Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
Hier der komplette Link :
https://epetitionen.bundestag.de/index. ... tion=18964
EDIT by Grazer57
Danke für den Link
Bitte demnächst immer in Link
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
Hallo Forum,
folgender Fall: Im Juli 2009 Abmahnung von Rasch für 1 Album (10 Lieder) für Vorgang im April 2009. Nach Suche nach Infos (Gerichtsurteile) im Internet selbst Schreiben formuliert, in dem steht, dass angeschriebene Person es nicht gewesen ist und das Haushalt aus vier Personen besteht die Zugang zum Internetanschluss haben. 2 Jahre lang nichts gehört. Im September 2011 Schreiben von Rasch mit Aufforderung zu zahlen, Hinweis auf Störerhaftung, sekundärer Darlegungslast, etc. und Frist bis Ende des Monats.
Frage: Inwieweit haben wir aus Eurer Sicht ein größeres Klagerisiko wegen des Briefes, den wir 2009 geschrieben haben, falls wir jetzt die mod. UE abgeben und sonst nichts weiter dazu schreiben?
Wir freuen uns über jeden Tipp.
Grüße und Danke
Jaba
folgender Fall: Im Juli 2009 Abmahnung von Rasch für 1 Album (10 Lieder) für Vorgang im April 2009. Nach Suche nach Infos (Gerichtsurteile) im Internet selbst Schreiben formuliert, in dem steht, dass angeschriebene Person es nicht gewesen ist und das Haushalt aus vier Personen besteht die Zugang zum Internetanschluss haben. 2 Jahre lang nichts gehört. Im September 2011 Schreiben von Rasch mit Aufforderung zu zahlen, Hinweis auf Störerhaftung, sekundärer Darlegungslast, etc. und Frist bis Ende des Monats.
Frage: Inwieweit haben wir aus Eurer Sicht ein größeres Klagerisiko wegen des Briefes, den wir 2009 geschrieben haben, falls wir jetzt die mod. UE abgeben und sonst nichts weiter dazu schreiben?
Wir freuen uns über jeden Tipp.
Grüße und Danke
Jaba
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
@Jaba
mit selbstverfassten schreiben ist das so eine sache. ob dadurch das klagerisiko bei euch höher ist kann ich nicht beurteilen. ich würde aber noch die mod.UE abgeben.
vg
mit selbstverfassten schreiben ist das so eine sache. ob dadurch das klagerisiko bei euch höher ist kann ich nicht beurteilen. ich würde aber noch die mod.UE abgeben.
vg
- Chesterchaz
- Beiträge: 4
- Registriert: Freitag 18. März 2011, 00:47
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
Hallo,
habe ein weiteres Schreiben bekommen, in dem Druck gemacht wird. Wollte mich hier einmal erkundigen, inwiefern die "Drohung" zu 100% Ernst genommen werden sollte, oder ob es sich doch eher um eine "leere Drohung" um Druck zu erzeugen handelt (wir sind den Weg mod. UE inkl Anwalt gegangen). Am Ende des Briefes heißt es:
"Im Erledigungsinteresse gibt unsere Mandantschaft Ihrem Mandanten letztmalig bis zum XX.XX.XXXX Gelegenheit, ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden und das Vergleichsangebot anzunehmen. Sollten Sie bezüglich des unterbreiteten Angebots nicht innerhalbt der gesetzten Frist auf uns zurückkömmen, hat xxxxx eine Klageerhebung ohne vorherige Ankündigung der materiell-rechtlichen Fristen entegenzusehen, was mir erheblichen höheren Kosten für ihn verbunden sein wird."
