Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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Fragender
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Re: Deutschland

#4161 Beitrag von Fragender » Dienstag 27. April 2010, 16:13

Generelle Frage ans Board: Ist ein Abmahnschreiben gültig, wenn ein offensichtlich falsches Aktenzeichen angegeben wird?

Björn
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Re: nochmal nachgefragt

#4162 Beitrag von Björn » Dienstag 27. April 2010, 17:54

Mikka69 hat geschrieben: ps:
Wenn die erste Abmahnung über einen Song aus einem Container
pauschal mit summe xxx abgemahnt wird. Der Abgemahnte dann
eine erweiterte mod. UE abgibt, da er weiss das die abmahnenden
RA weitere RI aus diesem Container vertreten, welche Summe wird
bzw. darf dann nachfolgend für die weiteren RI abgemahnt werden.
Und passiert das überhaupt ? Gibts hier Erfahrungswerte ?
Bei einem pauschalen Betrag werden ja zumeist Abmahnkosten und
Ra Kosten nicht aufgebröselt. Deshalb die Nachfrage.
Wenn du eine vorbeugende mod.UE verschickst und dann vom selben RA für den in der UE benannten Titel abgemahnt wirst reicht ein kurzes Schreiben an den RA mit hinweis auf die UE und nochmals eine Kopie dieser UE dem schreiben beifügen, danach kommt evtl. noch ein Entschuldigungsschreiben des RA indem er dir mitteilt das die Abmahnung gegenstandslos ist ;)

Juppi63
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Re: Deutschland

#4163 Beitrag von Juppi63 » Dienstag 27. April 2010, 19:35

Hallo erstmal

Gehöre jetzt auch zu den Abgemahnten von Waldorf Rechtsanwälte wegen
"Wickie und die starken Männer".
Habe jetzt 10 Tage das Internet durchforstet zwecks Informationen.
Dabei bin ich hier auf diese Seite gestoßen.
Alles sehr informativ hier.
Habe auch die mod UE von hier verwendet.
Gezahlt habe ich (noch) nix.
Trotzallem habe ich eins nicht herausfinden können.
Wenn ich nichts zahle und der abmahnende RA reicht Klage ein ,
wo ist dann der Gerichtsstand ?
RA (München) , Abgemahnter (NRW)
Konnte das bisher nicht klären , lese aber öfters von "fliegender Gerichtsstand".
Was heißt das ?
Kann mir da jemand weiterhelfen ?

mfg
Juppi63

Fragender
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Re: Deutschland

#4164 Beitrag von Fragender » Mittwoch 28. April 2010, 07:23

Grazer57 hat geschrieben:
Fragender hat geschrieben:Generelle Frage ans Board: Ist ein Abmahnschreiben gültig, wenn ein offensichtlich falsches Aktenzeichen angegeben wird?
Welches Aktenzeichen und von wem ist es?
LG Köln, beginnt mit 208 O..., Soviele Kammern gibt es nicht in Köln.

Hierzu schriebt wikipedia:

Beispiel [Bearbeiten]

* LG Musterstadt 34 O 13/04 als typisches Aktenzeichen eines ordentlichen Gerichts.
o Landgericht Musterstadt - 34. Kammer - Register für Allgemeine Zivilsachen 1. Instanz - 13. Vorgang des Jahres 2004. Zum besseren Verständnis wird beim Diktat oder Telefonat der Schrägstrich zwischen fortlaufender Nummer (13) und Jahr (04) ausdrücklich erwähnt, zum Beispiel: "Dreizehn Strich Null Vier" oder "Dreizehn aus Null Vier".
o Hierbei ist "O" das sog. Registerzeichen.

s-pisch
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Re: Deutschland

#4165 Beitrag von s-pisch » Mittwoch 28. April 2010, 09:33

Moin moin,
ich habe auf Seite 207 einen Beitrag geschrieben, wo man mir mit zwei Briefen von den Rechtsanwälten U+C aus Regensburg vorwirft 2 Filme heruntergeladen zu haben. Ich habe darauf hin mich hier schlau gemacht und wie „Erzhammer“ geschrieben hat, 2 mod. UE von hier, dort hingeschickt per Einschreiben mit Rückschein. Ich habe sogar noch eine Auskunftserteilung mitgeschickt. Ich habe von den Anwälten zu diesen Abmahnungen bis heute nichts mehr gehört.
Ich habe aber noch Anfang April wieder 2 Abmahnungen von den Rechtsanwälten U+C aus Regensburg erhalten, in denen man mir noch mal vorwirft zwei weitere Filme heruntergeladen zu haben. Ich habe darauf hin auch wieder 2 mod. UE mit Auskunftserteilung hingeschickt (alles per Einschreiben mit Rückschein). Gestern bekomme ich einen Brief von den Anwälten mit der Eingangsbestätigung und die Wirksamkeit der UE, auf meine Letzte UE.

