Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
-
- Beiträge: 57
- Registriert: Freitag 10. Januar 2014, 14:54
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Nabend,
wer irgendwie warum auch immer die Schuld zugibt und es folgt ein MB da würde ich als MB Empfänger lieber zahlen denn es können noch mehr Kosten zukommen. Persönlich würde ich sagen dumm gelaufen, nur man kennt ja die Hintergründe wieso warum nicht.
Nur anders wenn ich den Mist gebaut habe, dann würde ich schon bei der Abmahnung zahlen und nicht Jahre ins Land streichen lassen unter dem Motto vielleicht passiert ja auch nichts, anders können deine Eltern nichts dafür nur sie müssen es ausbaden sonst wäre ja kein MB da
wer irgendwie warum auch immer die Schuld zugibt und es folgt ein MB da würde ich als MB Empfänger lieber zahlen denn es können noch mehr Kosten zukommen. Persönlich würde ich sagen dumm gelaufen, nur man kennt ja die Hintergründe wieso warum nicht.
Nur anders wenn ich den Mist gebaut habe, dann würde ich schon bei der Abmahnung zahlen und nicht Jahre ins Land streichen lassen unter dem Motto vielleicht passiert ja auch nichts, anders können deine Eltern nichts dafür nur sie müssen es ausbaden sonst wäre ja kein MB da
-
- Beiträge: 71
- Registriert: Freitag 23. August 2013, 12:08
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
naja - probieren kann man´s ja, ist ja erstmal nix "verloren"... :-)
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Okay, ich wollte hier einmal nachhören.
Zwei dinge die halt im moment nicht passen sind:
Es gibt kein Schreiben an mich. Sprich die Anschlussinhaber meiner Eltern wurden genau einmal angeschrieben, woraufhin ICH als "verursacher" reagierte
Daraufhin passierte nichts mehr.
Nun wurden wiederum meine Eltern mit dem MB angeschrieben.
Grundsätzlich war das "Schuldeingeständnis" Dummheit, weil keine vorhanden war. Panikreaktion und naivität.
Meine Eltern haben dem ganzen jetzt erstmal widersprochen und wir warten erstmal auf die Unterlagen, was es nochmal genau gewesen sein soll.
Anwalt ist nach meinem Kenntnisstand involviert.
Danke schonmal für die Antworten.
Zwei dinge die halt im moment nicht passen sind:
Es gibt kein Schreiben an mich. Sprich die Anschlussinhaber meiner Eltern wurden genau einmal angeschrieben, woraufhin ICH als "verursacher" reagierte
Daraufhin passierte nichts mehr.
Nun wurden wiederum meine Eltern mit dem MB angeschrieben.
Grundsätzlich war das "Schuldeingeständnis" Dummheit, weil keine vorhanden war. Panikreaktion und naivität.
Meine Eltern haben dem ganzen jetzt erstmal widersprochen und wir warten erstmal auf die Unterlagen, was es nochmal genau gewesen sein soll.
Anwalt ist nach meinem Kenntnisstand involviert.
Danke schonmal für die Antworten.
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Mhm. Was möchtest Du denn für Antworten haben? Ich erkenne schon mal keine Frage!
Zusammenfassung:
VG Steffen
Zusammenfassung:
- Eltern = beide AI
- Abmahnung an AI
- Reaktion der AI (welche?, mit oder mit ohne Anwalt)?
- Schuldeingeständnis @draecus (Inhalt?, an wem versendet?)
- MB an 1 AI oder 2 MB an je 1 AI?
- Widerspruch insgesamt; Anwalt vlt. involviert ...
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Ich glaube ich brauchte keine Antwort in dem sinne. Ich denke es wird darauf hinauslaufen das gezahlt werden muss. Was und wieviel muss über den Anwalt geklärt werden.
Ich antworte aber noch kurz auf die von dir genannten Punkte:
Eltern = beide AI
Damaliger Zeitpunkt nur meine Mutter.
Abmahnung an AI
Jep
Reaktion der AI (welche?, mit oder mit ohne Anwalt)?
Reaktion ging dann von mir aus mit dem Hinweis das der Anschluss rein von mir genutzt wird, wenn er auch über meine Mutter gemeldet war.
Schuldeingeständnis @draecus (Inhalt?, an wem versendet?)
Inhalt kann ich nicht mehr wiedergeben. Traurigerweise sind die Unterlagen im letzten Umzug wohl verloren gegangen. Versendet wurde mein Schreiben von damals aber an Baumgarten und Brandt
MB an 1 AI oder 2 MB an je 1 AI?
1MB nur an den AI
Widerspruch insgesamt; Anwalt vlt. involviert ...
Da das schreiben an meine Eltern ging, haben sie nach Rücksprache mit Anwalt widersprochen und erwarten nun die Unterlagen mit den Beweisen.
Ich schätze das es auch bei BB untergegangen ist. Da nach meiner Reaktion auf die ursprüngliche Abmahnung nichts mehr passierte und jetzt ( mehr als 3 Jahre später) die MB ins haus flatterte.
Ich antworte aber noch kurz auf die von dir genannten Punkte:
Eltern = beide AI
Damaliger Zeitpunkt nur meine Mutter.
Abmahnung an AI
Jep
Reaktion der AI (welche?, mit oder mit ohne Anwalt)?
Reaktion ging dann von mir aus mit dem Hinweis das der Anschluss rein von mir genutzt wird, wenn er auch über meine Mutter gemeldet war.
Schuldeingeständnis @draecus (Inhalt?, an wem versendet?)
Inhalt kann ich nicht mehr wiedergeben. Traurigerweise sind die Unterlagen im letzten Umzug wohl verloren gegangen. Versendet wurde mein Schreiben von damals aber an Baumgarten und Brandt
MB an 1 AI oder 2 MB an je 1 AI?
1MB nur an den AI
Widerspruch insgesamt; Anwalt vlt. involviert ...
Da das schreiben an meine Eltern ging, haben sie nach Rücksprache mit Anwalt widersprochen und erwarten nun die Unterlagen mit den Beweisen.
