Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
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- Registriert: Mittwoch 30. März 2011, 16:43
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Hallo, es wäre nett, wenn ihr mir evtl. noch ein paar Verständnisfragen zu der vorbeugenden mod. UE beantworten würdet.
Also, wenn ich eine vorbeugende mod UE abgebe, kann ich doch nicht schon wegen der Abgabe dieser vorb. UE belangt werden oder?
Ich meine der Abmahner muss doch schon nachweisen wann ich einen bestimmten Titel runter oder hochgeladen haben soll?
Über mein W-Lan soll ja nun so eine Top 100 angeboten worden sein und ich wurde bisher wegen 2 Titeln abgemahnt, mal angenommen ich gebe jetzt für alle 100 Songs vorb. mod UEs ab, dann kann ich (wohl) für die vorgebeugten Lieder nicht mehr abgemahnt werden, aber es kann noch Schadensersatz gefordert werden.
Wenn ich nun eine vorb. mod UE für ein Album abgebe was mir nicht vorgeworfen wird und was auch über meinen Anschluß nie geshared wurde, dann kann ich doch nur wegen der abgegebenen mod UE nicht belangt werden?
Ist schwer zu erklären, ich denke mal ihr versteht was ich meine
Freue mich über jede Anwort und jeden weiteren Tipp!
Gruß, ein Betroffener
Also, wenn ich eine vorbeugende mod UE abgebe, kann ich doch nicht schon wegen der Abgabe dieser vorb. UE belangt werden oder?
Ich meine der Abmahner muss doch schon nachweisen wann ich einen bestimmten Titel runter oder hochgeladen haben soll?
Über mein W-Lan soll ja nun so eine Top 100 angeboten worden sein und ich wurde bisher wegen 2 Titeln abgemahnt, mal angenommen ich gebe jetzt für alle 100 Songs vorb. mod UEs ab, dann kann ich (wohl) für die vorgebeugten Lieder nicht mehr abgemahnt werden, aber es kann noch Schadensersatz gefordert werden.
Wenn ich nun eine vorb. mod UE für ein Album abgebe was mir nicht vorgeworfen wird und was auch über meinen Anschluß nie geshared wurde, dann kann ich doch nur wegen der abgegebenen mod UE nicht belangt werden?
Ist schwer zu erklären, ich denke mal ihr versteht was ich meine
Freue mich über jede Anwort und jeden weiteren Tipp!
Gruß, ein Betroffener
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
es gibt abmahner, die möchten, das der betroffene auf alle werke sie abgibt und welche, die wollen nur eine gegenüber dem einen streitgegenstand eine ue. wie eng oder wie weit du deine mod. ue abfasst - ist allein dein problem. da sie kein schuldeingeständnis darstellt - da man sich auf eine zukünftige handlung bezieht - kannst du sie abfassen, wie es beliebt. man soll nur bedenken:
1. je mehr titel man aufnimmt, desto höher ist das risiko, in seinem leben gegen das eigene vertragsstrafeversprechen (im wiederhoungsfall) zu verstoßen
2. man kann immer noch abgemahnt werden, aber man darf eben keine anwaltliche gebühren mehr verlangen. der schadensersatz kann eingefordert werden, aber die erfolgsaussichten sind wohl eher gering für den abmahner.
die mod. ue ist kein schuldeingeständnis + man verspricht eine zukünftige handlung zu unterlassen!
hieraus kann keiner belangt werden.
vg steffen
1. je mehr titel man aufnimmt, desto höher ist das risiko, in seinem leben gegen das eigene vertragsstrafeversprechen (im wiederhoungsfall) zu verstoßen
2. man kann immer noch abgemahnt werden, aber man darf eben keine anwaltliche gebühren mehr verlangen. der schadensersatz kann eingefordert werden, aber die erfolgsaussichten sind wohl eher gering für den abmahner.
die mod. ue ist kein schuldeingeständnis + man verspricht eine zukünftige handlung zu unterlassen!
hieraus kann keiner belangt werden.
vg steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
@Mistreaded,
was willst Du denn Hinterfragen? Du knallst
drei Spoiler hin und ziehst von dannen.
