Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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ombrenrw
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7561 Beitrag von ombrenrw » Donnerstag 17. Mai 2012, 12:13

@ Steffen THX ! ....

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7562 Beitrag von Steffen » Donnerstag 17. Mai 2012, 22:23

"Der Rechteinhaber muss daher, bevor er mit der Ermittlung von Rechtsverletzungen beginnt, sicherstellen, dass diese Ermittlungen ordnungsgemäß durchgeführt werden und dass er dies dokumentieren kann. Setzt er hierfür eine Software ein, muss diese durch einen unabhängigen Sachverständigen überprüft und regelmäßig kontrolliert werden. Eine nachträgliche Untersuchung der eingesetzten Software durch das Gericht mit ungewissem Ausgang (vgl. Beschluss des Senats vom 7.9.2011 – 6 W 82/11) genügt dagegen nicht, um eine Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung begründen zu können."
Für mich eigentlich interessanter und wichtiger, warum nicht alle diejenigen, die durch z.B. Fareds oder BB abgemahnt wurden und werden - Ihr Beschwerderecht in Anspruch nehmen gegen die Beauskunftung. Es ist doch eine positive Entscheidung - und das sogar von Köln - da!

Wenn man in Kürze einen Gutachter beauftragt, ist dieses Chance weg. Ich erinnre dazu gern an das Thema Fax-Dr. K, wo wir mutig und tatkräftig abwarteten und alles ausgiebig hinterfragten, statt entschlossen zu handeln.

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7563 Beitrag von Steffen » Samstag 19. Mai 2012, 00:25

[quoteemMistreaded]@Steffen
Vielleicht ist es einfach zu neu,
oder wer von den ganzen alten Abgemahnten hat das getan.[/quoteem]
Hier geht es doch nicht um die Alten, sondern um Abgemahnte, die
letzte und diese Woche abgemahnt werden. Beschwerde am OLG
gegen die Gestattungsanordnung auf Vorlage des genannten Beschlusses.

Natürlich können wir uns auch weiter den äußerst spannenden und sicherlich
hilfreichen Themas der Impressen-Hinterfragung widmen, welches ein noch
nicht genügender und erwähnenswerter Bereich im Abmahnwahn darstellt. ;)

VG Steffen

Dreizack
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7564 Beitrag von Dreizack » Sonntag 20. Mai 2012, 19:48

Es ist sicherlich richtig, dass Neuabgemahnten gut beraten wären, wegen der Beauskunftung Beschwerde beim OLG Köln einzulegen. Man sollte vielleicht erwähnen, dass dieser Beschluss vom 20.01.2012 genauso zustande kam. Der einleitende Satz des Beschlusses beginnt: "Die zulässige Beschwerde ist begründet, denn ..." Also es gibt schon Leute, die sich wehren.

Auch ist es richtig, dass die von der Firma Guardaley eingesetzte Software "Observer" heißt oder hieß. Das bedeutet aber nicht, dass es diese Firma ist, die vom Beschluss betroffen ist. Das OLG Köln spricht von einer Ermittlungsfirma H. und ich kenne im ganzen Karlsruhe Firmengeflecht noch keine Firma H. Es könnte sich um eine andere Firma handeln, die die gleiche Software einsetzt oder um eine andere Software, die zufällig den gleichen Namen trägt.

Wenn aber RA Dosch fragt, wer Näheres weiß, dann ist es wohl berechtigt, die Informationen zusammenzutragen, die wir bereits haben. Das sind dann die Infos von Baxter über den Registereintrag vom 27.05.11 (abgezogen das mit dem Massagestudio) und ergänzt durch den erneuten Umzug von Karsruhe-Neureut nach Eggenstein-Leopoldshafen - siehe unternehmensregister.de Eintrag für Guardaley vom 20.04.12. Agiert so eine ernstzunehmende IT-Spezialfirma? - frage ich ganz rhetorisch.

