Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

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DavenD82
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#361 Beitrag von DavenD82 » Sonntag 14. Juli 2013, 08:42

Habe auch Post bekommen...

Amtgericht Hamburg

In Sachen
Condor Ges. f . Forderungsmanag. mbH ./. ...

Sehr geehrter Herr ...,
die anliegenden Unterlagen erhalten Sie zur Kenntnis,
Mit freundlichen Grüßen...

In dem Rechtsstreit
Condor Ges. f . Forderungsmanag. mbH ./. ...

wird mitgeteilt,dass die Klägerin von mir anwaltlich nicht mehr vertreten wird.
Die weitere bearbeitung der Rechtssache erfolgt über die Kanzlei BaumgartenBrandt,
Friedrichst.95 10117 Berlin,die auch die Anspruchbegründung fertigen und bei Gericht einreichen werden.

B. Rudolph
Rechtsanwalt

Also wird die Sache wohl vor Gericht gehen?

huberhelle
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#362 Beitrag von huberhelle » Sonntag 14. Juli 2013, 10:41

Habe am 27.12.2012 Widerspruch eingelegt und hab bis heute keine Klage und jetzt ging das mit Baumgarten wieder von neu an , zuvor versteigern sie alles an Condor und jetzt würden auf einmal sie wieder Klagen. Wo sind den wir eigentlich in Deutschland oder im Busch ,wenn sie keiner an die Gesetze hält. Beim nächsten schreiben schalte ich Anwalt ein , mein Standpunkt ist bei mir ist es verjährt.

gk..)( gk..)(

schönen Sonntag

huberhelle

Abgemahnter0815
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#363 Beitrag von Abgemahnter0815 » Sonntag 14. Juli 2013, 11:32

Leute Leute...ich sags doch. Das war alles geplant. Mir kam es von Anfang an komisch vor das als Gericht Berlin gewählt wurde. Die einzige Verbindung zu Berlin war BaumgartenBrand...

Gibt es denn auch Urteile in denen das Program Observer der Firma Guardaley Ltd. als geeignet angesehen wurde IP Adressen zu ermitteln?

Bin schon ohne Ende Urteile am sammeln für eine eventuelle Verhandlung.

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Steffen
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#364 Beitrag von Steffen » Sonntag 14. Juli 2013, 16:36

Wie gesagt, abwarten und Tee trinken. Kommt eine Klage von BB - Anwalt und die Entscheidung des LG Berlin - Az. 16 O 55/11.

VG Steffen

abaulet
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#365 Beitrag von abaulet » Sonntag 14. Juli 2013, 16:45

Da bin ich jetzt ja mal gespannt, was User "Abgezockt" als einziger (?) bisher publik bekannter Angeklagter in der Sache weiter berichtet. Ich hab weiterhin keine weitere Rückmeldung nach der Abgabenachricht erhalten, halte Euch aber natürlich auch auf dem Laufenden!

Franky
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#366 Beitrag von Franky » Sonntag 14. Juli 2013, 17:02

Hallo an alle

Hat jemand die Kurzmeldungen auf Wiso vom 1.07.2013 gesehen?
Läßt sich auch online noch aufrufen.
Gilt das nicht für "Altfälle"?

Jedenfalls hat der Gesetzgeber erkannt, dass dieser Abmahnwahn
ein Ende haben muß.

Bin gespannt, ob sich das auf die Urteile auwirkt.

annschi
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#367 Beitrag von annschi » Sonntag 14. Juli 2013, 18:04

Franky hat geschrieben:Gilt das nicht für "Altfälle"?
...ob sich das auf die Urteile auwirkt.
Nein!
... wieso, gespannt?

Zu trennen ist hier:
1) Streitwertdeckelung der Abmahnung auf 1000 EUR

Hier allein gilt der neu zu schaffende § 97 UrhG, Abs. 3, der auf die Regelung eines vordem noch nicht vorhandenen § 49 GKG verweist. Im Entwurf heißt es sinngemäß dazu: Mit dem neuen § 49 GKG wird eine eigenständige Wertvorschrift für bestimmte Tatbestandsmerkmalen eingeführt (BT-Drucksache 17/13057, Seite 13)

Das heißt, alles was vor dem Inkrafttreten der Reform des § 97 UrhG geschieht, unterliegt der alten Gesetzgebung, die keinen § 49 GKG kannte.

Betroffene, die bereits in Besitz einer Abmahnung sind, können hier nicht von einer Rückwirkung ausgehen.

