Abmahnungen von Nümann und Lang
Re: Abmahnungen von Nümann und Lang
Hallo !
Habe nach ein paar Wochen Abstinenz heute Morgen den Thread bei Netzwelt.de (nuemann-lang-karlsruhe-abmahnung-wg-vermeintlicher-urheberrechtsverletzung-teil-2) gesucht.
Der ist aber weg.
Weiß jemand was da geschehen ist ?
Gruß,
Suppenhun
Habe nach ein paar Wochen Abstinenz heute Morgen den Thread bei Netzwelt.de (nuemann-lang-karlsruhe-abmahnung-wg-vermeintlicher-urheberrechtsverletzung-teil-2) gesucht.
Der ist aber weg.
Weiß jemand was da geschehen ist ?
Gruß,
Suppenhun
Re: Abmahnungen von Nümann und Lang
[quoteemSuppenhuhn]Habe nach ein paar Wochen Abstinenz heute Morgen den Thread bei Netzwelt.de (nuemann-lang-karlsruhe-abmahnung-wg-vermeintlicher-urheberrechtsverletzung-teil-2) gesucht.
Der ist aber weg.
Weiß jemand was da geschehen ist ?[/quoteem]
Die "Schulenbergsche Urknall Theorie"
Hallo @Suppenhun,
das ist eine interessante und spannende Frage. Diese könnten wahrscheinlich nur die Betreiber selbst, oder "Shual" und "Princess15114" beantwortet - wenn sie denn wollten oder nicht so supi überrascht wären oder gar so verschwiegen.
Mhm, jetzt muss doch nur jeder 1 und 1 aufaddieren, Nachfolgendes stellt meine eigene Meinung dar, die ich nicht beweisen kann sondern theoretisiere. Am 28.03.2013 wurden die Unterforen zu brisanten Rechtsthemen geschlossen, und sind sogar im Google-Cache nicht mehr auffindbar. Ein Forum was sich seit 2008 verdient gemacht hat im Kampf gegen den Abmahnwahn und eines der Größten und Angesehenen, in dessen Namen Spendengelder kassiert wurden - orientiert sich mal so ganz schnell und es kommt für die Verdienten, Moderatorin "Princess15114“ und den Zampano “Shual“, sooooooo völlig überraschend.
Am 03.04.2013 - wenige Tage später - bekommt AW3P eine Abmahnung der Kanzlei Schulenberg & Schenk GbR, wo einmal Schulenberg sich durch seine Kanzlei vertreten lässt und 1.049,- € AG einfordert aus einer1,5 GG RVG, eine UE möchte + die Krönung, AW3P solle doch den Namen des Thread: “Abmahnungen Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte“ löschen, da man wahrscheinlich um seinen Ruf bedacht ist als Pornoabmahner. Da man aber nicht zombieartig eine mod. UE abgibt, erfolgt eine EV, nein nicht im Hamburg, sondern in Berlin. Jetzt auf einmal ist die Aufforderung der Löschung des Thread-Namens + die 1.049,- € Forderung weg, und man ist auf einmal Wettbewerber und unerlaubter Rechtsberater.
Aber AW3P schließt nicht überraschend und unerwartet, oder orientiert sich um, sondern zeigt Rückgrat.
Und ein Stillschweigen - gibt es nicht, erst 2m unter der Erde!
VG Steffen
Der ist aber weg.
Weiß jemand was da geschehen ist ?[/quoteem]
Die "Schulenbergsche Urknall Theorie"
Hallo @Suppenhun,
das ist eine interessante und spannende Frage. Diese könnten wahrscheinlich nur die Betreiber selbst, oder "Shual" und "Princess15114" beantwortet - wenn sie denn wollten oder nicht so supi überrascht wären oder gar so verschwiegen.
(...)“GreasySpoon“ (Administration) - 28.03.2013
Ihr werdet es vielleicht schon gesehen haben: Einige Unterforen sind verschwunden, darunter "Allgemeine Filesharing-Diskussionen" und "Abofallen".
Wir haben uns entschlossen, diese Bereiche auf “netzwelt“ im Forum nicht mehr fortzuführen. Wir berichten primär über Smartphones, Software, Gaming, Ultrabooks und Consumer Electronics im Allgemeinen. Die genannten Foren weichen dabei sehr stark von unserer aktuellen Redaktionsarbeit ab und verzerren auch das Bild, was wir tatsächlich machen.
