Abmahnungen von APW Rechtsanwälte & Notar

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Steffen
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Abmahnungen von APW Rechtsanwälte & Notar

#1 Beitrag von Steffen » Donnerstag 5. August 2010, 00:14

1. Boardregeln beachten. Link
2. Zur persönlichen Überprüfung der Datenbank: Wer mahnt was ab?
3. Abmahnfibel der Initiative AWDP: Link
4. Zivilrecht für (und von) Anfänger: Link
5. Musterschreiben einer modifizierten Unterlassungserklärung: Link

Phara0
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Re: Abmahnungen von RA Auffenberg

#2 Beitrag von Phara0 » Freitag 14. Januar 2011, 12:04

habe 2 Abmahnungen von der Kanzlei bekommen...

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Steffen
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Re: Abmahnungen von RA Auffenberg

#3 Beitrag von Steffen » Samstag 15. Januar 2011, 00:49

Vorgehensweisen eines Abgemahnten:

  • 1. Mod. UE (Link: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.) abgeben

    Versand:
  • 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
  • 1-mal per Einschreiben (Einwurf oder mit Rückschein)
  • 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und
    Versand beeiden kann.

........................................................................................................

  • 2. Nichtzahlen

    Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • vom Gericht:
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen.

........................................................................................................

  • 3. Akteneinsicht in die Beschlussakte
-----------------------------------------------------

  • 3.1. Ohne Anwalt:

-----------------------------------------------------

  • 3.1.1. Einsichtnahme bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts am Wohnort des Betroffenen

    Mustertext:
    Max Mustermann, Musterweg 04, 98987 Musterstadt
    Landgericht <Name>
    <Straße Nr.>
    <PLZ Ort>
    Fax: <Nummer>


    Akteneinsicht gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit stelle ich, <Vor- Zuname>, wohnhaft in <Ortsname>, ohne anwaltliche Vertretung gemäß § 13 Abs. 3 FamFG
    i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO den Antrag auf Einsichtnahme in die Beschlussakte (§ 101 Abs. 9 UrhG) vom <Datum>,
    Aktenzeichen <Nummer> bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts meines Wohnortes. Mein Abmahnschreiben lege ich
    als Kopie bei.


    <Ort>, den <Datum>

    Mit freundlichen Grüßen


    ____________________________________
    (rechtsverbindliche Unterschrift)



    Anlage
    Kopie Abmahnung Aktenzeichen <Nummer>

-----------------------------------------------------

  • 3.1.2. Einsichtnahme durch Anforderungen von Kopien der Beschlussakte oder Aktenbestandteilen

    Anfallende Kosten: 50 Cent pro Blatt, ab der 51. Seite von 15 Cent pro Blatt!

    Mustertext:
    Max Mustermann, Musterweg 04, 98987 Musterstadt
    Landgericht <Name>
    <Straße Nr.>
    <PLZ Ort>
    Fax: <Nummer>


    Akteneinsicht gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit stelle ich, <Vor- Zuname>, ohne anwaltliche Vertretung gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO
    Akteneinsicht in die Beschlussakte (§ 101 Abs. 9 UrhG) vom <Datum>, Aktenzeichen <Nummer>. Mein Abmahnschreiben
    lege ich als Kopie bei.

    Ich erbitte um Übersendung von Kopien, was folgt
    1. Antragsschrift
    2. Unterlagen zur Glaubhaftmachung mit Ausnahme der ermittelten IP - Adressen, die dem Antragsteller nicht
    zugeordnet wurden
    3. Beschluss im Volltext
    4. Zustellungsurkunden.

    Bitte kopieren Sie nur den vorbenannten Inhalt sowie beachten Sie eine Kostenobergrenze von 35,00 €.


    <Ort>, den <Datum>

    Mit freundlichen Grüßen


    ____________________________________
    (rechtsverbindliche Unterschrift)



    Anlage
    Kopie Abmahnung Aktenzeichen <Nummer>

-----------------------------------------------------

  • 3.2. Mit Anwalt

    Wenn ein Betroffener einen Anwalt, für die Bearbeitung seiner Abmahnung beauftragt hat, kann dieser, bei der
    Geschäftsstelle des Beschluss-Landgerichtes die Akte zur Einsichtnahme sich zusenden lassen.

    Kosten: ca. 60,- €

........................................................................................................

  • Was, wenn kein Aktenzeichen des LG Beschlusses in der Abmahnung enthalten ist?

    Abmahnkanzlei anrufen oder anschreiben, damit sie das Aktenzeichen für den jeweiligen LG Beschluss zur
    Herausgabe von Verkehrsdaten nach § 101 IX UrhG mitteilen.

