Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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Steffen
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#6441 Beitrag von Steffen » Mittwoch 29. Juni 2011, 03:09

LG Köln vom 11. Mai 2011 - AZ 28 O 763/10
- Abfassung Unterlassungserklärung



Bild

Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
Osterstraße 116
20259 Hamburg
Telefon: +49 (0)40 411 88 15 70
Fax: +49 (0)40 411 88 15 77
Fax2: +49 (0)40 444 655 10
E-Mail: info@dr-wachs.de
Internet: http://dr-wachs.de
Blog: dr-abmahnung.de


Das LG Köln hat sich am 11. Mai 2011 AZ 28 O 763/10 einmal wieder - auch - mit der Fassung und Weite einer die Wiederholungsgefahr
ausräumenden Unterlassungserklärung auseinandergesetzt. Der Abgemahnte wurde unter anderem auf Unterlassungserklärung verklagt,
trug aber im gerichtlichen Verfahren vor, bereits im Vorfeld der gerichtlichen Auseinandersetzung zwei Unterlassungserklärungen
dahingehend abgegeben zu haben, es zu unterlassen “geschützte Werke der Unterlassungsgläubigerin oder Teile daraus, ohne Einwilligung
der Unterlassungsgläubigerin öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen
”.

Das Gericht führte dazu aus: “Diese Unterlassungsverpflichtungserklärungen sind einerseits schon inhaltlich unbestimmt, indem sie
sich ohne Konkretisierung und ohne Rücksicht auf den konkreten Gegenstand der Abmahnung auf sämtliche “geschützte Werke” der Klägerin
beziehen. Überdies begründet die darin liegende Weite der Erklärung auch durchgreifende Zweifel an deren Ernsthaftigkeit”.


Die Ausführungen des Gerichts lassen hier Raum nachzufragen, ob das Tatobjekt “geschützte Werke” oder die Tathandlungen zu unbestimmt
waren. Hinsichtlich des Tatobjekts hat das OLG Köln in einem Beschluss ausgeführt, dass das Tatobjekt durchaus auslegungsfähig ist - ...

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6442 Beitrag von Steffen » Mittwoch 29. Juni 2011, 12:36

[quoteemdelta]Also muss man mit der Dummheit von "Fachleuten" rechnen und damit, dass Richter/innen auch nur "Menschen"
sind und "stinksauer" und "nachtragend" werden, wenn sie öffentlich "gemaßregelt" werden ...[/quoteem]

Richtg, @delta. Diese scheiß faulen und geldgierigen weißen Anwälte. Wollen immer nur das schnelle Geld
und haben absolut keinen Dunst von der Materie.

Aber Moment! Bis vor geraumer Zeit hat zB neben Ingo Bentz (alias Shual) + angeschlossenes NW-Forum, sowie
Constantin + angeschlossenes Sat.1.-Forum, doch genau diese Abfassung der mod. UE des Vereins (bis 03/2011)
als das Nonplusultra angepriesen:

Bild

Selbst RA Dury, der Anwalt dem NW vertraut, bietet immer noch die Formulierung: […]zu unterlassen, das
Werkstück:
[…] zum freien Download an.

Also sind wir selbst doch auch zu doof. Oder?

Das ist zu einfach! Angriffe auf die Abfassung der mod. UE gibt es, gab es und wird es immer geben. Es ist
ein dynamischer Prozess und nichts Statisches. Was gestern gut und bewährt war, kann heute schon veraltet
sein. Deshalb sollte man dieses Prozess ständig im Auge haben und notfalls reagieren, sprich das eigene
Musterschreiben updaten.

VG Steffen

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6443 Beitrag von Steffen » Mittwoch 29. Juni 2011, 18:10

Natürlich war mein Posting übertrieben und nicht auf Deine Person gemünzt.
Ich habe aber fast alle anderen Postings dazu gelesen.

Es ist nun einmal, das bis jetzt diese Bezeichnung ausreichend war, jetzt auf
einmal wieder nicht. Das mit den geschützten Werken als Bezeichnung des
Streitgegenstandes, machen und machten doch sehr viele.

Es bleibt abzuwarten wohin gehend jetzt die Rechtsprechung tendiert, sonst
dürfen eine Menge Menschen - eine neue UE abgeben.

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6444 Beitrag von Bruki » Donnerstag 30. Juni 2011, 17:09

FortyTwo hat geschrieben:Richtig! Wenn Jemand mit Deinem Auto geblitzt wird, dann bekommst Du ja auch zuerst den Anhörungsbogen. Und es bleibt Dir überlassen auf den tatsächlichen Fahrer, bzw. Täter hinzuweisen.
Ich habe keine Zeit den ganzen Content zu lesen, vielleicht rede ich jetzt auch Binsen für euch... ich entschuldige mich schon mal falls ja... sei's drum...

Ich arbeite seit Anfang der 80ger in der IT, die letzten 20 Jahre als Administrator und Netzwerkbetreuer hauptsächlich für kleinere Firmen und Verwaltungen...

