Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

Antworten
Nachricht
Autor
Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#341 Beitrag von Steffen » Donnerstag 11. Juli 2013, 15:32

[quoteemhuberhelle]Aber nach 6 Wochen ist Schluss dann dürfte keine Klage mehr kommen.[/quoteem]

Man muss einmal sehen, das wir in einem Forum
  • 1. nur allgemeine Angaben tätigen können
    2. nicht jeden konkreten Fall inhaltlich kennen
    3. selbst bei Kenntnis, keine öffentliche Antwort erteilen dürfen
    sowie
    4. man sollte von einem Schema-F Denken abgehen.
Regel:
  • 1. Verjährung Abmahnung, mit Erhalt des Abmahnschreibens
    Beginn: 31.12.; 24:00
    Ende: 31.12.; 24:00 + 3 Jahre
    2. MB = 6 Monate
Natürlich muss der Abmahner bis Ende der Verjährung einen MB erwirken, wenn er einmal die Forderungen schnell - ohne vorheriger Klage - durchsetzen möchte, andermal der MB die Verjährung jetzt bis ca. 6 Monate unterbricht (oder gleich Klagen). Dabei gilt im Grundsatz für die 6 Monate -immer- die letzte Handlung der Partei (Abgemahnter, Abmahner) oder des Gerichtes (Mahngericht, Streitgericht).

Hier sind einfach zu viele Faktoren, die wir nicht in jeden Fall kennen können (und dürfen).

Bsp.: Das Streitgericht fordert den Antragsteller unverzüglich (1 - 14 Tage) auf den Anspruch innerhalb 14 Tagen zu begründen. Wo wir jetzt schon bei 4 Wochen wären.

Jetzt kann der Antragsteller:
  • - innerhalb der Frist den Anspruch begründen + die weiteren Kosten einzahlen = Klage
    - innerhalb der Frist den Anspruch begründen + die weiteren Kosten nur zum Teil einzahlen = keine Klage, aber Hemmung der Verjährung für 6 Monate (dieses macht man dann kurz wieder erneut vor Eintritt der Verjährung mit dem Ergenbnis, das die Verjährung wieder für 6 Monate gehemmt ist)
    - verspätet den Anspruch begründen = keinen Einfluss auf eine Klage, wenn ein mdl. Termin vom Streitgericht anberaumt wurde
    - den Anspruch nicht begründet = keinen Einfluss auf eine Klage, wenn ein mdl. Termin vom Streitgericht anberaumt wurde usw. usf.
Deshalb sagen wir; MB = ca. + 6 Monate, genaue Prüfung durch einen Anwalt.

VG Steffen

Geistertölpel
Beiträge: 43
Registriert: Montag 17. Dezember 2012, 12:07

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#342 Beitrag von Geistertölpel » Donnerstag 11. Juli 2013, 16:19

@Sarah

Ja, es ist so wie Abgemahnter0815 geschrieben hat. Abgabenachricht kam ca. Anfang Juni. Aber so wie ich meinen Anwalt verstanden habe, kann auch nach Erhalt der Klageschrift noch ein Vergleichsangebot stattfinden. (Bitte korrigiert mich, falls ich hier nur Blödsinn erzähle)
Bezüglich des Vergleichsangebotes, weiß ich aus sicherer Quelle (Anwalt), dass nicht nur ich ein Angebot erhalten habe, sondern auch weitere Abgemahnte.

Man muss sich mal fragen, wie viele damals von BBrandt abgemahnt wurden und nun von Condor angeschrieben wurden. Wie ich damals im Winter 2012 von der Verbraucherzentrale mitbekommen habe, nicht gerade wenig. Und bestimmt kennen viele gar nicht dieses Forum bzw. lesen lediglich still mit. Gibt sicherlich noch viele mehr, die evtl. schon ein Klageverfahren am Hals bzw. ein Vergleichsangebot erhalten haben.

Bin jetzt erstmal auf das erste Urteil gespannt.

Die Hoffnung, dass KEINE Klage kommt oder wegen der Guardaley Ltd. Sache zurückgezogen wird, habe ich auf jeden Fall schon verloren. Die zeigen ja selbst bei der Gewinnspiel-/Ginkoverkaufs-Masche kein Erbarmen.

Walze
Beiträge: 11
Registriert: Montag 8. Juli 2013, 19:06

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#343 Beitrag von Walze » Donnerstag 11. Juli 2013, 17:29

Frage zur Verjährung:Logdatum Oktober 2009,Beschluß Datenausgabe Internetprovider November 2009,Abmahnung Januar 2010 erhalten.Da die Daten 2009 ermittelt wurden,ist die Verjährung Ende 2013+6 Monate wegen Mahnbescheid-richtig?

