Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Auf der Seite dieser ominösen The-Archive Aktiengesellschaft wird schwadroniert, dass man eine einzigartige Software hat, die "die Verbreitung" auf Streaming-Portalen "ermittelt". Könnten die nen Trojaner eingeschleust und dadurch an diese Zugangsdaten gekommen sein?
Und wenn diese Möchtegern-Ermittler in der Schweiz sitzen, wie sieht da eigentlich die Rechtslage aus?
Und wenn diese Möchtegern-Ermittler in der Schweiz sitzen, wie sieht da eigentlich die Rechtslage aus?
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Die können in Timbuktu sitzen, am Titikakasee, oder in Ushuaia, oder sonst wo!
Ist vollkommen Banane, denn letzten endes zähl das Abmahnschreiben vom RA.
Die Wahrheit kommt dann auf den Tisch wenn es vor Gericht geht,
da entscheidet dann ein Richter.
Ist vollkommen Banane, denn letzten endes zähl das Abmahnschreiben vom RA.
Die Wahrheit kommt dann auf den Tisch wenn es vor Gericht geht,
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Bin jetzt kein Anwalt, aber auf Lawblog.de handelt es sich doch um das Blog eines Anwalts im Strafrecht, oder? Und er schreibt in seinem jüngsten Blogeintrag:
Wenn dem Herrn Anwalt die Abmahnung vorliegt, glaub ich dem das schon...Ich habe jetzt selbst einige der Abmahnschreiben vorliegen. [...]
Interessant ist abschließen, dass der Schadensersatz von 250 Euro nicht auf das Anwaltskonto der Rechtsanwälte U + C gezahlt werden soll, obwohl die geltend gemachten Anwaltskosten 2/3 des Betrages ausmachen. Vielmehr sollen Abgemahnte das Geld direkt an den angeblichen Rechteinhaber überweisen, die mir bislang unbekannte Aktiengesellschaft namens “The Archive”. Diese sitzt in der Schweiz. Das wird es eher nicht leichter und vor allem billiger machen, eventuell zuviel gezahltes Geld wieder zu bekommen.
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
ich habe oben schon geschrieben. Die Anwälte sollten mal bei U&C nachfragen ob die Abmahnungen überhaupt von denen stammen. Dass der Betrag an den angeblichen RI überwiesen werden soll, deutet auf einen Betrug hin. Die Anwaltsgebühren gehen ja zumindest an den Abmahner und nicht an einen angeblichen RI.
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
ach, wackelwaldi, ob Betrug oder Betrugsversuch ist in dem Fall völlig egal. Jetzt einfach zu unterstellen, dass U&C eine Scheinfirma ist auch an den Haaren herbeigezogen. Es giibt immer wieder irgendwelche Betrüger die auf unterschiedliche Weise versuchen Leute abzuzocken. Ich erinnere nur an den Bundesprojaner, wo der Rechner nageblich gesperrt wurde, weil man Urheberrrechtsverletzungen begangen hat und gegen Zahlung von 100 Euro der Rechner wieder freigeschaltet wird. Wie gesagt, die Tatsache dass das Geld in die Schweiz überwiesen werden soll, deutet klar auf einen Betrug(sversuch, dass mein wackeldackel zufrieden ist) hin.
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
die Benutzerkennung wird nicht übermittelt. Nur Klarname und Adresse. Nur bei Resellern der Telekom übermittelt sie die Benutzerkennung bei dem Reseller z.B Zahl & Zahl
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Wieso registrieren?
Reichen die 2 min Vorspann nicht aus...?
Die suchen ja immer neue Wege... demnächst darf mann bestimmt auch keine Seiten aufrufen weil die BILDER ja "kopiert" werden können...
Reichen die 2 min Vorspann nicht aus...?
Die suchen ja immer neue Wege... demnächst darf mann bestimmt auch keine Seiten aufrufen weil die BILDER ja "kopiert" werden können...
