ng_blade hat geschrieben:Ich denke wenn die Beträge nicht direkt so unverhältnismäßig hoch angesetzt wären, sähe das Ganze anders aus.
Wozu gibt es diese angebliche 100 EUR Deckelung wenn diese in der Praxis scheinbar keine Verwendung findet
weil ja jeder Fall plötzlich ausgenommen werden muss?!
Meine persönliche Meinung? Die 100-Euro-Deckelung wird bei Abmahnungen wegen P2P keine Anwendungen finden.
Dies ist ein Irrweg! Allerhöchstens bei One-Song-Abmahnungen. Es werden einfach zu viele Kategorien (4 genau)
eingefordert.
“Eine [1] erstmalige Abmahnung in [2] einfach gelagerten Fällen mit einer nur [3] unerheblichen Rechtsverletzung
[4] außerhalb des geschäftlichen Verkehrs” (Wandtke/Bullinger, §97a UrhG, Rn.34).
Es wird nur über die Reduzierung des Streitwertes gehen. Rechtsanwalt Ferner hat auf seiner Website einen
interessanten Bericht darüber veröffentlicht.
RA Ferner: Übersicht: Streitwert bei Filesharing-Abmahnungen
Für einen Song = 10.000,00 Euro, das ist einfach zu hoch! Hieraus ergäben sich bei einer 1,3 GG VV 2300 RVG +
den zusätzlichen Zerquetschten: 776,-Euro Anwaltsgebühren.
Wir hatten in unseren öffentlichen Brief, eine vielbelächelte 100-Lieder-Deckelung vorgeschlagen, die aber für
alle fair wäre.
Mögliche Konstellationen (Beispielrechnungen):
- 1 Lied, Streitwert EUR 500,00; anwaltliche Gebühren (1,3 GG, ohne MwSt.): EUR 58,50;
- 7 Lieder (Streitwert EUR 3.500,00; anwaltliche Gebühren (1,3 GG, ohne MwSt.): EUR 282,10;
- 1 Album (12 Lieder*); Streitwert EUR 6.000,00; anwaltliche Gebühren (1,3 GG, ohne MwSt.): EUR 439,40;
- 1 Sampler-CD (42 Lieder*); Streitwert EUR 21.000,00; anwaltliche Gebühren (1,3 GG, ohne MwSt.): EUR 839,80;
- 1 kompletter Chartcontainer (100 Lieder*); Streitwert EUR 50.000,00; anwaltliche Gebühren (1,3 GG, ohne MwSt.): EUR 1.359,80
* Gültigkeit dieses Streitwertmodells, wenn komplett alle Lieder abgemahnt werden.
Solche Modelle müssen auch für andere Abmahnungen entwickelt werden. Die Fronten sind aber verhärtet, keiner will reden
bzw. Kompromisse eingehen, sondern beharrt auf seinem Standpunkt.
Meine Gedanken, die Erstabmahnung komplett auf das KUW-Prinzip auszurichten. Musik, Game, Film 150,- Euro;
Porno 250,- Euro. Das wären, auch wenn jetzt alle stöhnen, faire Preise die auch in der heutigen Zeit weh tun
und erzieherisch.
ng_blade hat geschrieben:Wer wirklich Mist baut der hat dafür gerade zu stehen, wer Filme/Musik etc. illegal anbietet hat dafür gerade zu stehen
(Das sage ich als leidenschaftlicher Kinogänger). Aber so viel Ärger für ein "Unser Log sagt dass Sie es waren, Beweise
haben wir aber sonst keine" ?!
Es gibt aktuelle Rechtsauffassungen, dass sich jeder gegen ungerechtfertigte Forderungen selbst verteidigen soll und das
eine Abmahnung zum allgemeinen Lebensrisiko eines AI gehört. Wenn wir uns nicht angemessen verteidigen können,
- waren wir es letztendlich
- haben wir keine Argumente
- fehlt uns Wissen
- wir sind überheblich-naiv
ng_blade hat geschrieben:Sicher ist das fehlendes Wissen nicht vor Fehlern und Taten schützt. Aber es sollte zumindest eine deutliche Minderung dafür
geben wenn nachgewiesen werden kann das der Fehler tatsächlich auf Unwissenheit beruht. Das soll natürlich kein Freifahrtschein
darstellen "Ups ich wusste gar nicht das die Kugel lebensgefährliche Verletzungen herbeiführen kann, ich hab da keine Ahnung
von" Aber es sollte bei solchen Delikten, die einen begrenzten tatsächlichen wirtschaftlichen und gleichzeitig absolut keinen
Personenschaden verursacht haben, einen Mittelweg geben ohne gleich mit solchen Drohbriefen anrücken zu müssen.