Ich schätze das es auch bei BB untergegangen ist. Da nach meiner Reaktion auf die ursprüngliche Abmahnung nichts mehr passierte und jetzt ( mehr als 3 Jahre später) die MB ins haus flatterte.
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Steffen sieht rot...
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Sooo.
ich gehörte auch zu denen die von B&B in 2010 ein nettes Schreiben bekommen haben.
Bis heute nichts mehr gehört. 3 Jahre sind rum...
Thema abgehakt...
Danke an die Betreiber...
ich gehörte auch zu denen die von B&B in 2010 ein nettes Schreiben bekommen haben.
Bis heute nichts mehr gehört. 3 Jahre sind rum...
Thema abgehakt...
Danke an die Betreiber...
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
.
.
.
.Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw., es reduziert sich alles auf:
Stand: 10.02.2014!
Wenn ich nicht zahle - können - die Abmahner mich innerhalb der Verjährungsfrist auf die Kosten
der Abmahnung:
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Hinweis:
Die aktuellen Entwicklungen in den Klageverfahren nach in Kraft treten des GguGepr (09.10.2013)
werden mit Kenntnis aktualisiert!
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
Ausführlich hier!
.
.
.
.
.
.Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw., es reduziert sich alles auf:
Stand: 10.02.2014!
Wenn ich nicht zahle - können - die Abmahner mich innerhalb der Verjährungsfrist auf die Kosten
der Abmahnung:
- anwaltliche Gebühren (AG) = 3 Jahre,
- Schadensersatz (SE) = 10 Jahre,
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Hinweis:
Die aktuellen Entwicklungen in den Klageverfahren nach in Kraft treten des GguGepr (09.10.2013)
werden mit Kenntnis aktualisiert!
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
- keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
Ausnahmen:
a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link) - Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
b) Verfügung eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
ein! - Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
- Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
Ursachen bzw. Quellen)!
b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
- innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
- Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
mentieren zu können. Zeit dafür ist genügend vorhanden (für die anwaltlichen Gebühren = 3 Jahre, für
den Schadensersatz = 10 Jahre)!
Ausführlich hier!
.
.
.
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Hallo,
ich habe mich hier mal ein bissel durchgelesen und jetzt qualmt mir noch mehr der Kopf....
Habe am Donnerstag den 13.2.2014 auch so ein netten Gelben Brief bei mir im Briefkasten gefunden und mir steht das Wasser schon wieder in der Hose, von Europool München und BaumgartenBrandt Berlin.
Hier im Forum sagen die einen Widerspruch abwarten Tee trinken cooool bleiben andere sagen einfach bezahlen jut is.
also meine Fragen:
der Mahnbescheid vom 27.12.2013 aufgrund des hier am 11.12.2013 eingegangen Antrags
Hauptforderung
Rechtsanwalts -/Rechtsbeistandshornorar gem. Abmahnung vom 01.11.10
Schadensersatz aus Lizenzanalogie Abmahnung vom 1.11.10
Verfahrenskosten die sind net so wild sind wir bei über 1050€ soooooooooo
Was ich hier gelesen hatte da müssten doch schon mal die Rechtsanwaltskosten wegfallen wegen der 3 Jahre Verjährungsfrist da sind sie drüber oder??
Als ich 2010 das Schrieben bekam bin ich zum Anwalt der eine modifizierten Unterlassungserklärungen den zuschickte damit habe ich es ja auch dann zugegeben oder ??? Also bezahlen muss ich eh so oder so ??
Kann man den Preis irgendwie drücken oder gibt es da nichts dran zu rütteln.
Wenn ich bezahle an wen wende ich mich an Europool oder an die Anwälte BaumgartenBrandt.
Wenn ich den Widerruf zurückschicke werde ich doch Verklagt und das wird noch teurer oder ??? Denn im Brief ganz unten steht Der Antragsteller hat angegeben, ein streitiges Verfahren sei durchzuführen vor dem Amtsgericht ***** ????
Was mache ich jetzt wieder zum Anwalt latschen der hatte mir schon 2010 glaub ich knapp 700€ aus der Tasche gezogen wegen der Unterlassungerklärung weil der Streitwert glaub ich über 15.000,00€ war wegen einem Film Emule oh je .
Oder den Widerspruch ausfüllen und mich verklagen lassen was bestimmt noch teuere wird als die 1000€ jetzt HILFE die machen mich
noch Kirre mit solchen Summen rum-zuschmeißen.
Schon mal danke für eure Hilfe
ich habe mich hier mal ein bissel durchgelesen und jetzt qualmt mir noch mehr der Kopf....
Habe am Donnerstag den 13.2.2014 auch so ein netten Gelben Brief bei mir im Briefkasten gefunden und mir steht das Wasser schon wieder in der Hose, von Europool München und BaumgartenBrandt Berlin.
Hier im Forum sagen die einen Widerspruch abwarten Tee trinken cooool bleiben andere sagen einfach bezahlen jut is.
also meine Fragen:
der Mahnbescheid vom 27.12.2013 aufgrund des hier am 11.12.2013 eingegangen Antrags
Hauptforderung
Rechtsanwalts -/Rechtsbeistandshornorar gem. Abmahnung vom 01.11.10
Schadensersatz aus Lizenzanalogie Abmahnung vom 1.11.10
Verfahrenskosten die sind net so wild sind wir bei über 1050€ soooooooooo
Was ich hier gelesen hatte da müssten doch schon mal die Rechtsanwaltskosten wegfallen wegen der 3 Jahre Verjährungsfrist da sind sie drüber oder??
Als ich 2010 das Schrieben bekam bin ich zum Anwalt der eine modifizierten Unterlassungserklärungen den zuschickte damit habe ich es ja auch dann zugegeben oder ??? Also bezahlen muss ich eh so oder so ??
Kann man den Preis irgendwie drücken oder gibt es da nichts dran zu rütteln.
Wenn ich bezahle an wen wende ich mich an Europool oder an die Anwälte BaumgartenBrandt.
Wenn ich den Widerruf zurückschicke werde ich doch Verklagt und das wird noch teurer oder ??? Denn im Brief ganz unten steht Der Antragsteller hat angegeben, ein streitiges Verfahren sei durchzuführen vor dem Amtsgericht ***** ????
