Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5321 Beitrag von Steffen » Samstag 9. Oktober 2010, 18:53

Der AI – gerade aktuell – ist derjenige, der verantwortlich ist, was über seinen Anschluss aus geschieht. Selbst
wenn Du mit Deinem Mitbewohner einen Vertrag ausarbeitest, bist letztendlich Du als AI – als Störer haftbar. Der
Vorteil dieses Vertrages, Du könntest auf dem Privatklageweg, die Abmahn- und eventuelle Prozesskosten einklagen
gegenüber dem Mitbewohner. Vorausgesetzt, Du kannst es bweisen und er gesteht.

Soweit wie ich die Provider verstehe: 1 Anschluss – 1 AI.
Das heißt, jeder muss einen separaten Anschluss haben bzw. gelegt bekommen. Ansonsten gehört es zu Deinem allg.
Lebensrisiko, als einziger AI - abgemahnt zu werden.
Ich würde aber davon ausgehen, dass der/die Mitbewohner/in dann P2P aus Eigennutz meidet, da sie wissen, das auch
sie dafür haften.
Du kannst sperren und einrichten, verantwortlich als juristischer Vertragspartner bist letztendlich Du als AI. Die
Sicherungsmaßnahmen hätte Auswirkungen auf den Schadensersatz, nicht aber hinsichtlich des Störers.

Eigennutz, sorry, im Abmahnfall ist es doch dann niemand gewesen!

Vlt. Bin ich auch nur ein schlecht denkender Mensch ...

VG Steffen

Liberator
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5322 Beitrag von Liberator » Samstag 9. Oktober 2010, 19:35

Klar, vollständige Sicherheit hätte ich letztlich nur, wenn ich die Verbindung nur noch selbst nutze oder den Anschluss gleich ganz abschaffe oder auf jemand anderen laufen lasse.

Hab mal ein bisschen rumgegoogelt, Mit-Anschlussinhaber scheint tatsächlich keine Option zu sein.

Denke mal ich versuchs über die Ports. Schänkt mich zwar selbst ein, aber was solls, will ja auch kein P2P betreiben. Das Portsperren bringt aber auch keine 100% Sicherheit, da zumindest erfahrene Nutzer das scheinbar umgehen können. Der eigentliche Problemverursacher zieht aber bald aus, und die Nachmieterin ist denke ich nicht so Internet/P2P-affin.

Wenn sie nicht sowieso bereit ist den Anschluss zu übernehmen, werde ich auch auf einen Vertrag bestehen. :evil:

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5323 Beitrag von Steffen » Samstag 9. Oktober 2010, 19:39

Wenn sie nicht sowieso bereit ist den Anschluss zu übernehmen,
werde ich auch auf einen Vertrag bestehen.
Ok, aber immer noch eine heiße Geschichte, da die Abmahnung, Du bekommst.

VG Steffen

Waldschrat
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5324 Beitrag von Waldschrat » Samstag 9. Oktober 2010, 20:16

noch ein paar Anmerkungen:
a) gleiches Recht für alle ... oder so ähnlich steht das im Grundgesetz? ... deshalb ist der AI, der einem anderen vertraglich eine (Mit)nutzung des Anschlusses gewährt, ja auch Störer, und der Provider nicht
b)
Steffen hat geschrieben:Der AI – gerade aktuell – ist derjenige, der verantwortlich ist, was über seinen Anschluss aus geschieht. Selbst
wenn Du mit Deinem Mitbewohner einen Vertrag ausarbeitest, bist letztendlich Du als AI – als Störer haftbar. Der
Vorteil dieses Vertrages, Du könntest auf dem Privatklageweg, die Abmahn- und eventuelle Prozesskosten einklagen
gegenüber dem Mitbewohner. Vorausgesetzt, Du kannst es bweisen und er gesteht.
... und er ist in der Lage das auch zu bezahlen. Na ja, jetzt können sich ja auch Hartz IV-ler in Zukunft von den 2.36€ einen Zugang leisten
c) es ist sicher mit technischen Massnahmen möglich, das Saugen zu erschweren (esel und "high ports") aber es gibt kaum eine Möglichkeit, die zugleich
- P2P SICHER verhindert
- den Ansprüchen an Privatheit genügt, die der Mitbwewohner/Untermieter oder was auch immer hat
- die normale Nutzung nicht einschränkt (man denke an eine Sperre für alles ausser Surfen, und z.B. Antivirus Updater die einen anderen Port verwenden)
d) es ist nicht sicher, dass man an einem Standort mehrere Anschlüsse bekommt - zumindest ausserhalb der Ballungsgebiete
e) und zu guter letzt @Steffen: auch wenn sicher die Mehrzahl der Abmahnungen zu tatsächlichen Aktionen passt, gibt es genügend Fälle, bei denen der Abgemahnte unschuldig ist. Man kann ja als Anhaltspunkt mal die vor kurzem genannten 50-100000 pro Provider und Monat und die 3-4% der "Laserdrucker" Studie kombinieren