Daher haben wir uns nun schweren Herzens entschlossen diese Bereiche nicht mehr anzubieten.
Grüße
Admin-Team (...)
Mhm, jetzt muss doch nur jeder 1 und 1 aufaddieren, Nachfolgendes stellt meine eigene Meinung dar, die ich nicht beweisen kann sondern theoretisiere. Am 28.03.2013 wurden die Unterforen zu brisanten Rechtsthemen geschlossen, und sind sogar im Google-Cache nicht mehr auffindbar. Ein Forum was sich seit 2008 verdient gemacht hat im Kampf gegen den Abmahnwahn und eines der Größten und Angesehenen, in dessen Namen Spendengelder kassiert wurden - orientiert sich mal so ganz schnell und es kommt für die Verdienten, Moderatorin "Princess15114“ und den Zampano “Shual“, sooooooo völlig überraschend.
Am 03.04.2013 - wenige Tage später - bekommt AW3P eine Abmahnung der Kanzlei Schulenberg & Schenk GbR, wo einmal Schulenberg sich durch seine Kanzlei vertreten lässt und 1.049,- € AG einfordert aus einer1,5 GG RVG, eine UE möchte + die Krönung, AW3P solle doch den Namen des Thread: “Abmahnungen Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte“ löschen, da man wahrscheinlich um seinen Ruf bedacht ist als Pornoabmahner. Da man aber nicht zombieartig eine mod. UE abgibt, erfolgt eine EV, nein nicht im Hamburg, sondern in Berlin. Jetzt auf einmal ist die Aufforderung der Löschung des Thread-Namens + die 1.049,- € Forderung weg, und man ist auf einmal Wettbewerber und unerlaubter Rechtsberater.
Aber AW3P schließt nicht überraschend und unerwartet, oder orientiert sich um, sondern zeigt Rückgrat.
Und ein Stillschweigen - gibt es nicht, erst 2m unter der Erde!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Nümann und Lang
Hallo,
ich möchte zu dem Thema auch gern was beitragen. Und zwar habe ich einen Videoblog gefunden wo es nicht nur das Video gibt sondern auch als Text erklärt. Ich habe mir das Video angesehen und finde es mir den doppel Abmahnungen schon echt heftig. So hier erst mal der Link zu der Seite. http://www.wbs-law.de/nuemann-lang/" onclick="window.open(this.href); return false; Ich hoffe das es als Ergänzung jemanden helfen kann.
ich möchte zu dem Thema auch gern was beitragen. Und zwar habe ich einen Videoblog gefunden wo es nicht nur das Video gibt sondern auch als Text erklärt. Ich habe mir das Video angesehen und finde es mir den doppel Abmahnungen schon echt heftig. So hier erst mal der Link zu der Seite. http://www.wbs-law.de/nuemann-lang/" onclick="window.open(this.href); return false; Ich hoffe das es als Ergänzung jemanden helfen kann.
Re: Abmahnungen von Nümann und Lang
Hallo,
habe Post von Nümann+Lang erhalten. Bezieht sich auf eine Urheberverletzung aus 2010. Sie vertreten "Styleheads GmbH.
Sie schreiben, dass sie die abgegebene Unterlassungserklärung annehmen. Im beiderseitigen Erledigungsinteresse und blabla ein reduziertes Vergleichsangebot von € 250,- vorlegen.
Hatte damals eine ModUE abgegeben und in einem weiteren Schreiben geschrieben, dass mir der Datenträger unbekannt, nicht auf meinem Rechner und auch nicht von Interesse und mein WLAN verschlüsselt ist.
UND:
Schadensersatzforderungen weise ich daher grundsätzlich zurück.
Ungeachtet dessen wären die Kosten einer anwaltlichen Erstabmahnung in einfachen Fällen wie dem Vorliegendem (Ihr Serienbrief) mit lediglich € 100,- zu beziffern. Siehe § 97a, Abs. 2 Urhebergesetz.
Jetzt nach beinahe 3 Jahren dieses Schreiben. Wie verhalten? Gibt es Möglichkeiten, in die Verjährung, welche ab 01.01.2014 beginnt, hinein zu kommen?
