Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
Man muss hier anders herangehen. Rasch verlangt eine UE hinsichtlich des gesamten Repertoires des Rechteinhabers. Damit hat er sich abgesichert, dass so etwas nicht vorkommt. Wir sagen aber allgemein, nur den Streitgegenstand oder schauen, ob man erweitert, weil es sonst zu unbestimmt und ausufernd wäre. Mir persönlich, obwohl ich gern etwas anders schreiben würde, ist so ein Fall nicht bekannt, dass man abgemahnt wurde, eine mod. UE abgegeben hat und noch einmal für ein weiteres Werk abgemahnt wurde. Man sollte aber niemals nie sagen.
Leider muss man auch sagen, dass die proMedia ihre Loggerei mit dem ganz großen Kino durchführt, auch mittels Einsatz des Paket Sniffer.
VG Steffen
Leider muss man auch sagen, dass die proMedia ihre Loggerei mit dem ganz großen Kino durchführt, auch mittels Einsatz des Paket Sniffer.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
Mir persönlich ist es schnurzpiepegal, ob man nachfolgendes Glauben schenkt, ich werde nichts belegen,
es ist einfach meine subjektive außenstehende Meinung.
Rasch und Kölle!
Aktuell, spätestens Morgen (Halloween), kann man sagen, dass die Entwicklung in Kölle gruselig ist.
Der entscheidende Satz der BGH-Entscheidung: “Sommer unseres Lebens“:
vielen damals belächelt, ist dieser Satz das Zünglein einer “An-schlussinhaber-Tätervermutung-Sippenhaft“.
Egal was man vorträgt, läuft es darauf hinaus - Störer + Täter.
Spätestens mit der Erschließung von BitTorrent, hat sich die Beweiserbringung der proMedia angepasst und
als harte Nuss etabliert. Natürlich kann ich mich darüber lustig machen und veralteten Mist bringen, oder
sagen: Gegen diese Beweiserbringung - so wie wir sie eigentlich fordern - stinkt man regelmäßig ab.
Ich kann auch nicht mehr darüber lachen, da diese “Kollateralschäden“ meistens Menschen sind, die dann
3.000,- ++ hinlegen müssen, auch symbolisch für unsere anonyme Überheblichkeit + Selbstherrlichkeit.
Es werden weiterhin Angriffe auf die mod. UE + Verjährung vorgenommen. Hier insbesondere will man weg von
den 3 Jahren beim Schadensersatz usw.
Und nein, ich kann dieses Gesabbel von dubiosen Abmahnern und lächerlichen Log-Buden, korrupten und dummen
Richtern, faulen Anwälten - aber dem genialen und supi schlauen Foren-Grösus nicht mehr lesen. Egal ob
Gulli:Board, Verein gegen den Abmahnwahn, Netzwelt.de, Sat.1, Loggi-Leaks, AW3P oder von sonst wem.
Sorry, aber so isses.
Sicherlich kann Rasch - und wird auch nicht - jeden verklagen. Aber hier ist das Risiko anders einzuschätzen,
als zum Beispiel bei U+C. Hier stehen auch ganz andere Streitwerte, Schadensersatzforderungen und andere Kosten
in den Raum. Das sollte jeder im Hinterkopf haben.
VG Steffen
es ist einfach meine subjektive außenstehende Meinung.
Rasch und Kölle!
Aktuell, spätestens Morgen (Halloween), kann man sagen, dass die Entwicklung in Kölle gruselig ist.
Der entscheidende Satz der BGH-Entscheidung: “Sommer unseres Lebens“:
[...]Wird ein geschütztes Werk der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zum
fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zu-geteilt ist, so spricht zwar eine tatsächliche Vermutung
dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist.[...]
ist die “Holy Störer-Bibel“ von Köln! Anderseits ist nun einmal der BGH, das entscheidende Gericht. Von fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zu-geteilt ist, so spricht zwar eine tatsächliche Vermutung
dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist.[...]
vielen damals belächelt, ist dieser Satz das Zünglein einer “An-schlussinhaber-Tätervermutung-Sippenhaft“.
Egal was man vorträgt, läuft es darauf hinaus - Störer + Täter.
