Abmahnungen von Nümann und Lang
Re: Abmahnungen von Nümann und Lang
Hallo zusammen
Ich bin von einen Forum, was geschlossen wurde nun hier bei euch gelandet. Und dachte dabei schon für mich selbst die "Sache" hätte sich schon für mich erledigt. Nun bin ich mir gar nicht mehr so sicher!!!
Kurze Zusammenfassung: Log 10/2009, angeschrieben wurde ich aber erst Mitte 2010, ModUE abgegeben und nicht gezahlt. Nun heute einen Brief bekommen mit reduzierten Vergleichsangebot von N+L.
Nun meine Frage: Wenn das Log 2009 war, bin ich den nicht schon in der Verjährung drinne???? Also das die mir gar nichts mehr können ??? Oder zählt die Verjährung erst nachdem man von N+L das erste mal angeschrieben wurde (angeschrieben ja erst Mitte 2010) ???
Vielleicht kann mir da jemand helfen, und zwar so das eine "Blonde" das auch versteht *zwinker
Danke schon mal im vorraus
Mouse
Ich bin von einen Forum, was geschlossen wurde nun hier bei euch gelandet. Und dachte dabei schon für mich selbst die "Sache" hätte sich schon für mich erledigt. Nun bin ich mir gar nicht mehr so sicher!!!
Kurze Zusammenfassung: Log 10/2009, angeschrieben wurde ich aber erst Mitte 2010, ModUE abgegeben und nicht gezahlt. Nun heute einen Brief bekommen mit reduzierten Vergleichsangebot von N+L.
Nun meine Frage: Wenn das Log 2009 war, bin ich den nicht schon in der Verjährung drinne???? Also das die mir gar nichts mehr können ??? Oder zählt die Verjährung erst nachdem man von N+L das erste mal angeschrieben wurde (angeschrieben ja erst Mitte 2010) ???
Vielleicht kann mir da jemand helfen, und zwar so das eine "Blonde" das auch versteht *zwinker
Danke schon mal im vorraus
Mouse
-
- Beiträge: 9
- Registriert: Dienstag 9. Juli 2013, 14:14
Re: Abmahnungen von Nümann und Lang
Wie bei mir der 31.12.2013.
Re: Abmahnungen von Nümann und Lang
[quoteemMouse]Ich bin von einen Forum, was geschlossen wurde, nun hier bei euch gelandet. Und dachte dabei schon für mich selbst,
die "Sache" hätte sich schon für mich erledigt. Nun bin ich mir gar nicht mehr so sicher!!!
Kurze Zusammenfassung: Log 10/2009, angeschrieben wurde ich aber erst Mitte 2010, ModUE abgegeben und nicht gezahlt.
Nun heute einen Brief bekommen mit reduzierten Vergleichsangebot von N+L.
Nun meine Frage: Wenn das Log 2009 war, bin ich den nicht schon in der Verjährung drinne???? Also das die mir gar
nichts mehr können ??? Oder zählt die Verjährung erst nachdem man von N+L das erste mal angeschrieben wurde (an-
geschrieben ja erst Mitte 2010) ???[/quoteem]
Man muss sehen ...
es geht letztendlichen bei der gerichtlichen Durchsetzung der vermeintlichen Forderungen, sind diese verjährt, oder
nicht. Einem Forum sind da etwaige Grenzen gesetzt, da es einmal nicht konkret auf eine Rechtsfrage antworten darf
(unerlaubte Rechtsberatung) und andermal nicht bei jedem Fragesteller die ganzen Hintergründe kennt.
Grundlage, was jeder nachlesen kann ...
:::::::::::::::::
Gesetze / Rechtsprechung - Allgemein
(a) UrhG, § 102 (Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__102.html)
§ 102 Verjährung
(...) Auf die Verjährung der Ansprüche wegen Verletzung des Urheberrechts oder eines anderen nach diesem Gesetz
geschützten Rechts finden die Vorschriften des Abschnitts 5 des Buches 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende
Anwendung. Hat der Verpflichtete durch die Verletzung auf Kosten des Berechtigten etwas erlangt, findet § 852 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung. (...)
(b) § 102 UrhG i.V.m. §§ 195, 199 BGB
=> § 195 BGB (Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/195.html)
(...) Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. (...)