Danke für Eure Hilfe!
Gruß
Stefan
habe Post von Nümann+Lang erhalten. Bezieht sich auf eine Urheberverletzung aus 2010. Sie vertreten "Styleheads GmbH.
Sie schreiben, dass sie die abgegebene Unterlassungserklärung annehmen. Im beiderseitigen Erledigungsinteresse und blabla ein reduziertes Vergleichsangebot von € 250,- vorlegen.
Hatte damals eine ModUE abgegeben und in einem weiteren Schreiben geschrieben, dass mir der Datenträger unbekannt, nicht auf meinem Rechner und auch nicht von Interesse und mein WLAN verschlüsselt ist.
UND:
Schadensersatzforderungen weise ich daher grundsätzlich zurück.
Ungeachtet dessen wären die Kosten einer anwaltlichen Erstabmahnung in einfachen Fällen wie dem Vorliegendem (Ihr Serienbrief) mit lediglich € 100,- zu beziffern. Siehe § 97a, Abs. 2 Urhebergesetz.
Jetzt nach beinahe 3 Jahren dieses Schreiben. Wie verhalten? Gibt es Möglichkeiten, in die Verjährung, welche ab 01.01.2014 beginnt, hinein zu kommen?
Danke für Eure Hilfe!
Gruß
Stefan
Re: Abmahnungen von Nümann und Lang
Es ist doch ganz einfach,
VG Steffen
- 1. Der Abmahner kann innerhalb der gesetzlichen Frist - die Ansprüche aus der Abmahnung gerichtlich geltend machen.
2. Ist es (gerichtlich) bislang um die Kanzlei N+L - spätestens nach Abgang eines gewissen Anwaltes und als Zugabe Mitnahme fast aller Mandanten - sehr ruhig geworden.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Nümann und Lang
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Wenn ein "gewisser" Anwalt die Kanzlei verlassen und fast alle Mandanten mitgenommen hat: Wie hat er die Kanzlei verlassen? Durch Tod (Moritz Lang) oder ist er oder Sie eben gewechselt? Hat die Kanzlei Nümann trotzdem die Möglichkeit z.B. "Styleheads" zu vertreten auch wenn dieser Anwalt diese Mandanten mitgenommen hat?
Soll ich mich nicht einfach mal auf mein Schreiben beziehen, dass u.a. folgenden Passus enthielt:
------------------------------------------
Sehr geehrter Herr RA W....,
der behauptete Vorwurf wird bestritten.
Die behauptete Datei ist mir unbekannt, nicht auf meinem Rechner und auch nicht von Interesse.
Zudem verfüge ich über verschlüsseltes WLAN.
Schadensersatzforderungen weise ich daher grundsätzlich zurück.
Ungeachtet dessen wären die Kosten einer anwaltlichen Erstabmahnung in einfachen Fällen wie dem Vorliegendem (Ihr Serienbrief) mit lediglich € 100,- zu beziffern. Siehe § 97a, Abs. 2 Urhebergesetz.
Hochachtungsvoll,
----------------------------------------
Bitte nicht falsch verstehen, ich erwarte hier keine Rechtsberatung. Aber eine weitere Antwort würde mich trotzdem freuen.
Danke.
Dingsbums
vielen Dank für die Antwort.
Wenn ein "gewisser" Anwalt die Kanzlei verlassen und fast alle Mandanten mitgenommen hat: Wie hat er die Kanzlei verlassen? Durch Tod (Moritz Lang) oder ist er oder Sie eben gewechselt? Hat die Kanzlei Nümann trotzdem die Möglichkeit z.B. "Styleheads" zu vertreten auch wenn dieser Anwalt diese Mandanten mitgenommen hat?
Soll ich mich nicht einfach mal auf mein Schreiben beziehen, dass u.a. folgenden Passus enthielt:
------------------------------------------
Sehr geehrter Herr RA W....,
der behauptete Vorwurf wird bestritten.
Die behauptete Datei ist mir unbekannt, nicht auf meinem Rechner und auch nicht von Interesse.
Zudem verfüge ich über verschlüsseltes WLAN.
Schadensersatzforderungen weise ich daher grundsätzlich zurück.