Mach es doch nicht immer so spannend, was
willst Du Hinterfragen?
VG Steffen
was willst Du denn Hinterfragen? Du knallst
drei Spoiler hin und ziehst von dannen.
Mach es doch nicht immer so spannend, was
willst Du Hinterfragen?
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Moin!
Was ist bloß los mir dir? Komm mal runter.
Du brauchst mich jetzt nicht für Dumm erklären wenn ich diesem ganzen schmarn nicht ganz verstanden habe. Aber ich habe dem jetzt entnommen das es den ISP's erlaubt ist Verkehrsdaten von Nutzern für 7 Tage zu speichern. Oder habe ich etwas gänzlich falsch verstanden?
Sollte dies zutreffen, so hätte ich in diesem Zusammenhang mal eine weitere frage zu folgendem Fall.
http://www.it-recht-kanzlei.de/ip-adres ... erung.html
MFG
Was ist bloß los mir dir? Komm mal runter.
Du brauchst mich jetzt nicht für Dumm erklären wenn ich diesem ganzen schmarn nicht ganz verstanden habe. Aber ich habe dem jetzt entnommen das es den ISP's erlaubt ist Verkehrsdaten von Nutzern für 7 Tage zu speichern. Oder habe ich etwas gänzlich falsch verstanden?
Sollte dies zutreffen, so hätte ich in diesem Zusammenhang mal eine weitere frage zu folgendem Fall.
http://www.it-recht-kanzlei.de/ip-adres ... erung.html
Verhältnismäßig: Gilt das jetzt als Richtlinie oder als Maximaler Wert?„In Abwägung der beiderseitigen Rechte und Interessen der Parteien ist eine Speicherung für den Zeitraum von 7 Tagen verhältnismäßig. Innerhalb dieser Frist muss ein betroffener nicht damit rechnen, dass der Staat z.b. durch § 100g StPO Zugriff auf die Daten erlangen kann. Das Risiko eines Zugriffs Dritter auf diese Daten ist ebenfalls in diesem Zeitraum gering. Durch diese Frist erhält die Beklagte auf der anderen Seite die Möglichkeit, Missbrauch aufzuspüren und zu beseitigen.“
MFG
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
[quoteemLutz]Moin!
Was ist bloß los mir dir? Komm mal runter.
Du brauchst mich jetzt nicht für Dumm erklären wenn ich diesem ganzen schmarn
nicht ganz verstanden habe. Aber ich habe dem jetzt entnommen das es den ISP's
erlaubt ist Verkehrsdaten von Nutzern für 7 Tage zu speichern. Oder habe ich etwas
gänzlich falsch verstanden?[/quoteem]
Hallo, Leute,
könnt Ihr mal so schreiben, das ich es auch verstehe? Wer hat wem für dumm erklärt,
wer hat was nicht verstanden usw.
Es ist sehr mühsam, wenn man in Rätseln schreibt. Also mal bitte klar ausdrücken,
wer, was wissen möchte.
VG Steffen
Was ist bloß los mir dir? Komm mal runter.
Du brauchst mich jetzt nicht für Dumm erklären wenn ich diesem ganzen schmarn
nicht ganz verstanden habe. Aber ich habe dem jetzt entnommen das es den ISP's
erlaubt ist Verkehrsdaten von Nutzern für 7 Tage zu speichern. Oder habe ich etwas
gänzlich falsch verstanden?[/quoteem]
Hallo, Leute,
könnt Ihr mal so schreiben, das ich es auch verstehe? Wer hat wem für dumm erklärt,
wer hat was nicht verstanden usw.
Es ist sehr mühsam, wenn man in Rätseln schreibt. Also mal bitte klar ausdrücken,
wer, was wissen möchte.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Servus!
Niemand hat mich für dumm erklärt.
Mein Post bezog sich eigentlich auf Baxter's oder Mitleser's (17:49 Uhr) leicht gereizte Antwort. Aus der habe ich entnommen das die Internetprovider lediglich sieben Tage berechtigt sind die Verkehrsdaten der Kunden mit Dynamischer IP zu speichern.