Dann schreiben sie:

„Die Angelegenheit ist damit noch nicht abgeschlossen. Unsere Mandantschaft macht die Erledigung der Angelegenheit auch von der Zahlung des Pauschalabgeltungsbetrags abhängig. Ein Zahlungseingang konnte bisher jedoch nicht verzeichnet werden.
Mit Zahlung dieses Betrages sind sowohl die Gerichtskosten, die Kosten der Beauskunftung, die Kosten unserer Inanspruchnahme, die Kosten für die Beauftragung des Zahlung dieses Betrages sind sowohl die Gerichtskosten, die Kosten der Beauftragung, die Kosten unserer Inanspruchnahme, die Kosten für die Beauftragung des Ermittlungsunternehmens und die Schadensersatzansprüche unserer Mandantschaft abgegolten.
Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung, die für Sie mit weit höheren Kosten verbunden wäre, fordere ich Sie hiermit nochmals auf, bis spätestens 07.05.2010 den mit unserem Abmahnschreiben geltend gemachten Pauschalabgeltungsbetrages in Höhe von 650,-€ auf unten angegebene Kontoverbindung anzuweisen.
Ich weise Sie schon mal jetzt darauf hin, das sich unsere Mandantschaft an das Angebot, die Angelegenheit mit nur dem geltend gemachten Pauschalabgeltungsbetrag zu erledigen, nur bis zum Ablauf oben genannter Frist gebunden fühlt.
Eine Reduzierung des Betrages kann erst geprüft werden, wenn Sie ihre finanzielle Situation anhand von Nachweisen darlegen. Eine Zahlung in Raten ist grundsätzlich möglich. Die monatliche Rate sollte jedoch einen Betrag von 50,00€ nicht unterschreiten.“


Und dann das übliche von wegen gerichtliche Schritte und die Androhung, das die Kosten dann 25.000,00€ berechnen, wenn ich nicht zahle.

Wie soll ich jetzt weiter damit umgehen? Ich bekomme Hartz IV und habe das Geld nicht über, geschweige denn 50,-€ für die Rate. Und außerdem habe ich noch eine private Insolvenz.
Ich habe hier immer gelesen, nichts weiter mehr machen. Und ja nicht zahlen. Ich stehe etwas auf dem Schlauch und bitte euch um weiteren Rat.
Danke schon mal.
Gruß
Lebe im Jetzt, Lebe Heute!!!

jim_panse
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Re: Deutschland

#4166 Beitrag von jim_panse » Mittwoch 28. April 2010, 11:05

Fragender hat geschrieben:
* LG Musterstadt 34 O 13/04 als typisches Aktenzeichen eines ordentlichen Gerichts.
o Landgericht Musterstadt - 34. Kammer - Register für Allgemeine Zivilsachen 1. Instanz - 13. Vorgang des Jahres 2004. Zum besseren Verständnis wird beim Diktat oder Telefonat der Schrägstrich zwischen fortlaufender Nummer (13) und Jahr (04) ausdrücklich erwähnt, zum Beispiel: "Dreizehn Strich Null Vier" oder "Dreizehn aus Null Vier".
o Hierbei ist "O" das sog. Registerzeichen.
Die Wirksamkeit einer Abmahnung scheitert sicherlich nicht an einem Schreibfehler. Ich tippe einfach mal darauf, dass es nicht "208", sondern "28" heißen sollte. Die 28. Kammer ist in Köln nämlich für Urhebersachen zuständig.