Was mache ich jetzt wieder zum Anwalt latschen der hatte mir schon 2010 glaub ich knapp 700€ aus der Tasche gezogen wegen der Unterlassungerklärung weil der Streitwert glaub ich über 15.000,00€ war wegen einem Film Emule oh je .
Oder den Widerspruch ausfüllen und mich verklagen lassen was bestimmt noch teuere wird als die 1000€ jetzt HILFE die machen mich
noch Kirre mit solchen Summen rum-zuschmeißen.
Schon mal danke für eure Hilfe
-
- Beiträge: 57
- Registriert: Freitag 10. Januar 2014, 14:54
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Hallo also so wie sich das liest ist der Antrag innerhalb der 3 Jahre eingegangen also fallen die RV Kosten nicht weg, also nichts mit Verjährung welches die RV Kosten betrifft. Was mich persönlich etwas wundert ist das dir der MB erst jetzt zugestellt worden ist da dieser ja nach Angabe am 27.12.2013 erlassen wurden ist.Koschie hat geschrieben:Hallo,
ich habe mich hier mal ein bissel durchgelesen und jetzt qualmt mir noch mehr der Kopf....
Habe am Donnerstag den 13.2.2014 auch so ein netten Gelben Brief bei mir im Briefkasten gefunden und mir steht das Wasser schon wieder in der Hose, von Europool München und BaumgartenBrandt Berlin.
Hier im Forum sagen die einen Widerspruch abwarten Tee trinken cooool bleiben andere sagen einfach bezahlen jut is.
also meine Fragen:
der Mahnbescheid vom 27.12.2013 aufgrund des hier am 11.12.2013 eingegangen Antrags
Hauptforderung
Rechtsanwalts -/Rechtsbeistandshornorar gem. Abmahnung vom 01.11.10
Schadensersatz aus Lizenzanalogie Abmahnung vom 1.11.10
Verfahrenskosten die sind net so wild sind wir bei über 1050€ soooooooooo
Was ich hier gelesen hatte da müssten doch schon mal die Rechtsanwaltskosten wegfallen wegen der 3 Jahre Verjährungsfrist da sind sie drüber oder??
Als ich 2010 das Schrieben bekam bin ich zum Anwalt der eine modifizierten Unterlassungserklärungen den zuschickte damit habe ich es ja auch dann zugegeben oder ??? Also bezahlen muss ich eh so oder so ??
Kann man den Preis irgendwie drücken oder gibt es da nichts dran zu rütteln.
Wenn ich bezahle an wen wende ich mich an Europool oder an die Anwälte BaumgartenBrandt.
Wenn ich den Widerruf zurückschicke werde ich doch Verklagt und das wird noch teurer oder ??? Denn im Brief ganz unten steht Der Antragsteller hat angegeben, ein streitiges Verfahren sei durchzuführen vor dem Amtsgericht ***** ????
Was mache ich jetzt wieder zum Anwalt latschen der hatte mir schon 2010 glaub ich knapp 700€ aus der Tasche gezogen wegen der Unterlassungerklärung weil der Streitwert glaub ich über 15.000,00€ war wegen einem Film Emule oh je .
Oder den Widerspruch ausfüllen und mich verklagen lassen was bestimmt noch teuere wird als die 1000€ jetzt HILFE die machen mich
noch Kirre mit solchen Summen rum-zuschmeißen.
Schon mal danke für eure Hilfe
Widerspruch mußt du auf jedenfall einlegen sonst kann ein Vollstreckungsbescheid erlassen werden, dass der Antragssteller angegeben hat das ein streitiges Verfahren am Amtsgericht ****** durchzuführen ist, sagt nicht aus das auch eine Klage erfolgt.
Ganz ehrlich bei 700 € Anwaltsgebühren hättest du auch damals gleich den Vergleich annehmen können dann hättest du deine Ruhe gehabt aber das ist meine persönliche Meinung.
Ob du nun zahlst oder nicht und widersprichst das kannst du nur für dich selber entscheiden es steht 50:50 das was kommt oder auch nicht.
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Nur die Ruhe bewahren ...!
Dem Mahnbescheid sofort widersprechen, am besten selbst und abwarten .
Wie ich aus einem anderen Forum ersehe , kann ein Anwalt auch den Vergleich so bei 300€ einpendeln.
Dazu kommen aber auch Anwaltskosten.
Am besten Pokern und abwarten wie fast alle.
Wenn eine Anklage einflattert, dann kann man sich immer noch vergleichen.
Wenn alle nicht bezahlen, dann wird Baumgarten sicher viel Arbeit bekommen, so wie noch Mahnbescheide am 31.12 an das Gericht zu Faxen .
Oder Anwalt nehmen ,und sich so um die 300€ Vergleichen !
Kohlenpitt
Dem Mahnbescheid sofort widersprechen, am besten selbst und abwarten .
Wie ich aus einem anderen Forum ersehe , kann ein Anwalt auch den Vergleich so bei 300€ einpendeln.
Dazu kommen aber auch Anwaltskosten.
Am besten Pokern und abwarten wie fast alle.
Wenn eine Anklage einflattert, dann kann man sich immer noch vergleichen.
Wenn alle nicht bezahlen, dann wird Baumgarten sicher viel Arbeit bekommen, so wie noch Mahnbescheide am 31.12 an das Gericht zu Faxen .
Oder Anwalt nehmen ,und sich so um die 300€ Vergleichen !
Kohlenpitt
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Hallo @Koschie,
[quoteemKoschie](...) Schon mal danke für eure Hilfe (...)[/quoteem]
Sagen wir danke für den Gedankenaustausch. In der Hoffnung, das Du danach auch immer
noch dankbar bist.
