Abmahnung von We Save your Copyrights
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Hi
Bei der Abmahnung war ein Datenauszug dabei, aber eigentlich nichts offizielles mit Briefkopf oder so
(Exel Auszug der Beauskunftung)
Bei der Abmahnung war ein Datenauszug dabei, aber eigentlich nichts offizielles mit Briefkopf oder so
(Exel Auszug der Beauskunftung)
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Gibt es denn schon irgendwen der diesen Fall endgültig gelöst bzw. hinter sich hat? Eventuell über ein Vergleichsangebot? Wenn ja, wie hoch war dies?
Gruß,
kipdemo
Gruß,
kipdemo
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Ich habe einen Vergleich mit We Save your Copyrights von 450 Euro auf 200 Euro.
Wobei ich 150 Euro Angeboten hatte und sie mit 200Euro akzeptiert hatten.
Alles mit vorheriger modUE
VG
Wobei ich 150 Euro Angeboten hatte und sie mit 200Euro akzeptiert hatten.
Alles mit vorheriger modUE
VG
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Also meine Auskunft ist vom 16.4 was hast du 1u1 geschrieben?
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Na das ist doch mal ne klare Ansage, Danke. Allerdings muss ja bei 1 Titel (Sampler Top 100) damit gerechnet das noch weitere schreiben dieser Art folgen und man jedesmal auf diese Summe kommt. Oder gibt es Anwälte die es so regeln können das man für den gesamten Sampler "raus" ist? Oder ist das gar nicht machbar?michiman hat geschrieben:Ich habe einen Vergleich mit We Save your Copyrights von 450 Euro auf 200 Euro.
Wobei ich 150 Euro Angeboten hatte und sie mit 200Euro akzeptiert hatten.
Alles mit vorheriger modUE
VG
kipdemo
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Hallo Mitleidende,
nachdem ich (hoffentlich) endlich Ruhe habe was debcon angeht, jetzt schon wieder so'n Ding.
Bei mir geht es um Monsta von culcha candela (kenn ich persönlich gar nicht) und als Datum ist der 03.03.2010, Uhrzeit 21:39 angegeben.
Ich selber hab das bestimmt nicht runtergeladen oder irgendwie geshared und mein zu dem Zeitpunkt erst 9jähriger Sohn war zu der angegebenen Uhrzeit sicher nicht mehr online. Die Kinder der Exfreundin meines Bruders könnten das gewesen sein - aber die wohnen schon lange nicht mehr hier - und ich könnte das also gar nicht mehr nachvollziehen.
Der angegebene Client ist auch bei mir Torrent 1.8.1.0 und sagt mir nix.
Steffen, kannst Du mir erklären was der Datenbankauszug aussagt?
1. Ermittlungsdatenbank der Evidenzia GmbH&Co KG
2. Auskunft der D. Telekom
3. Bestandsdatenauskunft 1&1
Klar werde ich die modUe ausfüllen, aber gibt es sonst irgendwie eine Möglichkeit gegen diesen "Abmahnwahn" vorzugehen? Habe meinen alten Rechner noch und die können gerne die Festplatte durchsuchen - was meinen Musikgeschmack angeht, so bin ich im 20sten Jahrhundert hängengeblieben.
Danke für das tolle Forum und die Hilfe die Ihr bietet - ansonsten wäre ich verloren.
Grüße
nachdem ich (hoffentlich) endlich Ruhe habe was debcon angeht, jetzt schon wieder so'n Ding.
Bei mir geht es um Monsta von culcha candela (kenn ich persönlich gar nicht) und als Datum ist der 03.03.2010, Uhrzeit 21:39 angegeben.
Ich selber hab das bestimmt nicht runtergeladen oder irgendwie geshared und mein zu dem Zeitpunkt erst 9jähriger Sohn war zu der angegebenen Uhrzeit sicher nicht mehr online. Die Kinder der Exfreundin meines Bruders könnten das gewesen sein - aber die wohnen schon lange nicht mehr hier - und ich könnte das also gar nicht mehr nachvollziehen.
Der angegebene Client ist auch bei mir Torrent 1.8.1.0 und sagt mir nix.
