Abmahnungen von Rechtsanwalt Carsten Goethe

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Steffen
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Abmahnungen von Rechtsanwalt Carsten Goethe

#1 Beitrag von Steffen » Donnerstag 8. November 2012, 00:27

Rechtsanwalt Carsten Goethe
RI: Triple X Entertainment UG
Adult-Film: Hobbynutten - Hart am Limit
Forderungen: Mod. UE 850,00 € Pauschal



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Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

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GoetheOpfer
Beiträge: 1
Registriert: Sonntag 11. November 2012, 17:35

Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Carsten Goethe

#2 Beitrag von GoetheOpfer » Sonntag 11. November 2012, 17:59

Hallo,
ich habe auch die Abmahnung bekommen (Schreiben von 29.10.12).
Reaktion: Vorwurf abgestritten, ModUE zugeschickt.
Ich beabsichtige nichts zu zahlen.

Mich würde noch interessieren, ob der angesetzte Streitwert von 50.000 € realistisch ist bei Berücksichtigung, dass:
- ein Filmausschnitt abgemahnt wurde, der eine völlig andere Bezeichnung hat als das abgemahnte "Werk", der Abgemahnte also gar nicht erkennen konnte, was er hoch-/runtergeladen hat,
- der Filmausschnitt nur 7:28 Minuten lang ist, das sind gut 8 % des gesamten "Werks",
- der im Abmahnschreiben angegebene Hashwert nichts mit der Datei zu tun hat (die Angaben beruhen auf Internetrecherchen, da ich den Vorwurf ja abgestritten habe)?

Freue mich auf Eure Einschätzung!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Carsten Goethe

#3 Beitrag von Steffen » Montag 12. November 2012, 04:55

BGH, Urteil vom 20.11.2008 - I ZR 112/06 - Metall auf Metall

[...] Ein Eingriff in das durch § 85 Abs. 1 Satz 1 UrhG geschützte ausschließliche Recht
des Tonträgerherstellers ist bereits dann gegeben, wenn einem Tonträger kleinste Tonfetzen
entnommen werden
. [...]

Dieses ist natürlich auch auf ein Filmwerk anwendbar!

Fr alles andere, wie den Hasjh, muss eben Akteneinsicht genommen werden!

2.1.1. Man beantragt eine Akteneinsicht in die Beschlussakte
- Wer sich verteidigen will, egal ob jetzt oder später, für die ist diese Beantragung -
wichtig!
- Link: Warum?
- Link: Wie?
- Link: Von Akteneinsicht bis Beschwerdeverfahren
VG Steffen

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