Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

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Geistertölpel
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#301 Beitrag von Geistertölpel » Montag 8. Juli 2013, 18:13

@ Sanduhr (aber auch alle anderen)

Darf ich fragen, wie dein Anwalt deine Chancen bei einem Prozess sieht?

alterschwede
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#302 Beitrag von alterschwede » Montag 8. Juli 2013, 18:26

Steffen hat geschrieben:
habe ein "Schuldanerkenntnis und Teilzahlungsvereinbarung" zwischen Condor und mir unterschrieben
Egal aus welchem Grund, es stellt einen Vertrag dar, an dem Du gebunden bist.

Ratenbetrag von 149,73 €, dann müssen 149,73 € eingezahlt werden.

Manchmal ist es auch von Vorteil, sich mit dem Inkasso telefonisch in Verbindung zu setzen, und es - wie unter erwachsenen Menschen - abzuklären, ehe sich die Summe vermehrt.

VG Steffen

@Steffen,
im letzten Schreiben waren es aber auf einmal 163,55€ und dies nur einen Monat später, warum :h

FortyTwo
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#303 Beitrag von FortyTwo » Montag 8. Juli 2013, 19:24

alterschwede hat geschrieben: @Steffen,
im letzten Schreiben waren es aber auf einmal 163,55€ und dies nur einen Monat später, warum :h
Woher soll Steffen das denn wissen?! Wie wäre es, wenn Du direkt bei Condor mal nachfragst. Gibt es eine schriftliche Ratenvereinbarung? Wenn ja, würd ich da nochmal reinschauen, bzw. Condor darauf ansprechen.

Walze
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#304 Beitrag von Walze » Montag 8. Juli 2013, 19:28

Hallo,
Zitat:
Die Parteien haben es somit in der Hand, über das Ob und den Zeitpunkt der Fortführung des Verfahrens
zu bestimmen. Solange nicht entweder der Antragsteller die Anspruchsbegründung doch noch einreicht –
was auch nach Ablauf der genannten Zwei-Wochen-Frist geschehen kann, ohne dass der Antragsteller mit
seinem Vorbringen präkludiert wäre, – oder der Beklagte Terminsantrag stellt, herrscht Verfahrensstill-
stand.
Meine Frage:
Die Verjährung würde am 1.7.2013 sein.Nach Abgabenachricht(erhalten ende Mai)sollten die ja eine Klageschrift verfassen.Wenn die Klageschrift bis zum 1.7.abgegeben wurde ist klar,können die irgendwann vor Gericht gehen-gibts dann auch noch eine Verjährung,wenn die z.B. nach 6 Monaten immer noch nicht klagen?Was aber passiert,wenn die Klageschrift nach dem 1.7. abgegeben wird-Verjährt?

alterschwede
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#305 Beitrag von alterschwede » Montag 8. Juli 2013, 19:32

ich steh doch laufend mit denen in Verbindung und jedesmal erhalte ich eine andere Auskunft, in ein paar Tagen bekomme ich schriftlich den entgültigen Zahlungsbetrag.
Aber jetzt habe ich mich mit meinem Rechtsanwalt in Verbindung gesetzt. Der gibt mir Morgen Bescheid.

Abgemahnter0815
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#306 Beitrag von Abgemahnter0815 » Montag 8. Juli 2013, 19:40

