Abmahnungen von RA Yussof Sarwari

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crav
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Re: Abmahnungen von RA Yussof Sarwari

#41 Beitrag von crav » Sonntag 16. Oktober 2016, 13:10

Morgen, hab hier ebenfalls Post über 650€ erhalten, wäre über ein paar Infos sehr glücklich.

Anschlussinhaber ist nicht mehr wohnhaft an der Anschluss-Adresse, war zum Tatzeitpunkt ebenfalls nicht daheim. Anschluss wird geteilt mit mehreren Familienmitgliedern, kann nicht ausgeschlossen werden, dass einer davon die Tat begangen hat. Wie sieht da nun die aktuelle Rechtslage aus, wie muss denn weiter verfahren werden?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von RA Yussof Sarwari

#42 Beitrag von Steffen » Sonntag 16. Oktober 2016, 13:26

Hallo @crav,

ein Forum voller Nichtjuristen kann doch dir nicht die Entscheidung abnehmen. Wäre auch falsch.

Grundlage einer jeden Abmahnung bildet ein Rechteverstoß über ein P2P-Netzwerk (Tauschbörse). Durch die ermittelte, zur Beauskunft gestattete und durch Provider zugeordnete IP-Adresse, ergibt sich jetzt eine so genannte tatsächliche Vermutung, dass einmal der Rechteverstoß über den Anschluss aus ging und andermal der Anschlussinhaber dafür verantwortlich und möglich haftbar. Daraus resultiert wieder eine Art Erklärungspflicht des Anschlussinhabers und gewisse zumutbare Prüfpflichten (allgemein). Hierzu einfach einmal die Links in meiner Signatur durchlesen.

Dabei ist erst einmal egal, ob der Anschlussinhaber zwischenzeitlich nicht mehr wohnhaft ist, wenn er immer noch der vertragliche Partner des Providers ist und/oder/bzw. zum Vorwurf noch unter der beim Provider gemeldeten Adresseals Anschlusisnhaber wohnhaft war.

Das bedeutet, die Verantwortung liegt immer noch beim Anschlussinhaber, dieser wurde abgemahnt und hat sich darum zu kümmern. Egal wo er jetzt wohnt.

VG Steffen

crav
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Re: Abmahnungen von RA Yussof Sarwari

#43 Beitrag von crav » Sonntag 16. Oktober 2016, 13:34

Hi Steffen, danke erstmal. Die von dir genannten Informationen sind mir soweit bekannt und es ist klar, dass der Anschlussinhaber soweit in der Erklärungspflicht liegt. Die von mir genannten Tatsachen sprechen nun eben sehr stark dafür, dass der Anschlussinhaber nicht der Verursacher des Rechtsverstoß ist und er somit keine Schuld trägt. Deshalb nun eben meine Frage, wie mittlerweile die rechtliche Lage aussieht (Störerhaftung abgeschafft, etc.) und ob hier möglicherweise eine Stellungnahme und Abstreiten des Tatvorwurfs ausreichend ist, da nachweisbar ist, dass der Anschlussinhaber zum Tatzeitpunkt nicht die Tat begangen haben konnte. Eine mod. UE wäre ja ein Schuldeingeständnis und das wäre falsche Weg, liege ich da richtig?

Mir ist klar, dass mir eine juristische Entscheidung keiner abnehmen kann, ich würde mich nur über Ratschläge bedanken und um eine Beurteilung, ob meine obige Einschätzung soweit richtig liegt. Danke dir!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von RA Yussof Sarwari

#44 Beitrag von Steffen » Sonntag 16. Oktober 2016, 13:58

Hallo @crav,

auch wenn der AI selbst für den Vorwurf nicht infrage kommt, hat er die - alleinige - Erklärungspflicht. Hier geht es nicht um Schuld oder Unschuld, sondern um das Abgelten von gewissen mit dem Rechteverstoß auslösenden Ansprüchen (z.B. Unterlassung = Abgabe einer UE - ja oder nein usw. usf.) i.V.m. einer möglichen Haftung als Störer / Täter / Teilnehmer, und diese funktioniert bei falscher Vorgehensweise auch - verschuldensunabhängig.