2) Wahl des Gerichtsstandortes

Ein Gericht bei dem eine Klage wegen Urheberrechtsstreitigkeiten eingeht und welches sich - undabhängig von Wohnort des Beklagten - für zuständig erachtet, bleibt es in der Regel auch. Es sei denn, der Beklagte rügt die Zuständigkeit und stellt einen Verweisungsantrag über den das Gericht gesondert entscheidet.
Allerdings muss für eine erfolgreiche Begründung die Anhängigkeit (Eingang bei Gericht) der Klage (im Gegensatz zur Rechtshängigkeit - Zustellung beim Beklagten) auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes erfolgt sein.

...bislang ist das Gesetz jedoch noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht. Daher kann es auch noch keine Abmahnungen auf Basis des Gesetzentwurfes geben.

Abgezockt
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#368 Beitrag von Abgezockt » Sonntag 14. Juli 2013, 18:55

@abaulet

Kobold hat auch eine Klage. Ich bin somit nicht der einzige mit einer Klage!

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Steffen
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#369 Beitrag von Steffen » Montag 15. Juli 2013, 11:24

[quoteemFranky]Jedenfalls hat der Gesetzgeber erkannt, dass dieser Abmahnwahn
ein Ende haben muss.
Bin gespannt, ob sich das auf die Urteile auswirkt.[/quoteem]

Mann muss aber schon vorher definieren, was ist der Abmahnwahn überhaupt.

Für uns ist doch Abmahnwahn, das sehr viele unschuldige Opfer abgemahnt werden,
dafür gutes Geld auf Seiten der Anwälte verdient werden, das System fehlerbehaftet
sei, weil man im Klagefall seine Unschuld nicht beweisen kann und deshalb aus
Kostengründen zu einem Vergleich gezwungen wird.


Die Abmahnung an sich ist ja eine gute Sache. Punkt. Es wird jemand auf sein rechts-
widriges Verhalten hingewiesen und aufgefordert es zu unterlassen und Ursachen zu
beseitigen. Es geschehen - auch 2103 - nun einmal massenhafte Rechtsverstöße in P2P-
Netzwerken. Daran ist aber nicht P2P schuld, sondern diejenigen die es - aus welchen
Gründen auch immer - hineinstellen und oder bzw. herunterladen sowie gleichzeitig
anderen anbieten.

Ohne Filesharer wäre kein Abmahnwahn möglich.

Und derjenige, der unberechtigt abgemahnt wurde, liebe Leute, der sollte sich - sofort -
wehren und nicht 3 Jahre abwarten, dass der Kelch vorüberzieht. Um dann sich, sollte
ihm doch ein neues inhaltlich formuliertes Inkasso-Schreiben, ein MB, eine Klage ereilen
- schnell zu vergleichen.

In keinem andern Bereich des Zivilrechts zahlt man:
  • - aus reinen Kostengründen
    - weil man unschuldig sei, aber keine Beweise
    - weil man dafür keine Zeit und Nerven hat
    - weil mann seine Ruhe haben will usw. usf.
Im Zivilrecht kann man natürlich seine Wahrheit darlegen, das man es nicht war oder
denjenigen nicht kennt, sollte aber dann den Beweis erbringen bzw. zumindest einen
möglichen / mehrere mögliche - schlüssig + nachvollziehbare - Geschehensabläufe darlegen.
Ein einfaches Bestreiten reichte noch nie aus sowie wurde die Störerhaftung und die
sekundäre Darlegungslast für Filesharing nicht extra erfunden. Dabei ist es im Grundsatz
erst einmal egal, ob man es als fair oder unfair auffasst. So etwas wird im Recht nicht
definiert. Man muss mit den aktuellen Gesetzen und der Rechtsprechung einfach klarkommen.

Sicherlich gibt es nach wie vor Kritikpunkte, die auch das neue "Gesetz gegen unseriöse
Geschäftspraktiken" nicht völlig ausräumt.
  • - Gegenstandswerte / Streitwerte werden einfach aus dem Wettbewerbsrecht übernommen, und
    nicht für private Verbraucher angepasst
    - unterschiedliche Ermessensfragen der einzelnen Gerichtsstände
    - fliegende Gerichtsstand
    - Höhe Abmahnkosten /Schadensersatzforderungen
    - teilweise Beweislastumkehr zu Ungunsten des Betroffenen usw. usf.

Aber einmal provokativ.

Wenn heute das "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" in kraft wäre, und irgendeiner
eine Abmahnung erhält wegen ein Urheberrechtsverstoß über ein P2P-Netzwerk (sagen wir ein
Album (14 Titel)), sowie aufgefordert würde zur Abgabe einer strafbewehrten UVE für 155.30 €
anwaltliche Gebühren und 2.100,- € SE (14 x 150,- €),
  • 1. er würde die 155,30 € AG zahlen, - obwohl unschuldig - um Ruhe zu haben, wie, er keine
    Zeit dafür hat oder Nerven
    2. er würde die 155,30 € AG nicht zahlen, weil es alles Betrug sei, man unschuldig wäre,
    die keine Beweise hätten
Ganz zu schweigen, ob der Download /Upload eines aktuellen Musikalbums oder PC-Game nicht
- unbillig - wäre, und sich nicht ändert!

