Man muss einmal sehen, das wir in einem Forum
- 1. nur allgemeine Angaben tätigen können
2. nicht jeden konkreten Fall inhaltlich kennen
3. selbst bei Kenntnis, keine öffentliche Antwort erteilen dürfen
sowie
4. man sollte von einem Schema-F Denken abgehen.
- 1. Verjährung Abmahnung, mit Erhalt des Abmahnschreibens
Beginn: 31.12.; 24:00
Ende: 31.12.; 24:00 + 3 Jahre
2. MB = 6 Monate
Hier sind einfach zu viele Faktoren, die wir nicht in jeden Fall kennen können (und dürfen).
Bsp.: Das Streitgericht fordert den Antragsteller unverzüglich (1 - 14 Tage) auf den Anspruch innerhalb 14 Tagen zu begründen. Wo wir jetzt schon bei 4 Wochen wären.
Jetzt kann der Antragsteller:
- - innerhalb der Frist den Anspruch begründen + die weiteren Kosten einzahlen = Klage
- innerhalb der Frist den Anspruch begründen + die weiteren Kosten nur zum Teil einzahlen = keine Klage, aber Hemmung der Verjährung für 6 Monate (dieses macht man dann kurz wieder erneut vor Eintritt der Verjährung mit dem Ergenbnis, das die Verjährung wieder für 6 Monate gehemmt ist)
- verspätet den Anspruch begründen = keinen Einfluss auf eine Klage, wenn ein mdl. Termin vom Streitgericht anberaumt wurde
- den Anspruch nicht begründet = keinen Einfluss auf eine Klage, wenn ein mdl. Termin vom Streitgericht anberaumt wurde usw. usf.
VG Steffen