Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING

Antworten
Nachricht
Autor
Donald
Beiträge: 98
Registriert: Freitag 14. Juni 2013, 18:36

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2601 Beitrag von Donald » Montag 18. Mai 2015, 22:43

Werniman hat geschrieben:@Donald
Die tatsächliche Rechtslage ist Deppencon vollkommen egal, ihnen gehts nur eine Drohkulisse im Stil von "Wir holen uns auf jeden Fall euer...äh..unser Geld!" aufzubauen.

Ich weiß das Werniman,

aber wie viele der hier nachlesenden und evt. neuen Forenbesucher vielleicht nicht?

Wahrscheinlich diesem Wald- und Wiesenanwalt, der mit an dem Text gearbeitet hat.. auch nicht?


" Es ist doch immer wieder amüsant zu lesen, wie die Bagage da versucht mit rechtsverdreherischen Mitteln ihre Umsätze zu generieren.° 3-6-5-7-h

MaxMuster
Beiträge: 18
Registriert: Mittwoch 28. November 2012, 19:53

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2602 Beitrag von MaxMuster » Dienstag 19. Mai 2015, 10:45

Einen gerichtl. Mahnbescheid von Debcon gab es bei mir schon Dez 2012, bis jetzt keine Klage, also ganz ruhig bleiben.

Die MB rechnen sich für Debcon nur, weil sich Leute einschüchtern lassen und bezahlen, denn Debcon muss in jeden MB ca. 25,- Euro investieren und das machen sie nur, weil sie wissen, dass wieder ein paar Leute umfallen und unterm Strich Geld die Debcon über bleibt.

Nö ich nicht

vipermann
Beiträge: 38
Registriert: Donnerstag 14. November 2013, 14:18

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2603 Beitrag von vipermann » Dienstag 19. Mai 2015, 11:14

Wie lange nach einem MB können die eigtlich dann noch Klagen ?
Gibt es da nicht auch Fristen für ?

Grüße

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2604 Beitrag von Steffen » Dienstag 19. Mai 2015, 11:22

Es gibt natürlich gesetzliche Regelungen.

Beispiel:

AG Pforzheim (Urt. v. 30.04.2015, Az. 9 C 191/14
  • (...) Der geltend gemachte Anspruch ist verjährt. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, § 195 BGB. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, indem der Anspruch entstanden ist, § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB. Die Klägerin erhielt erst im Laufe des Jahres 2010 Kenntnis davon, dass vom Anschluss des Beklagten dieser Film heruntergeladen worden sein soll. Damit beginnt die Verjährungsfrist zum 31.12.2010 und endet grundsätzlich zum 31.12.2013. Die Verjährung wurde gehemmt durch den Mahnbescheid vom 20.12.2013, der dem Beklagten am 24.12.2013 zugestellt wurde. Am 30.12.2013 wurden die Kosten für die Durchführung des streitigen Verfahrens bei der Klägerin angefordert. Spätestens damit begann die Hemmung der Verjährung. Sie endet sechs Monate nach der letzten Verfahrenshandlung der Parteien oder des Gerichtes, § 204 Abs. 2 ZPO. Die Hemmung endet damit zum 30.06.2014. Am 01.07.2014 trat die Verjährung ein. Erst danach, nämlich am 15.07.2014 hat die Klägerseite die Zahlung bezüglich der Gerichtskosten veranlasst. Zahlungseingang war der 16.07.2014. Zu diesem Zeitpunkt war die Forderung bereits verjährt. Die Klage hat aus diesem Grund schon keinem Erfolg. (…)
VG Steffen

fu+c
Beiträge: 127
Registriert: Sonntag 14. November 2010, 16:31

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2605 Beitrag von fu+c » Dienstag 19. Mai 2015, 14:15

Mein RA hat schon seit Monaten nichts mehr von Debcon gehört, nicht nur bezüglich meines Falles, sondern auch in allen vergleichbar gelagerten Fällen (verjährte Forderungen). Keine stapelweise eingehenden Faxe mehr – nichts, nada, niente.

Vermutlich sind diese Mätzchen mit der Saldenaufstellung, den angeblich tausend vollautomatisch erstellten Mahnbescheiden im Monat usw. nur der verzweifelte Versuch, noch ein paar von den nicht anwaltlich vertretenen Abgemahnten weich zu kochen, bevor Debcon auch bei denen aufgibt.

berta70
Beiträge: 5
Registriert: Dienstag 19. August 2014, 22:01

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2606 Beitrag von berta70 » Dienstag 19. Mai 2015, 21:28

Hi Leude habe Mahnbescheid von denen bekommen ist jetzt 2
Jahre her danach kam nur noch ein schreiben warum ich Widerspruch eingelegt habe seit dem Ruhe ist jetzt fast 2 Jahre her.
L.g.