Steffen, kannst Du mir erklären was der Datenbankauszug aussagt?
1. Ermittlungsdatenbank der Evidenzia GmbH&Co KG
2. Auskunft der D. Telekom
3. Bestandsdatenauskunft 1&1
Klar werde ich die modUe ausfüllen, aber gibt es sonst irgendwie eine Möglichkeit gegen diesen "Abmahnwahn" vorzugehen? Habe meinen alten Rechner noch und die können gerne die Festplatte durchsuchen - was meinen Musikgeschmack angeht, so bin ich im 20sten Jahrhundert hängengeblieben.
Danke für das tolle Forum und die Hilfe die Ihr bietet - ansonsten wäre ich verloren.
Grüße
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Hat schon jemand die Hilfe von Dr. Alexander Wachs dazu in Anspruch genommen? Pauschal kostet es dort wohl 294€ einmalig, aber man ist zu 95% aus der gesamten Sache (Top 100) Sampler raus und muss nichts weiter befürchten?
Kipdemo
Kipdemo
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
[quoteemkipdemo]Hat schon jemand die Hilfe von Dr. Alexander Wachs dazu in Anspruch genommen?[/quoteem]
Ja, ich, schon mehrmals!
VG Steffen
Ja, ich, schon mehrmals!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Mehrmals? Auch in Filesharing Fällen? Ich habe ihn auch beauftragt, da es bei mir um einen Song eines Chart Containers geht und ich weitere abnahnungen befürchte. Er geht gegen den gesamten Container vor und sagt ich müsse daher zu 95% keine weiteren abnahnungen befürchten. Der Spaß kostet zwar 297,50€, aber wenn ich 1-2 vergleichszahlungen zahle bin ich schon teurer. Habe auch nicht den Mumm es auf eine Anklage ankommen zu lassen bzw in den nächsten drei Jahren ungewiss zu leben.
Es gibt auf seiner Seite übrigens einen Chat über den man schon vieles klären kann, sehr zu empfehlen bisher.
kipdemo
Es gibt auf seiner Seite übrigens einen Chat über den man schon vieles klären kann, sehr zu empfehlen bisher.
kipdemo
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Jetzt hab ich auch mal wieder Post bekommen. Der angebliche download war Anfang 2010 und jetzt kommen die mir mit ner Forderung von 450 € -.-
werde ne mod UE schicken und hoffen, dass alles gut ausgeht.
Eine Frage habe ich allerdings noch, endet die Verjährung jetzt am 31.12.2013, oder wird neu gerechnet und ich muss bis zum 31.12.2016 zittern?
werde ne mod UE schicken und hoffen, dass alles gut ausgeht.
Eine Frage habe ich allerdings noch, endet die Verjährung jetzt am 31.12.2013, oder wird neu gerechnet und ich muss bis zum 31.12.2016 zittern?
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Klar, der sucht sich aus 'deinem' Container alle Rechteinhaber raus und verschickt vorbeugende mod.UEs. Erstens ist das ein nicht unerheblicher Aufwand und zweitens hättest du das mit ein wenig Fleiß auch machen können.kipdemo hat geschrieben:Er geht gegen den gesamten Container vor und sagt ich müsse daher zu 95% keine weiteren abnahnungen befürchten.
Logisch! Die Putzkolonne, die das Haus reinigt, kostet ja auch, obwohl es die Mieter auch selbst tun könnten.kipdemo hat geschrieben:Der Spaß kostet zwar 297,50€,...
Schön, aber was macht er denn mit der Abmahnung, die du bereits hast. Ruft er bei David Copperfield an?kipdemo hat geschrieben:aber wenn ich 1-2 vergleichszahlungen zahle bin ich schon teurer.
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Ja, wirklich? Gibt es dafür vergleichbare Belege?anarchie99_ger hat geschrieben:... hat aber seine vorteile.
z.b. kann er, wenn man sich vergleichen will, den preis besser drücken als ne privatperson.