Ist nun mit Sicherheit von einer Klage auszugehen? Ich weiß, dass der Weg mod. UE & Nichtzahlen Gefahren birgt, wollte mir lediglich noch mal erkundigen, ob es bereits Erfahrungen zu Texten wie diesen gibt. Danke!
habe ein weiteres Schreiben bekommen, in dem Druck gemacht wird. Wollte mich hier einmal erkundigen, inwiefern die "Drohung" zu 100% Ernst genommen werden sollte, oder ob es sich doch eher um eine "leere Drohung" um Druck zu erzeugen handelt (wir sind den Weg mod. UE inkl Anwalt gegangen). Am Ende des Briefes heißt es:
"Im Erledigungsinteresse gibt unsere Mandantschaft Ihrem Mandanten letztmalig bis zum XX.XX.XXXX Gelegenheit, ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden und das Vergleichsangebot anzunehmen. Sollten Sie bezüglich des unterbreiteten Angebots nicht innerhalbt der gesetzten Frist auf uns zurückkömmen, hat xxxxx eine Klageerhebung ohne vorherige Ankündigung der materiell-rechtlichen Fristen entegenzusehen, was mir erheblichen höheren Kosten für ihn verbunden sein wird."
Ist nun mit Sicherheit von einer Klage auszugehen? Ich weiß, dass der Weg mod. UE & Nichtzahlen Gefahren birgt, wollte mir lediglich noch mal erkundigen, ob es bereits Erfahrungen zu Texten wie diesen gibt. Danke!
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
Rasch kann auch nicht jeden verklagen. Ein Risiko ist da, aber gering.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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- Chesterchaz
- Beiträge: 4
- Registriert: Freitag 18. März 2011, 00:47
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
Folglich ist auch nach obigem Text nicht zu 100% von einer Klage auszugehen? Ich weiß die Frage wird mir niemand wirklich beantworten können, so frage ich eher aus Verzweiflung heraus, die auftretenden Kosten wären so ziemlich der Ruin für mich. Ich bin ratlos.
Edit: Danke für die Antwort.
Edit: Danke für die Antwort.
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
[quoteemChesterchaz]Folglich ist auch nach obigem Text nicht zu 100% von einer Klage auszugehen? Ich weiß die Frage wird mir niemand
wirklich beantworten können, so frage ich eher aus Verzweiflung heraus, die auftretenden Kosten wären so ziemlich
der Ruin für mich. Ich bin ratlos.[/quoteem]
Jeder, der abgemahnt wird, steht doch vor der gleichen Ausgangssituation. Wie reagiere ich angemessen? Dabei sollte
nach m.E. im Mittelpunkt stehen: Wie minimiere ich Kosten und Risiken!
Jeder, der eine mod. UE (ohne Anwalt - mit Anwalt) abgibt und sich für das Nichtzahlen entscheidet, steht vor dem
Risiko - egal ob hoch oder gering - das Er auf die Kosten der Abmahnung verklagt werden - kann -. Es - kann - niemand
eine Garantie ausstellen, das man dann aber verklagt wird, genauso wenig, das man nicht verklagt wird.
Abmahnungen hinsichtlich Urheberechtsverletzungen sind eben kein Kinderzeugs.
Aber genau, wie der Abmahner die dreijährige Verjährungsfrist für sich nutzt, kommt sie doch auch dem Betroffenen
zugute. Dass die Folgeschreiben nicht netter werden, ist doch klar. Man will dem Nachdruck verleihen, dass man klagt,
wenn man nicht zahlt. Das heißt, man beobachtet einfach die einschlägigen Foren, Homepages und Blogs, wie entwickelt
sich der Abmahnwahn - speziell Rasch. Ist mit einer erhöhten Klagefreundlichkeit zu rechnen, versucht man sich mit
denen eventuell zu vergleichen, bleibt die Situation wie jetzt, harrt man der Dinge, die da kommen.
Natürlich klingt es immer gut: Mod. UE + nicht zahlen, aber ein bisschen Nervenstärke und Entscheidungsfreundlichkeit
gehören mit dazu.
VG Steffen
wirklich beantworten können, so frage ich eher aus Verzweiflung heraus, die auftretenden Kosten wären so ziemlich
der Ruin für mich. Ich bin ratlos.[/quoteem]
Jeder, der abgemahnt wird, steht doch vor der gleichen Ausgangssituation. Wie reagiere ich angemessen? Dabei sollte
nach m.E. im Mittelpunkt stehen: Wie minimiere ich Kosten und Risiken!