=> § 199 BGB (Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/199.html)
(...) (1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem
Schluss des Jahres, in dem
1. der Anspruch entstanden ist und
2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne
grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. (...)
Übersetzung BGB - Forum: Berechnung der Verjährungsfrist
Die Berechnung der Verjährungsfrist kann nur allgemein und abstrakt thematisiert werden und muss im Einzelfall von
einem Anwalt geprüft werden. Das heißt,
Beginn:
:::::::::::::::::
Und gerade Punkt 2. ist hier entscheidend. 2009/2010 wurde immer wieder ersichtlich, dass zwar der Log aus dem Jahr 2009
stammt, die Abmahnung aber erst 2010 erfolgte. Das kann einmal als Grund haben, das der Provider ("damaliger veralteter
Rechentechnik") erst 2010 den Klarnamen + Hausnummer dem Abmahner mitteilte oder man zwar 2009 vom Backbone-Provider
(Netzvermieter wie Telekom) die jeweilige Benutzerkennung des Reseller-Kunden (Netzmieter wie 1&1) erhielt, aber dann
es hier zu einer Verlangsamung der Beauskunftung kam. Der Abmahner kann zu spät zum Reseller-Provider gegangen sein, der
Reseller-Provider kann zu spät verauskunftet haben usw. usf. Dies alles sind Faktoren, die wir nicht kennen, um jetzt zu
sagen, dass es bei Dir so oder so ist.
Deshalb haben wir auch die Regel: Für die Berechnung der Verjährungsfrist nimmt man erst einmal das Jahr des Abmahnschreibens.
Um Sicherheit zu gelangen, muss es durch einen Anwalt geprüft werden. Oder man schreibt dem Abmahner formlos an, und bittet
ihm um Mitteilung, wann der Provider datentechnisch den Klarnamen und die Adresse dem Auftraggeber mitgeteilt hat.
VG Steffen
die "Sache" hätte sich schon für mich erledigt. Nun bin ich mir gar nicht mehr so sicher!!!
Kurze Zusammenfassung: Log 10/2009, angeschrieben wurde ich aber erst Mitte 2010, ModUE abgegeben und nicht gezahlt.
Nun heute einen Brief bekommen mit reduzierten Vergleichsangebot von N+L.
Nun meine Frage: Wenn das Log 2009 war, bin ich den nicht schon in der Verjährung drinne???? Also das die mir gar
nichts mehr können ??? Oder zählt die Verjährung erst nachdem man von N+L das erste mal angeschrieben wurde (an-
geschrieben ja erst Mitte 2010) ???[/quoteem]
Man muss sehen ...
es geht letztendlichen bei der gerichtlichen Durchsetzung der vermeintlichen Forderungen, sind diese verjährt, oder
nicht. Einem Forum sind da etwaige Grenzen gesetzt, da es einmal nicht konkret auf eine Rechtsfrage antworten darf
(unerlaubte Rechtsberatung) und andermal nicht bei jedem Fragesteller die ganzen Hintergründe kennt.
Grundlage, was jeder nachlesen kann ...
:::::::::::::::::
Gesetze / Rechtsprechung - Allgemein
(a) UrhG, § 102 (Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__102.html)
§ 102 Verjährung
(...) Auf die Verjährung der Ansprüche wegen Verletzung des Urheberrechts oder eines anderen nach diesem Gesetz
geschützten Rechts finden die Vorschriften des Abschnitts 5 des Buches 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende
Anwendung. Hat der Verpflichtete durch die Verletzung auf Kosten des Berechtigten etwas erlangt, findet § 852 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung. (...)
(b) § 102 UrhG i.V.m. §§ 195, 199 BGB
=> § 195 BGB (Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/195.html)
(...) Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. (...)
=> § 199 BGB (Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/199.html)
(...) (1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem
Schluss des Jahres, in dem
1. der Anspruch entstanden ist und
2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne
grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. (...)