@ Steffen
Schade, dass es sich bestätigt hat, dass es bei der AG Frankfurt Entscheidung nur um einen Musiktitel ging. Weißt Du warum es in den ganzen Berichten (auch von Dir) hierß, dass es ein ganzes Musikalbum war? Hatte mich schon gefreut. :(

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Steffen
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Re: Deutschland

#4167 Beitrag von Steffen » Mittwoch 28. April 2010, 11:15

[quoteems-pisch]Moin moin,
ich habe auf Seite 207 einen Beitrag geschrieben, wo man mir mit zwei Briefen von den Rechtsanwälten U+C
aus Regensburg vorwirft 2 Filme heruntergeladen zu haben. Ich habe darauf hin mich hier schlau gemacht
und wie „Erzhammer“ geschrieben hat, 2 mod. UE von hier, dort hingeschickt per Einschreiben mit Rückschein.
Ich habe sogar noch eine Auskunftserteilung mitgeschickt. Ich habe von den Anwälten zu diesen Abmahnungen
bis heute nichts mehr gehört.
Ich habe aber noch Anfang April wieder 2 Abmahnungen von den Rechtsanwälten U+C aus Regensburg erhalten,
in denen man mir noch mal vorwirft zwei weitere Filme heruntergeladen zu haben. Ich habe darauf hin auch
wieder 2 mod. UE mit Auskunftserteilung hingeschickt (alles per Einschreiben mit Rückschein). Gestern
bekomme ich einen Brief von den Anwälten mit der Eingangsbestätigung und die Wirksamkeit der UE, auf
meine Letzte UE.[/quoteem]

Du hast auf jede Abmahnung richtig reagiert, dass ist gut. Aktuell wird in jedem Forum empfohlen:
Mod. UE – Nichtzahlen.

Gerade U+C zeigt doch, dass es sich nicht direkt um eine Rechtsverfolgung handelt. U+C (früher KUW) sind seit
Mitte 2006 im Abmahnkarussell und haben, abgesehen von ein paar EVs 2009 (diejenigen hatten keine UE abgegeben),
bis jetzt noch niemand verklagt! Wenn man dieses weiß, kommt man am Besten mit unserer empfohlenen Vorgehensweise.
Natürlich kann auch die Kanzlei mit ihrer dunklen Witwe, ihre Vorgehensweise ändern. Hat sie aber bis jetzt nicht.
Wichtig!
1. Stufe: Mod. UE – Nichtzahlen als schon bestehendes Two-Strike-Modell!
2. Stufe: P2P – Off!

@Grazer,

weil viele hier im Regen stehen, wenn ich manchmal aus anderen Foren zitiere. Hier einmal eine Kostprobe warum,

Bild

[Quelle: Link]

nicht die des Forums, sondern des selbsternannten Professors und freien Mitarbeiter einer Kanzlei. Ich habe
mich sogar selbst und freiwillig "Baxtermäßig" löschen lassen, damit Netzwelt.de/Forum in Ruhe arbeiten kann,
aber EIN dummer Mensch (vlt. auch zwei) verfolgt dieses Ziel:

Bild

Das Forum Netzwelt.de/Forum ist für mich - Netzwelt.de/Forum und Bestandteil des Abmahnwahns, wie der Verein,
Gulli, 123recht u.v.a. Und nur weil es Unstimmigkeiten zwischen zwei Personen bestehen, sollte man trotzdem
die Arbeit des jeweiligen Forums respektieren. Unverständlich auch, das die gerechte Moderatorin dieses duldet. Wenn ich
eine Kritik habe, äußere ich diese, genau wie jeder mich kritisieren kann und dieses auch macht.

Bitte diesbezüglich keinen weiteren schriftlichen Gedanken. Wer sich dazu äußern will, bitte per PN.

VG Steffen

s-pisch
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Re: Deutschland

#4168 Beitrag von s-pisch » Mittwoch 28. April 2010, 13:54

Moin moin @Steffen,
danke für die schnelle Antwort.
Also seit ihr der Meinung, das man nichts mehr weiter machen sollte? So liest es sich raus. Wenn die wirklich noch niemanden verklagt haben, ist es glaube ich das Beste.
Ist halt Risiko für mich.
Gruß
Lebe im Jetzt, Lebe Heute!!!

riva m
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Re: Deutschland

#4169 Beitrag von riva m » Mittwoch 28. April 2010, 20:43

Hintergrund: Der nachgewiesene Download durch eine Log-Firma wäre meines Wissens illegal, wenn die Log-Firma
nicht von allen Rechteinhabern eine Erlaubnis bekommen hätte.
Das Problem bei Samplerabmahnungen hatten wir schon eine geraume Zeit. Ich bin kein Anwalt – tu auch nicht
so – kann es nur so erklären.