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2607 Beitrag von Steffen » Dienstag 19. Mai 2015, 23:05

Debcon's neustes Schreiben 05/2015:
»3 Möglichkeiten einen Mahnbescheid noch zu stoppen,
falls es nicht schon zu spät ist«



11.10 Uhr



Musterschreiben:

Bild

Bild



Inhalt:

In diesem neusten Schriftsatz der Debcon GmbH werden dem Empfänger ausschweifend unter strenger Berücksichtigung dessen Inhaltes drei Möglichkeiten aufgezeigt, durch ein individuelles Tun das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren zu stoppen und die mit der Inkassonummer verbundenen Forderung doch noch kostengünstig und schnell außergerichtlich zu tilgen bzw. zu erledigen.



Seite 1:

Auf der Seite 1 diesen Schriftsatz wird einleitend erwähnt, das Debcon
  • a) - nach Überprüfung der wirtschaftlichen Situation des jeweils einzelnen Forderungsschuldners / Gegners - monatlich über die Inkassosoftware automatisiert rund 1.000 gerichtliche Mahnbescheide, und die damit verbundenen Vollstreckungsbescheide, beantragt,
    b) falls und soweit es zu Widersprüchen gegen Mahnbescheide kommen sollte, die Ansprüche geltend zu machen bis zu deren Titulierung,
    c) verpflichtet sind, dann diese gerichtlich festgestellten Forderungen der Schufa zu melden.

Man sollte sich im Grundsatz hier nicht verrückt machen lassen.


zu a)
  • => selbst wenn Debcon monatlich 100.000 Mahnbescheide beantragt, ist dies kein Sachverhalt, den jemanden den Angstschweiß herunterperlen sollte.
    => Das zuständige Mahngericht prüft weder die Berechtigung noch die Verjährung der geltend gemachten Forderungen
    - Gebühren bei einer Gesamtforderung (am Beispiel des Mustertextes): 1.196,65 € = 35,50 € (vor Abgabe nochmals 177,50 €)
    - wenn man davon ausgeht, dass die meisten Forderungen sich nur noch um den Schadensersatz drehen, und diese Forderung (ohne Zinsen) mit 250,00 € angegeben wird, sind dann Gebühren fällig von 32,00 € (vor Abgabe nochmals 73,00 €)
    => Natürlich ist ein Antrag auf einem Mahnbescheid -nicht- automatisch mit einem Antrag auf einen Vollstreckungsbescheid verbunden. Hier liegt ein Formulierungsfehler vor.


    Muster Antrag Vollstreckungsbescheid

    Bild


    § 699 Vollstreckungsbescheid - ZPO

    (...) (1) Auf der Grundlage des Mahnbescheids erlässt das Gericht auf Antrag einen Vollstreckungsbescheid, wenn der Antragsgegner nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben hat. Der Antrag kann nicht vor Ablauf der Widerspruchsfrist gestellt werden; er hat die Erklärung zu enthalten, ob und welche Zahlungen auf den Mahnbescheid geleistet worden sind; § 690 Abs. 3 Satz 1 und 3 gilt entsprechend. Ist der Rechtsstreit bereits an ein anderes Gericht abgegeben, so erlässt dieses den Vollstreckungsbescheid. (...)

    => Ganz zu Schweigen kann man mit Erhalt des Mahnbescheid, diesen
    • a) fristgemäß (allg. innerhalb 14 Tage) und
      b) - insgesamt - widersprechen.

zu b)

Natürlich ist es Debcon sein gutes Recht, auf einem widersprochenen Mahnbescheid hin, die weiteren Gebühren einzuzahlen, die Abgabe des streitigen Verfahrens zu beantragen (passiert meist schon im MB, S. 2 unten) sowie die Ansprüche zu begründen.