Ich habe mich in diesem Forum angemeldet da ich seid ein paar Wochen auch stolzer Besitzer von Abmahnungen bin. Seitdem habe ich mich, insbesondere was Datenschutzbestimmungen angeht, versucht schlau zu machen und bin immer wieder auf diese Magischen sieben Tage gestoßen.
Da kam mir der o.g. Post gerade recht. Darauf bin ich mit der Frage eingegangen, ob ich es richtig verstanden habe das es den ISP Gesetzlich vorgeschrieben ist, die Verkehrsdaten der Kunden nach Maximal sieben Tagen zwecks des § 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit BDSG wieder zu löschen.
Sollte dies zutreffen, so hätte ich in diesem Zusammenhang mal eine weitere frage zu folgendem Fall.
http://www.it-recht-kanzlei.de/ip-adres ... erung.html
MFG
Niemand hat mich für dumm erklärt.
Mein Post bezog sich eigentlich auf Baxter's oder Mitleser's (17:49 Uhr) leicht gereizte Antwort. Aus der habe ich entnommen das die Internetprovider lediglich sieben Tage berechtigt sind die Verkehrsdaten der Kunden mit Dynamischer IP zu speichern.
Ich habe mich in diesem Forum angemeldet da ich seid ein paar Wochen auch stolzer Besitzer von Abmahnungen bin. Seitdem habe ich mich, insbesondere was Datenschutzbestimmungen angeht, versucht schlau zu machen und bin immer wieder auf diese Magischen sieben Tage gestoßen.
Da kam mir der o.g. Post gerade recht. Darauf bin ich mit der Frage eingegangen, ob ich es richtig verstanden habe das es den ISP Gesetzlich vorgeschrieben ist, die Verkehrsdaten der Kunden nach Maximal sieben Tagen zwecks des § 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit BDSG wieder zu löschen.
Sollte dies zutreffen, so hätte ich in diesem Zusammenhang mal eine weitere frage zu folgendem Fall.
http://www.it-recht-kanzlei.de/ip-adres ... erung.html
Verhältnismäßig: Gilt das jetzt als Richtlinie oder als Maximaler Wert?„In Abwägung der beiderseitigen Rechte und Interessen der Parteien ist eine Speicherung für den Zeitraum von 7 Tagen verhältnismäßig. Innerhalb dieser Frist muss ein betroffener nicht damit rechnen, dass der Staat z.b. durch § 100g StPO Zugriff auf die Daten erlangen kann. Das Risiko eines Zugriffs Dritter auf diese Daten ist ebenfalls in diesem Zeitraum gering. Durch diese Frist erhält die Beklagte auf der anderen Seite die Möglichkeit, Missbrauch aufzuspüren und zu beseitigen.“
MFG
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
So weit ich Kenntnis besitze, können die Provider bis 7 Tage speichern (BGH - III ZR 146/10).
Das wissen auch die Abmahner + Richter. Deswegen wird erst ein Sicherungsbeschluss erlassen,
womit die Provider aufgefordert werden, die Daten zur ermittelten IP zu speichern, über die 7 Tage
hinaus, bis ein Antrag zur Beauskunftung von Verkehrsdaten (§ 101 Abs. 9 UrhG) gestattet wird.
Nach dieser Gestattung, geht der Abmahner mit dem LG-Beschluss zum Provider, der Beauskunftet
und löscht jetzt die Daten.
Das ist die gängige Praxis.
VG Steffen
Das wissen auch die Abmahner + Richter. Deswegen wird erst ein Sicherungsbeschluss erlassen,
womit die Provider aufgefordert werden, die Daten zur ermittelten IP zu speichern, über die 7 Tage
hinaus, bis ein Antrag zur Beauskunftung von Verkehrsdaten (§ 101 Abs. 9 UrhG) gestattet wird.
Nach dieser Gestattung, geht der Abmahner mit dem LG-Beschluss zum Provider, der Beauskunftet
und löscht jetzt die Daten.
