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Steffen
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Re: Deutschland

#4041 Beitrag von Steffen » Samstag 10. April 2010, 13:57

Das Abgemahnten-Syndrom

Samstag, den 10.04.2010

Grazer57 hat geschrieben:Weil das Verfahren (neutrales Gegengutachten) noch läuft. Deine Aussagen sind insofern falsch, als das die Anzweifelung der
Richtigkeit der Beweiserhebung (das Loggen) in den wenigsten
Verfahren Anwendung fand. Da wo ein Gegengutachten vorgelegt worden ist (z.B. in Hamburg) hat der Richter einen Vergleich
oder die Beauftragung eines neutralen Gegengutachten vorgeschlagen.
Warum sich niemand für ein solches neutrales Gutachten entschieden konnte, entzieht sich meiner Kenntnis. Bei den Abgemahnten
kann ich es ja noch evtl. nachvollziehen. Aber das der Abmahner auf Kohle verzichtet, bei seinen ach so fehlerfreien Beweisen
kann ich es eher nicht. Sollte Dir aber auch zu denken geben. Das Ziel des Forums ist es, geschlossen werden zu können.
Das Grundübel an der Thematik, derjenige, der sich selbst im Weg steht, ist doch Admonitus vulgaris [von lat. admonere „ermahnen“
und lat. vulgaris „gemein“] selbst. Und ehe wieder jemand über reagiert, sollte er erst einmal dieses Posting verinnerlichen.
Es stellt - keine - Beleidigung oder Frust von meiner Seite dar!

Der Abgemahnte sieht doch sich selbst in einer Gemeinschaft und leckt hinter seiner selbst aufgebauten Anonymität seine unechten
Wunden. Er sieht, dass der größte Teil der Abmahnerei ein Geschäftsmodell darstellt, argumentiert subjektiv aus seiner Position
heraus und verfolgt doch eigentlich nur ein Ziel, heile aus der Angelegenheit herauszukommen. Denn wurde ihm einmal geholfen, ist
er aus der Gemeinschaft schnell wieder weg und entdeckt die Gemeinschaft erst wieder beim zweiten Bettelbrief, Mahnbescheid, einer
Klageerhebung oder gar nicht mehr, wenn die Verjährung für ihn erfolgreich vorüberzieht.

Das ist auch nicht weiter kritikwürdig, weil es eben keine Gemeinschaft gibt, sondern viele engagierte Menschen mit einem gemeinsamen
Ziel, aber den unterschiedlichsten Interessen, Lösungen und Denkweisen. Was aber auch unseren verwundbarsten Punkt darstellt. Denn
es gibt niemand/niemanden, der jemals die Interessengruppen Filesharen/abgemahnter AI vertreten kann/wird. Das ist ein (Haupt-)Grund,
warum wir im fünften Abmahnjahr sind, die Zahlen der Abmahnungen stetig steigen und die Gegenseite das große finale Halali (z. B. GVU)
für die TB angestimmt haben.

Schwächen, Schwächen tut uns unsere Selbstgefälligkeit, digitale Verlogenheit und Theorie, die wir in unserer lilabunten (Foren-)Welt
vertreten. Man projektiert sich in eine Opferrolle, vergisst aber, dass man als derjenige angesehen wird, der sich nicht um bestehendes
Recht schert, es tagtäglich massenhaft dieses verletzt, und für sein Verhalten, Ausflüchte bzw. Ausreden sucht. Wir gehen von unserem
Standpunkt aus, weit weg von Gut und Böse, und wissen immer theoretisch 100-Prozent wer etwas richtig und wer etwas falsch macht. Dabei
haben die wenigsten Erfahrungen in einem Gerichtssaal. Der Einzige wahrscheinlich ist Shual, aber auch nur, da er freier Kanzleimitarbeiter
ist. Das ist diesesmal ohne Sarkasmus dargelegt, sondern mit Anerkennung.

