Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Wird auch im Stern.de erwähnt: http://www.stern.de/digital/online/porn ... 80148.html" onclick="window.open(this.href); return false;
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Jahrelange Betrügereien durch Urmensch+Collagen
»Landgericht Hamburg stoppt Redtube-Abmahnungen«:
http://www.zdnet.de/88179637/landgerich ... mahnungen/" onclick="window.open(this.href); return false;
»[Zahler haben] Grund zu versuchen, ihr Geld zurück zu bekommen«:
http://www.focus.de/digital/internet/du ... 08166.html" onclick="window.open(this.href); return false;
»Auch sonst wird es langsam eng für die Abmahner«:
http://www.computerbetrug.de/2013/12/re ... ahren-8086" onclick="window.open(this.href); return false;
»Strafmaß für Betrugsdelikte [Urmanns] Art kann laut Christian Solmecke bis zu fünf Jahre Haft betragen«:
http://www.focus.de/digital/internet/be ... 92849.html" onclick="window.open(this.href); return false;
»Da Anwälte Geld kosten, rät Jurist Alexander von Harling […], ohne Beistand Widerspruch einzulegen«:
http://www.mittelbayerische.de/nachrich ... ltlos.html" onclick="window.open(this.href); return false;
»Regensburger Lehrbeauftragte für IT-Recht sagt, dass eine rechtliche Klarstellung nicht existiert: „Ich hoffe darum, dass (…) das Urheberrecht durch die Politik entsprechend abgeändert wird”«:
http://www.mittelbayerische.de/nachrich ... rebbt.html" onclick="window.open(this.href); return false;
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Ein User bei heise.de hat auch weitere Nachforschungen gemacht. Sehr lesenswert.
heise.de/newsticker/foren/S-Re-Abmahnhelfer-de-veroeffentlicht-Lizenzvertraege/forum-272145/msg-24576172/read/
Cover-Analyse
heise.de/newsticker/foren/S-Jutta-Schilling-und-ihre-Porno-Firmen/forum-272145/msg-24576310/read/
Jutta Schilling und ihre Porno-Firmen
heise.de/newsticker/foren/S-Re-Abmahnhelfer-de-veroeffentlicht-Lizenzvertraege/forum-272145/msg-24576172/read/
Cover-Analyse
heise.de/newsticker/foren/S-Jutta-Schilling-und-ihre-Porno-Firmen/forum-272145/msg-24576310/read/
Jutta Schilling und ihre Porno-Firmen
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Wenn ca. 30.000 wegen Streaming "betrügerisch" abgemahnt wurden, alle tatsächlich Akteneinsicht beantragten und nahmen, sollte schon mehr vorliegen, als nur 1 Quelle. Zeigt es aber wieder, das sich jeder auf andere verlässt. Gar nicht anzusprechen, wer alles ein Beschwerdeverfahren eingeleitet hat, die Anwaltsgebühren als Schadensersatz einklagt, oder Strafanzeige erstattet hat.
Jeder geilt sich mit irgendeinen Link auf (sry + nicht anzüglich) -ohne- persönlich etwas aktiv zu unternehmen!
Aber, I.M.H.O!
VG Steffen
Jeder geilt sich mit irgendeinen Link auf (sry + nicht anzüglich) -ohne- persönlich etwas aktiv zu unternehmen!
Aber, I.M.H.O!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Wird daran liegen, dass es wohl kaum betroffene Forumuser betrifft. Auf heise oder golem, wo die meisten Diskussionen & Analysen stattfinden, findet man praktisch keine direkt Betroffenen. Dass es überhaupt 50 Leute gab, die vorm Landgericht Beschwerde eingelegt haben, war ja fast schon ein Wunder.Steffen hat geschrieben:Jeder geilt sich mit irgendeinen Link auf (sry + nicht anzüglich) -ohne- persönlich etwas aktiv zu unternehmen!
Die wirklichen Opfer lesen wohl bestenfalls die einfachen Medien oder suchen sich nen lokalen Anwalt, der auch nur den üblichen Ablauf macht, oder jetzt einfach den weiteren Verlauf abwartet. So eine richtige Beratung wird da gar nicht stattfinden. Das ist für die Anwälte Null Arbeit, abkassiert wird trotzdem.