Das ist die gängige Praxis.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Wie findet man raus ob in meinem Fall zu Beispiel ein Sicherungsbeschluss erlassen wurde? Kann ich so was auch durch Einsicht in meine Akte in Erfahrung bringen?
Angenommen dies ist bei mir nicht geschehen, wie könnte man verfahren wenn zwischen Log Datum und dem Beschluss vom LG dreizehn Tage verstrichen sind?
MFG
Angenommen dies ist bei mir nicht geschehen, wie könnte man verfahren wenn zwischen Log Datum und dem Beschluss vom LG dreizehn Tage verstrichen sind?
MFG
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Link: Wie und wo beantrage ich Akteneinsicht!
oder Vorgehensweisen eines Abgemahnten unter Punkt 3
VG Steffen
oder Vorgehensweisen eines Abgemahnten unter Punkt 3
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Wenn du mich damit meintest, verstehe ich nicht ganz was du mir damit sagen willst.
MFG
MFG
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Lesetipp!
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Anonymes Filesharing:
=> Tauschbörsen und Urheberrecht
=> Anonymität im Netz: Zensur vermeiden, anonyme Filesharingnetze
Inhalt als PDF
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Hallo zusammen,
nach Abgabe einer Mod-Uu wurde diese mir auch bestätigt, mit dem Hinweis, dass man noch den Zahlungseingang vermisse und eine Frist zum soundsovielten eingeräumt.
Nun erhalte ich ein weiteres Schreiben in der Angelegenheit, wo es jetzt heisst, es würden weder UE noch Zahlung vorliegen. Nun fordert man unter Fristverlängerung und erhöhten Kosten (da man sich an das erste, aussergerichtliche Angebot nicht mehr gebunden fühlt), dass man diese zu zahlen und die original UE abzugeben hat. Anderseits wird mit einer Einstweiligen Verfügung gedroht.
Ich denke, ich werde das letzte Schreiben kopieren und mit dem kurzen Hinweis auf den Versand meiner ModUE fristgerecht antworten, mehr aber nicht.
Was denkt Ihr?
Gruss Paco.
nach Abgabe einer Mod-Uu wurde diese mir auch bestätigt, mit dem Hinweis, dass man noch den Zahlungseingang vermisse und eine Frist zum soundsovielten eingeräumt.
Nun erhalte ich ein weiteres Schreiben in der Angelegenheit, wo es jetzt heisst, es würden weder UE noch Zahlung vorliegen. Nun fordert man unter Fristverlängerung und erhöhten Kosten (da man sich an das erste, aussergerichtliche Angebot nicht mehr gebunden fühlt), dass man diese zu zahlen und die original UE abzugeben hat. Anderseits wird mit einer Einstweiligen Verfügung gedroht.
Ich denke, ich werde das letzte Schreiben kopieren und mit dem kurzen Hinweis auf den Versand meiner ModUE fristgerecht antworten, mehr aber nicht.
Was denkt Ihr?
Gruss Paco.
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Moin Paco!
Würde auch so handeln. Einmal den Rückschein der Mod Ue sowie die schriftliche Anerkennung, das selbige angenommen wurde zukommen lassen. Den Zusammenhang, das die UE bereits einmal akzeptiert wurde und nun widerrufen wird und zusätzlich die Kosten erhöht werden, finde ich irgendwie symbolisch.
MFG Lutz
Würde auch so handeln. Einmal den Rückschein der Mod Ue sowie die schriftliche Anerkennung, das selbige angenommen wurde zukommen lassen. Den Zusammenhang, das die UE bereits einmal akzeptiert wurde und nun widerrufen wird und zusätzlich die Kosten erhöht werden, finde ich irgendwie symbolisch.
MFG Lutz
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
@Paco
Ich würde nicht so handeln. Es gibt genug Gründe dafür, den weiteren Kontakt mit dem Abmahner zu meiden.