Im Beschluss des OLG Köln geht es aber auch um "die Kopie einer beglaubigten Übersetzung eines Gutachtens". Wir wissen, dass Guardaley in der Vergangenheit das Gutachten eines IT-Spezialisten aus GB verwendet hat. Dieser Herr wirbt heute noch damit auf seiner Homepage, trotz des in den USA und von RA Achilles zitierten Falls. Die Liste der Referenzen (Clients) liest sich wie ein Wer-ist-wer der Bösewichte der Abmahnwahn: Davenport Lyons, ACS Law, Guardaley GmbH, GoldenEye Ltd (Auskunftsverfahren läuft z.Zt. in London) ...

Nun Beweiskraft hat das alles nicht, aber Zufälle sind es auch nicht. Es hat 3.5 Jahre gedauert, die Gutgläubigkeit der Kölner Gerichte soweit zu erschüttern. Ich habe großen Respekt für die Geduldigen, die dort immer wieder auf die Widersprüche hinweisen, aber auch Verständnis für diejenigen, die für sich persönlich die Strategie "ModUE und sonst nichts" als effizienteste Vorgehensweise konsequent zu Ende führen.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7565 Beitrag von Steffen » Montag 21. Mai 2012, 11:07

Österreichische Kanzlei mahnt in Deutschland ab!


Durch das Forum "Netzwelt.de" wurde informiert, das die Wiener Kanzlei "Georg S. Mayer Rechtsanwalt GmbH" (Österreich)
im Namen des österreichischen Rechteinhaber "Trak Music GmbH" (Seekirchen) in Deutschland Abmahnungen versendet
hinsichtlich Urheberrechtsverstöße in P2P-Netzwerken.


:::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Muster-Abmahnung: PDF

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Abmahnanwalt
Georg S. Mayer Rechtsanwalt GmbH
A -1010 Wien
Österreich

Rechteinhaber
Trak Music GmbH
Hauptstraße 19
A - 5201 Seekirchen am Wallersee, Salzburg

Streitgegenstand
Tonaufnahme und Musikwerk: "Tibration - 4 Directions Home"

Herr Johann Gmachl ist GF der Firma Trak Music GmbH, aber auch gleichzeitig (Mit-)Textdichter und (Mit-)Komponist.

Forderungen
Pauschalbetrag (EUR 450,00) + Abgabe einer Hybrid-Verpflichtungserklärung (österr. + deutsches Recht gemischt)




Was gilt?

Natürlich kann auch ein österreichischer Anwalt nach Maßgabe deutschen Rechts Abmahnungen verschicken und Schadensersatz
verlangen.

Deshalb sollte eine mod. UE nach deutschen Recht abgegeben werden.

Link: mod. UE (deutsches Recht)


[blink2]Hände weg von der Hybrid-Verpflichtungserklärung![/blink2] Denn, die anwaltliche Vollmacht thematisiert nur das österreichische
Recht. Forderungen nach einer Vertragsstrafe und Schadensersatz sind in der österreichischen Rechtsordnung zum Wegfall
der Wiederholungsgefahr nicht anerkannt.


Mag. Volker Flick
Rechtsanwalt
Sporgasse 32
8010 Graz
Web: http://www.rechtsanwalt-graz-steiermark.at/" onclick="window.open(this.href); return false;
E-mail: kanzlei@flick.at

[...] Um die Wiederholungsgefahr, die damit beseitigt werden soll, wegfallen zu lassen, muss in Österreich weder eine
Vertragsstrafe noch ein Schadenersatzanspruch anerkannt werden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie solchen Abmahnungen entgegnen
können.

Bei diesen Abmahnungen ist festzustellen, dass diese vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungserklärungen meist viel
zu weit gefasst und deutlich zu hohe Kosten verrechnet werden. [...]


Da hier neben der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung - nur - der Schadensersatz gefordert werden kann, werden die
Gerichte schon genauer hinschauen in der Beweiswürdigung.

1. mod. UE (deutsches Recht)

[...] gegenüber
1. Herrn Johann Gmachl, Hauptstraße 19, A - 5201 Seekirchen am Wallersee, Salzburg,
2. Firma Trak Music GmbH, Hauptstraße 19, A - 5201 Seekirchen am Wallersee, Salzburg, [...]

[...] zu unterlassen
1. das urheberrechtliche Musikwerk: "Tibration - 4 Directions Home" (Unterlassungsgläubiger zu 1.),
2. die urheberrechtliche Tonaufnahme: "Tibration - 4 Directions Home" (Unterlassungsgläubiger zu 2.),
ganz oder [...]