Abgesehen davon muss man das wohl auch vom Einkommen abhängig machen. Wer gut verdient und für wen die 250.- nur Peanuts sind, der hat sie sicher gleich gezahlt - kommt auch nicht viel teurer, als sich nen eigenen guten Anwalt zu nehmen. Genauso diejenigen, die einfach Angst um ihre Ehe haben und den Fall schnell vom Tisch haben wollen. Und die Geringverdiener suchen sich den billigsten Anwalt den sie finden können, der aber auch keine Ahnung von dem Fall hat. So detailliert wie einige Forumuser wird sich wohl kaum ein Anwalt in den Fall reinlesen umwirklich den vollen Klageweg zu gehen.
Es wird deswegen auch nur sehr wenige Abgemahnte geben, die das Risiko einschätzen können und es wagen - auch auf die Gefahr hin vor Gericht zu unterliegen - eine Regressklage einzureichen. Bisher hab ich nur von einem Anwalt gelesen, der das für drei Mandaten macht - und das offensichtlich mit sehr schräger Argumentation. Im Grunde kann man da wohl nur hoffen, dass die bereits selbstermittelnde Justiz bald Ergebnisse liefert und dass die drei laufenden Strafanzeigen von Solmecke, Müller und der Verbraucherzentrale Brandenburg auch etwas bewirken.
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Ja, das ist so ein Problem...
Sich 'massiv' dagegen wehren kostet erst einmal Geld; vermutlich je länger der Vorgang dauert umsomehr.
Und mit der 'Konstruktion' aller Beteiligten (The Archive AG in der Schweiz; nur Stammkapital vorhanden, etc...) sieht man das Geld sogar im Erfolgsfalle vermutlich nicht wieder.
Das hält mit Sicherheit einige davon ab hier dagegen vorzugehen (und wurde vermutlich von den Beteiligten auch kalkuliert...)
Man kann es aber auch etwas kleiner angehen (& damit finanziell überschaubarer):
- eigene Anzeige formulieren (ist aber ohne anwaltliche Hilfe recht schwierig)
- sich beim Landgericht Köln über die Herausgabe den Adressdaten beschweren; auch um zukünftigen Streaming-Abmahnungen einen Riegel vorzuscheiben.
(da gibt es eine Vorlage eins Anwaltes dazu: h t t p://abmahnung-medienrecht.de/2013/12/mmr-muller-muller-rosner-stellt-in-sachen-streaming-abmahnungen-muster-fur-eine-beschwerde-gegen-gestattungsbeschlusse-des-landgerichts-koln-zur-verfugung/" onclick="window.open(this.href); return false; )
Ich selbst habe Beschwerde gestern eingereicht.
P.S.: ich darf keine Urls posten.... son Käse.... ist das von den Anzahl der Posts abhängig?
Sich 'massiv' dagegen wehren kostet erst einmal Geld; vermutlich je länger der Vorgang dauert umsomehr.
Und mit der 'Konstruktion' aller Beteiligten (The Archive AG in der Schweiz; nur Stammkapital vorhanden, etc...) sieht man das Geld sogar im Erfolgsfalle vermutlich nicht wieder.
Das hält mit Sicherheit einige davon ab hier dagegen vorzugehen (und wurde vermutlich von den Beteiligten auch kalkuliert...)
Man kann es aber auch etwas kleiner angehen (& damit finanziell überschaubarer):
- eigene Anzeige formulieren (ist aber ohne anwaltliche Hilfe recht schwierig)
- sich beim Landgericht Köln über die Herausgabe den Adressdaten beschweren; auch um zukünftigen Streaming-Abmahnungen einen Riegel vorzuscheiben.
(da gibt es eine Vorlage eins Anwaltes dazu: h t t p://abmahnung-medienrecht.de/2013/12/mmr-muller-muller-rosner-stellt-in-sachen-streaming-abmahnungen-muster-fur-eine-beschwerde-gegen-gestattungsbeschlusse-des-landgerichts-koln-zur-verfugung/" onclick="window.open(this.href); return false; )
Ich selbst habe Beschwerde gestern eingereicht.
P.S.: ich darf keine Urls posten.... son Käse.... ist das von den Anzahl der Posts abhängig?
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Mir will ja keiner Glauben, dass wir hier in DE ein ausschließliches Reichenrecht haben!
Nur wer Geld hat bekommt Recht (oder wird mit einem "Du Pöser Junge" nach Hause geschickt [Fall Höhnes?]).
Nur wer Geld hat bekommt Recht (oder wird mit einem "Du Pöser Junge" nach Hause geschickt [Fall Höhnes?]).