Ich kenne kein aktuell geltendes Gesetz, noch eine Grundsatzentscheidung des BGH im Volltext, die diese Störerhaftung außer Kraft setzt. Hier sollte man es mit eventuellen Berichte über WLAN-Hotspots von gewerblichen Betreiber und privaten Nutzern nicht durcheinanderbringen.

Der abgemahnte AI muss auf die Abmahnung reagieren :!:

Eine mod. UE ist in der Regel - kein - Schuldanerkenntnis. Diese ist dazu da den möglichen Unterlassungsanspruch abzudecken und ist in die Zukunft gerichtet. Etwas anderes,
a) ob die Abgabe im konkreten Fall überhaupt notwendig ist. Dies kann aber ich nicht einschätzen,
und
b) ja, mit Abgabe einer mod. UE erkennt man - in der Regel - die Aktivlegitimation des Abmahners an.

VG Steffen

pendragon
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Re: Abmahnungen von RA Yussof Sarwari

#45 Beitrag von pendragon » Montag 17. Oktober 2016, 23:25

Hallo zusammen,
hier mal die Aktualisierung meines Falles. Die "Frist" ist nun schon lange abgelaufen. Nichts mehr gehört und gesehen. Das letzte mal kamen die Briefe wesentlich schneller nach Fristablauf.
Scheint so als hätte mein Anwalt den richtigen "Ton" getroffen.
Mal sehen wies weitergeht.
Gruß

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Re: Abmahnungen von RA Yussof Sarwari

#46 Beitrag von Fightforright1234 » Montag 31. Oktober 2016, 12:01

pendragon hat geschrieben:Hallo zusammen,
hier mal die Aktualisierung meines Falles. Die "Frist" ist nun schon lange abgelaufen. Nichts mehr gehört und gesehen. Das letzte mal kamen die Briefe wesentlich schneller nach Fristablauf.
Scheint so als hätte mein Anwalt den richtigen "Ton" getroffen.
Mal sehen wies weitergeht.
Gruß
vegiss es. das war bei mir auch so. die schicken dir jetzt einen mahnbescheid (vom amtsgericht). legst du dann widerspruch ein, gehen sie in die klage. war bei mir auch so. viel spaß. ich schreib mein erfahrungsbericht hier gleich drunter!

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Re: Abmahnungen von RA Yussof Sarwari

#47 Beitrag von Fightforright1234 » Montag 31. Oktober 2016, 12:21

So ich melde mich auch mal zurück. Bei mir ist die Sache nun durch.

Folgendes: Nachdem ich ja zu Gericht gebeten wurde, musste ich dort natürlich auch antanzen. Nachdem der Termin 2 mal verschoben wurde (einerseits von deren Seite, und dann nochmal von meiner), gings dann auch los. Früh morgens. Ich mit Anwalt, die Gegenseite wurde vertreten (kp. wie der Mann hieß).

Ich ging in den Saal, die Richterin meinte so, ahh mal wieder urheberrechtsverletzung. okay dachte ich mir, kennt sich wohl bisschen aus. Was dann aber passierte, entgeht mir jedem Rechtsverständnis.
Sie meinte direkt, naja, Sie haben den Porno runtergeladen, Sie sind ein Mann, bumm ende. Ich dachte mir, nur weil ich der Anschlussinhaber bin, bin ich noch lange nicht der ders auch war. Aber okay. Hab mich nicht dazu geäußert. Da Frag ich mich was gewesen wäre, wenn meine Mutter dort gesäßen hätte (als Anschlussinhaberin), da hätte das Argument dann wohl nicht gezogen.

Dann meinte Sie noch es wäre ja "billig" 650 Euro zu zahlen. Ich sagte daraufhin, das ich nur 600 Euro im Monat verdiene (ja und das stimmt auch). Für mich also ein ganzes Monatsgehalt! Meine Mutter wartete übrigens draußen als Zeugin, die wollte sie aber nicht hören. Es war ihr auch wurscht, das sämtliche Leute im Haushalt zugriff auf den Anschluss hatten. Ich dachte ich bin im falschen Film. Nun gut. Dann meinte mein Anwalt, die Gegenseite hätte keine Vollmacht für das Geld. Darauf meinte die Richterin: Okay, also dann 50 Euro Abzug. Und dabei blieb es im Endeffekt auch, mehr ging nicht. Zum Ende meinte Sie noch (mehr oder weniger), wenn Sie die 600 Euro nicht annehmen, verdonnere ich Sie so oder so. Das muss man sich mal überlegen! Mein Anwalt meinte aber auch, das sei Taktik von ihr, um die Sache einfach abzukürzen. Ob das so ist, keine ahnung!

