Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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ffischer
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9261 Beitrag von ffischer » Freitag 7. Februar 2014, 14:32

mal wieder neues von DR.Wachs zum Thema Verjährung
http://www.dr-wachs.de/blog/2014/02/07/ ... iterhilft/ :;,;:


Was mich intressiert ist, in den alten Abmahnungen stehen ja relativ geringe Schadensersatzansprüche,
ob die einfach willkürlich nach oben geändert werden können.

gruss frank

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9262 Beitrag von Steffen » Freitag 7. Februar 2014, 15:47

Verjährung beim Filesharing:
Wenn Google nicht mehr weiterhilft!



- -- - -- - -- - -- -

Bild
Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs

Kanzlei Dr. Wachs - Rechtsanwälte
Telefon: 040 411 88 15 70
Fax: 040 411 88 15 77 oder 040 444 65 51 0
E-Mail: info@dr-wachs.de
Web: Dr. Wachs.de oder
Dr. Abmahnung.de


- -- - -- - -- - -- -


Nach meinem letzten Beitrag, in dem ich - wieder einmal - auf die Verjährung der
Schadensersatzansprüche nach 10 Jahren und nicht nach 3 Jahren
hinwies, bekam ich
eine Menge E-Mails zu Beiträgen in Foren. Wie oft ist vieles dort gut gemeint, es
zeigt sich aber doch wieder einmal, dass Motivation und Zeit juristische Kenntnis
nicht zu ersetzen vermag.

1. Dogmatische Grundlagen
Schadensersatzansprüche sollen nach Internetberichten nach drei Jahren verjähren, die
"10 Jahres Regel" betreffe "Herausgabeansprüche". Das ist natürlich Unsinn, vielmehr
stellt § 852 BGB ausdrücklich klar, dass die Verletzung gerade durch eine unerlaubte
Handlung erfolgt sein muss. Der Bezug auf das Bereicherungsrecht ist eine klassische
Rechtsfolgenverweisung. Der Schadensersatzanspruch bleibt Schadensersatzanspruch aus
unerlaubter Handlung ist jedoch im Umfang der ungerechtfertigten Bereicherung, die
der Schädiger aus der unerlaubten Handlung erlangt hat von der deliktischen
Verjährung ausgenommen.

2. Praktische Folgen
Werden die Rechteinhaber gesondert Schadensersatzansprüche einklagen, auch wenn diese
nur vom Täter zu ersetzen sind? Diese Frage ist deutlich komplexer, weil die
zukünftige Entwicklung der Rechtsprechung Berücksichtigung finden muss. Der BGH hat
mit seinen Entscheidungen Sommer unseres Lebens- vgl. die sehr kritische
Berichterstattung bei mir
, Morpheus und BearShare wiederholt die
Täterschaftsvermutung in den Fokus gerückt. Diese Täterschaftsvermutung ist nicht
immer einfach zu durchbrechen und der Rechteinhaber muss die Täterschaft nicht
beweisen. Bei Alleinlebenden oder Haushalten mit zwei Personen ist wohl eine
Teildurchsetzung für die Rechteinhaber einfach lukrativ, notfalls über einen
Folgeprozess. Aber auch wenn mehrere Personen Zugriff haben - und der
Anschlussinhaber die Rechtsverletzung selber begangen hat - sind reine Klagen auf
Schadensersatzanspruch erfolgsversprechend.

Zumal die Anwaltskosten durch die Reduzierung der Streitwerte im Übrigen auch ein
immer geringerer Posten in der Klagesumme werden - zumindest wenn man die aktuellen
Zahlen mit denen von vor 1-2 Jahren vergleicht.

3. Schlusswort
Es gibt durchaus Argumentationsansätze eine zwingende Überschneidung zwischen
Täterschaftsvermutung und deliktischer Handlung (haftungsbegründender Tatbestand)
nicht zu erkennen. Diese Hürde ist aber - wenn überhaupt möglich - dann nur mit
einigen Klimmzügen zu nehmen. Die Anwaltsschreiben und Inkassoschreiben werden nach
drei Jahren ebenso wenig enden wie Gerichtsverfahren. Das ist kein Beinbruch aber
darauf müssen Abgemahnte vorbereitet sein.


__________________________________________

Autor: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
Quelle: www.dr-wachs.de/blog
Link: http://www.dr-wachs.de/blog/2014/02/07/ ... iterhilft/
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abmahnwarrior
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9263 Beitrag von abmahnwarrior » Freitag 7. Februar 2014, 16:53

Was ich nicht so ganz verstehe. Die ganze Zeit wurde unter anderem in diesem Forum verbreitet , dass die Abmahnung nach 3 Jahren verjährt ist und man danach aus dem Schneider ist. Seit Beginn des Jahres wird jetzt plötzlich von 10 Jahren geredet. Denke das führt stark zur Verwirrung der Abgemahnten bei und lässt die Frage aufkommen, wie sinnvoll es ist, sich in öffentlichen Foren über die Vorgehensweise bei Abmahnungen zu informieren. Die ganzen Jahre war die gängige Lehre, Verjährung 3 Jahre. Was hat sich seit Beginn des Jahres geändert, dass man plötzlich von 10 Jahren spricht ? Gibt es Hinweise, dass Leute noch nach der bisher verbreiteten 3-jährigen Verjährungsfrist verklagt wurden in den vergangenen Jahren ?

Manchmal könnte man meinen, dass auch die "guten" Anwälte um ihre Einkünfte bangen und nun den Abmahnern "beispringen" indem sie verbreiten, dass man bis zu 10 Jahre mit Klagen zu rechnen hat. Schließlich kann man auch damit Geld verdienen, dass man "wertlose" Schreiben der Abmahner, da sie nach der Verjährung kommen, dadurch aufwertet, indem man den Abgemahnten Angst macht, es könnte doch noch geklagt werden und dazu rät sie zu beauftragen diese abzuwehren.

Hart aber Fair
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9264 Beitrag von Hart aber Fair » Freitag 7. Februar 2014, 17:43

Da kann ich nur zustimmen. Herr Wachs sieht anscheinend eine lukrative Geldquelle versiegen.
Ich empfehle eine Tätigkeit in den USA, da sind ganz andere Beträge zu verdienen. Bis jetzt hat noch kein Abmahner nur auf Schadenersatz geklagt. LOHNT bei Alt Fällen eh nicht zu geringe Summe.

ffischer
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9265 Beitrag von ffischer » Freitag 7. Februar 2014, 18:17

Hart aber Fair hat geschrieben:Da kann ich nur zustimmen. Herr Wachs sieht anscheinend eine lukrative Geldquelle versiegen.
Ich empfehle eine Tätigkeit in den USA, da sind ganz andere Beträge zu verdienen. Bis jetzt hat noch kein Abmahner nur auf Schadenersatz geklagt. LOHNT bei Alt Fällen eh nicht zu geringe Summe.
Habe nur die Vermutung das die noch was Erfinden. um mehr Geld zu bekommen,
als ursprünglich mal als Schadensersatz angegeben wurde( Zinsen ,neue Gebüren,USW)
Werden wohl abwarten müssen wass da noch kommt .

aushilfsindianer
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9266 Beitrag von aushilfsindianer » Freitag 7. Februar 2014, 20:25

Hart aber Fair hat geschrieben:Da kann ich nur zustimmen. Herr Wachs sieht anscheinend eine lukrative Geldquelle versiegen.

