Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

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user0815
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#41 Beitrag von user0815 » Freitag 4. Januar 2013, 12:55

Super, muss ich jetzt jeden Tag "bibbern", ob bei mir auch noch etwas kommt? Oder geben die Bescheid, wenn sie einen Widerspruch akzeptieren und die Sache ad acta legen ...?

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Steffen
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#42 Beitrag von Steffen » Freitag 4. Januar 2013, 13:09

[quoteemuser0815]Super, muss ich jetzt jeden Tag "bibbern", ob bei mir auch noch etwas kommt? Oder geben die Bescheid, wenn sie einen Widerspruch akzeptieren und die Sache ad acta legen ...?[/quoteem]

Die Abmahnung ist kein Kinderspiel und man sollte die Regeln kennen!

Es ist nun einmal so, das die Verjährungsfrist am Schluss des Jahres endet. Ergo bei 2009’er tritt die Verwirkung am 31.12.2012; 24:00Uhr ein. Natürlich hat auch der Abmahner das Recht, bis zum 31.12.2012; 24:00 Uhr alle rechtlichen Schritte auszuschöpfen. Das heißt MB oder gar Klageeinreichung (per Fax). Kann, muss aber nicht.

Da man immer vom schlechtesten Fall ausgehen sollte, muss man eben bis ca. Februar 2013 warten.

Hinweis:
Hat jemand schon einen MB erhalten und widersprochen, verlängert er sowieso erst einmal die Verjährung um ca. 6 Monate (mit Antrag und “demnächste“ Zustellung (14 Tage)). Einen Widerspruch hinsichtlich eines normalen Inkassoschreibens hat dagegen - keinen - Einfluss auf die Verjährung.

VG Steffen

user0815
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#43 Beitrag von user0815 » Freitag 4. Januar 2013, 13:51

Der beklagte Vorfall liegt im Oktober 2009, das Abmahnungsschreiben des RA trägt aber das Datum vom 22.01.2010. Was gilt hier als Beginn der Verjährungsfrist - 2009 (damit beendet) oder 2010 (noch ein Jahr warten)?!?

blessingme
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#44 Beitrag von blessingme » Freitag 4. Januar 2013, 20:46

In November 2009 hab ich wegen "Siegburg" Abmahnung KSM GmbH von Anwalt Baumgarten + 878 Euro aus Berlin bekommen. Mod.UE von hier gesendet. Seit denn nicht mehr gehört.
Am 12 Dezember 2012 wollte Condor Gesellschaft 1.878 Euro von mir haben. Hab sofort Wiederspruch von hier gesendet.

Ich habe auch die Erfahrung mit der Condor Gesellschaft und Amtsgericht Mayen. Kurz vor Weihnachten (22 Dezember 2012) habe ich (Braun Umschlag) einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Mayen bekommen!
Und sofort X auf Widerspruch angekreuzt. Sonntag am 23 Dezember an Amtsgericht Mayen gefaxt und am 24 Dezember per einschreiben und rückschein gesendet! .
Geduld ist nun angesagt! Nö ich nicht

user0815
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#45 Beitrag von user0815 » Freitag 4. Januar 2013, 21:57

"Am 16.10. um ... wurde von dem Internetanschluss ... haben wir aufgrund dieser ermittelten Daten den o.g. und in Kopie als Anlage beigefügten gerichtlichen Beschluss erwirkt ..."

Eine Kopie war tatsächlich im Anhang und trägt das Datum vom 30.11.2009. Eine Kopie des "Sicherheitsdienstleisters" oder des Providers lag leider nicht bei, so weiß ich den Zeitpunkt des Erhalts der Klardaten leider nicht ... :-/

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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#46 Beitrag von user0815 » Samstag 5. Januar 2013, 01:26

anarchie99_ger hat geschrieben:
user0815 hat geschrieben:"... Eine Kopie war tatsächlich im Anhang und trägt das Datum vom 30.11.2009. Eine Kopie des "Sicherheitsdienstleisters" oder des Providers lag leider nicht bei, so weiß ich den Zeitpunkt des Erhalts der Klardaten leider nicht ... :-/
naja du kannst / solltest noch akteneinsicht beantragen.
dann weisst du zumindestens, wann die anweisung an den provider ging.
aber wenn es so spät 2009 war, sind die chancen groß, dass die die klardaten erst 2010 erhalten haben.
dann ist verjährung erst 2014.
... besser keine schlafenden Hunde wecken? ... innerhalb von vier Wochen werden die ja wohl reagiert haben, dann läge das noch innerhalb von 2009 - hoffe ich inständig ..nnn. Das Theater nervt ganz schön - bei jedem Gang zum Briefkasten ... :-/

joker
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#47 Beitrag von joker » Samstag 5. Januar 2013, 10:36

was ich nicht verstehe, warum im bescheid von condor (musterbrief?) sowie die post vom amtsgericht das da nicht drin stand,
um was für eine sharefile es handelt.

