Haut den (Muensteraner-)Lukas!

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Steffen
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Re: Haut den (Muensteraner-)Lukas!

#21 Beitrag von Steffen » Montag 30. September 2013, 17:40

Hallo @Heinerstadt,

selbst wenn Deine Argumente stimmen würden, müsstest Du diese in einem Verfahren so darlegen, das der Richter davon überzeugt ist.


1. Berechnung nicht des wirklich entstandenen Schaden, sondern nach Lizenzanalogie


Für derartige Fälle von Urheberrechtsverletzung gibt es drei Arten der Schadensberechnung, die der Gesetzgeber den Abmahner zur freien Wahl lässt:
  • => konkrete Schadensberechnung (§ 249 ff. BGB)
    => fiktive Schadensberechnung (§ 97 Absatz 2 Satz 3 UrhG)
    => Herausgabe des Verletzergewinns (§ 97 Absatz 2 UrhG)
Es wird im Grundsatz immer die Schadensersatzberechnung nach Lizenzanalogie gewählt.

Lizenzanalogie:
Wenn ein Urheber Nutzungs- und Verwertungsrechte vergibt bekommt er dafür im Regelfall Geld. Nutzt ein anderer das Werk ohne dafür bezahlt zu haben, entgeht dem Urheber oder dem Rechteinhaber ein Geschäft. Für die Schadensberechnung wird ein fiktiver Lizenzvertrag angenommen, daher erfolgt die Schadensberechnung im Wege der Lizenzanalogie. Es kommt nicht darauf an, ob der Verletzer einen solchen Vertrag geschlossen hätte.
[...] Im Urheberrecht gilt ein anderer Schadensbegriff als im Bürgerlichen Gesetzbuch. Der Schaden bemisst sich an der Gebühr, die der Rechteinhaber hätte verlangen können, wenn er gefragt worden wäre. Rein technisch gesehen ist dass eine Lizenzanalogie. Der Jurist stellt einen fiktiven Schaden fest und gründet auf diesem den Anspruch auf Schadenersatz. [...]
Quelle: brand eins Online: Interview mit Prof. Pfeifer

2. Dadurch füllen sich die Anwälte die Taschen

Gegenstandswert ist der Wert, der zur Berechnung und Ermittlung der anwaltlichen Gebühren dient unter Berücksichtigung, welcher Schaden
  • ist durch das Handeln des offensichtlichen Rechtsverletzers entstanden
  • bei einer andauernden Wiederholung der Rechtsverletzung in Zukunft entstehen könnte.
Dieser wird letztendlich im Klagefall bestätigt oder gem. § 3 f. ZPO vom Gericht im Einzelfall
- nach freiem Ermessen - festgelegt. Was nach In Kraft treten des neuen Gesetz dann sich abzeichnet, muss man sehen, da der § 97a nur das Außenverhältnis regelt.


3. Software der Ermittlungsfirmen arbeitet oft fehlerhaft und dadurch werden viele Betroffene zu unrecht abgemahnt.

Dieses musst Du in Deinem konkreten Fall substantiiert darlegen, was dann bei Unklarheiten in ein unabh. Gutachten enden wird.

Wenn aber mehrere Ermittlungsdaten vorliegen, zu unterschiedlichen Zeiten/Tagen und unterschiedlichen IP-Adressen, die vom Provider immer wieder 1 Anschluss (Deinem) zugeordnet werden, ist eine Fehlerhaftigkeit sehr schwer argumentierbar und Seitens der Richter lebensfremd.


4. Ganz abgesehen davon, dass immer noch unklar ist wie die Honorarabrechnungen zwischen Rechteinhabern und Anwälten aussehen.

Innenverhältnis: RI <-> Abmahnanwalt
Außenverhältnis: RI <-> Abgemahnter

1. Entkräftung der tatsächlichen Vermutung, das der AI für den UrhR-Verstoß über die ermittelten und zugeordneten IP’s verantwortlich ist
2. Fehler in der Beweiskette (Beweise, Belege)
3. Fehlerhafte Abrechnung, dieses solltest Du aber schon beweisen können in Deinem konkreten Fall, denn man rennt hiermit keine offene richterliche Türen ein, denn ...