Jeder, der eine mod. UE (ohne Anwalt - mit Anwalt) abgibt und sich für das Nichtzahlen entscheidet, steht vor dem
Risiko - egal ob hoch oder gering - das Er auf die Kosten der Abmahnung verklagt werden - kann -. Es - kann - niemand
eine Garantie ausstellen, das man dann aber verklagt wird, genauso wenig, das man nicht verklagt wird.
Abmahnungen hinsichtlich Urheberechtsverletzungen sind eben kein Kinderzeugs.
Aber genau, wie der Abmahner die dreijährige Verjährungsfrist für sich nutzt, kommt sie doch auch dem Betroffenen
zugute. Dass die Folgeschreiben nicht netter werden, ist doch klar. Man will dem Nachdruck verleihen, dass man klagt,
wenn man nicht zahlt. Das heißt, man beobachtet einfach die einschlägigen Foren, Homepages und Blogs, wie entwickelt
sich der Abmahnwahn - speziell Rasch. Ist mit einer erhöhten Klagefreundlichkeit zu rechnen, versucht man sich mit
denen eventuell zu vergleichen, bleibt die Situation wie jetzt, harrt man der Dinge, die da kommen.
Natürlich klingt es immer gut: Mod. UE + nicht zahlen, aber ein bisschen Nervenstärke und Entscheidungsfreundlichkeit
gehören mit dazu.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
Ich erhielt ich ein Schreiben der RA Rasch bzgl. „Unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen“; Kostennote 1200 EUR.
Zum Zeitpunkt der Verletzung zum Herunterladen eines Albums (keine Compilation, kein Sampler) war ich selber nicht im Hause, mein WG-Bewohner selber im Urlaub. WLAN ist verschlüsselt.
Da ich als Anschlussinhaber und mein gemeldeter Mitbewohner zum Tatzeitpunkt und ggf. zu anderen Tatzeitpunkten (!) nicht in der Wohnung waren, bin ich relativ beruhigt.
Es handelt sich um eine erstmalige Abmahnung. Ich habe mich in den letzten zwei Tagen intensiv in dem Thema eingelesen und befürchte weitere folgende Abmahnungen von Rasch und anderen Kanzleien.
1) Ist jede neue Abmahnung für einen anderen Interpreten als „erste“ Abmahnung zu verstehen, auch wenn das Plattenlabel das gleiche ist?
Es stellt sich für mich die Frage, inwieweit reagiert werden sollte.
2) Ist es sinnvoll a) neben einer modifizierten Unterlassungserklärung zum genannten Tatbestand eine erweiterte für andere Werke abzugeben (geschützte Werke/geschütztes Musikrepertoire) und/oder b) eine vorbeugende Unterlassungserklärung abzugeben und diese an RA Rasch und andere Kanzleien zu verschicken? Oder reicht es für jede neue Post eine modifizierte UE abzugeben für den im Schreiben genannten Titel bzw. das im Schreiben genannte Album?
Danke
Zum Zeitpunkt der Verletzung zum Herunterladen eines Albums (keine Compilation, kein Sampler) war ich selber nicht im Hause, mein WG-Bewohner selber im Urlaub. WLAN ist verschlüsselt.
Da ich als Anschlussinhaber und mein gemeldeter Mitbewohner zum Tatzeitpunkt und ggf. zu anderen Tatzeitpunkten (!) nicht in der Wohnung waren, bin ich relativ beruhigt.
Es handelt sich um eine erstmalige Abmahnung. Ich habe mich in den letzten zwei Tagen intensiv in dem Thema eingelesen und befürchte weitere folgende Abmahnungen von Rasch und anderen Kanzleien.
1) Ist jede neue Abmahnung für einen anderen Interpreten als „erste“ Abmahnung zu verstehen, auch wenn das Plattenlabel das gleiche ist?
Es stellt sich für mich die Frage, inwieweit reagiert werden sollte.
