Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

Antworten
Nachricht
Autor
blessingme
Beiträge: 7
Registriert: Samstag 22. Dezember 2012, 18:27

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#61 Beitrag von blessingme » Dienstag 15. Januar 2013, 15:40

MTB hat geschrieben:
MTB hat geschrieben:hallo zusammen,

auch ich wurde, vor meiner verjährung, von der firma condor mit einem schrieb am 17.12 belästigt. widerspruch per einschreiben und mail ging raus. prompt lag der mahnbescheid vom amtsgericht mayen heute im briefkasten. ging ja echt flott aber war abzusehen. die forderung beruht wie bei vielen aus dem jahre 2009 und der KSM GmbH (baumgarten brandt). werde auch den gerichtl. manbescheid vollumfänglich widersprechen.
an alle mitstreiter: lasst euch die freien tage nicht vermiesen! sonst haben die ihr ziel erreicht...

frohe weihnachten!

Nö ich nicht
Update:
Heute Schrieb von RA Rudolph im Kasten zwecks meines Widerspruch-gerichtl.Mahnbescheid.
Soll zahlen, auch gerne auf Raten usw. und usw. das gleiche wie schon Steffen postete (Begründung WiSpr.pdf)
Reaktion: wird abgeheftet!

Die Auskunftsforderung die ich an Condor-Inkasso stellte ist bis jetzt noch keiner nachgekommen. war irgendwie klar.
Hallo ,
ich habe heute die gleiche 4 Seiten (Begründung WiSpr.) schreiben von RR bekommen Nö ich nicht
In 14 tage wissen wir mehr!

Sternstaub34
Beiträge: 7
Registriert: Mittwoch 16. Januar 2013, 01:37

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#62 Beitrag von Sternstaub34 » Mittwoch 16. Januar 2013, 01:48

ich habe auch so briefe bekommen . und wiederspruch eingelegt . gestern hatte ich vom baumgarten selber nochmal post bekommen . da ich sonst nie so probleme hatte und nur baumgarten mich seid jahren belöstigt für eine tat die ich nie gemacht habe. und nun sowohl condor geld will wie aber auch baumgarten finde ich das schon komisch die wollen das ich ihnen über 1000 euro überweise dann steht nochmal was im brief von über 2000 euro udn wenn ich nicht bis 25 zahle verklagen sie mich auf schadenersatz bis 50000 euro lol ein witz . fordern zwei mal für so komische los banditos geld wobei condor nie sagte um was es geht für einen film oder musik. ich habe noch nie was geladen im netz wie film oder musik. einfach frech das man straffe zahlen soll für etwas wo man nicht getan hat . und einen anwalt kann ich mir leider auch nicht leisten den auch bei armen rechte bei filesharing wird nichts gezahlt. habe mich schlau gemacht. im dezember wollte ich hilfe holen beim verbraucherdienst am gänsemarkt diese frau war so biestig zu mir und sagte ich soll zahlen den ich habe eine straftat begangen und nun sollen andere den blödsin oder so ausbaden leck war ich sauer diehat gesagt ich soll das bezahlen und ich denke diese frau arbeitet mit so *********** zusammen. die verarschen einen ja total . frage mich wie solch menschen zu sowas kommen .... Nö ich nicht gk..)(


Trotz Emotionen, etwas auf die Wortwahl schauen.
Wenn man kein Geld hat für einen Anwalt, richtet man sich eintweder nach
unserer Vorgehensweise, oder beantragt man bei seinem Amtsgericht
am Ort einen Beratungshilfeschein.
Danke - Steffen (Side-Admin)

Geistertölpel
Beiträge: 43
Registriert: Montag 17. Dezember 2012, 12:07

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#63 Beitrag von Geistertölpel » Mittwoch 16. Januar 2013, 09:45

Hallo Strernstaub 34,

mach dich doch nicht verrückt. Wenn du dir deinen Mahnbescheid genau anschaust, wirst du sehen, dass die Forderungen seit dem 16.12.2012 an die CONDOR GmbH übergegangen sind. Auf welcher rechtlichen Grundlage will BBrandt nun von dir kassieren, wenn die ihre Forderungen mittlerweile verkauft haben. Würde mir dennoch den Brief von BBrandt genauer anschauen, damit keine Verwechslung besteht. Evtl. handelt es sich ja hierbei um einen anderen Down- bzw. Upload.