Übersetzung BGB - Forum: Berechnung der Verjährungsfrist
Die Berechnung der Verjährungsfrist kann nur allgemein und abstrakt thematisiert werden und muss im Einzelfall von
einem Anwalt geprüft werden. Das heißt,
Beginn:
- 1. am 31.12.; 24:00 Uhr [denn der Schluss des Jahres ist nun einmal Sylvester]
und [nicht oder sondern und]
2. der Provider dem Abmahnungsauftraggeber den Klarnamen + Hausnummer übermittelt- 2.1. Gestattungsanordnung - Provider - Abmahnungsauftraggeber
2.2. Gestattungsanordnung - Backbone(Netzvermieter)-Provider: Reseller(Netzmieter)-Anschlusserkennung - Abmahnungs-
auftraggeber - Reseller Provider - Abmahnungsauftraggeber
- 2.1. Gestattungsanordnung - Provider - Abmahnungsauftraggeber
- 31.12.; 24:00 Uhr - 3 Jahre
:::::::::::::::::
Und gerade Punkt 2. ist hier entscheidend. 2009/2010 wurde immer wieder ersichtlich, dass zwar der Log aus dem Jahr 2009
stammt, die Abmahnung aber erst 2010 erfolgte. Das kann einmal als Grund haben, das der Provider ("damaliger veralteter
Rechentechnik") erst 2010 den Klarnamen + Hausnummer dem Abmahner mitteilte oder man zwar 2009 vom Backbone-Provider
(Netzvermieter wie Telekom) die jeweilige Benutzerkennung des Reseller-Kunden (Netzmieter wie 1&1) erhielt, aber dann
es hier zu einer Verlangsamung der Beauskunftung kam. Der Abmahner kann zu spät zum Reseller-Provider gegangen sein, der
Reseller-Provider kann zu spät verauskunftet haben usw. usf. Dies alles sind Faktoren, die wir nicht kennen, um jetzt zu
sagen, dass es bei Dir so oder so ist.
Deshalb haben wir auch die Regel: Für die Berechnung der Verjährungsfrist nimmt man erst einmal das Jahr des Abmahnschreibens.
Um Sicherheit zu gelangen, muss es durch einen Anwalt geprüft werden. Oder man schreibt dem Abmahner formlos an, und bittet
ihm um Mitteilung, wann der Provider datentechnisch den Klarnamen und die Adresse dem Auftraggeber mitgeteilt hat.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Abmahnungen von Nümann und Lang
Erst einmal
Aber ist doch schon merkwürdig, mit dem vergünstigten "Angebot". Wenn die wirklich was gegen einen haben warum versuchen die es mit noch weniger als vorher?!
Ironie an: Achja wir haben ja grad SSV (Sommerschlusssverkauf) : Ironie aus
Aber nun zu meiner nächsten Frage: Kann man nicht auch bei der Telekom raus bekommen wann die meine Daten raus gegeben haben???
LG
Mouse
Aber ist doch schon merkwürdig, mit dem vergünstigten "Angebot". Wenn die wirklich was gegen einen haben warum versuchen die es mit noch weniger als vorher?!
Ironie an: Achja wir haben ja grad SSV (Sommerschlusssverkauf) : Ironie aus
Aber nun zu meiner nächsten Frage: Kann man nicht auch bei der Telekom raus bekommen wann die meine Daten raus gegeben haben???
LG
Mouse
Re: Abmahnungen von Nümann und Lang
NEIN !Aber nun zu meiner nächsten Frage: Kann man nicht auch bei der Telekom raus bekommen wann die meine Daten raus gegeben haben???
Nachdem die Klardaten/Klarname des AI übermittelt worden sind werden diese gesammelten Daten vom Provider gelöscht. Diese sind auch nicht verpflichtet den AI mitzuteilen das Daten über IHN/IHR herausgegeben wurden.
Gruss Gabriel
Re: Abmahnungen von Nümann und Lang
Aber mal ganz ehrlich, auch wenn meine Daten erst 2010 raus gegangen sind vom Provider, würde doch Ende dies Jahr meine Verjährung eintreten.
Was kann mir da noch schlimmes passieren in kürze der Zeit??? Ist ja nur noch ein halbes Jahr!!
LG
Mouse
Was kann mir da noch schlimmes passieren in kürze der Zeit??? Ist ja nur noch ein halbes Jahr!!
LG
Mouse
Re: Abmahnungen von Nümann und Lang
Ein halbes Jahr kann sehr lang werden.Was kann mir da noch schlimmes passieren in kürze der Zeit??? Ist ja nur noch ein halbes Jahr!!
Die Anwaltskanzlei hat bis zum 31.12.13 24:00Uhr (Beantragungszeitraum) Zeit dir noch ein Geschenk bekannt als Mahnbescheid zukommen zulassen.