Ungeachtet dessen wären die Kosten einer anwaltlichen Erstabmahnung in einfachen Fällen wie dem Vorliegendem (Ihr Serienbrief) mit lediglich € 100,- zu beziffern. Siehe § 97a, Abs. 2 Urhebergesetz.
Hochachtungsvoll,
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Bitte nicht falsch verstehen, ich erwarte hier keine Rechtsberatung. Aber eine weitere Antwort würde mich trotzdem freuen.
Danke.
Dingsbums
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- Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34
Re: Abmahnungen von Nümann und Lang
Wieso willst du an RA W einen Brief schicken ? Verhalte dich einfach ruhig und warte das Jahresende ab. Klar hat N&L sogar die Pflicht, die Mandanten noch zu vertreten. Schließlich haben die ja 2010 das Mandat übernommen. Ansonsten hat er sich mit einer eigenen Abmahnfirma selbstständig gemacht. Lang ist schon weit früher ausgeschieden, 2006 oder 2007
Re: Abmahnungen von Nümann und Lang
[quoteemdingsbums]Hat die Kanzlei Nümann trotzdem die Möglichkeit z.B. "Styleheads" zu vertreten auch wenn dieser Anwalt diese Mandanten mitgenommen hat?[/quoteem]
Solange sie für diesen Abmahnfall vom Auftraggeber mandiert ist - natürlich!
[quoteemMusterschreiben]::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
der behauptete Vorwurf wird bestritten.
Die behauptete Datei ist mir unbekannt, nicht auf meinem Rechner und auch nicht von Interesse.
Zudem verfüge ich über verschlüsseltes WLAN.
Schadensersatzforderungen weise ich daher grundsätzlich zurück.
Ungeachtet dessen wären die Kosten einer anwaltlichen Erstabmahnung in einfachen Fällen wie dem Vorliegendem (Ihr Serienbrief) mit lediglich € 100,- zu beziffern. Siehe § 97a, Abs. 2 Urhebergesetz.
Hochachtungsvoll,
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::[/quoteem]
Jeder kann ja schreiben was er willst, letztendlich ist es seine Entscheidung. Es ist aber genau, wie das Folgeschreiben ein 08-15-Schreiben - ohne Substanz. Ganz zu Schweigen, das § 97a Abs. 2 UrhG alte Fassung - keine Anwendung findet.
Entweder Du zahlst oder wartest weiter ab, wie die ganze Zeit. Was hat sich denn am Status quo geändert? Nichts! Wer nur eine mod. UE abgibt und nicht zahlt, entscheidet sich für: entweder Verjährung oder Klage!
Natürlich möchtest Du keine Rechtsberatung, aber eine Antwort wie Du dich weiter zu verhalten hast, was dann wiederum eine Rechtsberatung darstellen kann. Außerdem haben wir ja schon indirekt geantwortet.
VG Steffen
Solange sie für diesen Abmahnfall vom Auftraggeber mandiert ist - natürlich!
[quoteemMusterschreiben]::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
der behauptete Vorwurf wird bestritten.
Die behauptete Datei ist mir unbekannt, nicht auf meinem Rechner und auch nicht von Interesse.
Zudem verfüge ich über verschlüsseltes WLAN.
Schadensersatzforderungen weise ich daher grundsätzlich zurück.
Ungeachtet dessen wären die Kosten einer anwaltlichen Erstabmahnung in einfachen Fällen wie dem Vorliegendem (Ihr Serienbrief) mit lediglich € 100,- zu beziffern. Siehe § 97a, Abs. 2 Urhebergesetz.
Hochachtungsvoll,
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::[/quoteem]
Jeder kann ja schreiben was er willst, letztendlich ist es seine Entscheidung. Es ist aber genau, wie das Folgeschreiben ein 08-15-Schreiben - ohne Substanz. Ganz zu Schweigen, das § 97a Abs. 2 UrhG alte Fassung - keine Anwendung findet.
Entweder Du zahlst oder wartest weiter ab, wie die ganze Zeit. Was hat sich denn am Status quo geändert? Nichts! Wer nur eine mod. UE abgibt und nicht zahlt, entscheidet sich für: entweder Verjährung oder Klage!