2. Nichtzahlen
Wir werden weiter darüber berichten.

__________________________________________________

Autor: Steffen Heintsch für die Initiative AW3P
_______________________________________________

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7566 Beitrag von harryup » Montag 21. Mai 2012, 12:34

wer sich die Mühe macht, dieses grammatikalische Desaster richtig durchliest, wird gleich feststellen, daß Anwälte in Österreich der deutschen Grammatik entweder NICHT fähig sind - oder aber hier ist mal wieder ein Fake unterwegs !!!
Nichts unternehmen! Vor allem NICHT zahlen!
harryup

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7567 Beitrag von Steffen » Montag 21. Mai 2012, 12:56

[quoteemharryup]Nichts unternehmen! Vor allem NICHT zahlen!
harryup[/quoteem]
Man sollte erst einmal davon ausgehen, das die Abmahnung echt ist.

Dann gibt es die Möglichkeit dort anzurufen, was ich gemacht habe und
mir gesagt wurde: Es handelt sich um kein Fake!

Also mod. UE nach deutschen Recht - nicht zahlen!

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7568 Beitrag von Steffen » Dienstag 22. Mai 2012, 12:39

Unterausschusses “Neue Medien”:
Warnhinweise bei Urheberrechtsverstößen umstritten



Warnhinweise bei Urheberrechtsverstößen umstritten

Ein im Auftrag des Bundeswirtschaftsministerium erstelltes Gutachten zur Umsetzung von Warnhinweismodellen
bei Urheberrechtsverletzungen im Internet stößt auf Kritik von Experten. Nach den Vorstellungen des
Medienrechtlers Prof. Dr. Rolf Schwartmann von der Fachhochschule Köln sollen Rechteinhaber den Internet-
Providern die IP-Adressen melden, bei denen sie Urheberrechtsverstöße entdecken. Der Provider soll dann bis
zu drei Warnhinweise verschicken. Der Ansatz, so heißt es in dem Gutachten Schwartmanns, sei "rechtsstaatlich
von Vorteil, weil er vor einer Abmahnung auf aufklärende Warnungen setzt".

Zum Video: www.bundestag.de
Während einer öffentlichen Sitzung des Unterausschusses "Neue Medien" unter Vorsitz von Sebastian Blumenthal
(FDP) am Montag, 21. Mai 2012, lehnten sowohl der Medienanwalt Dr. Dieter Frey als auch Frank Rieger vom
Chaos Computer Club (CCC) und Oliver Süme vom Verband der deutschen Internetwirtschaft (Eco) das Modell ab.

_____________________________________________________________
Quelle: www.bundestag.de

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7569 Beitrag von Steffen » Donnerstag 24. Mai 2012, 10:43

[quoteemMistreaded]Kann denn die Software, oder was auch immer, zwischen Down- und Upload überhaupt unterscheiden?[/quoteem]

Wir sind doch hier bei dem alt bekannten Spiel: Naturwissenschaft - Juristerei. P2P-Technologie
ist doch nicht so grundsätzlich kompliziert.

1. Der Kläger hinterlegt mit Studien, Gutachten, eidesstl. Versicherungen (die teilw. sogar als
Sachverständigen-Aussage gewertet werden kann), dass die beauftragte Log-Firma
  • fehlerfrei arbeitet,
  • fehlerfrei ermittelt und
  • die Mitarbeiter fehlerfrei arbeitende Menschen sind.
2. Der Beklagte hinterfragt die Ermittlung der IP und die fehlerfreie Funktion der Software,
anhand von Studien, Zeitungsartikel und Theorien. Beweise für den konkreten Fall - in der Regel
nicht vorhanden.


Juristische Wahrheit:
Wenn mehrere unterschiedliche Ermittlungsdatensätze (Tag, Stunde, Minute), mit unterschiedlichen
IP-Adressen immer wieder und ohne Ausnahme durch den Provider dem Anschluss des Beklagten zugeordnet
wurden, ist es lebensfremd von fehlerhafter Ermittlung zu sprechen.

Denn hier geht es nicht darum, wer der Täter ist, sondern wer Störer. Sprich - wer - verantwortlich
gemacht werden kann für eine offensichtliche Rechtsverletzung.