Du hast die mod UE abgegeben und fertig. Das die Kanzlei bei ihren Massenabmahntheater nicht mehr durchblickt
könnte Dir nochmal von nutzen sein.
Also, ich an deiner Stelle würde den Abmahner nicht auf seinen Fehler aufmerksam machen. Die Blamage käme dann für ihn
vor Gericht.
Grüsse
Ich würde nicht so handeln. Es gibt genug Gründe dafür, den weiteren Kontakt mit dem Abmahner zu meiden.
Du hast die mod UE abgegeben und fertig. Das die Kanzlei bei ihren Massenabmahntheater nicht mehr durchblickt
könnte Dir nochmal von nutzen sein.
Also, ich an deiner Stelle würde den Abmahner nicht auf seinen Fehler aufmerksam machen. Die Blamage käme dann für ihn
vor Gericht.
Grüsse
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Hallo Forumsfreunde,
ich habe vor etwa 1,5 Monaten ein Abmahnschreiben erhalten, in dem ich beschuldigt wurde einen Film herunter- bzw. hochgeladen zu haben. Ich war ziemlich ueberrascht, weil ich mich gar nicht in Deutschland aufhalte und meine Wohnung untervermietet habe. Die Googlesuche erbrachte diverse Webseiten von Anwaelten, die Hilfe versprechen. Ich habe verschiedene Anwaelte kontaktiert und nachgefragt wie es weitergehenwuerde, wenn ich sie mit dem Fall beauftragen wuerde. Vor allem aber hat mich der Preis interessiert. Etwa 650 Euro standen in dem Schreiben. Fuer mich macht also eine Beauftragung nur Sinn, wenn es billiger wird. Einige der Anwaelte wollten zuerst das Schreiben sehen und dann kurz mit mir evtl. Vorgehen besprechen.
Einer der Anwaelte war der im Forum bereits mehrfach genannte RA Schaeffler aus Muenchen. Auch diesem Herrn habe ich auf Anweisung seiner Vorzimmerdame mein Abmahnschreiben geschickt. In einem kurzen Gespraech hat er mir dann versucht zu verkaufen, warum ich ihn beauftragen soll und die Arbeit der anderen Anwaelte ja quatsch ist. Wir sind so verblieben, dass er mir Dokumente zur Unterschrift sendet und ich diese Unterschrieben zurueckschicke, wenn ich ihn beauftragen moechte. Seine Aufstellung der evtl. anfallenden Kosten war aber so undurchsichtig, dass ihm nichts zurueckgeschickt habe.
Ein Freund machte mich dann auf www.abmahnwahn-dreipage.de aufmerksam. Ich habe dann also die modifizierte UE nach Vorlage abgegeben und erwartete nur noch schreiben von meine Abmahnanwaelten.
Gestern allerdings bekam ich eine Rechnung von Herrn RA Scheffler ueber 190 Euro + MwSt. fuer angebliche Beratung, Gutachten und Mediation. Ich habe nie einen Hinweis erhalten, dass das Gespraech bereits eine Beratung darstellt. Vielmehr habe ich versucht meine Frage nach den Kosten der evlt. anwaltlicher Beratung beantwortet zu bekommen. Uebrigens immer mit Ausfluechten, dass das ja auf den Fall ankommt und man weiss das ja nie so genau, usw.
Jetzt meine Frage. Hat jemand aenliche Erfahrung gemacht? Ich habe im Forum nichts gefunden. Nur die Faelle, und da habe ich selbst einen Bekannten dem das passiert ist, die RA Scheffler beauftragt haben und dann einen Rechnung zwichen 1.500 und 2000 Euro erhalten haben.