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Steffen
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#48 Beitrag von Steffen » Samstag 5. Januar 2013, 11:46

Im Mahnantrag muss eine Hauptforderung angegeben werden. Hierzu gibt es festgelegte Kategorien (siehe Link). Dabei - da bei Aufstellung dieses Kataloges Filesharing nicht vorgesehen war - wird regelmäßig Katalog Nr. 29 - “Schadensersatz aus Unfall/Vorfall“ angegeben. Dabei kommt es nicht darauf an, diesen Anspruch substantiiert vorzutragen, sondern nur zu individualisieren, quasi, dass er für das Mahngericht unterscheidbar ist.

VG Steffen

blessingme
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#49 Beitrag von blessingme » Montag 7. Januar 2013, 22:32

Hallo Steffen,
Kannst du mir Bitte diese Brief erklären.
November 2009 hab ich wegen "Siegburg" Abmahnung KSM GmbH von Anwalt Baumgarten + 878 Euro aus Berlin bekommen. Mod.UE von hier gesendet. Seit denn nicht mehr gehört.
Am 12 Dezember 2012 wollte Condor Gesellschaft 1.878 Euro von mir haben. Hab sofort Wiederspruch von hier gesendet.
Kurz vor Weihnachten (22 Dezember 2012) habe ich (Braun Umschlag) einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Mayen bekommen!
Und am 24 Dezember, X bei Wiederspruch angekreuzt (Per Einschreiben und Rückschein gesendet) .

Unser Aktezeichen: xxxxxxx

Auskunft über gespeicherte Daten gemäß § 34 BDSG
1. Die daten wurden von der Firma KSM GmbH an die Fa. Condor Gesell. für Forderungsmanagement mbH übermittelt.
2. Der zwerk der Datenspeicherung ist der beaufratragte Forderungseinzug gegen herr XXXXXX.
3.Folgende Daten zur Personsind gespeichert:
Name: XXXXXXX xxxxxxx
Adresse: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Geb.
Tel:
4. Es können außerdem Daten vorliegen, bei denen Herr xxxxxx nach § 33 abs. 2 Satz 3 und 7b
BDSG nicht zu benachrichtigen ist und daher auch keine weitere Pflicht zur Auskunftserteilung gemäß § 34
BDSG besteht.
5. Um den Forderungseinzug durchzuführen zu können, beauftragt die Firma Condor Gesell. Für Forderungsmanagement mbH unter Umständen Dritte, denen zur Durchführung ihrer aufgabe Teile der gespeicherten Daten von Herr xxxxxxx übermittelt werden: Gerichte, Einwohnermeldeämter, Adressermittlungstellen, Rechtanwälte.
6. Ein Übermittlung der Daten zum Zwecke der Werbung und der Markt- und Meinungsforschung findet nicht statt.

user0815
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#50 Beitrag von user0815 » Montag 7. Januar 2013, 23:42

Hattet Ihr per Anwalt der Forderung von BB damals widersprochen und eine von ihm geschriebene mod. UE abgegeben?

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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#51 Beitrag von blessingme » Dienstag 8. Januar 2013, 00:50

user0815 hat geschrieben:Hattet Ihr per Anwalt der Forderung von BB damals widersprochen und eine von ihm geschriebene mod. UE abgegeben?
Von hier geschriebene mod. UE abgegeben.

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Steffen
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#52 Beitrag von Steffen » Dienstag 8. Januar 2013, 04:25

Wenn Du dem MB widersprochen hast, sollte spätestens Februar die Klageschrift kommen vom im MB angegebenen Streitgericht. Kommt nichts vom Gericht, oder nur irgendein lapidarer Brief vom Inkasso, das man dem Widerspruch begründen soll, kann man davon ausgehen, das die nur Druck ausüben und nicht klagen.

VG Steffen

blessingme
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#53 Beitrag von blessingme » Mittwoch 9. Januar 2013, 09:21

Steffen hat geschrieben:Wenn Du dem MB widersprochen hast, sollte spätestens Februar die Klageschrift kommen vom im MB angegebenen Streitgericht. Kommt nichts vom Gericht, oder nur irgendein lapidarer Brief vom Inkasso, das man dem Widerspruch begründen soll, kann man davon ausgehen, das die nur Druck ausüben und nicht klagen.

