Abmahnungen von RA Munderloh

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Steffen
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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#21 Beitrag von Steffen » Sonntag 11. November 2012, 09:57

inflagranti - private teens mit stiefel fetisch
Hash: 323050C5B5983ACC995B9414592AFE2306B7427E
352 MB

@killkenny412,

das ist völlig irrelevant! Selbst wenn dieser Porno bei YouTube ansehbar ist, darf man ihn nicht in einer TB herunterladen/anbieten. Egal ob 45 min Laufzeit oder 90 min. Du kannst TV-Serien für den Privatgebrauch aufzeichnen und bis zum Umfallen anschauen. Darfst sie aber nicht in die TB einstellen/herunterladen/anbieten. Dazu hat man eben keine Erlaubnis der RI/RV bzw. Lizenz.

Und wenn der Film nicht in den aktuellen Verkaufs Charts ist, trotzdem eine Gestattungsanordnung vorliegt, konntest und musstest Du doch Beschwerde gegen den Auskunftsbeschluss am zuständigen OLG einlegen, statt zu baxtern.

VG Steffen

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Steffen
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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#22 Beitrag von Steffen » Sonntag 11. November 2012, 13:19

O.K. Nochmal.

Und wenn der Film nicht in den aktuellen Verkaufs Charts ist oder sich in der aktuellen Verkaufsphase befindet (ca. 6 Monate), trotzdem eine Gestattungsanordnung gemäß § 101 IX UrhG vorliegt, konntest und musstest Du doch Beschwerde gegen den Auskunftsbeschluss am zuständigen OLG einlegen, statt wild zu spekulieren.

VG Steffen

gilbert
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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#23 Beitrag von gilbert » Montag 7. Januar 2013, 11:08

Hallo Zusammen,

was ist wenn der Provider nicht übereinstimmt und ich von dem Server noch nie ein Wort gehört habe?
Heute möchte ich die mod.Unterlassungserklärung fertig machen,
nützt es etwas wenn ich dazu schreibe das wir nicht mit diesem Provider zusammenarbeiten?

Vielen Dank für die Antworten

Gilbert

FortyTwo
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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#24 Beitrag von FortyTwo » Montag 7. Januar 2013, 11:23

Das mit dem Provider muss nicht unbedingt falsch sein, wenn sich Dein Provider eines anderen Netzberteibers bedient und dessen Leitungen anmietet, dann wird richtigerweise der Netzbetreiber im Beschluss genannt.

Probier es doch einfach mal aus: Überprüfe mal die Dir aktuell zugewiesene IP-Adresse und löse diese auf.

gilbert
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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#25 Beitrag von gilbert » Montag 7. Januar 2013, 11:33

Hallo
habe ich gemacht.
Das wusste ich nicht...

Danke

Narima
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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#26 Beitrag von Narima » Samstag 26. Januar 2013, 03:43

danke für den Link, sehr interessant.

Eigentlich hab ich ja zwischen Weihnachten und Neujahr Post erwartet von meinem speziellen "Freund" - hätte sich ja angeboten da er ja gerne kurze Fristen setzt - was bietet sich da besser an als solche Tage wo viele evt nicht den Briefkasten kontrollieren.

Aber bisher Ruhe... Nachdem der letzte Abstand auch ein halbes Jahr betragen hat, rechne ich jetzt mit einem Schreiben im März ^^

Mein Bruder bekam von einem anderen Abmahnanwalt letztes Jahr auch Bettelbriefe - es ging um ein Foto auf seiner Website wo er die Einwiligung vorher vom Fotograf und vom Abgebildeten hatte. War auch Riesenschererei aber er mußte gottseidank nix zahlen - aber probiert wirds wohl gerne...


Grüße,

Narima

JasonRain
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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#27 Beitrag von JasonRain » Samstag 20. April 2013, 08:46

Überleg mal ob du vielleicht ein DSL Modem verkauft hast ohne vorher deine Benutzerdaten zu löschen.

_________________
Hallo, ich bin JasonRain.I wie Spiel games.Like diesenWow Gold,Aion Kinah,GW2 Goldund Diablo 3 Gold.Jedermann interessant? Ich hoffe jemand kann palywith me.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#28 Beitrag von Steffen » Samstag 20. April 2013, 10:01

[quoteemNarima]Mein Bruder bekam von einem anderen Abmahnanwalt letztes Jahr auch Bettelbriefe - es ging um ein Foto auf seiner Website wo er die Einwiligung vorher vom Fotograf und vom Abgebildeten hatte. War auch Riesenschererei aber er mußte gottseidank nix zahlen - aber probiert wirds wohl gerne...[/quoteem]

Man muss schon anders herangehen! Wir müssen mit den Gesetzen klarkommen, momentan gibt es keine anderen. Und bitte schön, wenn ich auf meiner Website, auf meinem Blog, in meinem Forum oder bei meiner Online-Verkaufsauktion ein nicht selbst erstelltes Bild (Foto, Nichtbenennung des Fotografen / Quelle) verwende, oder ein Bild verwende wo der Markenname (Bsp. Zippo, Bushido, Trikots Bayern München) erkennbar iat, verstoße ich gegen das Urheberrecht, Bildschutzrecht, Recht der Nennung bzw. gegen das Markenrecht.