Spätestens mit der Erschließung von BitTorrent, hat sich die Beweiserbringung der proMedia angepasst und
als harte Nuss etabliert. Natürlich kann ich mich darüber lustig machen und veralteten Mist bringen, oder
sagen: Gegen diese Beweiserbringung - so wie wir sie eigentlich fordern - stinkt man regelmäßig ab.
Ich kann auch nicht mehr darüber lachen, da diese “Kollateralschäden“ meistens Menschen sind, die dann
3.000,- ++ hinlegen müssen, auch symbolisch für unsere anonyme Überheblichkeit + Selbstherrlichkeit.
Es werden weiterhin Angriffe auf die mod. UE + Verjährung vorgenommen. Hier insbesondere will man weg von
den 3 Jahren beim Schadensersatz usw.
Und nein, ich kann dieses Gesabbel von dubiosen Abmahnern und lächerlichen Log-Buden, korrupten und dummen
Richtern, faulen Anwälten - aber dem genialen und supi schlauen Foren-Grösus nicht mehr lesen. Egal ob
Gulli:Board, Verein gegen den Abmahnwahn, Netzwelt.de, Sat.1, Loggi-Leaks, AW3P oder von sonst wem.
Sorry, aber so isses.
Sicherlich kann Rasch - und wird auch nicht - jeden verklagen. Aber hier ist das Risiko anders einzuschätzen,
als zum Beispiel bei U+C. Hier stehen auch ganz andere Streitwerte, Schadensersatzforderungen und andere Kosten
in den Raum. Das sollte jeder im Hinterkopf haben.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
Guten Abend zusammen,
da ich am Wochenende nicht daheim war habe ich gerade eben erst meinen Briefkasten geöffnet und fand zu meinem Entsetzen Abmahnung Nummer 4 von den Rasch Anwälten im Postkasten.
In dieser Abmahnung werden gleich 10 Titel gleichzeitig abgemahnt und eine Vergleichssumme von 1200€ gefordert. Meine Vorgehensweise ist schon klar. Nun meine Frage: hat schonmal jemand eine Abmahnung mit gleich mehreren Titeln bekommen??
da ich am Wochenende nicht daheim war habe ich gerade eben erst meinen Briefkasten geöffnet und fand zu meinem Entsetzen Abmahnung Nummer 4 von den Rasch Anwälten im Postkasten.
In dieser Abmahnung werden gleich 10 Titel gleichzeitig abgemahnt und eine Vergleichssumme von 1200€ gefordert. Meine Vorgehensweise ist schon klar. Nun meine Frage: hat schonmal jemand eine Abmahnung mit gleich mehreren Titeln bekommen??
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
Jo kitty, mein Arbeitskollege. Er iss wie empfohlen vorgegangen und hat seit ca 6mon nix gehört.
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
Das bedeutet Mod UE und Nichtzahlen?Er iss wie empfohlen vorgegangen und hat seit ca 6mon nix gehört.
Inwiefern ist die Klagewahrscheinlichkeit bei Rasch anders einzuschätzen?Sicherlich kann Rasch - und wird auch nicht - jeden verklagen. Aber hier ist das Risiko anders einzuschätzen,
als zum Beispiel bei U+C.
Grüße
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
So isses.logger hat geschrieben:Das bedeutet Mod UE und Nichtzahlen?Er iss wie empfohlen vorgegangen und hat seit ca 6mon nix gehört.
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
Hallo,
wie man sieht, bin ich ein neu angemeldetet User, ich hoffe, jemand wird mir trotzdem antworten (Ist ja, verständlicherweise, nicht so gern gesehen).
Habe jetzt schon einiges zu dem Thema gelesen, und wollte eigentlich nur kurz fragen, warum es eigentlich gar nichts zu folgender Option gibt:
Das man eine mUE abgibt, und ohne anwaltliche Vertretung dem gegnerischen Anwalt einen (geminderten) Vergleich anbietet?
Ist das aus irgendwelchen Gründen überhaupt nicht zu empfehlen? Wird ohne Anwaltsvertretung darauf nicht eingegangen?
Bin absolut unsicher in der Sache was ich machen soll. Hatte bereits wegen eines Filmes eine Abmahnung durch Sasse erhalten, und bin dazu auch zu einem Anwalt "gegangen" (Wachs), hier wird derzeit noch "verhandelt" wegen eines Vergleiches.
