Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

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RedSpectre
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#582 Beitrag von RedSpectre » Freitag 17. Januar 2014, 11:00

Wieso nimmt eigentlich keiner den Daniel Sebastian an die Kantarre? Dachte der hat da auch seine Finger mit im Spiel. WBS lässt den ja außen vor irgendwie.

yahya88
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#583 Beitrag von yahya88 » Freitag 17. Januar 2014, 13:08

bastler hat geschrieben:OK Ohne Wertung vollständig.[quoteem]Hallo bastler100

[...]

Red-tube/Amarotic Support[/quoteem]

Einen Reim darf sich selber Jeder drauf machen.
:evil:
:ew
Bastler
Das ist Phishing schätze ich mal. Wenn man aufgefordert wird, sich mit denselben Nutzerdaten, die man für eine Site hat, bei einer anderen Site anzumelden, was sonst?

Oder es ist einfach ein Versuch, die Aufregung um Redtube zu nutzen um Traffic zu ziehen.

Hm, wenn er da mit Benutzernamen angesprochen wird, kann es wohl doch kein Phishing sein..

Jetzt versuche ich, diesen meinen Beitrag hier zu löschen, aber das scheint nicht zu gehen, oder ich verstehe nicht wie.


mad evang
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#585 Beitrag von mad evang » Freitag 17. Januar 2014, 14:40

also wie ich das gutachten lese sind die test im dezember 2012 gelaufen.die software wurde von itguards.inc übergeben.
was ich komisch finde : itguards wurde doch erst märz 2013 gegründet. :h

sanngetall
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#586 Beitrag von sanngetall » Samstag 18. Januar 2014, 00:26

Neue Infos aus der ZEIT: Abmahner taucht unter - Ermittlungen gegen Anwalt Urmann:

zeit.de/digital/internet/2014-01/redtube-abmahnungen-archive-untergetaucht

Sorry, falls der Link schonmal gepostet wurde!

Einer von Vielen
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#587 Beitrag von Einer von Vielen » Samstag 18. Januar 2014, 02:06

Hallo,

ich habe mir das "Gutachten" gerade vollständig durchgelesen und musste mit Erschrecken
feststellen, dass alles korrekt ist.
Der Gutachter hat GENAU das überprüft was im sog. Pflichtenheft gefordert wurde.
Ein Richter welcher eher technischer Laie ist wird davon nun mal übertölpelt.
Es ist zu keinem Zeitpunkt davon die Rede dasss der Gutachter die Software
auf einem 3. externen System installieren soll und von dort aus die Kommunikation der
Nutzers mit dem Server zu dokumentieren hat.
Die GLAD Software ist vielmehr auf dem Nutzerrechner installiert.
Umgangssprachlicher ausgedrückt handelt es sich um ein Tool welches den Browsercache
analysiert und grafisch aufbereitet - MEHR NICHT .
Es wurde vom Gutachter nicht gefordert zu überprüfen in wie weit IP Adressen
BELIEBIGER Nutzer in bezug auf bestimmte Serverdateien ermittelt werden, sondern
nur ob sich durch die Software die EIGENEN Downloads exakt und fehlerfrei protokollieren lassen.
Das ganze Gutachten ist ein Blender, es wurden Funktionen begutachtet und zertifiziert , welche bei genauerem
hinsehen überhaupt nicht mit Ermittlung von "fremden" IP Adressen zu tun haben.
Aber alles ist so geschrieben, dass es sich als "Beweis" im Kontext mit Rechtsverstößen eignet
wenn der Leser kein Fachmann ist.
( Warum sollte auch jemand denn sonst auch so ein Gutachten vorlegen - wird der Richter denken )

Schlichtweg eine "BLENDGRANATE" für Richter - sehr nah am Prozessbetrug ;re

The Grinch
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#588 Beitrag von The Grinch » Samstag 18. Januar 2014, 06:43

Und was enorm wichtig gewesen wäre, die Erfassung der Zeit zu Begutachten,
wie dies geschieht, wird NICHT gemacht!
Es wird nichts geprüft, und auch nichts begutachtet.

