Samstag, den 10.04.2010
Das Grundübel an der Thematik, derjenige, der sich selbst im Weg steht, ist doch Admonitus vulgaris [von lat. admonere „ermahnen“Grazer57 hat geschrieben:Weil das Verfahren (neutrales Gegengutachten) noch läuft. Deine Aussagen sind insofern falsch, als das die Anzweifelung der
Richtigkeit der Beweiserhebung (das Loggen) in den wenigsten
Verfahren Anwendung fand. Da wo ein Gegengutachten vorgelegt worden ist (z.B. in Hamburg) hat der Richter einen Vergleich
oder die Beauftragung eines neutralen Gegengutachten vorgeschlagen.
Warum sich niemand für ein solches neutrales Gutachten entschieden konnte, entzieht sich meiner Kenntnis. Bei den Abgemahnten
kann ich es ja noch evtl. nachvollziehen. Aber das der Abmahner auf Kohle verzichtet, bei seinen ach so fehlerfreien Beweisen
kann ich es eher nicht. Sollte Dir aber auch zu denken geben. Das Ziel des Forums ist es, geschlossen werden zu können.
und lat. vulgaris „gemein“] selbst. Und ehe wieder jemand über reagiert, sollte er erst einmal dieses Posting verinnerlichen.
Es stellt - keine - Beleidigung oder Frust von meiner Seite dar!
Der Abgemahnte sieht doch sich selbst in einer Gemeinschaft und leckt hinter seiner selbst aufgebauten Anonymität seine unechten
Wunden. Er sieht, dass der größte Teil der Abmahnerei ein Geschäftsmodell darstellt, argumentiert subjektiv aus seiner Position
heraus und verfolgt doch eigentlich nur ein Ziel, heile aus der Angelegenheit herauszukommen. Denn wurde ihm einmal geholfen, ist
er aus der Gemeinschaft schnell wieder weg und entdeckt die Gemeinschaft erst wieder beim zweiten Bettelbrief, Mahnbescheid, einer
Klageerhebung oder gar nicht mehr, wenn die Verjährung für ihn erfolgreich vorüberzieht.
Das ist auch nicht weiter kritikwürdig, weil es eben keine Gemeinschaft gibt, sondern viele engagierte Menschen mit einem gemeinsamen
Ziel, aber den unterschiedlichsten Interessen, Lösungen und Denkweisen. Was aber auch unseren verwundbarsten Punkt darstellt. Denn
es gibt niemand/niemanden, der jemals die Interessengruppen Filesharen/abgemahnter AI vertreten kann/wird. Das ist ein (Haupt-)Grund,
warum wir im fünften Abmahnjahr sind, die Zahlen der Abmahnungen stetig steigen und die Gegenseite das große finale Halali (z. B. GVU)
für die TB angestimmt haben.
Schwächen, Schwächen tut uns unsere Selbstgefälligkeit, digitale Verlogenheit und Theorie, die wir in unserer lilabunten (Foren-)Welt
vertreten. Man projektiert sich in eine Opferrolle, vergisst aber, dass man als derjenige angesehen wird, der sich nicht um bestehendes
Recht schert, es tagtäglich massenhaft dieses verletzt, und für sein Verhalten, Ausflüchte bzw. Ausreden sucht. Wir gehen von unserem
Standpunkt aus, weit weg von Gut und Böse, und wissen immer theoretisch 100-Prozent wer etwas richtig und wer etwas falsch macht. Dabei
haben die wenigsten Erfahrungen in einem Gerichtssaal. Der Einzige wahrscheinlich ist Shual, aber auch nur, da er freier Kanzleimitarbeiter
ist. Das ist diesesmal ohne Sarkasmus dargelegt, sondern mit Anerkennung.
Wir klammern uns doch seit 2005 nur an Seifenblasen.
- Zerschlagung von Logistep, als den Sieg im Abmahnwahn (mittlerweile sind etliche neue und effektivere nachgerückt);
- Hoffnung das die Bundesrichter offenes WLAN, als Ausrede für unbekümmertes Filesharing zählen werden (hier wird für viele im Mai
ein Erwachen geben); - es gibt keine Klagen (selbst die Hardliner müssen davon abgehen);
- wir kapitulieren und reden nicht mit unserem Feind (naiv³);
- Dem Richter erzähle ich schon was …,
- kurzum die eigene 4-Wände-Schlauheit.
ankommen.
z.B. I. unabhängiges Gutachten (No-Upload-Client)
Zielstellung des Gutachtens:
Hier wird aber das Finale-Gutachten,
- 1. Niemals auf alle Logfirmen + P2P Netzwerke anwendbar sein
2. Gefahr ist gegeben, dass der Gegenseite ein Kostengünstiges, ihren Argumenten unterstützendes Gutachten gesponsert wird, durch die
Abgemahnten selbst.