Nun frage ich mich halt, ob ich jetzt - es handelt sich um die bekannten 1200 Eur von Rasch - das erstmal "selbst" "erledigen" soll/könnte?
Auch wenn es da wohl eh keine richtige Antwort gibt, aber warum müsste man bei Sasse bei einem Film "nur" 800 Eur zahlen, und bei Rasch für ein Musikalbum 1200 Eur - ein Film wäre doch sicherlich um einiges mehr "wert"?
Das alles kotzt mich alles so an, da ich selbst ne DVD Sammlung von ca. 500 Stück habe und auch bereits hunderte Lieder über Itunes gekauft habe, aber ok, tut nichts zur Sache ;(
Das "Hauptproblem" bei mir ist, denke ich, dass ich ein alleinlebender Single bin, und man somit wohl nicht so viel "abstreiten" kann wie z.b. in einer Familie o.ä., oder tut sowas erstmal nichts zur Sache?
Ich würde ja sofort bei einem Vergleich von ca. 200 Eur o.ä. zahlen, damit das endlich vorbei ist, aber so ein "niedriger" Vergleich kommt wohl nie zustande..?
Danke für jede Antwort im Voraus!
wie man sieht, bin ich ein neu angemeldetet User, ich hoffe, jemand wird mir trotzdem antworten (Ist ja, verständlicherweise, nicht so gern gesehen).
Habe jetzt schon einiges zu dem Thema gelesen, und wollte eigentlich nur kurz fragen, warum es eigentlich gar nichts zu folgender Option gibt:
Das man eine mUE abgibt, und ohne anwaltliche Vertretung dem gegnerischen Anwalt einen (geminderten) Vergleich anbietet?
Ist das aus irgendwelchen Gründen überhaupt nicht zu empfehlen? Wird ohne Anwaltsvertretung darauf nicht eingegangen?
Bin absolut unsicher in der Sache was ich machen soll. Hatte bereits wegen eines Filmes eine Abmahnung durch Sasse erhalten, und bin dazu auch zu einem Anwalt "gegangen" (Wachs), hier wird derzeit noch "verhandelt" wegen eines Vergleiches.
Nun frage ich mich halt, ob ich jetzt - es handelt sich um die bekannten 1200 Eur von Rasch - das erstmal "selbst" "erledigen" soll/könnte?
Auch wenn es da wohl eh keine richtige Antwort gibt, aber warum müsste man bei Sasse bei einem Film "nur" 800 Eur zahlen, und bei Rasch für ein Musikalbum 1200 Eur - ein Film wäre doch sicherlich um einiges mehr "wert"?
Das alles kotzt mich alles so an, da ich selbst ne DVD Sammlung von ca. 500 Stück habe und auch bereits hunderte Lieder über Itunes gekauft habe, aber ok, tut nichts zur Sache ;(
Das "Hauptproblem" bei mir ist, denke ich, dass ich ein alleinlebender Single bin, und man somit wohl nicht so viel "abstreiten" kann wie z.b. in einer Familie o.ä., oder tut sowas erstmal nichts zur Sache?
Ich würde ja sofort bei einem Vergleich von ca. 200 Eur o.ä. zahlen, damit das endlich vorbei ist, aber so ein "niedriger" Vergleich kommt wohl nie zustande..?
Danke für jede Antwort im Voraus!
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
Hallo , habe heute den 2. Brief von Rasch bekommen, sie haben die mod.UE akzeptiert aber wollen natürlich trotzdem das Geld, aber Sie sind mit dem Betrag runter gegangen und bitten mir eine Ratenzahlung an, wenn ich nicht zahle raten Sie Ihren Mandanten zur Klage usw.. auch haben sie 2 Kopien von gewonnen Klagen vor Gericht Ihrer Seite beigefügt, denke das soll mich einschüchtern oder ??
Was soll ich nun machen, nochmal eine mod.UE hin schicken ?? Oder gar nicht antworten ?? Danke für die Antwort
Was soll ich nun machen, nochmal eine mod.UE hin schicken ?? Oder gar nicht antworten ?? Danke für die Antwort
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
Danke für die Antworten.
Kann man allgemein davon ausgehen, das eine Klage dann wahrscheinlicher ist, wenn
1. die Abmahnung sehr zügig eingetroffen ist (Also z.B. ca. innerhalb von zwei Wochen nach dem angeblichen Vergehen)
2. es sich um ein aktuelles oder "beliebtes" Album handelt?