BMJ:
(...) Ist nun eine Partei der Auffassung, dieser Wert sei unbillig und möchte sie von diesem
Wert abweichen, so muss sie die diesbezüglichen Voraussetzungen darlegen und erforderlichenfalls
beweisen.
(...)

Kurz: Billigkeit bzw. Unbilligkeit hängt vom Schadensersatz und dessen Berechnung bzw. Einordnung
des jeweiligen Gerichtes ab!

:::::::::::::::::::::::::::::::::

Abmahnwahn ist, das im gesamten Bereich des völlig veralteten “Urheberrechts“ - besser gesagt
“Rechteinhaber bzw. Rechteverwerterrecht“, sich eine Abmahnindustrie gebildet hat, auf Grundlage
bestimmter rechtswidriger Verstöße - neben Filesharing (P2P) -.
  • 1. Zitat- Abmahnungen (HP, Blog, Forum)
    2. Bildabmahnungen (HP, Blog, Forum, eBay usw.)
    3. Verkäufe von CD/DVD (Konzertmitschnitte, Booklets) bei eBay
Markenrecht:
  • 1. Verkäufe von T-Shirts (Bushido, Bayern München) auf eBay
    2. Erkennen von Markennamen auf Bildern bei Privataktionen eBay
    3. Verwendung von Markennamen (HP, Blog, Forum, eBay usw.)
Wettbewerbsrecht:
  • 1. fehlerhaftes Impressum (HP, Blog, Forum, Facebook, Google usw.)
    2. 1.000 Gründe abgemahnt zu
    werden
Anwälte - ob RI/RV vertretende oder Abgemahnte vertretende - die maßlos wurden und nur für das
eigene Konto denken, handwerkliches Geschick und Biss vergessen.

Engagierte, wie das Geschäftsmodell “Shual & Princess“ die es verstehen, ihre wirtschaftlichen
Interessen zu tarnen und auf Kosten und Risken der Betroffenen Ihre Geschäfte verrichten.

Politiker, die jetzt im Jahr der BTW einen Schnellschuss tätigen, nach jahrelangem P2P-Dornrösschenschlaf
und dabei wenig handwerkliches Geschick und Fingerspitzengefühl an den Tag legen.

Firmen die nur Rechte erwerben, um Verstöße daraus Gewinn bringend wie möglich zu ahnden.

Bsp. Eine generelle Streitwertdeckelung auf 1.000,- € für den Privatverbraucher, egal ob 1 Lied, 1 Album,
1 PC-Game, oder gar 20.000 Lieder auf der Platte ist und bleibt Murks! Hier wird m.M.n. nur wieder das
Gegenteil erreicht, das man sich keinen Kopf mehr macht, denn wenn man erwischt wird, diese Wahr-
scheinlichkeit liegt bei 0,00234984563652744376 % - zahlt man eben nur 155,30 €. Was wohl nicht passieren
wird, weil man umsichtiger saugt, als die sich erwischen lassen.


:::::::::::::::::::::::::::::::::


Da ist für mich alles Abmahnwahn. Wo wir aber wieder bei der Quelle - die eigentliche Ursache - angelangt
sind. Wenn man nicht hirnlos und überheblich P2P von urheberrechtlich geschütztem Zeug verwenden
würde - gäbe es die Entwicklung 2005 - 2013 nicht!

Wer unberechtigt abgemahnt wird, bitte schön der kämpfe und vergleiche nicht!

Und wer keine beweisbare Verteidigung hat, das Spiel nicht beherrscht, - der hat eben Pech und verliert!


VG Steffen

Lukas
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#370 Beitrag von Lukas » Montag 15. Juli 2013, 17:12

Hilfe mir ist gerade aufgefallen, dass ich bei der mod. UE die Bezeichnung Tonaufnahme vergessen habe und die Frist ist schon abgelaufen. was sollte ich tun. Noch eine schicken?

Hat denn niemand erfahrung damit wurde bis jetzt im Forum nicht fündig

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Steffen
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#371 Beitrag von Steffen » Montag 15. Juli 2013, 23:21

erst einmal ruhe bewahren. sollte der abmahner dieses bemängeln, teilt er es mit. dann sollte man eine neue versenden.

vg steffen

braunnackenschild
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#372 Beitrag von braunnackenschild » Donnerstag 18. Juli 2013, 07:21

Habe gestern auch die Klageschrift von B & B erhalten. Das Gericht fordert B & B auf innerhalb
einer Woche die Klage nich an Berlin Mitte sondern an Charlottenburg zu richten.