Was ich jetzt am Hals habe: die 600 Euro + natürlich die Gerichtskosten + das Kosten der Gegenseite (Das sollen wohl so um die 700 - 800 Euro gesamt sein). Mein Anwalt verzichtet übrigens auf sein Honorar. Also wesentlich teurer, als wenn ich direkt bezahlt hätte. Das Urteil ist auch schon "rechtskräftig" (wenn man das so sagen kann?). Post hab ich aber bis jetzt noch nicht bekommen.

Man hätte wohl auch noch in Berufung gehen können, dann wäre der Sachverständige angehört worden, und weitere Personen. Da ist nur die Frage: Will man das nach der ganzen Prozedur überhaupt noch? Es KANN mehr kosten. Ich finde die ganze Sachen auch sehr nervenaufreibend, und hab mich deswegen dagegen entschieden. So muss ich jetzt zwar zahlen, aber ich hab endlich meine Ruhe. Das tut mir zwar weh, aber es ist endlich vorbei.

Fazit: Das nächste mal zahl ich besser direkt, oder versuche (per Anwalt) einfach runterzuhandeln. Die Abmahnlobby ist in Deutschland wohl richtig stark, und ich denke man braucht schon sehr sehr gute Argumente um irgendwas zu entkräften. Auch einfach "Füße still halten wird schon nix passieren" kann ich keinem empfehlen. Die Kosten sind am Ende wesentlich höher, als wenn man direkt bezahlt. Die wollten übrigens von mir bis jetzt auch keine Unterlassunserklärung. Dementsprechend hab ich auch keine Abgegeben. Ich hab mir jetzt schon das Geld zusammengespart, davon hätte man aber auch gut eine Woche in den Urlaub fliegen können, so hab ichs quasi ausm Fenster geworfen, für nichts!

Ich wünsche trotzdem allen hier noch alles gute, und bei Fragen könnt ihr mir gerne eine Nachricht schreiben, ich bin ab und zu noch hier online! Lest meine Tipps, und haltet euch dran. Denn im schlimmsten Fall endet ihr so wie ich.

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Re: Abmahnungen von RA Yussof Sarwari

#48 Beitrag von Steffen » Montag 31. Oktober 2016, 16:29

Danke für Deinen Bericht und Erfahrung.

VG Steffen

Abgemahnt3
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Re: Abmahnungen von RA Yussof Sarwari

#49 Beitrag von Abgemahnt3 » Mittwoch 2. November 2016, 14:40

Interessanter Bericht Fightforright1234. Leider kann man nicht wirklich erkennen wie die Verhandlung vollständig abgelaufen ist. Wenn man sich gut vorbereitet gibt es da jede Menge Gegenargumente wenn die Richterin so einen pauschalen Vorwurf macht und man muss sich auch sicherlich nicht von einer Richterin alles gefallen lassen.

Wie viel Verletzungszeitpunkte (Logs) wurden dir zur Last gelegt?

VG vom Abgemahnten

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Re: Abmahnungen von RA Yussof Sarwari

#50 Beitrag von Fightforright1234 » Mittwoch 2. November 2016, 22:48

Abgemahnt3 hat geschrieben:Interessanter Bericht Fightforright1234. Leider kann man nicht wirklich erkennen wie die Verhandlung vollständig abgelaufen ist. Wenn man sich gut vorbereitet gibt es da jede Menge Gegenargumente wenn die Richterin so einen pauschalen Vorwurf macht und man muss sich auch sicherlich nicht von einer Richterin alles gefallen lassen.

Wie viel Verletzungszeitpunkte (Logs) wurden dir zur Last gelegt?

VG vom Abgemahnten
darum gings nicht. es ging nie um irgendwelche logs oder sonstige sachen. ich weiß, das ich mir sowas nicht gefallen lassen muss. der richter/richterin sitzt aber immer am längeren hebel. darum hab ichs einfach sein lassen. ich kann die verhandlung leider auch nur noch grob erzählen, da 1. zu lang her und 2. wäre die story so oder so viel zu lange. ich denke aber grob kann mans schon herauslesen wie die sache ausgeschaut hat.
die "sarwari" seite hat zu 90% recht bekommen, da hats nichtmal nen fähigen anwalt gebraucht, das hat die richterin schon alleine gemacht.

