Abmahnungen von APW Rechtsanwälte & Notar
Re: Abmahnungen von APW Rechtsanwälte & Notar
War als PDF angehängt, wurde wieder raus editiert durch ihm/sie.
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Re: Abmahnungen von APW Rechtsanwälte & Notar
So alle guten Dinge sind 3... entschuldigt bitte für die vorherigen "falschen" Posts
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Re: Abmahnungen von APW Rechtsanwälte & Notar
Keiner einen Rat dazu :/?
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Re: Abmahnungen von APW Rechtsanwälte & Notar
So du hast wahrscheinlich für nicht zahlen entschieden.
ALSO
Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
Ausnahmen
a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen
b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch
Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
b) Verfügung eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
ein!
Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
Ursachen bzw. Quellen)!
b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG!
c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens
d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf.
e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
- innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
- Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!
Sonst vergleichen und bezahlen!
ALSO
Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
Ausnahmen
a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen
b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch
Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
b) Verfügung eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
ein!
Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
Ursachen bzw. Quellen)!
b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG!
c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens
d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf.
e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
- innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
- Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!
Sonst vergleichen und bezahlen!
Re: Abmahnungen von APW Rechtsanwälte & Notar
Hallo,
ich habe eine kleine Frage. Es wird immer vom "1. Inkassoschreiben" gesprochen. Ist das so ein Schreiben, dass hier einige Posts zuvor abgelichtet ist ?
Oder wie sehen "Inkassoschreiben" sonst aus ?
Ich habe nämlich ein identisches Schreiben erhalten wie das hier abgelichtete und bin mir momentan nicht sicher, ob ich diesem Schreiben nun widersprechen muss...
Vielen Dank für Eure Hilfe...
ich habe eine kleine Frage. Es wird immer vom "1. Inkassoschreiben" gesprochen. Ist das so ein Schreiben, dass hier einige Posts zuvor abgelichtet ist ?
Oder wie sehen "Inkassoschreiben" sonst aus ?
Ich habe nämlich ein identisches Schreiben erhalten wie das hier abgelichtete und bin mir momentan nicht sicher, ob ich diesem Schreiben nun widersprechen muss...
Vielen Dank für Eure Hilfe...
Re: Abmahnungen von APW Rechtsanwälte & Notar
Hat niemand ein Beispiel für diese inkassoschreiben?
Re: Abmahnungen von APW Rechtsanwälte & Notar
Hallo zusammen,
Kurze Info von mir bezüglich meiner Abmahnung aus dem Jahre 2012
Habe im Jahr 2012 von besagten Rechtsanwälten eine Abmahnung bekommen für den Film Ted , sollte 450 Euro bezahlen. Habe mit Hilfe dieses Forums eine ModUe abgegeben, und auf weitere Folgeschreiben nicht reagiert.
ich denke das ganze dürfte nun verjährt sein denn es ist bereits der 18 Januar und es ist kein Mahnbescheid gekommen
Vielen Dank an dieses Forum und an Steffen (unbekannterweise)
Möchte noch dazu sagen das ich besagten Film nie runtergezogen habe oder jemals eine Filesharingsoftware auf meinem Rechner hatte
Kurze Info von mir bezüglich meiner Abmahnung aus dem Jahre 2012
Habe im Jahr 2012 von besagten Rechtsanwälten eine Abmahnung bekommen für den Film Ted , sollte 450 Euro bezahlen. Habe mit Hilfe dieses Forums eine ModUe abgegeben, und auf weitere Folgeschreiben nicht reagiert.
ich denke das ganze dürfte nun verjährt sein denn es ist bereits der 18 Januar und es ist kein Mahnbescheid gekommen
Vielen Dank an dieses Forum und an Steffen (unbekannterweise)
Möchte noch dazu sagen das ich besagten Film nie runtergezogen habe oder jemals eine Filesharingsoftware auf meinem Rechner hatte