Wir klammern uns doch seit 2005 nur an Seifenblasen.
  • Zerschlagung von Logistep, als den Sieg im Abmahnwahn (mittlerweile sind etliche neue und effektivere nachgerückt);
  • Hoffnung das die Bundesrichter offenes WLAN, als Ausrede für unbekümmertes Filesharing zählen werden (hier wird für viele im Mai
    ein Erwachen geben);
  • es gibt keine Klagen (selbst die Hardliner müssen davon abgehen);
  • wir kapitulieren und reden nicht mit unserem Feind (naiv³);
  • Dem Richter erzähle ich schon was …,
  • kurzum die eigene 4-Wände-Schlauheit.
Es wird aber immer wieder darauf hinaus laufen, egal was wir anbieten oder zur Verrfügung stellen, es wird immer auf den Einzelfall darauf
ankommen.

z.B. I. unabhängiges Gutachten (No-Upload-Client)


Zielstellung des Gutachtens:
Bild

Hier wird aber das Finale-Gutachten,
  • 1. Niemals auf alle Logfirmen + P2P Netzwerke anwendbar sein
    2. Gefahr ist gegeben, dass der Gegenseite ein Kostengünstiges, ihren Argumenten unterstützendes Gutachten gesponsert wird, durch die
    Abgemahnten selbst.

II. Großeltern werden abgemahnt ohne PC bzw. Internetanschluss


[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=aUkqZqjDUo8[/youtube]

Dieses Beispiel zeigt doch eindeutig, es kann sogar der abgemahnt werden, der selbst keinen PC oder Internetanschluss besitzt. Man sollte mit
Schlussfolgerungen auch langsam machen. Da es meines Wissensstand, der zweite Fall ist in 4 Jahren und es darauf ankommt, den Fall zu kennen.
1. Theoretisch ist es möglich (Call by Call), lässt sich aber sofort mit der Rechnung-Einzelverbindungsnachweis entkräften.
2. Kann die Logfirma richtig geloggt haben, nur der ISP falsch zugeordnet.
3. Kann die Logfirma falsch geloggt haben, nur der ISP falsch zugeordnet.

Das Schlimme daran, dass die Großeltern genau die Summe ausgeben müssen zu ihrer Verteidigung, wie in der Abmahnung berechtigt oder unberechtigt
gefordert wird.

Deshalb ist ein Anzweifeln vor Gericht grundsätzlich gut, der Richter wird sicherlich ein interessiertes Gesicht machen, versteht er aber die
technische Seite nicht (oder will sie nicht verstehen) geht es in die Richtung eines unabhängigen Gutachtens.
Spätestens, wenn jetzt, das Kleingedruckte erwähnt, wird (bis 3.000,- Euro und der Verlierer zahlt diese Zeche) überlegt es sich doch der
Normalo-Beklagte, ob er dieses Risiko eingeht. Und hier endet schon fast der Punkt, wo man den Prozess gewinnt oder verliert.

Und ein weiterer wichtiger Punkt, die fehlende Dialogbereitschaft der Masse. Dieser Punkt wird uns früher oder später, eher früher, gewaltig auf
die Füße fallen. Jeder der in diesem digitalen Krieg nicht bereit ist zu Gesprächen wird sich zu Recht die Frage gefallen lassen müssen:
Warum hattest Du kein Interesse an einer Lösung? Besonders, da die Masse der Abgemahnten, eben nicht die Unschuldslämmer sind, wie sie sich hier
aber gern darstellen. Ich kann den ganzen Tag reden, dass ein Rechtsverstoß gar nicht dokumentiert wird von der Logfirma, wenn die Realität nun
einmal so aussieht, dass den Gerichtsständen gar nichts anderes übrig bleibt, nach aktueller Gesetzeslage, als diese tagtäglich begangenen Verstöße
gegen das Urheberrecht in den TB‘en einzudämmen. Wer das nicht erkennt - verkennt die Lage.

Ich habe mir einmal die Mühe gemacht und eine eMule/Torrent-Website herausgefischt und die Monate März bis dato aufgeschrieben.
Aktuell April 2010
........................................................................

+ die wöchentlichen Top 100 Singelcharts und Alben bzgl. Rasch + Waldorf-Klientel

10.04.
Dreame Dance Vol. 55 (Sampler)
Dream Dance Alliance
Frauenarzt & Manny Marc
Scooter

........................................................................

09.04.
Furure Dance in the Mix Vol. 2 (Sampler)
Scooter
Cascada
Frauenarzt & Manny Marc

........................................................................