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5325 Beitrag von Steffen » Sonntag 10. Oktober 2010, 00:45

waldschrat hat geschrieben:e) und zu guter letzt @Steffen: auch wenn sicher die Mehrzahl der Abmahnungen zu tatsächlichen
Aktionen passt, gibt es genügend Fälle, bei denen der Abgemahnte unschuldig ist. Man kann ja
als Anhaltspunkt mal die vor kurzem genannten 50-100000 pro Provider und Monat und die 3-4% der
"Laserdrucker" Studie kombinieren
Ok, dann nenne sie mir, z. B. von diesem Jahr! Wie viele IPs wurden real, irrtümlich gelogt?
AK47 hat geschrieben:Da liegst du aber Total Falsch, du Meister mit Kleister!
Laut eigenen Angaben der Musikindustrie und den anderen ist ja Filesharing zurückgegangen.
Was hat dies mit meiner Aussage zu tun, wenn die Filesharer aufhören zu sharen, gäbe es 98 %
weniger Abmahnungen?
AK47 hat geschrieben:Ich frage mich, wessen Lied du da manchmal singst.
Nicht deines. Ich singe nicht gerne im Kinderchor!


VG Steffen

tonga
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5326 Beitrag von tonga » Sonntag 10. Oktober 2010, 04:13

@Waldschrat zu c.)

Das "Saugen" läßt sich wohl nur verhindern, wenn das Internet ganz abgeschaltet wird.

P2P verhindern zu wollen, ist eigentlich eine Schande, weil es ökologisch und ökonomisch sinnvoll Bandbreite und Netzlast reduziert.

Abgemahnt wird aber nicht das "Saugen", sondern das "Bereitstellen urheberrechtlich geschützter Inhalte". Um als AI aus der Schußlinie zu kommen, reicht es nicht, einzelne Ports zu sperren. Ein einziger offener Port reicht für TB aus - egal welcher.

Sperren muß ein paranoider AI in Wohngemeinschaft, der keine Server betreiben will, sondern nur den Zugang zum Internet den Mitwohnern ermöglicht
1. alle eingehenden (ingoing) Ports
2. jegliches Portforwarding und
3. insbeondere das UPNP im Router, weil sonst jedes TB Programm alle gewünschten Ports samt Portforwarding selber freischalten kann.

Dann - und nur dann - kann über den Anschluß nichts mehr bereit gestellt werden, weil entsprechende Anfragen aus dem Internet nicht mehr möglich sind. Bereitstellung über den Anschluss wäre dann nur noch über einen zusätzlichen Hilfsserver außerhalb möglich, wenn der Mitbewohner ständig Anfragen an den Hilfsserver schickt und dieser die Anfragen von außen in Antworten auf die Anfragen des Mitbewohners umsetzt.

Das Filtern nach MAC Adressen ist für einen normalen AI unzumutbar und läßt sich von einem interessierten Benutzer durch Ändern der MAC Adresse umgehen. Aber der normale AI weiß ja auch nicht, was das Häckchen am UPNP in der Konfiguration des Routers bedeutet und warum diese Sicherheitslücke in den meisten Routern als default Einstellung aktiv ist.