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Laut dem neuen Golem-Eintrag sind die Abmahnungen von U+C echt, die haben mit einer "Anwältin" da geredet, die alles bestätigt hat:
Natürlich behalten die für sich, wie sie an die IPs gekommen sind....Auf die Nachfrage von Golem.de, woher die Nutzerdaten stammten, erklärte eine U+C-Anwältin: "Aufgrund der entsprechenden Beschlüsse der jeweils zuständigen Landgerichte hat der Internet Service Provider des jeweiligen Verletzers die Daten verbeauskunftet." Ausdrücklich sei der Internet Service Provider, nicht Redtube gemeint, bestätigte die Anwältin. Woher die Nutzerdaten der Streamingplattform stammten, sagte sie nicht.
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
naja, wenn Redtube.com die IPs nicht geliefert hat, dann könnte es natürlich so sein, wie mit den Steuer-CDs, dass sie ein "Mitarbeiter" vom RT verkauft hat, oder der Server von RT gehackt wurde. Von der Telekom kommen die IPs mit Sicherheit nicht. Die Telekom speichert keine URLs. Die europäische Union hatte versucht auf Drängen der USA ein deratiges Gesetz einzuführen ( ACTA), das ist aber aufgrund des großen Proteststurms vom europäischen Parlament abgelehnt worden. Wäre dies durchgekommen, hätten die Provider keine andere Möglichkeit gehabt, wie den Datenverkehr ihrer Kunden vollständig zu überwachen.
Zur Durchsetzung von Urheberrechtsansprüchen im Internet auf internationaler Ebene wurde unter anderem diskutiert, auch die Internetdienstanbieter für von ihren Kunden begangene Urheberrechtsverletzungen als Störer haftbar zu machen. Dieser Verantwortung hätten sie sich nur entziehen können durch eine Verpflichtung, den Datenverkehr ihrer Kunden zu überwachen und ihnen gemäß dem umstrittenen Three-Strikes-Prinzip den Internetzugang nach drei Verstößen gegen das Urheberrecht zu sperren.
Quelle Wikipedia
Aber eigentlich ist die ganze Diskussion sinnlos. Meiner Ansicht nach kann jeder Nutzer von RT davon ausgehen, dass keine Raubkopien angeboten werden, da RT dies ausdrücklich in ihren AGB betont, dass sie keine Raubkopien und dulden und diese löschen und betreffende Accounts sperren. Prinzipiell kann jeder irgendwelche zweifelhafen Machwerke dort reinstellen, eine Pseudofirma gründen und dann sagen, er wäre der RI der tollen Werke und dann abmahnen lassen.Quelle Wikipedia
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Ich bin auch einer der Glücklichen, die heute zum Nikolaus eine Abmahnung erhalten haben. Durch eine Anwältin der Roland Versicherung und einem Blog habe ich die Info bekommen, dass Schreiben nicht zugestellt worden sind.
Des weiteren habe ich einem befreundeten Anwalt gebeten das Schreiben zu prüfen.
Zahlen soll ich an eine Bank in Deutschland. Im Schreiben selbst steht auch, dass eine abgeänderte Unterlassungserklärung in der die eigene Schuld nicht eingestanden wird nicht akzeptiert wird. Somit steht der abmahnenden Kanzlei es offen, die T-Online Kennung dazu zu nutzen weitere Mahnungen zuzustellen. Ein Anwalt aus dem Internet stellt seine Dienste für günstige 580€ zur Verfügung um bis zu 10 Abmahnungen als "Abo" zu bearbeiten. Als ob man sich andauernd im rechtsfreien Raum aufhalten würde, zumal ich gar nicht weis um was es sich hier handelt. Hier wird eine neue Gelddruckindustrie generiert. Vielleicht sollte ich mal darüber nachdenken auch Jura zu studieren.
Im Schreiben selbst wird einem mitgeteilt, das es unerheblich sei, ob andere auch im Haushalt das Internet nutzen oder ob das WLAN gesichert sei.
