Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Die Schreiben die ich bekommen habe sind teils ohne Unterschrift und Kopien.
Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Mal ne Frage an die Mitstreiter, welche bereits eine Klage erhalten haben.
Ich bin ab nächster Woche ein paar Tage im Urlaub und kann nicht an den Briefkasten. Wie schnell muss man reagieren, wenn eine Klage ins Haus flattert? Oder anders, steht eine Frist im Klageschreiben?
Reicht es aus, wenn ich im ungünstigsten Fall erst 14-tage später nach Erhalt der Klageschrift einen Anwalt einschalte?
Bye Spy
Ich bin ab nächster Woche ein paar Tage im Urlaub und kann nicht an den Briefkasten. Wie schnell muss man reagieren, wenn eine Klage ins Haus flattert? Oder anders, steht eine Frist im Klageschreiben?
Reicht es aus, wenn ich im ungünstigsten Fall erst 14-tage später nach Erhalt der Klageschrift einen Anwalt einschalte?
Bye Spy
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Das waren wir. Aber es war so, dass RA Rudolph und 700,00 Euro angeboten hat. Wir wollten dann handeln und darauf kam nichts mehr. Dann sind wir (nach Ablauf der gesetzen Zahlfrist) doch darauf eingegangen, wollten aber bestätigt haben, dass damit alles beglichen ist...und darauf kam dann nichts mehr.Geistertölpel hat geschrieben:Hier hat doch mal einer geschrieben, dass er der Condor ein Vergleichsangebot von 700€ angeboten hatte und nie wieder etwas gehört hat. Ergo wurde dieser abgelehnt, zumal hier einige ja die Condor Forderungen schon beglichen haben bzw. einige sich ja schon mit BBrandt haben vergleichen lassen und trotz alledem eine Abgabenachricht an das weitere Gericht erhalten haben.
Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
das würde mich auch immernoch interessieren...
Spy hat geschrieben:Mal ne Frage an die Mitstreiter, welche bereits eine Klage erhalten haben.
Ich bin ab nächster Woche ein paar Tage im Urlaub und kann nicht an den Briefkasten. Wie schnell muss man reagieren, wenn eine Klage ins Haus flattert? Oder anders, steht eine Frist im Klageschreiben?
Reicht es aus, wenn ich im ungünstigsten Fall erst 14-tage später nach Erhalt der Klageschrift einen Anwalt einschalte?
Bye Spy
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
@heinerstadt
So, hatte heute Mittag mit ihm gesprochen. Die Sache sieht wie folgt aus:
Die Sache mit der Guardaley Ltd. spielt in einem möglichen Prozess auf jeden Fall eine Rolle, d.h. aber nicht, dass Condor deswegen verlieren wird bzw. muss. Das ist wohl eine Art Glücksspiel für die, da sich die Urteile von Richter zu Richter unterscheiden können. Und wichtig ist auch, dass sich jede Klageschrift unterscheiden kann, d.h. dass meine Klageschrift anders ausfallen kann (muss aber nicht), wie z.B. die vom User abgezockt. Guckt man sich die Mühe der Gegenseite an, wage ich dies wohl zu bezweifeln. Denke da wurde wohl eher das Copy&Paste Verfahren gewählt.
Was sagen denn eure Anwälte so? Alle die noch keinen haben, können ja mal eine kostenlose Erstberatung einholen.
Und darf ich fragen, ob einer von euch schon Prozesskostenhilfe beantragt hat? Da kann man ja zumindest schon einschätzen, wie das Gericht die Sache sieht. Wird die PKH trotz mangelnder Bonität abgelehnt, so schätzt das Gericht die Chancen ja wohl eher negativ ein. So hab ich das jetzt zumindest verstanden.
So, hatte heute Mittag mit ihm gesprochen. Die Sache sieht wie folgt aus:
Die Sache mit der Guardaley Ltd. spielt in einem möglichen Prozess auf jeden Fall eine Rolle, d.h. aber nicht, dass Condor deswegen verlieren wird bzw. muss. Das ist wohl eine Art Glücksspiel für die, da sich die Urteile von Richter zu Richter unterscheiden können. Und wichtig ist auch, dass sich jede Klageschrift unterscheiden kann, d.h. dass meine Klageschrift anders ausfallen kann (muss aber nicht), wie z.B. die vom User abgezockt. Guckt man sich die Mühe der Gegenseite an, wage ich dies wohl zu bezweifeln. Denke da wurde wohl eher das Copy&Paste Verfahren gewählt.
Was sagen denn eure Anwälte so? Alle die noch keinen haben, können ja mal eine kostenlose Erstberatung einholen.