So ein Quatsch. Dr. Wachs hält uns nur die Realität vor Augen. Die Kosten der Abmahnung und der Schadenersatz sind nun mal zweierlei Schuhe.


@Für alle anderen jetzt "Entsetzten"

In diesem Forum wurde übrigens niemanden irgendetwas versprochen sondern nur Empfehlungen gegeben die sich zudem für die meisten zum Vorteil entwickeln werden.
Allein schon die Tatsache das uns hier kostenlose Musterschreiben (ModUE,Inkasso) zu Verfügung gestelllt werden verdient vollsten Respekt.
Meine 2 cent ...

abmahnwarrior
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9267 Beitrag von abmahnwarrior » Samstag 8. Februar 2014, 14:47

aushilfsindianer hat geschrieben:
So ein Quatsch. Dr. Wachs hält uns nur die Realität vor Augen. Die Kosten der Abmahnung und der Schadenersatz sind nun mal zweierlei Schuhe.
wundert nur, dass sich diese Erkenntnis erst jetzt durchgesetzt hat. Über die letzten Jahre hieß es immer , dass die Angelegenheit nach der 3-jährigen Verjährungsfrist erledigt ist. Man sollte schon sehen, dass das Geschäftsmodell so langsam aber sicher für bei Seiten versiegt und beide Seiten womöglich versuchen, die Einnahmequelle künstlich noch etwas in die Länge zu ziehen. Wir wissen alle, dass die Anzahl der Filesharing-Abmahnungen massiv rückläufig ist.

fiesthies
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9268 Beitrag von fiesthies » Samstag 8. Februar 2014, 15:20

Hart aber Fair hat geschrieben: Herr Wachs sieht anscheinend eine lukrative Geldquelle versiegen.
jkj:s_;
Hart aber Fair hat geschrieben: Ich empfehle...
:wayne:

By the Way : Die 10-Jahres-Verjährung ( bei Schadensersatz ) ist nicht neu, nur ist sie oft "unter den Tisch" gefallen da die Anwaltsgebühren der Löwenanteil war. Nach der jetzigen Rechtsprechung ist es evtl. umgekehrt und somit wieder lohnenswert !
Hr. Dr. Wachs hat dies zur Information für "unwissende Abgemahnte" ( öhmmm, ich wusste es schon länger ) bekannt gegeben...!
Schauen wir was die Zukunft bringt.
P.S: @Hart aber Fair : Sei froh, daß Dr. Wachs auf der richtigen Seite steht !!!

gruß
fiesthies

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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9269 Beitrag von Hart aber Fair » Samstag 8. Februar 2014, 18:11

P.S: @Hart aber Fair : Sei froh, daß Dr. Wachs auf der richtigen Seite steht !!!

gruß
fiesthies
Es ist halt bei beiden Seiten ein eindeutiger wirtschaftlicher Hintergrund erkennbar.
Auch ist oft bei der "richtigen" Seite nicht eindeutig zu erkennen, welche Ratschläge nur zum Wohl der Abgemahnten erteilt werden.
Hr Wachs Äusserungen zur Verjährungsproblematik sind formaljuristisch sicher richtig, aber in der Praxis noch nicht von Bedeutung.
Hier werden bei Neuabgemahnten Ängste geschürt, die, so gewinne ich den Eindruck, auf anwaltliche Kontaktaufnahme zur "richtigen Seite" bewogen werden sollen.

Dies ist Imho bei den meisten Fällen erst bei Klageerhalt nötig.

Ein nach meiner Meinung besseren Ansatz haben Anwälte die auch Klagen bis zum BGH durchdrücken und "wirklich" etwas an dieser Unsitte des
massenhaften Abmahnens mit viel zu hohen Forderungen, ändern.

Am besten fährt der Abgemahnte der die Ruhe bewahrt, das Kostenrisiko, realistisch einschätzt und bis zur Klage oder im viel wahrscheinlicheren Fall bis zur Verjährung abwartet. Wer gleich zahlt oder einen Anwalt zur Abgabe einer Modue einschaltet, unterstützt das ganze System !

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9270 Beitrag von Steffen » Sonntag 9. Februar 2014, 01:57

[quoteemabmahnwarrior]Was ich nicht so ganz verstehe. Die ganze Zeit wurde unter anderem in diesem Forum verbreitet ,
dass die Abmahnung nach 3 Jahren verjährt ist und man danach aus dem Schneider ist. Seit Beginn
des Jahres wird jetzt plötzlich von 10 Jahren geredet. Denke das führt stark zur Verwirrung der
Abgemahnten bei und lässt die Frage aufkommen, wie sinnvoll es ist, sich in öffentlichen Foren
über die Vorgehensweise bei Abmahnungen zu informieren. Die ganzen Jahre war die gängige Lehre,
Verjährung 3 Jahre. Was hat sich seit Beginn des Jahres geändert, dass man plötzlich von 10
Jahren spricht ? Gibt es Hinweise, dass Leute noch nach der bisher verbreiteten 3-jährigen
Verjährungsfrist verklagt wurden in den vergangenen Jahren ?

Manchmal könnte man meinen, dass auch die "guten" Anwälte um ihre Einkünfte bangen und nun den
Abmahnern "beispringen" indem sie verbreiten, dass man bis zu 10 Jahre mit Klagen zu rechnen hat.
Schließlich kann man auch damit Geld verdienen, dass man "wertlose" Schreiben der Abmahner, da
sie nach der Verjährung kommen, dadurch aufwertet, indem man den Abgemahnten Angst macht, es
könnte doch noch geklagt werden und dazu rät sie zu beauftragen diese abzuwehren.[/quoteem]
[quoteemHart aber Fair]Da kann ich nur zustimmen. Herr Wachs sieht anscheinend eine lukrative Geldquelle versiegen.
Ich empfehle eine Tätigkeit in den USA, da sind ganz andere Beträge zu verdienen. Bis jetzt hat
noch kein Abmahner nur auf Schadenersatz geklagt. LOHNT bei Alt Fällen eh nicht zu geringe Summe[/quoteem].
[quoteemNobody]Stellen wir erstmal fest, dass wir im Zustand eines Friedensvertrages posten. Wir haben hier auf
dieser Seite einen Waffenstillstand vereinbart.
Sie sollten Sie nur daran erinnern, dass Sie in Zeiten des Waffenstillstands in Ihren Werbebroschüren
das Wort "Internetforen" tunlichst umschiffen sollten.[/quoteem]

Ich verstehe echt die ganze Aufregung nicht! Ein Rechtsanwalt weist auf einen möglichen Sachverhalt
hin

[/size]

und alle Gaggern wie wild in einem Hühnerstall herum, indem sich ein Fuchs befindet. Mir persönlich
ist es doch schnurzpiepegal, ob meine Abmahnung von 2006, oder was auch immer, verjährt. Die
Leute, die jetzt Panik schieben, haben doch nur wieder erneut Angst, das man sie doch am Poppers
fasst und ihr Warten, das der Kelch der Verjährung vorübergehe, nicht so ganz zutreffen könnte.


