Abmahnungen von Brodauf Rechtsanwälte

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Steffen
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Abmahnungen von Brodauf Rechtsanwälte

#1 Beitrag von Steffen » Donnerstag 11. Oktober 2012, 00:30

Abmahnungen von Brodauf Rechtsanwälte

Wer mahnt was ab? - Brodauf RAe


Forderungen für 1 Pornofilm; RI: Tho-Ha UG (haftungsbeschränkt)

  • 1. Eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit beinhalteten Rechts-
    anwaltsgebühren in Höhe von 869,00 € (Gegenstandswert: 15.000,- €, 1,5 GG RVG, ohne MwSt.)
    2. Pauschale Schadenersatzforderung in Höhe von 1.200,- € (von vermeintlichen vollen Forderungen
    Betreff SE von 1.600,- €)
    3. Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 700,- €
    Gesamt: 869 + 1.200 + 700 = 2.769 €
Fazit:

..,mk..,



Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!
VG Steffen

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Brodauf Rechtsanwälte

#2 Beitrag von Steffen » Sonntag 14. Oktober 2012, 16:22

Abmahnungen durch Brodauf Rechtsanwälte

In den Jahren, indem ich diverse Abmahnschreiben zur Kenntnisnahme in den Händen hielt, denkt man viele Male:
"kennt man ein Abmahnschreiben, kennt man alle." Aber immer wieder wird man eines Besseren belehrt, so wie bei
der abmahnenden Hannover Kanzlei "Brodauf Rechtsanwälte" und kommt dann wieder zu dem Ergebnis: "Schlimmer geht
immer!"


Kurzinfo
  • Rechteinhaber:
    Firma Tho-Ha UG (haftungsbeschränkt), Wilhelm-Bockelmannstraße 07, 29633 Munster
  • Streitgegenstand:
    Pornofilm Extrem-Vol. 1.
  • Forderungen:
    1. Eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit beinhalteten Rechtsanwaltsgebühren in Höhe
    von 869,00 EUR (Gegenstandswert: 15.000,- EUR, 1,5 GG RVG, ohne MwSt.)
    2. Pauschale Schadenersatzforderung in Höhe von 1.200,- EUR (von vermeintlichen vollen Forderungen Betreff SE von
    1.600,- EUR)
    3. Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 700,- EUR
    Gesamt: 869 + 1.200 + 700 = 2.769 EUR


Schaun wir uns aber das Abmahnschreiben inhaltlich näher an.

Dabei möchte ich die Forderungen näher unter der AW3P-Lupe nehmen.

Bild


1. Berechnung der Anwaltsgebühren

Gegenstandswert: 15.000,00 EUR
849,00 EUR - GG §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 1,5
20,00 EUR - Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV TVG 20,00 EUR
869,00 - Zwischensumme netto
------------------------------------------------------------------------------
869,00 zu zahlender Betrag

Schaut man sich diese Berechnung der anwaltlichen Gebühren an, kommt man sehr schnell zu der einzig realen Schluss-
folgerung, das offensichtlich der Abmahnkanzlei "Brodauf Rechtsanwälte" die aktuelle Rechtsprechung des BGH nicht
bekannt ist. Der BGH (Urteil vom 08.05.2012 - VI ZR 273/1) formulierte hier unmissverständlich:
[...] Daher ist eine Erhöhung der Regelgebühr von 1,3 auf eine 1,5-fache Gebühr hinsichtlich des Vorliegens der tat-
bestandlichen Voraussetzungen für eine Überschreitung der Regelgebühr von 1,3 entgegen der Auffassung der Revision
nicht der gerichtlichen Überprüfung entzogen (ebenso OLG Celle, aaO mwN). Andernfalls könnte der Rechtsanwalt für
durchschnittliche Sachen, die nur die Regelgebühr von 1,3 rechtfertigen, ohne Weiteres eine 1,5-fache Gebühr ver-
langen. Das verstieße gegen den Wortlaut und auch gegen den Sinn und Zweck des gesetzlichen Gebührentatbestandes in
Nr. 2300, der eine Erhöhung der Geschäftsgebühr über die Regelgebühr hinaus nicht in das Ermessen des Rechtsanwalts
stellt, sondern bestimmt, dass eine Gebühr von mehr als 1,3 nur gefordert werden kann, wenn die Tätigkeit umfangreich
oder schwierig und damit überdurchschnittlich war. [...]
Egal ob Unkenntnis der aktuellen Rechtsprechung oder Dreistigkeit, ein Textbaustein orientiertes Abmahnschreiben
rechtfertigt niemals eine Gebühr von 1,5. Auch wurde spätestens in der Neufassung des UrhG die GoA (Geschäftsführung
ohne Auftrag) abgelöst von den §§ 97, 97a UrhG. Schon aus diesem Grund sollte man die originale Unterlassungserklärung
nicht unterzeichnen.



2. Schadensersatzforderungen

800,00 EUR - Nutzungsgebühr
800,00 EUR - Zuschlag wegen unterlassenen Urhebervermerk
-----------------------------------------------------------------------------------
1.600,00 EUR Gesamt

Also ganz ehrlich. Ich bin zwar nur ein rechtlicher Laie, aber sollte diese Aufstellung des vermeintlichen Schadenersatzes
keinen doppelten Schwachfug darstellen? Das bei Urheberrechtsverletzung bei Lichtbildern (eBay) der Zuschlag bei Nicht-
nennung des Fotografen erfolgt, könnte man nachvollziehen, da es hier um mögliche entgangene Folgeaufträge geht. Aber,
selbst wenn der jeweils Betroffene tatsächlich den Urheberverstoß getätigt hat, wird doch im Abspann (auch Nachspann) des
Filmwerkes der Urheber namentlich thematisiert.



Fazit

Hier sollte man auf alle Fälle die originale Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen und einen Akteneinsicht beantragen.


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Empfohlene Vorgehensweise eines Abgemahnten


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Autor: SH für AW3P

CartmanAs
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Re: Abmahnungen von Brodauf Rechtsanwälte

#3 Beitrag von CartmanAs » Freitag 18. Januar 2013, 15:43

Hallo,

bei mir hatten sie mit dem ersten Brief 2000 Euro gefordert, nach modUE wurde die Forderung auf 700 reduziert. Das nur zur Information.

Nun zu meiner Frage. Ich habe das Aktenzeichen und das Datum des Auskunftbeschlusses, weiß aber nicht welches Gericht zuständig ist. Kann ich das irgendwie herausfinden?
Oder muss ich bei der Kanzlei anrufen? Wollte ich eigentlich ungern tun.
Es geht um die Akteneinsicht.

Cartmanas

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