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Noch dazu kommt, das die Materie so undurchsichtig ist, dass bestimmt viele Leute und auch Anwälte scheuen zu Gericht zu ziehen, weil sie einfach nicht wissen, wie sie etwas beweisen sollen! Rechte nicht gehabt, IPs illegal ermittelt, Gericht getäuscht etc. sind alles Dinge, wo es bestimmt schon ein einfacher Anwalt schwer haben wird stichhaltige Beweise zu führen. Viele User haben da so ihre Probleme.
Ich würde mir wünschen, dass es Leute gibt, die das mal bis zu Ende durch ziehen, um ein paar "Pfosten" einzurammen. Ich glaube, es gibt jetzt ein paar Anwälte (ob aus Gründen der Rechtssicherheit, oder weil sie sich ein Denkmal setzen wollen ist letztlich egal), die wirkliches Interesse haben das bis zum Ende durchzukämpfen. Sonst dauert es nicht lange und er nächste Abmahnanwalt kommt mit einer Abmahnwelle über Deutschland.
an alle, die jetzt für uns alle vor Gericht ziehen!
Ich würde mir wünschen, dass es Leute gibt, die das mal bis zu Ende durch ziehen, um ein paar "Pfosten" einzurammen. Ich glaube, es gibt jetzt ein paar Anwälte (ob aus Gründen der Rechtssicherheit, oder weil sie sich ein Denkmal setzen wollen ist letztlich egal), die wirkliches Interesse haben das bis zum Ende durchzukämpfen. Sonst dauert es nicht lange und er nächste Abmahnanwalt kommt mit einer Abmahnwelle über Deutschland.
an alle, die jetzt für uns alle vor Gericht ziehen!
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
LG Köln: Vorgelegtes Gutachten der The Archive AG
ist nicht ausreichend, um behaupteten Download zu
belegen
LG Köln, Beschluss vom 17.10.2013, Az. 214 O 190/13
Quelle: openJur.de
(...) Weiterhin ist auch die ordnungsgemäße Ermittlung der IP-Adressen nicht
hinreichend glaubhaft gemacht. Das Gutachten der […] vom 22. März 2013 befasst
sich mit der Erfassung des von dem Gutachter selbst initiierten Download(?)vorgangs.
Dass auch Downloads von anderen Rechnern zuverlässig erfasst würden, ergibt sich
hieraus nicht. Insoweit ist der Kammer derzeit auch nicht erkennbar, wie das
eingesetzte Ermittlungsprogramm in der Lage sein soll, die IP-Adresse des
Downloaders zu erfassen, der lediglich mit dem Server kommuniziert, auf dem
das Werk hinterlegt ist. Es bleibt mithin die Frage unbeantwortet, wie das
Programm in diese zweiseitige Verbindung eindringen kann.
Ungeachtet dessen ist das Gutachten auch schon deshalb nicht aussagekräftig,
weil weder darin noch durch die Antragstellerin mitgeteilt wird, um welchen
"Medien-Hoster" es sich handelt. (...)
ist nicht ausreichend, um behaupteten Download zu
belegen
LG Köln, Beschluss vom 17.10.2013, Az. 214 O 190/13
Quelle: openJur.de
(...) Weiterhin ist auch die ordnungsgemäße Ermittlung der IP-Adressen nicht
hinreichend glaubhaft gemacht. Das Gutachten der […] vom 22. März 2013 befasst
sich mit der Erfassung des von dem Gutachter selbst initiierten Download(?)vorgangs.
Dass auch Downloads von anderen Rechnern zuverlässig erfasst würden, ergibt sich
hieraus nicht. Insoweit ist der Kammer derzeit auch nicht erkennbar, wie das
eingesetzte Ermittlungsprogramm in der Lage sein soll, die IP-Adresse des
Downloaders zu erfassen, der lediglich mit dem Server kommuniziert, auf dem
das Werk hinterlegt ist. Es bleibt mithin die Frage unbeantwortet, wie das
Programm in diese zweiseitige Verbindung eindringen kann.
Ungeachtet dessen ist das Gutachten auch schon deshalb nicht aussagekräftig,
weil weder darin noch durch die Antragstellerin mitgeteilt wird, um welchen
"Medien-Hoster" es sich handelt. (...)