Ich kenne die Preise für die Abmahnung von We Save Your Copyrights nicht, da das hier zugegebenermaßen nicht mein 'Heimatthread' ist, aber wenn selbst bei 956 EUR ohne Anwalt spontan 800 angeboten wird aber mit Anwalt der Betrag auf 650 sinkt, dann bleibt es für den Abgemahnten ein Verlustgeschäft. Für 150 € hätte ich vor einem Monat keinen Anwalt gefunden. Daher bleibt es für mich bei meiner Entscheidung: Ohne, bis zu einer eventuellen Klage!
Interessant! Gibt es dafür eine vergleichende Gegenüberstellung?anarchie99_ger hat geschrieben:auch werden die kanzleien sicher eher leute vor gericht zerren die keinen anwalt (oder einen felt- und wiesenanwalt) eingeschaltet haben.
Ergänzung
Oben hat z.Bsp. michiman von 450 auf 200 verglichen. Die Aussage: 'Ich habe einen Vergleich...' deutet daraufhin, dass dies ohne Anwalt geschah.
Auch wenn das bei dem Betrag von kipdemo mit Anwalt noch ein 'Verlustgeschäft' wäre. Mit Anwalt hätte wohl der Abmahner nochwas ausbezahlt? Ich habe mit Ökonomie zu tun. Ab einer bestimmten Grenze ist nun mal Schluss. Egal ob mit oder ohne Anwalt.
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Ergänzung
Oben hat z.Bsp. michiman von 450 auf 200 verglichen. Die Aussage: 'Ich habe einen Vergleich...' deutet daraufhin, dass dies ohne Anwalt geschah.
Auch wenn das bei dem Betrag von kipdemo mit Anwalt noch ein 'Verlustgeschäft' wäre. Mit Anwalt hätte wohl der Abmahner nochwas ausbezahlt? Ich habe mit Ökonomie zu tun. Ab einer bestimmten Grenze ist nun mal Schluss. Egal ob mit oder ohne Anwalt.[/quote]
Genau bis jetzt habe ich nix für einen Anwalt gezahlt .. Ich habe mich selber hingesetzt und einen Vergleich angeboten.
VG MichiMan
Oben hat z.Bsp. michiman von 450 auf 200 verglichen. Die Aussage: 'Ich habe einen Vergleich...' deutet daraufhin, dass dies ohne Anwalt geschah.
Auch wenn das bei dem Betrag von kipdemo mit Anwalt noch ein 'Verlustgeschäft' wäre. Mit Anwalt hätte wohl der Abmahner nochwas ausbezahlt? Ich habe mit Ökonomie zu tun. Ab einer bestimmten Grenze ist nun mal Schluss. Egal ob mit oder ohne Anwalt.[/quote]
Genau bis jetzt habe ich nix für einen Anwalt gezahlt .. Ich habe mich selber hingesetzt und einen Vergleich angeboten.
VG MichiMan
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Ich empfinde die gesamte Situation als unerträglich und nicht hinnehmbar!
Ich soll eine Abmahngebühr bezahlen, für etwas was ich nicht getan habe.
Und selbst wenn ich es getan hätte, ist der geforderte Betrag unverschämt hoch.
Ich muss mich bereits jetzt schon auf einen langen Rechtsstreit vorbereiten, welcher meine persönliche Lebenssituation beeinflusst und das Ende ungewiss ist. Ich werde in ein System gedrängt, wo Kläger und Verteidigung bereits ein lukratives Geschäftsmodell erstellt haben. Die Ursache scheint ein Gericht in Köln zu sein und rechtliche Strukturen, die so eine Vorgehensweise fördern. Unmögliche Zustände!
Hier wird von "Ruhe bewahren" gesprochen, was final heisst "ruhig bezahlt" und nie sicher ob nicht noch was kommt.
Und all das soll mit einem Datenbankauszug meines Providers belegt sein? Da steht drin, das über meine IP, irgendwann in 2010 ein Archiv herunter geladen und auch wieder zum Download angeboten wurde. Da steht nicht drinne das ich das auch gemacht habe. Wenn ich so eine Erklärung schreibe, gebe ich doch indirekt zu das ich genau das gemacht habe und verspreche das ich es nicht mehr mache, was anderen Klägern Tür und Tor öffnet für weitere Klagen.