[quoteemKoschie](...) Hier im Forum sagen die einen Widerspruch abwarten Tee trinken, cooool bleiben,
andere sagen einfach bezahlen jut is. (...)[/quoteem]
Das ist doch auch das Schöne in einem Forum. Es treffen die unterschiedlichen Meinungen
aufeinander. Das Schwierige, das man für sich das Herausfiltern muss, was man selbst als
Richtig erachtet. Wobei dann wieder man sehr schnell an die Grenzen gelangt, da ein Forum
keine Rechtsberatung erteilen kann / darf und dieser Gedankenaustausch den Gang zu einem
Anwalt nicht ersetzen wird. Dies sollte man im Hinterkopf haben, denn die richtigen Antworten
auf deine Fragen, könnten auch falsch sein!
[quoteemKoschie](...) Was ich hier gelesen hatte da müssten doch schon mal die Rechtsanwaltskosten wegfallen
wegen der 3 Jahre Verjährungsfrist da sind sie drüber oder?? (...)[/quoteem]
Natürlich kann / darf ich nicht auf deinen konkreten Fall eingehen, deshalb nur allgemeine
Aussagen.
Nur kommt mir einiges etwas Unklar vor.
[quoteemKoschie](...) der Mahnbescheid vom 27.12.2013 aufgrund des hier am 11.12.2013 eingegangen Antrags (...)[/quoteem]
Nun gibt es ja Gesetze und eine Rechtsprechung die das gerichtliche Mahnverfahren thematisieren.
Selbst wenn man den Jahreswechsel einbezieht, heißt es,
Zustellung MB
Die Zustellung eines MB gemäß § 693 ZPO erfolgt i.S.d. § 166 Abs. 2 ZPO. Das bedeutet, es wird z.B.
vom Postboten gebimmelt, um den MB gegen Unterschrift an dem Schuldner auszuhändigen. Ist niemand
anwesend, wird der Postbote entweder dem Empfänger eine Benachrichtigung hinterlegen, dass der Brief
beim Postamt abgeholt werden kann, oder wirft den Brief in den Briefkasten und dokumentiert den
Einwurf. Mit der Benachrichtigung bzw. dem Einwurf in den Briefkasten gilt der Mahnbescheid als
rechtswirksam zugestellt, auch wenn er nie vom Postamt oder aus dem Briefkasten geholt wird.
Sonderfall Jahreswechsel:
Die verjährungshemmende Wirkung tritt auch dann ein, wenn der Mahnbescheid zwar erst nach Ablauf
der Verjährungsfrist beim Schuldner zugestellt wird (also nach dem 31.12.), der Antrag auf Erlass
des Mahnbescheides vom Gläubiger aber noch vor Ablauf der Frist beim zuständigen Mahngericht eingereicht
wurde (also vor dem 31.12.; siehe hierzu §167 ZPO)
Dabei wird "demnächst" in der regelmäßigen Rechtsprechung mit ca. 14 Tagen angesehen.
Gut weiter.
Das (Mahn-)Gericht prüft nicht, weder die Ansprüche, deren Verjährung noch die Adresse. Kann der MB
wegen fehlerhafter Adresse nicht zugestellt werden. Erhält der Antraggeber eine Nichtzustellungsnachricht.
Diese Nichtzustellungsnachricht enthält folgende Angaben: den Zustellungsadressaten, das Datum des
Zustellungsversuchs, den Grund der Nichtzustellung sowie Hinweise oder Vermerke des Zustellers (soweit
vorhanden). Gleichzeitig ist dem Schriftsatz einen bereits mit Geschäftsnummer, Betreff und Rücksendeanschrift
versehenen Vordruck für den "Antrag auf Neuzustellung eines Mahnbescheids" beigefügt. Bei mehreren
Antragsgegnern (2 AI, Gesamtschuldner i.S.d. § 421 BGB) erhält diese Nachricht je Antragsgegner gesondert.
Dito ebenso bei nicht zustellbaren VB.
Das Mahngericht setzt dem Antragsteller jetzt eine Frist von 14 Tagen bis 4 Wochen, während dieser die
aktuellen Daten nachzuliefern sind (Auskunftsantrag Einwohnermeldeamt). Hält man diese Frist nicht ein,
so weist das Mahngericht den Antrag zurück. In diesen Fällen tritt die verjährungshemmende Wirkung nur
ein, wenn innerhalb eines Monats seit Zustellung der Zurückweisung des Antrags Klage eingereicht wird
(§ 691 Abs. 2 ZPO).
Dabei wird "demnächst" in der regelmäßigen Rechtsprechung mit ca. 30 Tagen angesehen.
...........
Nun weiß ich nicht, ob bei Dir im MB steht:
(...) Vermerk:
Anschriftenänderung aufgrund Neuzustellungsantrag vom xx.xx.2014. (...)
Das hätte die Bedeutung, das der MB zwar fristgemäß 2013 eingegangen ist aber nicht zugestellt werden konnte,
da Du vielleicht umgezogen bist und dem Abmahner die neue Adresse nicht bekannt war.
...........
Randbemerkung:
Verzögerungen, die der Sphäre des Gerichts zuzurechnen sind (z.B. Überbelastung), bleiben außer Betracht. Wenn
das Gericht einen Fehler gemacht hat bei z.B. der Adresse, dann spielt das für den Antragsteller also keine Rolle,
da dann "demnächst" auch noch sein könnte, wenn die Zustellung z.B. im Februar 2014 ist.
Sonstige Verzögerungen der Zustellung sind unschädlich, wenn sie geringfügig bleiben, d.h. drei Wochen nicht
überschreiten (selbst bei Verschulden). Dieser Zeitraum wird teilweise nicht ab Fristablauf errechnet, sondern
erst ab dem Tag, an dem zügiges Parteiverhalten die Zustellung gefördert hätte, zB nach angemessener Reaktionszeit
auf eine Anfrage des Gerichts oder nach Scheitern eines ersten Zustellversuchs. Aber auch eine erhebliche Verzögerung
ist noch nicht unangemessen. Die Rechtsprechung lässt vielfach genügen, dass der Antragsteller bzw. Erklärende um
alsbaldige Zustellung bemüht war. Die Vorschrift darf nicht allein rein zeitlich betrachtet werden. In der Praxis
wird weitgehend auf absolute Zeitgrenzen verzichtet und versucht, gegen schutzwürdige Belange des Adressaten
abzuwägen.
...........
