Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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Erzhammer
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Re: Deutschland

#4061 Beitrag von Erzhammer » Montag 12. April 2010, 21:18

Mistreaded hat geschrieben:woher kommt der sekundengenaue Beweis und Probedownload für beide Werke?
Gute Frage @Mistreaded
Aber,! - wo steht die Sekundengenaue Behauptung?
Stehe wohl gerade auf den Schlauch, wobei ich ahne was du willst.
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Erzhammer
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Re: Deutschland

#4062 Beitrag von Erzhammer » Montag 12. April 2010, 21:42

Mistreaded hat geschrieben:Ich bleibe ein Kämpfer in diesem ganzen Abmahnwahn und werde immer hinterfragen. Ich bleibe einfach am Ball.
Wir bitten darum! :ty @Mistreaded

Gruß Erzhammer
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Re: Deutschland

#4063 Beitrag von Erzhammer » Dienstag 13. April 2010, 00:36

sip hat geschrieben: Es scheint ja, bei einem kurzen download eines Chunks oder Teilblocks seitens des Loggers, definitive nicht möglich zu sein, daraus zu analysieren, welche konkrete Datei jetzt aus dem Top100 Sampler wirklich übertragen wurde.
@sip
Nicht vergessen!
§ 106 UrhG
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
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Re: Deutschland

#4064 Beitrag von Erzhammer » Dienstag 13. April 2010, 00:45

palmtu hat geschrieben: Die beteiligten Kanzleien reden NIEMALS untereinander über konkrete einzelne Fälle und tauschen Daten hierzu aus - dies verstösst gegen die Standesregeln und würde zu schweren Konsequenzen führen.
Von daher kann gar kein 'Abgleich' von Samplerabmahnungen zwischen den beteiligten Kanzleien stattfinden...
Jetzt bin ich Platt!, - ist das so? Woher das wissen? Ist das 100% - natürlich, Beweis sicher durch unabhängige Gutachter aus eigen Haus belegbar?
Kurzum wie kommst du darauf?

Erzhammer
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Erzhammer
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Re: Deutschland

#4065 Beitrag von Erzhammer » Dienstag 13. April 2010, 01:34

@palmtu
Ansatz der Beweisführung gut – substantielle Ausführung wie auch Beweise, nicht Überzeugend dargelegt.
Alles Spekulativ?
Vermutung, Spekulation und Verherrlichung. Das Wort Verniedlichung lass ich mal weg.
Ich kann der Behauptung deiner seit , nicht wieder-Sprechen und nicht Zustimmen da ich keine Beweise habe.
Und du?

Ich will nur Wissen lernen,! - deshalb Frage noch mal?
[quoteem@palmtu]Die beteiligten Kanzleien reden NIEMALS untereinander über konkrete einzelne Fälle und tauschen Daten hierzu aus[/quoteem]
Kannst du das Beweisen oder sind das nur Vermutungen? So schreibe es auch!

Gruß Erzhammer
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Steffen
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Re: Deutschland

#4066 Beitrag von Steffen » Dienstag 13. April 2010, 01:59

@testdownload, @palmtu,

wenn wir jetzt ausgehen, dass Ihr Zwei wahrscheinlich für eine Logfirma tätig seit, und die eigentlichen Aussagen
hinsichtlich RA Schiek, PV Video und deren beauftragten Logfirma (wer auch immer) zu hinterfragen sind, gibt
es für mich einige Ungereimtheiten.

Für mich, wo ein Dr. Freitag, Volker Birk und auch Baxter schon verzweifelt sind, der technisch sehr wenig bewandert
ist, schalte ich spätestens bei irgendeinem Gerede über Chunks usw. geistig ab oder zumindest auf Durchgang.

Im vorliegenden Fall, 1 Film (mit pornografischen Inhalt), bestimmt ca. 700 MB, auf die Titelnennung verzichte ich
einmal, wird durch Herrn Rechtsanwalt vorgetragen,

Bild

Das heißt, die Logfirma hat vom Betroffenen die 700 MB heruntergeladen, lassen wir den Fakt, das nur eine Zeitangabe
dokumentiert ist, beiseite, genauso wie das vergleichen auf Abspielbarkeit und Lauffähigkeit.