Waldschrat
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5327 Beitrag von Waldschrat » Sonntag 10. Oktober 2010, 09:31

@tonga: ich habe mal im Test beobachtet, dass ein Kandidat bei gesperrten eingehenden Verbindungen seine Daten geshared hat - mit Bittorrent:
A (der im Käfig) erfährt vom Tracker, dass B sich auch für die Datei interessiert, und kontaktiert B (den potentiellen Logger).
B hat leider nicht viel zu bieten, aber erfährt bei der Begrüssung, dass A irgendwelche noch fehlenden Teile der Datei hat - und diese werden dann tatsächlich im Rahmen der von A aufgebauten Verbindung übertragen

Realistisch muss man allerdings sehen, dass A für alle potentiellen Partner nur 2. Wahl ist und deshalb die Daten nur eintröpfeln

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5328 Beitrag von Steffen » Sonntag 10. Oktober 2010, 15:17

RA Breddermann
oder
warum klagt S&W nicht selbst?


Sonntag, den 10.10.10

__________________________________________________________________________________________________

Anmerkung
Durch einen größeren technischen Defekt letztes Wochenende ist mein Rechner in den PC-Himmel aufgestiegen.
In dieser Zeit konnte ich nicht 100 % aktiv teilnehmen und viele Daten/E-Mails usw. sind dem Rechner gefolgt.
Seit Samstag geht wieder alles Perfekt.

Sollte jemand keine Antwort erhalten haben, bitte nicht böse sein und die Anfrage erneut stellen. Sie bekommen
eine zeitnahe Antwort.

Ich bedanke mich für das Verständnis.

__________________________________________________________________________________________________


RA Breddermann oder warum klagt S&W nicht selbst?


Nach der Operation Infoscore, gehen die ehemaligen Rechteinhaber der Kanzlei Schutt, Waetke über, eine zusätzliche
Kanzlei zu beauftragen, mit der Durchsetzung ihrer vermeintlichen Forderungen. Jetzt fragt man sich spekulativ:
Ist Timo Schutt überlastet, hat er seinen Biss verloren, sowie warum klagt man nicht selbst?

Abmahner
Rechtsanwalt Andre Breddermann
(Schwerpunkte: Kaufrecht, Strafrecht, Straßenverkehrsrecht (Unfallrecht; Personenbeförderungsrecht), Zwangsvoll-
streckungsrecht, Bußgeldrecht)

Rechtsanwälte Welink & Kollegen
Friedrich-Ebert-Straße 157-159
48153 Münster

Mandantschaft (bisher bekannt)
- Justin Slayer International Inc.
- Raw Film Ltd.
- Third World Media
- Mick-Haig Production

Schreiben ...


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Wilddieb
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5329 Beitrag von Wilddieb » Sonntag 10. Oktober 2010, 22:48

Mich würde mal interessieren, wie die Reaktion bei denjenigen gewesen ist, die eine vorbeugende UE an verschiedene RI abgeschickt haben.

Vielleicht kann einer der Mods ja mal eine kleine Umfrage posten.

1.) Gar keine Antwort
2.) Nachricht über akzeptierte UE
3.) Trotz vorb. UE - Anwaltliches Schreiben mit Forderung auf Unterlassung + Schadenersatz
4.) Anwaltliches Schreiben (nur) mit Schadenersatzforderung
5.) ...

:te

Ok, Sie müsste ganz oben für Jeden sichtbar sein!
VG Steffen (Site-Admin)

muhski
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5330 Beitrag von muhski » Montag 11. Oktober 2010, 13:13

Urheberrechtsverstöße: "Minderwachstum" in der "Pirateriefalle"
Generell habe die Filmbranche zwar derzeit nicht direkt Umsatzrückgänge zu beklagen, man müsse aber auch ein "Minderwachstum" berücksichtigen, sagte Christian Sommer von der GVU.
[...]
Deutschland sei nach Aussagen der Musikindustrie aber eines der Länder mit einer niedrigen "Pirateriequote".