VG Steffen
Ich bedanke mich für die antwort.

Dampfhans
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#54 Beitrag von Dampfhans » Freitag 11. Januar 2013, 12:26

Erstmal " :al "


Folgendes Problem habe ich,

wie viele andere habe auch ich ein Schreiben der Condor ... i.S. KSM erhalten ( natürlich sofort widersprochen :Y "nicht mit mir").
Da ich dem Schreiben nicht einmal entnehmen konnte was ich überhaupt gemacht haben soll, ausser das da Filshari ( .-:; naja Rechtschreibung lässt Grüßen) im Jahr 2009 als Grund genannt wurde.

Gleichzeitig mit dem Widerspruch habe ich auch darum gebeten mir Auskunft über diesen Vorfall zu geben, halt was ich überhaupt geladen haben soll und wann etc.. Auf dieses Schreiben folgte natürlich sofort der Gerichtliche Mahnbescheid ( ..,mk.., ) dem auch gesamt Widerspruch folgte. Eine mod.UE konnte ich natürlich nicht abgeben, wie soll man ne UE abgeben wenn man garnicht weiß was man gemacht haben soll (nen Filename wäre da schon echt hilfreich) Ist es denn normal das man keinerlei Auskunft Seitens der Condor ... erhält (warte bereits seit einem Monat auf ne Antwort von Condor)?
Weiß hier überhaupt jemand was er gemacht haben soll ausser irgendwas irgendwan geladen zu haben? Wäre echt nett wenn sich dazu mal jemand äußerd. Anbei habe ich mal das Schreiben von Condor hochgeladen.

PS: Warum wird die Verjährung nicht nach genauem Datum berechnet?

MFG
Dampfhans


* hab mal das Schreiben seitens Condor wieder rausgenommen.

joker
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#55 Beitrag von joker » Freitag 11. Januar 2013, 16:29

Dampfhans hat geschrieben:Erstmal " :al "


Folgendes Problem habe ich,

wie viele andere habe auch ich ein Schreiben der Condor ... i.S. KSM erhalten ( natürlich sofort widersprochen :Y "nicht mit mir").
Da ich dem Schreiben nicht einmal entnehmen konnte was ich überhaupt gemacht haben soll, ausser das da Filshari ( .-:; naja Rechtschreibung lässt Grüßen) im Jahr 2009 als Grund genannt wurde.

Gleichzeitig mit dem Widerspruch habe ich auch darum gebeten mir Auskunft über diesen Vorfall zu geben, halt was ich überhaupt geladen haben soll und wann etc.. Auf dieses Schreiben folgte natürlich sofort der Gerichtliche Mahnbescheid ( ..,mk.., ) dem auch gesamt Widerspruch folgte. Eine mod.UE konnte ich natürlich nicht abgeben, wie soll man ne UE abgeben wenn man garnicht weiß was man gemacht haben soll (nen Filename wäre da schon echt hilfreich) Ist es denn normal das man keinerlei Auskunft Seitens der Condor ... erhält (warte bereits seit einem Monat auf ne Antwort von Condor)?
Weiß hier überhaupt jemand was er gemacht haben soll ausser irgendwas irgendwan geladen zu haben? Wäre echt nett wenn sich dazu mal jemand äußerd. Anbei habe ich mal das Schreiben von Condor hochgeladen.

PS: Warum wird die Verjährung nicht nach genauem Datum berechnet?

MFG
Dampfhans

joker
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#56 Beitrag von joker » Freitag 11. Januar 2013, 16:30

Hab genau den gleichen Wisch bekommen.

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Steffen
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#57 Beitrag von Steffen » Freitag 11. Januar 2013, 21:51

PS: Warum wird die Verjährung nicht nach genauem Datum berechnet?
Zuerst einmal sehe ich es so.
  • 1. Abmahnungsschreiben 2009, Verjährung = 31.12.2012; 24:00 Uhr
    2. Inkasso-Schreiben, Widerspruch, Verjährung = 31.12.2012; 24:00 Uhr
    3. Mahnbescheid, Widerspruch, + 6 Monate obendrauf. Verjährung neu und grob = 30.06.2013; 24:00 Uhr
Auf Inkasso-Post würde ich deshalb nicht mehr reagieren. Wenn, müssen die schon klagen!