Meine Erfahrung (die ich für allgemeingültig halte - jedenfalls in Deutschland) ist die:

Bei einem Auto, welches ich verleihe, kann ich leicht sagen, an wen... niemand wird sein Auto an jemanden geben, den er nicht kennt... Bei einem Netzwerk ist das nicht so einfach... da scheitert es entweder (bzw. meist) daran, dass sich gerade kleine Firmen (der Markt ist hart und gemein - und wer zu hohe Kosten hat, geht unter) die notwendige Kompetenz nicht leisten können, um z.B. fachgerecht die richtigen Daten zu loggen und entsprechend aufzubewahren... oder weil man Mitarbeiter aus Datenschutzgründen nicht so einfach überwachen darf und die Aufbewahrungszeiten der Log-Dateien viel zu kurz bemessen sind (wenn ich die Monate bedenke, die zwischen der "Tat" und der "Abmahnung" hier berichtet werden)...

Ich hatte den vor einiger Zeit sogar den Fall in einer (sehr großen) Landesverwaltung, dass es "untersagt" war Logdateien aufzubewahren oder auszuwerten (die Personalvertretung weigerte sich eine entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen) und trotzdem mussten viele Mitarbeiter ins Internet gehen (aus dienstlich unabweisbaren Gründen)... das ist allerdings schon ein paar Jahre her - als das Internet noch "jung" war...

In vielen kleinen und mittleren Firmen (sogar in einem Anwaltsbüro ;-), das ich betreue), gibt es jedoch noch heute praktisch keine oder aus administrativer Sicht unzureichende Sicherung gegen missbräuchliche Nutzung des Internets durch Mitarbeiter oder Hacker... und das ist eben nicht nur ein Problem des "Bewusstseins", sondern auch des Geldes, welches für einen qualifizierten Admin gezahlt werden muss... und die Technik ist hier meist schneller veraltet, als die Abschreibungszyklen lang sind...

In der Verwaltung, die ich z.Z. administriere, ist es sogar so, dass mir vom Management ausdrücklich verboten wurde, sogar simple statistische Auswertungen der Web-Trafik-Logs durchzuführen... und nach 4 Wochen muss ich alle Log-Dateien löschen (keine Ahnung, warum der Chef das so haben will ;-))...

Ich bin mir nicht sicher, ob Firmen auch abgemahnt werden - oder ob die Abmahn-Anwälte in dem Fall gleich nach der Namensfeststellung abwinken... und sich nur auf die Privaten kaprizieren? Ich hatte jedenfalls noch keinen solchen Fall in meinem beruflichen Umfeld...

Eine Beschlagnahme von Datenträgern kann ja für eine Firma bereits existenzbedrohend sein (ich hab mal vor Jahren in der Fachpresse sowas gelesen, wo einer kleinen Firma die gesamten Festplatten samt Kunden- und Buchhaltungsdaten beschlagnahmt wurden, weil auf denen angeblich urheberrechtlich geschützte Daten gespeichert waren)...

Sollte das alles so sein, kann ich mir vorstellen, dass viele Firmen echt richtig Angst haben sollten, wenn die Störerhaftung und Abmahnwelle richtig an Breite gewinnt und Fahrt aufnimmt... und ich kenne 'ne Menge Firmen, die sich heute bereits dreimal überlegen müssen, ob sie 1.000 Euro ausgeben können (wobei 'ne ordentliche professionelle Absicherung eines Firmen-Netzwerkes kostet locker schon mal das 5-10 fache)...

Bruki

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6445 Beitrag von Bruki » Donnerstag 30. Juni 2011, 17:31

el Chupa Cabra hat geschrieben:Unternehmen (Anschlussinhaber) werde auch abgemahnt! ...
Sind euch da schon Fälle bekannt? Wie reagieren die Firmen? Einfach zahlen und gut isses - oder streiten die auch bis zum Gericht? Gibt es da schon Urteile?

Mir ist dabei auch die Länge der Aufbewahrung der Log-Dateien interessant... bisher bin ich nämlich immer von max. 3 Monaten ausgegangen... und hab hier gerade gelernt, dass es auch Abmahnungen nach 6 Monaten noch geben kann... da wären die Logs dann aber schon weg... und die Täter-Störer Trennung unmöglich geworden...

Bruki

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6446 Beitrag von FortyTwo » Donnerstag 30. Juni 2011, 21:36

Bruki hat geschrieben: In vielen kleinen und mittleren Firmen (sogar in einem Anwaltsbüro ;-), das ich betreue), gibt es jedoch noch heute praktisch keine oder aus administrativer Sicht unzureichende Sicherung gegen missbräuchliche Nutzung des Internets durch Mitarbeiter oder Hacker... und das ist eben nicht nur ein Problem des "Bewusstseins", sondern auch des Geldes, welches für einen qualifizierten Admin gezahlt werden muss... und die Technik ist hier meist schneller veraltet, als die Abschreibungszyklen lang sind...
Mit ein paar einfachen Maßnahmen ist in solchen Netzwerken dem Ganzen schon Einhalt zu gebieten, ohne gleich gegen den Datenschutz zu verstoßen (Einzeln oder auch in Kombination einsetzbar):