Auf einer Parkbank unter einer Palme sitzen drei Menschen. Ein Rentner, riva_m sowie ein Tennisspieler mit
seinem Equibment. Plötzlich knallt es laut und eine riesige Kokosnuss löst sich von 40 m Höhe und rast auf
die Parkbank zu. Am schnellsten reagiert riva_m und nimmt, ohne zu Fragen, den Tennisschläger des Tennisspielers
weg, um mit gekonnter Becker-Vorhand die Kokosnuss neben die Parkbank zu befördern. Sicherlich hat riva_m vom
Tennisspieler keine Erlaubnis eingeholt und aktiv in dessen Eigentumsverhältnissen eingegriffen. Aber weder der
Tennisspieler noch der Rentner werden riva_m böse sein, da er Gefahr für die eigene Person abgewendet hat.

Sicherlich werden jetzt Juristen die Hände über den Kopf schlagen. Grundlegend ist es aber so.

VG Steffen
@Steffen
Erst einmal vielen Dank für Deine Antwort. Ich beabsichtige keineswegs, vor Gericht den starken Max zu spielen.
Sollte ich aber in ein Verfahren verwickelt werden, möchte ich so gut wie möglich informiert sein. Auch wenn sich auf Grund dieser Informationen heraus stellt, dass ich am besten meine Klappe halte.

Die Parkbank-Gang ist ein so wunderbar schräger Vergleich, dass ich ihn ein kleines Stück weiter spinnen möchte:
Angenommen, der Rentner verbringt seine Freizeit damit, andere Leute vor Gericht zu zerren, weil sie anderen angeblich die Tennisschläger wegnehmen. Als Zeugen bringt er vor Gericht riva_m, der ein solches Vergehen bezeugt. Der Beschuldigte, nennen wir ihn SH, beteuert seine Unschuld. Nachdem er die Geschichte von der Kokosnuss gehört hat, fragt er nach dieser. riva_m präsentiert den Screenshot einer Kokosnuss. SH fragt nach, ob riva_m nicht selber Tennisschläger geklaut hat, um an diesen Screenshot zu kommen und dieser muss entweder lügen, oder dies bestätigen. Vielleicht interessiert dies den Tennisspieler nicht, aber möglicherweise kommt ein Richter dann doch mal ins Grübeln. Möglicherweise auch nicht.

Spätestens jetzt werden Juristen sich die Haare büschelweise ausreißen...ein bißchen Spaß muss sein.

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Steffen
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Re: Deutschland

#4170 Beitrag von Steffen » Donnerstag 29. April 2010, 12:52

Interessante Entwicklung auf dem Kudamm

Donnerstag, den 29.04.2010

Ende Februar 2010, berichteten wir über einen neuen und aufsteigenden Kometen überm Kurfürstendamm in Berlin.
Die Kanzlei Diesselhorst|Bente von Lojewski Rechtsanwälte mahnten im Auftrag von Tele München Fernseh GmbH + Co
den Film: New Moon - Biss zur Mittagsstunde (Twillight Saga) ab.

Wenn man heute die aktuellen Abmahnungen und die Website (http://www.dbl-ra.de/) besucht, fällt auf, dass eine
“Neufirmierung“ durchgeführt wurde.

Man spaltete sich auf in,

a) Diesselhorst von Lojewski Rechtsanwälte & Notar
und
b) BENTE Rechtsanwälte & Notar

Herr RA Dr. Bente nimmt ab sofort den Kampf gegen die gefährlichen “ Raubkopiermörder“ allein auf. Auch wenn jetzt
eine zusätzliche Seite mit den 100%igen Beweisen hinzugelegt wird (gleichzeitig Auskunftsbericht nach §§ 33, 34 BDSG)
muss man hier warnen!


weiterlesen ...

schachti
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gehört net hierher aber..