Eine Analyse des Gutachtens finde man hier:
http://blog.kowabit.de/gladii/" onclick="window.open(this.href); return false;

fu+c
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#589 Beitrag von fu+c » Samstag 18. Januar 2014, 12:09

Man muss kein IT-Experte sein, um auf den ersten Blick zu sehen, dass 6 (sechs!) erfolgreich durchgeführte Anwendungstests – drei verschiedene vom Kunden ausgewählte Dateien an zwei verschiedenen Tagen mit zwei verschiedenen Browsern gestreamt – auch nicht ansatzweise den Grad von statistischer Robustheit bieten können, der für eine gerichtssichere Tatsachenfeststellung erforderlich ist. Man hätte tausende Tests mit unterschiedlichen Testszenarien durchführen und statistisch auswerten müssen: wie viel Prozent korrekt registrierte Zugriffe, wie viel Prozent falsche Positivmeldungen, wie viel Prozent falsche Negativmeldungen etc.? Ferner ist es ein schlechter Witz, dass dieses sogenannte Gutachten mit keinem Wort auf die technische Funktionsweise von Gladii 1.1.3 eingeht, wohl aber behauptet, dass die beim Test verwendeten "Aktionen" auf üblichen Internet-Technologien beruhen und gesetzlich unbedenklich erscheinen: Wessen Aktionen? Die des Testers, der sich gestreamte Pornos angeguckt hat, an denen seine Auftraggeber mutmasslich keinerlei Rechte besitzen? Oder die Aktionen der Software der Auftraggeber, deren Funktionsweise der Tester nicht zu kennen scheint?

Nun ja, der ehemalige "Gutachter" von Guardaley und IPP International war auch ein Physiker ohne vertiefte IT-Kenntnisse, und der macht jetzt etwas anderes ;-)
http://web.archive.org/web/201308010319 ... index3.asp

:rl

fu+c
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#590 Beitrag von fu+c » Samstag 18. Januar 2014, 13:33

Wie schön: Die überaus hellsichtige Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte, die sich kurz vor Beginn der Streaming-Abmahnwelle noch schnell die Domain streaming-abmahnung.de gesichert hat, besitzt auch eine Domain, die sich ganz speziell an Internet-Nutzer richtet, die von RA Daniel Sebastian abgemahnt wurden:
http://www.der-sebastian.de/impressum/

Diese Fokussierung auf einen bestimmten Abmahner, nach dem sogar die Domain benannt ist, ist doch sehr ungewöhnlich und darum bemerkenswert. Insofern dürfte es sich bei der zeitnahen Registrierung der Domain http://streaming-abmahnung.de/kontakt/ nicht um einen Zufall handeln – mutmasslich hat da hat ein Anwaltskollege (RA Daniel Sebastian oder einer seiner Mitarbeiter) dem anderen (RA Dr. Schulte oder einem seiner Mitarbeiter) einen Tipp gegeben, wie der in naher Zukunft reichlich Mandate und somit Einnahmen generieren könnte.

Ob eine derartige Kooperation unter Rechtsanwälten, die sich jeweils "gegnerischen" Lagern zurechnen wollen, standesrechtlich so in Ordnung ist, müssen Rechtskundige entscheiden. Mir als juristischem Laien erscheint es jedenfalls höchst fragwürdig, wenn der Abmahner zum künftigen Vertreter der Abgemahnten sagt: "Hör mal, wir bereiten da gerade eine große Sache mit Streaming-Abmahnungen vor. Mach doch schon mal die passende Domain klar, damit du vom ersten Tag an tüchtig entsprechende Mandate abfischen kannst."

;re

3111
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#591 Beitrag von 3111 » Samstag 18. Januar 2014, 14:55

mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artikel/gestatten-urmann-der-porno-anwalt/1006937/gestatten-urmann-der-porno-anwalt.html

trester
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#592 Beitrag von trester » Sonntag 19. Januar 2014, 11:28

Hallo,

zufällig einen Artikel einer Schweizer Zeitung gefunden. Tenor: Das Sammen von IP-Adressen durch Privatpersonen oder Firmen verstößt gegen Schweizer Recht.
genaueres im Link

http://www.schweizmagazin.ch/digital/in ... legal.html" onclick="window.open(this.href); return false;

Sumselbrumm
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#593 Beitrag von Sumselbrumm » Montag 20. Januar 2014, 08:47

Fundstück bei Twitter: https://twitter.com/Graudesch/status/42 ... 92/photo/1" onclick="window.open(this.href); return false;

Sehr seriös ;)

wschmitz
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#594 Beitrag von wschmitz » Montag 20. Januar 2014, 12:47

The Grinch hat geschrieben:Und was enorm wichtig gewesen wäre, die Erfassung der Zeit zu Begutachten,
wie dies geschieht, wird NICHT gemacht!...
Allein die Tatsache, dass lt. Gutachten noch nicht einmal mit dem Internet Explorer getestet wurde, obwohl der doch gem. diverser Statistiken
in Deutschland mit ca.30% zu den am meisten genutzten Browsern gehört, zeigt jedem sofort, wie mangelhaft hier gearbeitet wurde.
Oder hatte das Auslassen des Internet Explorers etwa technische Gründe? Und wo ist der Abschnitt 5.3, der angeblich den "Download" beschreibt?
Warum wird von "Download", aber nicht "Streaming" gesprochen? Wo sind Screenshots, Logs, technische Daten, OS, automatisierte Tests, Wiederholungen,
technische Architekturdokumentation des Testrechners?
Das Anklicken von drei Video-Links ist weder dazu geeignet, die "Spähsoftware" zu testen, noch wird ausgeschlossen, dass
Messfehler z.B. beim IE oder einem anderen Browser auftreten!