[...]
Solange in Filmbranche noch 500.000 Euro Gagen für Stardarsteller pro Serienfolge gezahlt werde, "scheint der Markt noch Geld abzuwerfen". Die Rede von einer "Pirateriefalle" sei in ihrer Zugespitztheit daher "Popanz". Er sehe daher keinen Zwang, das Urheberrecht weiter zugunsten der Verwerter zu verändern oder die "Durchsetzungsmaschinerie" anzufeuern. Allenfalls müssten die Kreativen an der Verwertungskette gerechter beteiligt werden, meinte der Oppositionspolitiker.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 04931.html

muahahahaha..., Minderwachstum, das hat für mich Potential für das Unwort des Jahres.

wombat
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#5331 Beitrag von wombat » Dienstag 12. Oktober 2010, 15:25

hallo, ich hab mal noch ein paar fragen zu dem ganzen abmahnwahnsinn.

1.)
hat jemand vielleicht ahnung wie das mit der überwachung der tauschbörsen funktioniert? wenn ein album oder film abgemahnt wird heißt das, dass die loggerbude das gesamte p2p netzwerk überwacht oder sind die nur auf bestimmten seiten aktiv?

2.)mir leuchtet das mit dieser störerhaftung nicht richtig ein. ich verstehe das so: wenn der AI glaubhaft macht das er die angebliche rechtsverletzung nicht begangen hat und sein w-lan gesichert ist kann er für die vorgeworfene rechtsverletzung nicht verantwortlich gemacht werden? der einzige beweis den die abmahner haben ist ja eine ip adresse die angeblich zu einem bestimmten zeitpunkt einem anschluss zugeordnet war. wie können die dann behaupten, das der AI der verletzer war? es müsste da, sollte es mal vor gericht gehen und der AI gibt die angebliche rechtsverletzung nicht zu ja "nur" noch um die störerhaftung gehen?die aber mit den richtigen argumenten von einem guten anwalt zurückgewiesen werden kann?

3.) man liest ja ,das manche abmahner auch inkassobüros beauftragen. nun ist es ja so, das ein inkassobüro keine rechtliche handhabe besitzt die forderung auch aussergerichtlich durchzusetzen. warum geben die abmahner da geld aus und beantragen nicht gleich einen mahnbescheid oder gehen vor gericht um ihre angeblich berechtigten und beweissicher dokumentierten forderungen durchzusetzen? haben die angst vor einem urteil das nicht zu deren gunsten ausfällt? bei so hohen jahresumsätzen die da gemacht werden kann ich mir nicht vorstellen, das es denen um die gerichtskosten geht die vorher vom kläger zu zahlen sind.

ich musste meine gedanken unter "leidensgenossen" mal loswerden und hoffe auf eure antworten.danke. gruß wombat

zuendel
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5332 Beitrag von zuendel » Dienstag 12. Oktober 2010, 20:51

Hi,
zu 1.)
Die Logger suchen die Dateien genauso wie all die anderen p2p Benutzer, meist auf bekannten Seiten, laden die Dateien runter und schauen ob es sich um die Gesuchten handelt. Daher kommt mMn auch die Aussage ...wurde komplett runtergeladen und geprüft...
Danach findet das eigentliche Loggen statt.
Die Logger-Software fragt die ed2k und bittorent Server nach den IP Adressen, die die gesuchte Datei bereitstellen, sprich runterladen. Beim eMule kann die Software nach den diesem ed2k-Klient bekannten Anderen, die die Datei zur Verfügung stellen, fragen. Das soll dem Netzwerk höhere Geschwindigkeit und bessere Verfügbarkeit bringen, hilft aber auch den Loggern.
Beim bittorent ist es etwas anders, aber auch hier müssen nur die Tracker angezapft werden.
Ob man tatsächlich geloggt wird ist eher Glückssache, die Chancen steigen aber wenn man
- Links auf die Dateien auf bekannten Seiten nimmt,
- Hochverfügbare Dateien saugt, da der Bekanntschaftsgrad dieser Dateien steigt,
- Zu einem größeren Server/Tracker Verbindung aufbaut
- und Weitere, die mir jetzt nicht einfallen

MfG,
zuendel

atrox
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5333 Beitrag von atrox » Dienstag 12. Oktober 2010, 20:58

@wombat

zu 1.) Einfach mal scharf nachdenken. Kleiner Denkanstoß: Zeit ist Geld!

zu 2.) Die "Störerhaftung" ist das Ergebnis jahrelanger Gehirnwäsche. Ähnlich wie bei Kaffee oder Tabak - schmeckt eigentlich
zum Kotzen, aber die Werbung redet eimen solange ein "das Zeug iss geil", bis man's selber glaubt. :ew

zu 3.) Jedes (für DIE) negative Urteil bedroht das Geschäftsmodel Abmahnung. Von da her........ .