Und jeder, der sein Recht verletzt sieht, kann dieses ahnden und mögliche Ansprüche geltend machen. Natürlich da gebe ich jedem Recht, geht es bei Bildern, als auch bei Filesharing um das - wie -! Und wenn ein Fotograf bei einer Verletzung seines Bildrechtes und Recht der namentlichen Nennung den Betreffenden Verursacher mit Anwalt abmahnt, sind 100€ AG (§ 97 II UrhG) + ca. je 150€ SE (Lizenzgebühr + Verletzeraufschlag) mittlerweile bei den Gerichten als angemessen.

Jetzt gibt es welche die ein Geschäft daraus machen und andere, die es bei der Abmahnung (ohne Kosten) belassen. Es liegt eben immer beim Verletzten.

VG Steffen

lool
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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#29 Beitrag von lool » Donnerstag 2. Mai 2013, 12:27

Hallo,
habe letztes Jahr im September ebenfalls ein Schreiben der Firma Munderloh erhalten, von meinem Anschluss aus soll der Erotikfilm "Fetisch-Fantasien junger Frauen" illeal aus dem Internet geladen worden sein. Er will 780€ von mir. Ich habe mir damals einen Anwalt genommen, dieser hat mir eine mod.UE erstellt mit einem Gegenangebot pauschal 100€ als Störerhaftung zu zahlen. Es wurde ein Zeitraum von 3 Wochen für eine Rückantwort festgesetzt ob das Angebot angenommen werde. Weggeschickt und nix mehr gehört. Jetzt aktuell, vorgestern, kommt ein schreiben von meinem Anwalt mit Anhang der Antwort von Munderloh. Im wesenlichen bezieht er sich auf das Folgende:

- Die modUE wurde angenommen.

- 100€ seien nur angemessen bei kleineren Vergehen, da dieses Vergehen aber ein "sehr schweres Vergehen" sei, da dieser genannte Film noch kein 6 Monate im Handel sei, sei die Zahlung von nur 100€ unangemessen. (Ein Produktionsdatum dieses Films ist mir nicht bekannt)

- Weiter weist er darauf hin, das Gerichte entschieden haben, das Anschlussinhaber als Verursacher anzusehen seien. Das ich nur Störer sei müsse ich beweisen. (Haben auch andere Gerichte anders entschieden?)

Trotz der Tatsache das er im Recht sei, bietet er an, mit einer Zahlung von 500€ sei alles vergessen, wenn die Euros bis 15.05 bezahlt werden.

Dem Schreiben folgen Gutachtererklärung, Titelbild des Filmes, Screenshot der Ermittlungssoftware mit Filmtietel und Hashcode, Auszug aus dem Telekom Protokoll, gut 20 Seiten.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#30 Beitrag von Steffen » Donnerstag 2. Mai 2013, 17:50

.
.
Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

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mirko
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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#31 Beitrag von mirko » Samstag 4. Mai 2013, 15:09

Hallo,
ich frage hier gerade für einen Bekannten nach der vor ein paar Tagen eine Abmahnung bekommen hat. Es geht um einen Film den er definitiv nicht geladen hat.
In unseren Fall kann er aber problemlos beweisen das es es nicht gewesen sein kann (er besitzt nicht einmal einen Internetzugang, weder Kabel noch ein Handy, nichtmal einen Internetfähigen Computer), uns geht es jetzt darum Kosten komplett zu vermeiden.
Ich vermute, dass wenn er sich jetzt an einen Anwalt wenden würde das dann weitere Kosten entstehen würden, es macht doch aber keinen Sinn Anwaltskosten zu bezahlen wenn klar ist das an der Sache nichts dran ist.

Können wir bzw. jetzt irgendwie auf eigene Faust die Beweise an die abmahnende Kanzlei schicken?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#32 Beitrag von Steffen » Samstag 4. Mai 2013, 15:57

In so einem speziellen Fall, würde ich sofort einen Anwalt beauftragen und mit diesem die weitere Vorgehensweise absprechen. Hier wäre ja sogar eine neg. Feststellung möglich. Klar kostet Geld, aber man kann hier aufzeigen, das es Fehler gibt.

Allein herumwurschteln sind vergeben Möglichkeiten, einmal deinerseits und anderseits anderen gegenüber. Denn so etwas gehört dann an die Presse. Ich weiß dafür immer Abnehmer.

VG Stefen

Narima
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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#33 Beitrag von Narima » Montag 27. Mai 2013, 03:37

Sehr interessant.