VG Steffen



Rechtslage Mahnverfahren - Hemmung der Verjährung

Die Hemmung (gem. § 209 BGB n.F. wird der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet)
  • => beginnt gem. § 167 ZPO bereits mit Einreichung des Mahnantrags bei Gericht eintritt, wenn die Zustellung des Mahnbescheids an den Schuldner "demnächst" (ca. 14 Tage) erfolgt
    => endet gemäß § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB n.F. - 6 Monate - nach der letzten Verfahrenshandlung.

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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#58 Beitrag von Steffen » Montag 14. Januar 2013, 12:13

RA Rudolph/Boll AG in Liquidation, beantragt einem
Mahnbescheid und möchte nach dessen Widerspruch
die Begründung!



In den neusten Schreiben des RA Rudolph, wird man aufgefordert den Widerspruch
zum MB zu begründen und ihn zurückzunehmen bzw. eine Ratenzahlungsvereinbarung
wurde zusätzlich beigefügt.


Musterschreiben:
Begründung WiSpr.pdf
(1.69 MiB) 716-mal heruntergeladen
Dann bedenke einmal in Ruhe, dass jemand, der ein gerichtliches Mahnverfahren
einleitet, mit einem Widerspruch - insgesamt - wohl rechnen muss, nach der
Einleitung des streitigen Verfahrens vom Amtsgericht aufgefordert wird, den
Anspruch innerhalb 14 Tage zu begründen. Das heißt nichts anderes, er muss eine
Klageschrift verfassen. Ohne Klageschrift = keine Klage!

Wenn jemand konsequent den Anspruch durchsetzen will, der wird den Anspruch
begründen und damit Klage einreichen und nicht noch ellenlang Stellungnahmen
fordern.

Auf diesem Schreiben würde ich persönlich überhaupt nicht reagieren und bitte ja
nichts unterzeichnen. Die Ratenzahlungsvereinbarung stellt neben dem klaren
Schuldeingeständnis einen verpflichteten Zahlungsvertrag dar und das Formular
Rücknahme Widerspruch MB ist ein Art “Dummfang“. Da jetzt der Antragsteller
(RA Rudolph) den Vollstreckungsbescheid gegen Dich beantragen könnte, wenn
Du den Widerspruch-MB zurück nimmst. Bezüglich der Kosten für das streitige
Verfahren stellt er im Weiteren einen Kostenantrag, wonach Dir die Kosten auferlegt
werden sollen und dann als letztes einen Kostenfestsetzungsantrag.

Du hast solange gewartet, bleibe geduldig, bis die mögliche Klageschrift käme.
Dann gehe erst zu einem Anwalt.

VG Steffen

MTB
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#59 Beitrag von MTB » Montag 14. Januar 2013, 20:23

MTB hat geschrieben:hallo zusammen,

auch ich wurde, vor meiner verjährung, von der firma condor mit einem schrieb am 17.12 belästigt. widerspruch per einschreiben und mail ging raus. prompt lag der mahnbescheid vom amtsgericht mayen heute im briefkasten. ging ja echt flott aber war abzusehen. die forderung beruht wie bei vielen aus dem jahre 2009 und der KSM GmbH (baumgarten brandt). werde auch den gerichtl. manbescheid vollumfänglich widersprechen.
an alle mitstreiter: lasst euch die freien tage nicht vermiesen! sonst haben die ihr ziel erreicht...

frohe weihnachten!

Nö ich nicht
Update:
Heute Schrieb von RA Rudolph im Kasten zwecks meines Widerspruch-gerichtl.Mahnbescheid.
Soll zahlen, auch gerne auf Raten usw. und usw. das gleiche wie schon Steffen postete (Begründung WiSpr.pdf)
Reaktion: wird abgeheftet!

Die Auskunftsforderung die ich an Condor-Inkasso stellte ist bis jetzt noch keiner nachgekommen. war irgendwie klar.

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Steffen
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#60 Beitrag von Steffen » Montag 14. Januar 2013, 23:49

Wenn man bist zum 31.12.2012 von Seiten des Abmahners/Inkassos einen MB
beantragt hat, wird die Verjährung gehemmt.

Hemmung = Unterbrechung
  • => Der Zeitraum wird, während dessen die Verjährung gehemmt ist, nicht in die
    Verjährungsfrist eingerechnet. Demnach beginnt mit Ende der Hemmung keine
    neue Verjährungsfrist.
    • a) Beginn:
      => Datum Antragstellung als Hemmung, wenn der MB demnächst (ca. 14 Tage)
      zugestellt wird
      b) Ende:
      => 6 Monate nach der letzten Verfahrenshandlung. Die Verjährung läuft ab diesem
      Zeitpunkt weiter
VG Steffen

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