;9/

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5334 Beitrag von Steffen » Mittwoch 13. Oktober 2010, 10:51

wombat hat geschrieben:2.)mir leuchtet das mit dieser störerhaftung nicht richtig ein. ich verstehe das so: wenn der AI glaubhaft macht das
er die angebliche rechtsverletzung nicht begangen hat und sein w-lan gesichert ist kann er für die vorgeworfene
rechtsverletzung nicht verantwortlich gemacht werden? der einzige beweis den die abmahner haben ist ja eine ip adresse
die angeblich zu einem bestimmten zeitpunkt einem anschluss zugeordnet war. wie können die dann behaupten, das der AI
der verletzer war? es müsste da, sollte es mal vor gericht gehen und der AI gibt die angebliche rechtsverletzung nicht
zu ja "nur" noch um die störerhaftung gehen?die aber mit den richtigen argumenten von einem guten anwalt zurückgewiesen
werden kann?
Keine Angst, da haben viele Probleme mit! Viele erkennen nicht, oder wollen (strategisch-taktisch-technisch) nicht erkennen, ihre
Aussagen und Bedeutung für einen Abgemahnten. Ich versuche es einmal, kurz zu machen (auch, wenn es mir schwer fällt).

Die Ausgangslage ist doch die, dass irgendeine bekannte/unbekannte Person X in einer Internet-TB, unter Verwendung einer IP-Adresse Y,
ein urheberrechtlich geschütztes Werk herunterlädt und/oder/bzw. anbietet.

Rechtsnormen:
  • Strafbarkeit richtet sich nach § 106 UrhG (schützt dem Rechteinhaber vor unerlaubten Eingriffen in seinen Verwertungsrechten
    (Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe).

    Herunterladen (Download) von urheberrechtlich geschützten Werken
    - §§ 15 Abs. 1. 16 Abs. 1, 53 Abs. 1 UrhG – unerlaubte Vervielfältigung (rechtswidrig hergestellt; öffentlich zugänglich gemachte
    Vorlage)

    Anbieten (Upload) von urheberrechtlich geschützten Werken
    - § 19a UrhG – öffentliches Zugänglichmachen i.V.m. §§ 15 Abs. 2, 52 Abs. 3 UrhG – öffentliches Zugänglichmachen ohne Erlaubnis des
    Rechteinhabers (RI).

Resultierend aus diesem Rechtsverstoß, hat der verletzte Rechteinhaber bzw. Rechteverwerter, einen,
  • Unterlassungsanspruch
    (a) Unterlassungserklärung (§ 97 I UrhG)
    (b) Bei Berechtigung, Bezahlung der anwaltlichen Gebühren (alt: Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA), neu: § 97a I UrhG) und
  • Schadensersatzanspruch
    (a) Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit, Bezahlung des Schadensersatzes (§ 97 II ff. UrhG).
Wir befinden uns jetzt im Zivilrecht. Das bedeutet:
da mihi factum, dabo tibi jus – Gib mir Fakten (Tatsachen), ich gebe Dir das Recht! oder besser gesagt:
Zivilrecht = Gleichheitsrecht
Jeder (Kläger/Beklagter) beweise, was ihm zum Vorteil gereicht und seinen Anspruch stützt oder den gegnerischen Anspruch hindert.

Jetzt haben wir beim Filesharing i.V.m. Urheberrechtverstößen das Problem, dass der wahre “Täter“ (bekannte/unbekannte Person) nicht
als natürliche juristische Person ermittelbar ist. Warum? Durch die von ihm benutzte dyn. IP ist nur zum jetzigen Zeitpunkt der Provider,
im Ergebnis des Auskunftsverfahrens der Anschlussinhaber (AI) feststellbar.