Dieser hemmt dann die Verjährungsfrist um weitere 6 Monate ab der letzten Handlung seitens Anwaltskanzlei oder dem AI.
Sie könnten auch direkt eine Klage einreichen.
Also , man sieht es kann noch viel passieren !
Gruss Gabriel
Re: Abmahnungen von Nümann und Lang
Hallo Gabriel
Na du machst mir ja echt Mut *Ironie aus
Ich werd nun einen Anwalt beauftragen raus zubekommen, wann meine Daten an N+L gegangen sind. Vielleicht sind die ja schon 2009 an die Kanzlei gegangen. Ich zahl lieber einen Anwalt etwas anstatt in den Rachen von N+L.
Sollten die daten schon 2009 raus gegangen sein, ist die Verjährung ja schon erledigt.
Ansonsten bleib ich meinen Motto treu
Lieben Dank an dir
Mouse
Na du machst mir ja echt Mut *Ironie aus
Ich werd nun einen Anwalt beauftragen raus zubekommen, wann meine Daten an N+L gegangen sind. Vielleicht sind die ja schon 2009 an die Kanzlei gegangen. Ich zahl lieber einen Anwalt etwas anstatt in den Rachen von N+L.
Sollten die daten schon 2009 raus gegangen sein, ist die Verjährung ja schon erledigt.
Ansonsten bleib ich meinen Motto treu
Lieben Dank an dir
Mouse
Re: Abmahnungen von Nümann und Lang
So ich habe heute mit einen Anwalt gesprochen. Was wir raus bekommen haben ist: Das der Rechteinhaber die Kanzlei 11/2009 beauftragt hatte mit der Geschichte.
Wir sind nun zu dem Schluss gekommen: Zur Kenntnis genommen, gelochert und abgeheftet. Und weiter Tee trinken. Eventuell halbes Jahr noch Wackelkandidat spielen oder nicht, da wir keine weiteren schlafen Hunde wecken wollen.
Ich halte euch auf den laufenden wie es nun weiter geht. Falls was kommt.
Also drückt mir bitte alle die Daumen, das es still bleibt *zwinker
LG
Mouse
Wir sind nun zu dem Schluss gekommen: Zur Kenntnis genommen, gelochert und abgeheftet. Und weiter Tee trinken. Eventuell halbes Jahr noch Wackelkandidat spielen oder nicht, da wir keine weiteren schlafen Hunde wecken wollen.
Ich halte euch auf den laufenden wie es nun weiter geht. Falls was kommt.
Also drückt mir bitte alle die Daumen, das es still bleibt *zwinker
LG
Mouse
Re: Abmahnungen von Nümann und Lang
Danke und toi, toi, toi ...
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Abmahnungen von Nümann und Lang
Hallo,
Bin neu hier. Ich habe das gleiche Problem mit nümann und lang. Ich wurde ca. vor 2 Jahren angeschrieben und habe darauf hin ein abgeänderte Unterlassungserklärung mit rückschein per post nach karlsruhe gesendet. Nun weiß ich nicht ob da was zurück kam, da ich die unterlagen nicht mehr finde. Nun Kam ein neuer Brief mit ein vergleichsangebot mit 250 Euro. Wie soll ich mich verhalten? Soll ich auf diesem Brief antworten?
Bin neu hier. Ich habe das gleiche Problem mit nümann und lang. Ich wurde ca. vor 2 Jahren angeschrieben und habe darauf hin ein abgeänderte Unterlassungserklärung mit rückschein per post nach karlsruhe gesendet. Nun weiß ich nicht ob da was zurück kam, da ich die unterlagen nicht mehr finde. Nun Kam ein neuer Brief mit ein vergleichsangebot mit 250 Euro. Wie soll ich mich verhalten? Soll ich auf diesem Brief antworten?
Re: Abmahnungen von Nümann und Lang
[quoteemSmoby1989]Wie soll ich mich verhalten? Soll ich auf diesem Brief antworten?[/quoteem]
Wenn Du bezahlen willst, antwortest Du. Wenn Du weiter abwartest - wie alle anderen auch -, antwortest Du nicht.
Es wird aber Dir keiner sagen, was du machen sollst. Dies ist und bleibt allein Deine Entscheidung!