Geistertölpel hat geschrieben:...Ihr hattet ja das Glück eine mod. UE zu übersenden bzw. manche haben ja damals sogar schon ein Vergleichsangebot geschlossen....
Ne...wir haben keine Mod UE abgegeben weil unser Anwalt damals der Meinung war, dass wir erst eine Mod UE abgeben müssen wenn die RÄe BaumgartenBrandt sich nochmal melden und eine Originalvollmacht vorlegen. Da sich die RÄe nach dem Schreiben unseres Anwaltes nicht mehr gemeldet haben (nächstes Schreiben war dann 2 Jahre später das Inkassoschreiben von Condor) haben wir nie eine Mod UE eingereicht.
Ein Vergleichsangebot wollten wir machen - allerdings wollte RA Rudolph von uns Geld ohne zu bestätigen, dass mit der Zahlung alles erledigt ist...
Geistertölpel hat geschrieben:@ Abgemahnter0815
Hm...bei mir ist das alles etwas komplizierter als bei euch. Ich habe niemals eine Abmahnung erhalten und bin ernsthaft daran interessiert, mich vergleichen zu lassen, sofern sich die Vergleichssumme etwas reduziert.
Sollte es nämlich zu einem Prozess kommen, muss ich ja beweisen, dass ich keine Abmahnung erhalten habe. Und wie soll ich ein Ereignis beweisen, das nicht stattgefunden hat (ich verweise auf das Urteil des BGH vom 21.12.2006). Und bei einer Niederlage können ja locker 2000€-3000€ auf mich zukommen, was ich als Student gar nicht aufbringen kann bzw. besitze ich gar nichts, was annähernd diesen Wert erreichen kann. Können die ja gerne meine Studienunterlagen verpfänden...ist ja auch geistiges Eigentum und daher beinahe unbezahlbar :)
Aber wenn du sagst, dass du kein Geld hast...wovon willst du dich dann vergleichen? Wie gesagt, wenn die dir einen Betrag vorschlagen (und das wird mindestens 700,00 Euro sein - eher mehr - wo die anscheinend wirklich am klagen sind), dann lassen die nicht mehr mit sich verhandeln. Wir haben es erlebt.

Und zahle bloß nicht ohne das die dir bestätigt haben, dass mit deiner Zahlung alles erledigt ist!!!!
Das gilt für alle die das hier lesen und erwägen sich zu vergleichen. Lasst euch beraten und einen Satz ausarbeiten mit dem ihr abgesichert seid.


@alterschwede: Hättest du mal besser nichts unterschrieben. Diese Masche mit Glückspartner ist unseriös. Außerdem hätte dir trotz Insolvenz gar nichts passieren können. Google mal. Selbst wenn man bei einer Klage verliert, kann einem die Insolvenz nicht kaputt gemacht werden. Da gibt es auch diverse Urteile zu. Es gibt nur wenige Versagensgründe der Restschuldbefreiiung. § 290 InsO ist eine abschließende Aufzählung!

Meld dich vielleicht mal bei denen hier / oder auch bei einem örtlichen Verbraucherschutzverein: http://www.verbraucherdienst.com/urteile/urteile.php" onclick="window.open(this.href); return false; --> und lies mal ganz unten. Da hatte auch eine Frau ein Schuldanerkenntnis unterschrieben. Klage wurde vor Gericht abgewiesen!

Ich an deiner Stelle würde nun, nachdem du es unterschrieben hast, den Restbetrag wahrscheinlich in einem zahlen...viel ist es ja bei dir wirklich nicht... Was mich allerdings wundert...warum steigt bei dir die Schuld immer noch ständig? Wie sah denn das Schuldanerkenntnis genau aus was du unterschrieben hast? Versuch vielleicht wirklich mal da anzurufen und mach einen Festbetrag aus der noch zu zahlen ist. Lass dir den Festbetrag dann aber schriftlich bestätigen.

@Walze: Wenn Klageschrift-Einreichung nach dem 01.07. dann ist es bei dir verjährt - sofern du die Verjährung richtig berechnet hast. Sollte dann vom Gericht irgendetwas kommen, kannst du die Einrede der Verjährung geltend machen.

alterschwede
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#307 Beitrag von alterschwede » Montag 8. Juli 2013, 19:50

Danke für deen Tip, warte jetzt nur noch, was mein Rechtsanwalt sagt, ist ein Kumpel von mir.

Geistertölpel
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#308 Beitrag von Geistertölpel » Montag 8. Juli 2013, 20:10

@Abgemahnter0815

Ja, das habe ich heute auch meinem Anwalt geschildert. Er meinte, er schreibt die Gegenseite nochmal an, dass es bei mir nichts zu holen bzw. zu verpfänden gibt (naja bis auf einen uralten Laptop :) ). Die sollen dann mit dem Vergleich etwas runtergehen und eine Ratenzahlung akzeptieren, da eine Ratenzahlung mir zumindest nicht das Genick brechen würde.