Eine Frage an alle: muss man bei redtube.com eigentlich angemeldet sein und deren Inhalte bezahlen um sich diese anzuschauen? Ich habe weder das eine noch das andere getan.
Gegen Urmann und Drescher wurde bereits wegen illegaler Abzocke vor Gericht verhandelt.
Zu finden unter Regensburg digital de. Dort gibt es einen Artikel in dem das Abmahnen als illegales Geschäftsmodell mit den o.g. Protagonisten aufgezeigt worden ist.
Des weiteren habe ich einem befreundeten Anwalt gebeten das Schreiben zu prüfen.
Zahlen soll ich an eine Bank in Deutschland. Im Schreiben selbst steht auch, dass eine abgeänderte Unterlassungserklärung in der die eigene Schuld nicht eingestanden wird nicht akzeptiert wird. Somit steht der abmahnenden Kanzlei es offen, die T-Online Kennung dazu zu nutzen weitere Mahnungen zuzustellen. Ein Anwalt aus dem Internet stellt seine Dienste für günstige 580€ zur Verfügung um bis zu 10 Abmahnungen als "Abo" zu bearbeiten. Als ob man sich andauernd im rechtsfreien Raum aufhalten würde, zumal ich gar nicht weis um was es sich hier handelt. Hier wird eine neue Gelddruckindustrie generiert. Vielleicht sollte ich mal darüber nachdenken auch Jura zu studieren.
Im Schreiben selbst wird einem mitgeteilt, das es unerheblich sei, ob andere auch im Haushalt das Internet nutzen oder ob das WLAN gesichert sei.
Eine Frage an alle: muss man bei redtube.com eigentlich angemeldet sein und deren Inhalte bezahlen um sich diese anzuschauen? Ich habe weder das eine noch das andere getan.
Gegen Urmann und Drescher wurde bereits wegen illegaler Abzocke vor Gericht verhandelt.
Zu finden unter Regensburg digital de. Dort gibt es einen Artikel in dem das Abmahnen als illegales Geschäftsmodell mit den o.g. Protagonisten aufgezeigt worden ist.
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Was die Methode anbelangt, wie die derzeitige Loggerbude von U+C die IP-Adressen abgegriffen haben könnte, so sei hier auf den Menüpunkt "Peer-assisted Networking" des Adobe Flash Players hingewiesen. Sofern man diesen Menüpunkt nicht explizit ausschaltet, ist man auch beim Streamen ein Weiterverbreiter (egal ob freiwillig oder unfreiwillig) von Daten in einem P2P-Netzwerk.
Schon vor einiger Zeit gab es eine (kleine) Abmahnwelle bei Usern, die rare russische Filme per Video-Stream betrachtet hatten. Ich würde wetten, dass U+C das entsprechende Logging-Know-how inzwischen eingekauft haben. Aus deren Sicht ist das ja auch der Trend der Zukunft ;-)
Schon vor einiger Zeit gab es eine (kleine) Abmahnwelle bei Usern, die rare russische Filme per Video-Stream betrachtet hatten. Ich würde wetten, dass U+C das entsprechende Logging-Know-how inzwischen eingekauft haben. Aus deren Sicht ist das ja auch der Trend der Zukunft ;-)
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Kann denn jemand einmal bitte, so eine Abmahnung mir einscannen und zusenden?
Danke im Voraus.
VG Steffen
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VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
die Standardeinstellugen ist sowieso "Fragen, wenn eine Website PAN verwenden will". Ich habe bis jetzt noch nie gehabt, dass bei einem Stream "Peer-assisted Networking" verwendet wurde. Wenn du ein Flashfenster aufhast , mit rechter Maustaste in das Fenster klicken und "Globale Einstellungen" im Menu auswählen. Unter "abspielen" kann du das dann ändern auf verhindern. Ich glaube auch nicht, dass die darüber die IP-Adressen haben. Es liegt eher nahe, dass die die IPs doch von redtube.com erhalten haben.