1. Wie kann jemand 700 MB von einem Nutzer der TB - in einem Ritt - herunterladen?
2. Kommt es jetzt zu einem gleichzeitigen Upload, das ist ja das Prinzip von P2P, macht man sich als Logfirma nicht
auch strafbar (§§ 184, 184d StGB)?
3. Kommt es zu keinem Upload, weil die Funktion gesperrt ist, muss man es dem Filesharer dann nicht auch eingestehen,
dass er eben nur downloadet und nicht uploadet hat? Mods gibt es ja wie Sand am Meer.

Z.B. Selbstversuch von 2007; Client Azureus 2.5.0.0 mit SHU MOD 2.2.1.179 Beta
Bild

VG Steffen

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Erzhammer
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Re: Deutschland

#4067 Beitrag von Erzhammer » Dienstag 13. April 2010, 04:02

@sip
Er ist Bestandteil dieses Container und dadurch schon Versuch. Sagt der Eine....
Und glaub mir, kein Richter dieses Landes glaubt dir. ( „Lebens nah“ wird man Endscheiden )
Aber die Wahrscheinlichkeit vor dem Richter zu kommen liegt bei Abgabe der modifizierte Unterlassungserklärung und Schnauze halten = Prozentual - sehr, sehr gering bis jetzt.
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Tommy
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Re: Deutschland

#4068 Beitrag von Tommy » Dienstag 13. April 2010, 10:05

Was man bei all der "Technik" hier womöglich nicht aus den Augen verlieren sollte :

Selbst wenn es eines Tages möglich sein sollte zu 100% Urheberrechtsverletzer im Internet dingfest zu machen, so ändert dies ( für mich ) erstmal nichts daran, dass die falschen "Ermittler" mit den falschen Beweggründen, den falschen Forderungen und der falschen Moral diese "Macht" in den Händen halten.

Und von "Macht" zu sprechen, scheint mir gar nicht so abwägig. Der Schritt von "IP eines Urheberrechtsverletzer" hin zu "IP einer Person für dessen Name und Anschrift ich mich aus welchem Grund auch immer interessiere" scheint ja kein allzu großer zu sein. Und wo es "Macht" gibt, gibt es ( irgendwann, irgendwo ) auch jemanden, der sie missbrauchen wird ( noch mehr, als dies ohnehin bereits geschieht ).

Als technisch Unbegabter interessiert mich von daher die Frage, ob eine Urheberrechsverletzung nur zu 98% oder doch zu 100% nachgewiesen werden kann schon lange nicht mehr.

Für mich hat sich hier ein Geschäftszweig aufgetan, der extremst kommerziell gesteuerte Leute mit einer ebenso extrem dehnbaren Vorstellung von Moral hervorbringt. Und spätestens dann, wenn man sich als "Hobby-Ermittler" eingeredet hat ( insofern man das überhaupt noch nötig hat ), es sowieso nur mit morallosen Downloader zu tun zu haben, fällt das eigene, mindestens ebenso morallose Handeln schon wieder um einiges leichter.

Spätestens dann, wenn der Erste ( z.B. ein ehemaliger Briefmarkendesigner ) meine Post uneingeschränkt durchsuchen darf, um eine mögliche, geplante Straftat aufzudecken ... spätestens dann werde ich mich wohl fragen, wo das Ganze mal angefangen hat.

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Steffen
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Re: Deutschland

#4069 Beitrag von Steffen » Dienstag 13. April 2010, 10:48

[quoteemErzhammer]Aber die Wahrscheinlichkeit vor dem Richter zu kommen liegt bei Abgabe der modifizierte Unterlassungserklärung
und Schnauze halten = Prozentual - sehr, sehr gering bis jetzt.[/quoteem]


Ich finde nach wie vor geil, unsere “Schöne (lilabunte Foren)Welt“!?



Die Initiative Abmahnwahn-Dreipage warnt vor Mehrfachabmahnungen hinsichtlich Sampler oder Chartcontainer.

Die Forenwelt: Nein! Machen wird nicht, man wartet schön, bis die nächste kostenpflichtige Abmahnung kommt, und
gibt dann eine erneute mod. UE ab!


....................................................................


Die Kanzlei Wilde|Beuger & Solmecke warnt vor Mehrfachabmahnungen hinsichtlich Chartcontainer.