Ich gehe jetzt erstmal davon aus, dass ich die Forderung nicht bezahle und gegen den wahrscheinlich kommenden Mahnbescheid Widerspruch einlegen werde. Fuer Hilfe und Erfahrung waere ich sehr dankbar.
zeddy
ich habe vor etwa 1,5 Monaten ein Abmahnschreiben erhalten, in dem ich beschuldigt wurde einen Film herunter- bzw. hochgeladen zu haben. Ich war ziemlich ueberrascht, weil ich mich gar nicht in Deutschland aufhalte und meine Wohnung untervermietet habe. Die Googlesuche erbrachte diverse Webseiten von Anwaelten, die Hilfe versprechen. Ich habe verschiedene Anwaelte kontaktiert und nachgefragt wie es weitergehenwuerde, wenn ich sie mit dem Fall beauftragen wuerde. Vor allem aber hat mich der Preis interessiert. Etwa 650 Euro standen in dem Schreiben. Fuer mich macht also eine Beauftragung nur Sinn, wenn es billiger wird. Einige der Anwaelte wollten zuerst das Schreiben sehen und dann kurz mit mir evtl. Vorgehen besprechen.
Einer der Anwaelte war der im Forum bereits mehrfach genannte RA Schaeffler aus Muenchen. Auch diesem Herrn habe ich auf Anweisung seiner Vorzimmerdame mein Abmahnschreiben geschickt. In einem kurzen Gespraech hat er mir dann versucht zu verkaufen, warum ich ihn beauftragen soll und die Arbeit der anderen Anwaelte ja quatsch ist. Wir sind so verblieben, dass er mir Dokumente zur Unterschrift sendet und ich diese Unterschrieben zurueckschicke, wenn ich ihn beauftragen moechte. Seine Aufstellung der evtl. anfallenden Kosten war aber so undurchsichtig, dass ihm nichts zurueckgeschickt habe.
Ein Freund machte mich dann auf www.abmahnwahn-dreipage.de aufmerksam. Ich habe dann also die modifizierte UE nach Vorlage abgegeben und erwartete nur noch schreiben von meine Abmahnanwaelten.
Gestern allerdings bekam ich eine Rechnung von Herrn RA Scheffler ueber 190 Euro + MwSt. fuer angebliche Beratung, Gutachten und Mediation. Ich habe nie einen Hinweis erhalten, dass das Gespraech bereits eine Beratung darstellt. Vielmehr habe ich versucht meine Frage nach den Kosten der evlt. anwaltlicher Beratung beantwortet zu bekommen. Uebrigens immer mit Ausfluechten, dass das ja auf den Fall ankommt und man weiss das ja nie so genau, usw.
Jetzt meine Frage. Hat jemand aenliche Erfahrung gemacht? Ich habe im Forum nichts gefunden. Nur die Faelle, und da habe ich selbst einen Bekannten dem das passiert ist, die RA Scheffler beauftragt haben und dann einen Rechnung zwichen 1.500 und 2000 Euro erhalten haben.
Ich gehe jetzt erstmal davon aus, dass ich die Forderung nicht bezahle und gegen den wahrscheinlich kommenden Mahnbescheid Widerspruch einlegen werde. Fuer Hilfe und Erfahrung waere ich sehr dankbar.
zeddy
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Um die Zahlung dieser Summe wird man nicht herum kommen!Gestern allerdings bekam ich eine Rechnung von Herrn RA Scheffler ueber 190 Euro + MwSt. fuer angebliche Beratung, Gutachten und Mediation. Ich habe nie einen Hinweis erhalten, dass das Gespräch bereits eine Beratung darstellt.
Man wird es als Beratungsgespräch (maximal 190 ohne MwSt.) darstellen. Beratung ist die ureigene Geschäftstätigkeit
des Anwalts und das kostet. Sorry, was anderes kann ich nicht bieten.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Frau Bundeskanzlerin: Wir müssen alle die Gürtel enger schnallen!
Als ich heute die Tageszeitung aufschlug, fielen mir drei Artikel ins Auge. Zwei sind sogar für meinen besten
Freund Constantin und sein Geheimbund bestens geeignet, um zu zeigen, wie viel Aussagekraft eine Statistik besitzt.
1. Die wenigsten glauben an Gleichheit vor dem Gesetz
Institut für Demokospie Allensbach:
2. Deutsche bangen um soziale Sicherheit
Infas-Umfrage der Bertelsmann Stiftung (1.000 Befragte; soziale Sicherheit mit Hinblick 2020)
3. Politiker planen Diäten-Erhöhung um 586 Euro
Die Bezüge der Bundestagsabgeordneten sollen bis zum Jahr 2014 in zwei Schritten um insgesamt 568 Euro steigern.