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
es geht um die IP-Adressen. Normalerweise legen Webserver ein Zugriffslog an, in dem protokolliert wird, welche IP-Adresse welche Seite abgerufen hat. Wenn U&C Zugriff auf solch ein Log hatte und es auswertet, dann haben die die IP-Adressen. Die Adressdaten haben die dann wie üblich von der Telekom erhalten. Die Benutzerkennung ist auch nicht geheim. Vielleicht gibt die Telekom sie doch mit. Müsste man halt mal bei der telekom anfragen, was sie an die Abmahner übermitteln.
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Wie kommen die denn auf einen Streitwert von 1000 €? Sollte das nicht dem entstandenen Schaden entsprechen? Der wäre beim reinen Download bzw. Streamen wohl im einstelligen € Bereich.
Es wurden teilweise auch Vermutungen angestellt, dass U+C die IPs über einen infizierten Rechner des Abgemahnten erlangt hat.
http://www.it-recht-deutschland.de/?p=281391" onclick="window.open(this.href); return false;
Es wurden teilweise auch Vermutungen angestellt, dass U+C die IPs über einen infizierten Rechner des Abgemahnten erlangt hat.
http://www.it-recht-deutschland.de/?p=281391" onclick="window.open(this.href); return false;
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Dies alles sollte und muss einmal anwaltlich geklärt werden!
Hier gibt es kein Ohne Anwalt-Geiz ist geil-Vorgehen!
»Heute gehört uns Streaming, morgen der ganze Browsercache!«
Jedes zwischengespeicherte Bild oder Text wird dann abgemahnt?
Wehrt Euch - Jetzt! Ihr habt es in der Hand!
Zusammenfassung ratgeberrecht.eu/
Foto:www.ratgeberrecht.eu
VG Steffen
Hier gibt es kein Ohne Anwalt-Geiz ist geil-Vorgehen!
- 1. IP-Ermittlung
2. UrhR-Verstoß - ja oder nein (Stichwort Vervielfältigung - EuGH (Urt. v. 04.10.2011, Rs. C-403/08 und C-429/08, Rz. 344 ff.)
3. SE-Höhe usw. usf.
- Denn einen ½ bezahlen aus Scham, Angst vor der Frau, unklare Rechtslage
Die anderen ½ geben eine mod. UE ab und warten 3 Jahre
»Heute gehört uns Streaming, morgen der ganze Browsercache!«
Jedes zwischengespeicherte Bild oder Text wird dann abgemahnt?
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Gegen Urmann und Drescher wurde bereits wegen illegaler Abzocke vor Gericht verhandelt.
Genau sieht´s aus, also lass jemand wer betroffen ist ein paar Fakten ausfinden
dann können wir weiter sehen.
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Denke auch, diese ganze Sache macht einen so windigen Eindruck, dass eine andere Vorgehensweise als die bei den üblichen Filesharing-Abmahnungen Gebräuchliche. Erst Anwalt und dann ist vielleicht nach genauerer Abklärung sogar etwas in Richtung Strafrecht drinne.
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Das gesamte Beweisführung von U+C ist sehr dürftig. Gemäß Paragraph 44a des Urheberrechtes sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen wie hier im Cache beschrieben zulässig, da sie flüchtig oder begleitend seien und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen.
Desweiteren steht in den AGBs von redtube dass nur legale Inhalte auf dem Portal vorhanden sind. Illegale Inhalte und deren Accounts werden nach deren Angaben sofort gesperrt. Also wird nach gutem Glauben gehandelt. Ansonsten kann man um Youtube nur noch einen sehr großen Bogen machen.
Redtube gibt an, keine Daten weitergegeben zu haben. Das Gleiche bei der Telekom, sie gaben am Telefon an auch keine Daten weitergegeben zu haben. Um Auskunft in meinem Fall zu erhalten, müsste ich die Telekom anzeigen um ein anwaltliches Auskunftsersuchungsverfahren zu starten.
Und wie schon erwähnt wurde bereits im Juli gegen U+C in Rosenheim verhandelt.