Und nur am Rande einmal erwähnt. Ein Verbraucherforum kann sowieso nur allgemein Hinweise erteilen
und allgemeine Vorgehensweisen empfehlen. Letztlich stirbt jeder für sich allein! Das heißt, er
entscheidet selbst. Und man vergisst einfach, es geht nicht darum, ob
  • => irgendein käuflicher Anonymer einen Waffenstillstand aushandelt und jetzt herum winselt;
    => eine Forum lehrt (was an sich nicht möglich ist)
    => oder wer sein Geschäftsmodell ins wanken sieht (ich sehe nur einen der Angst hat und die Hosen
    voll) ...
... nein, der Abmahnwahn ist kein statischer Prozess, der von einem Schema-F-Denken beherrscht wird,
sondern ein dynamischer Prozess, wo das was Gestern richtig war, heute nicht richtig ist. Nur kommen
wird großen Rechts- und IT-Experten nicht mit Veränderungen zurecht. Und wenn dann nur etwas nicht
ins lilabunte Weltbild passt, wird -alles- in Frage gestellt.

Natürlich wurde in den Foren die 3 Jahresregel proklamiert. Außer in einem, hier kann man es leider
nicht mehr nachlesen, das die Verantwortlichen und deren Untertanen sich umorientierten.
Es hieße eben immer und allgemein, es gilt der § 102 UrhG i.V.m. den §§ 195, 199 BGB = 3 Jahre für
AG + SE aus der Abmahnung. Nur es ist immer noch zu lesen, das die UE = 30 Jahre gilt, statt dauerhaft,
oder das man einen Wohnungswechsel nicht melden muss, obwohl jeder Jurist (nicht ich) sagt, er ist
anzuzeigen usw. usf. Macht doch einmal etwas, schreibt einmal Juristen an. Bei drei Angeschriebenen,
erhält man 4 Meinungen. Oder man wendet sich, an diejenigen die Recht lehren und darüber richten. Und
wenn man dabei einen Fehler oder falsche Einschätzungen korrigieren muss, dann ist es ebenso. Besser
etwas Falsches eingestehen und korrigieren, als weiter zu sabbeln. Ich habe einen Vollblutjuristen
angefragt, wie es mit der Verjährung aussehe.

Antwort 2014:
(...) Die Verjährung richtet sich, soweit es um Abmahnkosten geht, immer nach § 199 BGB. Unterschiede
ergeben sich nur bei den kenntnisunabhängigen Fristen, weil für den Schadensersatz Abs. 3 und für den
Aufwendungsersatz bei der Abmahnung Abs. 4 gilt, doch wird sich das im Regelfall nicht auswirken, da
jedenfalls von 10 Jahren auszugehen ist. (...)


Jetzt kann ich mir aussuchen, ob ich auf das Bauchgefühl eines laienhaften Forum vertraue, oder auf
der Kenntnis des Vollblutjuristen. Und hier ist für mich das Forum nicht die I. Wahl. Was hat die
Meinung des Vollblutjuristen und die von Dr. Wachs in meinen persönlichen Leben verändert? Nichts!
Es wird auf einen Sachverhalt hingewiesen und man wird sehen, wie es sich in der Praxis äußert. Und ob
es überhaupt Auswirkungen hat, weiß ich auch nicht. Wenn, dann habe ich es gelesen, dass so etwas
gibt und muss -dann, wenn es soweit ist- entsprechend reagieren. Und wenn nichts, dann ist es
gut.


VG Steffen

dreday
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9271 Beitrag von dreday » Sonntag 9. Februar 2014, 11:38

Jetzt stellt sich für mich die Frage wie hoch sind die Kosten des Schadenersatzes in meiner eigentlich schon verjährten Abmahnung eigentlich?

Da stehen nur gesamt Forderungen von 1200 Euro bzw. 900 Euro je nach "Angebot" in allen Schreiben??

Gut das ich 3 Jahre warte und wir dann noch 7 Jahre vor uns haben... jkj:s_;
We are at War!!!!!!!!!!!!

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9272 Beitrag von Steffen » Sonntag 9. Februar 2014, 12:40

[quoteemdreday]Jetzt stellt sich für mich die Frage wie hoch sind die Kosten des Schadenersatzes in meiner eigentlich schon verjährten Abmahnung eigentlich?

Da stehen nur gesamt Forderungen von 1200 Euro bzw. 900 Euro je nach "Angebot" in allen Schreiben??

Gut das ich 3 Jahre warte und wir dann noch 7 Jahre vor uns haben...[/quoteem]

Warum stellt sich denn diese Frage überhaupt für dich? Gibt es denn ein Schreiben, wo man diese Argumentation anwendet, oder gar eine Klageschrift in diese Richtung? Bestimmt nicht! Deshalb sollte man sich erst Gedanken machen, wenn es soweit ist. Jetzt ist nur wichtig, das man informiert wird, das es in diese Richtung gehen kann.

Ich habe gar keinen Bock Gedanken zu verschwenden, ob man bei meiner Abmahnung 14.12.2006 noch dato Schadensersatzansprüche geltend machen könnte. Dann müssen sie es versuchen, dann beauftrage ich einen Anwalt und dann wird es geklärt.

VG Steffen

kricke
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9273 Beitrag von kricke » Sonntag 9. Februar 2014, 14:49

Ich denk auch, da muss man abwarten !

a) wird es passieren, dass leute nach ihrer "verjährung" verklagt werden

b) welche Schadenersatzforderungen läßt das Gericht zu.

c) lohnt es sich dann überhaupt noch für die Abmahnindustrie.

d) wie ist die Risikoverteilung.

Auf alle Fälle wissen wir jetzt wo ran wir sind !
Und der Dok , kann ja nicht sagen , "alles ist gut" , wenn er es besser weiss.

Sandra1
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Registriert: Montag 10. Februar 2014, 01:00

Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9274 Beitrag von Sandra1 » Montag 10. Februar 2014, 01:39

Interessante Gedanken.

