Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING

Antworten
Nachricht
Autor
Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2121 Beitrag von Steffen » Dienstag 11. November 2014, 15:33

[quoteemFuture2013]Widerspruch und fertig.[/quoteem]
Ich danke Dir, das Du meine Empfehlung hinnimmst.


[quoteemFuture2013]Der Fall stammt aus 2010 und hab auch kein MB erhalten.
Müsste doch durch sein.[/quoteem]

Hier gibt es doch den § 102 UrhG, der für uns die Verjährung legaldefiniert.

(...) Auf die Verjährung der Ansprüche wegen Verletzung des Urheberrechts oder
eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Rechts finden die Vorschriften des
Abschnitts 5 des Buches 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.
Hat der Verpflichtete durch die Verletzung auf Kosten des Berechtigten etwas
erlangt, findet § 852 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.
(...)

Das bedeutet allgemein,

Satz 1 - Unterlassung, Rechtsverfolgungskosten (z.B AG) = 3 Jahre
Satz 2 - Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung (bzw. Restschadensersatzanspruch) = 10 Jahre


Kommentar zu § 852 BGB; Wild in Schricker 4. Aufl.; § 102 Rn.: 6:
(...) Ist der Verletzer aufgrund der Rechtsverletzung bereichert, greift § 102 S. 2
i.V.m. § 852 BGB nF. Dadurch kann der Verletzte auch nach Eintritt der dreijährigen
Verjährung des Schadensersatzanspruchs noch die Bereicherung nach § 812 ff. BGB geltend
machen. Der Anspruch bleibt Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung, ist jedoch
im Umfang der ungerechtfertigten Bereicherung von der deliktischen Verjährung ausgenommen.
Es handelt sich um eine Rechtsfolgenverweisung; die §§ 812 ff. BGB gelten nur für den
Umfang, nicht jedoch für die Voraussetzungen des Anspruchs (hM; Palandt/Heinrichs § 852
BGB Rdnr. 2; Wandke/Bullinger/Bohne Rdnr. 9). […] Es handelt sich um einen Restschadens-
ersatzanspruch in Höhe der Bereicherung, der lediglich auf das auf Kosten des Verletzten
erlangte beschränkt ist (BGHZ 71, 86).
(...)

Aufgrund diesen Sachverhalt (was im Grundsatz - nichts - Neues darstellt; es hat nur
bislang viele nicht interessiert) macht auch zum jetzigen Stand das Stellen außergerichtliche
Einrede keinen großen Sinn, da Debcon die Rechtsauffassung vertritt, das der Schadensersatzanspruch
(Lizenzschadensersatz) als Anspruch aus der unerlaubter Handlung bleibt. Nun teilen aber die
Amtsgerichte Kassel (Urteil vom 24.07.2014, Az. 410 C 625/14), Bielefeld (Urteil vom 06.03.2014,
Az. 42 C 368/13) und Düsseldorf (Urteil vom 24.07.2014, 57 C 15659/13 eben diese Rechtsauffassung
von Debcon nicht. Natürlich sollte man immer noch vorsichtig sein, da ein anderes Amtsgericht,
zu einer anderen Auffassung kommen kann oder wenn man zum Beispiel ein Schuldanerkenntnis
in irgendeiner Form eingegangen ist.


Wie es nun bei Dir genau ist,
:n(

Die Antworten auf Fragen der Verjährung hat mir/Forum das LG Berlin mittels EV -
Az. 103 O 60/13 untersagt.

Um mich an die Auflagen der Landesrichter zu halten und meinen Respekt zum Ausdruck
zu bringen, werden keine Fragen hinsichtlich einer Verjährung direkt oder indirekt
beantwortet!

Steffen Heintsch - Forenbetreiber
[/b]

Bitte hier einlesen: Chip.de: praxistipps.chip.de: verjaehrung einer filesharing-abmahnung

Future2013
Beiträge: 169
Registriert: Dienstag 5. November 2013, 17:17

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2122 Beitrag von Future2013 » Dienstag 11. November 2014, 15:38

gerne nehme ich die empfehlung an.

Ohne diesem Forum hätte ich schon längst kalte Füsse bekommen.

Und was solls.
1 Brief mehr oder weniger tut mir nicht weh.