05.04.
Deep Dance 125 Bootleg (Mixes)
Culcha Candela
Cascada

Club 66 Eidtion Bootleg (Mixes)
Culcha Candela
Cascada
Kool Savas
Bushido

........................................................................

04.04.
Best of 2010 - Die Erste (Sampler)
Frauenarzt & Manny Marc
Bushido
Milow
Scooter

Andrea Berg - Zwischen Himmel und Erde (Premium Edition)

Die Päpstin - Constantin Film AG (DVD-Rip)

........................................................................

03.04.
Bravo Black Hits Vol. 22 (Sampler)
Culcha Candela,
Frauenarzt & Manny Marc,
Bushido

........................................................................

01.04.
Die Atzen Frauenarzt & Manny Marc - Atzin (Maxi CD)
März 2010
+ die wöchentlichen Top 100 Singelcharts und Alben bzgl. Rasch + Waldorf-Klientel

........................................................................

31.03.
Die Päpstin (Constantin Film, DVD-Rip)
New Moon - Bis(s) zur Mittagsstunde (HD-Rip)

........................................................................

30.03.
Bravo Hits 2010/01 (Sampler)
Cascada

........................................................................

29.03.
Tennenhits (Danceflor, Sampler)
Casacda
Frauenarzt & Manny Marc

........................................................................

27.03.
Nena - In meinen Leben (Maxie CD)

........................................................................

21.03.
Culcha Candela - Eiskalt (Maxie CD)

........................................................................

19.03.
Wicky und die starken Männer (Constantin Film, DivX)

The Dome Vol. 53 (Sampler)
Frauenarzt & Manny Marc,
Culcha Candela,
Bushido,
Milow,
Cascada,
Scooter
Glashaus.

........................................................................

14.03.
Kool Savas - John Bello Story 3 (Album)

........................................................................

06.03.
Wickie und die starken Männer (Constantin Film, DVD Rip)
Denn so ist die Realität, dass diese urheberrechtlich geschützte Werke heruntergeladen werden und in 3 Monaten die nächsten Abgemahnten sich aufregen, dass es
doch eine Frechheit ist, das man dafür so abgezockt wird. Es tut mir leid, ich kann diesbezüglich keine Filesharing-Romantik in P2P-TB verkaufen.
Wer aktuelle Musik, Filme usw. herunterlädt, muss damit rechnen, dass er aktuell abgemahnt werden kann. Wer es in Kauf nimmt, aus welchen Gründen
auch immer, darf sich aber dann auch nicht hinstellen und herumjammern und auf der Suche nach Ausreden.

Wer heute der Meinung ist, dass man das Problem P2P bzw. Geschäftsmodell zu unseren Gunsten umwandeln kann, mittels Schönreden ist einfach naiv.
Bei unserer Grundeinstellung werden wir nur eines erreichen, dass sehr bald, dem Gesetzgeber und der Politik gar nichts anderes übrig bleibt, als
gegen die tagtäglich massenhaft getätigten Rechtsverstöße in TB, noch härtere Methoden aufzuerlegen. Und ich persönlich werden nichts vertreten,
von was ich nicht überzeugt bin.

Bevor jetzt jeder wieder ellenlang erzählt was ich bin oder nicht bin, sollte er sich dieses erst einmal durch den Kopf gehen lassen. So unschön
es auch klingt, die “Massengeschäftabmahner“ können dies nur, weil einerseits das Recht ihnen es zusteht und and anderseits die Rechte verletzt
werden durch den Filesharer.

VG Steffen98

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Erzhammer
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Re: Deutschland

#4042 Beitrag von Erzhammer » Samstag 10. April 2010, 16:34

Abmahnungen Kanzlei Negele u. a. aus Augsburg für Belirex Berliner Lizenzrechte GmbH, Ino Handel & Vertriebs GmbH, Epix Media AG, MIG Film GmbH
Die Abmahnungen dürften daher auf falschen technischen Daten beruhen, weshalb wir empfohlen haben, keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Quelle: Rechtsanwältin Dr. Inge Rötlich