Etwas anders würde keinen Sinn machen, wenn das Mahngericht den ordnungsgemäßen Eingang des Antrages am 11.12.2013
thematisiert und am 27.12.2014 ihn erließ, als eventuell falsche Adresse.
Nur das kann / darf ein Forum nicht klären. Hierzu muss eine Anwalt beauftragt werden, der dieses ins Detail
beleuchtet. Notfalls muss nach Widerspruch insgesamt, im möglichen Klageverfahren sofort Einrede auf Verjährung
gestellt werden.
Warum kann Dir ein Forum nicht richtig helfen? Es sind zuviel Details, die wir nicht abklären können (nicht einmal
dürfen).
...........
[quoteemKoschie](...) Als ich 2010 das Schrieben bekam bin ich zum Anwalt der eine modifizierten Unterlassungserklärungen den zuschickte
damit habe ich es ja auch dann zugegeben oder ??? Also bezahlen muss ich eh so oder so ?? (...)[/quoteem]
Natürlich kommt es auf die Abfassung an, trotzdem ist eine mod. UE = nicht unbedingt ein Schuldeingeständnis. Auch zahlen
muss man mindestens erst einmal nur seinen Anwalt.
Natürlich könnte man auch gleich zahlen. Das ist aber aus meiner Sicht unklug, da man einen rechtskräftigen Titel kassiert
und die Forderungen im MB meist höher sind als in einem möglichen Klageverfahren richterlich zugesprochen. Natürlich ist es
von der eigenen Verteidigungsstrategie, deiner Risikobereitschaft und dem Geschick des eigenen Anwaltes abhängig.
Wenn man keinen Lust zu warten, kommt ein Klageverfahren oder nicht, kann man dem MB insgesamt widersprechen und zeitnah
persönlich mit dem Abmahner einen außergerichtlichen Vergleich aushandeln. Hier sollte man aber schon wissen, was man tut.
...........
Man hat eben die Möglichkeiten:
reduziert sich also,
Wer sich für nur mod. UE + Nichtzahlen entscheidet, wählt: entweder Klage oder Verjährung. Und an diesen Punkt ist man dann,
nach dem erhalten MB, erneut angelangt. Also Sicherheit oder Zocken ... natürlich gibt es auch irgendwo den Zonk.
[quoteemKoschie](...) Oder den Widerspruch ausfüllen und mich verklagen lassen was bestimmt noch teuere wird als die 1000€ jetzt HILFE die
machen mich noch Kirre mit solchen Summen herrumzuschmeißen. (...)[/quoteem]
Keinen Plan = Anwalt! Es geht letztlich um dein Geld.
VG Steffen
[quoteemKoschie](...) Schon mal danke für eure Hilfe (...)[/quoteem]
Sagen wir danke für den Gedankenaustausch. In der Hoffnung, das Du danach auch immer
noch dankbar bist.
[quoteemKoschie](...) Hier im Forum sagen die einen Widerspruch abwarten Tee trinken, cooool bleiben,
andere sagen einfach bezahlen jut is. (...)[/quoteem]
Das ist doch auch das Schöne in einem Forum. Es treffen die unterschiedlichen Meinungen
aufeinander. Das Schwierige, das man für sich das Herausfiltern muss, was man selbst als
Richtig erachtet. Wobei dann wieder man sehr schnell an die Grenzen gelangt, da ein Forum
keine Rechtsberatung erteilen kann / darf und dieser Gedankenaustausch den Gang zu einem
Anwalt nicht ersetzen wird. Dies sollte man im Hinterkopf haben, denn die richtigen Antworten
auf deine Fragen, könnten auch falsch sein!
[quoteemKoschie](...) Was ich hier gelesen hatte da müssten doch schon mal die Rechtsanwaltskosten wegfallen
wegen der 3 Jahre Verjährungsfrist da sind sie drüber oder?? (...)[/quoteem]
Natürlich kann / darf ich nicht auf deinen konkreten Fall eingehen, deshalb nur allgemeine
Aussagen.
Nur kommt mir einiges etwas Unklar vor.
[quoteemKoschie](...) der Mahnbescheid vom 27.12.2013 aufgrund des hier am 11.12.2013 eingegangen Antrags (...)[/quoteem]
Nun gibt es ja Gesetze und eine Rechtsprechung die das gerichtliche Mahnverfahren thematisieren.
Selbst wenn man den Jahreswechsel einbezieht, heißt es,
Zustellung MB
Die Zustellung eines MB gemäß § 693 ZPO erfolgt i.S.d. § 166 Abs. 2 ZPO. Das bedeutet, es wird z.B.
vom Postboten gebimmelt, um den MB gegen Unterschrift an dem Schuldner auszuhändigen. Ist niemand
anwesend, wird der Postbote entweder dem Empfänger eine Benachrichtigung hinterlegen, dass der Brief
beim Postamt abgeholt werden kann, oder wirft den Brief in den Briefkasten und dokumentiert den
Einwurf. Mit der Benachrichtigung bzw. dem Einwurf in den Briefkasten gilt der Mahnbescheid als
rechtswirksam zugestellt, auch wenn er nie vom Postamt oder aus dem Briefkasten geholt wird.
Sonderfall Jahreswechsel:
Die verjährungshemmende Wirkung tritt auch dann ein, wenn der Mahnbescheid zwar erst nach Ablauf
der Verjährungsfrist beim Schuldner zugestellt wird (also nach dem 31.12.), der Antrag auf Erlass
des Mahnbescheides vom Gläubiger aber noch vor Ablauf der Frist beim zuständigen Mahngericht eingereicht
wurde (also vor dem 31.12.; siehe hierzu §167 ZPO)
Dabei wird "demnächst" in der regelmäßigen Rechtsprechung mit ca. 14 Tagen angesehen.
Gut weiter.
Das (Mahn-)Gericht prüft nicht, weder die Ansprüche, deren Verjährung noch die Adresse. Kann der MB
wegen fehlerhafter Adresse nicht zugestellt werden. Erhält der Antraggeber eine Nichtzustellungsnachricht.