2) Ist es sinnvoll a) neben einer modifizierten Unterlassungserklärung zum genannten Tatbestand eine erweiterte für andere Werke abzugeben (geschützte Werke/geschütztes Musikrepertoire) und/oder b) eine vorbeugende Unterlassungserklärung abzugeben und diese an RA Rasch und andere Kanzleien zu verschicken? Oder reicht es für jede neue Post eine modifizierte UE abzugeben für den im Schreiben genannten Titel bzw. das im Schreiben genannte Album?
Danke
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
@biernot, ich würd ne modUE abgeben und gut und das mit dem WLAN auf keinen Fall erwähnen, die belangen Dich als Störer.
Wenns von Euch keiner war, dann kannste ja nur ins blaue hinein vorbeugen, wer weiß was ein evtl. Dritter alles gezogen haben könnte.
Für weitere Abmahnungen reicht dann eine erneute modUE, für könnten dann im worst Case die RA Gebühren eingeklagt werden was Du durch eine vorbeugende modUE verhindern könntest, aber woher willste wissen was noch kommt ?
Was Steffen Dir empfiehlt haste sicher schon überall gelesen oder kannstes Dir denken
Wenns von Euch keiner war, dann kannste ja nur ins blaue hinein vorbeugen, wer weiß was ein evtl. Dritter alles gezogen haben könnte.
Für weitere Abmahnungen reicht dann eine erneute modUE, für könnten dann im worst Case die RA Gebühren eingeklagt werden was Du durch eine vorbeugende modUE verhindern könntest, aber woher willste wissen was noch kommt ?
Was Steffen Dir empfiehlt haste sicher schon überall gelesen oder kannstes Dir denken
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
Genauso ist es: Gucke ich mir an, was zur Zeit abgemahnt wird (1), will ich vorbeugen. Woher soll ich wissen, was da noch alles auf mich zukommen kann?
(1) http://abmahnwahn-dreipage.de/princess15114.html
(1) http://abmahnwahn-dreipage.de/princess15114.html
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
Na wenn Du danach gehst kannste an alle Rechteinhaber eine vorbeugende UE schicken, könnte ja sein das Du mal per IP Zahlendreher in deren Visier gerätst.
Wenn es kein Chartcontainer ist, dann haste ja schomma ganz gute Karten das es vielleicht bei der einen Abmahnung bleibt.
Wenn es kein Chartcontainer ist, dann haste ja schomma ganz gute Karten das es vielleicht bei der einen Abmahnung bleibt.
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
Stimmt. Logisch, danke!
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
@wombat. Danke!
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- Beiträge: 5
- Registriert: Montag 14. Februar 2011, 08:27
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
Hallo zusammen,
nach unserer Abmahnung Anfang des Jahres und daraufhin verschickter ModUE hat sich Rasch letzte Woche wieder gemeldet.
- die ModUE ist angenommen...
- da wir uns zu nichts geäußert haben, gehen sie davon aus, daß wir es waren...
- sie wollen weiterhin 1.200 Euronen (Ratenzahlung möglich)...
Das Urteil vom Amtsgericht Hamburg über 2.250,- Schadenersatz usw. hängt auch noch mit an.
Ich hab jetzt doch Schiss, denn der AI arbeitet in der Finanzbranche und findet das alles nicht so toll. Er könnte nicht mal zu 'nem Gerichtstermin fahren.
1.200 Euro sind 'ne Menge Holz. Hat sich denn schon mal jemand erfolgreich privat verglichen? Wie würde man das anstellen, telefonisch oder schriftlich ein Gegenangebot unterbreiten?
Ich hab schon mitbekommen, daß die Klagewahrscheinlichkeit gegen Null tendiert, aber sollte es uns doch treffen, wärs halt ganz großer Mist...
nach unserer Abmahnung Anfang des Jahres und daraufhin verschickter ModUE hat sich Rasch letzte Woche wieder gemeldet.
- die ModUE ist angenommen...
- da wir uns zu nichts geäußert haben, gehen sie davon aus, daß wir es waren...