Die jetzigen Partner, die die Schweizer Firma gegründet haben, stehen wohl auch in privatem Kontakt.
Da die Telekom nach Paragraph 34 des Bumdesdatenschutzgesetzes die Adresszuwendungen nur 7 Tage speichert wundere ich mich, dass man erst nach 4 Monaten in der Vorweihnachtszeit diese Aktion startet. Oder sollte ich mich nicht wundern? Also muss demzufolge die Firma U+C wissentlich ein Programm platziert haben um Adressen abzuspeichern. Nur das wäre Häcken mit dem Hintergrund daraus durch eine Abmahnwelle zu Geld zu kommen. Warten wir mal ab was passiert.
Desweiteren steht in den AGBs von redtube dass nur legale Inhalte auf dem Portal vorhanden sind. Illegale Inhalte und deren Accounts werden nach deren Angaben sofort gesperrt. Also wird nach gutem Glauben gehandelt. Ansonsten kann man um Youtube nur noch einen sehr großen Bogen machen.
Redtube gibt an, keine Daten weitergegeben zu haben. Das Gleiche bei der Telekom, sie gaben am Telefon an auch keine Daten weitergegeben zu haben. Um Auskunft in meinem Fall zu erhalten, müsste ich die Telekom anzeigen um ein anwaltliches Auskunftsersuchungsverfahren zu starten.
Und wie schon erwähnt wurde bereits im Juli gegen U+C in Rosenheim verhandelt.
Die jetzigen Partner, die die Schweizer Firma gegründet haben, stehen wohl auch in privatem Kontakt.
Da die Telekom nach Paragraph 34 des Bumdesdatenschutzgesetzes die Adresszuwendungen nur 7 Tage speichert wundere ich mich, dass man erst nach 4 Monaten in der Vorweihnachtszeit diese Aktion startet. Oder sollte ich mich nicht wundern? Also muss demzufolge die Firma U+C wissentlich ein Programm platziert haben um Adressen abzuspeichern. Nur das wäre Häcken mit dem Hintergrund daraus durch eine Abmahnwelle zu Geld zu kommen. Warten wir mal ab was passiert.
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Wie werden die IP-Adressen gesammelt und festgehalten? Diese Frage prägt neben den juristischen Fragen die Diskussion in den diversen Foren und Blogs.
RA Dr. Wachs vermutet, dass redtube die Daten herausgegeben hat und hält die zweite Theorie eines "Honeypots" für sehr unwahrscheinlich. Es gibt aber eine dritte Möglichkeit, wenn wir die noch abwegigeren Ideen von zusammengewurfelten IP-Adresslisten zunächst ignorieren. Diese Idee, dass wir es hier mit den P2P-Fähigkeiten von Flash zu tun haben, halte ich für die Hypothese, die am besten zu den bisher bekannten Fakten gehört.
Im Oktober 2010 wurde der Flash-Player ergänzt durch die Verwendung des "Peer-Assisted-Networking (PAN)". Das bedeutet, dass die Videos nicht nur vom Server gestreamt werden, sondern in einem P2P-Netzwerk von einem User zum Anderen verteilt werden. Die Basis-Technologie hierfür ist das Real-Time-Media-Flow-Protocol (RTMFP), das große Ähnlichkeiten mit Kademlia (ED2K oder BitTorrent) und Gnutella (die Dinosaurier: Bearshare und Limewire) aufweist. Es ist für mich denkbar, dass ein paar Tüftler einen Flash-Client programmiert haben, der analog den bisher bekannten modifizierten Shareaza-Clients die IP-Adressen im Netzwerk protokolliert.
Der größte Unterschied zu den Filesharing-Fällen wäre: Das Landen auf einer solcher Seite mit einem Flash-Video ist leicht ungewollt möglich - durch folgen eines Links in einem Werbebanner, o.ä. Ansonsten ist das Loggen genauso zuverlässig oder unzuverlässig wie bisher. Die IP-Liste reichen für einen ersten Verdacht aus. Ob sie für das Auskunftsverfahren ausreichen, müssen die Juristen beantworten.