Die Forenwelt: Nein! Machen wird nicht, man wartet schön, bis die nächste kostenpflichtige Abmahnung kommt, und
gibt dann eine mod. UE ab!


....................................................................


Der Verein gegen den Abmahnwahn e.V., Gulli.com und die Initiative Abmahnwahn-Dreipage starten einen Appell mit
der Zielstellung, das Menschen die seit diesen Jahr (in der realen Abmahnwelt), 3 - 5 Abmahnungen erhalten, hinsichtlich
Sampler und Chartcontainer nicht mehr über die Gebühr abgezockt werden.

Die Forenwelt: Nein! Machen wird nicht, man wartet schön, bis die nächste kostenpflichtige Abmahnung kommt, und gibt
dann eine mod. UE ab! Mit Abmahnern reden wir nicht!


....................................................................


Da muss man sich fragen, wenn man weiß, dass Menschen Mehrfachabmahnungen bekommen können und diese auch bekommen,
ich eine Empfehlung aussprechen will die einen Betroffenen helfen soll, warum stürze ich ihn in ein mögliches
wirtschaftliches Risiko? Kein Erzhammer oder sonst wer, kann irgendjemanden eine Garantie aussprechen, dass er nicht
verklagt wird, wenn er nicht zahlt. Denn die blödsinnigste Strategie funktioniert nur solange, bis die Gegenseite
nicht darauf reagiert. Ich bin auch kein Verfechter einer ausufernden mod. UE, aber wenn ich weiß, dass bei einer
Abmahnung bzgl. eines Samplers oder Chartcontainer - regelmäßig - kostenpflichtige Folgeabmahnungen drohen, sollte
ich in diesen Einzelfall einmal die tollen Ratschläge überdenken.


Kanzlei Wilde|Beuger & Solmecke
Initiative AWDP: Die perfekte Unterlassungserklärung


VG Steffen


PPS: Vielleicht würde auch helfen, wenn jeder coole Erzhammer (verallgemeinert), einmal pro Tag mit einem echten Abgemahnten
telefonisch sprechen muss, der verzweifelt und nicht cool ist.

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Re: Deutschland

#4070 Beitrag von magicaster » Dienstag 13. April 2010, 13:53

Erzhammer hat geschrieben:
sip hat geschrieben:Es scheint ja, bei einem kurzen download eines Chunks oder Teilblocks seitens des Loggers, definitive nicht möglich zu sein, daraus zu analysieren, welche konkrete Datei jetzt aus dem Top100 Sampler wirklich übertragen wurde.
@sip
Nicht vergessen!
§ 106 UrhG
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
"Strafbar" im Sinne des Strafrechts ist ja verständlich, aber um einen Schadensersatz und Anwaltskosten geltend zu machen, reicht der Versuch alein nicht aus - sondern der Verstoß muss tatsächlich erfolgt sein (und entsprechend bewiesen werden, zumindest im Anscheinsbeweis - so dass das Gericht den Beweis anerkennt).

Hinsichtlich eines Chart-Sampler-Archivs (also eine einzige RAR- oder ZIP-Datei mit 10, 20, 50 oder auch 100 Songs) kann der Beweis nur ohne Upload des Loggers bedenkenlos erbracht werden, da ein Upload mit großer Wahrscheinlichkeit das Urheberrecht einiger anderer Rechteinhaber verletzen würde (es ist kaum anzunehmen, dass alle Chart-Einträge von dem einen Rechteinhaber stammen, der über diese Log-Firma mit Legitimation loggen lässt).
Und ohne Upload des Loggers lassen sich, zumindest im ed2k-Netz, Probedownloads von den abzumahnenden Clients nur schwer bzw. überhaupt nicht in großer Masse erreichen (sondern lediglich in Einzelfällen).
Wer bin ich und was mache ich eigentlich hier?

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Erzhammer
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Re: Deutschland

#4071 Beitrag von Erzhammer » Dienstag 13. April 2010, 15:56

Mal ein Lese Tipp für die ganz Harten hier, also welche die sich so richtig Gedanken machen über das Urheberrecht und was alles dazu gehört.