Walze
Beiträge: 11
Registriert: Montag 8. Juli 2013, 19:06

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#344 Beitrag von Walze » Donnerstag 11. Juli 2013, 17:41

Sorry:meinte Ende 2012+6 Monate

zeroblicker
Beiträge: 41
Registriert: Montag 1. Juli 2013, 09:46

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#345 Beitrag von zeroblicker » Donnerstag 11. Juli 2013, 18:17

kann man bestimmt streiten, wenn der Anwalt noch nicht volle Handlungsfreiheit hatte, kann es sein das der Rechteinhaber erst informiert werden musste, und da sowas schonmal lange dauert, kanns halt sein das dieser erst Jan2010 davon Wind bekommen hat....so oder so ähnlich reden die sich da schon raus im Falle einer Verhandlung.

Walze
Beiträge: 11
Registriert: Montag 8. Juli 2013, 19:06

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#346 Beitrag von Walze » Donnerstag 11. Juli 2013, 20:18

@huberhelle
Wann hast du die Abmahnung erhalten 2009 oder 2010?

huberhelle
Beiträge: 20
Registriert: Samstag 6. Juli 2013, 09:38

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#347 Beitrag von huberhelle » Freitag 12. Juli 2013, 06:25

Die von Baumgarten war 2009 die von Condor hab ich am 27.12.2012 Widersprochen den MB , bekam von Rudolph Angebot weniger zu zahlen hab darauf nicht geantwortet später Anfang Mai hat er mal angerufen , hat bei meiner Frau auch versucht Angebot zu machen , oder es kommt Klage die hat dann gesagt soll Klage kommen seither ist ruhe nur noch die 2 Schreiben von Mayen und am 29.05.2012 von Berlin.

Gruß
huberhelle

Abgemahnter0815
Beiträge: 48
Registriert: Freitag 7. Juni 2013, 17:12

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#348 Beitrag von Abgemahnter0815 » Freitag 12. Juli 2013, 15:08

huberhelle hat geschrieben:Film wurde September 2009 geladen , Condor schrieb Anfang Dezember 2012 es ist verjährt.

huberhelle
Bei dir ist es jetzt nur verjährt wenn die nicht bis zum 30.06. die Klage begründet haben. Falls die eine Klage an dich schon begründet haben, kann es sein, dass du auch erst in 2 oder 3 oder 4 Monaten Bescheid erhältst. Je nachdem wie lange das Gericht braucht. Das wurde hier im Forum auch schon besprochen. Das Gericht hat viel zu tun und es wurden zahlreiche Klagen eingereicht.

Ich kann mich, was deinen Fall angeht - und deine "Gewissheit" dass du in 6 Wochen sicher bist - nur nochmal wiederholen:

Du kannst auch in 6 Wochen noch nicht sicher sein das keine Klage kommt.

Abgemahnter0815
Beiträge: 48
Registriert: Freitag 7. Juni 2013, 17:12

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#349 Beitrag von Abgemahnter0815 » Freitag 12. Juli 2013, 15:18

Steffen hat geschrieben:
Regel:
  • 1. Verjährung Abmahnung, mit Erhalt des Abmahnschreibens
    Beginn: 31.12.; 24:00
    Ende: 31.12.; 24:00 + 3 Jahre
    2. MB = 6 Monate

VG Steffen
Beginn die Verjährung nicht am 31.12. des Jahres in dem man (hier KSM -jetzt Condor) von der Identität des "Täters" Kenntnis erlangt hat (also an dem Tag an dem KSM von der Telekom die Adressdaten zu der IP übermittelt bekommen hat).

Bei uns war es nämlich so, dass die "Tat" im (glaube) September 2009 begangen worden sein soll. KSM hat im Dezember dann gerichtlich die Herausgabe von der Telekom verlangt und Anfang Januar 2010 hatten wir dann die Abmahnung in der Post.

Beginn Verjährung hier also 31.12.2009 - soweit ich weiß.

huberhelle
Beiträge: 20
Registriert: Samstag 6. Juli 2013, 09:38

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#350 Beitrag von huberhelle » Samstag 13. Juli 2013, 13:15

Hab heute schreiben von Rudolph bekommen , siehe Anhang.
baynay baynay
Dateianhänge
Rudolph.jpg
Rudolph.jpg

zeroblicker
Beiträge: 41
Registriert: Montag 1. Juli 2013, 09:46

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#351 Beitrag von zeroblicker » Samstag 13. Juli 2013, 13:19

Heisst doch nur das Baummenschen dein Fall zusammen mit 1000den anderen übernehmen, und du fortan von denen Post bekommst, richterlich gemahnt wirst, verklagt wirst...

Geistertölpel
Beiträge: 43
Registriert: Montag 17. Dezember 2012, 12:07

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#352 Beitrag von Geistertölpel » Samstag 13. Juli 2013, 13:37

Hm...so langsam wird das alles echt nur noch chaotisch. Da blickt mittlerweile doch kein Mensch mehr durch.
Boll AG bzw. KSM - BBrandt - Condor - Rudolph - BBrandt - usw...
Vermutlich wird das wohl demnächst alles an RTL verkauft, dann gibt's um 14.30Uhr eine neue Fernsehsendung namens Abmahnfälle oder sosnt wie.

D.h. alle die noch keine Anspruchbegründung von Condor erhalten haben, bekommen die jetzt von BBrandt, oder wie?