Die große Klippe - Störerhaftung und sekundäre Darlegungslast in einem möglichen Prozess.
Ein Abgemahnter hat doch im Gegensatz zu 2006, aber alle Möglichkeiten der Information, ohne groß zu suchen. Es ist eigentlich
nur von Bedeutung:
- 1. Mod. UE
2. Nichtzahlen
3. Entwicklung der Eigenstrategie: Link
4. Bei Erhalt einer Klageschrift, Beauftragung eines Fachanwaltes.
Es muss einfach zum Shutdown kommen. Solange aber wahrscheinlich noch zu viele zahlen, geht das Geschäft weiter. Wenn man
gezwungen ist, die Forderungen einzuklagen, weil keiner bezahlt, werden die Richter sehen, was das für ein Abzocke eigentlich
ist. Aber hierzu muss man Rückgrat beweisen und einfach nicht zahlen.
“Stell Dir vor, es hagelt Abmahnungen und keiner geht hin und zahlt“
ng_blade hat geschrieben:1. Mal angenommen ich gehe wie folgt vor: die Mod. UE schicken, faxen und nochmals per Einschreiben schicken (also 3-fach),
jeweils unter Zeugen.
Ich habe aber das Pech, das ich zu denen gehöre, bei denen die sich nicht damit zufrieden geben und mir bzw. meiner Mutter
eine Klage zukommen lassen.
Dann nimmst Du und deine Mutter einen Fachanwalt und kämpfst für dein Recht. Es kommt wie es muss, mein Lieblingszitat aus
der PC-Welt von 2007:
“
Der Betroffene zahlt lieber als sich dem Risiko eines Rechtsstreits auszusetzen.
Doch genau dieses zaudernde Verhalten bestärkt die Abmahnabsahner in ihrem Tun.
Würden sich mehr Leute wehren, gäbe es keine dreisten Massenabmahnungen.“
ng_blade hat geschrieben:Wie stehen in so einem Fall rein aus der Erfahrung her die Chancen, nicht mit mehr Verlust aus der Sache raus zu kommen als
wenn ich die 1000 EUR sofort überweise? Kann auch dann noch eine unkomplizierte Einigung ohne Verhandlung o.ä. erzielt werden
wenn man mittels Anwalt klein bei gibt und z.B. bereit ist die ursprüngliche Forderung zu zahlen?
Und wirkt sich eine modifizierte UE in so einem Fall irgendwie negativ aus?
@ng_blade, wir diskutieren über alles Mögliche - Ihr seit Unschuldig - und wollt vielleicht bezahlen!?
Leute, die wollen 1.200,- Euronen, und ich zahle sie, um Ruhe zu haben? Hallo, das ist doch Wahnsinn! Aufhören zu quatschen
und richtig reagieren.
Mod. UE - Nichtzahlen - mein Beitrag gegen den Abmahnwahn.
2. Nochmals rein aus der Erfahrung: Es gibt ja Fälle, in denen 1 Datei abgemahnt wird und auch Fälle, in denen gleich mehrere
dabei sind. Kann man sagen das man mit "nur" 1 angeblichen Datei auch deutlich größere Chancen hat das keine Klage kommt als
wenn man z.B. für 10 Dateien auf einmal abgemahnt wird? Oder hat die Anzahl der abgemahnten Filme/Musikstücke absolut keinen
Einfluss darauf, wie häufig es zur Klage kommt?
Es wird immer auf den Einzelfall ankommen. Mal meine persönliche Meinung. Wenn ich von der Kanzlei abgemahnt wäre, das wäre
für mich eine Schmerzgrenze, wo ich einfach nicht zahlen würde. Egal ob ich das Geld hätte oder nicht. Was macht man wenn noch
eine käme, zahlt man dann wieder um Ruhe zu haben? Es kann Dir niemand über den Kopf streicheln und beruhigen, die Entscheidung
nimmt Dir niemand ab. Vor allem, wenn ich es nicht gewesen bin, gäbe es keinerlei Überlegungen.
VG Steffen