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Und hier der Beschluß des LG Köln vom 2. Dezember 2013, Aktenzeichen 228 O 173/13:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln ... 31202.html
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln ... 31202.html
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Schwere Betrügereien durch Urmensch+Collagen
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat der Kanzlei MMR, die eine Strafanzeige gegen Herrn Rechtsanwalt Thomas Urmann — wegen des Verdachts einer Straftat, nämlich der besonders schweren Erpressung oder des besonders schweren Betruges — gestellt hat, mit Schreiben vom 23.12.2013 mitgeteilt, dass sie ein Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer der Rechtsanwaltsgesellschaft Urmann + Collegen eingeleitet hat:
http://www.konsumer.info/?p=30038" onclick="window.open(this.href); return false;
http://www.heise.de/ct/artikel/Geldmasc ... 70512.html" onclick="window.open(this.href); return false;
http://www.pcwelt.de/news/Erfolg_fuer_R ... 69821.html" onclick="window.open(this.href); return false;
http://www.konsumer.info/?p=30038" onclick="window.open(this.href); return false;
http://www.heise.de/ct/artikel/Geldmasc ... 70512.html" onclick="window.open(this.href); return false;
http://www.pcwelt.de/news/Erfolg_fuer_R ... 69821.html" onclick="window.open(this.href); return false;
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Für Streaming Abgemahnte:
Musterschreiben für ein Beschwerdeverfahren am
Gestattungs-Landgericht der Kanzlei:
MMR - Müller Müller Rößner Rechtsanwälte
=> PDF <=
Tut auch nicht weh, man muss aber eine klare Message an die Landgerichte
(§ 101 IX UrhG) senden, das man nicht nur die Gebühr je IP
(§ 128c Anordnungen über die Verwendung von Verkehrsdaten - KostO:
(1) Eine Gebühr von 200 Euro wird erhoben für die Entscheidung über den
Antrag auf Erlass einer Anordnung nach)
sehen sollte, sondern jeden Antrag mit der gleichen richterlichen Sorgfalt
überprüfen muss. Angefangen vom Vorwurf, über die Rechteinhaberschaft bis
hin zur “Ermittlung“ und den Gefälligkeitsgutachten, wo nicht immer alles
zutrifft, nur weil es technisch klingt.
Hier ist jeder gefragt, der eine unberechtigte Abmahnung erhielt und
gleichzeitig in seinen Grundrechten eingegriffen wurde. Und ein bisschen
Zivilcourage täte uns Betroffenen auch einmal gut. Es ist doch so einfach ...
PDF: Ausdrucken, Ausfüllen und Absenden!
Auch als Word-Dokument erhältlich[/b]
Auch als Word-Dokument erhältlich[/b]
VG Steffen
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Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Aufruf
Ich suche Streaming-Abgemahnte die bereit sind vor einer Kamera in
2 bis 3 Sätzen über den Erhalt der Abmahnung + ihre Gedanken für einen
möglichen ARD-Beitrag zu berichten.
Einfach bei mir melden unter: 036652 359741.
Ihr bekommt dann die Kontaktdaten. Egal ob bezahlt oder nicht bezahlt,
reagiert oder nicht reagiert.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Zu dieser Sache muss ich ehrlich mein Bedauern ausdrücken, nicht betroffen zu sein. Hätte mich wirklich zu gerne am Zurückschießen beteiligt! Verstehe nur nicht, dass sich die Zahl der Zurückschießer doch eher in Grenzen hält.
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
JA, dem kann ich nur zustimmen !!!Alter Sack hat geschrieben:Zu dieser Sache muss ich ehrlich mein Bedauern ausdrücken, nicht betroffen zu sein. .
Wahrscheinlich ähnlich wie beim Filesharing : Öhmmm nö im Moment keine Zeit, kein Geld, keine Lust, etc., usw....Alter Sack hat geschrieben:die Zahl der Zurückschießer doch eher in Grenzen hält
Achja, aber sind trotzdem alles Abzocker, Wegelagerer and so on...
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Aufruf - Done!
Mit dem Aufruf hat es sich erledigt, der Reporter hat selbst jemand gefunden. Danke für die nicht erhaltenen Anrufe und dem fehlenden Interesse der Abgemahnten. Zeigt es doch, aus welchen Holz wir geschnitzt sind.
Danke für nichts!
[quoteemAndreas511]Die Tatsache Recht zu haben heißt noch lange nicht Recht zu bekommen. Selbst wenn am Ende fest steht das das Ganze ein großer Humbug war, nützt es keinem der Betroffenen da wir vermutlich auf den Kosten sitzenbleiben werden.