#4171 Beitrag von schachti » Donnerstag 29. April 2010, 14:00

interressiert mich mal+++wenn ich hier:
http://images.google.de/imgres?imgurl=h ... s%3Disch:1


was lade ist das strafbar? da gibts ja auch alles
mfg

s0nic
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Re: Deutschland

#4172 Beitrag von s0nic » Donnerstag 29. April 2010, 15:25

:h Da kann man nix laden, nur Musikvideos via youtube anschauen

thbo
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Re: Deutschland

#4173 Beitrag von thbo » Freitag 30. April 2010, 06:58

Hi zusammen,

hab auch ne Abmahnung erhalten, von Negele wegen enes Filmes. Das interessante daran ist das ich einen modifizierten Client nutze der keine Uploads zulässt, und auch keine Infos rausgibt welche Dateien bei mir zu finden sind. Entweder ist der Client undicht, oder aber die Rechtefirma hat die Datei selbst zum download angeboten und fischt alle ab die darauf zugegriffen haben.

THBO

mad evang
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Re: Deutschland

#4174 Beitrag von mad evang » Freitag 30. April 2010, 07:16

guten morgen liebe gemeinde

erst mal vielen dank an die initiator der seite .hat mir sehr geholfen bei meiner ersten abmahnung.
nun wollte ich mal meine erfashrung mit den abmahnungen der negerle -kanzlei kundtun.
meine erste abmahnung wegen eines films bekam ich ende 03.2010 mit dem log-datum 12.2009.pauschalbetrag 710€ (10.000€ zugrundegelegt)meine reaktion darauf war beratungsgespräch mit fachanwalt mit der erkenntnis moid-ue (nicht eure sondern eine von ihm verfasste.im kern aber die gleiche aussage) und nicht zahlen.mod-ue wurde per express abgeschickt und da war erst mal ruhe.habe bis dato noch keine rückantwort gekriegt.
jetzt kommt deer hammer.anstatt einer bestätigung der ersten mod-ue kamn eine weitere abmahnung aus dem gleichen hause auch mit log-datum 12.2009 wegen eines films diesmal aber mit pauschalbetrag 970€ (plötzlich werden 25000€ zugrundegelegt).
das zeigt mir doch das abmahnungen gehortet werden und dann erst scheibchenweise verschickt werden da man auf für den abmahner günstige urteile wartet.
wurde nämlich für dei erste abmahnung ein urteil des lg köln von 2009 zitiert das einen streitwert bei tonaufnahmen (ja ihr lest richtig TONAUFNAHME) auf 10000€ festgelegt wird,wird im zweiten schreiben ein urteil des olg düsseldorf von märz 2010 zitiert bei dem ein steitwert (bei filmtiteln) von 30000€ festgelgt wird.
.....??????????????????
auch hier wird meine reaktion mod-ue und nicht zahlen sein.in beiden fällen kenne ich die filme nicht einmal geschweige denn gehören zu meinem geschmack.

peterm
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Re: Deutschland

#4175 Beitrag von peterm » Freitag 30. April 2010, 09:46

@thbo

Ich bin mir zu fast 100% sicher, dass die Logger der Kanzlei Negele
1. ******************
2. kein 100% Probedownload durchführen.

Wenn überhaupt werden ein paar kB geladen.

Beweisen kann ich das jedoch nicht.

Ich wurde abgemahnt für einen Film, der sich in der Tauschbörse i.d.R. gar nicht findet und ab und an von 1 oder 2 Seeder angeboten wird.

Ich ziehe daraus (unter anderem) den Schluss, dass zumindest einer der beiden Seeder - wahrscheinlich - die Loggingfirma selbst ist. Vielleicht auch beide.

Streng genommen, wäre in diesem Fall noch nicht mal Schadenersatz fällig, da ich ja dem Rechteinhaber das Material zur Verfügung stellen darf ;-)

Glaube aber nicht, dass ein Richter das so sehen würde...

Gruß

Peter

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Re: Deutschland

#4176 Beitrag von Steffen » Freitag 30. April 2010, 12:48

Hallo Peter,

ich bin mir 100%ig sicher, das Elvis lebt und ich Ihn gesehen habe. Beweisen kann ich es aber nicht,
da ich nur vorbeigefahren bin und kein Fotoknipser mit hatte. Ehe Du jetzt beleidigst postest.
Natürlich ist dies sarkastisch gemeint.

Wenn Du eine Behauptung aufstellst, sollte man diese auch zumindest nachvollziehen können. Die Aussage,
dass sie diese selbst anbieten, sagt, dass sie sich selbst strafbar machen nach dem StGB. Ergo, bekomme
ich wieder sinnlose Post, löschen sie diese unwahre Tatsachenbehauptung usw. Das heißt, man muss etwas
vorsichtiger formulieren. Zwischen Annahme und Beweis gibt es gewisse Unterschiede.