Dampfhans
Beiträge: 48
Registriert: Freitag 11. Januar 2013, 11:55

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#64 Beitrag von Dampfhans » Mittwoch 16. Januar 2013, 12:32

@ all, tach auch.

Nettes Schreiben was Steffen hochgeladen hat, jedoch finde ich es auch "schön" das in diesem Schreiben mal drinn steht was man geladen haben soll.

Ich habe jedoch immer noch das Problem das ich garnicht weiss was ich überhaupt geladen haben soll. Da ich nicht weiss was ich geladen haben soll, konnte ich natürlich auch keine UE bzw. mUE im Jahr 2009 abgeben. Sollte ich, wenn ich nochmal ein Schreiben seitens Condor .... oder irgendeinem RA (RA wäre ja ziemlich komisch da ja Condor die Forderung übernommen hat bzw. gekauft) bekomme und dort auch mein Vergehen ( Filname) genannt wird, nachträglich noch eine mUE abgeben oder eher nicht? Also mir gehts jetzt nur um die UE. Ein Sprichwort lautet ja, das man schlafende Hunde nicht wecken sollte. Also gehe ich davon aus das ein Schreiben von Condor (oder RA) einfach nur zum archivieren abgelegt werden sollte, oder?

Für eine Antwort bedanke ich mich schonmal im voraus.

Gr. Dampfhans

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#65 Beitrag von Steffen » Mittwoch 16. Januar 2013, 13:00

Man muss hier unterscheiden. Habe ich ein Abmahnschreiben erhalten oder nicht.

Denn das sollte - muss - schon für jeden Betroffenen von Interesse sein. Wenn also das Inkasso einen anschreibt, wird neben dem einmaligen Widerspruch gegenüber den Forderungen, natürlich auch eine Kopie des Abmahnschreiben mit angefordert, auf Grund, dass man dieses Abmahnschreiben nie erhalten hat. Wenn nicht, sollte es mal einmal nachholen. Das ist ja schon für die eigene Verteidigung wichtig!

Schlafende Hunde? Du bist doch angeschrieben wurden, die Köter sind doch schon längst wach.

Ansonsten gilt,
  • Inkasso - einmal Widerspruch
  • MB - Widerspruch insgesamt innerhalb der Frist
  • Klage - Anwalt und verteidigen innerhalb der Frist
VG Steffen

Dampfhans
Beiträge: 48
Registriert: Freitag 11. Januar 2013, 11:55

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#66 Beitrag von Dampfhans » Mittwoch 16. Januar 2013, 18:01

Hallo Steffen,

ich habe seitens eines Anwaltes nie etwas bekommen ( sonst wüsste ich ja auch was mir genau vorgewurfen wird).

Den Widerspruch habe ich von diesem Board genommen, also halt den Vordruck.

Also das habe ich der Condor geschickt:


"Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbenannter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom 10.12.2012.

Ich, XXXXXXX widerspreche ausdrücklich der von Ihnen geltend gemachten Forderungen, weise diese vollumfänglich zurück und fordere Sie auf, bis zum 28.Dezember 2012:

(1.) mir nach § 34 BDSG eine Eigenauskunft zu erteilen, über alle Daten, die über meine Person von Ihnen gespeichert wurden, auch über die bekannten Score-Werte.

(2.) Zusendung einer Vollmachtserklärung der Firma KSM GmbH in Liquidation gemäß § 174 BGB. Eine "Inkasso"-Versicherung Ihrerseits ist unwirksam.

(3.) Legen Sie mir die Kostenposition: “Hauptforderung Schadensersatz“ detailliert dar, getrennt nach Rechtsanwaltskosten gem. RVG und Schadensersatz gem. Lizenzanalogie. Belegen Sie diese Kostenforderungen mittels Kopie des Vertrags zwischen der KSM GmbH und der Rechtsanwaltskanzlei."