Nur im Fall, wo es nur noch um die reinen Schadensersatzforderungen geht, sollte man auf zwei Punkte hinweisen:

1. Beweislast

AG Achern, Urteil vom 17.04.2015, Az. 1 C 42/14:
  • (...) Zur Widerlegung der tatsächlichen Vermutung reicht es aus, dass der Anschlussinhaber vorträgt, der Internetanschluss sei zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung nicht hinreichend gesichert gewesen oder bewusst anderen Personen zur Nutzung überlassen worden. Insoweit trägt nach allgemeinen prozessualen Grundsätzen nicht der Anschlussinhaber, sondern vielmehr die klagende Partei die Beweislast dafür, dass der Internetanschluss hinreichend gesichert war und nicht anderen Personen zu Nutzung überlassen wurde. (...)

2. Verjährung von Schadensersatz bei Filesharingfälle (10 Jahre - Nein!):
  • ⇒ AG Bielefeld (Urteil vom 06.03.2014 - Az. 42 C 368/13),
    ⇒ AG Düsseldorf (Urteil vom 24.07.2014 - Az. 57 C 15659/13),
    ⇒ AG Kassel (Urteil vom 24.07.2014 - Az. 410 C 625/14),
    ⇒ AG Frankfurt a.M. (Urt. v. 30.10.2014 - Az. 32 C 2305/14 (84),
    ⇒ AG Bielefeld (Urteil vom 20.11.2014 - Az. 42 C 483/14),
    ⇒ AG Bielefeld (Urteil vom 08.01.2015 - Az.42 C 481/14),
    ⇒ AG Hannover (Urteil vom 09.01.2015 - Az. 424 C 7759/14)
    ⇒ AG Düsseldorf (Urteil vom 13.01.2015 - Az. 57 C 7592/14,
    ⇒ AG Frankenthal (Urteil vom 14.01.2015 - Az. 3c C 96/14),
    ⇒ AG Koblenz (Urteil vom 21.01.2015 - Az. 142 C 486/14),
    ⇒ AG Bielefeld (Urteil vom 22.01.2015 - Az. 42 C 230/14),
    ⇒ AG Frankenthal (Urteil vom 02.02.2015 - Az. 3b C 169/14),
    ⇒ AG Braunschweig (Urteil vom 03.02.2015 - Az. 118 C 2178/14),
    ⇒ AG Nürtingen (Urteil vom 06.02.2015 - Az. 17 C 1378/14),
    ⇒ AG Charlottenburg (Urteil vom 18.02.2015 - Az. 213 C 118/14),
    ⇒ AG Köln (Urteil vom 19.02.2015 - Az. 148 C 31/14),
    ⇒ AG Bochum (Urteil vom 25.02.2015 - Az. 38 C 362/14),
    ⇒ AG Hannover (Urteil vom 06.03.2015 - Az. 524 C 8598/14)
    ⇒ AG Bielefeld (Urteil vom 02.04.2015 - Az. 42 C 552/14),
    ⇒ AG Bielefeld (Urteil vom 02.04.2015 - Az. 42 C 544/14),
    ⇒ AG Köln (Urteil vom 13.04.2015 - Az. 125 C 579/14),
    ⇒ AG München (Urteil vom 17.04.2015 - Az. 243 C 19271/14),
    ⇒ AG Koblenz (Urteil vom 24.04.2015 - Az. 411 C 2211/14),
    ⇒ AG Frankfurt-Hoechst (Urteil vom 06.05.2015 - Az. 386 C 1813/14 (80)),

    ................

    ⇒ LG Bielefeld (Beschluss vom 06.02.2015 - Az. 20 S 65/14)
    ⇒ LG Frankenthal (Beschluss vom 17.04.2015 - Az. 6 S 18/15)

zu c)

Natürlich ist es Debcon ihr gutes Recht - nicht bestrittene bzw. nicht widersprochene Forderungen, oder einen erworbenen Titel (VB, Urteil) der Schufa zu melden. Und nein, es ist nach meiner Meinung keine Drohung, auch wenn die Formulierung sich so liest.



Seite 2

Beginnend auf Seite 1 unten, wird auf Seite 2 drei Möglichkeiten aufgezeigt, doch noch ein (automatisiertes) gerichtliches Mahnverfahren zu stoppen, falls noch kein Mahnbescheid zugestellt wurde, und gelten bis Zustellung eines möglichen Mahnbescheids.

Bild
Bild


Abschließend formuliert Debcon:
  • (...) Danach werden wir aufgrund bevorstehender urlaubsbedingter dünner Mitarbeiterstärke nicht mehr ausreichend schnell Anträge der gerichtlichen Mahnbescheide stoppen und / oder zurücknehmen können. Um hier vorzubeugen, ist diese Fristsetzung - auch gerade speziell in Ihrem Interesse - erforderlich. (...)
Ja mei, das ist aber nicht mein Problem.