Diese Nichtzustellungsnachricht enthält folgende Angaben: den Zustellungsadressaten, das Datum des
Zustellungsversuchs, den Grund der Nichtzustellung sowie Hinweise oder Vermerke des Zustellers (soweit
vorhanden). Gleichzeitig ist dem Schriftsatz einen bereits mit Geschäftsnummer, Betreff und Rücksendeanschrift
versehenen Vordruck für den "Antrag auf Neuzustellung eines Mahnbescheids" beigefügt. Bei mehreren
Antragsgegnern (2 AI, Gesamtschuldner i.S.d. § 421 BGB) erhält diese Nachricht je Antragsgegner gesondert.
Dito ebenso bei nicht zustellbaren VB.
Das Mahngericht setzt dem Antragsteller jetzt eine Frist von 14 Tagen bis 4 Wochen, während dieser die
aktuellen Daten nachzuliefern sind (Auskunftsantrag Einwohnermeldeamt). Hält man diese Frist nicht ein,
so weist das Mahngericht den Antrag zurück. In diesen Fällen tritt die verjährungshemmende Wirkung nur
ein, wenn innerhalb eines Monats seit Zustellung der Zurückweisung des Antrags Klage eingereicht wird
(§ 691 Abs. 2 ZPO).
Dabei wird "demnächst" in der regelmäßigen Rechtsprechung mit ca. 30 Tagen angesehen.
...........
Nun weiß ich nicht, ob bei Dir im MB steht:
(...) Vermerk:
Anschriftenänderung aufgrund Neuzustellungsantrag vom xx.xx.2014. (...)
Das hätte die Bedeutung, das der MB zwar fristgemäß 2013 eingegangen ist aber nicht zugestellt werden konnte,
da Du vielleicht umgezogen bist und dem Abmahner die neue Adresse nicht bekannt war.
...........
Randbemerkung:
Verzögerungen, die der Sphäre des Gerichts zuzurechnen sind (z.B. Überbelastung), bleiben außer Betracht. Wenn
das Gericht einen Fehler gemacht hat bei z.B. der Adresse, dann spielt das für den Antragsteller also keine Rolle,
da dann "demnächst" auch noch sein könnte, wenn die Zustellung z.B. im Februar 2014 ist.
Sonstige Verzögerungen der Zustellung sind unschädlich, wenn sie geringfügig bleiben, d.h. drei Wochen nicht
überschreiten (selbst bei Verschulden). Dieser Zeitraum wird teilweise nicht ab Fristablauf errechnet, sondern
erst ab dem Tag, an dem zügiges Parteiverhalten die Zustellung gefördert hätte, zB nach angemessener Reaktionszeit
auf eine Anfrage des Gerichts oder nach Scheitern eines ersten Zustellversuchs. Aber auch eine erhebliche Verzögerung
ist noch nicht unangemessen. Die Rechtsprechung lässt vielfach genügen, dass der Antragsteller bzw. Erklärende um
alsbaldige Zustellung bemüht war. Die Vorschrift darf nicht allein rein zeitlich betrachtet werden. In der Praxis
wird weitgehend auf absolute Zeitgrenzen verzichtet und versucht, gegen schutzwürdige Belange des Adressaten
abzuwägen.
...........
Etwas anders würde keinen Sinn machen, wenn das Mahngericht den ordnungsgemäßen Eingang des Antrages am 11.12.2013
thematisiert und am 27.12.2014 ihn erließ, als eventuell falsche Adresse.
Nur das kann / darf ein Forum nicht klären. Hierzu muss eine Anwalt beauftragt werden, der dieses ins Detail
beleuchtet. Notfalls muss nach Widerspruch insgesamt, im möglichen Klageverfahren sofort Einrede auf Verjährung
gestellt werden.
Warum kann Dir ein Forum nicht richtig helfen? Es sind zuviel Details, die wir nicht abklären können (nicht einmal
dürfen).
...........
[quoteemKoschie](...) Als ich 2010 das Schrieben bekam bin ich zum Anwalt der eine modifizierten Unterlassungserklärungen den zuschickte
damit habe ich es ja auch dann zugegeben oder ??? Also bezahlen muss ich eh so oder so ?? (...)[/quoteem]
Natürlich kommt es auf die Abfassung an, trotzdem ist eine mod. UE = nicht unbedingt ein Schuldeingeständnis. Auch zahlen
muss man mindestens erst einmal nur seinen Anwalt.
Natürlich könnte man auch gleich zahlen. Das ist aber aus meiner Sicht unklug, da man einen rechtskräftigen Titel kassiert
und die Forderungen im MB meist höher sind als in einem möglichen Klageverfahren richterlich zugesprochen. Natürlich ist es
von der eigenen Verteidigungsstrategie, deiner Risikobereitschaft und dem Geschick des eigenen Anwaltes abhängig.
Wenn man keinen Lust zu warten, kommt ein Klageverfahren oder nicht, kann man dem MB insgesamt widersprechen und zeitnah
persönlich mit dem Abmahner einen außergerichtlichen Vergleich aushandeln. Hier sollte man aber schon wissen, was man tut.
...........
Man hat eben die Möglichkeiten:
- 1. Zahlen und gut: Nachteil = rechtskräftiger Titel + Kosten meist höher als später in einem möglichen Klageverfahren
zugesprochen
2. Nichtzahlen; Widerspruch - insgesamt - + zeitnaher außergerichtlicher Vergleich mit dem BB
3. Nichtzahlen; Widerspruch - insgesamt -:
=> kommt keine Klage hat man alles richtig gemacht
=> kommt eine, muss man einen Anwalt konsultieren bzw. sich neu entscheiden (aus ch dann ist noch ein außergerichtlicher
Vergleich meist möglich)
reduziert sich also,
Wer sich für nur mod. UE + Nichtzahlen entscheidet, wählt: entweder Klage oder Verjährung. Und an diesen Punkt ist man dann,
nach dem erhalten MB, erneut angelangt. Also Sicherheit oder Zocken ... natürlich gibt es auch irgendwo den Zonk.
[quoteemKoschie](...) Oder den Widerspruch ausfüllen und mich verklagen lassen was bestimmt noch teuere wird als die 1000€ jetzt HILFE die
machen mich noch Kirre mit solchen Summen herrumzuschmeißen. (...)[/quoteem]
Keinen Plan = Anwalt! Es geht letztlich um dein Geld.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
MB Widersprechen ...