Ich frage mich dennoch, was passiert, wenn man verklagt wird, verliert und man die Forderungen nicht begleichen kann? Wer trägt dann z.B. die Gerichtskosten, was passiert mit der Forderung von Condor? Kennt sich da zufällig jemand aus?
Mein Prozesskostenhilfe-Antrag ist jetzt zumindest bei der Prüfung, bin gespannt, was da nun rauskommt.

Darf ich dich fragen, ob du dich selber verglichen hast oder es dein Anwalt getan hat? Lässt du es auf einen Prozess ankommen?

@sk74

Das mit dem doppelten Versand habe ich leider überlesen. Kann mir jedoch schon vorstellen, wie Condor das vor Gericht argumentiert:

"Wir erinnern uns genau, wie unser Azubi Herr Mustermann vor 4 Jahren um Punkt 17.15 Uhr und exakt 21 Sekunden, als es genau 18 Grad waren und die Sonne safrangelb schien, den Brief, der einen leichten Knick oben rechts in der Ecke hatte, in den von Taubenkot verschmutzten Briefkasten eingeworfen hatte. Danach haben wir Herr Mustermann beauftragt, eine Kopie der Abmahnung in das ca. 30 Grad warme, leicht mit Staub bedeckte Faxgerät zu legen, um Herrn XYZ die Abmahnung zukommen zu lassen."

Abgezockt
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#309 Beitrag von Abgezockt » Dienstag 9. Juli 2013, 12:45

So Klage ist doch gekommen. Die haben alles nach Berlin abgegeben, wobei es nach Charlottenburg gehört. Anscheinend haben die Condorianer nicht wirklich eine Ahnung, so meint
meine neue Anwältin aus Berlin.
Als einziger Beweis wird ausführlich die Guardaley Software Stand 2009 erwähnt. Ist auch klar, warum Condor jetzt übernehmen muss. BaumgartenBrandt hat schließlich gegen diese Software
selber geklagt.

Die Software konnte nämlich keinen Upload nachweisen! U.a. das werden wir denen jetzt ins Gesicht ballern, wenn
die Verhandlung kommt. Ich habe mir eine Anwältin aus Berlin genommen. Der scanne ich mal alles ein. Wenn jemand das
ganze haben möchte, dann kann er / sie mir die Email Adresse in einer Nachricht nennen.

Guardaley Ltd. vs. Baumgarten Brandt - Entscheidung bzgl. Filesharing Abmahnungen - LG Berlin: Abmahnkanzlei gegen Guardaley Ltd.: Volltext - Urteil vom 03.05.2011 - Az.: 16 O 55/11
Richtige Reaktion
Voltlext der Urteils
Alle Seiten
Seite 1 von 3
LG Berlin - Urteil vom 03.05.2011 - Az.: 16 O 55/11 - Abmahnkanzlei siegt vor Gericht gegen Guardaley Ltd. - Es ist glaubhaft gemacht und dargelegt, dass die Logging Software der Guardaley Ltd. zur Ermittlung von IP-Adressen bei Vorbereitung von Filesharing Abmahnungen unzuverlässig arbeitet!



Die Antragsgegner haben dargelegt und glaubhaft gemacht, dass die behauptete und durch die eidesstattliche Versicherung von Frau nnn glaubhaft gemachte Äußerung des Antragsgegners zu 2), die Antragstellerin zu 1) erbringe unzuverlässige Recherchedienstleistungen, der Wahrheit entspricht. Die Antragsgegnerin zu 1) hat demnach von der nnnnnn erfahren, dass die Antragstellerin zu 1) IP-Daten von Anschlussinhabern ermittelt, die selbst keine Filmwerke der Öffentlichkeit zugänglich machen, also keinen „Upload“ vornehmen. Dies lässt sich der als Anlage AG 17 vorgelegten Präsentation der nnnnnn vom 13.01.2011 entnehmen. Daraus folgt, dass der betreffende Film „nnnnnn “ unter der IP-Adresse der nnnnnn im Rahmen eines Testscreenings gelaufen ist, die nnnnnn den Film aber nicht als Upload angeboten hat. Dennoch ermittelte die Software der Antragstellerin zu 1), durch die lediglich urheberrechtswidrige Uploads ermittelt werden sollten, die IP-Daten der nnnnn . Darauf mahnte die Antragsgegnerin zu 1) mit dem als Anlage AG 18 vorgelegten Schreiben – zu unrecht – ab. Dieser glaubhaft gemachte Sachverhalt rechtfertigt die Annahme, dass die streitgegenständliche Äußerung der Wahrheit entspricht.