Empfohlene Reaktion:

Last Euch nicht verrückt machen. Debcon kann jederzeit bei dem jeweils zuständigen Mahngericht berechtigte / unberechtigte bzw. unverjährte / verjährte Forderungen beantragen, um einen Erlass eines Mahnbescheides zu bewirken. Die betreffenden Mahngerichte prüfen auch nicht die Berechtigung oder Verjährung der Ansprüche / Forderungen. Selbst wenn ein Mahnbescheid eintrudeln sollte,
  • a) fristgemäß (allg.: innerhalb14 Tage) und
    b) insgesamt widersprechen.
Ein Mahnbescheid (gerichtliches Verfahren) wird mittels dem im MB als Anlage beigefügten Musterwiderspruch, sowie unter Beachtung der in dieser Anlage beinhalteten Ausfüllhinweise, widersprochen.

Nicht mit dem Musterwiderspruch (Wegweiser Inkasso) verwechseln! Dies sind zwei verschieden Paar Schuhe.


Muster Widerspruch MB:

Muster (klick mich!)


Ausfüllhinweise

Bild

Natürlich, wenn!


Ansonsten, abheften und gut.



Danke für die Bereitstellung der Musterschreiben!

VG Steffen

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2608 Beitrag von Steffen » Mittwoch 27. Mai 2015, 14:58

Debcon GmbH zahlt rund EUR 240.000 für die Ermittlung von Schuldneradressen


Wer sich einmal inletzter Zeit auf der Webseite von Debcon umsah, dem wird nachfolgende News-Meldung aufgefallen sein:
  • (...) Im Rahmen von durch die Debcon GmbH bearbeiteten Mandaten und eigenen Forderungen liegen derzeit in 60.000 Fällen Meldungen der Postzusteller vor, dass die vormals festgestellte Anschrift der Schuldner nicht mehr zutreffend ist.

    Um die Belange unserer Auftraggeber effektiv durchsetzen zu können, hat sich die Debcon GmbH entschieden, die neuen Anschriften der Schuldner durch spezialisierte Dienstleister ermitteln zu lassen.

    Der Bundesgerichtshof hat bereit in seinem Urteil vom 24.03.1987 entschieden, dass eine Hemmung der Verjährung gem. § 203 BGB vorliegen kann, wenn der Aufenthaltsort des Schuldners für den Gläubiger unbekannt ist, und dieser die zustellungsfähige Anschrift des Schuldners zu ermitteln versucht. Dabei sollen den Gläubiger auch keine zu hohen Nachforschungspflichten treffen, wenn erkennbar ist, dass sich der Schuldner dem Verfahren entziehen will.

    Nach der Argumentation des Bundesgerichtshofes verstößt es mithin gegen den Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB, wenn sich ein Schuldner durch Aufenthaltswechsel oder Nichtummelden der Geltendmachung der Forderung entzieht, sich dann jedoch auf die Verjährung der Forderung berufen könnte (BGH 24.3.87, NJW 87, 3120). Dass der an seiner Meldeadresse nicht erreichte oder sich an unbekanntem Ort aufhaltende Schuldner verjährungsrechtlich nicht privilegiert wird, entspricht zugleich der gesetzlichen Wertung des § 5 Abs. 3 Satz 3 GKG.

    Die Debcon GmbH wird daher auch in diesen Fällen mit den neu erhaltenen Anschriften der Schuldner die Forderungen der Auftraggeber realisieren können. (...)

    Quelle: http://debconwebcenter.de/

Ehe jetzt wieder Nachfragen auftauchen, einige Gedanken.

Natürlich vermeidet hier Debcon speziell Forderungen betreff Filesharing-Abmahnungen zu benennen. Da aber in vielen Fällen Forderungen an Debcon abgetreten worden, muss man den Text auch auf diese Forderungen inhaltlich anwenden.

Im Grundsatz sollte man sich nicht verrückt machen lassen. Ausrufezeichen.

Ganz am Rande erwähnt findet nach der besagten BGH-Entscheidung (Urt. v. 24.03.1987, Az. VI ZR 217/86) aus dem Jahr 1987 dato der § 206 BGB Anwendung, wenn sich der Schuldner der Klagezustellung durch häufiges Umziehen entzieht und der Gläubiger seine Anschrift deshalb nicht ermitteln kann.