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2123 Beitrag von Steffen » Dienstag 11. November 2014, 16:18

Debcon's neuste Schreiben 11-2014
Forderung: 250,00 EUR
Inkassonummer: xxxxxxx
Schadensersatz wg. Urheberechtsverletzung
gem. § 97 Abs. 2 S. 3 UrhG - sog. Lizenzschaden




Musterschreiben:


1. ehemals U+C / FUDM2 GmbH (im Auftrag Insolvenzverwalter FUDM2):

Bild



2. ehemals U+C (Abtretung an Debcon):

Bild



3. ehemals Bak-Law (Abtretung an Debcon):

Bild




Inhalt:

In dem neusten Schreiben, was im Grundsatz der neuen Rechtsprechung gerecht wird (Link),
informiert Decbon über die Beauftragung zur Einziehung angeblicher Schadensersatzforderungen
durch den Insolvenzverwalter der FUDM2 GmbH oder nach erfolgter Abtretung im eigenen Namen.

Da bislang keinerlei Zahlungseingang zu verbuchen war, fordert Debcon letztmalig auf den
geschuldeten Lizenzschadensersatz in Höhe von 250,00 EUR zu zahlen. Denn wenn nicht, macht
man die Forderung - mit Nachdruck - gerichtlich geltend.


Im Weiteren wird der Betroffene anhand eines aktuellen Gerichtsentscheides hinsichtlich des
§ 102 Satz 2 UrhG aufgeklärt.


AG Itzehoe, Urteil vom 22.10.2014, Az. 92 C 64/14:
(...) Ausnahmsweise verjähren nach § 102 S. 2 UrhG entsprechend § 852 S. 2 BGB Ansprüche
jedoch erst nach zehn Jahren von ihrer Entstehung an. Umfasst sind hiervon die Ansprüche,
die dem Berechtigten zustehen, wenn der Verpflichtete durch die unerlaubte Handlung auf Kosten
des Berechtigten erlangt hat. Diese Ansprüche der Beklagten sind unverjährt und verjähren erst
am 31.03.2020.
(...)
Zuallererst, der Sachverhalt (§ 102 Satz 2 UrhG) ist nichts gravierend Neues! Irgendwie hat
man wohl auch vergessen, das Urteil auf der Webseite im Volltext zu veröffentlichen bzw. den
Sachverhalt näher zu erläutern. Das wäre schon von Interesse, da die Amtsgerichte Kassel
(Urteil vom 24.07.2014, Az. 410 C 625/14), Bielefeld (Urteil vom 06.03.2014, Az. 42 C 368/13)
und Düsseldorf (Urteil vom 24.07.2014, 57 C 15659/13 sich eben dieser Meinung nicht anschließen
und seit dem BGH: "Sommer unseres Lebens" (Az. I ZR 121/08,) der Schadensersatz eindeutig von
einem Verschulden abhängig gemacht wird.

Man sollte jetzt diesem Zitat aus der aktuellen Entscheidung des AG Itzehoe nicht allzu viele
Bedeutung zumessen oder sich gar verrückt machen.
Möglich sogar, das es im Grundsatz gar nichts
mit Filesharing zu tun hat, sondern z.B. mit einer Bilderabmahnung. Es ist sowieso fraglich, ob
Debcon jemals diesen geforderten Schadensersatz -separat- einklagen wird.


Anfrage:
Vielleicht hat jemand diese Entscheidung als Volltext parat und stellt diese dem Forum zur
Verfügung.




Empfehlung für Schreiben 1. - 3.

  • 1. Schreiben archivieren.
    2. Widerspruch

  • Herr/Frau Vorname Nachname, Straße Nummer, PLZ Wohnort
    Einwurf Einschreiben
    Vorab per E-Mail: info@inkassowahn.tv
    Inkassowahn GmbH
    Mustermannstraße 12
    09090 Musterstadt>
    .......................................................................Ort, den Datum


    Widerspruch
    Ihre Nachricht vom Datum
    Ihre Zeichen Inkassozeichen


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich, Vorname Name, widerspreche ausdrücklich der von Ihnen geltend gemachten Forderung
    und weise diese vollumfänglich zurück.