Oder tut das erstmal auch nichts zur Sache?
Und weiss jemand, ob es überhaupt irgendetwas zur Sache tut, wieviel von dem angeblich angebotenen Titel "angeboten", sprich hochgeladen wurde? Ohne jetzt irgendeine Ahnung oder Quellen zu haben, aber es scheint mir, das dies unerheblich ist? Kann aber doch irgendwie nicht sein, dass z.b. jemand, der "professionell" illegale Sachen anbietet gleich belangt wird, wie jemand, der sich eben z.b. etwas herunterlädt und dadurch zwar automatisch auch hochlädt, aber wohl nicht mehr als 1-5 MB des kompletten Werkes? (Im Normalfall wohl sogar nur paar hundert KB, da der Upload ja stark begrenzt ist, selbst bei sehr schnellen DSL Leitungen)
Kann man allgemein davon ausgehen, das eine Klage dann wahrscheinlicher ist, wenn
1. die Abmahnung sehr zügig eingetroffen ist (Also z.B. ca. innerhalb von zwei Wochen nach dem angeblichen Vergehen)
2. es sich um ein aktuelles oder "beliebtes" Album handelt?
Oder tut das erstmal auch nichts zur Sache?
Und weiss jemand, ob es überhaupt irgendetwas zur Sache tut, wieviel von dem angeblich angebotenen Titel "angeboten", sprich hochgeladen wurde? Ohne jetzt irgendeine Ahnung oder Quellen zu haben, aber es scheint mir, das dies unerheblich ist? Kann aber doch irgendwie nicht sein, dass z.b. jemand, der "professionell" illegale Sachen anbietet gleich belangt wird, wie jemand, der sich eben z.b. etwas herunterlädt und dadurch zwar automatisch auch hochlädt, aber wohl nicht mehr als 1-5 MB des kompletten Werkes? (Im Normalfall wohl sogar nur paar hundert KB, da der Upload ja stark begrenzt ist, selbst bei sehr schnellen DSL Leitungen)
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
Nochmals danke und schonmal gute Nacht.
Um nochmal auf das "aktuelle" Album zurückzukommen.
Dann gehe ich davon aus, dass man nochmal weniger Chancen mit der "mUE + nichtstun" Methode hätte, wenn es sich um ein Album handelt, das zwar nicht aktuell ist (ca. 5 Jahre alt), sich aber dennoch in den Charts befindet?
Von alledem abgesehen, noch eine (vorerst?) letzte Frage: Würde ein eigener Brief, der mit der mUE versendet werden würde, den ich auf ein Schreiben eines Anwaltes basieren würde (Nur statt "unser Mandant" etc. eben mit "Ich" o.ä.), der ganzen Sache eher schaden, sprich soll ich das gleich ganz lassen (also nur mUE schicken)?
Um nochmal auf das "aktuelle" Album zurückzukommen.
Dann gehe ich davon aus, dass man nochmal weniger Chancen mit der "mUE + nichtstun" Methode hätte, wenn es sich um ein Album handelt, das zwar nicht aktuell ist (ca. 5 Jahre alt), sich aber dennoch in den Charts befindet?
Von alledem abgesehen, noch eine (vorerst?) letzte Frage: Würde ein eigener Brief, der mit der mUE versendet werden würde, den ich auf ein Schreiben eines Anwaltes basieren würde (Nur statt "unser Mandant" etc. eben mit "Ich" o.ä.), der ganzen Sache eher schaden, sprich soll ich das gleich ganz lassen (also nur mUE schicken)?
Und sollten sie das sein, spielt es dann eine Rolle, wieviel des Werkes an andere "hochgeladen" wurde, oder nur, dass überhaupt etwas "verbreitet" wurde (wenns auch nur 1 KB wäre)?Für mich ist es immer fraglich, ob die Ermittlungsergebnisse fehlerfrei erbracht wurden.
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
okay.. und nochmal danke für die antwort!
Gibt es eigentlich auch nur EINEN einzigen in irgendeinem Forum, der "sowas" mitgemacht hat, und tatsächlich dann davon berichtet hat, dass er am "Ende" (also z.b. nach 3 Jahren) nichts weiter gehört hat, und er somit ohne Kosten "davongekommen" ist - oder basiert das alles "in der Luft"??