Ich glaube es ist wirklich nicht ganz einfach zu beantworten.
z. Bsp. Download über Torrent mit Upload ins Netz dürfte hier anders zu bewerten sein
( Die Rechte hierfür sind definitiv nicht vorhanden ) als u.U.
ein "Direct Download" ohne Upload von Daten.
Ist nämlich ein original Datenträger legal im Besitz und die Quelle ist nicht
eindeutig illegal könnte hier die "Privatkopie" ins Spiel kommen - insbesondere
da es sich meist um verlustbehaftete und komprimierte Daten handelt
( z.B. MP3 ) - die Nutzungslizenz liegt durch das Original ja vor.

Das sind aber dann sehr sehr theoretische Überlegungen.

Die Rechtsprechung ist noch nicht einmal bei der höchstrichterlichen Klärung von Streaming
angekommen.

Die Nebel und Grauzonen sind da ziemlich dicht - Anwälte spielen ohnehin gerne mit Nebelkerzen.

:wayne:

Hoffnung
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9275 Beitrag von Hoffnung » Montag 10. Februar 2014, 09:02

Darf ich hierzu auch noch mal 2 Fragen stellen

Warum wurde eigentlich immer bisher seit 2008 von 3 Jahren geredet ?
Warum hat jeder gesagt bei 2010 bist du 2014 durch und bei 2009 ist 2013 verjährt ? In den letzten Jahren wurde nie diese Trennung gemacht, oder ich hab das immer überlesen. ALso ich mach mir da jetzt auch kein Kopf drum, dann sollen Sie es halt versuchen, aber anscheinend muss man ja ab jetzt von 3 -10 Jahren Verjährung reden. Ob sich das für die Anwälte lohnen wird, wer weiß schon was nach 3 oder mehr Jahren alles passiert.

Aber dann haben sich ja alle doch zu früh gefreut, und wenn man mir gesagt hätte das ganze verjährt erst nach 10 Jahren hätte ich vielleicht doch auch anders gehandelt und bezahlt oder verglichen. Vor allem muss man aufpassen das man jetzt nicht schaarenweise die Leute zum bezahlen animiert, weil Sie Angst wegen dieser 10 Jahre bekommen.

Noch eine Annmerkung: Ich hab das auch gelesen das man wohl einen Wohnungswechsel anzeigen muss, aber was mach ich wenn ich in den 30 Jahren 5 mal umziehe, muss ich das jedesmal anzeigen. Tschuldigung, aber ich bin doch nicht bekloppt. Ich bin zuletzt auch umgezogen, habe das aber nicht mitgeteillt, meine devise war immer so wenig Kontakt wie möglich bloß keine Aufmerksamkeit erregen und in der Masse untergehen. Und juristisch mag das ja richtig sein mit dem Wohnungswechsel, aber formell interessiert es die Anwälte auch nur ein Scheiß wo ich wohne. Und warum sollte ich jetzt nach 3 Jahren noch meinen Umzug bekanntgeben wenn ich bereits seit 8 Monaten nix mehr von den gehört habe, dann mach ich die ja wieder aufmerksam auf mich und bekomm nen Erinnerungschreiben usw. Ne ne nur tätig werden wenn ich MUSS !!! ;m=

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9276 Beitrag von Steffen » Montag 10. Februar 2014, 11:46

Sein oder Nichtsein, das ist hier die (Foren-)Frage ...



[quoteemHoffnung]Darf ich hierzu auch noch mal 2 Fragen stellen

Warum wurde eigentlich immer bisher seit 2008 von 3 Jahren geredet ?
Warum hat jeder gesagt bei 2010 bist du 2014 durch und bei 2009 ist 2013 verjährt?
In den letzten Jahren wurde nie diese Trennung gemacht, oder ich hab das immer
überlesen. Also ich mach mir da jetzt auch kein Kopf drum, dann sollen Sie es halt
versuchen, aber anscheinend muss man ja ab jetzt von 3 -10 Jahren Verjährung reden.
Ob sich das für die Anwälte lohnen wird, wer weiß schon was nach 3 oder mehr Jahren
alles passiert.

Aber dann haben sich ja alle doch zu früh gefreut, und wenn man mir gesagt hätte das
ganze verjährt erst nach 10 Jahren hätte ich vielleicht doch auch anders gehandelt
und bezahlt oder verglichen. Vor allem muss man aufpassen das man jetzt nicht
scharenweise die Leute zum bezahlen animiert, weil Sie Angst wegen dieser 10 Jahre
bekommen.[/quoteem]



Mal ein paar Gedanken.

Es ist richtig, wir die Foren haben allgemein gesagt:

(...) Die Abmahnung verjährt nach 3 Jahren, da hier § 102 UrhG i.V.m. den §§ 195, 199 BGB
gilt.
(...)

So sieht es auch heute noch zum Beispiel: chip.de/praxistipp; RA Putte; LG Köln, Beschl.
v. 13.12.2010 – 28 O 515/10
usw. usf.

LG Köln, Beschl. v. 13.12.2010 - 28 O 515/10:
(...) Gemäß § 102 UrhG i.V.m. §§ 195, 199 BGB verjähren Ansprüche wegen einer Verletzung
des Urheberrechts nach drei Jahren beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch
entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person
des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
(...)


Und alle waren glücklich und zufrieden. Nur ist die Realität höchstwahrscheinlich doch anders
oder komplizierter als lilabunt und laienhaft gemalt.


Peinlich für die Foren!? Hektikmache!? Gelddruckmaschine am Laufen halten!? Abmahnwahnerhalter!?
Anwaltsverdienstunterstützer!? Bezahlanimateur!?


Warum denn nur!

Zum Beispiel bin ich kein Jurist und gebe das wieder, was ich weiß, oder was ich lese, oder was
ich als Wissen erhalte. Und bislang hat es auch niemand groß interessiert. Die Abmahnung liefen
von 2005 beginnende stetig, hatten 2010 sogar den Höhepunkt erklommen, nur wurde jetzt
ersichtlich, das diese Zahlen rückgängig wurden.


Bild


Man muss auch klar sagen, das Gerichte + Juristen sich nie großartig und tiefgründig mit dem
noch jungen Rechtsthema (Filesharing) auseinandergesetzt haben, so dass man mit der pauschalen
“3 Jahres-Regel“ immer richtig lag sowie liegt. Aber wie immer, gab es hier auch schon
unterschiedliche Auffassungen, gerade beim Schadensersatz.


Beispiel: RA Hiddemann

(...) In diesem Zusammenhang findet man häufig die Information im Internet, dass entsprechende
Schadensersatzansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen im Bereich des Filesharings innerhalb
von drei Jahren verjähren und daher nach Ablauf von drei Jahren nicht mehr gerichtlich geltend
gemacht werden können.

Diese Schlussfolgerung ist schlichtweg unzutreffend, denn gemäß § 102 Satz 2 UrhG i. V. m. § 852
BGB besteht zu Gunsten des Rechteinhabers unabhängig von der Verjährung des Anspruches ein Anspruch
auf Herausgabe des durch die unerlaubte Handlung Erlangten. Dieser Anspruch auf Herausgabe des
Erlangten wiederum verjährt innerhalb von zehn Jahren von seiner Entstehung an, ohne Rücksicht auf
die Entstehung innerhalb von dreißig Jahren von der Begehung der Verletzungshandlung oder dem
sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignisses an.