Schriften zu Bildung und Kultur, Band 4:
Copy.Right.Now!
Plädoyers für ein zukunftstaugliches Urheberrecht
Herausgegeben von der Heinrich-Böll-Stiftung
In Zusammenarbeit mit iRights.info
Berlin, April 2010, 140 Seiten
ISBN 978-3-86928-031-8
Gewinner und Verlierer des Umbruchs in der Musikindustrie sind sich nur in einem einig: Sie verlangen Unmögliches und reden aneinander vorbei.
Die Musikindustrie kann sich einem neuen Geschäftsmodell nur verwehren, wenn es ihr gelingen sollte, die totale Kontrolle über ihre Rechte im Netz zu behalten. Totale Kontrolle und Internet gehen aber mit den existenten Bürgerrechten, welche die Grundlage der Gesellschaft bilden, nicht zusammen.
Der Konsument kann nicht erwarten, dass sich eine spannende Musikkultur auf Dauer entwickelt, wenn keiner bereit ist, in diese langfristig zu investieren.
Weshalb sollte aber jemand investieren, wenn sich Erlöse mit ihr direkt nicht mehr erzielen lassen? Die Frage bleibt zumindest so lange unbeantwortet, wie die Regeln der Marktwirtschaft Bestand haben.
Die Musiker wiederum werden nur dann in der Lage sein, alle ihre Rechte für sich zu behalten, wenn ihre Kapitalisierung sichergestellt ist. Für die Großen ist das kein Problem, für die, die noch groß werden wollen, jedoch nahezu unmöglich.
Das, was sie als Musik produzieren, ist ein immaterielles Wirtschaftsgut und darauf bekommt man, solange die Grundregeln der Finanzwirtschaft (Basel II) nicht geändert werden, nicht einmal Kredite.
Alle kommen nicht weiter, wenn sie auf ihren jeweiligen Positionen beharren.
Solange sie nicht aufeinander zugehen, sondern aufgeregt aneinander vorbeireden, bauen sie an einer Zukunft ohne Substanz. Keine Seite hat die Chance, sich wirklich durchzusetzen, die Ansätze greifen nicht ineinander.
Was uns der Kampf um das Radio lehrt
Die Situation ist nicht neu. Bei der letzten großen Innovation für Musikdistribution und Kommunikation vor mehr als 75 Jahren ging die Musikwirtschaft auch zuerst in die Knie, und der Konsument sah nicht ein, ihr und den Künstlern zuliebe vom Radio zu lassen. Die Verbreitung kostenloser Musik via Äther war das Problem. Der Hörer liebte es, die Radios boomten, neue Medienkonzerne wie CBS und RCA entstanden, und die jungen Musikwirtschaft hauchte fasst ihr Leben aus. Zusätzlich befeuert durch eine Weltwirtschaftskrise, fielen Anfang der dreißiger Jahre die Umsätze auf knapp 6 Prozent dessen, was man in den guten, alten Zeiten vor dem Siegeszug des neuen Mediums erwirtschaftet hatte. Verglichen damit nehmen sich die Digitalisierungseffekte heutzutage fast harmlos aus.
Das erste Mal überwand die Musikwirtschaft ihr Leiden im Laufe von 20 Jahren durch drei konkrete Maßnahmen: 1. Der Preis für das in die Jahre gekommene Format Schellack wurde von 75 auf 35 Cent pro Platte gesenkt. 2. Mit HiFi wurde eine technische Innovation forciert. 3. Mit dem Senderecht und einem Einigungszwang für Vergütung zwischen Radioveranstaltern und Urheber- und Leistungsschutzrechteinhabern wurde vom Gesetzgeber Planungssicherheit und ein wirtschaftlicher Ausgleich geschaffen. In der Folge wurde die kranke Musikwirtschaft
weltweit zu einem Erfolgszweig mit traumhaften Zuwachsraten.
Quelle: PDF irights.info

Bestelladresse: (Kostenlos)
Heinrich-Böll-Stiftung
Schumannstr. 8
10117 Berlin
Tel. 030-285340
Fax: 030-28534109
E-mail: info@boell.de
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Steffen
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Re: Deutschland

#4072 Beitrag von Steffen » Mittwoch 14. April 2010, 02:08

2. Landgericht Hamburg, Urteil v. 29.01.2010 - Az.: 308 S 2/09

Aktivlegitimation urheberrechtlicher Abmahnung muss dargelegt werden


Leitsatz RA Dr. Bahr:

Wird eine urheberrechtliche Abmahnung ausgesprochen, in welcher der Abmahner behauptet, Inhaber der ausschließlichen
Nutzungsrechte zu sein, muss er seine Aktivlegitimation im Zweifel darlegen können. Eine pauschale Behauptung reicht
vor allem dann nicht aus, wenn im Rahmen des Gerichtsverfahrens weiter dazu vorgetragen werden soll und als einziger
Beweis der Hinweis auf ein parallel geführtes Verfahren angebracht wird.

Sachverhalt:
Die Parteien stritten um Zahlung bzw. Erstattung von Abmahnkosten. Die Beklagte wurde von der Klägerin wegen der Verletzung
von Urheberrechten abgemahnt. Daraufhin gab die Beklagte eine Unterlassungserklärung ab und zahlte einen Teil der Abmahnkosten.
Die Vorinstanz verurteilte sie daraufhin zur Zahlung der restlichen Kosten.

Die Beklagte legte gegen dieses Urteil Rechtsmittel ein und führte zur Begründung vor allem aus, dass sie Zweifel an der
Aktivlegitimation der Klägerin habe. Das nunmehr zuständige Landgericht wies darauf hin, dass weitere Vorträge oder Beweisangebote
notwendig seien, um die Aktivlegitimation der Klägerin nachvollziehen zu können.

Entscheidung:
Die Richter gaben dem Rechtsmittel statt.

Sie erklärten, dass die Klägerin in der Pflicht gewesen sei weitere Beweise zu erbringen, aus denen sich die Inhaberschaft der
ausschließlichen Nutzungsrechte ergebe. Dies gelte vor allem, nachdem das Gericht im Vorfeld den Hinweis erteilt habe, dass der
bisherige Vortrag zur Aktivlegitimation nicht ausreichend gewesen sei. Nur so sei es möglich nachzuvollziehen, ob die Klägerin
tatsächlich aktiv legitimiert sei.

Da die Klägerin lediglich auf ein parallel geführtes Verfahren, in dem die Aktivlegitimation positiv bestätigt worden sei,
hingewiesen habe, sei dies als Beweis nicht ausreichend. Die dort ergangenen Feststellungen könnten aufgrund des im Zivilrecht
geltenden Beibringungsgrundsatz nur zwischen den Parteien und Beteiligten selbst wirken und sich nicht auf das vorliegende Verfahren
auswirken.


RA Dr. Martin Bahr
Kanzlei Dr. Bahr,
Mittelweg 41 a,
20148 Hamburg
Tel.: 040 - 35 01 77 60,
Fax: 040 - 35 01 77 61
E-Mail: info@Dr-Bahr.com
Homepage: http://www.Dr-Bahr.com

wutzefreck68
Beiträge: 62
Registriert: Mittwoch 16. Dezember 2009, 04:19

Abmahntrojaner....

#4073 Beitrag von wutzefreck68 » Mittwoch 14. April 2010, 02:58


justice76
Beiträge: 60
Registriert: Dienstag 1. Dezember 2009, 13:10

Re: Deutschland

#4074 Beitrag von justice76 » Mittwoch 14. April 2010, 19:56

Hallo,
also mittlerweile bekomme ich echt einen zuviel! Nicht das 2 reichen würden, jetzt hab ich meine 3. Abmahnung bekommen! Und auch wieder völlig ungerechtfertigt, ich kenne den besagten Porno nichtmal!
Negele, Zimmel, Greuter & Beller haben zugeschlagen und mahnen das Kunstwerk "Inflagranti - Gang Bang total" ab! Soll 705,- zahlen + Ue!
Ich bin echt so sauer auf diese ganzen Methoden! 3 Abmahnungen nun schon! Und der Log ist vom 09.2009 !

Ist die hier beschriebene mod Ue immer noch zu empfehlen?! Bin ja nicht mehr auf dem laufenden, die letzte Abmahnung ist zum Glück schon etwas her!

Verflucht seien die alle!