- sie wollen weiterhin 1.200 Euronen (Ratenzahlung möglich)...
Das Urteil vom Amtsgericht Hamburg über 2.250,- Schadenersatz usw. hängt auch noch mit an.
Ich hab jetzt doch Schiss, denn der AI arbeitet in der Finanzbranche und findet das alles nicht so toll. Er könnte nicht mal zu 'nem Gerichtstermin fahren.
1.200 Euro sind 'ne Menge Holz. Hat sich denn schon mal jemand erfolgreich privat verglichen? Wie würde man das anstellen, telefonisch oder schriftlich ein Gegenangebot unterbreiten?
Ich hab schon mitbekommen, daß die Klagewahrscheinlichkeit gegen Null tendiert, aber sollte es uns doch treffen, wärs halt ganz großer Mist...
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- Registriert: Montag 14. Februar 2011, 08:27
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
Alles klar, danke. Aber noch eine Frage: Würde denn ein Gegenangebot die von Rasch gesetzte "letztmalige" Frist aufheben? Er müßte ja darauf reagieren, oder? Gibt es da irgendwelche Paragraphen?
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
die Geschwindigkeit, in der ich die Briefe von Rasch und Kollegen nach Abgabe meiner mod.UE erhalte, verwundert mich, wenn ich bedenke, dass die sich 3 Jahre Zeit lassen können.
1. Abmahnung: Juli 2011
1. Mahnung mit Fristsetzung: August 2011
2. Mahnung mit Fristsetzung: Oktober 2011
Ich frage mich nun, hat die Kanzlei zusätzliche RA eingestellt, um die ganzen Postsäcke schneller bearbeiten zu können oder ist das normal?
Wer kann mir sagen, ob nun erst von denen noch das Inkassobüro eingeschaltet wird, oder ob es gleich zum gerichtlichen Mahnverfahren kommt oder ob im Normalfall gar nichts weiter passiert?
1. Abmahnung: Juli 2011
1. Mahnung mit Fristsetzung: August 2011
2. Mahnung mit Fristsetzung: Oktober 2011
Ich frage mich nun, hat die Kanzlei zusätzliche RA eingestellt, um die ganzen Postsäcke schneller bearbeiten zu können oder ist das normal?
Wer kann mir sagen, ob nun erst von denen noch das Inkassobüro eingeschaltet wird, oder ob es gleich zum gerichtlichen Mahnverfahren kommt oder ob im Normalfall gar nichts weiter passiert?
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
ich bin davon ausgegangen, dass es hier Leute gibt, die eine Aussage dazu treffen können, ob es bei denen ähnlich schnell mit der Post gegangen ist, wie bei mir. Ich meine damit auf keinen Fall, dass irgendeiner bei denen arbeitet. Das ist doch hier ein offenes Forum, in dem sich ausgetauscht und nicht polemisiert wird.
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
In ihren Schreiben wird ja gesagt, dass bei Zahlung des Vergleichs "sämtliche Ersatzansprüche, auch etwaiger Schadensersatzansprüche, auch Dritten gegenüber" vom Tisch sind.
Geht es dabei grundsätzlich nur um das speziell abgemahnte Werk oder eventuell um noch andere Werke, die Rasch aber noch nicht abgemahnt hat?
Gab es schon Fälle, wo gegenüber irgendeiner Kanzlei ein Vergleich bezahlt wurde und von der gleichen Kanzlei kurze Zeit später eine weitere Abmahnung wegen eines anderen Falls kam?
Grüße
Geht es dabei grundsätzlich nur um das speziell abgemahnte Werk oder eventuell um noch andere Werke, die Rasch aber noch nicht abgemahnt hat?
Gab es schon Fälle, wo gegenüber irgendeiner Kanzlei ein Vergleich bezahlt wurde und von der gleichen Kanzlei kurze Zeit später eine weitere Abmahnung wegen eines anderen Falls kam?
Grüße
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
@Granat, hier hat kaum einer mehr Infos als das was Du in diesem Thread lesen kannst, wer mehr weiß postet es sicher nicht hier.