Und wenn Du die Software anzweifelst, wird ein unabh. Gutachten in Auftrag gegeben. Dann spätestens
knicken eben die Meisten (ich habe dafür Verständnis) ein, oder es zieht sich hin über Jahre - wie
im "NoUpload-Klageverfahren", oder man kann sogar dem Gegner ein unabh. Gutachten finanzieren. Denn
letztendlich stellt der Richter die Fragen, die geklärt werden sollen, damit - er - sie besser versteht
und in - seiner - Entscheidung einfließen können.


VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7570 Beitrag von Steffen » Donnerstag 24. Mai 2012, 12:09

Filesharing Klagen von rka und Waldorf Frommer
auf neuem Höchststand:
AG Hamburg und AG München rüsten auf!




Bild
Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs

Kanzlei Dr. Wachs – Rechtsanwälte
Telefon: 040 411 88 15 70
Fax: 040 411 88 15 77 oder 040 444 65 51 0
E-Mail: info@dr-wachs.de
Web: Dr. Wachs.de oder Dr. Abmahnung.de


:::::::::::::::::::::::::::::


Derzeit erreichen uns sehr viele Anfragen zu Klageverfahren am Amtsgericht Hamburg und am Amtsgericht München.
Neben den üblichen Klagen von Zimermann und Decker, Sasse und Partner usw. haben sich aktuell besonder Waldorf
Frommer mit Gerichtsverfahren in München und rka.-Rechtsanwälte mit Gerichtsverfahren in Hamburg hervorgetan.
Die uns dazu erreichenden E-Mails lesen sich alle gleich:
  • Abmahnung 2009 – 2010 bekommen;
  • mit Anwalt, Verbraucherzentrale oder als Selbstversorger mod. UE abgegeben und dann nicht mehr reagiert;
  • Klage eingetroffen.
Die Begründungen für diese Klagewellen sind dabei sicher zum einen darin zu suchen, dass viele Kanzleien deutlich
weniger Abmahnungen versenden, und nun die Anwaltsresourcen in Klagen stecken. Auch die drohende Verjährung wird
sicherlich zu dieser Entwicklung beigetragen haben. Zuletzt sind die Gerichte auch der Vielzahl von Klagen
tendenziell eher wohlwollend eingestellt, und haben nach meinen Informationen gerade in diesem Jahr sowohl in
Hamburg als auch in München extra Richterstellen für Filesharing Klagen geschaffen.

Es wird also ein heißer Sommer.

____________________________

Quelle: Blog: Dr. Wachs.de
______________________

siegfriedklein
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7571 Beitrag von siegfriedklein » Donnerstag 24. Mai 2012, 21:13

Was sagen Sie und Ihre Kollegen zu den Leuten die schon beim RA für eine modEU bezahlt haben und jetzt eine Klage im Briefkasten haben..Vor 2 Jahren haben die RA-te geworben : , modUE unterschreiben , , und Versprechung fast 100% keine Klage.Natürlich ein pauschal Beitrag wurde kassiert
Was passiert jetzt : jeztzt sagen die RA_te , wir können ein Vergleich aushandeln , kostet 650 € und RA Kosten .

Wer verdient mehr beim Abmahnwann?

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7572 Beitrag von Steffen » Donnerstag 24. Mai 2012, 23:45

[quoteemsiegfriedklein]Was sagen Sie und Ihre Kollegen zu den Leuten die schon beim RA für eine mod. UE bezahlt haben und jetzt eine Klage im Briefkasten haben..
Vor 2 Jahren haben die RA-te geworben : , modUE unterschreiben , , und Versprechung fast 100% keine Klage.Natürlich ein pauschal Beitrag
wurde kassiert. Was passiert jetzt : jeztzt sagen die RA_te , wir können ein Vergleich aushandeln , kostet 650 € und RA Kosten .

Wer verdient mehr beim Abmahnwahn?[/quoteem]

Was soll denn ein Anwalt/ die Anwälte schreiben, der/die damit sein/ihr Geld verdient/verdienen? Anwalt ist nun einmal eine Dienstleistung, die
letztendlich Geld kostet. Wenn er viel verdienen will, muss er einmal viel anbieten für viel Geld und andermal muss es jemand geben, der das
dann bezahlt.