Unfassbar !
Ich soll eine Abmahngebühr bezahlen, für etwas was ich nicht getan habe.
Und selbst wenn ich es getan hätte, ist der geforderte Betrag unverschämt hoch.
Ich muss mich bereits jetzt schon auf einen langen Rechtsstreit vorbereiten, welcher meine persönliche Lebenssituation beeinflusst und das Ende ungewiss ist. Ich werde in ein System gedrängt, wo Kläger und Verteidigung bereits ein lukratives Geschäftsmodell erstellt haben. Die Ursache scheint ein Gericht in Köln zu sein und rechtliche Strukturen, die so eine Vorgehensweise fördern. Unmögliche Zustände!
Hier wird von "Ruhe bewahren" gesprochen, was final heisst "ruhig bezahlt" und nie sicher ob nicht noch was kommt.
Und all das soll mit einem Datenbankauszug meines Providers belegt sein? Da steht drin, das über meine IP, irgendwann in 2010 ein Archiv herunter geladen und auch wieder zum Download angeboten wurde. Da steht nicht drinne das ich das auch gemacht habe. Wenn ich so eine Erklärung schreibe, gebe ich doch indirekt zu das ich genau das gemacht habe und verspreche das ich es nicht mehr mache, was anderen Klägern Tür und Tor öffnet für weitere Klagen.
Unfassbar !
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
[quoteemLupus74]Ich empfinde die gesamte Situation als unerträglich und nicht hinnehmbar! Ich soll eine Abmahngebühr bezahlen,
für etwas was ich nicht getan habe. Und selbst wenn ich es getan hätte, ist der geforderte Betrag unverschämt
hoch.
Ich muss mich bereits jetzt schon auf einen langen Rechtsstreit vorbereiten, welcher meine persönliche Lebens-
situation beeinflusst und das Ende ungewiss ist. Ich werde in ein System gedrängt, wo Kläger und Verteidigung
bereits ein lukratives Geschäftsmodell erstellt haben. Die Ursache scheint ein Gericht in Köln zu sein und
rechtliche Strukturen, die so eine Vorgehensweise fördern. Unmögliche Zustände!
Hier wird von "Ruhe bewahren" gesprochen, was final heisst "ruhig bezahlt" und nie sicher, ob nicht noch etwas
kommt. Und all das soll mit einem Datenbankauszug meines Providers belegt sein? Da steht drin, dass über meiner
IP, irgendwann in 2010 ein Archiv herunter geladen und auch wieder zum Download angeboten wurde. Da steht nicht
drinne das ich das auch gemacht habe. Wenn ich so eine Erklärung schreibe, gebe ich doch indirekt zu das ich
genau das gemacht habe und verspreche das ich es nicht mehr mache, was anderen Klägern Tür und Tor öffnet für
weitere Klagen.[/quoteem]
Man sollte trotz Emotionen einiges beachten!
[quoteemLupus74]Hier wird von "Ruhe bewahren" gesprochen, was final heisst "ruhig bezahlt" und nie sicher, ob nicht noch etwas
kommt.[/quoteem]
Schmarrn! Es bedeutet nur, das Du die Vorgehensweise nicht gelesen hast, oder nicht verstanden.
1. Was ist eine Abmahnung?
- Hinweis auf einen getätigten UrhR-Verstoß über den ermittelten und verauskunfteten Internetzugang, sowie die
vorerst außergerichtliche Aufforderung an den einzigen Verantwortlichen - den Anschlussinhaber - diese Handlung
zukünftig zu unterlassen und mögliche Ursache zu beseitigen.
2. Grundlage
Es besteht erst einmal die tatsächliche Vermutung, das der AI durch die Ermittlung der Logfirma + Verauskunftung
des Providers - verantwortlich für diesen UrhR-Verstoß ist. Jetzt muss sich der Abgemahnte zum Sachverhalt und
Geschehensablauf erklären. Warum? Er ist der Einzige der Einblick hat, keine Logfirma, kein RI/RV, kein Abmahnanwalt,
sondern nur der AI.
3. Warum wichtig?
Es gilt jetzt die so genannte Störerhaftung.