Gruß Erzhammer

Du hast schon?
Art. 10 GG
"Niemand schafft größeres Unrecht, als der, der es in Form des Rechts begeht." PLATON
Drei Dinge können nicht lange verborgen werden: die Sonne, der Mond und die Wahrheit. SIDDHARTHA GAUTAMAS

wutzefreck68
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Re: Deutschland

#4043 Beitrag von wutzefreck68 » Samstag 10. April 2010, 18:53

STEFFEN hat Recht ich kenne die Torrentseite gut von früher wer heute noch aktuelle Filme-Musik-Games-Pornos-Programme von Torrentseiten runterlädt oder gar Emule ist verloren und direkter Abmahnkandidat!!!Selbst ältere+obskure ausländische Filme oder TVserien werden abgemahnt das Faß schlug bei mir den Boden auf als ich sah das Gruppen aus dem Gothicmusikbereich die eigentlich nur Insider kennen sogar abgemahnt werden und ein guter Kumpel der eine sehr bekannte deutsche Gothicband aus einer sehr großen deutschen Stadt fleissig mittlerweile abmahnen läßt...bitte keine PM mit Wer ist das!Erzähl sowieso viel zu viel hier also man is nirgendwo sicher heutzutage und bei kino.to werden immer mehr Filme entfernt auf Druck der Rechteinhaber..die Uhr läuft ab....
andererseits solange STEFFEN den Mut hat sein Bild-Adresse-Telnr. öffentlich zu machen gibt mir das wieder neuen Mut net alleine zu sein :an :rp :l,

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Re: Deutschland

#4044 Beitrag von Frankfurter2010 » Samstag 10. April 2010, 19:40

Steffen, klasse Beitrag.

Dreizack
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Re: Deutschland

#4045 Beitrag von Dreizack » Samstag 10. April 2010, 20:46

Erzhammer hat geschrieben:Abmahnungen Kanzlei Negele u. a. aus Augsburg für Belirex Berliner Lizenzrechte GmbH, Ino Handel & Vertriebs GmbH, Epix Media AG, MIG Film GmbH
Diese Meldung habe ich im Technikthread kurz kommentiert.
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Steffen
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Re: Deutschland

#4046 Beitrag von Steffen » Sonntag 11. April 2010, 00:43

Schike Abmahnungen

Sonntag, den 11. April 2010



Wir können wieder einmal über einen neuen Porno-Abmahnstern im Auftrag der erotischen Gerechtigkeit
berichten. Auffällig im vorliegenden Abmahnschreiben ist nachfolgender Inhalt.


Eine detaillierte Erzählung der 100-Prozentigen und sekundengenauen Beweissicherung.

„Meine Mandantin hat festgestellt, dass über Ihren Internetanschluss dieses urheberrechtlich geschützte Werk unerlaubt
weltweit anderen Nutzern angeboten wurde.
Meine Mandantin hat zur Ermittlung solcher Urheberechtsverletzungen eine Firma beauftragt, die die dem jeweiligen
Anschlussinhaber zugewiesene IP-Adresse ermittelt. Hierzu wird durch meine Mandantin ein Originaldatenträger übergeben.
Sodann werden die im P2P-(Filesharing-) System (Tauschbörse) angebotenen vermeintlichen Kopien des Werks meiner
Mandantin anhand des Dateinamens aufgespürt, herunter geladen und mit dem Original verglichen, wobei Lauffähigkeit und
Abspielbarkeit überprüft werden. Für diejenigen im Filesharing-Netzwerk angebotenen Dateien, die das urheberrechtlich
geschützte Werk meiner Mandantin zweifelhaft enthielten und mit diesen identisch waren, wurde der Hashwert ermittelt.

Dieser Wert identifiziert eine Datei und ist insoweit mit dem menschlichen Fingerabdruck vergleichbar.“ Seite 1
„Mittels der eingesetzten Software wurde darauf hin ein “Scanvorgang“ gestartet und IP-Adressen ermittelt, von denen
aus eine Datei angeboten wurde, die den oben berechneten Hashwert aufweist und deren Dateinamen (“Release“) zugleich
den Namen des Originalwerkes enthielten.
Der Computer, mit dessen Hilfe dieser “Scan“ vorgenommen wird, wird über eine spezielle Zeitsynchronisationssoftware
unter anderem mit den Zeitservern der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig abgeglichen. Dadurch ist
die interne Uhr des Ermittlungssystems ständig sekundengenau mit den deutschen Zeitservern abgeglichen.