    [„Hallo, mein Name ist <Vor- und Zuname>. Ich wurde von Ihnen abgemahnt am <Datum> mit dem <Aktenzeichen>.
    Bitte teilen Sie mir Aktenzeichen/Datum des Auskunftsbeschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten nach
    Paragraf 101 Absatz 9 Urheberrechtsgesetz mit. Danke
    .“]

    Beachte:
  • Keine Angaben zum Sachverhalt. Es werden nur Abmahndatum und Aktenzeichen mitgeteilt.
  • Auf alle weiteren Anfragen der Kanzlei, sagen Sie höflich, dass Sie keine Aussagen zum Sachverhalt am
    Telefon tätigen.

........................................................................................................


jiggah
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Re: Abmahnungen von RA Auffenberg

#4 Beitrag von jiggah » Donnerstag 14. April 2011, 21:20

Habe heute eine Abmahnung von RA Auffenberg bzw der Anwaltsgruppe APW erhalten. Nachdem ich alle Infos sorgfältig durchgelesen habe, habe ich heute abend bereits die modUE per Email versendet und werde morgen noch ein Fax verschicken. Postweg erfolgt dann spätestens am Samstag.

Im Genauen ging es um einen Download über Bittorrent des Films "Dickste Freunde".

Mich würde nun interessieren, wie die Erfolgsaussichten der modUE stehen? Dazu kann man hier wenig Infos finden. Hört man idR nichts mehr? Kommt es für gewöhnlich noch zum Folgeschreiben und danach hat man Ruhe? Oder ist das von Fall zu Fall verschieden?

Bitte, soweit möglich, eine allgemeine Auskunft geben. Ihr habt da ja reichlich Erfahrungswerte...Danke im Voraus.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von RA Auffenberg

#5 Beitrag von Steffen » Freitag 15. April 2011, 00:01

Mich würde nun interessieren, wie die Erfolgsaussichten der mod. UE stehen?
Wer sich an unsere empfohlenen Vorgehensweisen eines Abgemahnten hält, fährt damit am besten.

Das heißt, die Erfolgsaussichten sind sehr gut.

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwälten Auffenberg, Petzold & Witte

#6 Beitrag von Steffen » Samstag 13. August 2011, 18:02

Neue Adresse:

APW Rechtsanwälte & Notare
Postfach 10 46 05
44046 Dortmund

Fax: 0231-5862290
E-Mail: piracy@ra-auffenberg.de

Internet: http://ra-auffenberg.de

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Re: Abmahnungen von APW Rechtsanwälte & Notar

#7 Beitrag von Steffen » Dienstag 12. Juni 2012, 16:31

Bitte aber noch per Einschreiber hinterher!
VG Steffen

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Re: Abmahnungen von APW Rechtsanwälte & Notar

#8 Beitrag von Steffen » Dienstag 12. Juni 2012, 16:39

Die mod. UE ist im Grunde genommen ein Unterlassungsvertrag. Dieser kommt nur zustande,
wenn dieser im Original - sprich mit eigenhändiger Unterschrift - vorliegt.

Das Versenden mittels Fax dient nur zur Fristwahrung und doppelten Nachweis für Dich. Jetzt
muss die mod. UE noch mittels eigenhändiger Unterschrift (nicht gedruckt, gescannt usw.)
zum Abmahner gesendet werden. Brief oder Einschreiber, wir empfehlen Einwurf Einschreiben.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von APW Rechtsanwälte & Notar

#9 Beitrag von Steffen » Dienstag 7. Mai 2013, 12:00

Vorsicht: Fake-Abmahnungen mit Briefkopf von
APW im Umlauf



Bild
Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote

WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte GbR
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln
Fon: 0221 40067550
Fax: 0221 40067552
E-Mail: info@wbs-law.de
Web: www.wbs-law.de

::::::::::::::::::

Die Abmahnschreiben, die uns von Mandanten vorgelegt wurden, kamen per Post. Rechteinhaber,
in dessen Namen angeblich gehandelt wird, ist die Firma PV Video aus Veilsdorf. Gefordert
wird ein Betrag in Höhe von 89,00 €, die auf das Konto eines gewissen Herrn Dr. Marco Petrovski
bei der Sparkasse Celle überwiesen werden sollen. Bei Zahlung des Betrages soll von einer
Strafverfolgung abgesehen werden.


Zahlreiche Hinweise deuten bereits darauf hin, dass es sich bei dem Schreiben um eine betrügerische
Fake-Abmahnung handelt:


Zum einen geht dem allgemein gehaltenen Schreiben nicht hervor, welches Werk konkret heruntergeladen
worden sein soll. Zudem lässt das Abmahnschreiben eine Telefonnummer als kostengünstige Kontaktmöglichkeit
völlig vermissen. Wie die "echte" Kanzlei APW uns gegenüber nun bestätigte, handelt es sich offenbar
tatsächlich um falsche Abmahnungen; dort habe man bereits Strafanzeige erstattet.