Wie Frau Merkel schon so oft und so schön betont:
Wir müssen in diesen wirtschaftlich schweren Zeiten - alle - die Gürtel enger schnallen!
VG Steffen
Als ich heute die Tageszeitung aufschlug, fielen mir drei Artikel ins Auge. Zwei sind sogar für meinen besten
Freund Constantin und sein Geheimbund bestens geeignet, um zu zeigen, wie viel Aussagekraft eine Statistik besitzt.
1. Die wenigsten glauben an Gleichheit vor dem Gesetz
Institut für Demokospie Allensbach:
- 27 % der Befragten glauben, dass jeder vor Gericht gleich ist
- 60 % sehen Unterschiede in der Behandlung (prominenter Anwalt; persönliche Einstellung der Richter)
2. Deutsche bangen um soziale Sicherheit
Infas-Umfrage der Bertelsmann Stiftung (1.000 Befragte; soziale Sicherheit mit Hinblick 2020)
- 63 % Zahlungen aus der gesetzkichen Rentenersicherung wird niedriger ausfallen
- 78 % Steuern steigen
- 61 % sinkende Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
- 50 % sinkende Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
- 41 % Defizite in der Bildung
- 44% deutsche Unternehmen in 10 Jahren besser als heute
- 38 % stärkeres Wirtschaftswachstum
- 63 % Einkommenunterschiede werden größer
3. Politiker planen Diäten-Erhöhung um 586 Euro
Die Bezüge der Bundestagsabgeordneten sollen bis zum Jahr 2014 in zwei Schritten um insgesamt 568 Euro steigern.
- 1. Schritt zum 01.01.2012 um 272 Euro
2. Schritt zum 01.01.2014 um 314 Euro
Wie Frau Merkel schon so oft und so schön betont:
Wir müssen in diesen wirtschaftlich schweren Zeiten - alle - die Gürtel enger schnallen!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Das ist mir schon klar, nur Gericht bedeutet Anwalt und damit verbundene Kosten. Die will ich mir jedoch soweit als möglich ersparen. Um einer Einstweiligen Verfügung vorzubeugen ist es möglich eine Schutzschrift beim zuständigen Gericht zu hinterlegen http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzschrift. Macht das Sinn, kann man das ohne Anwalt, bzw wie bekomme ich das zuständige Gericht heraus? Wie schaut so eine Schutzschrift überhaubt aus?sip hat geschrieben:@Paco
....
Also, ich an deiner Stelle würde den Abmahner nicht auf seinen Fehler aufmerksam machen. Die Blamage käme dann für ihn
vor Gericht.
Grüsse
Hat damit schon jemand Erfahrungen gemacht?
Fragend,
Paco.
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
@Paco
Mach dich nicht verrückt. Das Massenabmahngeschäft ist halt so. Da machen die Abmahner zich Fehler. Aber bevor die
letztendlich Klage einreichen oder eine EV beantragen, sind Sie meistens doch noch so "klug" und checken alle Fakten nochmal
ab. Dann wird denen auch schon auffallen, dass Du bereits deinen Willen zur Unterlassung schriftlich mittgeteilt hast und
Ende im Gelände. Auch wenn die Kanzlei wirklich total bescheuert ist und eine EV beantragt, so tragen sie selbst die
entstehenden Kosten. Du zahlst bis zur Klage/Urteil erstmal garnix. Aber bis dahin wäre es noch ein verdammt langer Weg.
Also, locker bleiben. Du hast deine Pflicht getan. Mehr ist aus meiner Sicht erstmal nicht nötig.