Ihr wünscht Euch das sich mehr dagegen wehren?
Eigentlich ne ganz einfache Sache: Jeder der sich wünscht betroffen zu sein, sollte doch nen Rechtsanwalt sponsern oder einen der Betroffenen.
Ansonsten bitte ich von solch qualifizierten Einschätzungen Abstand zu nehmen.[/quoteem]
Das ist Murks und Ausdruck von persönlicher Feigheit und fehlenden Rückgrat!
- 1. Beschwerdeverfahren gegen Auskunftsbeschluss - kostet ein Fax, Vordruck wird vorgekaut und ist herunter ladbar
2. Strafanzeige ist kostenlos und kann notfalls per Post versendet werden, wenn man nicht außer Haus will
3. Klage aus SE, wenn man einen Anwalt beauftragt hat, um diese Kosten wieder rein zu holen, bei Zusammenfassung von ca. 10 Mandanten, ups, ein geringes und überschaubares Risiko
4. Meldung um 3 Sätze vor der Kamera zu sagen, tut nicht weh und ist eine neue Erfahrungusw. usf.
PC-Welt, 2007:
“Es ist wohl anzunehmen, dass viele der durch die Republik donnernden Abmahnungssalven ähnlich unbegründet sind.
Doch meist ist die eingeforderte Gebühr niedriger, als eine Erstberatung beim Anwalt.
Der Betroffene zahlt lieber, als sich dem Risiko eines Rechtsstreits auszusetzen.
Doch genau dieses zaudernde Verhalten bestärkt die Abmahnabsahner in ihrem Tun.
Würden sich mehr Leute wehren, gäbe es keine dreisten Massenabmahnungen.“
No Risiko - No Stress!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Wer will denn schon öffentlich, dazu noch in der ARD, mit Porno in Verbindung gebracht werden ?
Die persönlichen Konsequenzen sind doch gar nicht abzusehen.
Die persönlichen Konsequenzen sind doch gar nicht abzusehen.
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Aus diesem Forum keiner !Wer will denn schon öffentlich,...
Warum ?
Aaah stimmt, noch so ein PunktDie persönlichen Konsequenzen sind doch gar nicht abzusehen.
Warten wir ab, wann und vorallem ob sich der BGH zum Thema Streaming äussern wird. Dauert nur ein paar Jahre, wenn überhaupt !
Es bleibt selbstverständlich jedem selbst überlassen sich zu wehren ( oder auch nicht )...
gruß
fiesthies
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- Beiträge: 752
- Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Wenn du dichnicht dagegen wehren willst ist das schlicht dein Problem. Dann brauchst du allerdings auch nicht in ein Forum zu kommen um dir "kostenlosen" Rat zu holen. Wunder können wir hier auch nicht vollbringen. Was erwartest du von so einem Forum ? Gegen die Abmahnungen musst du schon selbst vorgehen. In diesem Fall kann man mit 99,9%iger Sicherheit sagen, dass man Recht bekommen wird. Dies ist kein Filesharing-Fall bei dem die Rechtslage weit verzwickter ist.Andreas511 hat geschrieben:
Sorry
aber seit ich die Sache hier verfolge meckern die am meisten die's eigentlich nicht direkt betrifft.
Die Tatsache Recht zu haben heißt noch lange nicht Recht zu bekommen. Selbst wenn am Ende fest steht das das Ganze ein großer Humbug war, nützt es keinem der Betroffenen da wir vermutlich auf den Kosten sitzenbleiben werden.
Ihr wünscht Euch das sich mehr dagegen wehren?
Eigentlich ne ganz einfache Sache: Jeder der sich wünscht betroffen zu sein, sollte doch nen Rechtsanwalt sponsern oder einen der Betroffenen.
Ansonsten bitte ich von solch qualifizierten Einschätzungen Abstand zu nehmen.
Und warum sollten andere dir den Rechtsanwalt sponsern ? Es kann durchaus sein, dass man auf seinen eigenen Kosten sitzen bleibt, weil schlicht der Laden Konkurs anmeldet. Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst, gibt es immer noch "Beratungskostenhilfe" die du bei deinem zuständigen Amtsgericht beantragen kannst. Und soweit ich gesehen habe, sammelt Dr Wachs Mandanten, die ihre Forderungen an ihn abtreten, so dass er gebündelt diese einklagen kann. Dazu gehören auch seine Anwaltskosten. Ich gehe mal davon aus, dass du in diesem Fall nicht die vollständigen Kosten selbst tragen musst.