Wie kann ich den nachträglich das Schreiben eines RA bei denen beantragen (die haben sich ja bis heute nicht mal gemeldet i.S. Eigenauskunft etc.), oder ist das nicht durch Punkt eins schon geschehen?

Gr. Dampfhans

joker
Beiträge: 22
Registriert: Freitag 4. Januar 2013, 09:07

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#67 Beitrag von joker » Mittwoch 16. Januar 2013, 19:18

an Dampfhans
das schreiben an Condor kannste spaaren (4,50€)
kriegst ne Woche später sowie so nen schreiben vom Amtsgericht

Dampfhans
Beiträge: 48
Registriert: Freitag 11. Januar 2013, 11:55

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#68 Beitrag von Dampfhans » Donnerstag 17. Januar 2013, 08:14

Hallo @all, hallo joker,

diesen Widerspruch an Condor hatte ich im Dezember 2012 schon geschrieben, dann kam sofort der gerichtliche Mahnbescheid, dem habe ich natürlich auch gesamt widersprochen.
Mein Problem ist nur das ich bis jetzt keine mUE abgegeben habe da ich nie ein Schreiben (Abmahnung) eines RA bekommen habe und garnicht weis was ich überhaupt geladen haben soll.
Eine allg.UE für KSM werde ich natürlich nicht abgeben (soweit kommt es noch *GG*). Also das sind meine Probleme:

* keine Abmahnung seitens eines RA's erhalten
* keine mUE abgegeben (weil ich nicht weis wofür)
* wie kann ich nachträglich an die angebliche Abmahnung seitens KSM bzw. RA's über Condor erhalten? (Die haben sich ja bis heute nichtmal auf mein Schreiben i.S. Eigenauskunf etc. gemeldet)


Was soll ich nun tuen? Langsam wird mir das ganze echt etwas zuviel.

Gr. Dampfhans

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#69 Beitrag von Steffen » Donnerstag 17. Januar 2013, 10:01

Schau mal. Inkasso-X sagt, das Du von Anwalt-Y abgemahnt wurdest und jetzt eine Summe-Z zahlen sollst, oder es rollen Köpfe.

Dann würde ich doch zu mir sagen,
schau Du mal Inkasso-X, ich habe - keine - Abmahnung erhalten von Anwalt-Y, - ich widerspreche - der Forderung der Summe-Z und weise sie zurück. Wenn Du etwas von mir willst, beweise erst einmal, das diese Forderung berechtigt ist und fange gleich einmal damit an, mir die Kopie des Abmahnschreiben zuzusenden. Ansonsten musst Du gerichtlich vorgehen und wir klären es dann vor einen Richter.

Was ist denn daran zu viel? Und kommt ein MB, widerspricht man den und wartet ab, ob die wirklich klagen. Und ein Musterschreiben kann nicht auf alles eingehen.

VG Steffen





RA Rudolph/Boll AG in Liquidation, beantragt einem
Mahnbescheid und möchte nach dessen Widerspruch
die Begründung!



In den neusten Schreiben des RA Rudolph, wird man aufgefordert den Widerspruch
zum MB zu begründen und ihn zurückzunehmen bzw. eine Ratenzahlungsvereinbarung
wurde zusätzlich beigefügt.


Musterschreiben:
Begründung WiSpr.pdf
Dann bedenke einmal in Ruhe, dass jemand, der ein gerichtliches Mahnverfahren
einleitet, mit einem Widerspruch - insgesamt - wohl rechnen muss, nach der
Einleitung des streitigen Verfahrens vom Amtsgericht aufgefordert wird, den
Anspruch innerhalb 14 Tage zu begründen. Das heißt nichts anderes, er muss eine
Klageschrift verfassen. Ohne Klageschrift = keine Klage!

Wenn jemand konsequent den Anspruch durchsetzen will, der wird den Anspruch
begründen und damit Klage einreichen und nicht noch ellenlang Stellungnahmen
fordern.