Und darf ich fragen, ob einer von euch schon Prozesskostenhilfe beantragt hat? Da kann man ja zumindest schon einschätzen, wie das Gericht die Sache sieht. Wird die PKH trotz mangelnder Bonität abgelehnt, so schätzt das Gericht die Chancen ja wohl eher negativ ein. So hab ich das jetzt zumindest verstanden.
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Inwiefern das jetzt relevant ist, spielt ja keine Rolle. Aber ich wollte kurz anmerken, dass in meinem Vergleichsangebot vermerkt wurde, dass die Sache komplett erledigt ist. Inklusive Original-Autogramm von RA Rudolph!!!!Abgemahnter0815 hat geschrieben:Das waren wir. Aber es war so, dass RA Rudolph und 700,00 Euro angeboten hat. Wir wollten dann handeln und darauf kam nichts mehr. Dann sind wir (nach Ablauf der gesetzen Zahlfrist) doch darauf eingegangen, wollten aber bestätigt haben, dass damit alles beglichen ist...und darauf kam dann nichts mehr.Geistertölpel hat geschrieben:Hier hat doch mal einer geschrieben, dass er der Condor ein Vergleichsangebot von 700€ angeboten hatte und nie wieder etwas gehört hat. Ergo wurde dieser abgelehnt, zumal hier einige ja die Condor Forderungen schon beglichen haben bzw. einige sich ja schon mit BBrandt haben vergleichen lassen und trotz alledem eine Abgabenachricht an das weitere Gericht erhalten haben.
Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
War bisher stiller Mitleser wie wahrscheinlich dutzende weitere.
Bei mir bisher alles bis zur Abgabennachricht nach Hamburg. Klage noch nicht eingetroffen.
Bei mir bisher alles bis zur Abgabennachricht nach Hamburg. Klage noch nicht eingetroffen.
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Geistertölpel hat geschrieben:@heinerstadt
So, hatte heute Mittag mit ihm gesprochen. Die Sache sieht wie folgt aus:
Die Sache mit der Guardaley Ltd. spielt in einem möglichen Prozess auf jeden Fall eine Rolle, d.h. aber nicht, dass Condor deswegen verlieren wird bzw. muss. Das ist wohl eine Art Glücksspiel für die, da sich die Urteile von Richter zu Richter unterscheiden können. Und wichtig ist auch, dass sich jede Klageschrift unterscheiden kann, d.h. dass meine Klageschrift anders ausfallen kann (muss aber nicht), wie z.B. die vom User abgezockt. Guckt man sich die Mühe der Gegenseite an, wage ich dies wohl zu bezweifeln. Denke da wurde wohl eher das Copy&Paste Verfahren gewählt.
Was sagen denn eure Anwälte so? Alle die noch keinen haben, können ja mal eine kostenlose Erstberatung einholen.
Und darf ich fragen, ob einer von euch schon Prozesskostenhilfe beantragt hat? Da kann man ja zumindest schon einschätzen, wie das Gericht die Sache sieht. Wird die PKH trotz mangelnder Bonität abgelehnt, so schätzt das Gericht die Chancen ja wohl eher negativ ein. So hab ich das jetzt zumindest verstanden.
Unterscheiden tun sie sicherlich. Aber mit einem Nachweis sieht die Sache schon anders aus. Das Urteil gegen G.LtD und BB hat ja ein Gutachten als Grundlage - dagegen kann sich kein Richter wehren. Man sollte trotzdem keine Strategien hier veröffentlichen - das stiftet Unruhe und Misverständnisse.
Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Man sollte einmal sachlicher diskutieren und vor allem die Ansichten überprüfen! Ich werde
solchen Schmarrn nicht mehr tolerieren! Der Einzige, der deren Kasse füllt, ist der ängstlich
und zögerliche reagierende Abgemahnte allein! Und wer hier nicht einverstanden ist, geht eben
woanders hin. Einen Privatchat, werde ich nicht dulden.
Das streichen diesen Schwachfugs = keine Zensur, sondern Selbstschutz. Jeden Tag dieses
Gejammer zu lesen, macht einen Depri.
Dann verstehe ich auch nicht, diese ganze Diskussion in einem Inkasso-Thread. Macht es aber
deutlich, wie wir mutigen Abgemahnten - zumindest anonym in den Foren - ticken, wenn die
Gegenseite einen Huster lässt.
Jeder Betroffene, der mit Erhalt einer Abmahnung sich für die Abgabe einer mod. UE + Nichtzahlen
entscheidet, hat gewählt: entweder Verjährung oder Klage! Und natürlich, kann man in den 3 Jahren
(Verjährungsfrist):
... der sollte schon vorher bezahlen und nicht bei jedem Schreiben eines Inkassos umfallen.
Das hier ist eben kein Kinderspiel!