Der dargestellte Vorgang ist dokumentiert und kann im Falle eines Rechtsstreites jederzeit vor Gericht bewiesen werden.

Nach der sekundengenauen Ermittlung der IP-Adresse habe ich vor dem Landgericht eine Anordnung gegen den Provider auf
Einsichtnahme der Verkehrsdaten zu den zum Verletzungszeitpunkt zugeordneten IP-Adressen erwirkt.“ Seite 2

Rechteinhaber
Purzelvideo GmbH


Bekannte abgemahnte Werke

Japan Girls Style 4, Japan Girls Style 6, Turnf. schlank/geil 2



weiterlesen ...

wutzefreck68
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Re: Deutschland

#4047 Beitrag von wutzefreck68 » Sonntag 11. April 2010, 03:56

Selbst wenn KEIN Mensch mehr Filesharing betreiben würde zukünftig hätten die Abmahner immernoch die Logdaten bis 2007 und würden sich auf das Altmaterial stürzen bevor die 3Jahresverjährung einsetzt!!!
Der Abmahnwahnsinn wird NIE enden....

K-Opfer
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Re: Deutschland

#4048 Beitrag von K-Opfer » Sonntag 11. April 2010, 11:06

@ Steffen
Sodann werden die im P2P-(Filesharing-) System (Tauschbörse) angebotenen vermeintlichen Kopien des Werks meiner
Mandantin anhand des Dateinamens aufgespürt, herunter geladen..
Es werden XXX-Filme runtergeladen und damit der Argumentation der Abmahner folgend (Runterladen bedeutet ein gleichzeitiges Hochladen) auch gleichzeitig anderen Teilenehmern zum Download angeboten (also hochgeladen)...Wäre das Hochladen dann nicht § 184 StGB? Mit der Abmahnung dürfte doch auch ein Geständnis vorliegen, oder?

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Steffen
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Re: Deutschland

#4049 Beitrag von Steffen » Sonntag 11. April 2010, 13:34

[quoteemK-Opfer]Es werden XXX-Filme runtergeladen und damit der Argumentation der Abmahner folgend (Runterladen bedeutet ein
gleichzeitiges Hochladen) auch gleichzeitig anderen Teilenehmern zum Download angeboten (also hochgeladen)...
Wäre das Hochladen dann nicht § 184 StGB? Mit der Abmahnung dürfte doch auch ein Geständnis vorliegen, oder?[/quoteem]


Das ist eine spannende und berechtigte Frage. Denn hier werden sich die Anwälte, so hoffe ich, austauschen können.
Grundlegend gibt es jetzt zwei Problematiken.

Bild

Nummer eins, Herr RA Schick, hat es nun einmal und sicherlich nicht nur einmal, schwarz auf weiß dargelegt, dass
seine Mandantin eine Anti-Piracy-Firma beauftragt, die durch das Herunterladen des Files in der TB, in Kauf
nimmt, dass man Filme mit pornografischen Inhalt an Jugendlichen unter 18 Jahren anbietet, überlässt und zugänglich macht.

Dabei macht, ich hoffe @goody kann da Aufklärung erteilen, der Gesetzgeber keine Unterschiede. Auch die
Mandantin und ihre beauftragte Logfirma, darf einen Film mit pornografischen Inhalt nicht in einer TB herunterladen,
da sie ihn, beruhend auf dem P2P-System, automatisch auch weltweit anbietet und dies nicht kontrollieren kann ob
Minderjährige diesen herunterladen.

Wenn man jetzt aber argumentiert, dass die Logfirma-Software ein Uploaden nicht möglich macht, haben sie ein weiteres
Dilemma. Dann muss man sich eingestehen, dass evtl. Mods von P2P-Clienten auch diesen Upload unterdrücken. Dann wäre
eine Schadensersatzberechnung via Lizenzanalogie einfach Blödsinn.

Wie man es auch aufnimmt, ist die generelle Aussage des Herrn RA Schiek einfach unklug. Jetzt sind die Abgemahnten
gefragt, die nicht Hirnlos zahlen, nur die mod. UE abgeben, sondern einen Anwalt beauftragt haben, der genau diesen
Sachverhalt hinterfragen kann und muss.