VG Steffen
Wenn Du bezahlen willst, antwortest Du. Wenn Du weiter abwartest - wie alle anderen auch -, antwortest Du nicht.
Es wird aber Dir keiner sagen, was du machen sollst. Dies ist und bleibt allein Deine Entscheidung!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Abmahnungen von Nümann und Lang
Habe gerade gesehn, dass ein Anwalt von N&L sich selbstständig gemacht hat und Kunden von N&L mitgenommen hat. Ist N&L dann überhaupt noch berechtigt Forderungen zu stellen wenn der Kunde für den abgemahnt wurde nicht mehr Mandant ihrer Kanzlei ist ? Kann es deshalb sein, dass N&L verringerte Angebote gemacht hat um schnell noch etwas mitzunehmen ?
Re: Abmahnungen von Nümann und Lang
Solange NL beauftragt ist, können sie die Forderungen / Ansprüche geltend machen.
Auch wenn es ganz schön ruhig geworden ist in Karlsruhe!
VG Steffen
Auch wenn es ganz schön ruhig geworden ist in Karlsruhe!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Abmahnungen von Nümann und Lang
Jo Nümann & Lang mal wieder - die vertreten ja auch Styleheads die für Culcha Candela ins Rennen um die rechte gehen.
Hintergrund ist das ich mit Nümann & Lang ja ne Ratenzahlung angeschlossen habe (war mir zu dem zeitpunkt wegen Jobwechsel usw.) sicherer nun kommen die aus dem gebüsch mit ner Forderung 250 €mit anerkennung der mod UE von 2010 - Schreiben liegt meinem Anwalt vor. Was mach ich nun? Für mich sieht das aus nach - naja der hat ne Zahlung mit uns - probieren wir es noch einmal. ???
Was mach ich nun? Soll ich da ja sagen oder warten und wenn warten - das sind noch knapp 3 Monate bis Jahres Ende - das würden meine Nerven nicht aushalten ...
Hilfe
Hintergrund ist das ich mit Nümann & Lang ja ne Ratenzahlung angeschlossen habe (war mir zu dem zeitpunkt wegen Jobwechsel usw.) sicherer nun kommen die aus dem gebüsch mit ner Forderung 250 €mit anerkennung der mod UE von 2010 - Schreiben liegt meinem Anwalt vor. Was mach ich nun? Für mich sieht das aus nach - naja der hat ne Zahlung mit uns - probieren wir es noch einmal. ???
Was mach ich nun? Soll ich da ja sagen oder warten und wenn warten - das sind noch knapp 3 Monate bis Jahres Ende - das würden meine Nerven nicht aushalten ...
Hilfe
-
- Beiträge: 752
- Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34
Re: Abmahnungen von Nümann und Lang
Handelt es sich um eine Neuabmahnung ? Sollst du nun eine modUE für diesen Titel abgeben oder kommen die noch mit einer Forderung, die sie aufgrund der modUE von 2010 begründen ? Oder wollen die für den titel für den du schon bezahlt hast, nochmals Geld ?
Verstehe dich nicht so ganz. Prinzipiell können die bis zur Verjährung noch Titel neu abmahnen.
Verstehe dich nicht so ganz. Prinzipiell können die bis zur Verjährung noch Titel neu abmahnen.
Re: Abmahnungen von Nümann und Lang
Die kommen noch mit einer Forderung, die sie aufgrund der modUE von 2010 begründen.
-
- Beiträge: 752
- Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34
Re: Abmahnungen von Nümann und Lang
Prinzipiell ist das ok. Du hast dich ja damals für einen anderen Song und Rechteinhaber verglichen, für diesen nicht. Es ist leider so, dass Sampler und Chartcontainer jeder einzeln abgemahnt werden kann.Jmeister hat geschrieben:Die kommen noch mit einer Forderung, die sie aufgrund der modUE von 2010 begründen.
Re: Abmahnungen von Nümann und Lang
Solange die gesetzlich geregelte Frist nicht abgelaufen ist, kann der RI die Forderungen außergerichtlich/gerichtlich gelten machen.Die kommen noch mit einer Forderung, die sie aufgrund der modUE von 2010 begründen.
Hier wird die Thematik allgemein beschrieben:
CHIP.de - Praxistipp: Verjährung einer Filesharing-Abmahnung - so lange dauert’s
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________