt einfach mal die mod UE abgeben und mir wegen der Abmahngebühr diese Woche noch Gedanken machen. Ich werde im Spätjahr noch ins Ausland gehen, so dass ich eigentlich keinen Nerv habe, meinen daheimgebliebenen Hinterbliebenen Folgeschreiben zu analysieren. Mein Ziel ist es also, das ganze so schnell wie möglich abzuhaken.

Meine Fragen:
1. Rasch ist ja als klagefreundlich bekannt. Habt ihr viel Erfahrung mit nicht Bezahlen mit dieser Kanzlei gemacht?
2. Wenn die ursprüngliche Forderung bei 1.200,00 € liegt, gibt es eurerseits Erfahrungswerte, wie tief man hier handeln kann?
3. Inwiefern kann man ohne Anwalt mit der Gegenpartei verhandeln, ohne dabei Schuldeingeständnisse zu machen? Kann ich der Kanzlei Rasch einfach selbst ein Angebot unterbreiten, um diese Sache schnell und außergerichtlich abzuhaken?

Vielen Dank für eure Tipps

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