VG Steffen

Axel
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Re: Deutschland

#4050 Beitrag von Axel » Sonntag 11. April 2010, 15:23

Ich habe am Freitag eine Abmahnungen vom Rechtsanwalt Schiek bekommen wo er 1.228,60 Euro und die UE habe möchte.
Die Mod-UE habe ich mir von eurer Seite besorgt die Kann er haben Montag gehe ich zum Anwalt ich hoffe der kann mir helfen das ich da mit ein blaues Auge raus komme.

Dreizack
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Re: Deutschland

#4051 Beitrag von Dreizack » Sonntag 11. April 2010, 15:48

@Steffen, @K-Opfer:
Das ist nicht neu und ich denke die Anwälte haben bereits dazu Stellung genommen. Auch wenn es nicht um Porno handelt, wäre ein handfest bewiesenes Upload der Logfirma das Ende des Geschäftsmodells. Das Problem besteht vielmehr in der Interpretation dieser juristisch-technischen Mischmasch-Texte, die sowohl in den Abmahnungen wie auf den Websites zu finden sind. Von der juristischen Seite spielen sie die gleiche Rolle wie die massiv erhöhten Gegenwertssummen, d.h. sie erhöhen den Druck einem frühen Vergleich zuzustimmen. Von der technischen Seite sind sie eher Werbeaussagen über die Fähigkeiten der Software an Kunden gerichtet als fundierte Erklärungen.

Es gibt aber keinen Widerspruch zwischen dem No-Upload der Logfirmen und dem behaupteten Anbieten des Abgemahnten. Technisch gibt es mehrere Aussagen, die mit dem Begriff "Anbieten" übersetzt werden können. Welche Aussage meint der Jurist und welche meint die Logfirma?
1. Die IP steht in der Tauschbörse
2. Der Rechner horcht und reagiert auf einem Filesharing-Port (Connection)
3. Der Rechner kommuniziert mit dem Filesharing-Protokoll (Handshake)
4. Der Rechner schickt eine Nachricht an alle in der Tauschbörse, wenn er einen neuen Teil vollständig hat (have in BT)
5. Der Rechner schickt eine Muster, die angibt, welche Teile der Datei er hat (Part-HashSet für ed2k, bitfield für BT)
6. Der Rechner überträgt einen Dateiblock (Probedownload).

Also so schwer ist das auch für den Laien wirklich nicht zu verstehen, oder? Das Problem ist, dass das Gericht immer (1)-(6) versteht, obwohl die Beweislage vorerst nur (1) hergibt. Und - wie Steffen nicht müde wird zu erklären - dies nur durch ein teures Gegengutachten zu ändern ist.

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Re: Deutschland

#4052 Beitrag von Steffen » Sonntag 11. April 2010, 17:03

Dreizack hat geschrieben:Das ist nicht neu und ich denke die Anwälte haben bereits dazu Stellung genommen. Auch wenn es nicht um Porno handelt,
wäre ein handfest bewiesenes Upload der Logfirma das Ende des Geschäftsmodells.
Das würde ich nicht ganz so unterschreiben. Bei Durchführung eines Downloads mit gleichzeitigen Uploads eines Liedes
zum Beispiel, warum sollte es das Ende darstellen? Zu Beweiszwecken haben sie doch (denke an DigiProtect) die Lizenz
es in der TB einzustellen und den Auftrag des Rechteinhabers dazu.

Bei Werken mit pornografischen Inhalt dagegen, sind die Juristen, die ich kenne, einstimmig der Meinung - geht gar
nicht, hinsichtlich § 184 StGB! Natürlich können sich Juristen,
gern über alles streiten. Aber da mache ich mir erst einmal keine Gedanken.

VG Steffen

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Re: Deutschland

#4053 Beitrag von Dreizack » Sonntag 11. April 2010, 18:29

Steffen hat geschrieben:Bei Durchführung eines Downloads mit gleichzeitigen Uploads eines Liedes
zum Beispiel, warum sollte es das Ende darstellen?
Weil dann der Schaden gegen Null tendiert. Wenn der einzelne TB-Teilnehmer nicht da wäre, könnten alle Anderen das Werk umsonst von der Logfirma bekommen. Außerdem wäre das ein Lockangebot; ich weiß nicht, wie das in Deutschland zu bewerten wäre. Zuletzt bekämen die strafrechtlichen Betrugsvorwürfe neue Nahrung.