Reklov

Re: Abmahnungen von RA Yussof Sarwari

#51 Beitrag von Reklov » Donnerstag 3. November 2016, 19:22

@Fightforright1234

wenn ich das Richtig verfolgt habe wurdest du im Dez.15 abgemahnt und im Okt. 16 war dann die Verhandlung, also eine Dauer von 10 Monaten?
Gruß Reklov

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Re: Abmahnungen von RA Yussof Sarwari

#52 Beitrag von Fightforright1234 » Donnerstag 3. November 2016, 23:19

Reklov hat geschrieben:@Fightforright1234

wenn ich das Richtig verfolgt habe wurdest du im Dez.15 abgemahnt und im Okt. 16 war dann die Verhandlung, also eine Dauer von 10 Monaten?
Gruß Reklov
so in etwa ja, ich wurde im dezember 2015 abgemahnt, und die verhandlung war mitte september 16. eigentlich datiert auf anfang dez. 15, da aber wie gesagt zwei mal verschoben, mitte ;)

bei weiteren fragen, ich antworte soweit ich kann/weiß

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Re: Abmahnungen von RA Yussof Sarwari

#53 Beitrag von Steffen » Donnerstag 3. November 2016, 23:22

Hallo @Fightforright1234,

kannst Du denn mal das Urteil einscannen und mir zusenden? Wird nicht veröffentlicht.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von RA Yussof Sarwari

#54 Beitrag von Fightforright1234 » Donnerstag 3. November 2016, 23:49

wie oben geschrieben, hab ich das urteil leider noch nicht in den händen. sollte ich das urteil bekommen, so schicke ich dir das gerne zu :)

muss noch zu oben korrigieren: die verhandlung war natürlich NICHT datiert auf dezember 2015, da hab ich wie gesagt die abmahnung erst bekommen. die verhandlung war wie gesagt mitte september 2016!

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Re: Abmahnungen von RA Yussof Sarwari

#55 Beitrag von Steffen » Freitag 4. November 2016, 00:13

Thx.

VG Steffen

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AG Düsseldorf, Az. 13 C 34/16

#56 Beitrag von Steffen » Montag 5. Dezember 2016, 16:38

Rechtsanwaltskanzlei Hiddemann (Köln): Das Amtsgericht Düsseldorf verneint Tätervermutung bei Ehegatten



16:35 Uhr



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Bild

Rechtsanwältin Nina Hiddemann
Fachanwältin für IT-Recht



Rechtsanwaltskanzlei Hiddemann

Theodor-Heuss-Ring 18 | 50668 Köln
Fon: 0221 / 200 51 76 | Fax: 0221 / 200 51 77
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Bericht auf Anwalt.de

anwalt.de services AG

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E-Mail: info@anwalt.de | Web: www.anwalt.de


Link:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/ag-du ... 94102.html



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Die Fachanwaltskanzlei für IT-Recht Hiddemann hat vor dem Amtsgericht Düsseldorf einen Sieg in einem Filesharing-Verfahren erstritten. Geklagt hatte die Firma G & G Media Foto-Film GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Sarwari aus Hamburg, gegen ein Ehepaar. Dem Ehepaar wurde vorgeworfen, ein Filmwerk über den gemeinsamen Internetanschluss getauscht zu haben. Die Klägerin forderte insoweit 600,00 EUR Schadensersatz sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215,00 EUR.

Zu Unrecht, wie das Amtsgericht Düsseldorf am 01.12.2016 (Az. 13 C 34/16) entschied.