Natürlich möchtest Du keine Rechtsberatung, aber eine Antwort wie Du dich weiter zu verhalten hast, was dann wiederum eine Rechtsberatung darstellen kann. Außerdem haben wir ja schon indirekt geantwortet.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Nümann und Lang
Hallo,
zunächst einmal vielen Dank für die kompetenten Antworten. Aber wie darf ich das verstehen:
Ganz zu Schweigen, das § 97a Abs. 2 UrhG alte Fassung - keine Anwendung findet.
Wenn ich mir das UrhG ansehe, ist doch immer noch von einer Deckelung von € 100,- die Rede.
Ich hatte mich im Oktober 2010 nach anwaltlicher Beratung (meine Versicherung hatte so ne Hotline für Abgemahnte) zur ModUE und dem durch die RA diktiertes Schreiben (an RA W.....) entschlossen. damals war die vorherrschende Meinung: Füsse still halten - eher gefährlich.
Woraus schließen Sie, lieber Steffen, dass es um Nümann ruhig geworden sei? Aus der Tatsache, dass N. die Gerichte überfrachtet und zudem in RA-Kreisen sicherlich nicht den besten Ruf genießt? Oder hat es tatsächlich im Vorjahreszeitraum nach Drohbriefen kurz vor Verjährungsfrist keine oder nur noch wenige Klageeinreichungen gegeben?
Was mich auch noch interessiert: Das jetzige Schreiben von Frau RA A. P. (aus dem Hause N.) enthält folgenden Passus:
"Die von Ihnen abgegebene Unterlassungserklärung nehmen wir namens unserer Mandantschaft an. Im beiderseitigen Erledigungsinteresse und unter Zurückstellung der in Ihrem Fall sonst im Einzelnen zu erörternden Gesichtspunkte unterbreiten wir Ihnen namens und im Auftrag unserer Mandantschaft folgendes reduziertes Vergleichsangebot: Sie überweisen einen Abgeltungsbeitrag von € 250,-......"
Ich hatte aber keine - jetzt werde ich spitzfindig - Unterlassungserklärung sondern eine ModUE abgegeben.
Formfehler oder irrelevant?
Ich danke schon jetzt für die Mühe, die Sie sich hier wieder machen....
LG
dingsbums
zunächst einmal vielen Dank für die kompetenten Antworten. Aber wie darf ich das verstehen:
Ganz zu Schweigen, das § 97a Abs. 2 UrhG alte Fassung - keine Anwendung findet.
Wenn ich mir das UrhG ansehe, ist doch immer noch von einer Deckelung von € 100,- die Rede.
Ich hatte mich im Oktober 2010 nach anwaltlicher Beratung (meine Versicherung hatte so ne Hotline für Abgemahnte) zur ModUE und dem durch die RA diktiertes Schreiben (an RA W.....) entschlossen. damals war die vorherrschende Meinung: Füsse still halten - eher gefährlich.
Woraus schließen Sie, lieber Steffen, dass es um Nümann ruhig geworden sei? Aus der Tatsache, dass N. die Gerichte überfrachtet und zudem in RA-Kreisen sicherlich nicht den besten Ruf genießt? Oder hat es tatsächlich im Vorjahreszeitraum nach Drohbriefen kurz vor Verjährungsfrist keine oder nur noch wenige Klageeinreichungen gegeben?
Was mich auch noch interessiert: Das jetzige Schreiben von Frau RA A. P. (aus dem Hause N.) enthält folgenden Passus:
"Die von Ihnen abgegebene Unterlassungserklärung nehmen wir namens unserer Mandantschaft an. Im beiderseitigen Erledigungsinteresse und unter Zurückstellung der in Ihrem Fall sonst im Einzelnen zu erörternden Gesichtspunkte unterbreiten wir Ihnen namens und im Auftrag unserer Mandantschaft folgendes reduziertes Vergleichsangebot: Sie überweisen einen Abgeltungsbeitrag von € 250,-......"
Ich hatte aber keine - jetzt werde ich spitzfindig - Unterlassungserklärung sondern eine ModUE abgegeben.
Formfehler oder irrelevant?
Ich danke schon jetzt für die Mühe, die Sie sich hier wieder machen....