II. Großeltern werden abgemahnt ohne PC bzw. Internetanschluss
[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=aUkqZqjDUo8[/youtube]
Dieses Beispiel zeigt doch eindeutig, es kann sogar der abgemahnt werden, der selbst keinen PC oder Internetanschluss besitzt. Man sollte mit
Schlussfolgerungen auch langsam machen. Da es meines Wissensstand, der zweite Fall ist in 4 Jahren und es darauf ankommt, den Fall zu kennen.
1. Theoretisch ist es möglich (Call by Call), lässt sich aber sofort mit der Rechnung-Einzelverbindungsnachweis entkräften.
2. Kann die Logfirma richtig geloggt haben, nur der ISP falsch zugeordnet.
3. Kann die Logfirma falsch geloggt haben, nur der ISP falsch zugeordnet.
Das Schlimme daran, dass die Großeltern genau die Summe ausgeben müssen zu ihrer Verteidigung, wie in der Abmahnung berechtigt oder unberechtigt
gefordert wird.
Deshalb ist ein Anzweifeln vor Gericht grundsätzlich gut, der Richter wird sicherlich ein interessiertes Gesicht machen, versteht er aber die
technische Seite nicht (oder will sie nicht verstehen) geht es in die Richtung eines unabhängigen Gutachtens.
Spätestens, wenn jetzt, das Kleingedruckte erwähnt, wird (bis 3.000,- Euro und der Verlierer zahlt diese Zeche) überlegt es sich doch der
Normalo-Beklagte, ob er dieses Risiko eingeht. Und hier endet schon fast der Punkt, wo man den Prozess gewinnt oder verliert.
Und ein weiterer wichtiger Punkt, die fehlende Dialogbereitschaft der Masse. Dieser Punkt wird uns früher oder später, eher früher, gewaltig auf
die Füße fallen. Jeder der in diesem digitalen Krieg nicht bereit ist zu Gesprächen wird sich zu Recht die Frage gefallen lassen müssen:
Warum hattest Du kein Interesse an einer Lösung? Besonders, da die Masse der Abgemahnten, eben nicht die Unschuldslämmer sind, wie sie sich hier
aber gern darstellen. Ich kann den ganzen Tag reden, dass ein Rechtsverstoß gar nicht dokumentiert wird von der Logfirma, wenn die Realität nun
einmal so aussieht, dass den Gerichtsständen gar nichts anderes übrig bleibt, nach aktueller Gesetzeslage, als diese tagtäglich begangenen Verstöße
gegen das Urheberrecht in den TB‘en einzudämmen. Wer das nicht erkennt - verkennt die Lage.
Ich habe mir einmal die Mühe gemacht und eine eMule/Torrent-Website herausgefischt und die Monate März bis dato aufgeschrieben.
doch eine Frechheit ist, das man dafür so abgezockt wird. Es tut mir leid, ich kann diesbezüglich keine Filesharing-Romantik in P2P-TB verkaufen.
Wer aktuelle Musik, Filme usw. herunterlädt, muss damit rechnen, dass er aktuell abgemahnt werden kann. Wer es in Kauf nimmt, aus welchen Gründen
auch immer, darf sich aber dann auch nicht hinstellen und herumjammern und auf der Suche nach Ausreden.
Wer heute der Meinung ist, dass man das Problem P2P bzw. Geschäftsmodell zu unseren Gunsten umwandeln kann, mittels Schönreden ist einfach naiv.
Bei unserer Grundeinstellung werden wir nur eines erreichen, dass sehr bald, dem Gesetzgeber und der Politik gar nichts anderes übrig bleibt, als
gegen die tagtäglich massenhaft getätigten Rechtsverstöße in TB, noch härtere Methoden aufzuerlegen. Und ich persönlich werden nichts vertreten,
von was ich nicht überzeugt bin.
Bevor jetzt jeder wieder ellenlang erzählt was ich bin oder nicht bin, sollte er sich dieses erst einmal durch den Kopf gehen lassen. So unschön
es auch klingt, die “Massengeschäftabmahner“ können dies nur, weil einerseits das Recht ihnen es zusteht und and anderseits die Rechte verletzt
werden durch den Filesharer.
VG