VG Steffen
solchen Schmarrn nicht mehr tolerieren! Der Einzige, der deren Kasse füllt, ist der ängstlich
und zögerliche reagierende Abgemahnte allein! Und wer hier nicht einverstanden ist, geht eben
woanders hin. Einen Privatchat, werde ich nicht dulden.
Das streichen diesen Schwachfugs = keine Zensur, sondern Selbstschutz. Jeden Tag dieses
Gejammer zu lesen, macht einen Depri.
Dann verstehe ich auch nicht, diese ganze Diskussion in einem Inkasso-Thread. Macht es aber
deutlich, wie wir mutigen Abgemahnten - zumindest anonym in den Foren - ticken, wenn die
Gegenseite einen Huster lässt.
Jeder Betroffene, der mit Erhalt einer Abmahnung sich für die Abgabe einer mod. UE + Nichtzahlen
entscheidet, hat gewählt: entweder Verjährung oder Klage! Und natürlich, kann man in den 3 Jahren
(Verjährungsfrist):
- Folgeschreiben erhalten
- Inkasso-Schrieben erhalten
- keine Folgeschreiben erhalten
- MB erhalten mit resultierender Klage - nach Widerspruch
- MB erhalten mit keiner resultierenden Klage - nach Widerspruch
- keinen MB erhalten
- man wird verklagt
- man wird nicht verklagt
- man verjährt usw. usf.
... der sollte schon vorher bezahlen und nicht bei jedem Schreiben eines Inkassos umfallen.
Das hier ist eben kein Kinderspiel!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
@Steffen,Steffen hat geschrieben:Egal aus welchem Grund, es stellt einen Vertrag dar, an dem Du gebunden bist.habe ein "Schuldanerkenntnis und Teilzahlungsvereinbarung" zwischen Condor und mir unterschrieben
Ratenbetrag von 149,73 €, dann müssen 149,73 € eingezahlt werden.
Manchmal ist es auch von Vorteil, sich mit dem Inkasso telefonisch in Verbindung zu setzen, und es - wie unter erwachsenen Menschen - abzuklären, ehe sich die Summe vermehrt.
VG Steffen
habe ein Schreiben von meinem Rechtsanwalt bekommen, muß nichts mehr bezahlen, im Gegenteil, er hat denen mit Betrug gedroht und nun bekomme ich mein ganzes Geld mit Zinsen wieder zurück
lG
alterschwede
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
@alterschwede: Freu dich nicht zu früh. Ob du dein Geld zurück bekommst ist fraglich. Das die Sache bei dir Betrug war, war mir allerdings schon vorher klar. Da muss man nur ein wenig googlen - nach RA Rudolph - Condor - und Gewinnspielabzocke.
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
@Steffen
Ich hätte mal eine kurze Frage an dich.
Habe hier in einem anderen Unterforum gelesen, dass du etwas über einen Hamburger 800€ Richtervergleich geschrieben hast. Da ja bei mir nicht das Berliner Gericht, sondern das Hamburger Gericht zuständig ist, wollte ich dich mal fragen, was das genau heißt?
Danke dir im Voraus für deine Hilfe.
Ich hätte mal eine kurze Frage an dich.
Habe hier in einem anderen Unterforum gelesen, dass du etwas über einen Hamburger 800€ Richtervergleich geschrieben hast. Da ja bei mir nicht das Berliner Gericht, sondern das Hamburger Gericht zuständig ist, wollte ich dich mal fragen, was das genau heißt?
Danke dir im Voraus für deine Hilfe.
Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
[quoteemGeistertölpel]Habe hier in einem anderen Unterforum gelesen, dass du etwas über einen Hamburger 800€ Richtervergleich geschrieben hast. Da ja bei mir nicht das Berliner Gericht, sondern das Hamburger Gericht zuständig ist, wollte ich dich mal fragen, was das genau heißt?[/quoteem]
Hier ging es insbesondere um das AG Hamburg und der Kanzlei Schulenberg & Schenk. In der Regel wird durch die Richter ein 800’er Vergleich vorgeschlagen, wo sich die Anwaltskosten (Prozess) aufheben und Gerichtskosten teilen. Man sollte aber schon mit Anwalt vorgehen.
VG Steffen
Hier ging es insbesondere um das AG Hamburg und der Kanzlei Schulenberg & Schenk. In der Regel wird durch die Richter ein 800’er Vergleich vorgeschlagen, wo sich die Anwaltskosten (Prozess) aufheben und Gerichtskosten teilen. Man sollte aber schon mit Anwalt vorgehen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Habe heute vom Amtsgericht Berlin Mitte meine Abtretung von Mayen an Mitte erhalten.
