Abmahnung von We Save your Copyrights

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Steffen
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#141 Beitrag von Steffen » Donnerstag 30. Mai 2013, 15:18

Zum besseren Verständnis, noch ein paar Erläuterungen. Es gibt immer wieder mehrere Abmahnungen
für 1 Datei, aber von unterschiedlichen Rechteinhabern bzw. unterschiedlichen Anwälten.

1. "Culcha Candela - Move It"

1.1. Kanzlei Nümann + Lang Rechtsanwälte
=> Rechteinhaber:
Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH c/o Nümann + Lang Rechtsanwälte,
Kriegsstr. 45, 76133 Karlsruhe
=> Spezifikation des Streitgegenstandes:
[...]Tonaufnahme “Move It“ mit Darbietungen des Interpreten “Culcha Candela“ [...]

__________________________

1.2. Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe
=> Rechteinhaber:
die Herren Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias
Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek, Max-BeerStr. 13, 10119 Berlin
=> Spezifikation des Streitgegenstandes:
[...]Musikwerk “Culcha Candela - Move It“[...]


.........................................................................................


2. "Culcha Candela - Berlin City Girl"

2.1. Kanzlei Nümann + Lang Rechtsanwälte
=> Rechteinhaber:
Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH c/o Nümann + Lang Rechtsanwälte,
Kriegsstr. 45, 76133 Karlsruhe
=> Spezifikation des Streitgegenstandes:
[...]Tonaufnahme “Berlin City Girl“ mit Darbietungen des Interpreten “Culcha Candela“ [...]

__________________________

2.2. Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe
=> Rechteinhaber:
die Herren Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias
Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek, Max-Beer-Str. 13, 10119 Berlin
=> Spezifikation des Streitgegenstandes:
[...]Musikwerk “Culcha Candela - Berlin City Girl“[...]

.........................................................................................

=> Quelle: Mehrfachabmahnungen AW3P

Das bedeutet, jeder der ein Recht innehat (bzw. Nutzungs- und Verwertungsrechte), kann einen Verstoß separat
Geltendmachen.


Aktuell “Culcha Candela“, Lied-Abc
  • 1. Abmahnung BFRZ i.A. der Herren Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik,
    Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek - für das Musikwerk

    Werk = Komponist, Textdichter

    2. WSYC i.A. Styleheads - für die Tonaufnahme

    Tonaufnahme = Publisher, CD Verkäufer
Das sind zwei verschiedene bzw. unterschiedliche Rechte, 2 verschiedene bzw. unterschiedliche Unterlassungs-
ansprüche = 2 unterschiedliche Abmahnungen. Deshalb ist es auch hier wichtig die konkrete und richtige
Spezifikation für die mod. UE zu wählen, da sie ansonsten abgelehnt werden kann, wenn man z.B. bei Styleheads
das Werk und nicht die Tonaufnahme thematisiert.

Was will ich eigentlich damit sagen? Wer von BFRZ eine Abmahnung erhielt, jetzt von WSYC - muss reagieren und
es nicht einfach abhaken!

VG Steffen

Herbert_x3
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#142 Beitrag von Herbert_x3 » Sonntag 2. Juni 2013, 19:52

Hi zusammen,

ich habe auch durch WSYC eine Abmahnung erhalten. Als ersten Schritt habe ich denen eine ModUE zukommen lassen. Eine Woche später kam wieder Post von WSYC. In dem Brief stand dass sie die ModUE akzepriert haben, jedoch (ganz logisch) sie noch auf die geforderte Summe von 450€ warten.

Wie soll ich jetzt handeln ?
- Soll ich denen ein Vergleichsangebot über 100€ zukommen lassen ?
- Soll ich Widerspruch gegen das Schreiben einlegen und die Zahlung verweigern ?

Was hat bei euch geklappt bzw. welchen Weg habt ihr eingeschlagen ?

Gruß Herbert

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Steffen
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#143 Beitrag von Steffen » Montag 3. Juni 2013, 10:39

.
.
Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

.
.
.

Angelx
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#144 Beitrag von Angelx » Dienstag 4. Juni 2013, 13:42

HI
Ich hatte heute auch eine Abmahnung von WSYC im Briefkasten.
Es geht sich um 450€ pauschalen vergleichsbetrag und um Culcha Candela.
Log Datum 25.7.2010.
Wie gehe ich jetzt am besten vor? Da ich nicht sagen kann ob Herr Ex oder ich das gewesen sind.