Störerhaftung, was ist das?
Die Unterbindung einer Urheberrechtsverletzung von einem bestimmten Internetzugangsanschluss aus sowie die Erlangung
von Schadenersatz. Liegt ein Fall der Störerhaftung vor, muss nämlich der eigentliche Täter nicht ermittelt werden.
Regelmäßige Rechtsprechung des BGH zur Störerhaftung:
(...) Wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung
eines geschützten Rechtsguts beiträgt, kann als Störer für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch
genommen werden. (...)
Das heißt:
Unabhängig von der Haftung für Täterschaft und Teilnahme kann auch derjenige als Störer zur Unterlassung und Beseitigung
verpflichtet sein, der - ohne eigenes Verschulden - adäquat kausal an der Herbeiführung oder Aufrechterhaltung einer
Urheberrechtsverletzung mitgewirkt hat, z.B. indem er die Verletzung durch Dritte ermöglicht hat.
Zu gut Deutsch:
Der Anschlussinhaber haftet dadurch, dass er den Zustand geschaffen hat, der zu der Rechtsverletzung geführt hat. Er
hat den Anschluss inne und schafft damit über seinen Anschluss die Möglichkeit der Rechtsverletzung.
A und O = Zugangssicherung, Prüfpflichten!
:::::::::::::::::::::
Dieses sind die Grundlagen, die jeder wissen sollte.
Jetzt gibt es noch einiges zu beachten.
Hier wird es sehr schwer werden, von im Grundsatz, fehlerhafter Ermittlung zu sprechen. Es ist gelungen, eine einigermaßen
ernst zu nehmende Software und Ermittlung zu wählen.
Mal eine Sachverständigende Meinung (nicht meine) zur Excipio UG:
(...) Wenn die das denn tatsächlich so machen, wie sie hier und auf ihrer Webseite sagen, dann wäre das schon mal sehr
viel mehr und sichererer alles andere. Ein paar Punkte gibt es natürlich auch da noch, die bei Vorlage des erwähnten
Gutachtens abgeklärt werden müssen. Ansonsten kann man da nicht viel sagen. (...)
zu 2.)
.
.
VG Steffen
für etwas was ich nicht getan habe. Und selbst wenn ich es getan hätte, ist der geforderte Betrag unverschämt
hoch.
Ich muss mich bereits jetzt schon auf einen langen Rechtsstreit vorbereiten, welcher meine persönliche Lebens-
situation beeinflusst und das Ende ungewiss ist. Ich werde in ein System gedrängt, wo Kläger und Verteidigung
bereits ein lukratives Geschäftsmodell erstellt haben. Die Ursache scheint ein Gericht in Köln zu sein und
rechtliche Strukturen, die so eine Vorgehensweise fördern. Unmögliche Zustände!
Hier wird von "Ruhe bewahren" gesprochen, was final heisst "ruhig bezahlt" und nie sicher, ob nicht noch etwas
kommt. Und all das soll mit einem Datenbankauszug meines Providers belegt sein? Da steht drin, dass über meiner
IP, irgendwann in 2010 ein Archiv herunter geladen und auch wieder zum Download angeboten wurde. Da steht nicht
drinne das ich das auch gemacht habe. Wenn ich so eine Erklärung schreibe, gebe ich doch indirekt zu das ich
genau das gemacht habe und verspreche das ich es nicht mehr mache, was anderen Klägern Tür und Tor öffnet für
weitere Klagen.[/quoteem]
Man sollte trotz Emotionen einiges beachten!
Im Grundsatz:
Klarkommen mit den Gesetzen und Rechtsprechung!
Klarkommen mit den Gesetzen und Rechtsprechung!
[quoteemLupus74]Hier wird von "Ruhe bewahren" gesprochen, was final heisst "ruhig bezahlt" und nie sicher, ob nicht noch etwas
kommt.[/quoteem]
Schmarrn! Es bedeutet nur, das Du die Vorgehensweise nicht gelesen hast, oder nicht verstanden.