    Mit bester Empfehlung


    __________________________________
    ..(rechtsverbindliche Unterschrift)

Beachte: Doppelversand![/list]





.........................



Ein kleines Gimmick am Rande.

In einen bzw. vielen Forderungsschreiben findet man unter der Forderungsaufstellung nachfolgenden Zeitpunkt
der UrhR-Verletzung:

Bild

Aber bitte schön liebe Debcon, diese Forderung sollte doch auf alle Fälle schon verjährt sein! Bild


.........................





Letzte Debcon-Schreiben
Neustes Debcon-Schreiben?
Einladung zum ...

Herbst D€al!
(wahrscheinlich alle ehemaligen Abmahner)




Musterschreiben:

Bild



Inhalt:

Bild


Liebe Debcon, mal ganz ehrlich, was soll man denn eigentlich diesbezüglich schreiben,
ohne Sarkasmus, Ironie oder Spott? Sicherlich ist im Grundsatz ein Vergleichsangebot
von 500,00 Euro (statt 1.000,00 Euro) erst einmal großzügig.

Aber ...
...
man sollte in diese Art von Schreiben von "Kreativität" abgehen und "politisch
korrekt" formulieren und schreiben.

Und ...
...
die Berechtigung der Rechnung bzw. Forderung muss doch erst einmal durch Ihr
Inkasso nachgewiesen werden! Und wenn man seitens des Betroffenen auf keinerlei
Schreiben reagiert, diese Forderung endlich gerichtlich Geltendmachen. Ansonsten
verliert man seine Glaubwürdigkeit, wozu der Inhalt solcher Schreiben wie "Herbst
D€al" auch nicht gerade sehr förderlich ist.



Summa summarum:
1. Abheften.
2. Keine Reaktion.

..............................


Debcon's (aller-)neustes Schreiben 09-2014
Abtretung HITMIX Agentur - Debcon
Forderung 250,00 EUR
(ehemals Baek-Law)




Musterschreiben:

Bild



Inhalt:

Mit diesem Schreiben informiert Debcon einen Betroffenen:
  • 1. Abtretung der Forderungen mit Datum 13.09.2013 durch
    die "HITMIX Musikagentur Erich Öxler an Debcon,
    2. Auffällig, im Grundsatz handelt es sich um behauptete
    Lizenzschäden betreffs Abmahnungen aus dem Jahr 2010, auch
    meist ohne erhaltenen Mahnbescheid,
    3. Verjährungsfrist von 10 Jahren gemäß § 102 Satz 2 UrhG,
    4. Forderung in Höhe von 250,00 EUR,

Sicherlich könnte man jetzt vieles einfach in Abrede stellen
und eine fehlerbehaftete Rechtsauffassung korrigieren. Man
sollte sich aber, so denke ich, am Besten nicht mehr tief-
gründig damit befassen.



Empfehlung:
  • 1. Abheften.
    2. Keine Reaktion, oder
    • 2.1. Bei einem Abmahnschreiben aus dem Jahr 2010 sowie keinen
      vorangegangenen Mahnbescheid kann man (-muss man aber nicht-)
      Einrede der Verjährung stellen.
      2.2. Wer noch keinen Widerspruch eingelegt hat, sollte dieses
      auch nachholen nach dem Musterschreiben im "Wegweiser Inkasso"
      (Punkt 1.2. Abtretung, Seite 7 - 8), damit -kein- Schufa-Eintrag
      vorgenommen werden kann.
    3. Keinen Plan oder wer jetzt denkt

    1-2-3-s

    => Anwalt!

oder hier.


VG Steffen

Mikado007
Beiträge: 9
Registriert: Samstag 27. April 2013, 22:24

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2124 Beitrag von Mikado007 » Dienstag 11. November 2014, 17:48

Hallo,

heute bekam ich auch das Schreiben, jetzt also 495,00 statt 1000,00 Euro. Eine Frage noch: Habt ihr diesem Schreiben nochmals widersprochen?

Gruß
Mike

Future2013
Beiträge: 169
Registriert: Dienstag 5. November 2013, 17:17

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2125 Beitrag von Future2013 » Dienstag 11. November 2014, 17:54

Ja hab ich.
steht 2 Posts weiter vorn

spider14102
Beiträge: 12
Registriert: Dienstag 2. Juli 2013, 21:34

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2126 Beitrag von spider14102 » Dienstag 11. November 2014, 18:09

Die Debcon GmbH beruft sich auch bei mir auf alte Forderungen aus dem Jahr 2010 (weder gerechtfertigt, zudem auch noch verjährt).