Bitte diese mod. UE nehmen: Link und dann nicht zahlen!
VG Steffen

bembelpower
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Re: Deutschland

#4075 Beitrag von bembelpower » Donnerstag 15. April 2010, 18:01

Hallo, gibt es denn schon Erfahrungen bezüglich Hausdurchsuchungen nach Abmahnungen?
Gruss

Moppelkotze
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Re: Deutschland

#4076 Beitrag von Moppelkotze » Donnerstag 15. April 2010, 20:27

Hallo auch - ich bin ein Neuankömmling. Frisch abgemahnt und nach dem lesen von zighundert Seiten Gulli-Thread, diverser Anwalts-Seiten, dieser Homepage, dem eBook "Ein Leben im Abmahnwahn" (sachlich und objektiv - Hut ab!) mittlerweile nahe am Augenkrebs. ModUE ist raus. Näheres werde ich in Eure Datenbank demnächst einbringen, sobald die Gegenseite den Rückball erwidert hat.
Folgende kurze Frage: Hat jemand Erfahrung mit einer Abmahnung und anschließenden Hausdurchsuchungen?
Ich besitze umfangreiche private Bilder, Texte, Steuererklärungen, Anwaltsschreiben über die letzte Scheidung / Unterhaltsrechtsstreit, ect. interne(!) Firmenkorrespondenzen... Da will man einfach nicht, dass jeder dahergelaufene Kriminalkommissar sofort Einsicht bekommt.
Das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung scheint ja im Schatten des Filesharings hintenanzustehen.
In meinem Abmahnfall geht es um ein Computerspiel. Und da - laut div. Gulli-Meldungen - schon ein paar MP3-Dateien - speziell dem Amtsrichter in Augsburg (übrigens auch Sitz der Abmahnkanzlei) ausreichen um jemanden die Türe eintreten zu lassen.. frage ich mich nun:
Soll ich den PC nun komplett mit Truecrypt verschlüsseln? Ich müsste meine gesamte Backup-Strategie deswegen über den Haufen schmeißen.....

Danke für konstruktive Meinungen

seezer
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Re: Deutschland

#4077 Beitrag von seezer » Donnerstag 15. April 2010, 21:40

Hallo ich bitte um Hilfe.Habe jetzt Stundenlang versucht alles durch zu lesen.Ich komme aber zur keiner Lösung.Die Nervosität erschlägt meinen Kopf.

Habe bereits letzte Woche ein Schreiben bekommen von Rasch wegen einem Album. Alles wie es hier steht gemacht und weg geschickt in Verbindung mit einem Anwalt.

Aber das eigentliche Problem ist das ich heute ein neues Schreiben von Nümann und Lang bekommen habe, wegen einem Lied das in einem Musikcontainer war.

Bitte helft mir .Ich weiß nicht mehr weiter.Ich habe Angst das die Kanzleien sich jetzt austauschen, und ich jetzt für jeden Titel nach und nach ein Schreiben bekomme und die dann jeweils extra bezahlen muss.

Was kann ich machen.Wie kann ich mich wehren.

Bitte um Hilfe.Bin total verzweifelt.

hoppel
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Re: Deutschland

#4078 Beitrag von hoppel » Donnerstag 15. April 2010, 21:50

Moppelkotze hat geschrieben:...
Hi,

ich kenne diese Gedanken, sie gingen mir auch beim Eintreffen der ersten Schreiben meiner neuen, unerwünschten Brieffreunde durch den Kopf.

Jetzt sind bald 2 Jahre rum und es nicht viel passiert.

Na klar, auch ich habe im ersten Schreck meine Platte geputzt,
heute frage ich mich, warum ich so schnell (über-) reagiert habe.

Wenn du die Abmahnung im Briefkasten hast, ist es für eine HD bereits zu spät,
aber zu der Erkenntnis kommt man erst nach monatelangem Lesen im Abmahnwahn.


PS :
Privates und "fremdes Material" sollte auf verschiedenen Volumes gespeichert werden -
das erleichtert das Backup - und nicht nur das ;-)

seezer
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Re: Deutschland

#4079 Beitrag von seezer » Donnerstag 15. April 2010, 21:53

Nimmt es mir nicht persönlich.Finde es j gut wenn ihr von euren Erfahrungen schreibt.Aber ich bitte euch mir jetzt erst mal zu helfen, was ich machen kann, und wie sich das mit den Kosten beläuft.Was kann ich jetzt machen.