LG
dingsbums
Re: Abmahnungen von Nümann und Lang
[quoteemdingsbums]Wenn ich mir das UrhG ansehe, ist doch immer noch von einer Deckelung von € 100,-
die Rede.[/quoteem]
Nur § 97a Abs. 2 UrhG a.F. findet keine Anwendung bei P2P.
[quoteemdingsbums]Ich hatte aber keine - jetzt werde ich spitzfindig - Unterlassungserklärung sondern
eine ModUE abgegeben.[/quoteem]
Eine mod. UE ist aber nichts anderes, als eine strafbewehrte Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung, die bei schriftlicher Annahme - was geschehen ist - zu einem
Unterlassungsvertrag wird.
[quoteemdingsbums]Formfehler oder irrelevant?[/quoteem]
Nicht relevant.
[quoteemdingsbums]Woraus schließen Sie, lieber Steffen, dass es um Nümann ruhig geworden sei? Aus der
Tatsache, dass N. die Gerichte überfrachtet und zudem in RA-Kreisen sicherlich nicht
den besten Ruf genießt? Oder hat es tatsächlich im Vorjahreszeitraum nach Drohbriefen
kurz vor Verjährungsfrist keine oder nur noch wenige Klageeinreichungen gegeben?[/quoteem]
Ich habe Herr Rechtsanwalt Nümann telefonisch kennen gelernt und halte ihn für einen
fähigen Anwalt in puncto Urheberrecht. Man sollte die Gegenseite niemals unterschätzen.
Punkt. Welchen Ruf er genießt, wem er überfrachtet oder nicht, entzieht sich meiner
Kenntnis.
Entweder man zahlt die geforderten 250,- € oder wartet weiter ab. Was soll ich denn
jetzt endlos diesbezüglich schreiben? Mehr ist es doch nicht. Zahlen oder Nichtzahlen!
Deine/Ihrer Entscheidung.
VG Steffen
die Rede.[/quoteem]
Nur § 97a Abs. 2 UrhG a.F. findet keine Anwendung bei P2P.
[quoteemdingsbums]Ich hatte aber keine - jetzt werde ich spitzfindig - Unterlassungserklärung sondern
eine ModUE abgegeben.[/quoteem]
Eine mod. UE ist aber nichts anderes, als eine strafbewehrte Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung, die bei schriftlicher Annahme - was geschehen ist - zu einem
Unterlassungsvertrag wird.
[quoteemdingsbums]Formfehler oder irrelevant?[/quoteem]
Nicht relevant.
[quoteemdingsbums]Woraus schließen Sie, lieber Steffen, dass es um Nümann ruhig geworden sei? Aus der
Tatsache, dass N. die Gerichte überfrachtet und zudem in RA-Kreisen sicherlich nicht
den besten Ruf genießt? Oder hat es tatsächlich im Vorjahreszeitraum nach Drohbriefen
kurz vor Verjährungsfrist keine oder nur noch wenige Klageeinreichungen gegeben?[/quoteem]
Ich habe Herr Rechtsanwalt Nümann telefonisch kennen gelernt und halte ihn für einen
fähigen Anwalt in puncto Urheberrecht. Man sollte die Gegenseite niemals unterschätzen.
Punkt. Welchen Ruf er genießt, wem er überfrachtet oder nicht, entzieht sich meiner
Kenntnis.
Entweder man zahlt die geforderten 250,- € oder wartet weiter ab. Was soll ich denn
jetzt endlos diesbezüglich schreiben? Mehr ist es doch nicht. Zahlen oder Nichtzahlen!
Deine/Ihrer Entscheidung.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Nümann und Lang
@dingsbums
Schau dir einfach die Abmahnstatistiken von 2010 - 2013 an. Dann kannst du deine eigenen Schlüsse ziehen.
Schau dir einfach die Abmahnstatistiken von 2010 - 2013 an. Dann kannst du deine eigenen Schlüsse ziehen.
Re: Abmahnungen von Nümann und Lang
Oh, wo finde ich die?muensteraner hat geschrieben:Schau dir einfach die Abmahnstatistiken von 2010 - 2013 an.
Re: Abmahnungen von Nümann und Lang
Hallo Betroffene,
ich verfolge dieses Forum schon seit über drei Jahren, da ich Post von Nümann+Lang erhalten hatte.