... es gilt nun einmal kein einfaches Bestreiten, sondern substantiierter Vortrag.


Warum ich Dich niederargumentiere? Weil es eben kein Kinderspiel ist, wie mancher sich in den Foren (aus-)denkt und einen ansonsten im Verfahren alles um die Ohren fliegt!


VG Steffen

muensteraner
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Re: Haut den (Muensteraner-)Lukas!

#22 Beitrag von muensteraner » Montag 30. September 2013, 18:51

Heinerstadt hat geschrieben:Vielen Dank für Deinen ausführlichen Beitrag. Eigentlich habe ich nur gesagt, was ich vom Geschäftsmodell Abmahnung halte. Ich habe mit keinem Wort behauptet, dass diese Argumentation vor Gericht bestand hätte. Da Du im Grunde genommen nicht auf meine Argumente eingehst, verstehe ich nicht inwiefern Du mich niederargumentierst. Ich halte das Abmahnwesen nun mal für ein zweifelhaftes Geschäftsmodell, indem es hauptsächlich darum geht mit wenig Aufwand hohe Kosten zu generieren.
es ist nicht abzustreiten, dass bestimmte Bereiche des Abmahnwesens eine Gelddruckmaschine ist. Prinzipiell sind Abmahnung sinnvoll.

Wikipedia :

[quoteem]Die Abmahnung hat die Funktion, Streitigkeiten auf direktem und :lol: kostengünstigem :lol: Weg ohne Einschaltung eines Gerichts beizulegen. Sie ist aus Sicht des Verletzten notwendig, um dem Risiko zu begegnen, dass die gegnerische Seite eines gerichtlichen Verfahrens ihre Unterlassungspflicht sofort anerkennt, wenn sie auch sonst keinen Anlass zum Betreiben des Verfahrens gegeben hat (vgl. § 93 ZPO). In einem solchen Fall hat der Verletzte die bis dahin entstandenen Verfahrenskosten selbst zu tragen.[/quoteem]

Dass das kostengünstig von den Abmahnern zu ihren Gunsten ausgelegt wird, kann man nicht bestreiten.

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Steffen
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Re: Haut den (Muensteraner-)Lukas!

#23 Beitrag von Steffen » Dienstag 1. Oktober 2013, 04:50

[quoteemHeinerstadt]Eigentlich habe ich nur gesagt, was ich vom Geschäftsmodell Abmahnung halte. Ich habe mit keinem Wort behauptet, dass diese Argumentation vor Gericht bestand hätte. Da Du im Grunde genommen nicht auf meine Argumente eingehst, verstehe ich nicht inwiefern Du mich niederargumentierst. Ich halte das Abmahnwesen nun mal für ein zweifelhaftes Geschäftsmodell, indem es hauptsächlich darum geht mit wenig Aufwand hohe Kosten zu generieren.[/quoteem]

Schau mal, wenn ich sage, meine Nachbarin ist eine schöne Frau. Jemand anderes kommt daher und sagt: “ne, sie ist ... weil ... und ...“, dann kann ich mich nicht hinstellen und sagen, das war aber eigentlich meine Meinung, versteh nicht, das Du sie (die Meinung) nicht mit mir teilst, sondern mich niedermachst. Ich denke sie hat trotzdem hübsche Haare.

Irgendwie ein komische Argumentation. Insbesondere da ich aufgezeigt habe, das es Deinerseits zwar eine Meinung ist, die aber in der Realität keinen Bestand hat. Und wenn eine CD 150 € kostet, ist das Herunterladen/Anbieten dieser in einer TB unter Strafe gestellt. Und wenn ich eine Abmahnung erhalte, diese unberechtigt ist, na Herrschaftszeiten, dann wehre ich mich, gebe nicht eine mod. UE ab, zahlen nicht und heule dann aber herum, wenn etwas von Gericht kommt oder in den Foren, was das für eine Riesen Abzocke wäre.

VG Steffen

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