Dagegen kann man argumentieren, dass PAN defaultmäßig bei jeder Seite fragt, ob es aktiviert werden soll. Darüberhinaus ist es leicht möglich PAN abzuschalten ... Link zum Global Setting Manager von Adobe.
Aber wer weiß das schon? Haben in der Vergangenheit "Leeching-Mods" eine Abmahnung verhindert?
Für diese Hypothese spricht die Aussage auf der Homepage der Archive AG: "Wir verwenden eine einzigartige, modulbasierte Software, welche es ermöglicht, die illegale Verbreitung Ihrer Werke auf Streaming- und Filehostingportalen zu ermitteln und den dadurch für Sie entstandenen Schaden zu analysieren." - Zitat Baxter (6.12.2013 um 17:04) auf lawblog.de.
Gegen die Hypothese spricht die Formulierung in den Abmahnungen, die nur von einem Streamingangebot und dem damit technisch verbundenen latenten Zwischenspeichern spricht, ohne das P2P-Aspekt überhaupt zu erwähnen.
RA Dr. Wachs vermutet, dass redtube die Daten herausgegeben hat und hält die zweite Theorie eines "Honeypots" für sehr unwahrscheinlich. Es gibt aber eine dritte Möglichkeit, wenn wir die noch abwegigeren Ideen von zusammengewurfelten IP-Adresslisten zunächst ignorieren. Diese Idee, dass wir es hier mit den P2P-Fähigkeiten von Flash zu tun haben, halte ich für die Hypothese, die am besten zu den bisher bekannten Fakten gehört.
Im Oktober 2010 wurde der Flash-Player ergänzt durch die Verwendung des "Peer-Assisted-Networking (PAN)". Das bedeutet, dass die Videos nicht nur vom Server gestreamt werden, sondern in einem P2P-Netzwerk von einem User zum Anderen verteilt werden. Die Basis-Technologie hierfür ist das Real-Time-Media-Flow-Protocol (RTMFP), das große Ähnlichkeiten mit Kademlia (ED2K oder BitTorrent) und Gnutella (die Dinosaurier: Bearshare und Limewire) aufweist. Es ist für mich denkbar, dass ein paar Tüftler einen Flash-Client programmiert haben, der analog den bisher bekannten modifizierten Shareaza-Clients die IP-Adressen im Netzwerk protokolliert.
Der größte Unterschied zu den Filesharing-Fällen wäre: Das Landen auf einer solcher Seite mit einem Flash-Video ist leicht ungewollt möglich - durch folgen eines Links in einem Werbebanner, o.ä. Ansonsten ist das Loggen genauso zuverlässig oder unzuverlässig wie bisher. Die IP-Liste reichen für einen ersten Verdacht aus. Ob sie für das Auskunftsverfahren ausreichen, müssen die Juristen beantworten.
Dagegen kann man argumentieren, dass PAN defaultmäßig bei jeder Seite fragt, ob es aktiviert werden soll. Darüberhinaus ist es leicht möglich PAN abzuschalten ... Link zum Global Setting Manager von Adobe.
Aber wer weiß das schon? Haben in der Vergangenheit "Leeching-Mods" eine Abmahnung verhindert?
Für diese Hypothese spricht die Aussage auf der Homepage der Archive AG: "Wir verwenden eine einzigartige, modulbasierte Software, welche es ermöglicht, die illegale Verbreitung Ihrer Werke auf Streaming- und Filehostingportalen zu ermitteln und den dadurch für Sie entstandenen Schaden zu analysieren." - Zitat Baxter (6.12.2013 um 17:04) auf lawblog.de.
Gegen die Hypothese spricht die Formulierung in den Abmahnungen, die nur von einem Streamingangebot und dem damit technisch verbundenen latenten Zwischenspeichern spricht, ohne das P2P-Aspekt überhaupt zu erwähnen.