Das ist ja das Urproblem der Abgemahnten. Ich gehe zu einem Fachanwalt, der mir sagt: "Es wird in den wenigsten Fällen geklagt, ich schreibe
einen Generalablass ihrer Sünden - ich verrechne 650,- € dafür. Der Abgemahnte sagt jetzt: O.K., machen wir. Dabei hat die Abmahnung letztendlich
nur 450,- € gekostet. Man zahlt mehr, als der Abmahner verlangt, um letztendlich ein Wagnis einzugehen und eventuell um das Zahlen an dem Abmahner
herumzukommen. Es geht doch kei'Sau zum Fleischer, legt dort 6,50 € hin, um beim Bäcker die offene Brot- und Kuchenrechnung über 4,50 € zu
begleichen.

Jetzt wird halt mehr geklagt, und plötzlich gibt es sehr viele, die auf Sand gebaut haben.

Anderseits hätten wir diese ganze Diskussion nicht, wenn man fürs Nichtzahlen den verstand einschalten würde und keinen Anwalt. Unsere
empfohlene Vorgehensweise sagt schon über Jahre: Anwalt ja, aber erst mit Erhalt der Klageschrift.


Jetzt trennt sich eben die Streu vom Weizen. Die Anwälte, die dachten einmal mit der "mod. UE und nicht zahlen" schnelles Geld zu verdienen,
oder dachten, man hätte eine Position der Stärke - werden dato eines Besseres belehrt. Heute zählen Fachwissen, Fleiß und das aber i.V.m.
einen Abgemahnten mit Rückgrat.


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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7573 Beitrag von Steffen » Donnerstag 24. Mai 2012, 23:53

[quoteemMistreaded]Wenn aber schon der erste Ermittlungsdatensatz falsch ist, und darum geht es m.M.n. doch, dann sind alle weiteren Datensätze auch falsch, da die Auskunft immer nur über den Provider läuft. Am Ende ist es doch auch nichts anderes als in dem 1. Datensatz, da der Provider ja auch nur Auskunft zu dem AI geben kann, oder?[/quoteem]

O.K. Aber wie willst Du es beweisen? Hu, hu, hu, es war der freundliche Hacker von Nebenan, ganz bestimmt?
Klingt etwas Sarkastisch. Gewollt. Wenn z.B. an 4 Tagen, zu 4 unterschiedlichen Zeiten, sowie 4 unterschiedliche
IP-Adressen - fehlerfrei und beweissicher dokumentiert wurden, die dann vom Provider immer - ohne Ausnahme -
einen Anschluss zugeordnet werden konnten...

... kauft kein Richter der deutschen Abmahnwelt ab, das hier alle 4 Datensätze falsch sind. Das ist lebensfremd.
Wenn, dann musst - Du - es beweisen. Da bin ich aber mal gespannt auf das - wie -!

Übrigens ist dieses, neben der BGH-Täterschaftsvermutung, die Hauptstolperhürde für jeden Beklagten. Aber
das Quatsche ich schon seit Monaten, nur hört mir niemand zu!
:,:


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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7574 Beitrag von Steffen » Freitag 25. Mai 2012, 09:56

@Der Lolli, Du bist geil. Bist aber zu oft mit Constantin zusammen. Kein Wunder, das er als Psychologe im realen
Leben keinen Fuß fasst.


1. [...]Die, wie ich finde, doch wichtige Frage[...]

Die äußerst wichtige und entscheidende Frage - um die es ging -:

[quoteemMistreaded]Geht es denn nicht eigentlich in den Abmahnungen immer nur um den Upload
oder war es nicht eigentlich doch der Download?
Oder sind es am Ende nur Protokolle?[/quoteem]

[...]wurde nicht beantwortet. Ist ja auch nicht schlimm, weil die Frage von uns Laien, die nicht an der Quelle sitzen,
gar nicht beantwortet werden kann.[...]