..nnn. Hilfe

kidicarus
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#145 Beitrag von kidicarus » Dienstag 4. Juni 2013, 14:04

Zur Information:

ferner-alsdorf.de/2013/06/filesharing-abmahnung-provider-auskunft-we-save-your-copyrights-rechtsanwalt/

Angelx
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#146 Beitrag von Angelx » Dienstag 4. Juni 2013, 14:47

Entschuldige bitte. Aber was heißt das jetzt konkret?

kidicarus
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#147 Beitrag von kidicarus » Dienstag 4. Juni 2013, 15:39

Mein Link war nicht als direkte Antwort auf Deine Frage gerichtet, entschuldige bitte, wenn das missverständlich war.
Es sollte zur Information bezüglich der derzeitigen Abmahnungen der WSYC dienen, die meist Logs aus dem Jahre 2009 / 2010 3 Jahre später abmahnen.

Als Antwort auf Deine Frage würde ich Dir raten, die rote "Anleitung" zu lesen, die Steffen in diesem Beitrag schon des Öfteren gepostet hat.
Da steht eigentlich alles drin, denke ich.

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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#148 Beitrag von Betroffener 1234 » Dienstag 4. Juni 2013, 19:51

Hallo zusammen,

Es kam auch Post von WSYC bei uns an. Was ich nicht verstehe:
in der beiliegenden Vollmacht steht : "wird hiermit in Sachen Stylheads Gesellschaft für Entertainment mbH ./. diverse Rechteverletzer,Störer,Anschlussinhaber....." also ist das dann schonmal allgemein gegn mehrere und nicht persönlich an mich.
Unten wird dann aber das Datum angegeben von den Unterzeichnern mit 09.04.2013. Es geht aber um eine Abmahnung von 2010 und um den Titel "Somma Im Kiez" von Culcha Candela.

Geht das wenn man 2013 die Vollmacht gibt das dann die Alten Daten benutzt werden können? Ich meine für mich liest es sich so als das es damals gar keine Vollmacht für diese Ermittlungen gegeben hat? Oder bin ich auf dem Holzweg?
Können die MOD UE von dieser Seite noch verwendet werden oder ist das Muster alt und heute nicht mehr zu empfehlen? Wird ja oft abgeraten...
Wie ist das denn eigentlich wenn man einen Anwalt nimmt: gibts ja einige die alles Ausergerichtlich machen für einen Pauschalbetrag. Wenn da dann weitere Abmahnungen kommen, werden die dann auch noch bearbeitet oder jedes mal neue kosten? Dies ist jetzt mittlerweile die 3. verschiedene aus angeblich 2010...die zwei anderen kamen gleich damals und wurden mit MOD UE abgeschickt. Bisher noch nix ausser dem bekannten bei den anderen 2 Fällen.

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Steffen
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#149 Beitrag von Steffen » Mittwoch 5. Juni 2013, 10:27

Das mit den beigelegten Vollmachten ist schon seit Jahren so eine Sache.

Meine Abmahnung
  • Datum Abmahnschreiben: 14.12.2006
    Log: 19.09.2006
    Damals noch Strafanzeige gegen Unbekannt: 15.09.2006
    Vollmacht: 14.12.2006
Ich nehme an, die Abmahner erhalten einen Pack blanko Unterzeichnete, die sie dann bei-legen. Man sollte sich aber nicht davon stören lassen, einige legen keine bei, im Klagefall wird man dann die originale Vollmacht vorlegen. Dann war RA Weber damals noch bei der Kanzlei Nümann & Lang, die anfänglich beauftragt wurden.

Welches Musterschreiben einer mod. UE Du verwendest, das ist Dein Problem. Unseres ist immer zeitgemäß, nicht ausufernd und an die Rechtsprechung angepasst. Natürlich sollte man dann immer das aktuelle Schreiben verwenden.

Bei Beauftragung eines Anwaltes sind natürlich diese Dinge vorab abzuklären. Denn es gibt die unterschiedlichsten Berechnungsmodelle.

VG Steffen

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Steffen
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#150 Beitrag von Steffen » Mittwoch 5. Juni 2013, 11:51

+++WSYC bietet in den neusten Schreiben einen Vergleich in Höhe von 350,00 EUR an+++

Angelx
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#151 Beitrag von Angelx » Donnerstag 6. Juni 2013, 15:16

Noch eine Frage. Unterlassenserklärung hinschicken. Noch was dazu schreiben? Oder einfach so lassen?

kidicarus
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#152 Beitrag von kidicarus » Donnerstag 6. Juni 2013, 18:05

Die modifizierte UE, sonst nichts.

Andifon
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#153 Beitrag von Andifon » Montag 10. Juni 2013, 21:45

Modifizierte UE Und dann Anwalt, wenn noch etwas kommt? Wie rechne ich Pi mal Daumen aus, was mich teurer zu stehen kommt?

Lutz
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#154 Beitrag von Lutz » Montag 10. Juni 2013, 21:49

Moin Leute,
mich hat es auch wieder erwischt.