Jetzt sagen die einen:
“Na und, das ist ja sein Problem, hat er eben Pech (Prinzip Moral)“,
die anderen:
“Es darf niemand Recht verletzen - ohne Strafe (Prinzip Verbot)“.
Albert Einstein:
“Die Relativitätstheorie ist eigentlich ganz einfach zu verstehen. Besagt sie doch, dass der Verlauf der Zeit, abhängig ist vom Standpunkt
des Betrachters im Raum. Als Beispiel. Der Verlauf der Zeit hängt empfindlich davon ab, auf welcher Seite der geschlossenen Klotüre, man
sich befindet.“
Störerhaftung ist, die Unterbindung einer Urheberrechtsverletzung von einem bestimmten Internetzugangsanschluss aus sowie die Erlangung
von Schadenersatz. Liegt ein Fall der Störerhaftung vor, muss nämlich der eigentliche Täter nicht ermittelt werden.

Und hier ist es egal, ob der AI es selbst gewesen ist oder nicht! Viel Abgemahnte und Engagierte verleugnen diesen Teil.

Das bedeutet, dem Abmahner/Kläger obliegt zwar die Beweislast, dass die Rechtsverletzung, vom Anschluss des Inhabers ausgegangen ist (ich
betone: vom Anschluss aus). Da wir uns im Zivilrecht befinden, hat jede Partei (Abmahner wie Abgemahnter) das gleiche Recht, die für ihn
günstigen Argumente vorzutragen und diese zu beweisen. Der Abgemahnte/Beklagte hat in der sekundären Darlegungslast zu beweisen, wie er
seinen Internetzugang abgesichert hat. Hier wird man öfters über den Begriff: Substantiierter Vortrag, stolpern.

Substantiierung:
Als Substantiierung bezeichnet man die Detailliertheit mit der ein Vortrag erfolgt. Je detaillierter ein Vortrag erfolgt, so substantiierter
ist dieser Vortrag auch. Diese Substantiierung führt zwischen Kläger und Beklagtem zu einer Wechselwirkung. Soweit sich die eine Partei mit
einem groben Vortrag begnügt, kann sich die andere Partei ebenfalls zunächst mit pauschalem Bestreiten oder zumindest mit nur grobem
Vorbringen begnügen.


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Ergo
1. Es gibt keine Beweise, dass der AI der Täter ist.
2. Wenn der AI nicht gesteht, könnte niemand zur Rechenschaft gezogen werden
3. Rechtssystem würde ins Leere laufen.

Die Störerhaftung wurde ja auch nicht für Filesharing erfunden, sonder existiert schon geraume Zeit - BGH-03.02.1976-VI ZR 23/72.

Grundtenor:
Man kann Störer (nach § 1004 BGB) sein - ohne Täter, wenn er in irgendeiner Weise an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung
mitwirkt hat.

Wichtig:
Die Haftung als Störer setzt daher die Verletzung von Prüfungspflichten voraus.

Fazit:
Ein: Ich bin Unschuldig/Schuldig; ich war es/war es nicht - ist letzt endlich für die Störerhaftung nicht von Interesse. Denn wenn der AI
seine Aufsichts- und Prüfpflichten verletzt, kann er zumindest als Störer (AG) haftbar gemacht werden.

Gerecht/Ungerecht, wie gesagt, ist Ansichtssache.

..................................................................

Deshalb ist das A+O:
  • 1. Für den Abgemahnten
    - Mod. UE + nicht zahlen - schweigende Verteidigung, keine Zusatzschreiben oder Benennungen (keine zusätzlichen Argumente für die Gegenseite).
    2. Für einen Beklagten
    - nur mit Fachanwalt
    - Schwerpunkt: Zugangsabsicherung.
Wer die Realität verleugnet - verliert oder vergleicht (was letztendlich dasselbe ist)!