Chönes WE
Mach dich nicht verrückt. Das Massenabmahngeschäft ist halt so. Da machen die Abmahner zich Fehler. Aber bevor die
letztendlich Klage einreichen oder eine EV beantragen, sind Sie meistens doch noch so "klug" und checken alle Fakten nochmal
ab. Dann wird denen auch schon auffallen, dass Du bereits deinen Willen zur Unterlassung schriftlich mittgeteilt hast und
Ende im Gelände. Auch wenn die Kanzlei wirklich total bescheuert ist und eine EV beantragt, so tragen sie selbst die
entstehenden Kosten. Du zahlst bis zur Klage/Urteil erstmal garnix. Aber bis dahin wäre es noch ein verdammt langer Weg.
Also, locker bleiben. Du hast deine Pflicht getan. Mehr ist aus meiner Sicht erstmal nicht nötig.
Chönes WE
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Vorsicht vor unseriösen Abmahnungen "Texas Hold‘em"!
Samstag, den 09.04.2011
Weiterführende Links:
=> Wortfilter.de
=> Infos und Tipps von Wortfilter.de
=> boersenblatt.net
Das Abmahngeschäft mit all seinen Facetten boomt nicht nur bei Urheber Verstößen in P2P-Netzwerken. Nach einer ständig aktualisierenden
Liste der Münchner “IT-Recht Kanzlei“ gibt es mittlerweile 606 Gründe bei eBay, Amazon und Onlineshops abgemahnt zu werden. Was wie ein
vermeintlicher Aprilscherz anfing, entpuppte sich schnell als realer Abmahnwahn und zeigt deutlich für was man alles, das veraltete
Urhebergesetz missbrauchen kann und/oder missbraucht.
Abmahnungen "Texas Hold‘em" unter der AW3P-Lupe
Abmahner
Jörg Kindling
Granitzer Str. 19
18686 Ostseebad Sellin
Tel.: 01578-1970-916
E-Mail: wk.texasholdem@yahoo.de
Rechteinhaber
Martin Joachim Wolff
Zinglingstr. 08
18609 Binz
Angeblich Rechteinhaber der Wortmarke "Texas Hold‘em"!
Registerauskunft
Registernummer: 30711657
Marke eingetragen
Stand am: 09.04.2011
Joachim Wolf
Georg-Weerth-Str. 3
07749 Jena
Streitgegenstand
Kartenspiele, Chips, T-Shirts, Bücher usw.
Forderungen
=> Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
=> Schadensersatzforderungen gemäß § 14 Abs. 6 MarkenG + Auslagen + Umsatzsteuer.
Beispiele: ...
... weiterlesen!
Samstag, den 09.04.2011
Weiterführende Links:
=> Wortfilter.de
=> Infos und Tipps von Wortfilter.de
=> boersenblatt.net
Das Abmahngeschäft mit all seinen Facetten boomt nicht nur bei Urheber Verstößen in P2P-Netzwerken. Nach einer ständig aktualisierenden
Liste der Münchner “IT-Recht Kanzlei“ gibt es mittlerweile 606 Gründe bei eBay, Amazon und Onlineshops abgemahnt zu werden. Was wie ein
vermeintlicher Aprilscherz anfing, entpuppte sich schnell als realer Abmahnwahn und zeigt deutlich für was man alles, das veraltete
Urhebergesetz missbrauchen kann und/oder missbraucht.
Abmahnungen "Texas Hold‘em" unter der AW3P-Lupe
Abmahner
Jörg Kindling
Granitzer Str. 19
18686 Ostseebad Sellin
Tel.: 01578-1970-916
E-Mail: wk.texasholdem@yahoo.de
Rechteinhaber
Martin Joachim Wolff
Zinglingstr. 08
18609 Binz
Angeblich Rechteinhaber der Wortmarke "Texas Hold‘em"!
Registerauskunft
Registernummer: 30711657
Marke eingetragen
Stand am: 09.04.2011
Joachim Wolf
Georg-Weerth-Str. 3
07749 Jena
Streitgegenstand
Kartenspiele, Chips, T-Shirts, Bücher usw.
Forderungen
=> Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
=> Schadensersatzforderungen gemäß § 14 Abs. 6 MarkenG + Auslagen + Umsatzsteuer.
Beispiele: ...
... weiterlesen!
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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