VG Steffen

thbo
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Re: Deutschland

#4177 Beitrag von thbo » Freitag 30. April 2010, 13:35

@steffen
Wenn Du eine Behauptung aufstellst, sollte man diese auch zumindest nachvollziehen können.
Nun, nachvollziehen kann ich die Abmahnung von mir auch nicht, denn ich habe allenfalls einen Download begangen, angeboten habe ich definitiv nix.
Die Aussage,
dass sie diese selbst anbieten, sagt, dass sie sich selbst strafbar machen nach dem StGB.
Nein, das heist es ja nicht, denn wenn Sie die rechte zur verbreitung im Internet haben ist für die alles in Butter, also bieten Sie die Datei an, und fischen jeden raus der diese Datei bei Ihnen downloaded und stellen die unbewiesene Behauptung auf der Downloader würde auch gleichzeitig Uploaden und damit die Datei illegal anbieten, was zumindest in meinem Fall nicht zutreffend ist.

Aber du hast schon recht, tatsachenbehauptungen und Vermutungen sollte man nicht vermischen.

THBO

peterm
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Re: Deutschland

#4178 Beitrag von peterm » Freitag 30. April 2010, 15:00

@steffen

ich bin selbstverständlich nicht beleidigt, sonder froh darüber, dass du meine missverständlichen Worte zensiert hast.

Mit dem "fast 100% sicher" habe ich mich wohl unglücklich ausgedrückt.

Ich nehme hiermit meine Behauptung zurück!


@thbo
Steffen meinte damit, dass von der Kanzlei Negele oft Erotikfilme abgemahnt werden.
Da diese Kunstwerke in einer Tauschbörse prinzipiell auch Minderjährigen zugänglich gemacht werden, ist das Anbieten strafbar.
Unabhängig davon, wer die Rechte daran besitzt.

Ich hoffe ich habe mich diesmal korrekt ausgedrückt.

Gruß

Peter

thbo
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Re: Deutschland

#4179 Beitrag von thbo » Freitag 30. April 2010, 17:24

@peterm

Ach so, ja wenn Sie das machen würden, würden Sie sich klar strafbar machen, aber wer soll es Ihnen beweisen?
Bei mir handelte es sich im übrigen nicht um einen Erotikfilm, deswegen war mir der zusammenhang nicht klar.

THBO

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Re: Deutschland

#4180 Beitrag von Steffen » Samstag 1. Mai 2010, 01:51

Abschluss – Appell an die Abmahner zu Menschlichkeit und Fairplay


Samstag, den 01. Mai 2010


Am Ostersonntag appellierte der Verein gegen den Abmahnwahn e.V., Gulli.com und die Initiative Abmahnwahn-Dreipage,
mittels einer öffentlichen Unterschriftensammlung, an die One-Song-Abmahner (Sampler-CD; Chartcontainer) für eine:

Faire und menschliche Abmahnung – Kein Internetanschlussinhaber darf über die
Gebühr beansprucht und für die gleiche Sampler-CD bzw. einem Chartcontainer
mehrmals abgemahnt werden!


Dabei stand für uns die These im Vordergrund :
Statt bekannte offensichtliche Rechtsverletzungen auf einmal und vollständig abzumahnen, wird dabei tröpfchenweise mit
dem Ziel operiert, den Abgemahnten möglichst stark zu schädigen, zumindest aber über die Gebühr zu beanspruchen (vgl.
GRUR-RR 11/2009, S. 407 – “Salami-Taktik“).
Wenn man jetzt, im speziellen Fall der Abmahnungen bei einem Lied aus einem Chartcontainer oder einer Sampler CD, die
allgemeine Meinung vertritt, dass die One-Song-Rechteinhaber ihre Kenntnisse über die offensichtlichen Rechtsverletzungen
in einer konkreten Verletzungsform grundsätzlich einzeln ausschöpfen müssen (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom
30.10.2007 – Az. I-20 U 107/07), stellt aber ein schrittweises Vorgehen in Richtung auf ein Gesamtverbot aller Handlungen
einen Rechtsmissbrauch dar.


Diesen humanistischen Aufruf schlossen sich 149 (gültige Unterschriften) engagierte Menschen an
um aktiv bestehendes Unrecht zu bekämpfen.

Dafür bedanken wir uns recht herzlich, bei allen Teilnehmern.



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