In einem Brief droht das Inkassounternehmen Debcon GmbH mit der gerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Filesharing, die nach Ansicht vieler Juristen bereits verjährt sind, mit:

„… Ausnahmsweise verjähren nach § 102 S. 2 UrhG entsprechend § 852 S. 2 BGB Ansprüche jedoch erst nach zehn Jahren von ihrer Entstehung an. Umfasst sind hiervon die Ansprüche, die dem Berechtigten zustehen, wenn der Verpflichtete durch die unerlaubte Handlung etwas auf Kosten des Berechtigten erlangt hat. Diese Ansprüche der Beklagten sind unverjährt und verjähren erst am 31.03.2020.”


Unabhängig davon, dass diese Betr...Firma zu Unrecht abmahnt und der Fall zudem auch verjährt ist, K*tzt mich das Thema so langsam an (sorry für die Ausdrucksweise, aber es mittlerweile fast unmöglich hierbei noch ruhig zu bleiben). Immer wieder kommen neue Schreiben, selbst nach Verjährung.

- An einen Anwahlt habe ich bereits annähernd 400€ gezahlt (evtl. kann ja da auch noch mehr kommen) - obwohl Debcon mir das laut Anwalt zurückerstatten muss, da der Fall gerichtlich zu meinen Gunsten entschieden wurde, werde ich das Geld wohl nie wieder sehen, denn davon ist ja nicht auszugehen dass die bezahlen (ich bin begeistert vom "Rechtsstaat"). Trotz gewonnenen Falls muss ich also zumindest schonmal 400€ zahlen.

- Zusätzlich natürlich die ganzen Portokosten für ständige Widersprüche etc. die NIE ein Ende nehmen!

- Ich kann diese Briefe einfach nicht mehr sehen. Erst denkt man, nach einem Widerspruch ist alles vorbei, dann nach Verjährung, dann nach einem erfolgreichen Gerichtsverfahren, aber nichts da - es geht immer weiter. Muss ich auch noch die nächsten 10 Jahre (bzw. jetzt noch 6-7) mit Post von Debcon rechnen, bzw. bis an mein Lebensende? Nimmt das denn nie ein Ende????

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2127 Beitrag von Steffen » Dienstag 11. November 2014, 18:20

Sicherlich verstehe ich alle Emotionen und Bedenken. Aber, wenn Debcon etwas will, müssen sie - klagen! Dann wird es sich herausstellen, ob sie so einfach den Schadensersatz einklagen können, vielleicht in 5 Jahren oder so. Ich glaube eher nicht.

Und solange man nur einen Brief + E-Mail als Widerspruch zurücksendet, ist es doch ein geringer Aufwand an Zeit und Geld.

VG Steffen

spider14102
Beiträge: 12
Registriert: Dienstag 2. Juli 2013, 21:34

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2128 Beitrag von spider14102 » Dienstag 11. November 2014, 18:33

Gering ist relativ, es läppert sich aber bei der Menge von Briefen und dementsprechenden Widersprüchen. Noch mehr stört mich allerdings, über Jahre vielleicht sogar Jahrzehnte diese Post zu bekommen, echt ätzend. Außerdem haben sie ja ein mal geklagt, zwar verloren, aber die Anwaltskosten muss ich tragen... Toll! Das ist nicht besser als deren ungerechtfertigte Forderungen zu begleichen!