Kapier ich nämlich ehrlich gesagt immer noch nicht ganz.
Danke nochmals.
Gibt es eigentlich auch nur EINEN einzigen in irgendeinem Forum, der "sowas" mitgemacht hat, und tatsächlich dann davon berichtet hat, dass er am "Ende" (also z.b. nach 3 Jahren) nichts weiter gehört hat, und er somit ohne Kosten "davongekommen" ist - oder basiert das alles "in der Luft"??
Kapier ich nämlich ehrlich gesagt immer noch nicht ganz.
Danke nochmals.
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
Sorry, dass ich nochmal nachfrage, aber waren das dann Forenmitglieder, die lange angemeldet waren und mehrere Beiträge haben, die sich dann gemeldet haben, dass bei Ihnen "nichts passiert" ist?
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
Okay, weiss jetzt zwar ehrlich gesagt nicht so Recht, was das genau dann aussagt, aber trotzdem danke!
Ich weiss, es wurde schon oft durchgekaut, sorry, aber nur nochmal kurz...
Letztendlich lohnt es sich dann erstmal nicht, sofort nen Anwalt zu holen, oder?
Von dem, was ich so mitbekommen habe, heisst es ja, man könne (und muss dann natürlich auch) erst zum Anwalt, wenn eine Klage eintrudeln sollte.
Stimmt es, dass man dann immer noch "vergleichen" könnte (nach Klage Einreichung)? Muss man dann auf jeden Fall vor Gericht?
Sollte es so sein, würde ja wirklich absolut nichts dafür sprechen, sofort zum Anwalt zu gehen, oder?
Dann wartet man eben "geduldig"... entweder es passiert "nichts", oder im Notfall geht man zum Anwalt??
Oder ist der Vergleich, der nach ner Klage noch zustande kommen könnte, dann deutlich höher, als einer, der vorher ausgehandelt werden hätte können?
Daaaanke nochmal!
Ich weiss, es wurde schon oft durchgekaut, sorry, aber nur nochmal kurz...
Letztendlich lohnt es sich dann erstmal nicht, sofort nen Anwalt zu holen, oder?
Von dem, was ich so mitbekommen habe, heisst es ja, man könne (und muss dann natürlich auch) erst zum Anwalt, wenn eine Klage eintrudeln sollte.
Stimmt es, dass man dann immer noch "vergleichen" könnte (nach Klage Einreichung)? Muss man dann auf jeden Fall vor Gericht?
Sollte es so sein, würde ja wirklich absolut nichts dafür sprechen, sofort zum Anwalt zu gehen, oder?
Dann wartet man eben "geduldig"... entweder es passiert "nichts", oder im Notfall geht man zum Anwalt??
Oder ist der Vergleich, der nach ner Klage noch zustande kommen könnte, dann deutlich höher, als einer, der vorher ausgehandelt werden hätte können?
Daaaanke nochmal!
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
Danke trotzdem.
Noch was "anderes", was ich erst jetzt entdeckt habe.
Im Schreiben ist von einem Album die Rede.
Am Schluss ist ja noch die Ausfertigung des Landgerichtes angehängt (Wegen Rechtsstreit gegen meinen ISP).
Da ist auf der letzten Seite irgendein Zettel (Anhang der Rechtsanwälte an das Gericht gesendet), worauf MEHRERE Alben aufgelistet sind (inkl. des einen, für das ich abgemahnt wurde)??? Was genau darf man davon halten? Hatten das auch schon mehrere?
Noch was "anderes", was ich erst jetzt entdeckt habe.
Im Schreiben ist von einem Album die Rede.
Am Schluss ist ja noch die Ausfertigung des Landgerichtes angehängt (Wegen Rechtsstreit gegen meinen ISP).
Da ist auf der letzten Seite irgendein Zettel (Anhang der Rechtsanwälte an das Gericht gesendet), worauf MEHRERE Alben aufgelistet sind (inkl. des einen, für das ich abgemahnt wurde)??? Was genau darf man davon halten? Hatten das auch schon mehrere?
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
Als Anlage ist nur "Beschluss des Landgerichtes.. - In Kopie" angegeben.