2. [...]Stattdessen wird ausgewichen.[...] Bezogen wird dieses auf die Juristische Wahrheit:

[quoteemJuristische Wahrheit]Wenn mehrere unterschiedliche Ermittlungsdatensätze (Tag, Stunde, Minute), mit unterschiedlichen
IP-Adressen immer wieder und ohne Ausnahme durch den Provider dem Anschluss des Beklagten zugeordnet
wurden, ist es lebensfremd von fehlerhafter Ermittlung zu sprechen.[/quoteem]


3. 1. [...]Weil die "Beweissicherheit schon mehrfach infrage gestellt worden ist und auch "Beweissicher" bewiesen
worden ist. Links dazu erspare ich mir, weil sie jeden bekannt sind.[...]

3.2. [...]Weil es nichts mit der Frage oben zu tun hat.[...]

Die Beantwortung Mistreaded's Frage ist jetzt entscheidender, AW-Entscheidend, als wie es wirklich im Gerichtssaal
letztendlich auch ist.


Steffens Fazit:

"Loggi-Leak"-Verdummung pur! oder

Grundsätzlich sollte man Fragen stellen, die nicht mit Ja oder Nein zu beantworten sind. Das macht das Lügen viel
zu einfach.

oder nach Freud

"Das Falsche ist oft die Wahrheit, die auf dem Kopf steht."


::::::::::::::::::::::::



Mal vielleicht anders. Ihr schwelgt ja immer noch bei LL auf "Wolke7" mit Eurer "verbose-Datei". Gut es war eigentlich
nur @Citylight. Wenn nun seit 2010 - kein einziger Prozess - auf München gewonnen wurde wegen dieser sicherlich
grandiosen Ausarbeitung, war diese doch nichts Wert, oder die Richter/innen sind alle korrupt. Oder? Korrupt passt
da aber schon eher in unser lila buntes (Abmahnwahn-)Weltbild.

Ich kann Beweissicherheit jederzeit infrage stellen, dann sollte dieses aber auch bewiesen werden.


Derjenige, der sich auf etwas beruft, dem obliegt die Beweislast!


Hier solltest Du Dir doch noch einmal die Mühe machen und zum Beispiel bei den 1.500 verlorenen Klageverfahren auf
München oder bestimmt soviel auf Hamburg + Köln - dieses hinterlegen. Und bitte nicht wieder ein Ergebnis aus einer EV,
hier gilt nun einmal ein herabgesetztes Beweismaß. Alle außer Blogger Gulden wissen, dass nach einer EV, meist ein
Hauptsacheverfahren droht. Und hier zählen dann - zur Überzeugung des Richters bewiesene Behauptungen.

Das Problem, hier geht es nicht um Ringen nach welchen Erfolg eines Forums, und ob ein anderes Forum sein Forum mit
Versprechungen und Links vollpfropft, sondern um Realität, also nicht die lila bunte Forenwelt, @Der Lolli,


1. BGH - Sommer unseres Lebens:
[...] Wird ein geschütztes Werk der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zum fraglichen
Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, so spricht zwar eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person
für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. [...]

2. Mehrere Datensätze mit mehreren IP-Adressen - Aus die Maus!


Das ist die Messlatte für jeden Abgemahnten in Hamburg, Köln und München. Mit irgendwelchen Lawotschka kannst Du
sicherlich einen Proll wie Che-Professor43 überzeugen, aber nicht mich. Und solange das Forum hier existiert, werde
ich es so Posten, wie es im realen Leben ist, und nicht wie wir unsere lila bunte (Abmahn-)Welt gern malen.

Weil es nämlich nicht unser Geld kostet. Punkt. Aus.


VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7575 Beitrag von wugler » Sonntag 27. Mai 2012, 12:27

Moin Moin @ll,

so nachdem ich mir mal genug Seite diese Thread durchgelesen habe und mir einige aufgefallen sind, hab ich mich dazu entschlossen mich auf diesem Board anzumelden und meine bisherigen Erfahrungen rund um dieses Thema wieder zu geben.

Zu meiner Vorgeschichte:
Auch ich gehöre zum erlauchten Kreis der Abgemahnten, auch ich dachte "mit nichts zu tun, fahre ich am besten, da ich es nicht getan habe" ! Folglich passierte das was passieren mußte, Unterlassungsklage, Kostenverfestellungsverfahren etc. So mußte ich drauf reagieren, also nen Anwalt seines Vertrauens gesucht, Akteneinsicht gefordert, Widerspruch eingelegt etc.