VG Steffen

wombat
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5335 Beitrag von wombat » Mittwoch 13. Oktober 2010, 17:40

hallo,
vielen dank für eure ausführlichen antworten.

ich hab mir mal in ruhe die gerichturteile durchgelen und da ist mir aufgefallen, das die gerichte bei der bemessung des streitwertes sehr unterschiedliche aussagen treffen. wie kommt das zustande? in halle wird für einen film ein streitwert von 1200 euro angesetzt und in hamburg z.b 30000 euro? ein aktuelles musikalbum mal mit 3000 euro und woanders mit 20000 euro? der streitwert wird demnach in das ermessen eines richters gestellt? wenn man pech hat landet man bei einem der 20000 euro zugrunde legt und der abgemahnte dann daraus die gebühren zahlen muss sollte er verlieren? das kann doch nicht wahr sein. hat das bgh urteil vom mai 2010 überhaupt ein positives signal für die abgemahnten gesendet? dort hätte ja die deckelung der abmahnkosten auf 100 euro beschränkt werden sollen nun findet das aber keine anwendung weil sich die abmahner immer damit rausreden das es kein einfach gelagerter fall für sie ist. wann ist denn für die ein fall einfach gelagert ich denke wohl überhaupt nicht! es wird höchste zeit das hier mal ein grundsatzurteil gesprochen wird was am ende nicht mehr fragen als antworten gibt! ich würde ja meinen, wenn man verklagt werden sollte müsste man die sache wieder durch alle gerichtlichen istanzen boxen um endlich klarheit zu bekommen. wenn da nur die kosten für den abgemahnten nicht nicht wären! aber mit einem urteil mit dem alle abgemahnten etwas anfangen können würde ja das ganze geschäftsmodell abmahnung zusammenbrechen.
gruß wombat

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5336 Beitrag von Steffen » Donnerstag 14. Oktober 2010, 00:11

Warnung vor betrügerischen Abmahn-E-Mails unter Missbrauch
des Namens des Rechtsanwaltes Florian Giese aus Hamburg


Donnerstag, den 14.10.2010



Giese Rechtsanwälte
Rechtsanwälte Hans J. Giese und
Florian Giese
Borsteler Chaussee 17-21
22453 Hamburg
Deutschland

Telefon +49 (0) 40 422 88 00
Telefax +49 (0) 40 422 69 27

Internet: www.rechtsanwalt-giese.de
E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-giese.de

...............................................................................................

Hamburg, Hinweis und Mitteilung vom 13.10.2010


Die Kanzlei Giese Rechtsanwälte in Hamburg und speziell RA Florian Giese stehen nicht im Zusammenhang mit den
betrügerischen E-Mails, welche angeblich im Auftrag der Firma Videorama GmbH wg. Urheberrechtsverletzung in
Filesharing-Netzwerken versendet werden.

Weder hat die Firma Videorama GmbH hier einen solchen Auftrag erteilt, noch sind durch RA Florian Giese unter
der E-Mail Adresse giese@rechtsanwalt-giese.info oder zahlung@rechtsanwalt-giese.info derartige Mails versendet
worden. Auch ist weder die Kanzlei Giese noch RA Florian Giese Inhaber der Domain:
rechtsanwalt-giese.info.

Derartige bei Ihnen eingegangene E-Mails mit dem Betreff "Ermittlungsverfahren gegen Sie" brauchen von Ihnen
daher nicht beachtet werden!

Ich danke für Ihr Verständnis
Rechtsanwalt Florian Giese




Auszug aus den betrügerischen E-Mails



Betreff: Ermittlungsverfahren gegen Sie ...


... weiterlesen

jim_panse
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5337 Beitrag von jim_panse » Donnerstag 14. Oktober 2010, 09:30

Ist es nicht völlig egal welches Gericht die Beschlüsse erlässt? Das Ergebnis ist doch immer gleich.