Der ein oder andere Abgemahnte wird nun aufatmen und denke, er habe ja allenfalls ein paar Dateien
im Wert von wenigen Cent oder Euro erlangt. Doch weit gefehlt. Der Bundesgerichtshof hat sich
bereits ausführlich mit der Frage auseinandergesetzt, was bei Eingriffen in immaterielle Rechte das
“Erlangte“ im Sinne von § 852 BGB ist. Im Ergebnis maßt sich der Filesharer Rechte an, die ausschließlich
dem berechtigten Schutzrechtsinhaber zustehen, nämlich die weltweite Verbreitung von urheberrechtlich
geschützten Werken über sog. Tauschbörsen. Der Bundesgerichtshof sieht somit den Gebrauch des immateriellen
Schutzgegenstandes als das Erlangte im Sinne von § 812 BGB. (...)

Quelle: http://www.hiddemann.net/it-recht-inter ... e-moglich/


Oder ein recht ausführlicher und tiefgründig belegender Artikel von RA Feil:
Quelle: www.recht-freundlich.de


Nur wem hat es interessiert? Niemand! Nur jetzt kam, nach meiner Meinung ein Meilenstein im Abmahnwahn
- ohne Häme(r) - die Grundsatzentscheidung des BGH: Sommer unseres Lebens. Von vielen -insbesondere den
Foren- belächelt, von vielen Juristen -nur die Pressemitteilung- fehlgedeutet, gab es ein böses Erwachen.
Der BGH setzte hier eindeutig Signale. Man erkannte schnell, das sich die Waagschale zu unser Ungunsten
neigten. Hier spielt aber eine große Rolle, das der Trend: “Abmahnzahlen rückläufig“ anhielt, und
gleichzeitig die Abgemahntzahlen pro Jahr ansteigen werden, die bei einer Nichtreaktion des Abmahners
einfach in die Verjährung zogen.

Jetzt da die Klagezahlen stetig stiegen, die Abmahnzahlen sanken, gab es andere Prioritäten. Man musste
Wege bestreiten, einmal so viel als möglich abzumahnen und so viel als möglich nicht in die Verjährung
ziehen zu lassen.

Egal, wer einen allgemeinen Verjährungszähler anbot, oder im Forum schrieb: Abmahnung - Datum, Verjährungsfrist:
Beginn: Datum; Ende: Datum ...

... es brodelte hinter den Kulissen.



Fall Rasch

Es gab hier ein Bericht über ein LG Köln Beschluss, wo man in einem Rasch-Fall sagte und das LG Köln bejahte:

(...) Danach kommt es für den Beginn der Verjährung darauf an, ab wann der Vergütungsanspruch des Anwaltes
fällig wird im Sinne von § 8 Abs. 1 RVG. Dieser wird aber erst mit "Erledigung" der Abmahnung durch den Abmahner
fällig, der es damit in der Hand hätte darüber zu bestimmen, wann die Verjährung beginnt, auch wenn er erst sehr
spät abmahnt.
(...)

Zu gut Deutsch: Log.-Datum + Gestattungsanordnung + Providerauskunft Klarnamen + Beauftragung des Auftraggeber
zum Abmahnen = erst ausschlaggebend für die Berechnung des Beginns der Verjährung.

Reaktion Forenwelt:
Ha, ha, ha, belege es mittels Quelle, Du Abmahnwahnerhalter, Du machst nur alle verrückt und erzeugst Panik,
das ist doch nur ausgedacht ... ha, ha, ha.



Fall WSYCR:

WSYCR mahnte 2013 Verstöße aus dem Jahr 2009 ab. Nach der Forenwelt und auch nach eigenen Anwälten nach, ein
Ding der Unmöglichkeit.

Reaktion Forenwelt:
Ha, ha, ha, da hat jemand seinen IP-Keller ausgeräumt, da braucht noch jemand Weihnachtsgeld für seinen neun
Porsche, der Weber spinnt, das ist rechtswidrig ... ha, ha, ha.

Letztlich gab es dann die Ernüchterung:

Und ja, auf dieses Interview, dem Gesprächspartner und Inhalt bin ich stolz.

AW3P im Gespräch mit RA Weber

.....................

SH: Herr Weber. Gestatten Sie mir abschließend eine Frage zu Ihrer Funktion als Geschäftsführer der
“WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“. Gerade 2013 werden die Informationen in den diversen
Verbraucherschutzforen laut, das Ihre Kanzlei in Auftrag der Rechteinhaber bzw. Rechteverwerter UrhR-
Verletzungen mit dem Ermittlungsdatum 2009 abmahnen. Nun darf ich mich persönlich, auf Grundlage einer
einstweiligen Verfügung des LG Berlins (Az. 103 O 60/13) nicht näher öffentlich und inhaltlich dazu äußern,
aber wären diese Ansprüche aus den Abmahnungen (Unterlassung, AG, SE) nicht schon alle verjährt. Haben Sie,
wie immer zu lesen ist, den so genannten "IP-Keller" ausgefegt, wurden Akten nach einem "Büroversehen"
wiedergefunden oder an was lag es, das Ermittlungsdatensätze aus dem Jahre 2009, erst 2013 abgemahnt werden?

Rechtsanwalt Christian Weber: Wir versenden ausschließlich Abmahnungen in Fällen, in denen zum Zeitpunkt der
Abmahnung die geltend gemachten Ansprüche nicht verjährt sind. Das ist Firmenpolitik von uns und unseren
sämtlichen Mandanten. Wie andere Kanzleien hier verfahren, ist mir nicht bekannt. Bei Abmahnungen mit
Ermittlungszeitpunkten aus dem 2009, die aus organisatorischen Gründen erst im Jahr 2013 versendet wurden,
liegen die von Seiten der Internetprovider erteilten Auskünfte in 2010 oder später.

.....................


Reaktion Forenwelt:
Zum Interview erst einmal keine, weitere Ungläubigkeit, aber pfui, du kleiner Foren-Addi sprichst mit Abmahner,
schäm dich!



Fall 2014:

Hier wurde schnell deutlich das in den ersten 2 Wochen des neuen Jahres bei den im Glauben schon verjährten,
auf einmal Mahnbescheide eintrudelten die entweder noch 2013 beantragt worden oder erst 2014.

Reaktion Forenwelt:
Es meldeten sich auf einmal Leute, die lange in der Versunken verschwanden und waren in Aufregung und Angst.
Und hierauf haben WIR rechtzeitig eine Antwort gefunden, die erst einmal die Gemüter beruhigte.