Auf diesem Schreiben würde ich persönlich überhaupt nicht reagieren und bitte ja
nichts unterzeichnen. Die Ratenzahlungsvereinbarung stellt neben dem klaren
Schuldeingeständnis einen verpflichteten Zahlungsvertrag dar und das Formular
Rücknahme Widerspruch MB ist ein Art “Dummfang“. Da jetzt der Antragsteller
(RA Rudolph) den Vollstreckungsbescheid gegen Dich beantragen könnte, wenn
Du den Widerspruch-MB zurück nimmst. Bezüglich der Kosten für das streitige
Verfahren stellt er im Weiteren einen Kostenantrag, wonach Dir die Kosten auferlegt
werden sollen und dann als letztes einen Kostenfestsetzungsantrag.

Du hast solange gewartet, bleibe geduldig, bis die mögliche Klageschrift käme.
Dann gehe erst zu einem Anwalt.

VG Steffen

darcs
Beiträge: 2
Registriert: Donnerstag 17. Januar 2013, 10:07

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#70 Beitrag von darcs » Donnerstag 17. Januar 2013, 10:35

Ich verfolge diesen Thread jetzt von Anfang an.

Und ja auch wir haben Post von Condor / Rudolph.
Unsere Vorgehen überschneiden sich mit dem vorgenannten.

*Post von Condor (angeblich in Vertretung der Rechte von KSM) am 10.12.2012
*Widerspruch (Gem. Beitrag 1) gesendet
*Ohne Antwort von Condor , Mahnbescheid vom Amtsgericht Mayen 19.12.2012
*Natürlich Widerspruch
*Heute kamen die Fünf Seiten von Rudolph bei uns an.

Mich irritiert folgendes:
Im Mahnbescheid steht, "Die Forderung ist seit dem 16.12.2012 an den Antragsteller abgetreten bzw. auf ihn übergegangen. Früherer Gläubiger KSM.

Wie kann Condor mich dann am 10.12.2012 bereits anschreiben und eine Forderung geltend machen?

Kurze Zusatzangaben
Wir sollen bis jetzt 2131,83 EUR zahlen und zwar für "The Warlords German xvidmp3.avi"

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#71 Beitrag von Steffen » Donnerstag 17. Januar 2013, 11:01

[quoteemdarcs]Mich irritiert folgendes:
Im Mahnbescheid steht, "Die Forderung ist seit dem 16.12.2012 an den Antragsteller abgetreten bzw. auf ihn übergegangen. Früherer Gläubiger KSM.
Wie kann Condor mich dann am 10.12.2012 bereits anschreiben und eine Forderung geltend machen?[/quoteem]

Ich glaube mich zu erinnern, das in den ersten Schreiben von Condor stand, das man dem Forderungsmanagement - beauftragt - wurde mit. Bitte einmal nachlesen. Im Mahnbescheid dann wurde thematisiert, das die Forderungen - abgetreten -, ergo gekauft wurden. Daran ist erst einmal nichts Anrüchiges.

Wichtig ist, das man dem MB insgesamt und innerhalb der Frist - widerspricht. Sollte eine Klageschrift so ca. Ende Februar eintrudeln - nur mit einem Anwalt darauf reagieren. Dann klärt sich, was alles rechtmäßig war oder ist.

VG Steffen

Dampfhans
Beiträge: 48
Registriert: Freitag 11. Januar 2013, 11:55

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#72 Beitrag von Dampfhans » Donnerstag 17. Januar 2013, 11:14

Hallo darcs,
darcs hat geschrieben:Mich irritiert folgendes:
Im Mahnbescheid steht, "Die Forderung ist seit dem 16.12.2012 an den Antragsteller abgetreten bzw. auf ihn übergegangen. Früherer Gläubiger KSM.

Wie kann Condor mich dann am 10.12.2012 bereits anschreiben und eine Forderung geltend machen?
Das kam mir auch als erstes sehr dubios vor (bei mir halt das selbe)!!!

OK Steffen hat's gerade geklärt!