@ll Mitleser

ihr sollte Steffen net immer anprangern, mit dem was er seit den letzten 10 -25 Seiten manchmal etwas unterschwellig, manchmal direkt schreibt is das A u O sollte man sich entscheiden für eine mündliche Verhandlung vor Gericht (bei mir vorm Hamburger), ihr müßt euch 200% sicher sein, das ihr die 1.Hürde nehmen könnt und wollt !!!!

Die Argumente der Gegenseite lassen sich erst zerpflücken, wenn man selber mit voller Härte argumentieren bzw. beweisen kann, das man es selber net gewesen sein kann. Erst dann sollte man Fehler bei der ermittlung suchen. Oder die Aktivlegitimation ist verwirrend, dem Richter interessiert das nicht die Bohne, den die Straftat ist und bleibt das unerlaubte verbreiten von geschützten Werken. Und wenn wir alle ehrlich sind, bei 80-95% wurde auch wirklich was runter- und somit auch hochgeladen (das es in der Natur des Programms liegt). Dadurch fällt auch die Opferrolle der meisten Abgemahnten stumpf weg. Das Argumennte des betrügerischen Abmahnanwalts ist schlicht falsch, denn die bedienen sich nur aus den rechtlichen Grundlagen und haben daraus ein sehr erfolgreiches Geschäftsmodell entwickelt. Egal ob Abmahnungen bei ebay, FB oder Tauschbörsen !

@ steffen

Ich für meinen Teil denke das ich die Eier in der Hose hab, um mich zu wehren und werde es durch ziehen. Mir sind sämtliche relevanten Urteile darüber bekannt und erkenne auch das es immer Einzelfallentscheidungen sind. Meine Erfahrungen sind deiner sehr ähnlich steffen, dachte auch ich kann mich aufgrund des Widerspruches erstmal dem Kostenfestsetzungbeschlusses erwehren, dem war nicht so :-)

Zur verdeutlichung hab meine Mittel zum Thema "nicht bezahlen" bis aufs letzte ausgereizt:

- Ausetzung beantragt
- GV -> EV -> Kontopfändung

Bin für meinen Teil zu gewissen Erkenntnissen gekommen, ich werde weiterkämpfen, aber auch nur weil ich, meine Unschlud hoffentlich ausreichend beweisen kann, schon mehr Geld für meine Entlastung ausgegeben habe und weil mich der fliegende Gerichtssaal nicht stört. Denn wer nix zu verbergen hat, kann/sollte alles offenlegen.

Du hast auch recht damit, das nach der Abmahnwelle eine Klagewelle diesbezüglich im Anrollen ist. Denn die Abmahn-Winkel-Advokaten haben ihrerseits erkannt " Hey, die Sünder haben was gelernt ! " <--- mod UE & nicht bezahlen ,somit entfällt die Chance einer Unterlassungsklage. So nun warten bis kurz vor Verjährungsfrist und dann Klage einreichen. Der Sünder hat seinen Papierstappel sicherlich fachmännisch entsorgt und wird vor gericht bei der Beweispflicht hoffnungslos verlieren.

@ leecher
ihr müßt euch ebenfalls weiter entwickeln, TB´s sind mehr als veraltet. Nur wenn ihr dem Gierigen das Futter nehmt, wird er sich einen anderen Futterplatz suchen.


giand
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7577 Beitrag von giand » Sonntag 27. Mai 2012, 16:15

http://www.olg-koeln.nrw.de/presse/arch ... 5-2012.pdf" onclick="window.open(this.href); return false;

mal was erfreuliches

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#7578 Beitrag von Steffen » Sonntag 27. Mai 2012, 18:42

Prima, jetzt muss nur jeder abgemahnte AI sehen, das sein Mitbewohner bzw. Mitverwandte
bis zur Klage stirbt, dann ist er als Störer frei.

:l,

Ist doch schon tragisch, einmal, dass der Ehemann verstorben ist, und, wenn er noch lebte,
die AI'in, mit großer Wahrscheinlichkeit dann doch noch Störer(in) wäre.