Das ist dann eben eine Kopie mit ganz oben "Ausfertigung". Dann 3 Seiten des Beschlusses, mit Stempel des Gerichtes auf der letzten (dritten) Seite.
Dann auf der vierten steht nur oben "From: Rechtsanwälte Rasch .. Nummer, Datum" - sieht wie nen Fax oder so aus (Unten steht "Satus OK, Seite xx/xx).
Dann ne Nummer, und darunter mehrere Alben gelistet (die ich, von "meinem" abgesehen noch nie gehört habe)
Ohne mich damit auszukennen, aber sieht irgendwie wie ne StandardVorlage aus, die wohl ans Gericht gesendet wird, und man hat sich nicht die Mühe gemacht, die anderen Alben zu entfernen?? Oder es ist sogar fälschlicherweise angehängt worden?
Wollte nur wissen, ob das schonmal vorkam.. hmm..
Das ist dann eben eine Kopie mit ganz oben "Ausfertigung". Dann 3 Seiten des Beschlusses, mit Stempel des Gerichtes auf der letzten (dritten) Seite.
Dann auf der vierten steht nur oben "From: Rechtsanwälte Rasch .. Nummer, Datum" - sieht wie nen Fax oder so aus (Unten steht "Satus OK, Seite xx/xx).
Dann ne Nummer, und darunter mehrere Alben gelistet (die ich, von "meinem" abgesehen noch nie gehört habe)
Ohne mich damit auszukennen, aber sieht irgendwie wie ne StandardVorlage aus, die wohl ans Gericht gesendet wird, und man hat sich nicht die Mühe gemacht, die anderen Alben zu entfernen?? Oder es ist sogar fälschlicherweise angehängt worden?
Wollte nur wissen, ob das schonmal vorkam.. hmm..
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
Jo, na gut, scheint wohl eher unerheblich zu sein.
Gibts eigentlich Durchschnittswerte für Anwaltskosten, die auf einen zukommen (können)?
Ja, ich weiss, ist von Fall zu Fall unterschiedlich, aber so im Großen und Ganzen?
Also, man weiss ja, dass die "Standardpauschale", falls man sofort nen Anwalt einschaltet, und der einen außergerichtlich vertreten soll, bei um die 200 Eur liegt (manche etwas billiger, manche teurer).
Wenn man jetzt erstmal keinen Anwalt einschaltet, und dann bei Klage dies aber tut - wieviel kostet dass dann so ungefähr im Durchschnitt? (Also, falls ich es richtig verstanden habe, kann man ja selbst bei Klage noch einen Vergleich anstreben - also immer noch außergerichtlich) Auch um die Preisklasse rum, oder deutlich höher?
Gibts eigentlich Durchschnittswerte für Anwaltskosten, die auf einen zukommen (können)?
Ja, ich weiss, ist von Fall zu Fall unterschiedlich, aber so im Großen und Ganzen?
Also, man weiss ja, dass die "Standardpauschale", falls man sofort nen Anwalt einschaltet, und der einen außergerichtlich vertreten soll, bei um die 200 Eur liegt (manche etwas billiger, manche teurer).
Wenn man jetzt erstmal keinen Anwalt einschaltet, und dann bei Klage dies aber tut - wieviel kostet dass dann so ungefähr im Durchschnitt? (Also, falls ich es richtig verstanden habe, kann man ja selbst bei Klage noch einen Vergleich anstreben - also immer noch außergerichtlich) Auch um die Preisklasse rum, oder deutlich höher?
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
Habe auch einen Bettelbrief bekommen. Abgeheftet.
Wie wahrscheinlich ist das eigentlich, dass die einen angeblichen Rechtsverstoß bemerken und dann erst z.B. 6 Monate später eine Abmahnung schicken?
Die Rasch-Leute sind doch in der Regel immer sofort ab abmahnen, oder?
Wie wahrscheinlich ist das eigentlich, dass die einen angeblichen Rechtsverstoß bemerken und dann erst z.B. 6 Monate später eine Abmahnung schicken?
Die Rasch-Leute sind doch in der Regel immer sofort ab abmahnen, oder?
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
@logger
Normal ist bei diesem Geschäftsmodell nichts....