Nun bin ich aber etwas stutzig geworden.
Hier mein Fall:
Ich habe Post von Nümann+Lang bekommen im August 2011, worin ich beschuldigt wurde, etwas im September 2009 illegal öffentlich gemacht zu haben.
Daraufhin wurde eine mod. UE abgeschickt.
Seit dem war Ruhe.
Jetzt ist wieder ein Brief von denen reingekommen. Sie haben ein Angebot unterbreitet, in dem sie die gefordete Summe reduziert haben und Ratenzahlungen anbieten.
Nun ist meine Frage:
Wenn der Tatzeitpunkt 2009 war, müsste die Verjährung am 31.12.2009 um 24 Uhr anfangen und am 31.12.2012 24.00 Uhr einsetzen, sehe ich das richtig?
Hemmung geschieht nur durch Mahnbescheid oder Verhandlung, zweiteres ist von meiner Seite jedoch nie in irgendeiner Form ausgegangen.
Was soll also das Schreiben?
Viele Grüße
ich verfolge dieses Forum schon seit über drei Jahren, da ich Post von Nümann+Lang erhalten hatte.
Nun bin ich aber etwas stutzig geworden.
Hier mein Fall:
Ich habe Post von Nümann+Lang bekommen im August 2011, worin ich beschuldigt wurde, etwas im September 2009 illegal öffentlich gemacht zu haben.
Daraufhin wurde eine mod. UE abgeschickt.
Seit dem war Ruhe.
Jetzt ist wieder ein Brief von denen reingekommen. Sie haben ein Angebot unterbreitet, in dem sie die gefordete Summe reduziert haben und Ratenzahlungen anbieten.
Nun ist meine Frage:
Wenn der Tatzeitpunkt 2009 war, müsste die Verjährung am 31.12.2009 um 24 Uhr anfangen und am 31.12.2012 24.00 Uhr einsetzen, sehe ich das richtig?
Hemmung geschieht nur durch Mahnbescheid oder Verhandlung, zweiteres ist von meiner Seite jedoch nie in irgendeiner Form ausgegangen.
Was soll also das Schreiben?
Viele Grüße
-
- Beiträge: 752
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Re: Abmahnungen von Nümann und Lang
es kommt dauf an, wann der AI an N&L vom Provider übermittelt wurde. Wenn er erst 2011 übermittelt wurde ist es noch lange noch verjährt.
VG
VG
Re: Abmahnungen von Nümann und Lang
Tut mir leid, aber ich kann grad auf die Schnelle nichts mit Al anfangen, kannst du das bitte erklären?
-
- Beiträge: 752
- Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34
Re: Abmahnungen von Nümann und Lang
Anschlussinhaber^^
Re: Abmahnungen von Nümann und Lang
Wie lange dürfen die sich denn bitte Zeit nehmen?
-
- Beiträge: 752
- Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34
Re: Abmahnungen von Nümann und Lang
es kommt darauf an, ob du bei der Telekom bist oder einem Reseller. Wenn du bei der Telekom bist, erhalten die direkt den Klarnamen des AI, 2010 hatten die noch 6 Monate Zeit ( wegen Vorratsdatenspeicherung) , wenn du bei einem Reseller bist ( 1&1 z.b) erhalten die nur deine Bnutzerkennung beim Provider, danach haben die unbegrenzt Zeit den Klarnamen anzufordern. Prinzipiell können die erst nach 3 Jahren oder mehr den Klarnamen anfordern.
Re: Abmahnungen von Nümann und Lang
Bei der Telekom.
Aber selbst wenn es 6 Monate vom Tatzeitpunkt sind, dann hat die Kanzlei den Klarnamen 2010 erhalten oder nicht?
Das mit der Verjährung wäre natürlich jetzt zu einfach gewesen, als das sein wahr sein könnte.
Aber selbst wenn es 6 Monate vom Tatzeitpunkt sind, dann hat die Kanzlei den Klarnamen 2010 erhalten oder nicht?
Das mit der Verjährung wäre natürlich jetzt zu einfach gewesen, als das sein wahr sein könnte.
-
- Beiträge: 752
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Re: Abmahnungen von Nümann und Lang
ja. Dann wäre es vermutlich Ende diesen Jahres verjährt.