Dann würde ich gerne mal wissen, ob du vorher eine Abmahnung seitens eines RA's bekommen hast, oder erst jetzt durch das Schreiben von Rudolph den Filename erfahren hast?
Steffen hat geschrieben:Kurze Zusatzangaben
Wir sollen bis jetzt 2131,83 EUR zahlen und zwar für "The Warlords German xvidmp3.avi"
???


@ Steffen,

werde jetzt mal warten bis vlt. auch noch ein Schreiben von "Rudolph" kommt wegen dem Widerspruch (falls nix kommt hat es sich ja anscheinend erledigt). Oder ich weis dann wenigstens was mir vorgewurfen wird (Filname etc.) und sollte dann ende Februar bzw. März ne Klageschrift kommen werde dann mal in die offensive gehen (halt mit RA).

Gr. Dampfhans

darcs
Beiträge: 2
Registriert: Donnerstag 17. Januar 2013, 10:07

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#73 Beitrag von darcs » Donnerstag 17. Januar 2013, 11:46

Dampfhans hat geschrieben: Dann würde ich gerne mal wissen, ob du vorher eine Abmahnung seitens eines RA's bekommen hast, oder erst jetzt durch das Schreiben von Rudolph den Filename erfahren hast?
Steffen hat geschrieben:Kurze Zusatzangaben
Wir sollen bis jetzt 2131,83 EUR zahlen und zwar für "The Warlords German xvidmp3.avi"
???

Nachdem Condor selbst auf unser Schreiben (Widerspruch etc.) nicht reagiert hatte sondern direkt ein Mahnbescheid kam, hatten wir zeitnah widersprochen.
Daraufhin (zirka 20 Tage nach Widerspruch) kam dann vom RA Rudolph das Schreiben "Widerspruch- /Einspruch - AZ des Gerichts xxxxxxx"

Darin wurde aufgeführt, das wir per Peer-To-Peer diesen Titel gesaugt haben sollen.

Ich als Programmierer würde jetzt natürlich gern mal "Datei"-Einsicht beantragen. Wer weis, was die mir da unterjubeln.

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#74 Beitrag von Steffen » Donnerstag 17. Januar 2013, 11:53

Liebe Leute,

macht euch nicht verrückt. Ohne Klageschrift = keine Klage!

Schaun wir mal, wie es Ende Februar aussieht.

VG Steffen

Geistertölpel
Beiträge: 43
Registriert: Montag 17. Dezember 2012, 12:07

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#75 Beitrag von Geistertölpel » Donnerstag 17. Januar 2013, 12:54

Hallo Dampfhans,

Du bist nicht der einzige, dem es so geht. Auch ich habe nie eine Abmahnung erhalten und weiß auch nicht, um welches Werk es sich hierbei handelt. Da die Condor im Schreiben KSM erwähnt, denke ich mal, dass es um einen Film geht.

Habe auch schon bei Condor angerufen und die aufgefordert mir die angeblich vorhandene Abmahnung zu senden. Die Dame meinte diese existiert und sie würde das sofort einleiten und mir diese dann zusenden. Nach einer Woche kam dann lediglich der Mahnbescheid.

Da auch mir das ganze Theater zuviel wurde, hab ich das einem RA übergeben. Bin mal gespannt, ob er die angebliche Abmahnung zu fassen bekommt.

Ansonsten denk ich mir, einfach abwarten und Tee trinken.

Dampfhans
Beiträge: 48
Registriert: Freitag 11. Januar 2013, 11:55

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#76 Beitrag von Dampfhans » Donnerstag 17. Januar 2013, 14:40

Hallo,

war eben mal schnell am Briefkasten, klar das da ein Schreiben von Condor drin war (habe ja schon lange drauf gewartet!). Hatte gedacht das endlich mal ne Antwort auf meinen Widerspruch und
Unterlagen zur Eigenauskunft etc. kommt. Naja denkste, habe mal das Schreiben etwas kommentiert (siehe upload). Warte jetzt mal auf meine Klageschrift.

PS: .:::;;

Gr. Dampfhans


* Habe den Upload mal wieder rausgenommen (haben ja genug leute gelesen).