Sianfra
Beiträge: 84
Registriert: Dienstag 2. April 2013, 09:20

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2129 Beitrag von Sianfra » Dienstag 11. November 2014, 18:47

Wenn man das so verfolgt und daraus entnimmt das Debcon sich seiner Sache so sicher ist, dann gehe ich mal davon aus, dass es Pünktlich zu Weihnachten (wie 2012 bei mir auch) Mahnbescheide hagelt.
Ich wollte eigentlich nie wieder mit denen Kontakt auf nehmen es ist ja auch nervig wenn man eh schon wiedersprochen hat das ganze noch einmal zu machen.Das würde ich beim MB eh tun. Mein Tatbestand beruht laut denen aus 2009

Sianfra
Beiträge: 84
Registriert: Dienstag 2. April 2013, 09:20

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2130 Beitrag von Sianfra » Dienstag 11. November 2014, 19:06

Das Problem ist doch das die sich alles wieder so zurechtgedreht haben das es den Anschein hat das die Forderung berechtigt ist. Plötzlich geht es doch gar nicht mehr um die Abmahnung wegen Filesharing sondern um Schadensersatz im Zusammenhang mit Lizenzschaden. Davon war Jahrelang nichts zu lesen und dann kommt da so ein Müll. Bei dem Rechtsverständnis unserer Gerichte befürchte ich das die nur den Lizenzschaden sehen, aber alles andere gar nicht wissen wollen und Zack biste dran.

Future2013
Beiträge: 169
Registriert: Dienstag 5. November 2013, 17:17

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2131 Beitrag von Future2013 » Dienstag 11. November 2014, 19:09

Hätte man von Anfang an die Finger vom Filesharing weggelassen bräuchte man jetzt nicht zu Jammern.

Ich steh zu meinen Fehlern und reg mich nicht auf.
Wäre ich an deren ihrer Stelle würde ich es genauso machen.
Man muss immer zwei seiten im Leben sehen.

Also hört mit diesem rumgejammere auf!!!!

Sianfra
Beiträge: 84
Registriert: Dienstag 2. April 2013, 09:20

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2132 Beitrag von Sianfra » Dienstag 11. November 2014, 19:30

Future2013 hat geschrieben:Hätte man von Anfang an die Finger vom Filesharing weggelassen Also hört mit diesem rumgejammere auf!!!!
Also erstens hört sich bei mir jammern ganz anders an und zweitens habe ich die Finger nie beim Filesharing gehabt.

spider14102
Beiträge: 12
Registriert: Dienstag 2. Juli 2013, 21:34

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2133 Beitrag von spider14102 » Dienstag 11. November 2014, 19:36

Scheinbar gibt es hier keine Lösung, man muss sich denen einfach unterwerfen, und egal ob im Recht oder Unrecht, allein durch die (gerechtfertigte oder ungerechtfertigte) Mahnung entstehen dem Abgemahnten Kosten, sei es, man bezahlt Debcon oder man gewinnt vor Gericht (wie bei mir) und muss trotzdem den Anwalt bezahlen. Sowas ist einfach nicht mein Verständnis von Gerechtigkeit und ich hoffe jemand geht bald mal gegen diese "Menschen" vor. Man hat garkeine Möglichkeit, "heil" aus dieser Sache rauszukommen, selbst wenn die Gerichtsverhandlung erfolgreich abgeschlossen wird, denn die entstandenen Kosten wird debcon niemals übernehmen. Und einen auch 10 Jahre später noch mit Post zumüllen.

Sianfra
Beiträge: 84
Registriert: Dienstag 2. April 2013, 09:20

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2134 Beitrag von Sianfra » Dienstag 11. November 2014, 19:41

Wie ist das eigentlich mit denen die schon vor Monaten die Einrede der Verjährung versendet haben? Haben die auch den Schriebs bekommen mit Ätsch ist mal nicht?
Hat hier jemand Erfahrungen damit?

Farami
Beiträge: 1
Registriert: Dienstag 11. November 2014, 19:39

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2135 Beitrag von Farami » Dienstag 11. November 2014, 19:41

Hallo,

habe heute auch wieder ein schreiben bekommen über 495€ von ehemals 1000€ Forderung von Negele Zimmel.

Ich hatte damals auch schon widersprochen. Soll ich jetzt noch mal widersprechen oder einfach abheften?

spider14102
Beiträge: 12
Registriert: Dienstag 2. Juli 2013, 21:34

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2136 Beitrag von spider14102 » Dienstag 11. November 2014, 19:43

Heißt das jetzt, dass man definitif 10 Jahre lang keine Ruhe vor denen hat???? Ganz tolle Sache, danke an den Gesetzgeber.