Kann man selbst machen, sonst kostet es das 10 fache, wenn den MB ein Anwalt widerspricht, aber beruhigt auch sehr!
Nur nebenbei ...
Kann man selbst machen, sonst kostet es das 10 fache, wenn den MB ein Anwalt widerspricht, aber beruhigt auch sehr!
Nur nebenbei ...
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Steffen hat geschrieben:Hallo @Koschie,
[quoteemKoschie](...) Schon mal danke für eure Hilfe (...)[/quoteem]
...........
Nun weiß ich nicht, ob bei Dir im MB steht:
(...) Vermerk:
Anschriftenänderung aufgrund Neuzustellungsantrag vom xx.xx.2014. (...)
Das hätte die Bedeutung, das der MB zwar fristgemäß 2013 eingegangen ist aber nicht zugestellt werden konnte,
da Du vielleicht umgezogen bist und dem Abmahner die neue Adresse nicht bekannt war.
...........
Randbemerkung:
Verzögerungen, die der Sphäre des Gerichts zuzurechnen sind (z.B. Überbelastung), bleiben außer Betracht. Wenn
das Gericht einen Fehler gemacht hat bei z.B. der Adresse, dann spielt das für den Antragsteller also keine Rolle,
da dann "demnächst" auch noch sein könnte, wenn die Zustellung z.B. im Februar 2014 ist.
Sonstige Verzögerungen der Zustellung sind unschädlich, wenn sie geringfügig bleiben, d.h. drei Wochen nicht
überschreiten (selbst bei Verschulden). Dieser Zeitraum wird teilweise nicht ab Fristablauf errechnet, sondern
erst ab dem Tag, an dem zügiges Parteiverhalten die Zustellung gefördert hätte, zB nach angemessener Reaktionszeit
auf eine Anfrage des Gerichts oder nach Scheitern eines ersten Zustellversuchs. Aber auch eine erhebliche Verzögerung
ist noch nicht unangemessen. Die Rechtsprechung lässt vielfach genügen, dass der Antragsteller bzw. Erklärende um
alsbaldige Zustellung bemüht war. Die Vorschrift darf nicht allein rein zeitlich betrachtet werden. In der Praxis
wird weitgehend auf absolute Zeitgrenzen verzichtet und versucht, gegen schutzwürdige Belange des Adressaten
abzuwägen.
...........
Etwas anders würde keinen Sinn machen, wenn das Mahngericht den ordnungsgemäßen Eingang des Antrages am 11.12.2013
thematisiert und am 27.12.2014 ihn erließ, als eventuell falsche Adresse.
Nur das kann / darf ein Forum nicht klären. Hierzu muss eine Anwalt beauftragt werden, der dieses ins Detail
beleuchtet. Notfalls muss nach Widerspruch insgesamt, im möglichen Klageverfahren sofort Einrede auf Verjährung
gestellt werden.
Warum kann Dir ein Forum nicht richtig helfen? Es sind zuviel Details, die wir nicht abklären können (nicht einmal
dürfen).
...........
[quoteemKoschie](...) Als ich 2010 das Schrieben bekam bin ich zum Anwalt der eine modifizierten Unterlassungserklärungen den zuschickte
damit habe ich es ja auch dann zugegeben oder ??? Also bezahlen muss ich eh so oder so ?? (...)[/quoteem]
Natürlich kommt es auf die Abfassung an, trotzdem ist eine mod. UE = nicht unbedingt ein Schuldeingeständnis. Auch zahlen
muss man mindestens erst einmal nur seinen Anwalt.
Natürlich könnte man auch gleich zahlen. Das ist aber aus meiner Sicht unklug, da man einen rechtskräftigen Titel kassiert
und die Forderungen im MB meist höher sind als in einem möglichen Klageverfahren richterlich zugesprochen. Natürlich ist es
von der eigenen Verteidigungsstrategie, deiner Risikobereitschaft und dem Geschick des eigenen Anwaltes abhängig.
Wenn man keinen Lust zu warten, kommt ein Klageverfahren oder nicht, kann man dem MB insgesamt widersprechen und zeitnah
persönlich mit dem Abmahner einen außergerichtlichen Vergleich aushandeln. Hier sollte man aber schon wissen, was man tut.
...........
Man hat eben die Möglichkeiten:Nur die Entscheidung kann dir niemand abnehmen und die Kosten werden sicherlich schwanken, hängen vom Einzelfall ab! Es
- 1. Zahlen und gut: Nachteil = rechtskräftiger Titel + Kosten meist höher als später in einem möglichen Klageverfahren
zugesprochen
2. Nichtzahlen; Widerspruch - insgesamt - + zeitnaher außergerichtlicher Vergleich mit dem BB
3. Nichtzahlen; Widerspruch - insgesamt -:
=> kommt keine Klage hat man alles richtig gemacht
=> kommt eine, muss man einen Anwalt konsultieren bzw. sich neu entscheiden (aus ch dann ist noch ein außergerichtlicher
Vergleich meist möglich)
reduziert sich also,
Wer sich für nur mod. UE + Nichtzahlen entscheidet, wählt: entweder Klage oder Verjährung. Und an diesen Punkt ist man dann,
nach dem erhalten MB, erneut angelangt. Also Sicherheit oder Zocken ... natürlich gibt es auch irgendwo den Zonk.
[quoteemKoschie](...) Oder den Widerspruch ausfüllen und mich verklagen lassen was bestimmt noch teuere wird als die 1000€ jetzt HILFE die
machen mich noch Kirre mit solchen Summen herrumzuschmeißen. (...)[/quoteem]
Keinen Plan = Anwalt! Es geht letztlich um dein Geld.
VG Steffen
Hallo Steffen und danke für die doch sehr ausführliche Antwort.
Du hast recht durch Umzug konnten die den Brief länger nicht zustellen und was meinst du mit dir kommt was unklar vor ??
Auf jedenfall fasse ich zusammen was ich jetzt endlich kapiert habe hoffe kapiert zu haben.