Du hast Recht, dass es normallerweise so ist, dass du nach 1-3 Monaten nette Post bekommst.So wie die Erfahrung aber gelehrt hat, kann dies aber auch noch nach 6-9 Monaten passieren.Danach sinkt die Wahrscheinlichkeit.Es ist aber nicht ausgeschlossen das du auch viel später Post bekommst.Die Abmahner haben jedenfalls 3 Jahre Zeit um dich zu Rechenschaft zu ziehen.Wobei Rasch eigentlich von der schnelleren Sorte ist.
In der Regel ist es aber so, dass du nach 6 Monaten wohl etwas beruhigter zum Briefkasten gehen kannst,.....
Normal ist bei diesem Geschäftsmodell nichts....
Du hast Recht, dass es normallerweise so ist, dass du nach 1-3 Monaten nette Post bekommst.So wie die Erfahrung aber gelehrt hat, kann dies aber auch noch nach 6-9 Monaten passieren.Danach sinkt die Wahrscheinlichkeit.Es ist aber nicht ausgeschlossen das du auch viel später Post bekommst.Die Abmahner haben jedenfalls 3 Jahre Zeit um dich zu Rechenschaft zu ziehen.Wobei Rasch eigentlich von der schnelleren Sorte ist.
In der Regel ist es aber so, dass du nach 6 Monaten wohl etwas beruhigter zum Briefkasten gehen kannst,.....
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
Hier wird immer wieder auf den Unterschied zu Rasch hingewiesen (Bei Klage 1200 Eur, NUR bei Rasch 3000 Eur ++, größeres Risiko, "bei Rasch sieht es anders aus" etc)... Ist das "Standardvorgehen" bei dem "Verein" dann eher nicht zu empfehlen?
Und wie schon gesagt wurde, sei es ja anscheinend möglich, auch noch bei Klage "einen Vergleich" zu schließen o.Ä., sodass man nicht vor Gericht muss. Ist das "sicher"?? Kenn mich ja damit nicht aus, aber wenn die dann schon ne Klage raushauen, dann geben sie sich doch nicht mehr mit nem Vergleich zufrieden,... oder?
Und wie schon gesagt wurde, sei es ja anscheinend möglich, auch noch bei Klage "einen Vergleich" zu schließen o.Ä., sodass man nicht vor Gericht muss. Ist das "sicher"?? Kenn mich ja damit nicht aus, aber wenn die dann schon ne Klage raushauen, dann geben sie sich doch nicht mehr mit nem Vergleich zufrieden,... oder?
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
@Waldelfe,
man sollte ganz einfach herangehen!
Jeder, der mit einer mod. UE reagiert und nicht zahlt, trägt ein Risiko, das er auf die Kosten der Abmahnung verklagt werden kann!
Normal liegt dieses Prozessrisiko bei 1.000,- - 1.200,- €; im speziellen Fall der Anwälte der Musikindustrie ist es eben 3.000,- € + + Köln. Jetzt muss man sehen, dass aber auch Rasch nicht alle renitenten Nichtzahler verklagt.
Jetzt heißt es entscheiden! Ist man ein Sicherheitstyp, zahlt man und versucht sich mit denen bei ca. 800,- € zu vergleichen oder man ist der Zocker, und zahlt nicht. Kommt in den drei Jahren - wie bei der Masse - nichts, ist es gut, kommt eine Klage - hat man Pech!
Es kann und wird niemand ein Garantieschein ausstellen können.
VG Steffen
man sollte ganz einfach herangehen!
Jeder, der mit einer mod. UE reagiert und nicht zahlt, trägt ein Risiko, das er auf die Kosten der Abmahnung verklagt werden kann!
Normal liegt dieses Prozessrisiko bei 1.000,- - 1.200,- €; im speziellen Fall der Anwälte der Musikindustrie ist es eben 3.000,- € + + Köln. Jetzt muss man sehen, dass aber auch Rasch nicht alle renitenten Nichtzahler verklagt.
Jetzt heißt es entscheiden! Ist man ein Sicherheitstyp, zahlt man und versucht sich mit denen bei ca. 800,- € zu vergleichen oder man ist der Zocker, und zahlt nicht. Kommt in den drei Jahren - wie bei der Masse - nichts, ist es gut, kommt eine Klage - hat man Pech!
Es kann und wird niemand ein Garantieschein ausstellen können.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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