Sternstaub34
Beiträge: 7
Registriert: Mittwoch 16. Januar 2013, 01:37

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#77 Beitrag von Sternstaub34 » Donnerstag 17. Januar 2013, 17:58

Geistertölpel hat geschrieben:Hallo Strernstaub 34,

mach dich doch nicht verrückt. Wenn du dir deinen Mahnbescheid genau anschaust, wirst du sehen, dass die Forderungen seit dem 16.12.2012 an die CONDOR GmbH übergegangen sind. Auf welcher rechtlichen Grundlage will BBrandt nun von dir kassieren, wenn die ihre Forderungen mittlerweile verkauft haben. Würde mir dennoch den Brief von BBrandt genauer anschauen, damit keine Verwechslung besteht. Evtl. handelt es sich ja hierbei um einen anderen Down- bzw. Upload.
ich hab sonst keine post bekommen damals von baumgarten war nur wegen so einen film sMla deswegen wunderte mich das alles auf einmal

DavenD
Beiträge: 8
Registriert: Dienstag 22. Mai 2012, 07:48

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#78 Beitrag von DavenD » Freitag 18. Januar 2013, 13:38

Guten Tag,
habe mal wieder Post bekommen,langsam weiß ich nicht mehr weiter.

Condor Ges. f. Forderungsmanagement mbh

Wieder-/Einspruch -AZ des Gerichts ...

Sehr geehrter Herr ...,

in obiger Angelegenheit haben Sie gegen den Mahnbescheid, erlassen am 19.12.2012, am 27.12.2012 Wiederspruch,eingelegt.

Wir weisen Sie nochmals daraufhin,dass Sie Filme ohne Erlaubnis der Mandantin verbreitet habenund dies auch vor Gericht mit den uns vorliegenden Unterlagen begründet und bewiesen werden kann.

Unsere Mandantin ist Urheberin und ausschließliche Rechtsinhaberin einer Vielzahl von Filmwerken.
Bei den Filmwerken handelt es sich um urheberrchtlich geschützte Werke.Sie haben im Internet als Nutzer eines sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerkes ein urheberrechtlich geschütztes Werk anderen zu diesem Zeitpunktin dem Netzwerk befindlichen Nutzern durch Freigabe auf Ihrer Festplatte zum Download angeboten.

Bezogen haben Sie diesen Torrent von der Webseite www.torrent.to
Der Dateiname lautet:"Kill.Theory.German.2009.DVDRip.XviD-FmE".
Wir fordern Sie ein letztes Mal auf,die bestehende Forderung in Höhe von € 1.903,26
innerhalb der nächsten 2 Wochen,spätestens zum 23.01.2012 auf das unten genannte Konto zu überweisen.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein,die Forderung auf einmal zu begleichen,bieten wir Ihnen eine Ratenzahlung an.

Desweiteren bieten wir Ihnenohne Anerkennung einer Rechtspflicht an,die Forderung als erledigt zu betrachten,sofern Sie einen Vergleichsbetrag in Höhe von mindestens 80% der Gesamtforderung zahlen.Dieser Vergleich ist durch eine Einmalzahlung zu leisten.

Sollte die Zahlungsfrist erfolglos verstreichen,werden wir die Forderung gegen Sie unverzüglich im Klageverfahren fortführen.
Durch ein streitiges Verfahren entstehen weitere erhebliche Kosten und Gebühren,die Sie zusätzlich tragen müssen.


Ich weiß wirklich nicht mehr weiter,was soll ich am besten tun?
Gruß

Geistertölpel
Beiträge: 43
Registriert: Montag 17. Dezember 2012, 12:07

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#79 Beitrag von Geistertölpel » Freitag 18. Januar 2013, 17:12

Schau dir den Beitrag von Steffen vom 14. Januar an. Da steht genau, wie du vorgehen sollst.

DavenD
Beiträge: 8
Registriert: Dienstag 22. Mai 2012, 07:48

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#80 Beitrag von DavenD » Freitag 18. Januar 2013, 18:19

Es ist unglaublich,wie sehr den Leuten hier geholfen wird.vielen vielen Dank dafür

Antworten