2. Zur persönlichen Überprüfung der Datenbank: Wer mahnt was ab?
3. Abmahnfibel der Initiative AWDP: Link
4. Zivilrecht für (und von) Anfänger: Link
5. Musterschreiben einer modifizierten Unterlassungserklärung: Link
6. FAQ - Fragen und Antworten: Link
7. RA Dr. Alexander Wachs: Anwaltliche Beurteilung der abmahnenden Kanzlei
- 1. Mod. UE (Link: http://abmahnwahn-dreipage.de" onclick="window.open(this.href); return false;, l.2. v.o.) abgeben
Versand: - 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
- 1-mal per Einschreiben (Einwurf oder mit Rückschein)
- 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und
Versand beeiden kann.
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- 2. Nichtzahlen
Reaktion auf weitere Post - vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
- vom Gericht:
(a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
(b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen.
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- 3. Akteneinsicht in die Beschlussakte
- 3.1. Ohne Anwalt:
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- 3.1.1. Einsichtnahme bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts am Wohnort des Betroffenen
Mustertext:
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- 3.1.2. Einsichtnahme durch Anforderungen von Kopien der Beschlussakte oder Aktenbestandteilen
Anfallende Kosten: 50 Cent pro Blatt, ab der 51. Seite von 15 Cent pro Blatt!
Mustertext:
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- 3.2. Mit Anwalt
Wenn ein Betroffener einen Anwalt, für die Bearbeitung seiner Abmahnung beauftragt hat, kann dieser, bei der
Geschäftsstelle des Beschluss-Landgerichtes die Akte zur Einsichtnahme sich zusenden lassen.
Kosten: ca. 60,- €
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- Was, wenn kein Aktenzeichen des LG Beschlusses in der Abmahnung enthalten ist?
Abmahnkanzlei anrufen oder anschreiben, damit sie das Aktenzeichen für den jeweiligen LG Beschluss zur
Herausgabe von Verkehrsdaten nach § 101 IX UrhG mitteilen.
[„Hallo, mein Name ist <Vor- und Zuname>. Ich wurde von Ihnen abgemahnt am <Datum> mit dem <Aktenzeichen>.
Bitte teilen Sie mir Aktenzeichen/Datum des Auskunftsbeschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten nach
Paragraf 101 Absatz 9 Urheberrechtsgesetz mit. Danke.“]
Beachte: - Keine Angaben zum Sachverhalt. Es werden nur Abmahndatum und Aktenzeichen mitgeteilt.
- Auf alle weiteren Anfragen der Kanzlei, sagen Sie höflich, dass Sie keine Aussagen zum Sachverhalt am
Telefon tätigen.
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- Warum diese Akteneinsicht?
Weiterführender Link: Von Akteneinsicht bis Beschwerdeverfahren