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Sehr geehrter Herr XXX,
danke für Ihre E-Mail vom 18. Dezember 2013. Wir entschuldigen uns für die verspätete Antwort.
Ihnen wird von einem Anwalt vorgeworfen, im Internet eine Plattform mit Medienangeboten aufgesucht und von dort per Streaming die Medienangebote konsumiert zu haben.
Wir weisen vorsorglich daraufhin, dass wir keine Rechtsberatung anbieten.
Da wir ausschließlich die zugewiesenen IP-Adressen für sieben Tage speichern, diese ggf. nach Eingang eines Gestattungsbeschlusses gesondert sichern und nur bis zum Abschluss der Verauskunftung vorhalten, können wir Sie leider nicht entlasten. Der Vorgang und die entsprechenden Daten werden nach einer Beauskunftung ordnungsgemäß vernichtet. Des Weiteren werden Angaben zu Ihren online Aktivitäten (getätigte Down- und Uploads, besuchte Internetseiten usw.) und zu Ihren genutzten Endgeräten (Mac-Adresse) grundsätzlich nicht gespeichert.
Aufgrund des Gestattungsverfahrens bei dem Landgericht Köln - 225 O 112/13 - ist dem Grunde nach eine Auskunft unseres Hauses an den die The Archive AG vertretenden Rechtsanwalt Daniel Sebastian erfolgt.
Rechtsanwalt Daniel Sebastian ist uns im Zusammenhang mit Auskunftsansprüchen nach § 101 Abs. 2 und 9 des Urheberrechtsgesetzes, die an unser Haus gestellt werden, bekannt. Von dort werden wiederkehrend Auskünfte zu in größerer Anzahl ermittelten IP-Adressen von uns verlangt.
Sobald wir die Angaben weitergegeben haben, ist der Vorgang für uns jedoch abgeschlossen und wir halten keine Daten mehr darüber vor. Selbstverständlich speichern wir auch keinerlei Hinweise ob, wann und wie oft solche Anfragen zu Ihnen bei uns vorgelegen haben.
Sehr geehrter Herr XXX, wir empfehlen Ihnen, ggf. juristischen Rat von einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherschutzorganisation einzuholen. Dies ist insbesondere deshalb zu empfehlen, um die geforderte unterschriebene Unterlassungserklärung, in Ihrem Sinne einer fachlichen Beurteilung zu unterziehen und ggf. inhaltlich zu Ihren Gunsten zu ändern.
Sehr geehrter Herr XXX, wir wünschen Ihnen noch einen angenehmen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Deutsche Telekom AG
Serviceteam Konzerndatenschutz
Jörg Mahrt
Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn
E-Mail: datenschutz@telekom.de <mailto:datenschutz@telekom.de>
http://www.telekom.com" onclick="window.open(this.href); return false; <http://www.telekom.com/>
Erleben, was verbindet.
Deutsche Telekom AG
Aufsichtsrat: Prof. Dr. Ulrich Lehner (Vorsitzender)
Vorstand: Timotheus Höttges (Vorsitzender),
Reinhard Clemens, Niek Jan van Damme
Thomas Dannenfeldt, Dr. Thomas Kremer, Claudia Nemat, Prof. Dr. Marion Schick
Handelsregister: Amtsgericht Bonn HRB 6794
Sitz der Gesellschaft Bonn
Grosse Veränderungen fangen klein an - Ressourcen schonen und nicht jede E-Mail drucken.
Meine Mail:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 06.12.2013 Post von den Rechtsanwälten U+C erhalten. In dem
Schreiben wird mir eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. Angegeben
wurde im gleichen Schreiben auch meine Benutzerkennung von T-Online.
Ich bitte Sie mir kurzfristig mitzuteilen, auf welcher Grundlage Sie den
Rechtsanwälten für o.g. Klage meine Adressdaten und auch meine
Benutzerkennung mitgeteilt haben.
Sie haben mit dieser Handlung gegen das Bundesdatenschutzgesetz
verstoßen. Sollten Sie keine hinreichende Erklärung für diesen Vorgang
haben, werde ich mir überlegen rechtliche Schritte gegen die handelnden
Personen, bzw. ihr Unternehmen einzuleiten.
Gegen die Rechtsanwälte U+C habe ich bereits Anfang der Woche einen
Strafantrag gestellt.