Alles halb so schlimm verglichen mit § 184 StGB, da bin ich deiner Meinung, aber trotzdem ziemlich verheerend für ihre Glaubwürdigkeit. Naja alles graue Theorie, bis der Beweis vorliegt. Eine solche Vermutung (kein Beweis) kam von RA Weiner in Februar und ich habe das hier kommentiert.

Tommy
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Re: Deutschland

#4054 Beitrag von Tommy » Montag 12. April 2010, 09:52

Dreizack hat geschrieben: (...) Logfirma (...) Lockangebot (...)
Daher also der Name ;) ...

Oder vielleich doch besser : Lockfirma und Logangebot ?

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Erzhammer
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Re: Deutschland

#4055 Beitrag von Erzhammer » Montag 12. April 2010, 16:11

Art. 10 GG
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kricke
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Re: Deutschland

#4056 Beitrag von kricke » Montag 12. April 2010, 16:57

Erzhammer hat geschrieben:Raubkopierer und Piratenjäger ;)

schöner Artikel !!


Ich glaube nicht das die Musik oder Filmindustrie auch nur eine müde Mark mehr einnimmt ,wenn keine Files mehr getauscht werden.
Schön das einige Rechtsanwälte, durch diese ganze Abmahnerei genug Geld für evtl. Koks,Nutten und schnelle Autos haben.

Aber hatten wir ja schon alles :_:

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Erzhammer
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Re: Deutschland

#4057 Beitrag von Erzhammer » Montag 12. April 2010, 17:15

Steffen hat geschrieben:Zu Beweiszwecken haben sie doch (denke an DigiProtect) die Lizenz
es in der TB einzustellen und den Auftrag des Rechteinhabers dazu.
Wäre das nicht Restitutionsvereitelung?
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Re: Deutschland

#4058 Beitrag von Erzhammer » Montag 12. April 2010, 18:49

Angstmacher – Totmacher_!

Neue Methode? - Abmahner weisen in ihren Drohbriefen/Abmahnungen darauf hin, das der Verletzer/Abgemahnte - gegen das Urheberrecht, nach §98 UrhG seine Festplatte Vernichten/Löschen muss? Sonst …....?

§ 98 Anspruch auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung:
(1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Vernichtung der im Besitz oder Eigentum des Verletzers befindlichen rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur rechtswidrigen Verbreitung bestimmten Vervielfältigungsstücke in Anspruch genommen werden. Satz 1 ist entsprechend auf die im Eigentum des Verletzers stehenden Vorrichtungen anzuwenden, die vorwiegend zur Herstellung dieser Vervielfältigungsstücke gedient haben.
Liebe Abmahner ihr könnt sogar verlangen das einer sein ganzen PC in die Luft sprengt, aber; - machen wir nicht, - wir Bezahlen noch nicht mal! Und ihr könnt so gut wie nichts dagegen machen :lol:

Gruß Erzhammer
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wutzefreck68
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Re: Deutschland

#4059 Beitrag von wutzefreck68 » Montag 12. April 2010, 19:20

@Erzhammer genauso stands bei mir drin das sie Anspruch auf Überlassung der Festplatte haben,ich sie ggf. löschen muss und sogar mein PC prinzipiell denen gehört nach§98 Ursg ;m= ;m= ;m=

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Erzhammer
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Re: Deutschland

#4060 Beitrag von Erzhammer » Montag 12. April 2010, 20:36

Mistreaded hat geschrieben:@all

Aus aktuellem Anlass möchte ich einfach mal auf den heute veröffentlichten Beitrag der Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke hinweisen.
Dabei sind Downloadzeit und IP-Adresse immer identisch. Lediglich die abgemahnten Musiktitel divergieren.
Das ist aber nicht auf verschiedene User Umzusetzen sondern auf des einzelnen Users der angeblich gerade diese „Single-Charts“ Herunter laden soll.
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