Mein 1 Anschreiben beinhaltete ja keinerlei Screenshots Zitat ", Screenshot der Ermittlungssoftware mit Filmtietel und Hashcode, Auszug aus dem Telekom Protokoll, gut 20 Seiten."

Ich hab bisher nichts mehr gehört :Erstkontakt Mär 2012, 2 Bettelbrief Sept. 2012

Hanebüchen
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Verbummelte Abmahnung

#34 Beitrag von Hanebüchen » Freitag 7. Juni 2013, 10:13

Liebe Gemeinde, ich lese seit einigen Monaten interessiert mit und möchte zuerst Steffen für die tolle Seite und das Forum danken und allen die hier aktiv sind auch.

Da ich augenscheinlich kein Thema erstellen kann und auch die Suche nichts brachte, reihe ich mich hier mal ein mit einem etwas unangenehmen Problem:
Ich habe eine weitere Abmahnung von diesem geschäftstüchtigen Herrn erhalten, bzw meine Lebensgefährtin auf deren Name der Anschluss läuft.
Blöderweise ist jetzt wohl dieses Schreiben im Altpapier gelandet und die Frist läuft am WE aus!
Bevor ich jetzt dort anrufe um eine Kopie zu erbitten will ich gerne Absichern ob das Nachteile mit sich bringt?
Stillschweigen und so tun als habe ich nichts bekommen ist ja auch nicht sinnvoll
Melden und damit bestätigen das man das Schreiben erhalten hat aber auch.
Was mach ich denn nun? :Tl

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Steffen
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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#35 Beitrag von Steffen » Freitag 7. Juni 2013, 11:55

[quoteemHanebüchen]Was mach ich denn nun?[/quoteem]

Ganz einfach. Man fordert eine Kopie an, und beantragt gleichzeitig eine Fristverlängerung für den Termin Abgabe der Unterlassungserklärung. Nachteile können nur entstehen, wenn man aus dieser Konstellation heraus nicht reagiert (EV!).

Ob Du so tust, ob Du dieses Schreiben nicht erhalten hast, ist nicht relevant! Im Fall der Fälle belegt der Abmahner per Postausgangsbuch, Postverantwortlichen, Zeugen (Putzfrau), dass das Schreiben versendet wurde, und Du jetzt - das es nicht angekommen ist. Wie bitte schön!?

VG Steffen

Hanebüchen
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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#36 Beitrag von Hanebüchen » Samstag 8. Juni 2013, 00:20

Das klingt gut. Danke für die Antwort.
Vielleicht denke ich auch zu schlecht, nach dem Motto: aha jetzt meldet sich der Abgemahnte um zuzugeben das er die Abmahnung erhalten hat kann aber nicht reagieren weil er sie verschlampt hat, damit ist es ihm nicht möglich die UE abzugeben und ich kann das erbarmungslos ausnutzen.

Ich hoffe das es keine Nachteile hat das es schon die zweite Abmahnung dieser Kanzlei ist.
Dieses aktuelle Vergehen bezieht sich auf den August 2012 ebenso wie die erste Abmahnung kommt aber erst jetzt.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#37 Beitrag von Steffen » Samstag 8. Juni 2013, 00:44

Es bleibt letztendlich Deine Entscheidung, was Du machst!

VG Steffen

Narima
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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#38 Beitrag von Narima » Montag 10. Juni 2013, 04:23

nur kurze Zwischenmeldung:

1 Bettelbrief März 2012
2 Bettelbrief Sept. 2012

Seitdem nichts mehr von Munderloh im Briefkasten gehabt.

killkenny412
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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#39 Beitrag von killkenny412 » Montag 10. Juni 2013, 18:30

Hab die Tage wieder Post vom Munderloh bekommen.
Es geht diesmal um ein anderes Machwerk der RGF
Auch auf diese dahergelogene Abmahnung werde ich gar nicht reagieren, da es weder einen Film gibt und der Dateiname(lt Hashwert) nicht mit meiner gesicherten Known.met übereinstimmt.

BlueMatrix
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Re: Abmahnungen von RA Munderloh

#40 Beitrag von BlueMatrix » Mittwoch 10. Juli 2013, 23:41

Hallo,
ich hab heute 2 Abmahnungen von Munderloh bekommen, in beiden wird der gleiche Film abgemahnt, welchen ich nie zu Gesicht bekommen habe.

Einmal am 14.04.2013 und einmal am 15.04.2013.

Kann ich beide Aktenzeichen in eine modUE zusammenfassen oder muß ich zwei separate modUEs versenden?

Und Sorge macht mir auch, daß die 2. Abmahnung ja als "Wiederholungstat" angesehen werden kann.

Ich danke euch schonmal für eure Antworten und hoffe, da irgendwie kostenfrei wieder rauszukommen.

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