Dort steht nun:
"Die Klägerin ist zunächst aufgegeben worden, innerhalb von zwei Wochen einen Antrag zu formulieren und den geltend gemachten Anspruch in einer der Klageschrift entsprechenden Form zu begründen."
Muss Condor denn nun innerhalb von 2 Wochen reagieren oder haben sie noch länger Zeit? Bin durch die ganzen vorherigen Post's dazu ein wenig irritiert!
Gruss und viel Glück an alle die schon die Klageschrift erhalten haben!
Dort steht nun:
"Die Klägerin ist zunächst aufgegeben worden, innerhalb von zwei Wochen einen Antrag zu formulieren und den geltend gemachten Anspruch in einer der Klageschrift entsprechenden Form zu begründen."
Muss Condor denn nun innerhalb von 2 Wochen reagieren oder haben sie noch länger Zeit? Bin durch die ganzen vorherigen Post's dazu ein wenig irritiert!
Gruss und viel Glück an alle die schon die Klageschrift erhalten haben!
Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Auch Abgabenachricht erhalten.
Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Geistertölpel hat geschrieben:Hallo zusammen,
habe heute auch ein Schreiben bekommen, jedoch KEINE Klageschrift.
Inhalt: Die Sache wäre erledigt, sofern ich bereit bin 50% der Summe zu überweisen.
Grüße @ all
Mhhhhhhm @geistertölpel hast du das Schreiben nach Abgabenachricht erhalten? Ob das Schreiben auch andere bekommen werden ?
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
@Sarah: Ja er hat es nach der Abgabenachricht erhalten. Bisher sieht aus hier so aus, dass 2 Personen nach der Abgabenachricht eine Klage zugestellt bekommen haben und eine Person hat ein Vergleichsangebot über 50% bekommen. Alle anderen warten noch. Laut einer Auskunft des Berliner Gerichts, hat Condor aber ettliche Klagen eingereicht.
@bembelpower: Nein, die haben Zeit und müssen sich nicht an die 2 Wochen halten.
PS: Meine Antworten auf eure beiden Fragen wurden hier auch bereits in vorherigen Posts beantwortet.
@bembelpower: Nein, die haben Zeit und müssen sich nicht an die 2 Wochen halten.
PS: Meine Antworten auf eure beiden Fragen wurden hier auch bereits in vorherigen Posts beantwortet.
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Aber nach 6 Wochen ist Schluss dann dürfte keine klage mehr kommen.
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
@huberhelle: Bitte unten das Zitierte lesen... auch nach 6 Wochen kann noch eine Klage kommen. Einzig die Verjährungsfrist kann einem noch zur Hilfe kommen. Andere Fristen sind nicht einzuhalten.
Steffen hat geschrieben:Bayerischer VerfGH · Urteil vom 23. März 2011 · Az. Vf. 108-VI-09
(...) Mit Eingang der Akten beim Streitgericht wird das Mahnverfahren in das streitige Verfahren
überführt.
Dem Streitgericht kommt zunächst nur die der Geschäftsstelle zugewiesene Aufgabe zu, dem Antrag-
steller aufzugeben, seinen Anspruch binnen zwei Wochen in einer der Klageschrift entsprechenden
Form zu begründen (§ 697 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
Das Verstreichenlassen der Frist hat nach der gesetzlichen Regelung allerdings für den Antragstel-
ler keine Rechtsnachteile. Kommt er der Aufforderung nicht nach, so wird bis zum Eingang der An-
spruchsbegründung ein Termin zur mündlichen Verhandlung nur auf Antrag des Antragsgegners bestimmt
(§ 697 Abs. 3 Satz 1 ZPO).
Die Parteien haben es somit in der Hand, über das Ob und den Zeitpunkt der Fortführung des Verfahrens
zu bestimmen. Solange nicht entweder der Antragsteller die Anspruchsbegründung doch noch einreicht –
was auch nach Ablauf der genannten Zwei-Wochen-Frist geschehen kann, ohne dass der Antragsteller mit
seinem Vorbringen präkludiert wäre, – oder der Beklagte Terminsantrag stellt, herrscht Verfahrensstill-
stand.
Für eine Terminsbestimmung von Amts wegen oder eine richterliche Fristsetzung zur Anspruchsbegründung
mit der Androhung der Zurückweisung verspäteten Vorbringens ist in diesem Verfahrensstadium kein Raum.
Eine derartige richterliche Präklusionsfrist kann dem Antragsteller erst gesetzt werden, wenn der
Antragsgegner Terminsantrag gestellt hat (§ 697 Abs. 3 Satz 2 ZPO). (...)
...........................
Und die Moral der Geschicht, verlasse dich auf die 14 Tage nicht!
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Film wurde September 2009 geladen , Condor schrieb Anfang Dezember 2012 es ist verjährt.
huberhelle
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