Ich schicke den Widerspruch hab also Kreuzchen bei (ICH WIEDERSPRECHE DEM ANSPRUCH INSGESAMT)
und warte auf nix oder Klage um dann ein Vergleich rauszuholen und da eventuell wenn man glück hat weniger zu bezahlen + Anwaltskosten.
Oder Zahlen und gut mit dem Gedanken viel mehr gezahlt zu haben was man hätte zahlen können +rechtskräftiger Titel der Titel tut ja net weh oder .
Oder zum Anwalt gehen und gleich einen Vergleich anstreben das wäre doch dann eigentlich die schnellst und unkomplizierteste Möglichkeit oder ??
Was mir noch ein bissel Bitter aufstößt ist was du geschrieben hast (ist noch ein außergerichtlicher
Vergleich meist möglich) das meist möglich da werden meine Knie schon wieder wacklig also könnte es sein das man sich nicht außergerichtlich einigen kann.
vG Marko
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Habe ich mir schon fast gedacht! Neue Adresse nicht gemeldet, MB konnte nicht zugestellt werden, Neuzutsellungsantrag = nicht verjährt!Du hast recht durch Umzug konnten die den Brief länger nicht zustellen und was meinst du mit dir kommt was unklar vor ??
Man hat eben die Möglichkeiten:
- 1. Zahlen und gut: Nachteil = rechtskräftiger Titel + Kosten meist höher als später in einem möglichen Klageverfahren
zugesprochen
2. Nichtzahlen; Widerspruch - insgesamt - + zeitnaher außergerichtlicher Vergleich mit dem BB
3. Nichtzahlen; Widerspruch - insgesamt -:
=> kommt keine Klage hat man alles richtig gemacht
=> kommt eine, muss man einen Anwalt konsultieren bzw. sich neu entscheiden (aus ch dann ist noch ein außergerichtlicher
Vergleich meist möglich)
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Ich würde gern das Tor ohne den Zonk nehmen was bedeutet eigentlich den Zonk bekommen was wäre da der Härtefall?
Also Ruf ich morgen mal neun Anwalt an und lasse die ganze Sache mal einschätzen ich hab es wirklich leid mit dem Mist gerade bei den Summen wenn da einer mehrere bekommt kann sich der jenige doch gleich den Strick nehmen :(.
Mfg Koschie
Also Ruf ich morgen mal neun Anwalt an und lasse die ganze Sache mal einschätzen ich hab es wirklich leid mit dem Mist gerade bei den Summen wenn da einer mehrere bekommt kann sich der jenige doch gleich den Strick nehmen :(.
Mfg Koschie
-
- Beiträge: 57
- Registriert: Freitag 10. Januar 2014, 14:54
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
immer entspannt bleiben der Zonk ist nur so eine Redensart und hat nichts mit Härtefalle zu tun. Ob dir der Anwalt sagen kann ob eine Klage kommt oder nicht ? auf jedenfall werden aber erstmal Kosten entstehen im prinzip mußt du dir überlegen wie viel will ich da noch investieren 700 € taken bist du ja schon los ( durch Anwalt 1) oder du sitzt das Thema aus und nimmst dir dann einen wenn es zur Klage kommt. Nur dir zu dem einen oder anderen zu raten ist nicht möglich denn es sind ja deine Nerven und auch deine Kohle und auch deine persönliche Entscheidung, denn jeder weis es ist kein Spiel und die Karte du kommst Frei gibt es auch nicht.Koschie hat geschrieben:Ich würde gern das Tor ohne den Zonk nehmen was bedeutet eigentlich den Zonk bekommen was wäre da der Härtefall?
Also Ruf ich morgen mal neun Anwalt an und lasse die ganze Sache mal einschätzen ich hab es wirklich leid mit dem Mist gerade bei den Summen wenn da einer mehrere bekommt kann sich der jenige doch gleich den Strick nehmen :(.
Mfg Koschie
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
AG Koblenz, Versäumnisurteil vom 12.02.2014, Az. 142 C 2634/13
Klägerin: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH mit Prozessbevollmächtigte Rechtsanwälte BaumgartenBrandt
Prozessbevollmächtigte Beklagter:
Rechtsanwälte Fromm & Kollegen
August-Thyssen-Str. 27
56070 Koblenz
Web: http://www.fromm-koblenz.de/kanzlei-fur ... impressum/
Urteil:
§ 330 - Versäumnisurteil gegen den Kläger - ZPO:
Erscheint der Kläger im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht, so ist auf Antrag das Versäumnisurteil dahin zu erlassen, dass der Kläger mit
der Klage abzuweisen sei.
Quelle: http://dejure.org/gesetze/ZPO/330.html
Klägerin: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH mit Prozessbevollmächtigte Rechtsanwälte BaumgartenBrandt
Prozessbevollmächtigte Beklagter:
Rechtsanwälte Fromm & Kollegen
August-Thyssen-Str. 27
56070 Koblenz
Web: http://www.fromm-koblenz.de/kanzlei-fur ... impressum/
Urteil:
- 1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreites zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
§ 330 - Versäumnisurteil gegen den Kläger - ZPO:
Erscheint der Kläger im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht, so ist auf Antrag das Versäumnisurteil dahin zu erlassen, dass der Kläger mit
der Klage abzuweisen sei.
Quelle: http://dejure.org/gesetze/ZPO/330.html
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Danke Steffen..
Das zeigt auch , man sollte sich nicht einschüchtern lassen, insofern man sich unschuldig " Fühlt"
Mit einem Guten Anwalt kann man sich wehren, und Fehler werden aufgedeckt!
Das zeigt auch , man sollte sich nicht einschüchtern lassen, insofern man sich unschuldig " Fühlt"
Mit einem Guten Anwalt kann man sich wehren, und Fehler werden aufgedeckt!
-
- Beiträge: 198
- Registriert: Mittwoch 15. Mai 2013, 06:26
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Und ganz sicher ist das Urteil noch nicht Rechtskräftig!
Also Vorsicht mit der Laola Welle ...
Also Vorsicht mit der Laola Welle ...