Mit freundlichen Grüßen
XXXX
danke für Ihre E-Mail vom 18. Dezember 2013. Wir entschuldigen uns für die verspätete Antwort.
Ihnen wird von einem Anwalt vorgeworfen, im Internet eine Plattform mit Medienangeboten aufgesucht und von dort per Streaming die Medienangebote konsumiert zu haben.
Wir weisen vorsorglich daraufhin, dass wir keine Rechtsberatung anbieten.
Da wir ausschließlich die zugewiesenen IP-Adressen für sieben Tage speichern, diese ggf. nach Eingang eines Gestattungsbeschlusses gesondert sichern und nur bis zum Abschluss der Verauskunftung vorhalten, können wir Sie leider nicht entlasten. Der Vorgang und die entsprechenden Daten werden nach einer Beauskunftung ordnungsgemäß vernichtet. Des Weiteren werden Angaben zu Ihren online Aktivitäten (getätigte Down- und Uploads, besuchte Internetseiten usw.) und zu Ihren genutzten Endgeräten (Mac-Adresse) grundsätzlich nicht gespeichert.
Aufgrund des Gestattungsverfahrens bei dem Landgericht Köln - 225 O 112/13 - ist dem Grunde nach eine Auskunft unseres Hauses an den die The Archive AG vertretenden Rechtsanwalt Daniel Sebastian erfolgt.
Rechtsanwalt Daniel Sebastian ist uns im Zusammenhang mit Auskunftsansprüchen nach § 101 Abs. 2 und 9 des Urheberrechtsgesetzes, die an unser Haus gestellt werden, bekannt. Von dort werden wiederkehrend Auskünfte zu in größerer Anzahl ermittelten IP-Adressen von uns verlangt.
Sobald wir die Angaben weitergegeben haben, ist der Vorgang für uns jedoch abgeschlossen und wir halten keine Daten mehr darüber vor. Selbstverständlich speichern wir auch keinerlei Hinweise ob, wann und wie oft solche Anfragen zu Ihnen bei uns vorgelegen haben.
Sehr geehrter Herr XXX, wir empfehlen Ihnen, ggf. juristischen Rat von einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherschutzorganisation einzuholen. Dies ist insbesondere deshalb zu empfehlen, um die geforderte unterschriebene Unterlassungserklärung, in Ihrem Sinne einer fachlichen Beurteilung zu unterziehen und ggf. inhaltlich zu Ihren Gunsten zu ändern.
Sehr geehrter Herr XXX, wir wünschen Ihnen noch einen angenehmen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Deutsche Telekom AG
Serviceteam Konzerndatenschutz
Jörg Mahrt
Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn
E-Mail: datenschutz@telekom.de <mailto:datenschutz@telekom.de>
http://www.telekom.com" onclick="window.open(this.href); return false; <http://www.telekom.com/>
Erleben, was verbindet.
Deutsche Telekom AG
Aufsichtsrat: Prof. Dr. Ulrich Lehner (Vorsitzender)
Vorstand: Timotheus Höttges (Vorsitzender),
Reinhard Clemens, Niek Jan van Damme
Thomas Dannenfeldt, Dr. Thomas Kremer, Claudia Nemat, Prof. Dr. Marion Schick
Handelsregister: Amtsgericht Bonn HRB 6794
Sitz der Gesellschaft Bonn
Grosse Veränderungen fangen klein an - Ressourcen schonen und nicht jede E-Mail drucken.
Meine Mail:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 06.12.2013 Post von den Rechtsanwälten U+C erhalten. In dem
Schreiben wird mir eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. Angegeben
wurde im gleichen Schreiben auch meine Benutzerkennung von T-Online.
Ich bitte Sie mir kurzfristig mitzuteilen, auf welcher Grundlage Sie den
Rechtsanwälten für o.g. Klage meine Adressdaten und auch meine
Benutzerkennung mitgeteilt haben.
Sie haben mit dieser Handlung gegen das Bundesdatenschutzgesetz
verstoßen. Sollten Sie keine hinreichende Erklärung für diesen Vorgang
haben, werde ich mir überlegen rechtliche Schritte gegen die handelnden
Personen, bzw. ihr Unternehmen einzuleiten.
Gegen die Rechtsanwälte U+C habe ich bereits Anfang der Woche einen
Strafantrag gestellt.
Mit freundlichen Grüßen
XXXX