Abgezockt
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#373 Beitrag von Abgezockt » Donnerstag 18. Juli 2013, 09:36

@braunnackenschild

Genau das gleiche Prozedere wie bei mir. Bisher habe ich aber vom Gericht in Charlottenburg noch keine Klage in der Hand! Ich habe zwar die Klageschrift (mit dem gleichen Brief wie bei dir) vom Gericht in Berlin Mitte Anfang letzte Woche erhalten aber mehr eben auch nicht. Komisch, BB muss doch wissen, dass Charlottenburg zuständig ist? Was wäre, wenn sie das alles geplant haben. D.h. wenn sie nun die Klage nicht an Charlottenburg weitergeben möchten, dann kommt auch keine Klage bei uns an. Wir denken nun, dass die Klage kommt, teilen das im Forum mit, und die Leute hier bekommen Angst und zahlen. BB ist alles zu zutrauen!

Ich bin ja mal gespannt, ob ich die richtige Klage von Charlottenburg noch bzw. bald bekomme.

Schade, dass Kobold sich hierzu nicht äußert, wie es bei ihm war. Er scheint ja schon die Klage erhalten zu haben. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass BB die Klage bei ihm an der richtigen
Stelle d.h. in Charlottenburg eingereicht hat. Unsere Klagen müssen sie später eingereicht haben, und dann haben sie diese am falschen Gericht eingereicht. Da stimmt doch was nicht.

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Steffen
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#374 Beitrag von Steffen » Donnerstag 18. Juli 2013, 10:03

Habe gestern auch die Klageschrift von B & B erhalten. Das Gericht fordert B & B auf innerhalb einer Woche die Klage nicht an Berlin Mitte, sondern an Charlottenburg zu richten.
Bei einer Urheberrechtsstreitigkeit befinden wir uns nun einmal im UrhG. Hier ist § 105 UrhG einschlägig, der die Zuständigkeit des Gerichtsstandes klärt. Und für den Gerichtsbezirk Berlin ist es nun einmal das AG Berlin Charlottenburg örtlich und sachlich zuständig.

Das bedeutet, BB erhebt Klage am AG Berlin Mitte; die prüfen ihre örtliche und sachliche Zuständigkeit; ist diese nicht gegeben gibt es diesen Hinweis an den Kläger.

Was viel wichtiger ist, wurde man denn schon aufgefordert Stellung zu nehmen, ob man sich verteidigen will? Dann sollte man einen Anwalt beauftragen, der die Klage innerhalb der Frist erwidert.

VG Steffen

Butterblume
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#375 Beitrag von Butterblume » Donnerstag 18. Juli 2013, 11:43

Persönlich gelöscht! ;tö

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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#376 Beitrag von Steffen » Donnerstag 18. Juli 2013, 12:38

Ich bekomme doch von einem Amtsgericht - in der Regel - einen Hinweisbeschluss zur Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens zugeschickt. Diese beinhaltetet eine beglaubigte Abschrift der Klage des Abmahners. Nun habe ich 14 Tage Zeit anzuzeigen, ob ich mich aktiv dagegen wehre und mich verteidigen möchte, dann noch einmal 14 Tage um die Klage zu erwidern, oder gleich anerkenne.

Information: Ablauf Zivilverfahren

VG Steffen

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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#377 Beitrag von braunnackenschild » Donnerstag 18. Juli 2013, 12:38

@Steffen
Habe heute einen Anwalt in Berlin beauftragt meine Interessen vor Ort zu vertreten. Eine Aufforderung
ob Verteidigung oder Vergleich habe ich nicht erhalten. Vergleich ist auch kein Option für mich.

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Steffen
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#378 Beitrag von Steffen » Donnerstag 18. Juli 2013, 12:40

O.K. Halte uns einmal bitte auf dem Laufenden.

VG Steffen

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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#379 Beitrag von Abgemahnter0815 » Donnerstag 18. Juli 2013, 15:26

Wo BBrandt nun die Klagen startet, könnten wir ja alles RA Rudolph als Anwalt engagieren .-:;

huberhelle
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#380 Beitrag von huberhelle » Donnerstag 18. Juli 2013, 16:06

Habe auch heute die Klageschrift von der Baumschule bekommen nur die Klageschrift wurde zuvor schon geschrieben , bevor Rudolph den Fall zur Baumschule abgab siehe Anhang.

huberhelle


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Ihr seit noch der letzte Nagel auf meinem Sargdeckel.
Bitte keine Dokumente eines laufenden Verfahren in
einem Forum veröffentlichen.
Danke Steffen

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