- Proxy-Server mit Whitelist einrichten, alles andere bleibt geblockt
- Firewall mit Whitelist für Programme erstellen, alle anderen Programme können nicht online gehen
- Keine Adminrechte für Nutzer
- Gruppenrichtlinien für die Benutzergruppen einrichten, die mögliches Filesharing weiter erschweren
- USB-Anschlüsse und CD-Rom-Laufwerke sperren um den einfachen Datentransfer zu unterbinden.
- den Traffic aller Arbeitsstationen auf mögliche Filesharingmerkmale hin monitoren. Dies ist auch weitestgehend anonymisiert möglich, ohne gleich Nutzungsdaten oder gar Inhaltsdaten speichern zu müssen.
- Alle Mitarbeiter eine entsprechende Unterlassungserklärung für die Persoakte unterscheiben lassen, das erhöht die Hemmschwelle bei drohender Abmahnung und Arbeitsplatzverlust
Bruki hat geschrieben: Eine Beschlagnahme von Datenträgern kann ja für eine Firma bereits existenzbedrohend sein (ich hab mal vor Jahren in der Fachpresse sowas gelesen, wo einer kleinen Firma die gesamten Festplatten samt Kunden- und Buchhaltungsdaten beschlagnahmt wurden, weil auf denen angeblich urheberrechtlich geschützte Daten gespeichert waren)...
Das ist bei "einfachem" Filesharing nicht zu befürchten, aber im Zusammenhang mit z.B. Verbreitung von Kinderpornografie durchaus denkbar.
Bruki hat geschrieben: (wobei 'ne ordentliche professionelle Absicherung eines Firmen-Netzwerkes kostet locker schon mal das 5-10 fache)...
Die Kosten eines gut organisierten und abgesicherten Netzwerkes halten sich im Rahmen, wobei die oben aufgeführten Maßnahmen ja auch der eigenen Unternehmenssicherheit dienen. Dass diese Maßnahmen auch dazu genutzt werden können illegales Filesharing zu unterbinden ist dabei ein kostenloser Bonus.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6447 Beitrag von FortyTwo » Donnerstag 30. Juni 2011, 21:49

Bruki hat geschrieben:
el Chupa Cabra hat geschrieben:Unternehmen (Anschlussinhaber) werde auch abgemahnt! ...
Sind euch da schon Fälle bekannt? Wie reagieren die Firmen? Einfach zahlen und gut isses - oder streiten die auch bis zum Gericht? Gibt es da schon Urteile?

Mir ist dabei auch die Länge der Aufbewahrung der Log-Dateien interessant... bisher bin ich nämlich immer von max. 3 Monaten ausgegangen... und hab hier gerade gelernt, dass es auch Abmahnungen nach 6 Monaten noch geben kann... da wären die Logs dann aber schon weg... und die Täter-Störer Trennung unmöglich geworden...
Bruki
Wie lange Unternehmen die Logs Ihrer Firmennetzwerke speichern ist weitestgehend nicht geregelt, bzw. läßt sich durchaus ausreichend begründen, das kann von 0 bis zu mehreren Jahren gehen. Die Regelungen des TKG greifen hierbei größtenteils nicht.

Dass es Abmahnungen noch Monate nach dem vorgeworfenen Tatzeitpunkt gibt hat völlig andere Gründe:
Wenn der Rechteinhaber vom Netzbetreiber (ISP) die IP-Adresse aufgelöst bekommen hat, dann lassen sich die Abmahner z.T. mehrere Monate Zeit, die a) durch den ISP direkt beauskunfteten Kunden abzumahnen oder b) den beteiligten Resellern Listen mit den durch den ISP ermittelten Benutzerkennungen zukommen zu lassen.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6448 Beitrag von Bruki » Donnerstag 30. Juni 2011, 22:46

FortyTwo hat geschrieben:Mit ein paar einfachen Maßnahmen ist in solchen Netzwerken dem Ganzen schon Einhalt zu gebieten, ohne gleich gegen den Datenschutz zu verstoßen (Einzeln oder auch in Kombination einsetzbar):

- Proxy-Server mit Whitelist einrichten, alles andere bleibt geblockt
- Firewall mit Whitelist für Programme erstellen, alle anderen Programme können nicht online gehen
- Keine Adminrechte für Nutzer
- Gruppenrichtlinien für die Benutzergruppen einrichten, die mögliches Filesharing weiter erschweren
- USB-Anschlüsse und CD-Rom-Laufwerke sperren um den einfachen Datentransfer zu unterbinden.
- den Traffic aller Arbeitsstationen auf mögliche Filesharingmerkmale hin monitoren. Dies ist auch weitestgehend anonymisiert möglich, ohne gleich Nutzungsdaten oder gar Inhaltsdaten speichern zu müssen.
- Alle Mitarbeiter eine entsprechende Unterlassungserklärung für die Persoakte unterscheiben lassen, das erhöht die Hemmschwelle bei drohender Abmahnung und Arbeitsplatzverlust
Ok, das ist die Theorie (die ich natürlich kenne)... Was ich oben beschrieb, ist die Praxis... und ob Du's glaubst oder nicht, diese noblen Grundsätze sind mir so im Leben eher noch nie vorgekommen - sogar bei den großen Bundes- oder Landesverwaltungen, die bezgl. Sicherheit immer die größte Klappe haben - jedenfalls nach außen ;-) ...