Geistertölpel
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#310 Beitrag von Geistertölpel » Dienstag 9. Juli 2013, 13:11

@abgezockt

Puhh....das sind aber interessante Neuigkeiten, die du hier vorbringst. Das ändert natürlich komplett meine Entscheidung, was das Vergleichsangebot angeht.
Mittlerweile erkenn ich auch das gesamte Muster. Macht natürlich nun Sinn, wieso BBrandt die kompletten unbestrittenen Fälle, im Sinne von sicheren 4-stelligen Einnahmen, komplett an die Condor verkauft hat.
Das mit der Guardaley Ltd. zerschlägt natürlich komplett ihre eigene Verteidigung.

Nun verstehe ich auch, wieso mir die Verbrauchszentrale mitgeteilt hat, dass so viele Abgemahnte, nie was von einer Abmahnung wussten. Stellt sich mir die Frage, ob die überhaupt jemals versendet wurden.

Werde ich heute Mittag nochmal meinen Anwalt anrufen und fragen, was er dazu sagt.

Danke dir für deine Informationen.

Butterblume
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#311 Beitrag von Butterblume » Dienstag 9. Juli 2013, 13:31

Persönlich gelöscht! ;tö

Abgezockt
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#312 Beitrag von Abgezockt » Dienstag 9. Juli 2013, 13:35

Die kämpfen mit stumpfen Lanzen. Wenn einer unserer Anwälte, denen vor Gericht die Luft aus dem Segel nimmt, dann ist uns allen geholfen.

Butterblume
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#313 Beitrag von Butterblume » Dienstag 9. Juli 2013, 13:42

Persönlich gelöscht! ;tö

Geistertölpel
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#314 Beitrag von Geistertölpel » Dienstag 9. Juli 2013, 13:49

Was ich an dem ganzen nicht so ganz verstehe, wieso die sich in ihrer Sache so sicher sind. Hier hat doch mal einer geschrieben, dass er der Condor ein Vergleichsangebot von 700€ angeboten hatte und nie wieder etwas gehört hat. Ergo wurde dieser abgelehnt, zumal hier einige ja die Condor Forderungen schon beglichen haben bzw. einige sich ja schon mit BBrandt haben vergleichen lassen und trotz alledem eine Abgabenachricht an das weitere Gericht erhalten haben.

Das lässt einen doch lediglich vermuten, dass Condor sehr sehr schlampig an die Sache rangeht. Frage mich mittlerweile, ob die bei der Forderungs-Auktion überhaupt das mit Guardaley wussten.

Abgezockt
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#315 Beitrag von Abgezockt » Dienstag 9. Juli 2013, 13:55

Condor sind Ba***********el. Die haben es noch nicht mal geschafft die Klage beim richtigen Gericht einzureichen. Vergleichen kann jeder gern. Damit bereichert man aber nur den Feind und füllt dessen Kriegskasse.

Geistertölpel
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#316 Beitrag von Geistertölpel » Dienstag 9. Juli 2013, 14:04

Butterblume hat geschrieben:
Abgezockt hat geschrieben:Die kämpfen mit stumpfen Lanzen. Wenn einer unserer Anwälte, denen vor Gericht die Luft aus dem Segel nimmt, dann ist uns allen geholfen.
Ja dann viel Freude Dir vor Gericht!
Schön für jemanden der Beweise hat.
Mir ist es bereits gänzlich vergangen meinem im Rentenalter befindlichen Angehörigen mitzuteilen, dass er doch zahlen muss.