Fall Doc Wachs:

Nun stellt sich doch dieser Anwalt hin und sagt: “ne, nen, ne, was die Forenwelt hoch und runterbetet sowie
denkt zu meinen, ist Unsinn!“

RA Dr. Wachs: Verjährung Teil 1, Teil 2

Reaktion Forenwelt:
Dieser Wachs! Der brauch noch Geld und muss sich sein Geschäftsmodell sicher; haben wir -als noch nicht Umorientiert-
schon gewusst, aber Wachs spinnt und hat keine juristischen Kennntisse; das ist doch alles Panikmache; Wir wollen
weiter auf die 3 Jahre beten; Du bringst alle durcheinander, wir wissen nicht mehr was wir glaube sollen und suchen
nach dem Sinn der Foren; Du bist ein Abmahnwahnerhalter und denkst ein Anwalt zu sein, weißt aber gar nichts, denn ...

Nur einmal am Rande. Was hat ein Abgemahnten vertretender Anwalt davon sich öffentlich hinzustellen und zu sagen,
das es so ist, obwohl es so ist? Letztlich klagen oder fordern doch die Abmahner über den 3 Jahren. Jetzt sind es
noch sehr wenige Fälle, vielleicht in Jahren viele.

Ich zum Beispiel handhabe es dann so, ich suche mir zusätzlich eine Antwort bei jemand, der Recht lehrt sowie darüber
richtet. Und hier erhielt ich die Antwort:

(...) Die Verjährung richtet sich, soweit es um Abmahnkosten geht, immer nach § 199 BGB. Unterschiede ergeben sich
nur bei den kenntnisunabhängigen Fristen, weil für den Schadensersatz Abs. 3 und für den Aufwendungsersatz bei der
Abmahnung Abs. 4 gilt, doch wird sich das im Regelfall nicht auswirken, da jedenfalls von 10 Jahren auszugehen ist. (...)



Fazit:
  • => Es gibt kein “Schema F-Denken“!
    => Viele Fälle haben eben gezeigt, das Foren einfach Unrecht hatten/haben/noch haben werden.
    (Bsp.: Vorbeugung, Erweiterung, Dauer einer UE, Mahnverfahren Klageverfahren, Verjährung)
    => Letztlich wird man wieder -als Abgemahnter- von der Angst überrannt
Es ist doch kein Ausdruck für ein Forum, wenn es sich irrt, das es nun alles Murks ist! Ihr verlasst Euch auf uns,
wenn es aber nicht so läuft, sind alle doof. So kann es nicht sein. Wir sind eben keine Juristen, engagieren uns
nach unseren Möglichkeiten und Mitteln. Punkt. IHR kommt in ein Forum, denkt man erhält ALLES für Lau und DIE Antwort
auf SEINE Frage, die dann noch 100-pro Bestand hat. Dass kann nicht funktionieren!

Wer einen Profi-Rat benötigt, darf in kein Forum, sondern muss zu einem Anwalt gehen! Aber der kostet eben Geld, dann
nimmt man einen das Gemüt beruhigenden Rat eines Nichtjuristen in einem Forum (mind. 3.000.000 Beiträge und 1.000.000
gedrückte Danksagungen) für Lau schon eher. Egal ob dessen Folgen überschaubar sind oder inhaltlich stimmen.

So jetzt aber:

Bild

Man muss einfach beachten, was man mit der 2014’er Aussage: “AG = 3 Jahre, SE = 10 Jahre“ bewirken will. Möchte man
mit Kenntnis des wahren Sachverhaltes weiter sabbeln, oder es so darstellen, wie es ist. Bzw. was ändert sich -ohne Klage-
/ -ohne- MB- / -ohne Hinweis des Abmahner- sich für Altfälle oder Neufälle? Nichts, außer, das man vielleicht ein paar
Jahre länger warten muss, das die Ansprüche verjähren. Glaubt denn einer, das ich nur einen Gedanken verliere:
“Hm, der Wachs, ich dachte er sei mein Body, wir wären so, sagt einfach das SE erst in 10 Jahren verjährt. 10 Jahre?
Hilfe, rettet mich! Dann kann ich ja, obwohl am 14.12.2006 abgemahnt, immer noch auf SE verklagt werden! Hu. hu, hu,
was soll ich nur machen? Ich zahle lieber den SE an Urmann. Sind doch nur 50 Okken. Und wenn er mehr haben will? Was
soll ich armer Angemahnter denn jetzt nur machen? Es ist doch alles Scheiße, was damals das Gull:Board und diese angeblichen
ominösen Rechtsexperten rieten!“


Pustekuchen!


Jetzt ist nur wichtig, das man informiert wird, das es in diese Richtung (AG = 3 Jahre; SE = 10 Jahre) gehen kann. Ob es
überhaupt dahingeht, das bleibt abzuwarten. Wenn, dann trifft es einen nicht wie jetzt, sondern ist vorbereitet.

Mist, ich muss sofort Urmann anrufen, bin mal kurz weg, für niemanden erreichbar, Sauerstoffzelt ...



.......................


[quoteemHogffnung]Noch eine Annmerkung: Ich hab das auch gelesen das man wohl einen Wohnungswechsel anzeigen muss, aber was mach ich wenn
ich in den 30 Jahren 5 mal umziehe, muss ich das jedesmal anzeigen. Tschuldigung, aber ich bin doch nicht bekloppt.[/quoteem]


Na und, das ist doch letztlich Dein Problem!

Nur wird hier die Antwort auf die Frage, ob dem Abmahner ein Wohnungswechsel angezeigt werden soll, -ja- lauten!
Dieses ergibt sich schon aus dem Vertragsrecht heraus und -könnte- entscheidend sein für die Verjährungsfrage. Ob
sich nun jemand danach richtet, bekloppt ist oder nicht, es für eine gute Antwort erachtet, oder Blödsinn, sry, das
ist doch nicht mein Bier!


Wenn aber jemand -zumindest auf AW3P- fragt:


Muss ich einen Wonungswechsel/Adressänderung mitteilen?

Dann heißt es -zumindest auf AW3P-:

Ja!



Musterscheiben:
<Absender>
Vorab per E-Mail: info@abmahner.de
Per Einschreiben[/color]
<Empfänger>.............................................<Ort>, den <Datum>

Adressänderung wegen Umzug
Aktenzeichen: <Aktenzeichen Abmahnung>

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen folgende Änderung meiner Kontaktdaten mit.
Die Änderung ist gültig <seit/ab>: <Datum>

Neue Anschrift:
<neue Anschrift>

Mit freundlichen Grüßen

______________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
.......................


[quoteemSandra1]Ich glaube es ist wirklich nicht ganz einfach zu beantworten.
z. Bsp. Download über Torrent mit Upload ins Netz dürfte hier anders zu bewerten sein
( Die Rechte hierfür sind definitiv nicht vorhanden ) als u.U.
ein "Direct Download" ohne Upload von Daten.
Ist nämlich ein original Datenträger legal im Besitz und die Quelle ist nicht
eindeutig illegal könnte hier die "Privatkopie" ins Spiel kommen - insbesondere
da es sich meist um verlustbehaftete und komprimierte Daten handelt
( z.B. MP3 ) - die Nutzungslizenz liegt durch das Original ja vor.