Ich habe dagegen schon IT-Systemhäuser erlebt, die einen "permit all all"-Befehl an den Anfang einer Accesslist in meiner Firewall setzten und als ich nach ein paar Wochen drauf kam und fragte, was das solle, sagte mir der "Fachmann", er hätte da mal VPN-Funktionen testen wollen und im übrigen sei das ja nicht so schlimm und die Firewall sicher...
FortyTwo hat geschrieben:Die Kosten eines gut organisierten und abgesicherten Netzwerkes halten sich im Rahmen, wobei die oben aufgeführten Maßnahmen ja auch der eigenen Unternehmenssicherheit dienen. Dass diese Maßnahmen auch dazu genutzt werden können illegales Filesharing zu unterbinden ist dabei ein kostenloser Bonus.
Yep, so wie ich oben schrieb: 5-10.000 Euros... und viele Firmen können oder wollen das nicht zahlen... so ist die grüne Lage... der Rest ist grau, mein Freund...

Bruki

PS: Und ich kann mir nicht vorstellen, wie ein IT-Laie sich einen halbwegs sicheren Web-Zugang basteln soll, wenn schon viele IT-Profis das nicht können... Das kommt mir lebensfremd vor...

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6449 Beitrag von FortyTwo » Donnerstag 30. Juni 2011, 23:02

Bruki hat geschrieben:
FortyTwo hat geschrieben:Die Kosten eines gut organisierten und abgesicherten Netzwerkes halten sich im Rahmen, wobei die oben aufgeführten Maßnahmen ja auch der eigenen Unternehmenssicherheit dienen. Dass diese Maßnahmen auch dazu genutzt werden können illegales Filesharing zu unterbinden ist dabei ein kostenloser Bonus.
Yep, so wie ich oben schrieb: 5-10.000 Euros... und viele Firmen können oder wollen das nicht zahlen... so ist die grüne Lage... der Rest ist grau, mein Freund...

Bruki

PS: Und ich kann mir nicht vorstellen, wie ein IT-Laie sich einen halbwegs sicheren IT-Zugang basteln soll, wenn schon viele IT-Profis das nicht können... Das kommt mir lebensfremd vor...
Sorry, aber dies alles kannst Du Dir schon mit einem Microsoft SBS und einer Maus "zusammenklicken". Und in größeren Netzwerken sollte man sowieso fähige Admins eingestellt haben, die ein stringentes Sicherheitskonzept erstellen und auch durchziehen können.

Bei privaten Netzwerken sehe ich da allerdings in der Tat ein Problem, da in den privaten Netzwerken der Anschlussinhaber idR weniger Ahnung hat, als der eigentliche "Täter".

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6450 Beitrag von FortyTwo » Donnerstag 30. Juni 2011, 23:55

@Mitleser:
Hallo?! Es ging hier um die anfallenden Logs "innerhalb" eines Firmennetzwerkes und welche Möglichkeiten ein AG hat sein Firmennetz vor möglichen Missbrauch durch seine AN zu sichern und wie die innerbetrieblichen Logs rechtlich zu bewerten sind. Und da ist in der Tat das TKG nicht einschlägig, denn das TKG richtet sich an Anbieter die "öffentlich" TK-Dienste anbieten. Ein Firmennetzwerk ist allerdings nicht "öffentlich". Auch Dein zitiertes Schreiben von Frau Jennen und auch der ganze Rest Deines obigen Postings hat überhaupt nichts mit dieser Thematik zu tun.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6451 Beitrag von Steffen » Freitag 1. Juli 2011, 17:24

Strafbefehl und Freispruch nach U+C Abmahnung


Freitag, den 01.07.2011



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Rechtsanwalt Daniel Gönnheimer
Hans-Thoma-Str. 25
68163 Mannheim
Telefon: 0621-16738030
Telefax: 0621-1673831
E-Mail: info@mp3abmahnung.de
Web: www.mp3abmahnung.de


Am 30.06.2011 musste sich ein Mandant meiner Kanzlei einer Hauptverhandlung im Strafverfahren in Karlsruhe stellen, nachdem
ihm im Vorfeld durch die Kanzlei U+C eine Abmahnung wegen des unerlaubten Uploads urheberrechtlich geschützter Werke eine
Abmahnung zugestellt wurde.



Falsche Anwaltswahl - vorher informieren, worauf es ankommt!

Den Mandanten hat es gleich doppelt getroffen - zunächst hat sein Anwalt sämtliche Fristen verstreichen lassen und keine
Unterlassungserklärung abgegeben - vielmehr hat er angeboten, man könne den Computer durchsuchen bzw. begutachten lassen.
Das LG Magdeburg hat in einem aktuellen Urteil (11.05.2011, Az. 7 O 1337/10) klargestellt, dass dies gerade kein taugliches
Beweismittel ist. Auch hier zeigt sich, dass die Zahl der Anwälte, die gegen Abmahnungen verteidigen zwar stetig steigt, die
Qualität der Arbeit aber hierdurch aber eher sinkt und es umso wichtiger ist, sich einen tatsächlich auf das Urheberrecht
spezialisierten Anwalt zu suchen.