Das Gericht folgte unserer Rechtsauffassung, dass bei einem gemeinschaftlichen Internetanschluss bereits keine Tätervermutung zulasten der Anschlussinhaber greifen könne. Das Gericht führt im Rahmen seines Urteils zutreffend aus, dass eine tatsächliche Vermutung stets auf Erfahrungswerten aus der Vergangenheit beruhe. Diese Erfahrungswerte basierten wiederum auf typischen Geschehensabläufen. Das Gericht urteilte, dass es bereits keinen Erfahrungswert dahingehend gebe, dass Ehegatten gemeinschaftlich über das Internet Rechtsverletzungen begingen. Dies stelle kein typisches Nutzerverhalten in einem Mehrpersonenhaushalt dar. Es entspreche vielmehr allgemeiner Lebenserfahrung, dass in einem Mehrpersonenhaushalt alle berechtigten und volljährigen Personen uneingeschränkt den Anschluss nutzen würden. Es sei insoweit auch nicht Aufgabe des Gerichts, dem Rechteinhaber die Durchsetzung seiner Ansprüche zu vereinfachen oder zu ermöglichen.

Die Klage wurde aus den oben genannten Gründen vollumfänglich abgewiesen. Das Urteil erfreut aufgrund seiner Praxisnähe. Es verwundert doch immer wieder, wie realitätsfremd einige Gerichte bei gemeinschaftlichen Anschlüssen urteilen, denn es entspricht allgemeiner Lebenserfahrung, dass in einem Mehrpersonenhaushalt alle Familienangehörigen den Internetanschluss uneingeschränkt nutzen. Das Szenario hingegen, dass Ehepartner gemeinsam am Computer sitzen, um illegal Musik oder Filme zu tauschen, ist hingegen mehr als lebensfremd. Insoweit kommt das Amtsgericht Düsseldorf fehlerfrei zu der Einschätzung, dass eine Tätervermutung zulasten zweier Ehegatten, die gemeinschaftlich über einen Internetanschluss verfügen, nicht bestehen kann.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt zu hoffen, dass sich diese zutreffende Rechtsprechung allmählich durchsetzt.



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AG Düsseldorf, Urteil vom 01.12.2016, Az. 13 C 34/16,
http://www.anwalt.de,
Rechtsanwältin Nina Hiddemann,
Rechtsanwaltskanzlei Hiddemann,
Klage RA Yussof Sarwari,
sekundäre Darlegungslast

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Re: Abmahnungen von RA Yussof Sarwari

#57 Beitrag von NNirom » Montag 5. Dezember 2016, 19:55

Steffen hat geschrieben:Hallo @Fightforright1234,

kannst Du denn mal das Urteil einscannen und mir zusenden? Wird nicht veröffentlicht.

VG Steffen
Hat dir "Fightforright1234" das Urteil dann noch zugeschickt? (Nicht, dass es am Ende ein "Hoax" war ^^)
Und ist bekannt, an welchem AG das ganze stattfand?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von RA Yussof Sarwari

#58 Beitrag von Steffen » Montag 5. Dezember 2016, 20:06

Hallo @NNirom,

wenn er es sagt, wird er es schon zusenden. Dieses kann aber unter Umständen noch (Monate) dauern und hängt vom jeweiligen Gericht ab.

Ein Abgemahnter sollte eines mit Erhalt der Abmahnung unbedingt lernen - Geduld.

:ew

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von RA Yussof Sarwari

#59 Beitrag von NNirom » Montag 5. Dezember 2016, 22:07

Steffen hat geschrieben:Hallo @NNirom,

wenn er es sagt, wird er es schon zusenden. Dieses kann aber unter Umständen noch (Monate) dauern und hängt vom jeweiligen Gericht ab.
Ein Abgemahnter sollte eines mit Erhalt der Abmahnung unbedingt lernen - Geduld.
Ok, danke für die Antwort.
In Geduld bin ich geübt :=D

Ich finde den Fall recht interessant, vor allem da das noch größtenteils unergründetes Terrain ist, im Gegensatz zu z.B. WF.

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Re: Abmahnungen von RA Yussof Sarwari

#60 Beitrag von Fightforright1234 » Mittwoch 7. Dezember 2016, 11:58

so leute, bei mir ist das "urteil" nun gekommen. gleich aber vorweg, es ist mehr eine "rechnung" als ein "urteil".

wenn steffen will, dann kann ich es trotzdem zusenden. ich hab zwar keinen scanner, aber im sinne der wissenschaft versuche ich es so gut wie es geht abzufotografieren. solltest du das ding trotzem wollen, dann geb mir am besten eine mail adresse, das ich dir das zuschicken kann :)

achja: amtsgericht war übrigens Aschaffenburg (also in bayern). das kann dir steffen dann aber alles bestätigen.

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