Ein kurzer Blick auf Wikipedia zum Thema Softwaretests reicht aus, um zu erkennen,
wie Minimalanforderungen für Softwaretests und darauf basierende Gutachten aussehen!

Dieses Gutachten ist m.E. mangelhaft, es genügt weder gängigen IT Standards für Softwaretests, noch klärt es die offensichtlichen Ungereimtheiten dieses Falles.
Es wirft mehr neue Fragen auf, als dass es Fragen klärt.

Ich bezweifle stark, dass dieses "Softwaregutachten" inhaltlich korrekt ist und werde meinen Anwalt bitten, dass auf strafrechtliche Relevanz hin zu untersuchen.
Immerhin wurden tausende persönliche Daten aufgrund dieses merkwürdigen Gutachtens heraus gegeben.
Auch ein Gutachter ist durchaus verantwortlich für das, was er da von sich gibt.

Langsam reicht es.

fu+c
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#595 Beitrag von fu+c » Montag 20. Januar 2014, 14:44

Ob sich der Gutachter strafrechtlich auf dünnes Eis begeben hat, kann ich als juristischer Laie nicht sagen. Ich vermute aber, dass man bzw. du ihn zivilrechtlich haftbar machen könntest, z. B. zur Erstattung deiner Anwaltskosten.

Obwohl es sich bei dem Gutachten um ein Privatgutachten handelt, das im Auftrag der ominösen Briefkastenfirma itGuards Inc. erstellt wurde, so wird im Gutachten weder der Verwendungszweck des Gutachtens näher bestimmt, noch steht dort, dass es nur zur internen Verwendung des Auftraggebers dienen soll und Dritten nur mit Zustimmung des Gutachters vorgelegt werden darf. Dadurch, und aus dem Gegenstand des Gutachtens (Streaming von pornographischen Videos) an sich, ergibt sich m. M. n., dass der Gutachter wusste oder hätte wissen müssen, dass dieses Gutachten der Geltendmachung von vermeintlichen Urheberrechtsansprüchen dienen und einem Gericht vorgelegt werden sollte.

http://www.fachleute-online.de/features/Aufgaben_8.htm
Der Sachverständige haftet danach auch für Mangelfolgeschäden und nach ständiger BGH-Rechtsprechung auch dritten Personen gegenüber, mit denen gar kein Vertragsverhältnis besteht, die aber - für den Sachverständigen vorhersehbar - das Gutachten durch den Auftraggeber des Sachverständigen vorgelegt bekommen, daraufhin Vermögensdispositionen vornehmen und dadurch einen Schaden erleiden. Beispiel für diese Fallgruppe: Der Hauseigentümer legt das fehlerhafte Gutachten eines Grundstückssachverständigen zu Beleihungszwecken seiner Hausbank vor. Die Bank beleiht das Grundstück wegen der fehlerhaften Wertermittlung zu hoch und fällt in der späteren Zwangsversteigerung mit der Hypothek oder Grundschuld aus.

Ob diese Haftung auch gegenüber "Vierten" wie dir besteht, die das Gutachten zwar nicht selbst vorgelegt bekommen haben, die aber eine unbegründete Abmahnung erhalten haben und einen RA einschalten mussten, nachdem ein Gericht mittels dieses Gutachtens getäuscht wurde, wird dein RA wissen. Falls dem so sein sollte, würde ich persönlich mich jedenfalls zivilrechtlich an dem Gutachter schadlos halten, bei dem wesentlich mehr finanzielle Substanz vorhanden sein dürfte als bei dubiosen Briefkastenfirmen.

fu+c
Beiträge: 127
Registriert: Sonntag 14. November 2010, 16:31

Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#596 Beitrag von fu+c » Montag 20. Januar 2014, 20:55

http://www.zeit.de/digital/internet/201 ... ii/seite-2
Dass sein Text anschließend genutzt wurde, beim Landgericht Köln die Herausgabe von IP-Adressen zu beantragen, wusste Schorr nach eigener Aussage nicht. Es wunderte ihn aber wohl nicht.