Das Strafverfahren

Aber zurück zur Strafverhandlung. ...


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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6452 Beitrag von Steffen » Freitag 1. Juli 2011, 18:12

Gutachten – Tauschbörsennutzung mit eingeschränkten Benutzerrechten
unter Microsoft Windows XP Home


Freitag, den 01.07.2011


Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs bietet auf seiner neu gestalteten Website: Dr. Wachs.de ein
interessantes Gutachten mit dem Thema “Tauschbörsennutzung mit eingeschränkten Benutzerrechten
unter Microsoft Windows XP Home“ zum freien Download an. ....


... weiterlesen bzw. zum Download!



SH für die Initiative AW3P

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6453 Beitrag von Steffen » Freitag 1. Juli 2011, 23:50

[quoteemMitleser]Abschließend: Ich hoffe, dass diese dämlichen "was-bringt-denn-das"- / "das-hilft-doch-keinem-Abgemahnten"- u.s.w. -
Kommentare endlich 'mal weniger werden! Nutzt die Fakten und seid wachsam!
Wenn die deutschen Richter größtenteils zu dämlich sind, Fakten zu nutzen dann müssen eben auch schon 'mal die Schweizer
und/oder US-Amerikaner Hilfestellung leisten.[/quoteem]

Bei aller (Nicht-)Freundschaft, auch wenn man gleich zweimal - dämlich - integriert, wird die Aussage nicht gehaltvoller
(höchstens beleidigender).
Was man immer vergessen wird: Wir sind Deutschland! Hier gilt deutsches Recht, nicht Schweizerisches oder Amerikanisches.

Auch wenn bestimmt gleich das dritte Mal das Wörtchen - dämlich - gepostet wird, was bringt es für einen deutschen Abgemahnten,
der vor einem deutschen Richter steht und nach deutschem Recht verstörerhaftet wird? Brutal ausgedrückt - nichts.

Natürlich können wir aber den Sieg feiern. Über was? Keine Ahnung …

VG Steffen

Dreizack
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6454 Beitrag von Dreizack » Samstag 2. Juli 2011, 01:21

Uhm, @Steffen, du magst vielleicht @Baxters Wortwahl kritisieren, aber eine Relevanz der Texte für die Situation in Deutschland kann man nicht gänzlich absprechen.

Guardaley mahnt Ipoque ab. Ipoque wehrt sich (in Deutschland!) mit durchaus lesenswerten Argumenten. Daraufhin streiten sich Guardaley und eine Kanzlei in Berlin und auch Logistep wird als Zeuge zitiert. Es ist nicht nur amüsant, sondern aus meiner Sicht kommt eigentlich nur Ipoque einigermaßen unbeschadet aus der Auseinandersetzung.

Die Dokumente sind größtenteils auf Deutsch und mussten extra für den Prozess in den USA übersetzt werden. Beide Sprachversionen liegen uns vor - hinter @Baxters Links.

Je mehr solche Beweise vorliegen für die Art und Weise, wie die Daten ermittelt werden und wie die Kanzleien damit umgehen, desto mehr steigen die Chancen, dass ein deutscher Politiker oder ein deutscher Richter die Abmahnkanzleien - wie in England und den USA - wegen "bullying" (Schikanieren, Tyrannisieren, Terrorisieren), "extortion" und "fraud" (Erpressung und Betrug) brandmarkt. Hier nochmal ein Artikel über den Fall, bei dem es um die ethische Verantwortung der RAe geht.

Eine vernünftige Lösung für dein Lieblingsthema "Störerhaftung" sieht vielleicht anders aus als durch Bestreiten der Ermittlung. Dass das Modell eine Art Erpressung darstellt, hat sich aber mittlerweile herumgesprochen. Allerdings scheint das Thema in den Medien nicht mehr so präsent. Es wird auf ein "Warnhinweismodell" hinauslaufen, wie ich es im Dezember mit Grazer besprochen habe. Das wäre wie eine erste Abmahnung zum Nulltarif. Ich schätze in zehn Jahren sind die Politiker so weit. :D

P.S. Ich war ein bisschen abgelenkt und @Baxter hat bereits vor zehn Minuten eine Antwort gepostet. Trotzdem ... meine Meinung dazu.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6455 Beitrag von Steffen » Samstag 2. Juli 2011, 10:30

[quoteemniemehrsharen]Die Abmahnwahnerhalter und Ketzer werden Blut und Galle Spucken, gut das es Leute wie dich gibt und sogenannte
"Abtrünnige", die gegen die Abzocke kämpfen.[/quoteem]
[quoteemDreizack]Uhm, @Steffen, du magst vielleicht @Baxters Wortwahl kritisieren, aber eine Relevanz der Texte für die Situation
in Deutschland kann man nicht gänzlich absprechen.[/quoteem]
[quoteemMitleser]Stellt euch doch bitte, bitte, bitte nicht immer so dämlich an! Das ist nicht böse oder beleidigend gemeint, aber
wie kann man solch eine "Riesen-Story" nicht auf Anhieb erkennen!?[/quoteem]


O.K., versuchen wir es einmal anders. Natürlich ist dieses Beispiel Log-Firma./.Log-Firma eine gute Sache, so
etwas Ähnliches übrigens, nur mit anderen Darstellern, gab es letztes Jahr in DE. Zeigt es doch, wie tatsächlich
“ermittelt“ wird und das untereinander auch ein Konkurrenzkampf besteht und keine Zusammenarbeit.