Das sind aber dann sehr sehr theoretische Überlegungen.[/quoteem]

Natürlich, wie alle Gedanken in einem Forum. Sicherlich wird der SE bei einem Abgemahnten Filesharing (Lizenzanalogie)
anders liegen als bei einem Abgemahnten OCH (1 Download, kein Upload). Man hat es bei einem OCH nicht weltweit anderen
angeboten, sondern nur einmal heruntergeladen. Nur, auch der Download ist nach dem UrhG strafbar. Und ein aktueller
Kinofilm, Game oder Top-100 werden wohl immer aus einer illegalen Quelle sein. Ob es nun gelingt, aktuelle Benutzer
von OCH abzumahnen, ob es über haupt -wenn- für einen Abmahner “rentabel“, das vage ich zu bezweifeln, aber die OCH
werden sicherlich sich gegen rechtlichen Angriffen wehren müssen.



VG Steffen

abmahnwarrior
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Registriert: Dienstag 21. Januar 2014, 18:44

Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9277 Beitrag von abmahnwarrior » Montag 10. Februar 2014, 12:18

Es ist doch kein Ausdruck für ein Forum, wenn es sich irrt, das es nun alles Murks ist! Ihr verlasst Euch auf uns,
wenn es aber nicht so läuft, sind alle doof. So kann es nicht sein. Wir sind eben keine Juristen, engagieren uns
nach unseren Möglichkeiten und Mitteln. Punkt.

Wer einen Profi-Rat benötigt, darf in kein Forum, sondern muss zu einem Anwalt gehen! Aber der kostet eben Geld, dann
nimmt man einen das Gemüt beruhigenden Rat eines Nichtjuristen in einem Forum
Sicherlich ist das ein Nutzerforum. Trotzdem wirbt der Betreiber mit der Zusammenarbeit mit Dr Wachs. Für mich ist es einfach unerklärlich, warum sich die Einsicht bei Dr Wachs, dass Teile erst nach 10 Jahren verjähren erst jetzt, kurz nach dem Jahreswechsel durchsetzt. Auch sagt doch der Forumbetreiber immer, dass er sich rechtlichen Rat bei Herrn Dr Wachs holt. Warum zu der Verjährung erst jetzt und nicht schon die Jahre vorher ?

Wenn 10 Jahre Verjährung gelten, ist das schon die ganze Zeit so. Warum wird dies im Forum erst jetzt verbreitet ? Mir kommt es einfach so vor, 2010 war das Jahr der meisten Abmahnungen ( über 500000 ), unzählige wurden noch nicht beglichen ( auch auf Anraten des Forenbetreibers, der immer wieder durchblicken lässt, dass es nicht erwünscht ist im Forum, wenn sich jemand vergleicht ) und es ist durchaus ein Geschäft das Ganze jetzt etwas in die Länge zu ziehen. Die Abmahner können weiter die Abgemahnten schickanieren, die "Guten" Anwälte können weiterhin Geld damit verdienen um die Forderungen, die jetzt plötzlich auch nach den 3 Jahren noch rechtlich in Ordnung wären, abzuwehren. Also ein einträgliches Geschäft für BEIDE Seiten.
Tut mir leid, aber der Schwenk zum Jahreswechsel kommt mir sehr seltsam vor.
IHR kommt in ein Forum, denkt man erhält ALLES für Lau und DIE Antwort
auf SEINE Frage, die dann noch 100-pro Bestand hat. Dass kann nicht funktionieren!
Wenn das so ist, stellt sich eben grundsätzlich die Frage, inwieweit so ein Forum den Abgemahnten wirklich dient, wenn jahrelang falsche Dinge verbreitet werden. Die Frage der Verjährung tritt ja nicht erst jetzt auf. Ein Forum, das sich rühmt die Abgemahnten beraten zu wollen und ihnen gegen den "Abmahnwahn" beiseite zu stehen, sollte zumindest nicht über Jahre falsche Ratschläge geben. Sich jetzt damit herauszureden, dass es kostenlos ist, die Leute die hierher kommen, nur Hilfe für lau haben wollen, ist höchst unseriös. Auch gerade deswegen, weil ein Parallelforum, das Spenden annimmt, genau deshalb vom Forenbetreiber kritisiert wird. Schließlich rühmt man sich ja damit, dass man das Forum völlig kostenlos und ohne persönlichen finanziellen Vorteil betreibt. Das war ja auch Thema bei der Verhandlung mit S&S.
Stellt sich eben die Frage, inweiweit kann sich der Abgemahnte in diesem Forum überhaupt auf die Ratschläge verlassen oder läuft er doch ins offene Messer, wenn er die Ratschläge befolgt.
Sollte er doch lieber direkt zum Anwalt gehen, was hier immer wieder bestritten wird, von Forenbetreiber und ein paar andere Spezialisten, die andere Forenmitglieder ungestört beleidigen dürfen ( fauler Fisch , Troll etc ) , dieser aber direkt gesperrt wurde, nachdem er eine ironische Bemerkung über den Nickname eines Forenmitglieds geäußert hat ?

Hoffnung
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9278 Beitrag von Hoffnung » Montag 10. Februar 2014, 12:41

mein Kommentar war nicht als Beschwerde gemeint, ich hab mich hier gut informiert gefühlt und ich jammer ja auch nicht rum. Und Steffen sagt ja auch immer wenn man eine Entscheidung getroffen hat dann steht man auch dazu. Und ich hab nur meine Entscheidungen und meine Verhaltensweise mitgeteilt. Die ich selber trage und natürlich ist das alles mein BIER.

Meine Entscheidung Mod UE, toter Mann, null Kontakt Punkt aus Basta !

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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9279 Beitrag von Steffen » Montag 10. Februar 2014, 13:26

[quoteemabmahnwarrior]Sicherlich ist das ein Nutzerforum. Trotzdem wirbt der Betreiber mit der Zusammenarbeit mit Dr Wachs. Für mich ist es einfach unerklärlich, warum sich die Einsicht bei Dr Wachs, dass Teile erst nach 10 Jahren verjähren erst jetzt, kurz nach dem Jahreswechsel durchsetzt. Auch sagt doch der Forumbetreiber immer, dass er sich rechtlichen Rat bei Herrn Dr Wachs holt. Warum zu der Verjährung erst jetzt und nicht schon die Jahre vorher?[/quoteem]
Anfänglich ist das Forum AW3P nicht von Herrn RA Dr. Wachs abhängig. Ich bezahle und betreibe es als Verantwortlicher, der Webadmin hegt und pflegt Datenbank und Forensoftware, Mistreaded moderiert und linkt. Punkt. Natürlich ist RA Dr. Wachs Rechtsbeistand von AW3P. Aber nach meiner Kenntnis vertrat er schon immer diese Ansicht.