Abgemahnter0815
Beiträge: 48
Registriert: Freitag 7. Juni 2013, 17:12

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#353 Beitrag von Abgemahnter0815 » Samstag 13. Juli 2013, 16:09

Da haben wir die Antwort warum die sich das Amtsgericht Berlin ausgesucht haben. BaumgartenBrandt hat die Kanzlei in Berlin. Das war von Anfang an so geplant. Da bin ich mir so gut wie sicher.

Mal sehen ob noch andere solche Schreiben bekommen...

Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass BaumgartenBrandt die Fälle übernehmen wird bei denen diese gewisse Firma dafür verantwortlich war die IPs zu ermitteln...

Abgemahnter0815
Beiträge: 48
Registriert: Freitag 7. Juni 2013, 17:12

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#354 Beitrag von Abgemahnter0815 » Samstag 13. Juli 2013, 16:13

Geistertölpel hat geschrieben:
D.h. alle die noch keine Anspruchbegründung von Condor erhalten haben, bekommen die jetzt von BBrandt, oder wie?
Das heißt, dass huberhelle nun die Anspruchsbegründung von BaumgartenBrandt erhalten wird. Nicht mehr und nicht weniger.

Ob Condor sich nun generell von BB vertreten lassen wird bleibt abzuwarten.

huberhelle
Beiträge: 20
Registriert: Samstag 6. Juli 2013, 09:38

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#355 Beitrag von huberhelle » Samstag 13. Juli 2013, 17:33

huberhelle hat geschrieben:Hab heute schreiben von Rudolph bekommen , siehe Anhang.
baynay baynay
Mir ist jetzt aufgefallen das RA Rudolph einmal Amtsstraße 8 in 67059 Ludwigshafen und nun Boehringerstr.8 in 68307
Mannheim hat komisch oder.. dann Prost geh jetzt ins Volksfest.

Walze
Beiträge: 11
Registriert: Montag 8. Juli 2013, 19:06

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#356 Beitrag von Walze » Samstag 13. Juli 2013, 18:22

@huberhelle
Das Schreiben ist vom Juli-keine Klageschrift.Dann müßte die Sache doch normalerweise verjährt sein,oder hemmt das auch die Verjährung???

Abgemahnter0815
Beiträge: 48
Registriert: Freitag 7. Juni 2013, 17:12

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#357 Beitrag von Abgemahnter0815 » Samstag 13. Juli 2013, 19:27

@Walze und huberhelle: Stimmt. Das Schreiben bedeutet, dass bis 31.06.2013 keine Klagebegründung von Condor einreicht wurde. Und wenn deine (huberhelle) Angaben stimmen, ist deine Angelegenheit nun verjährt. Aber lass das nochmal von einem Anwalt prüfen mit der Verjährungsfrist!

Abgemahnter0815
Beiträge: 48
Registriert: Freitag 7. Juni 2013, 17:12

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#358 Beitrag von Abgemahnter0815 » Samstag 13. Juli 2013, 19:37

gelöschter Text

Geistertölpel
Beiträge: 43
Registriert: Montag 17. Dezember 2012, 12:07

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#359 Beitrag von Geistertölpel » Samstag 13. Juli 2013, 22:12

@Abgemahnter0815

Ist das aber nicht so, dass durch die Abgabenachricht die Verjährung bei Walze/huberhelle um weitere 6 Monate verlängert wurde.

Abgezockt
Beiträge: 23
Registriert: Freitag 21. Juni 2013, 18:05

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#360 Beitrag von Abgezockt » Sonntag 14. Juli 2013, 07:49

Zu meiner bereits erhaltenen Klageschrift:

Die Klage hat BB am 17.6. begründet. Jeder, der eine Klage erhält wird diese von BB rein gewürgt bekommen.
Und ja, es wurde nur das miserable Programm als Beweis genannt. Die Vermutung liegt nahe, dass dies lediglich
ein Versteckspiel von BB war. Sie haben Condor und Rudolph nur vorgeschickt, damit die Leute zahlen.
Von Anfang an stand nur BB dahinter.

Die Vermutung liegt außerdem nahe, dass sie dies getan haben, weil keiner sie mehr ernst genommen hat,
nachdem Sie 2011 ein eigenes Gerichtsverfahren gegen die eingesetzte fehlerhafte Software gewonnen haben.
Somit haben sie erfolgreich ihr eigenes und einziges Werkzeug bzw. Beweismittel zerstört.
Die Software kann den Upload nicht nachweisen und somit eben nicht das Vergehen Filesharing beweisen.

Bereits in Köln wurden Klagen abgewiesen, da das Programm aufgrund der Unzuverlässigkeit
nicht als Beweis dienen kann.

Landgerichts Köln - 218 O 216/11 - vom 15.9.2011

Nun versuchen sie es eben in Berlin bzw. Charlottenburg. Das Verfahren
wird in jedem Fall von Berlin nach Charlottenburg abgegeben, wie mir das Gericht Berlin
geschrieben und am Telefon mitgeteilt hat.


L

Antworten