1. Was ist eine Abmahnung?
- Hinweis auf einen getätigten UrhR-Verstoß über den ermittelten und verauskunfteten Internetzugang, sowie die
vorerst außergerichtliche Aufforderung an den einzigen Verantwortlichen - den Anschlussinhaber - diese Handlung
zukünftig zu unterlassen und mögliche Ursache zu beseitigen.
2. Grundlage
- (a) ein RI/RV beauftragt eine Logfirma
(b) Logfirma ermittelt und schreibt eine P2P-IP auf, über die ein UrhR-Verstoß (Download und/oder/bzw. Upload)
getätigt wurde
(c) RI/RV beauftragt Anwalt, dieser stellt eine Gestattungsanordnung gem. § 101 IX UrhG
Ziel: Beauskunftung der Person hinter der P2P-IP
(d) Provider ordnet die P2P-IP auf Grundlage der Gestattungsanordnung a) einen seinen Kunden zu oder b) nicht.
Ordnet er die P2P-IP zu, wird er - muss er - Klarnamen + Hausnummer dem Abmahner übermittlen
(e) es erfolgt durch den Anwalt die Abmahnung
Es besteht erst einmal die tatsächliche Vermutung, das der AI durch die Ermittlung der Logfirma + Verauskunftung
des Providers - verantwortlich für diesen UrhR-Verstoß ist. Jetzt muss sich der Abgemahnte zum Sachverhalt und
Geschehensablauf erklären. Warum? Er ist der Einzige der Einblick hat, keine Logfirma, kein RI/RV, kein Abmahnanwalt,
sondern nur der AI.
3. Warum wichtig?
Es gilt jetzt die so genannte Störerhaftung.
Störerhaftung, was ist das?
Die Unterbindung einer Urheberrechtsverletzung von einem bestimmten Internetzugangsanschluss aus sowie die Erlangung
von Schadenersatz. Liegt ein Fall der Störerhaftung vor, muss nämlich der eigentliche Täter nicht ermittelt werden.
Regelmäßige Rechtsprechung des BGH zur Störerhaftung:
(...) Wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung
eines geschützten Rechtsguts beiträgt, kann als Störer für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch
genommen werden. (...)
Das heißt:
Unabhängig von der Haftung für Täterschaft und Teilnahme kann auch derjenige als Störer zur Unterlassung und Beseitigung
verpflichtet sein, der - ohne eigenes Verschulden - adäquat kausal an der Herbeiführung oder Aufrechterhaltung einer
Urheberrechtsverletzung mitgewirkt hat, z.B. indem er die Verletzung durch Dritte ermöglicht hat.
Zu gut Deutsch:
Der Anschlussinhaber haftet dadurch, dass er den Zustand geschaffen hat, der zu der Rechtsverletzung geführt hat. Er
hat den Anschluss inne und schafft damit über seinen Anschluss die Möglichkeit der Rechtsverletzung.
A und O = Zugangssicherung, Prüfpflichten!
:::::::::::::::::::::
Dieses sind die Grundlagen, die jeder wissen sollte.
Jetzt gibt es noch einiges zu beachten.
- 1. Die neue Logfirma des Abmahners (eigentlich des Auftraggeber = RI/RV)
2. Wie entschließe ich mich zu reagieren auf Grundlage: Klarmachen der eigenen Aufgabe + der Beurteilung der eigenen
Lage
Hier wird es sehr schwer werden, von im Grundsatz, fehlerhafter Ermittlung zu sprechen. Es ist gelungen, eine einigermaßen
ernst zu nehmende Software und Ermittlung zu wählen.
Mal eine Sachverständigende Meinung (nicht meine) zur Excipio UG:
(...) Wenn die das denn tatsächlich so machen, wie sie hier und auf ihrer Webseite sagen, dann wäre das schon mal sehr
viel mehr und sichererer alles andere. Ein paar Punkte gibt es natürlich auch da noch, die bei Vorlage des erwähnten
Gutachtens abgeklärt werden müssen. Ansonsten kann man da nicht viel sagen. (...)
zu 2.)
.
.
Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
Ausführlich hier!
.
.
.
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
- keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
Ausnahmen
a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link) - Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
ein! - Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
- Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
Ursachen bzw. Quellen)!
b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
- innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
- Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Ausführlich hier!