Jetzt kommt hier bitte keiner an und sagt mir: oh der Böse, der will sich eventuell vergleichen.
Fakt ist: ich traue keinem Anwalt. Die schustern sich von rechts, links, mitte nur die Kohle zu.


LG
Das mit dem Vergleich macht sicherlich Sinn, sofern das Vergleichsangebot tatsächlich niedriger ausfallen wird, als der eigene Anwalt + Fahrt- und Verpflegungskosten.

Das mit den "Rechts"anwälten sehe ich genauso. Frage mich manchmal auch, ob die nicht alle unter einer Decke stecken. Aber alles lediglich Vermutungen und Spekulationen. Und wenn man liest, dass alte Damen beschuldigt werden, irgendwelche Bushido Alben über ein P2P Programm geladen zu haben und auch noch verlieren, dann muss ich sagen, dass man auch teilweise das Vertrauen in den Rechtsstaat verliert.

Abgezockt
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#317 Beitrag von Abgezockt » Dienstag 9. Juli 2013, 14:13

Man muss übrigens nicht persönlich vor Gericht erscheinen, wie es mir meine Anwältin erklärt hat. Da langt der Anwalt. Meine Anwältin kommt aus Berlin.

Butterblume
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#318 Beitrag von Butterblume » Dienstag 9. Juli 2013, 14:27

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Steffen
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#319 Beitrag von Steffen » Dienstag 9. Juli 2013, 15:38

[quoteemAbgezockt]Condor sind Ba***********el. Die haben es noch nicht mal geschafft, die Klage beim richtigen
Gericht einzureichen. Vergleichen kann jeder gern. Damit bereichert man aber nur den Feind
und füllt dessen Kriegskasse.[/quoteem]

Man sollte einmal sachlicher diskutieren und vor allem die Ansichten überprüfen! Ich werde
solchen Schmarrn nicht mehr tolerieren! Der Einzige, der deren Kasse füllt, ist der ängstlich
und zögerliche reagierende Abgemahnte allein!

Dann verstehe ich auch nicht, diese ganze Diskussion in einem Inkasso-Thread. Macht es aber
deutlich, wie wir mutigen Abgemahnten - zumindest anonym in den Foren - ticken, wenn die
Gegenseite einen Huster lässt.

Jeder Betroffene, der mit Erhalt einer Abmahnung sich für die Abgabe einer mod. UE + Nichtzahlen
entscheidet, hat gewählt: entweder Verjährung oder Klage! Und natürlich, kann man in den 3 Jahren
(Verjährungsfrist):
  • Folgeschreiben erhalten
  • Inkasso-Schrieben erhalten
  • keine Folgeschreiben erhalten
  • MB erhalten mit resultierender Klage - nach Widerspruch
  • MB erhalten mit keiner resultierenden Klage - nach Widerspruch
  • keinen MB erhalten
  • man wird verklagt
  • man wird nicht verklagt
  • man verjährt usw. usf.
Wer eben Bedenken hat, keine Strategie, oder nur nach “geiz ist geil!“ denkt, es einfach nur war, ...
... der sollte schon vorher bezahlen und nicht bei jedem Schreiben eines Inkassos umfallen.

Das hier ist eben kein Kinderspiel!

Ich habe selbst 2 Termine am LG Berlin, und da fahre ich mit meinem Rechtsbeistand hin. Folgt das
LG nicht unserer Argumentation, geht es ans Kammergericht und dann vor den BGH. Man sollte schon
einmal für sein Recht - kämpfen! Und ich habe bei Weiten auch kein Geld zu viel, oder zu verschenken.


VG Steffen

huberhelle
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Registriert: Samstag 6. Juli 2013, 09:38

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#320 Beitrag von huberhelle » Dienstag 9. Juli 2013, 15:44

Ich werde Strafanzeige gegen Rudolph und Condor machen wegen Betrugs und Urkundenfälschung die Schreiben sind nicht echt.

Huberhelle

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