Allerdings gibt es weitere Entscheidungen, nach denen das nur gilt, wenn der Gläubiger wirklich alles versucht hat, um den Aufenthaltsort zu ermitteln, und ferner kann man grundsätzlich eine Klage auch öffentlich zustellen lassen, wenn man den Aufenthaltsort einer Person nicht kennt, siehe hierzu § 185 Nr. 1 ZPO.

Von daher ist der Hinweis auf die Entscheidung zwar nicht gänzlich falsch, aber dennoch etwas irreführend, weil in dem konkreten Fall wohl alles unternommen worden war, um den Aufenthalt des Schuldners zu ermitteln, der aber nicht einmal der Staatsanwaltschaft bekannt war. Die Vorinstanz hatte vom Gläubiger noch mehr verlangt.

Das bedeutet, auf einer Forderung, betreffs einer ehemaligen Filesharing-Abmahnung wird diese veraltete Entscheidung nicht übertragbar sein. Schon, da zwischen Abmahnung und Inkassoschreiben meist Jahre auseinanderliegen, so dass Debcon in der Pflicht ist, erst einmal über ein Einwohnermeldeamt die neue Adresse zu recherchieren, falls die Post als nicht zustellbar zurückkommt.

Natürlich kommt diese Diskussion gar nicht erst auf, wenn man den zumindest den RI bei einem Wohnungswechsel die neue Adresse mitteilt.

Ansonsten hat die News-Meldung von Debcon nur reinen informellen Charakter. Es muss jetzt niemand Angst haben, das mit dem BGH-Entscheid aus dem Jahr 1987 nun bei allen die Verjährung gehemmt würde.



VG Steffen

Bürgerrechtler
Beiträge: 141
Registriert: Montag 28. Juni 2010, 00:02
Wohnort: www.ccc.de
Kontaktdaten:

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2609 Beitrag von Bürgerrechtler » Mittwoch 27. Mai 2015, 15:31

Code: Alles auswählen

http://www.tvtoday.de/programm/?format=sendung&sid=107073053968
ZDFzoom
Filme, Serien und Sex aus dem Netz: Wie Anwälte Zuschauer abkassieren BreitbildHDTVStereoUntertitel

"Game of Thrones", "Homeland" oder "Fifty Shades of Grey" neue Filme, Serien oder Pornos online ansehen, ohne dafür zu bezahlen. Das ist reizvoll für viele Nutzer, kann jedoch teuer werden. Internetnutzer sollen dann zwischen 500 und 1000 Euro zahlen, Schadensersatz plus Anwaltskosten. Verbraucherschützer bemängeln, dass die geltend gemachten Ansprüche oft in keinem Verhältnis zum verursachten Schaden stünden. Außerdem würden zu häufig Unschuldige abgemahnt, denn Internetnutzer seien technisch nicht immer fehlerfrei zu ermitteln.

Filme, Serien und Sex aus dem Netz - Wie Anwälte Zuschauer abkassieren

> ZDF, 27. Mai, 23.15 | 30 Min. | 3-186-089

flyermouse
Beiträge: 71
Registriert: Freitag 23. August 2013, 12:08

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2610 Beitrag von flyermouse » Mittwoch 27. Mai 2015, 22:08

SauSauSau.... Ich bin nicht mal umgezogen... Mal sehen ob sie mich auch neu ermitteln mussten.... *looool*

Die versuchen aber auch jeden Strohhalm zu packen... - ist ja schon fast Mitleiderregend was sie alles versuchen....?!?

Zur Kenntniss genommen, abgelacht - und abgelegt....

Sianfra
Beiträge: 84
Registriert: Dienstag 2. April 2013, 09:20

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2611 Beitrag von Sianfra » Mittwoch 27. Mai 2015, 23:23

Vielen Dank für den Hinweis mit der Sendung,

da waren ja viele bekannte Namen zu hören, unter anderem ja auch meine tollen Brieffreunde der debcon. Auch die Erkenntnis das man machen kann was man will, du beweist gar nichts...auch wenn du scheinbar wirklich nichts aus dem Netz ziehen konntest.
Aber ----------> Nö ich nicht

borsti007
Beiträge: 30
Registriert: Freitag 20. Februar 2015, 12:41

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2612 Beitrag von borsti007 » Donnerstag 28. Mai 2015, 00:08

Aber nichts Neues. Das aufgeplusterte Getue von Debcon kennen wir doch:

12 x Geistigen Dünnschiss bis zum Klageentwurf... + x und das juckt mich absolut nicht.