.
.
.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
- JohnnyWalker
- Beiträge: 23
- Registriert: Donnerstag 7. Oktober 2010, 08:28
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Die große Preisfrage bei diesem Abmahner ist doch, klagt er oder klagt er nicht.
Und so weit ich das bis jetzt verfolgt habe, sind die wohl nicht sehr Klagefreudig. Oder gab es seit diesem Jahr schon bekannte Klagen?
Ich habe von denen jedenfalls kein Mahnbescheid oder sonst noch irgendwas erhalten. (Abmahnung2012, Tatzeitpunkt in 2009 Lied aus nem Chartcontainer)
Lediglich am Anfang des Jahres gab es noch ein Schreiben mit ich glaube einen geringeren Betrag und Ratenzahlungsangebot. Seit 7 Monaten ist aber funkstille....
Hatte schon vor kurzem geschrieben, dass die nicht mal auf meine Adressänderung reagiert hatten...
Ich wäre jetzt sehr verwundert, wenn da noch was kommen sollte...
Und so weit ich das bis jetzt verfolgt habe, sind die wohl nicht sehr Klagefreudig. Oder gab es seit diesem Jahr schon bekannte Klagen?
Ich habe von denen jedenfalls kein Mahnbescheid oder sonst noch irgendwas erhalten. (Abmahnung2012, Tatzeitpunkt in 2009 Lied aus nem Chartcontainer)
Lediglich am Anfang des Jahres gab es noch ein Schreiben mit ich glaube einen geringeren Betrag und Ratenzahlungsangebot. Seit 7 Monaten ist aber funkstille....
Hatte schon vor kurzem geschrieben, dass die nicht mal auf meine Adressänderung reagiert hatten...
Ich wäre jetzt sehr verwundert, wenn da noch was kommen sollte...
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Hallo,Oggy hat geschrieben:Also meine Auskunft ist vom 16.4 was hast du 1u1 geschrieben?
1u1, Auskunft 16.04.
Monsta (Culcha Candela)
werde ModUE senden, nur nach der Durchsuchung der Datenbank habe ich keinen weiteren Lieder in diesem Chart Container die von WSYC sind gefunden, also brauche es nicht zu erweitern.
Muss ich noch vorbeugen, hat jemand Erfahrung, wer oder was.
Gerne auch PN!
Danke
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
ok bin erst 2017 ausm Schneider, wenn ich richtig liege :(Cookie hat geschrieben:Jetzt hab ich auch mal wieder Post bekommen. Der angebliche download war Anfang 2010 und jetzt kommen die mir mit ner Forderung von 450 € -.-
werde ne mod UE schicken und hoffen, dass alles gut ausgeht.
Eine Frage habe ich allerdings noch, endet die Verjährung jetzt am 31.12.2013, oder wird neu gerechnet und ich muss bis zum 31.12.2016 zittern?
Was ist denn eigentlich mit Verjährung der angeblichen Tat? Wie ist denn da die Rechtslage? Wird das ganze gehemmt durch den Gerichtsantrag und die Auskunft vom Provider?
Gruß
Cookie
- JohnnyWalker
- Beiträge: 23
- Registriert: Donnerstag 7. Oktober 2010, 08:28
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Wie kommst du denn auf 2017?
Wenn der Klarname in 2010 dem Abmahner bekannt wurde, dann endet die verjährung am 31.12.2013.
Der holt nur jetzt die ganzen Altfälle wieder raus. Dein Provider gibt ja keine Daten nach 3 Jahren erst raus...
Wenn der Klarname in 2010 dem Abmahner bekannt wurde, dann endet die verjährung am 31.12.2013.
Der holt nur jetzt die ganzen Altfälle wieder raus. Dein Provider gibt ja keine Daten nach 3 Jahren erst raus...
-
- Beiträge: 1
- Registriert: Mittwoch 3. Juli 2013, 15:11
Re: Abmahnung von We Save your Copyrights
Also irgendwie steh ich noch aufn Schlauch. Heißt es jetzt veränderte UE abschicken und auf nachvollgende Briefe nicht mehr reagieren, oder was ist mit der Post zu machen?