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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7579 Beitrag von Steffen » Sonntag 27. Mai 2012, 19:41

[quoteemMistreaded]Noch einmal zu meiner Frage nach dem Protokoll. Es gab ja schon damals die Geschichte mit den 3 CD´s und evtl..
weiteren, und dann mit dem Upload durch die ????

Warum müssen die denn erst etwas vollständig heruntergeladen haben? Da bin ich damals schon stutzig geworden,
was das denn eigentlich bedeutet. Was wollen die mit der Datei eigentlich wirklich? Nur zum Abgleich von einem
Protokoll, oder was?

Wenn ich anbiete, gibt es aber doch überhaupt keinen Nachweis zu dem vollständigen Werk. da es sich ja nur um
einen Teil gehandelt haben kann. Wenn ich downloade, gibt es auch keinen Nachweis zu dem Werk, da es sich nur
um ein einzelnes Datenpaket gehandelt haben kann.

Warum brauchen die denn eigentlich die Datei um einen Upload nachweisen zu wollen. Darum geht es doch in den
Abmahnungen.

Wenn allerdings mehrfach angeboten worden sein soll, war es dann der Teil der zu der Abmahnung geführt hat?
Habe ich dann den gleichen Teil schon wieder beweissicher angeboten? Oder war es dann doch nur aus dem Download?[/quoteem]


Hallo @Mistreaded, @all,

einmal meine ureigene Interpretation Deiner Hinterfragung: "Upload, Download oder nur Protokolle?". Sicherlich
kann ich mich dabei irren.

Die Frage nach 10 %, 30 %, 70 % oder 100 % stellt sich doch gar nicht, denn
  • 1. selbst kleinste "Fetzen" eines Werkes sind urheberrechtlich geschützt (vgl. etwa BGH, 20.11.2008 - I ZR 112/06) und
    2. selbst wenn sich jemand die Frage stellen würde - der Abmahner bestimmt nicht -, dann wärst - Du - als Behauptender
    eines fehlenden Uploads oder nur 15,3445678 % Download des Werkes, jetzt wieder in der Pflicht, dieses zu beweisen.
Viele werden jetzt wieder stöhnen, selbst ob ein Testdownload durchgeführt wurde - wie z.B. bei Sch./Sch. gänzlich fehlend -
interessiert - keinen - Richter (zumindest auf HH, M und K) in seiner Entscheidungsfindung.


Denn der Abmahner/Kläger kommt mit

- Ermittlungsdatensätze, eidessttl. Versicherungen Mitarbeiter +GF der Log-Firma, in Balde alle mit aktuellen Gutachten,
eidessttl. Versicherungen der RI, Gestattungsantrag, Gestattungsanordnung, Providerauskunft.

Und der Abgemahnte/Beklagte steht in erster Linie gegenüber:
1. BGH - Sommer unseres Lebens:
[...] Wird ein geschütztes Werk der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zum fraglichen
Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, so spricht zwar eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person
für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. [...]

2. Mehrere Datensätze mit mehreren IP-Adressen - Aus die Maus!

3. Der Abgemahnte/Beklagte muss jetzt alles das Vortragen, was zu seinen Gunsten ist und es zur Überzeugung
des Gerichts/des Richter vortragen.
Und wenn kein Upload stattfand - dann musst Du es beweisen. Ich erinnre einmal an das "NoUpload"-Klageverfahren, was auch
in diesem Jahr zu - keinen - Ergebnis kommen wird, und das jetzt seit 2007 - Abmahnung, 2009 - Klage - andauert.


Aber sicherlich, wenn nichts anderes da ist, kann man gerne - alles - technisch ausdiskutieren bis zum kleinsten Quarks.
Nur außer in den Foren, interessiert es keinen so richtig. Sry, aber so isses!



VG Steffen

giand
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7580 Beitrag von giand » Sonntag 27. Mai 2012, 20:23

Mistreaded hat geschrieben:@Giant

Ist das nicht eigentlich ein Sonderfall?
warum? weil der Mann Tot ist?....zumindest keine störer. Wenn der dann eine Abmahnung bekommt sieht man weiter.
Wenn es im Haushalt mehrere Volljährige gibt muss erstmal bewiesen werden wer es denn war....oder?

abwarten ob das vor das Höchste Gericht geht....

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