Welche Relevanz gibt es nun für einen, sagen wir einmal aktuellen WF-Klagefall
bzw. spezifiziert “Münchner Ross und Reiter“?


Du gehst mit diesen - Fakten - zum Richter/in, knallst ihm/ihr das auf dem Tisch und referierst 1001 Sätze lang usw.

[...]Herr Richter, ich bin unschuldig. Weder auf dem PC von meinereiner, noch auf den meiner Kinder ist eine TB-Software
installiert; mein WLAN ist mit WPA100 abgesichert; die IP ist falsch ermittelt wurden bzw. muss ein Zahlendreher
vorliegen; das BGH hat letztes Jahr eindeutig festgestellt, das die 100 Euro Deckelung greift; der Abmahner ist ein
Massenabmahner, gegen den ich strafrechtliche Maßnahmen einleiten werde wegen Betrug, da er wahrscheinlich auf Honorarbasis
abrechnet; Sie Herr Richter sind hier gar nicht zuständig, sondern nur der Gerichtsstandort an meinem Wohnort und es
gab weit weg übern Teich einen Fall, der hier Anwendung finden muss und eindeutig aufzeigt, dass die, für meine Ermittlungen
zuständige Log-Firma unseriös ist. Die Klage ist deshalb abzuweisen![...]

Der Richter sagt dann (natürlich überlegter),
[...]alles schön und gut, beweisen Sie es doch einmal - für ihren Einzelfall. Durch das zuständige
Protokollierung-IT-Unternehmen wurden eindeutig mehrere IP-Adressen ermittelt, von der ein Rechteverstoß gegenüber den
Rechten des Klägers getätigt wurde. Durch den Provider wurde im Rahmen des Auskunftsverfahrens, jeder der 28 Ermittlungs-
datensätze eindeutig und ohne Ausnahme Ihrem Anschluss zugeordnet. Dieses begründet, die tatsächliche Vermutung, das dieser
Rechteverstoß von Ihnen als Anschlussinhaber - selbst - ausgeführt wurden ist (vgl. etwas BGH - Sommer unseres Leben). Hier
ergibt sich für Sie, in der sekundären Darlegungslast die Pflicht Ross und Reiter zu nennen.
Belegen Sie das Vorgetragene mittels Wireshark-Screens, Screens vom P2P-Client auf der als Uploder das zuständige Proto-
kollierung-IT-Unternehmen ersichtlich ist, dass es in Ihrem Fall so vonstattengegangen ist, wie in einem Fall außerhalb der
rechtlichen Zuständigkeit eines deutschen Gerichtes. Denn Sie betreiben ja kein P2P, waren es nicht und haben zum Ermittlungs-
zeitpunkt geschlafen sowie Ihr WLAN mit WPA100 abgesichert. Sollte hier eine Klärung herbeigeführt werden müssen, ob es in
Ihrem Einzelfall es so gängige Praxis ist, wie der US-amerikanische Fall aufzeigt, muss ein unabhängiger Gutachter diese Frage
beantworten. Ich verweise darauf, dass die Kosten sich um die 5.000,- EUR bewegen und das der Verlierer die Kosten übernehmen
muss. Der sekundären Darlegungslast ist der Beklagte nicht substantiiert nachgekommen, sondern tätigte Behauptungen ins Blaue
hinein. Der Anschlussinhaber hat den Rechtsverstoß als Störer einzugestehen. Für den Schadensersatz fehlt aber noch ein weiterer
Vortrag der Klägerin, da ihr die Beweislast obliegt. Ich schlage deshalb vor, das man sich höchstrichterlich vergleich auf ...[...]


[quoteemel Chupa Cabra]Ethische Verantwortung - Rechtsanwalt - Abmanhnwahn (so wie: JA - NEIN - WEISS NICHT)
Was von den drei Begriffen passt nicht in die Zeile -> bitte Ankreuzen![/quoteem]
Ehrlich? Da bleibt einen die Spucke weg, bei dem naiven “Gulli 2005-Geschwafel“.

Und @Mitleser, komm mal ernsthaft herunter, - dämlich - ist beleidigend und das lasse ich das nächste Mal - nicht - so stehen! Ich frag
aber noch einmal schnell meinen Mentor Herrn RA Dr. Wachs, ob ich auch richtig liege ... :lol:

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6456 Beitrag von Betroffener » Samstag 2. Juli 2011, 11:55

[quote="Mitleser"]Bild

Neues aus der 2. Heimat (filed: June 13, 2011). Eigentlich wollte ich ja bis Montag warten (wg. dem 4. Juli...!)... Aber egal!

Kennt ihr DEN zum Beispiel schon? :D :lol:


Bild
Bilder und Links mussten bzgl. Urheberrecht entfernt werden!