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5338 Beitrag von Steffen » Freitag 15. Oktober 2010, 10:27

Baxter hat geschrieben:[...]Das finde ich persönlich schade, denn ausgerechnet im Auskunftsverfahren werden unsere Grundrechte
eingeschränkt.[...]
[...]D.h.: Es ist weder egal (Willkür bei Grundrechteinschränkungen hat noch NIE gut getan, da kann man
sogar die dt. Geschichte bemühen), noch ist das Ergebnis immer gleich! [...]
Mir wird immer nachgesagt, dass ich nichts raffe, wie auch hier. Was möchtest Du mit einer Diskussion
über die Gestattungsanordnung erreichen? Es gibt Dir jeder, sogar der Gesetzgeber:
Ҥ 101 X UrhG. Durch Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 9 wird das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses
(Artikel 10 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“, Recht.
Es erfolgt eine Abwägung der Interessen zw. den Verletzer und dem Verletzten.
Verletzer 	                               Verletzter
Informationelle Selbstbestimmung                      Eigentumsrecht
Schutzwürdigkeit der persönlichen Daten
Art. 1 Abs. 1 GG                                      Art. 2 Abs. 1 GG
Art. 2 Abs. 1 GG                                      Art. 12 Abs. 1 GG
                                                      Art. 14 Abs. 1 GG
Es wurde einmal, zugunsten des Verletzten entschieden, und die Grundlage geschaffen, dass der Verletzte
die Berechtigung der Abmahnung nachweisen muss.


:op

Bushido zu Pro7 Castingsendungen

"Die nimmt doch keiner ernst. Ich überlege mir gerade, ob ich ,Popstars' anzeigen soll - weil ich mich
von der Sendung in meiner menschlichen Intelligenz beleidigt fühle.
"

Der STA wird sicherlich die Ermittlungen einstellen oder gar nicht erst Aufnehmen aufgrund fehlenden
Tatbestandes. Denn wo anscheinend nichts ist, kann auch nichts beleidigt werden. :,:

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5339 Beitrag von Steffen » Freitag 15. Oktober 2010, 12:34

AW3Page im Gespräch mit dem LG Köln

Freitag, den 15.10.2010


Hier können Sie den Inhalt des ersten Interview nachlesen:
Landgericht Köln, Interview vom 08.05.2010




Kurzes Biogramm des Gesprächspartners:


Bild Dr. Dirk Eßer
Vorsitzender Richter und Pressesprecher
44 Jahre; seit 1997 Richter in Köln; derzeit Vorsitzender einer Strafkammer und seit 2007
Pressesprecher des Landgerichts


AW3Page: Sehr geehrter Herr Dr. Eßer. Vielen Dank, dass Sie erneut Zeit gefunden haben, ausgewählte Fragen
rund zum und über den Auskunftsbeschluss nach § 101 IX UrhG zu beantworten.
Immer wieder ist die Zuständigkeit ein Thema von kontroversen Diskussionen von Juristen und Nichtjuristen.

Im § 101 IX UrhG, heißt es:
[...]Für den Erlass dieser Anordnung ist das Landgericht, in dessen Bezirk der zur Auskunft Verpflichtete
seinen Wohnsitz, seinen Sitz oder eine Niederlassung hat, ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich
zuständig. Die Entscheidung trifft die Zivilkammer. Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes
über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
entsprechend.[...]

Auffällig ist, am Beispiel der Telefónica O2 Germany GmbH & Co, das die eine abmahnende Kanzlei von München
an das LG Bielefeld geht und eine andere von Frankfurt ans LG München. Kritiker meinen dagegen, dass wie das
OLG Düsseldorf (Beschl. v. 08.01.2009 – Az. I-20 W 130/08) es entschieden hat, Auskunft nur am Niederlassungsort
zu erteilen sei.

Ist die Beantragung über Beauskunftung nach § 101 IX UrhG an einem festen Ort, wie dem Hauptsitz des Providers
gebunden oder ist es nicht relevant und was hat hier ein Gesetz über Familiensachen (§ 49 FamG) zu suchen?


Dr. Eßer: Für uns hat sich diese Frage noch nicht gestellt. Wir sind für den gesamten Oberlandesgerichtsbezirk Köln,
damit auch für Bonn und deswegen unzweifelhaft für die gegen die Deutsche Telekom, die in Bonn ihren Sitz
hat, ...



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lynx
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5340 Beitrag von lynx » Samstag 16. Oktober 2010, 23:14

Sony mahnt Besteller von PS3 jailbreak USB Sticks ab : http://winfuture.de/news,58848.html
Ist das ein riesiger Bluff von Sony?Immerhin können dieses Sticks im Lieferzustand gar nichts,es ist noch nichteinmal Software dabei

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