Dann habe ich den Eindruck, das Du, mein lieber @abmahnwarrior, zwar liest aber nicht begreifst oder bewusst begreifen willst. Ein Verbraucherforum ist keine Anwaltskanzlei. Ich zitiere einmal aus den Forenregeln, die Du selbst -mit Registrierung- akzeptiert hast!“
(...) Das Forum der Initiative Abmahnwahn-Dreipage.de ist ein reines Laien-Forum und richtet sich danach, was im Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (RDG) sowie anderen festgelegt wird.

Auszug aus dem § 2 - Begriff der Rechtsdienstleistung RDG
(...) (1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten,
sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. (...)

Sinn und Zweck des Forums ist der Austausch von Erfahrungen, Meinungen und Informationen zum Thema: Abmahnung wegen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. (...)

(...) (1) Es dürfen jederzeit Fragen gestellt, Standpunkte sowie Meinungen vertreten und Erläuterungen gegeben werden zu Rechtsfällen und Rechtsfragen die nicht spezifisch auf eine Person bzw. auf einem Rechtsfall zugeschnitten sind. Diese Fragen sollten deshalb allgemein bzw. fiktiv verfasst werden. (...)
Und wenn Du es weißt, dann kannst Du darauf bauen, das in dem Forum einen Hinweis gibt, der dir weiterhilft, oder du sagst dir, das hier man sich austauschen kann, aber erst bei einem Anwalt professionelle Hilfe erhält.

Und aus meiner Sicht wurde -das- im Forum AWE3P verbreitet, was man -allgemein- dachte und wusste. Und mit den etablieren der Forenwelt hieß es eben, und heute noch:

(...) Die Abmahnung verjährt nach 3 Jahren, da hier § 102 UrhG i.V.m. den §§ 195, 199 BGB gilt. (...)

Es ist natürlich jetzt dein gutes Recht, auf einmal alles infrage zu stellen. Deine Meinung. So what.

Nur rede ich mich nicht Larissamäßig auf Kosten andere heraus -“Never, Ever, Punkt!“- sondern sage, AW3P hat sich hier in der allgemeinen Beantwortung der Verjährung (AG + SE = 3 Jahre) geirrt, eine Fehleinschätzung begangen und korrigiert nach aktuellen Wissen (AG = 3 Jahre, SE = 10 Jahre) dieses. Sicherlich werde ich diesbezüglich die Empfehlungen / F.A.Q. usw. aktualisieren. Nur sehe ich erst einmal nichts, wie AW3P als Forum einen Betroffenen wirtschaftlich geschadet hat, außer in falscher Sicherheit gewiegt. Wenn nichts mehr kommt, dann ist es doch gut, wenn, dann weiß man, das es anders ist wir anfänglich man es erzählt bekam und rechtens. Letztlich wird es richterlich geklärt.


[quoteemabmahnwarrior]Wenn das so ist, stellt sich eben grundsätzlich die Frage, inwieweit so ein Forum den Ab-gemahnten wirklich dient, wenn jahrelang falsche Dinge verbreitet werden.[/quoteem]
Es kann doch jeder das Forum meiden. Wenn Du der Meinung bist, frage ich mich, was du hier postest, wenn alles Scheiße ist. Anderseits, was erwartest Du? Wir sind und bleiben keine Juristen und die Anwälte die mit uns Kooperieren haben doch kein Einfluss. Jedenfalls auf dieses Forum hier, denn die Frage der Verjährung und deren Antwort bekam ich schon vor den Wachsschen Aufreg-Beiträgen. Statt aber das für sich herauszunehmen, wird alles infrage gestellt.


[quoteemabmahnwarrior]Stellt sich eben die Frage, inwieweit kann sich der Abgemahnte in diesem Forum überhaupt auf die Ratschläge verlassen oder läuft er doch ins offene Messer, wenn er die Ratschläge befolgt. Sollte er doch lieber direkt zum Anwalt gehen, was hier immer wieder bestritten wird, von Forenbetreiber und ein paar andere Spezialisten, die andere Forenmitglieder ungestört beleidigen dürfen ( fauler Fisch , Troll etc ) , dieser aber direkt gesperrt wurde, nachdem er eine ironische Bemerkung über den Nickname eines Forenmitglieds geäußert hat?[/quoteem]
A, sage ich nicht das Du eine Pfeife bist, oder lösche den Beitrag oder dichens. B, wie reagierte man denn in Vergangenheit, bei meinem Ausspruch: Wenn Du Zahnschmerzen hast, gehst du nicht in den Keller und holst dir einen Akkuschrauber, sondern zum Zahnarzt!

Oder ...

Puh, die Foren sind die Größten, hier wird die Arbeit für die faulen Anwälte gemacht, wir wissen alle technischen und juristischen Details. Wer braucht denn einen Anwalt, der mit unser Leid stinkend reich wird und seinen Porsche finanziert. Wir sind die Größten und können alles allein! Und jeder, der in ein Forum kam und kommt, wollte und will doch beruhigt werden. “Komm Schatzi, es ist alles Betrug, die haben keine Beweise, das sind alles Schweinetreiber, die niemals nie klagen. Uns einen Anwalt, puh, Schatzi brauchst du nicht. Halte dich einfach daran was wir Rechtsexperten dir sagen.“

Und ja, ein Forum wird überbewertet und wird keinen Anwalt ersetzen!

Das ist wohl nicht Neues!


[quoteemabmahnwarrior]Sich jetzt damit herauszureden, dass es kostenlos ist, die Leute die hierher kommen, nur Hilfe für lau haben wollen, ist höchst unseriös.[/quoteem]
Für was kommt man denn sonst hierher? Man will eine sofortige bindende Antwort auf seine Frage. Denn, man ist das Wichtigste im Abmahnuniversum ... ach habe ich vergessen, natürlich hübsch kostenlos und kostenfrei. Denn dazu ist man als Forum und als Engagierter da. Läuft es dann nicht so wie lilabunt gemalt, ist alles Murks.




[quoteemHoffnung]mein Kommentar war nicht als Beschwerde gemeint[/quoteem]
Habe ich auch nicht angenommen. Es ist deine sachliche Meinung. Nur habe ich doch auch eine.


VG Steffen

kricke
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Registriert: Dienstag 2. März 2010, 13:42

Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9280 Beitrag von kricke » Montag 10. Februar 2014, 16:23

Ich habe dieses Aussage aber auch persöhnlich von Hr.Wachs damals am Telefon bekommen.

"2014 ist ihre Abmahnung verjährt"

Warum jetzt 2020 oder 2021

Also die Frage wäre schon berechtigt.
Vielleicht nich hier im Forum , aber am Telefon schon.

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