Bitte um Hilfe

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Steffen
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Re: Deutschland

#4080 Beitrag von Steffen » Freitag 16. April 2010, 00:35

@seezer,

die Abmahnung Rechtsanwälte Rasch klammer ich einmal aus, da Du hierzu einen RA beauftragt hast.

Du hast jetzt, so wie ich es herauslese eine Abmahnung bzgl. eines Chartcontainers erhalten von N+L.
Grundlage: Mod. UE - Nichtzahlen - vergleichen, warum?
Jeder muss als Erstes, eine Unterlassungserklärung abgeben, aber nicht die Originale, sondern eine
Modifizierte.
Warum? Die Originale UE stellt immer ein Schuldeingeständnis dar sowie eine Zahlungsverpflichtung!
Die modifizierte UE nicht, da sie strafbewehrt ist und die Wiederholungsgefahr ausschließt, aber
ansonsten entschärft von allem Übel.
Wo finde ich sie: Link

Jetzt hast Du alle Zeit der Welt, dich zu informieren über Deine weitere Vorgehensweise.

Aber vor dem Erfolg haben die Götter nun einmal den Schweiß gesetzt. Sprich man muss sich informieren
(und sich belesen). Wichtig ist, jede Entscheidung, die Du triffst - fällst du für dich allein. Denn bei einer Abmahnung
betreff eines Chartcontainer scheiden sich die (Abmahn-)Geister. Viele sehen das Abmahnprozedere als
etwas Starres. Sprich, außer der Empfehlung: mod. UE und Nichtzahlen, kommt nicht mehr sehr viel. Aber
das Abmahnprozedere ist ein dynamischer Prozess, wo derjenige gute Erfolgsaussichten besitzt, der
flexibel reagiert.
Aber ich bitte euch mir jetzt erst mal zu helfen, was ich machen kann, und wie sich das mit den Kosten
beläuft. Was kann ich jetzt machen?
Du hast ja erste einmal nur die Forderungen von N+L über 450,- Euros. Zahlt man jetzt nicht, was die allg.
Vorgehensweise ist, können 1 - 3 Folgeschreiben kommen, wo die Forderungen erhöht werden, auf ca. 1.255,- Euro.
Hier sollte man Ruhe bewahren, die Folgeschreiben abheften und es aussitzen.

Prolematik:
Verjährungsfrist = 3 Jahre, für Dich bis zum 31.12.2013/24:00 Uhr. Diese Zeit kann natürlich N+L nutzen, um alle
rechtlichen Schritte gegen dich auszuschöpfen. Das Risiko heißt einfach hier, N+L klagt die Kosten, in Höhe
von 1.255,- Euro ein, denn die mod. UE schützt nicht vor den Forderungen.
Aber bei fast allen Abmahnkanzleien ist keine generelle konsequente Rechtsverfolgung zu sehen. Das heißt,
der Prozentsatz, der verklagt wird, ist aktuell sehr gering. Natürlich kann Dir niemand eine Garantie geben.

Mein Motto ist nicht cool zu sein und zu sabbeln was alle sabbeln, sondern man sollte sich so entscheiden,
dass die Risiken und Kosten minimiert werden. Wenn ich jetzt weiß, dass bei Abmahnungen, speziell bei Sampler
und Chartcontainer, kostenpflichtige Folgeabmahnungen drohen, nehme ich mir die Auflistung des betreffenden
Chartcontainer her, unser Datenbank und ordne dir Titel nach Kanzlei und Rechteinhaber. Bei N+L wird erweitert,
alle anderen RI werden vorgebeugt.

Ich habe hier alles noch einmal genau festgehalten: Alles andere ist in diesem speziellen Fall - unverantwortlich und nicht im Interesse eines Abgemahnten! Das
ganze Gerede mit schlafenden Hunden wecken ist ein Forenmärchen. Denn warum soll man auf eventuelle kostenpflichtige
Abmahnungen warten, wenn man mit sinnvollen Erweiterungen und Vorbeugungen, diese abwenden kann?


Fazit: Die mod. UE ist aber kein Freifahrtschein für unbekümmertes Filesharing!

VG Steffen

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