Handlungsbedarf bei echten Abmahnungen

Sollte auch Sie ein solches Schreiben erhalten haben, dann sollten Sie das darin geforderte Geld auf
keinen Fall bezahlen! Es handelt sich hier nur um reine Abzocke. Die Betrüger rechnen offenbar damit,
dass ein gewisser Teil der Empfänger sich einschüchtern lassen und zahlen. Dies passiert häufig bei
Anschlussinhabern, die in der Vergangenheit tatsächlich gelegentlich Tauschbörsen im Internet benutzt
haben.

Fake-Abmahnungen dürfen jedoch auf keinen Fall mit echten Abmahnungen wegen illegalen Filesharings
verwechselt werden. Bei echten Abmahnungen besteht dringender Handlungsbedarf. Im Zweifel sollten Sie
sich an eine Verbraucherzentrale oder Rechtsanwaltskanzlei wenden, um prüfen zu lassen, ob die Abmahnung
echt ist. Auf Wunsch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung.

________________________________________

Autor: Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote
Quelle: WBS LAW
____________________________________

Rini1711
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Re: Abmahnungen von APW Rechtsanwälte & Notar

#10 Beitrag von Rini1711 » Mittwoch 14. August 2013, 20:28

Hallo,
habe heute einen Brief der Firma erhalten. Ich gehe davon aus, dass es echt ist.
Gilt das hier geschilderte Vorgehen noch?
bleibt es dabei, dass die Aussichten ohne finanziellen Aufwand raus zu kommen gut ist?

ich danke euch,
Rini

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Steffen
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Re: Abmahnungen von APW Rechtsanwälte & Notar

#11 Beitrag von Steffen » Mittwoch 14. August 2013, 23:30

[quoteem]habe heute einen Brief der Firma erhalten. Ich gehe davon aus, dass es echt ist.
Gilt das hier geschilderte Vorgehen noch?[/quoteem]
Ist er so echt wie im Posting über Deinen geschildert, oder ganz echt? Wenn ganz echt, dann


.
.
Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

.
.
.

VG Steffen

Rini1711
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Re: Abmahnungen von APW Rechtsanwälte & Notar

#12 Beitrag von Rini1711 » Donnerstag 15. August 2013, 07:01

Herzlichen Dank Steffen,

für mich sieht es wirklich echt aus, leider. Soll ich es mal einscannen oder Dir mailen?
Okay, das heißt aber mit dem o.g. Vorgehen habe ich gute Chancen mit einem blauen Auge aus der Nummer raus zu kommen?
Oder wie ist der "übliche" Ablauf?

Viele Grüße und danke
Rini

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Steffen
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Re: Abmahnungen von APW Rechtsanwälte & Notar

#13 Beitrag von Steffen » Donnerstag 15. August 2013, 10:04

[quoteemRini1711]Für mich sieht es wirklich echt aus, leider. Soll ich es mal einscannen oder Dir mailen?[/quoteem]
Gern.


[quoteemRini1711]Okay, das heißt aber mit dem o.g. Vorgehen habe ich gute Chancen mit einem blauen Auge aus der Nummer raus zu kommen? Oder wie ist der "übliche" Ablauf?[/quoteem]
Weder noch! Man muss sich jetzt schon im Klaren sein, wenn man sich entscheidet, für: mod. UE + Nichtzahlen, wählt man entweder Verjährung (Glück) oder Klage (Risiko). Und für gerichtliche Schritte, hat der Abmahner eben 3 Jahre (verallgemeinert) Zeit.

Ist die Abmahnung dagegen unberechtigt, beauftragt man einen Anwalt und weist sie sofort zurück oder erhebt eine neg. Feststellung. Hier würde sich dann auch jegliche Diskussion in den Foren erübrigen. Einfach (mit Anwalt) handeln!


VG Steffen

Helmi
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Re: Abmahnungen von APW Rechtsanwälte & Notar

#14 Beitrag von Helmi » Sonntag 22. September 2013, 12:48

Guten Tag,

ich habe die Woche ein letztes außergerichtliches Vergleichsangebot bekommen. Dies beruft sich auf ein vorgegangenes Schreiben das mir nicht zugegangen ist. In diesem Schreiben wir mir vorgeworfen einen Film der Universal Pictures verteilt zu haben. Der Titel wird genannt und auch eine Unterlassungserklärung ist beigefügt und eine Zahlungsaufforderung. In dem Schreiben wird keine Zeit, keine IP, kein Protokoll oder irgendwas genannt.

