für 1 Datei, aber von unterschiedlichen Rechteinhabern bzw. unterschiedlichen Anwälten.
Das bedeutet, jeder der ein Recht innehat (bzw. Nutzungs- und Verwertungsrechte), kann einen Verstoß separat
Geltendmachen.
Aktuell “Culcha Candela“, Lied-Abc
- 1. Abmahnung BFRZ i.A. der Herren Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik,
Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek - für das Musikwerk
Werk = Komponist, Textdichter
2. WSYC i.A. Styleheads - für die Tonaufnahme
Tonaufnahme = Publisher, CD Verkäufer
ansprüche = 2 unterschiedliche Abmahnungen. Deshalb ist es auch hier wichtig die konkrete und richtige
Spezifikation für die mod. UE zu wählen, da sie ansonsten abgelehnt werden kann, wenn man z.B. bei Styleheads
das Werk und nicht die Tonaufnahme thematisiert.
Was will ich eigentlich damit sagen? Wer von BFRZ eine Abmahnung erhielt, jetzt von WSYC - muss reagieren und
es nicht einfach abhaken!
VG Steffen