Ich frage mich immer mehr weshalb solche Infos von alteingesessenen Foren Usern derart ignoriert, bzw. sogar ins lächerliche gezogen werden??

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6457 Beitrag von Steffen » Samstag 2. Juli 2011, 12:13

[quoteemBetroffener]Ich frage mich immer mehr, weshalb solche Infos von alteingesessenen Foren Usern derart ignoriert, bzw. sogar ins Lächerliche gezogen werden??[/quoteem]

Ich frage mich immer, in welchem Raum-Zeit-Kontinuum der Admonitus vulgaris [von lat. admonere „ermahnen“ und lat. vulgaris „gemein“] seit April 2005 lebt.

Erst einmal hat hier niemand das Posting von Mitleser lächerlich gemacht. Das nur einmal zur Klarstellung! Da bekomme ich nämlich regelmäßig so einen Hals. Dann scheint mir, dass Du, obwohl es hier keine Ignorierliste gibt, mein Posting (meinen Standpunkt) wohlweislich überlesen hast. Ich empfehle es einmal nachzuholen. Das ist nämlich die Diskrepanz zwischen unserer “Pipi Langstrumpf“-(Foren-)Welt

[…]2 x 3 macht 4
Widdewiddewitt und Drei macht Neune !!
Ich mach' mir die (Abmahn-)Welt
Widdewidde wie sie mir gefällt[...]


und der tagtäglichen Gerichtsrealität. Als wenn es die bekannten positiven und negativen Entscheidungen überhaupt nicht existieren würden. Aber Gott sei Dank, gibt es noch das Forum AW3P, das mit dieser “Pipi Langstrumpf“-Mentalität hart ins Gericht geht und es auch weiter so Händeln wird.


VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6458 Beitrag von Dreizack » Samstag 2. Juli 2011, 13:16

Steffen hat geschrieben:Der Richter sagt dann (natürlich überlegter), [...] alles schön und gut, beweisen Sie es doch einmal - für ihren Einzelfall. [...]
Da wiederholst du dich und wirst bei den allermeisten Fällen Recht haben. RA Dr. Wachs hat es gestern bei NW anders ausgedruckt: "Ich habe Zurücknahmen der Abmahnungen ... erreicht. Das passiert aber halt leider nur sehr selten, weil kaum offensichtliche Fehler nachzuweisen sind."

Wenn es aber - wie hier - offensichtliche Fehler gegeben hat, dann gehören sie möglichst laut hinausposaunt, um die Glaubwürdigkeit der Ermittler und die Methodik der Abmahner in der Öffentlichkeit bloß zu stellen. Das wird auf Dauer seine Wirkung nicht verfehlen.

Es wird auch immer wieder Überraschungen geben. Hättest du vor zwei Monaten geglaubt, dass das OLG Köln unterscheidet zwischen Privatnutzern und Gewerbetreibenden (heise), obwohl bei beiden ein Handeln "in gewerblichem Ausmaß" gesehen wird - und verlangt, dass die Abmahner dies auch in ihren Texten berücksichtigen? Das entspricht genau das, was hier von Anfang an gesagt wird, obwohl ich nicht auf diese feine juristische Unterscheidung gekommen wäre.

Dieser erwartete Respekt angesichts der Unbedarftheit des Verbrauchers kommt immer wieder vor in der Kritik der Abmahnanwälte in GB. Das ist das oben angesprochene unethische "Schikanieren". Es gibt daher keinen Grund in Deutschland zu resignieren auch wenn die Situation zur Zeit festgefahren ist - zum Vorteil der Abmahner, die Monat für Monat ihre Gewinne machen unabhängig von irgendwelchen Gerichtsprozessen.

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6459 Beitrag von Steffen » Samstag 2. Juli 2011, 14:09

Viele denken, dass ich das größte A-Loch bin, was unter Gottes Augen herumrennt. Einzelheiten spare ich lieber, da ich
ansonsten wieder weinen muss. Es hat jeder seine Meinung. Das große Problem, wir können keine andere akzeptieren. Wenn
dieser Fall - außerhalb deutschen Rechts - etwas für zB die aktuellen WF-Klagen bringen sollte, dann bin ich doch der
Letzte, der zähneknirschend in seine Tastatur beißt.

Natürlich können und müssen Fehler (von mir auch herauschrein und) vor Gericht vorgetragen werden. Ich habe auch
dies in keinster Weise lächerlich gemacht.

Man muss doch aber einmal sehen, wir sind doch im 7. Abmahnjahr und es hat sich zu unseren Gunsten nicht viel getan.
Im Gegenteil, die Rechtsprechung wird immer mehr zu einer Art “Anschlussinhaber-Sippenhaftung“, wo die aufgeschriebenen
IP des Logers als der Hauptbeweis an sich - ausreichend ist.