Wie gehe ich am besten vor?

viele Grüße und Danke für eure Tips :-)
Helmi

muensteraner
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Re: Abmahnungen von APW Rechtsanwälte & Notar

#15 Beitrag von muensteraner » Sonntag 22. September 2013, 13:00

Helmi hat geschrieben:Guten Tag,

ich habe die Woche ein letztes außergerichtliches Vergleichsangebot bekommen. Dies beruft sich auf ein vorgegangenes Schreiben das mir nicht zugegangen ist. In diesem Schreiben wir mir vorgeworfen einen Film der Universal Pictures verteilt zu haben. Der Titel wird genannt und auch eine Unterlassungserklärung ist beigefügt und eine Zahlungsaufforderung. In dem Schreiben wird keine Zeit, keine IP, kein Protokoll oder irgendwas genannt.

Wie gehe ich am besten vor?

viele Grüße und Danke für eure Tips :-)
Helmi
Info anfordern und wann sie dich angeblich abgemahnt haben. Dies ist nur ein Erinnerungsschreiben, weil du wohl auf die abmahnung selbst nicht reagiert hast, was du wohl auch nicht konntest weil sie dir ja nicht zugegangen ist.

Helmi
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Re: Abmahnungen von APW Rechtsanwälte & Notar

#16 Beitrag von Helmi » Mittwoch 2. Oktober 2013, 18:36

Hello again ...

schau an ... jetzt legen sie ein Aktenzeichen, Daten etc. vor. Das war am 8.8.2012. Das dumme daran ist das ich den Anschluss sozusagen untervermietet hatte bzw. habe. Ich wohnte zum 8.8.2012 nicht mehr an diesem Standort. Kann ich alles beweisen.

hmmm ... wie gehe ich hier am schlausten vor und wie kann ich die Richtigkeit der IP prüfen?

viele Grüße und Danke
Helmi

muensteraner
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Re: Abmahnungen von APW Rechtsanwälte & Notar

#17 Beitrag von muensteraner » Mittwoch 2. Oktober 2013, 18:56

Helmi hat geschrieben:Hello again ...

schau an ... jetzt legen sie ein Aktenzeichen, Daten etc. vor. Das war am 8.8.2012. Das dumme daran ist das ich den Anschluss sozusagen untervermietet hatte bzw. habe. Ich wohnte zum 8.8.2012 nicht mehr an diesem Standort. Kann ich alles beweisen.

hmmm ... wie gehe ich hier am schlausten vor und wie kann ich die Richtigkeit der IP prüfen?

viele Grüße und Danke
Helmi
das ist halt nicht besonders schlau den Telefonanschluss weiter zu vermieten. Du hast dann keinerlei Kontrolle was damit getrieben wird.Und warum hast du dich nicht direkt darum gekümmert, das klarzustellen/ zu regeln wenn das so ist ? Ich würde umgehend zum Anwalt gehen. Der soll dir raten, wie du weiter vorgehen sollst.

muensteraner
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Re: Abmahnungen von APW Rechtsanwälte & Notar

#18 Beitrag von muensteraner » Mittwoch 2. Oktober 2013, 19:01

wenn man umzieht meldet man den Telefonanschluss ab oder um. Was hättest du gemacht, wenn der-, diejenige munter 0900-er Nummern angerufen und damit Rechnungen über tausende von Euro verursacht hätte ? Die Telefongesellschaft hätte sich an dich gehalten. Wer hat denn die ganze Zeit die Rechnung für den Anschluss bezahlt ? Du oder die Person an den du den Anschluss "untervermietet" hast.

Flashoverlight
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Re: Abmahnungen von APW Rechtsanwälte & Notar

#19 Beitrag von Flashoverlight » Freitag 11. Oktober 2013, 19:00

Guten Abend erstmal an alle. Ich habe vor einigen Wochen (Ende August) eine Abmahnung von Universal Pictures bekommen und habe mich direkt mal schlau gemacht im Netz bevor ich einen Anwalt einschalten wollte. Glücklicher weise bin ich auf eure Seite/ Forum gekommen welches wirklich sehr sehr hilfreich ist und möchte schon mal vorab dafür großes Lob aussprechen!

Nach den Erhalt des MB habe ich mich damals für eine Modifizierte UE entschlossen und wollte erst mal gucken was dann passiert. Ich habe mich außerdem strikt an die Regeln gehalten. Also nicht deren UE unterschrieben oder etwas dergleichen.

Heute erhielt erneut Post, leider keine erfreuliche. Ich habe das Schreiben einfach mal abfotografiert um das ganze zu vereinfachen!
Ich wäre über eure Hilfe wirklich sehr dankbar, da ich nicht weiß ob ich jetzt einen Anwalt einschalten soll oder welche die besten nächsten Schritte wären.
LG

Butterblume
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Re: Abmahnungen von APW Rechtsanwälte & Notar

#20 Beitrag von Butterblume » Freitag 11. Oktober 2013, 22:29

Persönlich gelöscht! ;tö

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