Wieso sollte ihn das auch wundern? Immerhin charakterisiert sich Dr. Frank Schorr selbst in seinem Gutachten als: "(...) mit den Technologien der Informationsverarbeitung und Informationsübertragung über das Internet in einem Maß vertraut, welches über das für die vorliegende Untersuchung notwendige Maß weit hinausgeht." Wäre es bei dem besagten Gutachten um eine rein "firmeninterne" Prüfung der Software Gladii 1.1.3 gegangen, hätte sich Dr. Schorr die Selbstlobhudelei auch sparen können. Warum hätte ihn die (damals noch nicht gegründete) itGuards Inc. schliesslich mit einem solchen Privatgutachten beauftragen sollen, wenn nicht wegen seiner herausragenden Kenntnisse? Von diesen herausragenden Kenntnissen müsste die itGuards Inc. also bereits vor Auftragsvergabe gewusst haben, und es hätte keinen Grund für ihn gegeben, diese noch einmal zu betonen.

Allein durch diese Formulierung im sogenannten Gutachten ist meiner laienhaften Meinung nach ganz ersichtlich, dass Dr. Schorr wusste, dass sein Gutachten Dritten vorgelegt werden sollte. Somit haftet er nach meiner laienhaften Einschätzung auch für die Mängel seines Gutachtens gegenüber Dritten (und womöglich Vierten etc.).

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Steffen
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#597 Beitrag von Steffen » Mittwoch 22. Januar 2014, 16:45

Stellungnahme zum GLADII-Gutachten /
Abmahnungen im Zusammenhang mit der
Plattform redtube.com



Es entspricht unserem Verständnis der anwaltlichen Grundpflichten,
über Belange von Mandanten Verschwiegenheit zu wahren. Nachdem das
von unserer Kanzlei erstellte Gutachten zur Software "GLADII 1.1.3"
anderweitig der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, sehen wir
uns nun aber in der Lage, zu den öffentlich geführten Diskussionen
über dieses Gutachten kurz Stellung zu nehmen.

Das von uns erstellte Gutachten betrifft eine Tatsachenfrage zur
Funktionstüchtigkeit der Software "GLADII 1.1.3", nämlich ob es
mittels der Software "GLADII 1.1.3" möglich ist, zweifelsfrei zu
ermitteln, von welcher IP-Adresse wann und wie lange auf drei vom
Auftraggeber konkret benannte und über das Internet bereitgestellte
Videodateien zugegriffen wird. Das Ergebnis unserer Prüfung war,
dass die Software "GLADII 1.1.3" diese Funktionalität bereitgestellt
hat. Dieser Umfang des Gutachtens, der auf Seite 2/12 des Gutachtens
auch explizit angegeben wird, wurde vom Auftraggeber festgelegt.

Nicht Gegenstand des Gutachtens war somit die rechtliche Bewertung,
ob eine Wiedergabe von über das Internet bereitgestellten Videodateien
auf dem Rechner eines Benutzers gegen Urheberrecht verstößt.

Nicht Gegenstand des Gutachtens war es weiter, den Quellcode oder die
Arbeitsweise der Software "GLADII 1.1.3" zu analysieren.

Das Gutachten zur Software "GLADII 1.1.3" wurde durch uns weder in
zeitlichem noch sachlichem Zusammenhang mit den in den Medien nun
diskutierten Abmahnungen angefertigt. Die Verwendung des Gutachtens
liegt vielmehr in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers.
In die Vorbereitung oder Durchführung der Abmahnvorgänge im Zusammenhang
mit der Plattform redtube.com sind wir nicht involviert.


_________________________________________________

Quelle:
Diehl & Partner GbR
Telefon: + 49 89 / 17 86 36 - 0    
Fax: + 49 89 / 17 84 03 - 3    
Email: info@diehl-patent.de
Web: http://www.diehl-patent.de/de/unternehmen.html

Link:
http://www.diehl-patent.de/de/stellungn ... becom.html

_________________________________________

bastler
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Registriert: Donnerstag 3. Dezember 2009, 19:56

Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#598 Beitrag von bastler » Mittwoch 22. Januar 2014, 18:14

Nicht mal das ist exakt :(

Sumselbrumm
Beiträge: 41
Registriert: Freitag 18. März 2011, 13:12

Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#599 Beitrag von Sumselbrumm » Montag 27. Januar 2014, 15:21

Abmahnungen wegen Redtube-Pornostreaming: Landgericht Köln gibt Beschwerden statt

http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 98188.html" onclick="window.open(this.href); return false;

Ufo
Beiträge: 10
Registriert: Dienstag 21. Januar 2014, 20:33

Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#600 Beitrag von Ufo » Montag 27. Januar 2014, 16:08

Dumm gelaufen mit der Fallenstellerei diesmal. Nö ich nicht
Einer hat die Rechte,der Andere stellt das ins Internet, noch ein weiterer stellt den Download fest, und der letzte im Bunde mahnt sahnt ab.
Ein feines Firmengeflecht. .-:;

Diese Überwachungsprogramme sollte man sowieso mal anzweifeln.
Sind die überhaupt amtlich oder Tüv geprüft worden.
Sind die von Fehlern frei usw..

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