BGH - 1 ZR 121/08 - Sommer unseres Lebens + LG Köln - AZ 28 O 763/10 - Ross und Reiter
[…]Die tatsächliche Vermutung für die Täterschaft des Anschlussinhabers, die dessen sekundäre Darlegungslast begründet,
setzt voraus, das feststeht, dass das geschützte Werk von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht wird, die zum fraglichen
Zeitpunkt der Beklagten zugeordnet war. Hierzu hat die Klägerin die Ermittlungsprotokolle der Log-Firma sowie die Auskünfte
des Internet-Service-Providers vorgelegt.[…]

[…]Nimmt man die sekundäre Darlegungslast und die sie tragenden Erwägungen ernst, müssen daher nach Auffassung der Kammer
zumindest "Roß und Reiter" genannt und mitgeteilt werden, wer die Tat begangen hat. Denn nur dann kann der Kläger, zu
dessen Gunsten und wegen dessen Unkenntnis der tatsächlichen Umstände die Vermutung überhaupt besteht, den Prozess sachgerecht
fortführen, da eine Störereigenschaft an unterschiedliche Voraussetzungen anknüpft, je nachdem ob die Tat durch Haushaltsangehörige
(unterbliebene Belehrung/Kontrolle) oder durch außenstehende Dritte begangen sein soll (unterbliebene Sicherung des Anschlusses).[…]

Nur einmal zur Erinnerung, das Grundsatzurteil des BGH wird hier auch in München rückwirkend Anwendung finden. Dann was ich
jedes Mal niederschreibe, die Log-Firma sitzt nicht auf der Anklagebank und ist keine Partei, wenn überhaupt - nur -Zeuge.
Hier geht es in erster Linie darum, das der Beklagte - der abgemahnte Anschlussinhaber - sich wehren muss gegen die Vermutung,
dass durch die ermittelten Datensätze der Rechtsverstoß von seinem Anschluss aus getätigt wurde. Und wenn er es nicht war -
wer! Daran ändert nichts, ob es mir gefällt oder nicht.

Und bedenke bitte, ein OLG macht noch keinen Sommer unseres Lebens. Auch ging es um die Abfassung einer UE. Welch Geistes Kind
Köln ist, zeigt doch deutlich das “Ross und Reiter“-Urteil. Dann, wer geht auch nach dem AG, über das LG, OLG zum BGH?
Der melde sich hier und heute!

Ehe man tage- bzw. nächtlang durchzecht, sollte man erst einmal abwarten mit den Prognosen. Wir werden doch in den aktuellen WF-Klagen
sehen, inwieweit dieser ausländische Einzelfall Berücksichtigung findet und ob.Wenn nicht können wir dann immer noch sagen und
hinterfragen, warum die Anwälte das nicht anwenden, was wir hart für sie erarbeiten ...

VG Steffen

Dreizack
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6460 Beitrag von Dreizack » Samstag 2. Juli 2011, 15:53

@Steffen: Nochmal, weil du immer noch von einem "ausländischen Einzelfall" schreibst. Zunächst handelt es sich formal nicht um einen Einzelfall. @Baxter hat zu einer Sammelklage in den USA verlinkt, was es bekannterweise in Deutschland in dieser Form nicht gibt. Das Besondere daran ist allerdings, dass allerhand Dokumente dem Gericht vorgelegt wurden, die öffentlich abrufbar sind. Darunter befinden sich m.W. bisher nicht veröffentlichte Dokumente über einen Gerichtsstreit in Deutschland zwischen zwei (oder drei) ursprünglich deutsche Logfirmen und einer deutscher Kanzlei. Diese haben mit dem amerikanischen Fall nur insofern zu tun, dass sie die Methoden der angeklagten Logfirma aufzeigen.

Wie ich oben sagte, kommt Ipoque am besten aus der Affäre, so dass eine direkte Wirkung auf die WF-Fälle schwer herzustellen ist. Vielleicht nur soviel: die von @Baxter verlinkte Präsentation zeigt, dass die Firma durchaus in der Lage ist, vollständige Beweise auf den Tisch zu legen und nicht nur irgendwelche IP-Zeitstempel. Warum dann soviel Zurückhaltung bei den Abmahnungen und den aktuellen Anklageschriften, wenn ihre Protokolle wirklich belegen, wieviel der abgemahnte Datei angeboten und welche Blöcke transferiert wurden? Aus ermittlungstaktischen Gründen wie in einem Fernsehkrimi, bei dem der Verbrecher sich dann selbst überführt? Peter Falk in aller Ehre, aber ich hätte lieber etwas mehr Transparenz.

Fern von München, sogar bis Kiel im hohen Norden, laufen andere Abmahnwellen basierend auf Logdaten, die entweder wie im Berliner Fall entkräftigt oder noch nicht durchleuchtet wurden. Wichtiger noch ist die Botschaft, dass es nur oberflächlich um das Verhindern von Urheberrechtsverletzungen geht sondern v.a. um Geschäftemacherei. Auch das geht aus den Dokumenten hervor.

In GB war die Auflage des Auskunftsgerichts, nach sechs Monaten einen Bericht über die Nutzung der Klaradressen, der erste Schritt zum Beenden des Abmahnwahns. In der Schweiz führten ähnliche Überlegungen zum Gerichtsverbot des weiteren Sammelns von IP-Adressen: die Daten wurden zweckentfremdet. Das ging alles von Deutschland aus. Wir sitzen an der Quelle, daher die Relevanz im Einzelfall und über den Einzelfall hinaus.

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