Kurze Frage:
Die Rechte am Lied Somma im Kiez hat ja bei bisherigem Stand nur die Styleheads GmbH. Es wird auf laut eurer Datenbank aber von zwei Anwälten abgemahnt. Das hat aber kein Einfluss auf die UE oder? Also ich wende mich hierbei ja an den RI und es könnte somit ja kein zweites mal abgemahnt werden, richtig?

Beste Grüße

Andifon
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#155 Beitrag von Andifon » Mittwoch 12. Juni 2013, 21:17

Wenn ich beschliesse, mir einen Anwalt zu suchen, was für ein Fachgebiet muss das sein? Ist Zivilrecht korrekt? NO Werbung - Danke! Steffen
Wäre dankbar für eine kurze Antwort, da ich keine Lust habe, mehr zu blechen, als ohnehin schon unerlässlich.

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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#156 Beitrag von Steffen » Mittwoch 12. Juni 2013, 21:24

Wir stellen eine Liste zur Verfügung, wo man sich erst einmal grob orientieren kann. Wichtig ist einzig, die Hinweise zu beachten:
Liste empfohlene Anwälte

Die Initiative AW3P veröffentlicht seit dem Jahr 2007 diese Empfehlungsliste, die von vielen Betroffenen und Engagierten konträr diskutiert wird. Diese Empfehlungsliste ist für alle kostenfrei und vordergründig dem Abgemahnten oder Beklagten schnelle Hilfe bei der Suche nach einen geeigneten Anwalt.

Beachte: Erst Fragen und Klären, dann Beauftragen!

Vor einer Beauftragung eines Rechtsanwaltes muss feststehen:
  • 1. die Höhe des anwaltlichen Honorars (Pauschalhonorar, Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer)
    2. die genauen anwaltlichen Tätigkeiten (mod. UE, allg. Schriftverkehr usw.)
Von einer Beauftragung des Rechtsanwaltes ist abzuraten,
  • 1. keine konkrete Höhe des anwaltlichen Honorars benannt wird und
    2. die Höhe des anwaltlichen Honorars größer ist, als die Forderungen der Abmahnung

Rymonde
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#157 Beitrag von Rymonde » Freitag 14. Juni 2013, 16:41

Hallo Zusammen,

hätte eine kurze Frage zur geänderten Wohnanschrift.

Hintergrund:
Seit 6 Monaten wohne ich an einem anderen Wohnort (Ummeldung erfolgt), mein Namensschild (Elternhaus) hatte ich während der Übergangsphase
noch an meinem alten Wohnort belassen (Dauert ja bekanntermaßen bis man alle Versicherungen etc. abgeholt hat).

Leider kam während dieser Zeit (Ende Mai 2013) eine Abmahnung von WSYC in der bekannten Höhe von 450€.

1. Ich habe Eure ModUE (vielen DANK dafür!!!) mit meiner neuen Adresse als Absender (per Mail und Einschreiben) abgeschickt.
2. Habe danach meine Mutter beauftragt meinen Familienname von dem Klingelschild zu entfernen.
(Meine Mutter führt einen anderen Familiennamen...lange Geschichte :D)
3. Gestern habe ich per E-Mail eine PDF von WSYC mit Bestätigung der ModUE und erneuter Zahlungsaufforderung erhalten.

Allerdings ist die Rückantwort von WSYC (PDF-Datei) noch auf meine alte Adresse ausgeschrieben.

Daher meine Frage: Muss ich noch ein Schreiben aufsetzen, in welchem ich nochmals auf meine neue Anschrift hindeute?
Aktuell dürfte der Brief (Sendung an alten Wohnort) mit "Empfänger unbekannt" an WSYC zurück gehen.

Ansonsten möchte ich mich nochmal für Euren Support und die Aktualität Eurer Seite bedanken.
Weiter so!

Viele Grüße

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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#158 Beitrag von Steffen » Freitag 14. Juni 2013, 17:01

Einfach dieses Schreiben (natürlich anpassen) versenden!

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

<Absender>
Vorab per E-Mail: info@abmahner.de
Per Einschreiben
<Empfänger>.............................................<Ort>, den <Datum>

Adressänderung wegen Umzug
Aktenzeichen: <Aktenzeichen Abmahnung>

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen folgende Änderung meiner Kontaktdaten mit.
Die Änderung ist gültig <seit/ab>: <Datum>

Neue Anschrift:
<neue Anschrift>

Mit freundlichen Grüßen

_______________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Rymonde
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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#159 Beitrag von Rymonde » Freitag 14. Juni 2013, 17:30

Super, vielen Dank und schönes Wochenende!

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Re: Abmahnung von We Save your Copyrights

#160 Beitrag von Steffen » Freitag 14. Juni 2013, 17:48

O.K. schönes WE und Romantik pur ...

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