Eisendieter
Beiträge: 8
Registriert: Mittwoch 10. September 2014, 11:56

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2137 Beitrag von Eisendieter » Dienstag 11. November 2014, 19:46

spider14102 hat geschrieben:Scheinbar gibt es hier keine Lösung, man muss sich denen einfach unterwerfen, und egal ob im Recht oder Unrecht, allein durch die (gerechtfertigte oder ungerechtfertigte) Mahnung entstehen dem Abgemahnten Kosten, sei es, man bezahlt Debcon oder man gewinnt vor Gericht (wie bei mir) und muss trotzdem den Anwalt bezahlen. Sowas ist einfach nicht mein Verständnis von Gerechtigkeit und ich hoffe jemand geht bald mal gegen diese "Menschen" vor. Man hat garkeine Möglichkeit, "heil" aus dieser Sache rauszukommen, selbst wenn die Gerichtsverhandlung erfolgreich abgeschlossen wird, denn die entstandenen Kosten wird debcon niemals übernehmen. Und einen auch 10 Jahre später noch mit Post zumüllen.
Hallo Spider,
warum musst Du nach GEWONNENEM Gerichtsverfahren die Anwaltskosten bezahlen? Das wird doch normalerweise dem Verlierer (Debcon) aufgebrummt.

timon
Beiträge: 20
Registriert: Samstag 27. September 2014, 17:53

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2138 Beitrag von timon » Dienstag 11. November 2014, 19:49

Hat hier eigentlich irgendwer von den B & L Abgemahnten die Kopie der Abtretungsurkunde vom 13.09.2013 von angeblich nun HITMIX erhalten?

http://www.abmahnwahn-dreipage.de/forum ... 120#p39136" onclick="window.open(this.href); return false;
(Debcon's (aller-)neustes Schreiben 09-2014, Abtretung HITMIX Agentur - Debcon , Forderung 250,00 EUR, (ehemals Baek-Law)


Trotz mehrfachen Briefwechsels, wird hier die Herausgabe der Kopie nämlich rigoros verweigert und immer wieder nur von der Abtretung der Forderung von B & L geantwortet. Diese war ja aber bekannlich schon viel früher.

Mikado007
Beiträge: 9
Registriert: Samstag 27. April 2013, 22:24

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2139 Beitrag von Mikado007 » Dienstag 11. November 2014, 19:52

Mir gehts genauso wie @Farami. Ich blicke bei den Widersprüchen schon gar nicht mehr durch, wann und wann nicht :)

spider14102
Beiträge: 12
Registriert: Dienstag 2. Juli 2013, 21:34

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2140 Beitrag von spider14102 » Dienstag 11. November 2014, 19:53

Eisendieter hat geschrieben:
spider14102 hat geschrieben:Scheinbar gibt es hier keine Lösung, man muss sich denen einfach unterwerfen, und egal ob im Recht oder Unrecht, allein durch die (gerechtfertigte oder ungerechtfertigte) Mahnung entstehen dem Abgemahnten Kosten, sei es, man bezahlt Debcon oder man gewinnt vor Gericht (wie bei mir) und muss trotzdem den Anwalt bezahlen. Sowas ist einfach nicht mein Verständnis von Gerechtigkeit und ich hoffe jemand geht bald mal gegen diese "Menschen" vor. Man hat garkeine Möglichkeit, "heil" aus dieser Sache rauszukommen, selbst wenn die Gerichtsverhandlung erfolgreich abgeschlossen wird, denn die entstandenen Kosten wird debcon niemals übernehmen. Und einen auch 10 Jahre später noch mit Post zumüllen.
Hallo Spider,
warum musst Du nach GEWONNENEM Gerichtsverfahren die Anwaltskosten bezahlen? Das wird doch normalerweise dem Verlierer (Debcon) aufgebrummt.
Richtig, wurde es auch. Allerdings bekam ich vom Anwalt eine vorläufige Rechnung, die dann vom "Verlierer", nämlich der Debcon, jetzt nach gewonnenem Verfahren zurückbezahlt werden muss. NUR - davon gehe ich mal nicht aus, sondern die werden einfach nicht zahlen und ich bleib auf den Anwaltskosten sitzen. (Mal abgesehen dass diese theoretisch evtl. sogar noch steigen, wenn weiterhin 10 Jahre lang Post kommt...)

Antworten