Vielleicht hätte das ZDF das mal als Termin beim "derzeitigen" Geschäftsführer bezeichnen sollen. Da darf ja jeder mal ... 2-4-3-n

Kohlenpitt

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2613 Beitrag von Kohlenpitt » Donnerstag 28. Mai 2015, 07:30

Interessant der Sendung....
Die in Europa wussten gar nichts von der Abmanhnwelle (Brüssel).
Dazu das ganze Verstosse gegen EU Recht!
Interessant, passieren wird aber sicher nichts !!!

borsti007
Beiträge: 30
Registriert: Freitag 20. Februar 2015, 12:41

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2614 Beitrag von borsti007 » Mittwoch 3. Juni 2015, 23:04

Nun war doch gestern der 2.6. und nix ist passiert. 1-3-4-s ...... nein hab ich nicht :wayne:

}6&(

take5ive
Beiträge: 37
Registriert: Freitag 4. April 2014, 20:00

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2615 Beitrag von take5ive » Mittwoch 3. Juni 2015, 23:32

borsti007 hat geschrieben:Nun war doch gestern der 2.6. und nix ist passiert.
Steht doch im Schreiben.....Die sind jetzt wohl fast alle, sowieso erst mal im Urlaub.

Wer die Geldgeier also vorher noch mal in Echt sehen möchte, die oben genannte Sendung, ist noch in der Mediathek von ZDF vorhanden.
http://www.zdf.de/ZDFmediathek#/beitrag ... s-dem-Netz

trester
Beiträge: 37
Registriert: Dienstag 10. Mai 2011, 19:55

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2616 Beitrag von trester » Freitag 5. Juni 2015, 15:07

Hallo Miteinander,

MB vom Herrn Karl-Heinz Trebing, Insolvenzverwalter FDUDM2 (ex DigiProtect) erhalten. (Prozessbevollmächtigter, Rechtsanwalt Sebastion Wulf) Widerspruch geht gleich zur Post.

Wird das ´ne Welle oder bin ich nur "Einzelopfer"

vieleicht interessiert auch dieser Sachverhalt:
http://www.jurablogs.com/go/bei-klagen- ... r-beklagte

Insofern wäre eine (anonymisierte) Sammlung von Klagen der Herren Karl-Heinz Trebing/ Wulf interessant. Geht so was Steffen (vor allem eine spätere Verwertung durch einen Anwalt)

Gruß Trester

ACE
Beiträge: 4
Registriert: Mittwoch 15. August 2012, 01:29

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2617 Beitrag von ACE » Freitag 5. Juni 2015, 17:00

Jup, heute eingegangen.

Lastorder
Beiträge: 3
Registriert: Freitag 5. Juni 2015, 17:49

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2618 Beitrag von Lastorder » Freitag 5. Juni 2015, 17:51

Bei mir heute auch ein MB im Briefkasten.

Käfer78
Beiträge: 13
Registriert: Freitag 5. Juni 2015, 21:41

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2619 Beitrag von Käfer78 » Freitag 5. Juni 2015, 21:45

Lastorder hat geschrieben:Bei mir heute auch ein MB im Briefkasten.
Lastorder hat geschrieben:Bei mir heute auch ein MB im Briefkasten.

Natürlich !!! Gerade heute angemeldet und dann gleich MB ! Hallo Depcon ! Ihr seid peinlich !!! 2-4-3-n 2-4-3-n 2-4-3-n

Lastorder
Beiträge: 3
Registriert: Freitag 5. Juni 2015, 17:49

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2620 Beitrag von Lastorder » Freitag 5. Juni 2015, 23:00

Käfer78 hat geschrieben:
Lastorder hat geschrieben:Bei mir heute auch ein MB im Briefkasten.
Lastorder hat geschrieben:Bei mir heute auch ein MB im Briefkasten.

Natürlich !!! Gerade heute angemeldet und dann gleich MB ! Hallo Depcon ! Ihr seid peinlich !!! 2-4-3-n 2-4-3-n 2-4-3-n
Sorry, ich muss dich leider enttäuschen. Ich bin nicht Debcon, sondern real. Schon lange read-only hier im Forum als Mitleser.
Habe so knapp 10 UEs abgegeben und entsprechend einen Ordner voll Bettelbriefe.
Natürlich bisher nichts bezahlt. Einen MB aus Werl vor Monaten erhalten. Nun also der zweite MB.

Antworten